Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Sowohl Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen als auch öffentliche Bibliotheken haben den Auftrag, Wissen und Lebensorientierung zu vermitteln. Durch eine systematische Zusammenarbeit werden Bibliotheken und Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen zu Partnern bei der Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz.

Ziel der Pflege und Förderung der Lesekultur muss es sein, mehr Kinder und Jugendliche für das Lesen zu gewinnen und langfristig zu motivieren. Der verständliche und verantwortliche Umgang mit Medien wird durch gemeinsame Angebote von Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen und Bibliotheken gefördert. Wenn Kindertageseinrichtungen und Schulen diese Angebote regelmäßig nutzen und mitgestalten wird die Bibliothek zum Lernort außerhalb der Bildungseinrichtungen.

Deshalb fragen wir:
1. Wie stark werden die jetzigen Angebote der Leipziger städtische Bibliotheken für Kindertageseinrichtung und Schulen genutzt? Welche konkreten Angebote werden am meisten nachgefragt?

2. Gibt es Kooperationsvereinbarungen zur Zusammenarbeit von Leipziger städtischen Bibliotheken und Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen (Bitte Auflistung nach Schulart und Schule)? Wie sehen diese konkret aus?
a. Wird eine Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken und Kindertageseinrichtungen bzw. Schule seitens der Stadt gefördert? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

3. Bei einem Spiralcurriculum werden den Jahrgangsstufen entsprechende Veranstaltungen mit den Bibliotheken geplant. Wie auf einer Spirale wird einerseits durch die wiederholte Begegnung das Wissen um die Nutzung der Bibliothek den Kindern und Jugendlichen verankert. Andererseits wird die fortschreitende Informationskompetenz von Stufe zu Stufe in der Schwierigkeit ihrer Inhalte angepasst.

4. Wie steht die Stadt zur Anwendung eines Spiralcurriculums? Könnte dies von den Bibliotheken personell umgesetzt werden?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage von Heiko Bär, Stadtrat der SPD-Fraktion

 

Im Grünauer WK 7 besteht die Gefahr des Abrisses der Gaststätte „Zur Klinke“ und der Verlust bzw. die Erschwerung der Existenz der betreibenden Gastwirtsfamilie.
Ursächlich ist die Frage, ob im Zuge der Wiedereröffnung des benachbarten Einkaufsmarktes (der Bestandsschutz genießt) das Gaststättengebäude vollständig für Parkplätze abgerissen werden muss, oder ob für diesen Zweck eine kleine Fläche im Besitz der Stadt Leipzig genutzt werden kann. Sofern sich aktuell noch keine Sicherheit für die Gasstätte ergeben hat, wird angefragt:

1. Welche Gründe waren und sind für das ASW und das übergeordnete Dezernat maßgebend, dem Investor öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen, oder nicht? Wie sehen diese Gründe vor dem Hintergrund des Bestandsschutzes für den Markt und aus?

2. Wie hoch ist nach Kenntnis des ASWs/ des Dezernats der Flächenbedarf für den Investor, welcher aus zusätzlichen öffentlichen Grundstücken nötig wäre, um einen Abriss der gastronomisch genutzten Gebäude der Miltitzer Straße 44 zugunsten von Park- und Rangierraum zu vermeiden.

3. Welche Nutzungsformen von öffentlichen Flächen für den zukünftigen Betreiber des Marktes (z.B. neben dem Verkauf auch Nutzungsduldung, ect.) wurden und werden mit welchen bisherigen Ergebnissen geprüft?

4. Wie fließt das öffentlich artikulierte Interesse der Grünauer Stadtteilakteure und der Einwohner nach Erhalt der Gaststätte „Zur Klinke“ in die Entscheidungen des ASWs bzw. des Dezernats ein? Warum ist es vor dem Hintergrund des Bestandsschutzes des Marktes und der Größe der benötigten öffentlichen Flächen (siehe Frage 2) gegebenenfalls nachrangig?

