Anfragen der SPD-Fraktion.

1. Wie viele grafische Taschenrechner wurden jeweils von den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400, CAS und TI Nspire CX CAS 200 für das Schuljahr 2016/17 bestellt (bitte unterteilt nach Anzahl und Schulen)?

Der Zuschlag wurde am 16.09.2016 erteilt. Die folgenden Bestellungen wurden ausgelöst:

Casio fx 9860 G II: 294

TI-84 plus: 366
Casio fx-cp 400: 477
TI Nspire CX CAS 200: 77
Drei Schulen haben aus dem vorhandenen Lagerbestand des Vorjahres 175 Taschenrechner Casio fx 9860 GII erhalten, weitere zwei Schulen 180 Geräte der Variante TI-84plus. Drei Schulen haben ihren tatsächlichen Bedarf noch nicht gemeldet, für diese konnten Bestellungen noch nicht ausgelöst werden. Die Auflistung nach Schulen ist in der Anlage beigefügt.

2. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro grafischen Taschenrechner? (Bitte unterteilt nach den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400, CAS und TI Nspire CX CAS 200)

Die Bruttokosten der grafikfähigen Taschenrechner einschließlich Gravierung und Auslieferung an die Schulen betragen:
Casio fx 9860 G II: 76.87 €
TI-84 plus: 94,25 €
Casio fx-cp 400: 115,31 €
TI Nspire CX CAS 200: 128,16 €

3. Wie viele grafische Taschenrechner muss die Stadt voraussichtlich für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 kaufen?

Der Bedarf für das Schuljahr 2017/2018 wird ab November 2016 von den Schulen abgefragt. Er ist abhängig von der Schülerentwicklung und den tatsächlichen Schulanmeldungen. Für das Schuljahr 2018/2019 wird eine Abfrage ab November 2017 erfolgen.
Für das Schuljahr 2016/2017 war durch die Schulen ein voraussichtlicher Bedarf von 2.062 grafischen Taschenrechnern gemeldet worden.

4. Wie ist/war der Zeitplan für die Bestellung und Lieferung für das Schuljahr 2016/17 (Zeitpunkt Information an Schulen, Bestellinformation der Schulen an Stadt. Auslieferung der Taschenrechner an Schulen)? Konnte dieser Zeitplan eingehalten werden?

Die Zeitschiene 2016 sah wie folgt aus:

  • Die Abfrage des voraussichtlichen Bedarfs der Schulen als Grundlage für das Vergabeverfahren erfolgte ab Januar 2016 mit wiederkehrenden Terminverlängerungen bis Mitte Mai 2016 aufgrund nicht ausreichender Meldungen.
  • Ausführungsbeschluss:                                                             19.04.2016
  • Fertigstellung Vergabeunterlagen:                                            17.05.2016
  • Zwischeninformation an Schulen zum Verfahren:                      03.06.2016
  • Beginn Vergabeverfahren:                                                        06.06.2016
  • Zuschlag:                                                                                  16.09.2016
  • Die Meldung des tatsächlichen Bedarfs durch die Schulen wurde zum 02.09.2016 abgefordert. Es haben noch nicht alle Schulen ihren tatsächlichen Bedarf gemeldet.
  • Nach Zuschlagserteilung werden die vorliegenden Bedarfsmeldungen umgehend beauftragt.

5. Wie sieht der Zeitplan für die Bestellung für das Schuljahr 2017/18 aus, damit die Schulen mit den Taschenrechnern von ersten Schultag an arbeiten können?

Der Vergabebeginn ist für Januar 2017 geplant. Es ist vorgesehen, einen Liefervertrag über einen Leistungszeitraum von vier Jahren abzuschließen, so dass in den kommenden Schuljahren die Bereitstellung der Taschenrechner zum Schuljahresbeginn abgesichert werden kann.

Frage 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2012, Anzahl der Schüler und Schulart)

Fallzahlen angezeigter Schulpflichtverletzungen in Jahresscheiben von 2012 bis einschließlich 30.06.2016:

  Anzeigen pro Kalenderjahr
Schulart 2012
2013
2014
2015
Stand 30.06.2016
Grundschulen 34 96 60 65 35*
Mittelschulen/Oberschulen 529 558 796 723 348*
Förderschulen 208 295 274 235 104*
Gymnasien 7 9 19 15 2*
Berufliche Schulzentren 560 482 638 615 349*
Insgesamt: 1.338 1.440 1.787 1.653 838*

 

  • Die Angaben beziehen sich auf alle bis zum 30.06.2016 im Bearbeitungssystem erfassten Anzeigen.

Frage 2. Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?

Eine detailliertere Auswertung – wie bspw. das Anzeigenverhalten einzelner Schulen – ist aus datentechnischen Gründen nicht möglich. Es kann nur eine Differenzierung nach Schularten vorgenommen werden. Insofern ist das Ordnungsamt nicht in der Lage, etwaige Häufungen von Anzeigen einzelnen Schulen zuzuordnen. Eine Aussage hinsichtlich in derartigen Fällen konkret einzuleitender Maßnahmen kann seitens des Ordnungsamtes ohnehin nicht getroffen werden.

Frage 3. Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans Ordnungsamt machen?

Vgl. Anlage.

Frage 4. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?

Grundsätzlich ist voranzustellen, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren, welche der Sanktionierung von Rechtsverstößen dienen, nur einen mittelbaren Einfluss auf den Erfolg der Bemühungen zur Senkung der Schulpflichtverletzungen haben können. Ungeachtet dessen ist es unverzichtbar, auch diese Möglichkeit der Einflussnahme so effektiv als möglich zu gestalten, wozu eine zeitnahe Vorgangsbearbeitung durch das Ordnungsamt, Zentrale Bußgeldbehörde, gehört. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides drei bis vier Monate.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten sind. Auf die Verfahrensdauer im Falle eines Einspruchs, über den zunächst die Staatsanwaltschaft und abschließend das Amtsgericht zu befinden hat, besitzt die Zentrale Bußgeldbehörde zudem keinen Einfluss.

Über die weiteren verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die während und unabhängig vom durchzuführenden Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlasst werden, entscheiden die Schulen je nach Einzelfall eigenständig.

Frage 5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits ergriffenen Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)?

Analog der Befragung von 2012 ist die Stadt Leipzig für die Anmeldepflichtüberwachung verantwortlich.

Die Anmeldepflichtüberwachung unterteilt sich hierbei in die Anmeldung von schulpflichtig werdenden Einschulern und in die Überwachung von nach Leipzig zuziehenden Personen.

Im Einzelnen betrifft dies:

Einschuler:

  • Mitteilung vom Einwohnermeldeamt (Ewo) der im nächsten Jahr schulpflichtigen Kinder an das Amt für Jugend, Familie und Bildung.
  • Übermittlung an die zuständigen Schulen, wie viele Kinder in ihrem Einzugsbereich im nächsten Schuljahr das schulpflichtige Alter erreichen.
  • Nach den veröffentlichten Anmeldeterminen werden die Sorgeberechtigten, die ihre Kinder noch nicht angemeldet haben, angeschrieben und aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.
  • Sollte nach zwei Schreiben dies nicht geschehen, leitet das Amt für Jugend, Familie und Bildung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
  • Das Amt für Jugend, Familie und Bildung fordert letztmalig die Sorgeberechtigten zur Anmeldung unter dem Hinweis auf, dass eine Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Allgemeine Sozialdienst informiert wird.
  • Erfolgt keine Reaktion der Sorgeberechtigten, wird eine Anzeige an die Zentrale Bußgeldbehörde gestellt.

Zuzüge:

  • Monatliche Mitteilung vom Einwohnermeldeamt aller neu in Leipzig mit Hauptwohnsitz gemeldeten schulpflichtigen Personen.
  • Wenn ca. vier Wochen nach Zuzug keine Information vorliegt, an welcher Einrichtung die Schulpflicht erfüllt wird, werden die Sorgeberechtigten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, bzw. Nachweis (Schulbescheinigung), welche Einrichtung ihr Kind besucht.
  • Erfolgt keine Reaktion, wird noch einmal angeschrieben mit dem Hinweis, dass eine Nichtanmeldung bzw. ein fehlender Nachweis über die Schulpflichterfüllung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge hat.
  • Sollte auf beide Anschreiben keine Reaktion seitens der Sorgeberechtigten erfolgen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der ASD informiert.

Darüber hinaus wird ab September 2016 in enger Abstimmung mit der SBAL ein Zwangsgeld eingeführt. Diese Zwangsgeld richtet sich insbesondere an die sog. “Selbstbeschuler”, also Eltern, die ihre Kinder bewußt nicht beschulen lassen wollen und damit gegen das Sächsische Schulgesetz verstoßen.

Das in der Antwort V/F 647 angeführte „Handlungskonzept zur Sicherung des Schulerfolgs“ enthält Maßnahmen, die in den laut Ratsbeschluss (VI-A-01610) zu erstellenden „Maßnahmenkatalog zur Förderung von Chancengerechtigkeit und Sicherung von Schulerfolg“ mit übergehen.

