Anfragen der SPD-Fraktion.

1. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen befinden sich in der Stadt Leipzig?
Von ursprünglich 282 Handschwengelpumpen im Stadtgebiet von Leipzig sind noch 123 Standorte nachweisbar zumeist als Deckplatte in Gehweg. Die Erfassung der Standorte erfolgte 2012.

 
2. Wie viele der unter 1. genannten Pumpen fördern tatsächlich noch Wasser?

Mit 18 Pumpen kann Wasser gefördert werden. Zurzeit funktionieren nur 17 Pumpen.

 
3. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen sind restaurierungs- beziehungsweise sanierungsbedürftig (bitte Standorte dazu schriftlich angeben)?
Zurzeit ist eine Pumpe sanierungsbedürftig. Der Standort ist Lobstädter Straße/Ernst-Toller-Straße. Die Sanierung ist für 2017 vorgesehen.

 
4. Was unternimmt die Stadt gegenwärtig, um die bestehenden historischen Pumpen zu erhalten und die restaurierungsbedürftigen Wasserpumpen wieder in Stand zu setzen?
Per Wartungsvertrag kontrolliert eine beauftragte Firma regelmäßig die Verkehrssicherheit der Standorte. Die funktionsfähigen Pumpen werden im Frühjahr und im Herbst jeweils in- bzw. außer Betrieb genommen, einschließlich Funktionskontrolle. Bei Bedarf werden Schäden beseitigt und Reparaturen durchgeführt. Eine Instandsetzung bzw. ein Wiederaufbau weiterer Pumpen ist mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht möglich.

 
5. Im September 2015 wurde der Antrag „Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dies wurde inzwischen auch von der Verwaltung umgesetzt. Wie viele Spenden und Patenschaften wurden seitdem für Springbrunnen eingeworben beziehungsweise abgeschlossen? Ist hier nach Meinung der Stadtverwaltung eine Erweiterung auf handbetriebenen historischen Wasserpumpen möglich?
Seit Veröffentlichung der Internetseite mit der Möglichkeit für Spenden und Patenschaften sind keine neuen Spenden oder Patenschaften eingegangen. Eine Erweiterung der Internetseite um handbetriebene historische
Wasserpumpen ist grundsätzlich möglich.

 

Informationen zu Patenschaften und Spenden für Springbrunnen, Fontänen und hoffentlich zukünftig historische Wasserpumpen findet ihr hier: http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/spenden-und-patenschaften/brunnenpatenschaften/

1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
Zum gegebenen Zeitpunkt ist eine abschließende Vereinbarung zum Grundstückstausch das Grundstück Haydnstraße betreffend zwischen der Stadt Leipzig und der LWB noch nicht geschlossen. Zur Schaffung der Voraussetzung, der LWB in der Haydnstraße ein zusammenhängendes Grundstück für einen Kindergarten anbieten zu können, war es für die Stadt zunächst einmal notwendig, mit den Grundstücksnachbarn einen Tauschvertrag zu schließen. Mit Urkundennummer 1787/2015 vom 04.08.2015 wurden die städtischen Flurstücke 844h und 844l gegen die privaten Flurstücke 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig mit Wertausgleich getauscht. Der Grundstückstausch wurde mit Eigentumsumschreibung am 15.01.2016 grundbuchwirksam. Die Flurstücke 844i, 844k, 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig sollen durch einen Tauschvertrag in das Eigentum der LWB übergehen. Eine Verständigung über das in Plagwitz gelegene Tauschgrundstück ist im April 2016 zwischen LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

 
2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch, bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
Die als Grundlage für die Abstimmungen des Tauschgeschäfts erforderlichen Grundstücksbewertungen laufen derzeit. Dazu liegt seit Juli diesen Jahres ein Wertgutachten vor, dass vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung erstellt worden ist. Zu diesem Wertgutachten gibt es aber noch Diskussionsbedarf. Die Diskussion wird derzeit geführt. Sobald die Modalitäten für das Tauschgeschäft zwischen der LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit
abgestimmt sind, bedarf es zur Umsetzung des Tauschgeschäftes auf Seiten LWB entsprechend der im Gesellschaftervertrag verankerten Wertgrenzen der Zustimmung des Aufsichtsrates der LWB.