5. Da die Entscheidungen des Baudezernats und dessen untergeordneter Ämter (insbesondere z.B. der Stadtplanung) äußerst wirtschaftsrelevant sind und es im vorliegenden Fall um die Existenz zweier Gastronomiebetriebe geht, ergibt sich die Frage: Inwieweit hat sich die Stadtverwaltung im hier vorliegenden Fall als Dienstleister der Wirtschaft gesehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Wirt der Gaststätte „Zur Klinke“ auf jeden Fall seinen gegenwärtigen Standort wirtschaftlich bevorzugt und nicht verlassen möchte?

Anfrage der SPD-Fraktion 

 

Bei den Schuleingangsuntersuchungen wurde in den letzten Jahren immer wieder festgestellt, dass viele Vorschulkinder Sprachauffälligkeiten (2009: > 35% der Kinder), Störungen der Feinmotorik (2009: > 20% der Kinder) und Verhaltensauffälligkeiten (2009: > 20% der Kinder) aufwiesen.

Deshalb fragen wir:

1. Ist es prinzipiell möglich dass Logopäden, Ergotherapeuten, Verhaltenstherapeuten/Kinderpsychologen und Kinderärzte in die Kindereinrichtungen kommen und mit Zustimmung der Eltern dort mit den Kindern arbeiten?
2. Wie steht das Jugendamt hierzu?
3. Welche Vorgehensweise schlägt das Jugendamt vor, um die Befunde zu verringern?
4. Welche besonderen Möglichkeiten haben Integrationseinrichtungen, um mit Fachkräften zusammen zuarbeiten?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Durch die steigenden Geburten der letzten Jahre und Zuzüge junger Familien nach Leipzig kommt es aktuell und fortführend in den nächsten Jahren zu einem Anstieg der Schülerzahlen. In einigen Stadtbezirken kommt es in Folge dessen zu Kapazitätsengpässen vor allem im Grundschulbereich. Aber auch durch die veränderten Zugangsbedingungen fürs Gymnasium werden die bestehenden Gymnasien in Leipzig in den kommenden Jahren an ihre Kapazitätsgrenzen kommen.

Deshalb fragen wir:

1. Wie viele leerstehende Schulgebäude gibt es in Leipzig?
2. Wie ist der Zustand der leerstehenden Schulgebäude?
3. Welche Schularten waren früher in den leerstehenden Gebäuden untergebracht?
4. Wie viel würde grob die Instandsetzung der leerstehenden Schulgebäude kosten?
5. Welchem Amt unterliegen die leerstehenden Schulgebäude?
6. Gibt es Interessenten für die leerstehenden Gebäude?
7. Wie viele zusätzliche Schulen wird Leipzig in den nächsten 10 Jahren brauchen?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

In vielen Bereichen des Alltages ist es heute möglich, den persönlichen „Ökologischen Fußabdruck“ zu verringern.  So fällt beispielsweise bei der Verwendung von regenerativ erzeugter elektrischer Energie der „Ökologische Fußabdruck“ weit geringer aus als bei konventionell erzeugter elektrischer Energie. (Quelle: WWF – Living Planet Report 2008)

Derzeit haben VerbraucherInnen bei der Nutzung des ÖPNV in Leipzig nicht die Möglichkeit entsprechende Öko-Tickets zu erwerben. Bei der Benutzung eines solchen Öko-Tickets wissen die VerbraucherInnen, dass ein entsprechendes Energieäquivalent, hergestellt aus Erneuerbaren Energiequellen, in das Stromnetz der LVB eingespeist wird.

Durch ein Angebot von Öko-Tickets kann die LVB den BürgerInnen helfen, aktiv Atommüll und die Verbrennung von Fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Somit leistet diese Maßnahme vor Ort einen Betrag zur weltweiten Energiewende.

