Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Juni dieses Jahres hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, welche Art von Radverkehrsanlagen wann in der Bernhard-Göring-Straße – insbesondere im Abschnitt zwischen Riemannstraße und Kurt-Eisner-Straße – am besten geeignet sind, um auch dort eine bessere und gefahrlosere Situation für Radfahrende zu schaffen. Grundlage für den Ratsbeschluss war der Antrag VII-A-08356 – „Sicher ins Zentrum, auch mit dem Rad!“, welcher im Wesentlichen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes votiert wurde.

Vor Jahren hatte die Stadt im Zuge der Diskussion des Radverkehrsentwicklungsplans erklärt, die Bernhard-Göring-Straße perspektivisch als Fahrradstraße auszuweisen. Der Plan liegt seit ca. 15 Jahren offensichtlich noch immer in der Schublade.

Wir fragen an:

1. Liegt das Prüfergebnis zu o.g. Ratsbeschluss schon vor? Wenn nein, wann wird es vorliegen?

2. Wann können Radfahrende im Leipziger Süden endlich eine verbesserte und sichere Radverkehrsführung in der B.-Göring-Straße erwarten?

Gesundes Essen ist eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. An Schultagen sollte dieses Essen in den Schulen in Schulmensen eingenommen werden. An einigen Schulen sind die Bedingungen so schlecht, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen.

Viele Schulen entwickeln sich zu Schulen mit Ganztagsangeboten weiter, die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen werden immer länger. Daher ist eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre von besonderer Bedeutung.

Deshalb fragen wir an: 

1. An welchen Schulen stehen wie viele Sitzplätze in der Mensa zur Verfügung und in welchem Umfang werden diese Plätze aktuell genutzt? 

– Bitte eine Aufstellung: Schülerzahl/ Anzahl der Sitzplätze in der Mensa/ Anzahl der Essensteilnehmer/ Anzahl der Essendurchgänge

2. An welchen Schulen befinden sich Mensen, die nicht den baulichen Standards entsprechen? 

– Bitte die Schulen hervorheben, in denen sich unsanierte Mensen in den Kellerräumen befinden.

– Bei welchen Mensen haben Kontrollen der Lebensmittelaufsicht bereits bauliche Probleme gerügt?

3. Sind an diesen Schulen Sanierungsmaßnahmen in den Mensen geplant?

– Bitte hier – auf Basis der Liste Schulbaumaßnahmen – eine Übersicht erstellen, wann und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an den einzelnen betroffenen Schulen geplant sind. Welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind in diesem sowie im künftigen Haushalt eingeplant?

4. An welchen Schulen sind Mensen nur eingeschränkt nutzbar und warum?

5. An welchen Schulen ist Trinkwasser (an Trinkwasserbrunnen) nur in der Mensa und damit nur während der Öffnungszeiten der Mensa und dadurch nicht ganztägig nutzbar?

In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen.

Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?
  2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?
  6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?

Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4046 Gebäuden 15415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.

Quelle: Landesamt für Statistik

2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahre betrug der Bauüberhang 2531 Wohnungen.

Quelle: Landesamt für Statistik

3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)

Eine Analyse nach Stadtteilen kann aufgrund der (o.g.) Datenquelle nicht erhoben werden.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?

Im Grunde spiegeln die Daten die außergewöhnlich lange und gute Baukonjunktur in der wachsenden Stadt Leipzig wieder. Zum einen ist anzunehmen, dass spekulative Marktgeschäfte zum Aufbau des Bauüberhangs beitragen, zum andern steht aber auch zu vermuten, dass die Bauwirtschaft die schlichte Masse nicht zeitnah umsetzen kann.

An dieser Stelle wird auf die Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Struktur und Gründe des Bauüberhangs, verweisen, siehe:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-07-2023.html

5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?

Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz. 

Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z.B. „Lückenschließung“) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.

6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, einem Bauherrn das mit Baugenehmigung bestätigte Recht zu Bauen wieder zu entziehen, es sei denn die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt.

Mit Beschluss des Verwaltungsstandpunktes zum oben genannten Antrag hat die Stadtverwaltung zugesichert, bis Ende 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung der Nutzung des Fockebergs zu erstellen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion zum Umsetzungsstand erklärte das zuständige Dezernat im Januar 2022, dass die Bürgerbeteiligung im 2. Quartal 2022 als Freiluftveranstaltung stattfinden soll. Im Oktober 2022 erklärte dasselbe Dezernat, dass die Beauftragung für die Bürgerbeteiligung noch voraussichtlich 2022 erfolgen wird und die Bürgerbeteiligung im Jahr 2023 erfolgt. Langsam aber sicher neigt sich das Jahr 2023 dem Ende.

