Gebührengerechtigkeit für Leipzigs Bürger bei Wasser- und Abwasserkosten
Anfrage der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Pflicht der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt in Sachsen den Gemeinden. Diese Pflicht kann auf Zweckverbände übertragen werden. In Leipzig besteht deshalb folgende Situation:Für die “Kernstadt” nimmt das Tiefbauamt die Pflicht wahr. Die aus dem Landkreis Leipziger Land zur Stadt Leipzig hinzugekommenen Ortsteile hatten sich aber in der […]