Deshalb fragen wir:

1. Wie hoch ist derzeit der Anteil (in Prozent) des Fahrstrompreises in Bezug auf den EndverbraucherInnenpreis?
2. Welche Maßnahmen werden notwendig, um den Fahrstrom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen?
3. Welche Maßnahmen werden notwendig, das jetzige Angebot der LVB um Öko-Tickets zu erweitern?
4. Wie kann gewährleistet werden, dass der LVB-Stromlieferant nicht lediglich den gesetzlichen Mindestanteil an Erneuerbaren Energien am Strommix zu teureren Ökostrompreisen verkauft?

Ansprechpartner: Mathias Weber (Kontakt: 0151-59120521)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Auf Grund der angespannten Platzsituation an der Lessing-Grundschule
fragen wir an:

1. Wie viele Schüler haben sich an den Grundschulen der Stadt Leipzig für das Schuljahr 2010/2011 angemeldet? (Bitte um Auflistung nach 1. Grundschule, 2. Anzahl angemeldeter Schüler je Grundschule, 3. Anteil der Schüler, die an Schulen in freier Trägerschaft wechseln wollen, 4. Anzahl der 1. Klassen je Grundschule 2010 und 5. Kapazität der Schulen).

2. Sieht das Schulverwaltungsamt für die nächsten drei Jahre an einer Grundschule Kapazitätsprobleme?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet?

 

Anfrage der SPD-Fraktion

 

In der Ratsversammlung am 20.11.2008 wurde die Neufassung des Antrages 247/08 „Spielplatz für Schleußig“ einstimmig angenommen.

Ausgehend vom Verwaltungsstandpunkt wurde die Verwaltung zur Maßnahmenprüfung der Spielplätze Oeserstraße, Nonnenweg, Am Sportverein AOK e. V. in der Nonne, im Kleingartenverein „An der Dammstraße“ und die Spielflächen im Stadtteilpark Plagwitz, Industriestraße, beauftragt.
Zu den Maßnahmenprüfungen liegt ein Stand der Umsetzung der Beschlüsse Nr. 247 „Kinderspielplätze in Schleußig“ vor.

Wir fragen an:

1. Spielplatz Oeserstraße: Nach dem Stand der Umsetzung der Beschlüsse Nr. 247 wird der Spielplatz im Jahr 2010 aus Mitteln des Konjunkturpakets II aufgewertet und die Nutzungsmöglichkeiten für ein breites Altersspektrum verbessert.

a. Welche Sanierungsmaßnahmen sind konkret geplant?
b. Wie werden die Nutzungsmöglichkeiten für ein breites Altersspektrum verbessert?
c. Wie hoch sind die veranschlagten Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Spielplatz Oeserstraße?

2. Spielplatz Nonnenweg: Nach dem Stand der Umsetzung der Beschlüsse Nr. 247 soll die Sanierung des  Spielplatzes in den HH-Plan 2011 eingestellt werden.

a. Welche Maßnahmen sind konkret geplant?
b. Welche Mittel sollen dafür in den HH-Plan 2011 eingestellt werden?

3. Spielplatz im Kleingartenverein „An der Dammstraße“: Nach dem Stand der Umsetzung der Beschlüsse Nr. 247 soll auf dem Spielplatz ein generationsübergreifendes Spiel- und Bewegungsangebot entstehen.

a. Für wann ist diese Umgestaltung/Sanierung geplant?
b. Liegen für diese Umgestaltung/Sanierung bereits Pläne vor?
c. Was ist der Kostenplan für die Ungestaltung/Sanierung des Spielplatzes?

4. Stadtteilpark Plagwitz, Industriestraße

a. Ist eine Aufwertung der Spielflächen geplant?

5. Im Konjunkturpaket II sind für die Sanierung von Spielplätzen jeweils 320.000€ für 2009 und 2010 beantragt und bestätigt wurden.

a. Welche Spielplätze werden aus den Mitteln saniert und in welcher Mittelhöhe?
b. Welche Maßnahmen sind konkret geplant?

6. Bürgerbeteiligung

Ist für die Gestaltung der Sanierungs-, Umgestaltungs- und Neugestaltungsmaßnahmen der Spielplätze die Beteiligung von Bürgern vorgesehen?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)