Die SPD-Fraktion fragt daher erneut an:

  1. Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?
  2. Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft? (Was war Inhalt der Beauftragung?)
  3. Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt?
  • Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Maßnahmen werden in Folge der Bürgerbeteiligung wann ergriffen?
  • Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?
  • Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe, wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Antwort der Verwaltung

Antwort

Frage 1: Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?

Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut.

In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen.

In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.

Fahrradabstellbügel im Eingangsbereich des Fockeberges werden voraussichtlich im November 2023 aufgestellt. Sichtachsen in Richtung Innenstadt und Osten wurden Anfang Oktober 2023 freigeschnitten. Die Aufstellung weiterer Sitzbänke ist für 2024 vorgesehen.

Frage 2: Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft?

Die Planungsleistungen für das Nutzungskonzept erfolgen in einem Vergabeverfahren, in dem die Bieter (Planungsbüros) eine visualisierte Konzeptidee als Angebotsbestandteil einreichen, die als Zuschlagskriterium für die Beauftragung bewertet wird. Unmittelbar nach Auftragserteilung ist vorgesehen, die Konzeptidee in einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorzustellen. Etwa drei bis vier Monate später soll auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.

Beteiligt werden unter anderem der Stadtbezirksbeirat Süd, Vereine aus dem Ortsteil und Kinder- und Jugendliche mit Unterstützung des Leipziger Kinder- und Jugendbüros.

Planungsziel ist ein Nutzungs- und Gestaltungsplan auf Entwurfsplanungsniveau, aus dem sich Investitionsmaßnahmen für die nächsten zwei bis fünf Jahre ableiten, die ab der Haushaltsperiode 2025/26 baulich umgesetzt werden können.

Frage 3: Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt? Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?

Zu Beginn der Planung wird das beauftragte Büro seine Konzeptidee voraussichtlich im Frühjahr 2024 auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen, so dass die Anregungen und Hinweise der Stadtgesellschaft von Anfang an in die Weiterplanung einfließen können. Die Ergebnisse der Bürgerwünsche werden in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt und mit Vorliegen der Vorentwurfsplanung soll eine zweite Beteiligungsveranstaltung draußen vor Ort, voraussichtloch vor der Sommerpause 2024, stattfinden.

Aufgrund der Lage im Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ werden alle Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde und weiteren Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, um eine genehmigungsfähige Planung zu erzielen.

Ein festes Datum für die Veranstaltungen kann erst nach verbindlicher Beauftragung des Planungsbüros im Februar 2024 benannt werden.

Frage 4: Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Im Lichtmasterplan der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-NF-01, Ratsbeschluss 17.06.2020) ist der Fockeberg aufgrund seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet und Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ als lichtempfindlicher Bereich ausgewiesen und zusätzliche Beleuchtung ist zu vermeiden.

Am 27.09.2023 fand das Richtfest für die neue Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz statt, mindestens eine weitere Schwimmhalle soll laut aktuellem Sportprogramm im Leipziger Süden entstehen. Am 23.10.2023 wird das neue Kraftwerk an der Bornaischen Straße offiziell eingeweiht, auch wenn es schon einige Monate in Betrieb ist.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im April 2020 beschlossen, dass das Gelände an der Bornaischen Straße neben dem neuen Kraftwerk als Standort für die Schwimmhalle Süd favorisiert wird, auch da die unmittelbare Nähe zum Kraftwerk die Effizienz des Kraftwerkes weiter erhöht. Zuletzt hatte sich die SPD-Fraktion im April 2022 mittels Anfrage nach dem aktuellen Stand erkundigt. In der Antwort hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH den Standort präferieren und die Stadtverwaltung bis II. Quartal 2022 eine finale Positionierung dem Stadtrat zur Information geben wird. Diese liegt bisher nicht öffentlich vor und auch zum Richtfest auf dem Otto-Runki-Platz wurde noch keine Standortentscheidung öffentlich bekanntgegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?
  1. Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?
  4. Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?
  5. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?
  1. Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?
  2. Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort der Verwaltung

Frage

1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?

a) Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Stadtverwaltung Leipzig hat eine Entscheidung getroffen und im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd am 02.05.2023 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert.

Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.

Frage

2. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?

a) Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?

Antwort

Über die im Sportprogramm 2024 der Stadt Leipzig aufgeführte 25 m Schwimmhalle hinaus gibt es keine anderslautenden Planungen. Von der Größenordnung wäre dies eine Schwimmhalle im Format ähnlich der neu entstehenden Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt auch größere, alternative Varianten zu.

Frage

3. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?

a) Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?

b) Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort

a) Die Planungsmittel von insgesamt 700 TEUR sind der Sportbäder Leipzig GmbH aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen.

Für 2023 (50 TEUR) und 2024 (150 TEUR) sind benannte Mittel im laufenden Haushaltsplan der Stadt Leipzig bereits vorgesehen.

