Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Laufe der letzten Jahre gab es bezüglich der Neunutzung der Industriebrache Brauerei Gohlis immer wieder Aktivitäten, aber keine Ergebnisse. Das Areal verfällt immer weiter und man kann keinen Fortschritt erkennen.
Im Frühjahr 2004 führte der jetzige Investor gemeinsam mit der Stadt Leipzig ein Bürgerforum durch und stellte die geplante Baumaßnahme vor. Im Mai 2004 wurde dazu auch eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Wie weit sind die Planungen vorangeschritten?
  2. Ist der für Ende 2005 vorgesehene Baustart gefährdet?
  3. Was passiert mit diesem teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäudekomplex, wenn wieder nichts aus einer Sanierung wird?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch die Sächsische Gemeindeordnung (§ 96 Abs. 2) sind besondere Kontrollmöglichkeiten für unmittelbare Beteiligungen einer Gemeinde vorgesehen. Diese Vorschrift wurde in der Zwischenzeit in den Satzungen der unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Leipzig (z.B. LWB, LVV etc.) umgesetzt.
In den Satzungen der mittelbaren Beteiligungen der Stadt Leipzig (z.B. SWL, KWL, LVB) sind die Kontrollmöglichkeiten des § 96 Abs. 2 SächsGemO bisher nicht vorgesehen. Deshalb mussten bisher u. a. wesentliche Geschäftsvorgänge dieser Unternehmen nicht im Stadtrat behandelt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Besteht auch bei mittelbaren Beteiligungen für die Stadt Leipzig die Hinwirkungspflicht, die Regelungen des § 96 Abs. 2 SächsGemO in den Satzungen umzusetzen?
  2. Sollte eine solche Hinwirkungspflicht nicht gesehen werden: Welche Maßnahmen hält die Stadtverwaltung für sinnvoll, um eine erweiterte Mitwirkung des Stadtrates bei mittelbarer Beteiligung zu erreichen?
  3. Was hat die Stadt Leipzig bisher unternommen, um bei den mittelbaren Unternehmen der Stadt die Regelungen des § 96 Abs. 2 Nr. 1-9 SächsGemO in den Satzungen zu verankern?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes sollen Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt werden. Die Integrationskursverordnung sieht vor, dass die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Kommunen durchgeführt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Träger bieten in Leipzig Integrationskurse für Ausländer (§ 43 Zuwanderungsgesetz) an? Wie viele Personen nehmen seit dem 1. Januar 2005 an diesen Kursen teil?
  2. Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Leipzig bei der Durchführung von Integrationskursen für Ausländer (§ 1 Integrationskursverordnung)?
  3. Welche und wie viele Sprachkurse werden von der Stadt Leipzig für Migranten, die keinen Anspruch auf Integrationskurse des Bundes (§ 44 Zuwanderungsgesetz) haben, angeboten?
  4. Welche Sprachförderung gibt es für Zuwandererkinder in Leipzig?
  5. Welche weiteren Integrationsangebote stellt die Stadt Leipzig bereit (§ 45 Zuwanderungsgesetz)? Welche konkreten Einzelvorhaben gibt es?
  6. Auf welche Weise werden lokale Migrantenvereine in die Integrationspolitik der Stadt Leipzig einbezogen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 23.02.05 hat der Stadtrat einstimmig die DS Nr.: IV/424 „Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig gemäß §15 i.V.m. § 14 Abs.2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vom 27.11.2001“ beschlossen.

Der Beschlusspunkt 2 lautet: Die Betreuungszeiten werden entsprechend Punkt 3.1.2 flexibel gestaltet.
Das bedeutet, dass in den Kindertageseinrichtungen flexibel auf die Bedürfnisse der Eltern reagiert werden kann und für die Betreuung der Kinder optimale Möglichkeiten geschaffen werden.

Wir haben schon mehrfache Klagen über unflexibel gehandhabte Betreuungsverträge bei freien Trägern erhalten. Die Träger sind in diesen Fällen nicht bereit, die mit den Eltern getroffenen Vereinbarungen der Betreuungszeit zu verändern. Das betrifft in der Regel eine Verkürzung der Betreuungszeiten.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Trifft diese Regelung des Sächsischen Kindertagesgesetzes auch auf freie Träger zu, die Kindertagesstätten der Stadt Leipzig übernommen haben?
  2. Welchen Einfluss hat das Jugendamt auf die Träger, um für Kinder und Eltern eine optimale Lösung herbeizuführen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Dezember vergangenen Jahres beschloss die Ratsversammlung die Schließung der Schulzahnklinik zum 30.09.05.
Den 33 Mitarbeitern der Schulzahnklinik  sollte eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
Davon sollten 10 Mitarbeiter per Sozialauswahl für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Gesundheitsamt ausgesucht und dort weiterbeschäftigt werden.