 
3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kita Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen
(DS-02530) in Trägerschaft als offen drin?
Zunächst war geplant, die Kita Haydnstraße in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein
Ersatzobjekt für einen freien Träger benötigt, da das von ihm genutzte Objekt saniert werden muss. Aufgrund der Verzögerung der Fertigstellung einer Kita in der Haydnstraße wurde ein anderes Objekt gesucht und gefunden. Insofern kann die Kita Haydnstraße nach Fertigstellung in kommunaler Trägerschaft betrieben werden.

 
4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
Für den Fall, dass der Grundstückstausch zustande kommt, ist vorgesehen, dass die LWB selbst das Wohngebäude mit integrierter Kita errichten wird. Auch für dieses Vorhaben bestehen auf Seiten LWB gremienrechtliche Zustimmungserfordernisse.

 
5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wannist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?

Mit einer Fertigstellung des Wohngebäudes mit integrierter Kita ist nach Auskunft der LWB frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.

Christopher Zenker

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion forderte in einem Antrag zum Haushalt 2013 die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Haydnstraße. Hierauf folgte ein Planungsbeschluss (BS 154/13), welcher am 03.04.2013 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde und den Neubau einer Kindertagesstätte vorsah. Danach stockte der Prozess. Mit dem Haushaltsbeschluss 2015/16 wurde erneut die Errichtung einer städtischen Kindertagesstätte Haydnstraße (HP 153/15/16) am 18.03.2015 beschlossen. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen Stand 01/2015 sollte die Eröffnung am 01.09.2018 sein. In der aktuellen Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) sind aber momentan sowohl der künftige Träger, der Investor und auch das Eröffnungsdatum völlig offen. Im aktuellen Stand der Umsetzung steht „das Liegenschaftsamt hat mit der LWB einen Grundstückstausch vereinbart, der dazu führt, dass in der Haydnstraße dann ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes errichtet werden kann. Eine Voraussetzung für den Grundstückstausch ist die Bewertung des Grundstückes, welche noch aussteht“. Folgende Fragen haben wir hierzu:

  1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
  2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
  3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kindertagesstätte Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) die Trägerschaft als offen drin?
  4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
  5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wann ist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäudes zu rechnen?

Katharina_Schenk2

 

 

 

 

 

 

 

Für viele Eltern ist es ein Balanceakt, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Dies trifft ganz besonders auf Berufe zu, in denen Eltern im Schichtdienst oder sehr früh morgens, in den Abendstunden und an Wochenenden arbeiten. Hierzu hat unter anderem die Bundesregierung das Programm Kitaplus aufgelegt. An diesem nimmt aus Leipzig die Kita der Awo in der Garske-Straße teil. Folgende Fragen haben wir zu diesem Themenkomplex:

  1. Wie begegnet die Stadt Leipzig dem steigenden Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten von Leipziger KiTas?
  1. Wie hoch ist der Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten in Leipzig? Auf welchen Erhebungen beruhen diese Bedarfe?
  1. Inwieweit ist es möglich, dass Eltern mit nachweislichem Bedarf für Öffnungszeiten bis in die Abendstunden in eine Kita wechseln bzw. diese zugewiesen bekommen, die solche Öffnungszeiten anbietet?
  1. Wie viele Kindertagesstätten in Leipzig bieten erweiterte Öffnungszeiten an? (Bitte unterteilt nach Kindertagesstätte mit Angabe der täglichen Öffnungszeiten – schriftliche Beantwortung)
  1. Hat die Stadt Leipzig Erkenntnis darüber, wie viele private Träger erweiterte Öffnungszeiten anbieten und wie viele Eltern diese nutzen? Wenn ja, bitte angeben.
Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Andreas Geisler

Andreas Geisler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag. Die Kosten dieser Leistung werden vom Sozialamt oder dem Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Schulbegleiter wurden vom Sozialamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 finanziert? (Bitte unterteilt nach Schule und Amt)
  2. Für wie viele Wochen und Stunden pro Woche wurden die Schulbegleiter im Durchschnitt pro Fall in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 genehmigt?
  3. Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Schulbegleiter, wenn dies medizinisch notwendig ist?
  4. Wie regeln die beiden Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig die Problematik der ein- und auspendelnden Schüler im Hinblick auf Schulbegleiter und zwar so das betroffene Schüler und Schülerinnen die Hilfe bekommen die sie brauchen ohne Unterschied, welcher Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt verantwortlich zeichnet?

Katharina_Schenk2

Handbetriebene Wasserpumpen gehören als historische Artefakte ins Stadtbild. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen befinden sich in der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele der unter 1. genannten Pumpen fördern tatsächlich noch Wasser?
  3. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen sind restaurierungs- beziehungsweise sanierungsbedürftig (Bitte Standorte dazu schriftlich angeben)?
  4. Was unternimmt die Stadt gegenwärtig um die bestehenden historischen Pumpen zu erhalten und die restaurierungsbedürftigen Wasserpumpen wieder in Stand zu setzen?
  5. Im September 2015 wurde der Antrag „Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dies wurde inzwischen auch von der Verwaltung umgesetzt. Wie viele Spenden und Patenschaften wurden seitdem für Springbrunnen eingeworben beziehungsweise abgeschlossen? Ist hier nach Meinung der Stadtverwaltung eine Erweiterung auf handbetriebenen historischen Wasserpumpen möglich?

1. Wie viele grafische Taschenrechner wurden jeweils von den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400, CAS und TI Nspire CX CAS 200 für das Schuljahr 2016/17 bestellt (bitte unterteilt nach Anzahl und Schulen)?

Der Zuschlag wurde am 16.09.2016 erteilt. Die folgenden Bestellungen wurden ausgelöst:

Casio fx 9860 G II: 294

TI-84 plus: 366
Casio fx-cp 400: 477
TI Nspire CX CAS 200: 77
Drei Schulen haben aus dem vorhandenen Lagerbestand des Vorjahres 175 Taschenrechner Casio fx 9860 GII erhalten, weitere zwei Schulen 180 Geräte der Variante TI-84plus. Drei Schulen haben ihren tatsächlichen Bedarf noch nicht gemeldet, für diese konnten Bestellungen noch nicht ausgelöst werden. Die Auflistung nach Schulen ist in der Anlage beigefügt.

2. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro grafischen Taschenrechner? (Bitte unterteilt nach den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400, CAS und TI Nspire CX CAS 200)

Die Bruttokosten der grafikfähigen Taschenrechner einschließlich Gravierung und Auslieferung an die Schulen betragen:
Casio fx 9860 G II: 76.87 €
TI-84 plus: 94,25 €
Casio fx-cp 400: 115,31 €
TI Nspire CX CAS 200: 128,16 €

3. Wie viele grafische Taschenrechner muss die Stadt voraussichtlich für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 kaufen?

Der Bedarf für das Schuljahr 2017/2018 wird ab November 2016 von den Schulen abgefragt. Er ist abhängig von der Schülerentwicklung und den tatsächlichen Schulanmeldungen. Für das Schuljahr 2018/2019 wird eine Abfrage ab November 2017 erfolgen.
Für das Schuljahr 2016/2017 war durch die Schulen ein voraussichtlicher Bedarf von 2.062 grafischen Taschenrechnern gemeldet worden.

4. Wie ist/war der Zeitplan für die Bestellung und Lieferung für das Schuljahr 2016/17 (Zeitpunkt Information an Schulen, Bestellinformation der Schulen an Stadt. Auslieferung der Taschenrechner an Schulen)? Konnte dieser Zeitplan eingehalten werden?

Die Zeitschiene 2016 sah wie folgt aus:

  • Die Abfrage des voraussichtlichen Bedarfs der Schulen als Grundlage für das Vergabeverfahren erfolgte ab Januar 2016 mit wiederkehrenden Terminverlängerungen bis Mitte Mai 2016 aufgrund nicht ausreichender Meldungen.
  • Ausführungsbeschluss:                                                             19.04.2016
  • Fertigstellung Vergabeunterlagen:                                            17.05.2016
  • Zwischeninformation an Schulen zum Verfahren:                      03.06.2016
  • Beginn Vergabeverfahren:                                                        06.06.2016
  • Zuschlag:                                                                                  16.09.2016
  • Die Meldung des tatsächlichen Bedarfs durch die Schulen wurde zum 02.09.2016 abgefordert. Es haben noch nicht alle Schulen ihren tatsächlichen Bedarf gemeldet.
  • Nach Zuschlagserteilung werden die vorliegenden Bedarfsmeldungen umgehend beauftragt.

5. Wie sieht der Zeitplan für die Bestellung für das Schuljahr 2017/18 aus, damit die Schulen mit den Taschenrechnern von ersten Schultag an arbeiten können?

Der Vergabebeginn ist für Januar 2017 geplant. Es ist vorgesehen, einen Liefervertrag über einen Leistungszeitraum von vier Jahren abzuschließen, so dass in den kommenden Schuljahren die Bereitstellung der Taschenrechner zum Schuljahresbeginn abgesichert werden kann.