Die einzeln aufgeführten Projekte in Form des Schulversuchs „Gestrecktes Berufsvor-bereitungsjahr“ mit den Teilprojekten Kooperatives BVJ (KBVJ) und Zweijähriges BVJ (GBVJ) wurde von einer Projektgruppe des Sächsischen Bildungsinstituts (SBI) im Zeitraum September 2008 bis Mai 2014 evaluiert. Hierzu wurde der Fachbereich Erziehungswissenschaften, der „Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/Main“ mit der Durchführung einer Verbleib-studie für den ersten Aufnahmejahrgang des GBVJ beauftragt. Die Ergebnisse dieser Studie sind in einer Publikation (Marc Thielen: Zweijährige Berufsvorbereitung. Eine Verbleibsstudie zum Schulversuch „Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr“ in Sachsen, Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2013) veröffentlicht. Die von der „Projektgruppe Evaluation“ aufgestellte Hypothese – das zweijährige BVJ ist geeignet, die Anzahl der Schüler ohne Abschluss im Freistaat Sachsen zu verringern – konnte im Ergebnis bestätigt werden.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 21.09.2016

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Stadtrat Ende 2014 eine „Sozialgerechte Bodennutzungsverordnungsverordnung“ eine Stadtwerkstatt durchzuführen. Später wurde aus der „Sozialgerechten Bodennutzungsverordnungsverordnung“ die „Kooperative Baulandentwicklung“. Zu dieser Thematik gab es im Juni 2015 eine Leipziger Stadtwerkstatt, in deren Ergebnis ein Verfahrensvorschlag zur Einführung der „Kooperative Baulandentwicklung“ entwickelt werden soll. Über den aktuellen Sachstand informierte die Stadtverwaltung mit der Informationsvorlage Nr. VI-DS-01757 in der Ratsversammlung am 20.04.16.

In Dresden arbeitet die Stadt nach uns vorliegenden Informationen bereits mit einer „Kooperativen Baulandentwicklung“ im Einzelfall.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Ist bei der Erarbeitung der Leipziger Richtlinie zur „Kooperativen Baulandentwicklung“ bis Ende des Jahres angedacht, eine solche „Kooperativer Baulandentwicklung“ auch im Einzelfall umzusetzen?
  2. Kann eine „Kooperative Baulandentwicklung“ im Einzelfall ggf. schneller umgesetzt werden, da einige Projekte damit im Interesse aller Beteiligten beschleunigt werden könnten?

Heiko_Baer2

Die Stadtratsfraktionen haben einen Brief der freien Schule Grünau erhalten. Darin wird über den schlechten baulichen Zustand der Schule, welche Eigentum der Stadt Leipzig ist, berichtet. Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Gebäude, die sich im kommunalen Besitz befinden, sind aktuell an freie Schulen vermietet? (Bitte unterteilt nach Objekt, Schulträger, mit jeweiliger Laufzeit). Plant die Stadt eine Änderung der Mietverträge?
  2. In welchen baulichen Zustand befinden sich oben genannte Objekte? Wurden bauliche, brandschutztechnische oder gesundheitsgefährdende Mängel an den Objekten festgestellt? Wenn ja, welche an welchen Gebäuden.
  3. Wer ist für die Instandhaltung der Gebäude zuständig und können diese Gebäude in der Prioritätenliste der Stadt Leipzig zum Kapazitätsausbau und Kapazitätserhalt von Schulgebäuden integriert werden?
  4. Welche Möglichkeiten haben die Träger der Schulen, den baulichen Zustand zu verbessern?
Andreas Geisler

Andreas Geisler

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2012, Anzahl der Schüler und Schulart)
  2. Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?
  3. Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans Ordnungsamt machen?
  4. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
  5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits ergriffene Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)
Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Die grafischen Taschenrechner fallen im Freistaat Sachsen unter die Lernmittelfreiheit. Daher fallen die Finanzierung und Bereitstellung der Geräte in das Ausgabengebiet der Schulträger. Daher fragen wir an:

 

  1. Wie viele grafische Taschenrechner wurden jeweils von den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400 CAS und TI Nspire CX CAS 200 für das Schuljahr 2016/17 bestellt? (bitte unterteilt nach Anzahl und Schulen)
  2. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro grafischen Taschenrechner? (Bitte unterteilt nach den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400 CAS und TI Nspire CX CAS 200)
  3. Wie viele grafische Taschenrechner muss die Stadt voraussichtlich für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 kaufen?
  4. Wie ist/war der Zeitplan für die Bestellung und Lieferung für das Schuljahr 2016/17 (Zeitpunkt Information an Schulen, Bestellinformation der Schulen an Stadt, Auslieferung der grafischen Taschenrechner an Schulen)? Konnte dieser Zeitplan eingehalten werden?
  5. Wie sieht der Zeitplan für die Bestellung für das Schuljahr 2017/18 aus, damit die Schulen mit den Taschenrechnern vom ersten Schultag an arbeiten können?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 21.09.2016

Derzeit wird das Bootshaus der SG LVB mit einer Millionensumme neu gebaut. Der Damm auf der östlichen Seite des Elsterflutbettes zwischen Schleußiger Weg und Leipziger Eck ist an einigen Stellen beschädigt und droht im schlimmsten Fall abzurutschen, so dass der Hochwasserschutz für das Areal der Sportgemeinschaft nicht mehr gegeben ist.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Ist der beschädigte Damm der Stadtverwaltung bereits bekannt?
  2. Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des Dammes ein?
  3. Welche Maßnahmen müssten in Zusammenarbeit mit der Landestalsperrenverwaltung ggf. ergriffen werden, um den Hochwasserschutz für das Areal zu gewährleisten?