Für die verbleibenden 23 Mitarbeiter mit betriebsbedingter Kündigung, sollten in der bis zur Schließung verbleibenden Zeit, alle Möglichkeiten zur Umsetzung  im St. Georg, als auch in der gesamten Stadtverwaltung geprüft bzw. eine Umschulung angeboten werden.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter können in der Stadtverwaltung oder im St. Georg weiterbeschäftigt  werden?
  2. Wurden Angebote zur Umschulung unterbreitet? Wenn ja, wie viel und wie viele Mitarbeiter haben diese Umschulungsangebote angenommen?
  3. Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der nicht weiterbeschäftigten Mitarbeiter?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

infolge des Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai 2005 in Leipzig kam es zu erheblichen Krawallen, Ausschreitungen und Verletzungen von Personen. Dadurch geriet die Stadt bundesweit erneut in negative Schlagzeilen, statt durch Bachfest, Courage-Konzert und friedliche Maidemonstrationen auf sich aufmerksam machen zu können. Eine nachhaltige Schädigung des Ansehens unserer Stadt bei vielen Besuchern und Bürgern ist zu befürchten.

Das Vorgehen einiger Polizeikräfte war nach Ansicht vieler friedlicher Demonstranten bei einigen Aktionen zweifelhaft. Während Polizisten die Neonazis u.a. mit Wasserwerfern und Reiterstaffeln abschirmte, gelang es nicht, die friedlichen Demonstranten auf dem Augustusplatz vor Flaschenwerfern zu schützen. Stattdessen wurde mit massiven Polizeikräften die Kreuzung teilweise geräumt, was ein zunehmendes Chaos und Krawalle zur Folge hatte. Erst als Personen verletzt wurden, Sachbeschädigungen zu verzeichnen waren, Rauchbomben und Barrikaden brannten, wurde der Aufmarsch der Neonazis durch die Ordnungskräfte gestoppt.
Der Innenausschuss des sächsischen Landtages muss und wird sich ausführlich mit diesen Vorfällen beschäftigen, was wir begrüßen.

Während die Stadt die von den Neonazis geplante Aufmarschstrecke Richtung Connewitz vor allem aus Sicherheitsgründen nicht genehmigte, erkannten die zuständigen Richter der Verwaltungsgerichte keine besondere Sicherheitsgefahr und gaben den Neonazis grünes Licht. Diese Entscheidung wurde – außer vom sächsischen Innen- und Justizministerminister – von Politikern, Journalisten und Bürgern als nicht nachvollziehbar empfunden und hat wiederum die Rechte der Leipzigerinnen und Leipziger und vieler Gäste unserer Stadt an diesem Tag erheblich eingeschränkt und die Sicherheit massiv beeinträchtigt. Die Demonstrationsfreiheit ist in unserem Land unbestritten ein hohes Gut. Wenn sie aber durch Neonazis ständig missbraucht wird, sollten zuständige Richter den Mut haben, dies auch in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Der Gesetzgeber in Berlin ist inzwischen tätig geworden und lässt einen Aufmarsch von Neonazis am 8. Mai durch das Brandenburger Tor verbieten. Stattdessen soll den Rechtsradikalen eine Ausweichstrecke zugewiesen werden. In Sachsen sieht der Freistaat als zuständiger Gesetzgeber bisher keine Notwendigkeit, schützenswerte Objekte und Plätze auszuweisen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Begründung haben die zuständigen Gerichte angeführt, als sie die Streckenführung der Neonazis genehmigten? Wie beurteilt die Stadt diese Begründung? Welche Erkenntnisse zieht die Stadt aus den Ausschreitungen am 1. Mai und hat die Stadt Hoffnung, dass die Gerichte in Zukunft zu einer anderen Einschätzung kommen werden?
  2. Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten beim Freistaat sieht die Stadt, um den Neonazis künftig auch in Leipzig eine Streckenführung aufzuerlegen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko und keine besondere Provokation darstellen? Welche Initiativen und Zuarbeiten hat die Stadt in dieser Hinsicht ergriffen bzw. wird sie künftig ergreifen?
  3. Welche Einschränkungen des öffentlichen Lebens (inklusive Individualverkehr und ÖPNV) waren für die Bürgerinnen und Bürger am 1. Mai in Leipzig infolge des Neonazi-Aufmarsches insgesamt festzustellen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 19.05.2004 wurde der o.g. Antrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, den Prüfauftrag unter Einbeziehung der BBVL zu realisieren.

Nachdem nunmehr ein Jahr nach der Beschlussfassung vergangen ist, fragen wir an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung in der Stadtverwaltung?
  2. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  3. In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt?