Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 13.07.05 wurde der Antrag IV/A 34 „Angebote für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ mit großer Mehrheit im Stadtrat angenommen. Der BA Kulturstätten hatte in seiner Sitzung am 03.11.05 eine zusätzliche Ermäßigungsart für Kulturbesuche von Hartz IV-Empfängern für eine Erprobungszeit bis zum 31.07.06 einvernehmlich beschlossen.
Daraufhin wurden in der Spielzeit 2005/06 von Oper, Gewand- und Schauspielhaus, sowie Theater der Jungen Welt, für Vorstellungen – ausgenommen Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen – für ALG II-Empfänger Eintrittskarten für 3 bzw. 1,50 Euro angeboten.
Vor Ablauf der Spielzeit wollte der Beigeordnete für Kultur berichten, ob das Verfahren funktioniert habe oder nicht.

Wir fragen daher an:

  1. Wie wurden die Angebote gegenüber der Zielgruppe bekannt gemacht?
  2. Wie viele Personen nutzten das Angebot für 3 bzw. 1,50 Euro Kultureinrichtungen zu besuchen (bitte aufteilen nach einzelnen Einrichtungen)?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die Annahme dieses speziellen Kulturangebotes für ALG II-Empfänger ein?
  4. Welche Vorstellungen hat die Stadt, dieses Angebot über die Spielzeit hinaus fortzuführen, zu modifizieren oder einzustellen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Antidiskriminierungsbüro hat vor einigen Wochen das Einlassverhalten einiger Diskotheken in der Leipziger Innenstadt getestet. Neben drei Mitarbeitern des Antidiskriminierungsbüros nahmen auch zwei junge Männer mit arabischem Migrationshintergrund an dem Test teil. In allen getesteten Diskotheken wurde Personen der Eintritt allein aufgrund ihres „ausländischen Aussehens“ verwehrt.

Wir fragen daher an:

  1. Seit wann ist der Stadt Leipzig dieses Problem bekannt?
  2. Was hat die Stadt Leipzig in den konkreten Fällen unternommen?
  3. Was wird die Stadt Leipzig zukünftig tun, um dieses Problem – unabhängig von den gemeldeten Einzelfällen – nachhaltig zu lösen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Farbspraydosen aufgesprühte Graffiti sind Kommunikationsformen einer Jugendkultur, die je nach dem wie sie gestaltet sind, hässlich wirken, aber auch ästhetisch ansprechend sein können. Illegale Graffiti an privaten Häuserwänden und öffentlichen Gebäuden führen nahezu ausnahmslos zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes. Die Beseitigung dieser Graffiti verursacht häufig hohe Kosten. Nachdem sich gezeigt hat, dass die strafrechtliche Verfolgung nicht ausreicht, illegale Graffiti zu verhindern, sind viele Städte dazu übergegangen, der Sprayerszene Flächen für legale Graffiti zur Verfügung zu stellen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Flächen wurden in den vergangenen fünf Jahren der Sprayerszene für legale Graffiti zur Verfügung gestellt? Welche Erfahrungen wurden mit legalen Graffiti-Projekten in Leipzig gemacht?
  2. Wurden in den letzten fünf Jahren öffentliche Aufträge für Sprayer vergeben? Wenn ja, welche? Wurden auch nicht „quasi-professionell“ tätige Sprayer einbezogen? Wurden seitens der Auftraggeber Vorgaben zur Gestaltung bzw. Thematik gemacht?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es zur Zeit für Jugendliche in Leipzig, legal Graffiti zu sprayen? Wo werden Wände in welcher Größe zur Verfügung gestellt?
  4. Welche Möglichkeiten haben Jugendliche, die noch ungeübt sind und sich nicht zutrauen, bei der Gestaltung einer Wall of Fame mitzumachen, das Sprühen von Graffiti auszuprobieren?
  5. Wie weit sind Pläne für einen Graffitipark, der den Bedürfnissen der Sprayerszene (z. B. zentrale Lage) entspricht, gediehen? Wäre das Jahrtausendfeld in der Karl-Heine-Straße für einen Graffitipark geeignet?

an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 30.05.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend der neuen Paragrafen §47 a bis §47 f im Bundesimmisionsschutzgesetz sind die Gemeinden für das Aufstellen von Aktionsplänen und Lärmkarten verantwortlich.

Wir fragen an:

  1. Wurde das Amt für Umweltschutz mit der Ausarbeitung, Sammlung und Genehmigung von Lärmkarten und den darauf basierenden Aktionsplänen beauftragt?
  2. Wurden bereits Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen bzw. Haupteisenbahnstrecken erstellt oder gibt es Termine für die Aufstellung solcher Aktionspläne?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort auf die Anfrage Nr. IV/F 225 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden detaillierte Angaben zur Verweildauer in den Frauenhäusern gemacht (siehe Antwort auf Frage 3).

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. Wodurch wird die Verweildauer in den Frauenhäusern beeinflusst?
  2. Wie können die Unterschiede bei der Verweildauer in den beiden Frauenhäusern erklärt werden?

In der Antwort auf diese Anfrage wird berichtet, dass mit den Frauenhäusern derzeit diskutiert wird, in welcher Weise Kräfte gebündelt werden können (siehe Antwort auf Frage 5).

Dazu wird folgende Nachfrage gestellt:

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen sind in den einzelnen Frauenhäusern vollzeit- bzw. teilzeitbeschäftigt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort zur Anfrage Nr. IV/F 226 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden fünf Gründe für die Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig genannt.

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. In wie viel Fällen trafen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die für die Außerhalbunterbringung genannten Gründe jeweils zu (siehe Antwort auf Frage 6)?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anzahl der Unterbringungen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig zu verringern?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Zentrales Instrument der Integrationspolitik sind die Integrationskurse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dazu erste statistische Informationen bekannt gegeben (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/592, 16/639 und 16/725).

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 eine Berechtigung zur Teilnahme an den Integrationskursen erhalten? In wie vielen Fällen handelt es sich um Neuzuwanderer, bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer bzw. Spätaussiedler? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  2. Wie viele Personen wurden in Leipzig im Jahr 2005 von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichtet? Aus welchen Gründen erfolgte die Verpflichtung? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  3. Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 an einem Sprachtest zum „Zertifikat Deutsch“ teilgenommen? Wie viele Personen haben diesen Test bestanden? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  4. Wurden in Leipzig im Jahr 2005 spezielle Eltern- bzw. Frauenkurse für Personen, die aus kulturellen oder religiösen Gründen nicht an den allgemeinen Integrationskursen teilnehmen konnten, durchgeführt? Wurden in Leipzig im Jahr 2005 weitere Sonderkurse, die auf die Situation bzw. auf die Vorkenntnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind, durchgeführt (z.B. Jugendkurse, Alphabetisierungskurse)? Wie viele Personen haben an diesen Kursen jeweils teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?