In der Mittelfristplanung der Sportbäder Leipzig GmbH sind weitere 200 TEUR für 2025 und 300 TEUR für 2026 eingeplant. Die Mittelfristplanung geht jedoch von einer Steigerung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung aus dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag aus. Dieser ist bis zum 31.12.2024 geschlossen und die Fehlbetragsfinanzierung wurde für die Folgejahre in einer Höhe (6.006 TEUR) eingefroren. Damit sind die genannten Mittel für 2025 und 2026 nicht untersetzt und müssen im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt werden.

Eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor. Realistisch erscheint eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Leistungsphase 3) im Jahr 2026. Damit liegen die Voraussetzungen für einen Förderantrag vor.

b) An geeigneten Fördermöglichkeiten mangelt es insgesamt. Die Sportförderung des Freistaates Sachsen stellt eine Möglichkeit dar, um ca. 50 % der förderfähigen Kosten abzufangen. Der aktuelle Schwimmhallenneubau auf dem Otto-Runki-Platz hat nach zwei nicht erfolgreichen Antragstellungen keine Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten.

Andere Fördertöpfe, wie etwa die Sport-, Jugend- und Kulturförderung des Bundes sind in der Höhe begrenzt.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten werden in regelmäßiger Abstimmung mit dem Amt für Sport sondiert.

Der P+R-Parkplatz in Lausen an der Endhaltestelle der Tramlinie 1 dient vorrangig der Anbindung an die Straßenbahn und wird von vielen Auswärtigen zum Abstellen ihrer Autos genutzt. Aber auch Besucher des Kulkwitzer Sees, Badegäste und Sportinteressierte nutzen den Parkplatz regelmäßig, insbesondere in den Sommermonaten. Die Wegeverbindung an den See ist leider extrem schlecht. Ebenso ist der Rundweg um den Kulki in Abschnitten in einem schlechten Zustand.

Dafür wäre eigentlich der Zweckverband Kulkwitzer See zuständig, der leider praktisch handlungsunfähig ist, da er von den beiden Anrainerstädten aufgelöst werden soll. Die Auflösung zieht sich wahrscheinlich noch ein paar Jahre hin. Danach wäre die Stadt wieder Eigentümer der Flächen und könnte investieren. 

Neben sicheren Wegen an den See wären auch noch Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen von der Übergabestelle der Versorger nötig.

Wir fragen an:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

Die Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ ist mit der Vorlage VII-DS-02751 vorbereitet, jedoch noch nicht vollzogen. Aus der Vorlage geht keine Zuordnung von Flächen in die fachliegenschaftsführenden Ämter hervor. Die Grundstücke müssen erst erfasst, bewertet und den einzelnen grundstücksverwalteten Ämtern zugeordnet werden. Die Instandsetzung wird dann in das gesamtstädtische Portfolio eingeordnet und entsprechende Haushaltsmittel für Bewirtschaftung und Investitionsmaßnahmen durch die jeweiligen Fachämter veranschlagt.

Frage 2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

Neben der Ressourcenbindung, die umsetzbare Vorhaben an anderer Stelle verzögern würde, stellt sich die haushaltsrechtliche Frage, inwieweit Planungen für fremde Grundstücke vor der Übernahme dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem feststeht, dass der vollständige wirtschaftliche Übergang nicht vor dem 31.12.2027 stattfinden wird, da sich der Geschäftsbesorger des Zweckverbandes die Bewirtschaftung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert hat, werden keine Planungen beauftragt und keine städtischen Haushaltsmittel verwendet.

Frage 3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Der Geschäftsbesorger erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband. Es wird insgesamt von der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Leistungsbeziehung ausgegangen. Die weitergehende Erschließung mit einer Sanierung bzw. Neugestaltung der Wasser- und Stromversorgung ist Gegenstand der Planungshoheit der Stadt Leipzig und kann wirtschaftlich von dieser erst nach Grundstückseigentumserlangung angegangen werden.

In der Stadtratssitzung am 18.05.2022 wurde mit dem Ratsbeschluss (Siehe hier.) der Antrag zum besseren Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig beschlossen.

Dazu fragen wir an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?
  2. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?
  3. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?
  4. Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?
  5. Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?

Es wurde geprüft, auf welchen Hundewiesen Sitzgelegenheiten ergänzt werden können und welche Hundewiese eingezäunt werden kann. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung (FA UKO) wird in 2023 über den aktuellen Planungsstand informiert, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen noch in 2023 erfolgen kann.

Frage 2: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?

In 2023 wurde mit der Planung der Einzäunung für die Hundewiese an der Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee im Ortsteil Grünau-Mitte begonnen. Für diesen Standort liegt eine Ausführungsplanung vor. Die Einzäunung ist mit einem 1,2 Meter hohen Stabgitterzaun in der Farbe Anthrazit vorgesehen und beinhaltet zwei Tore als Eingänge zur Hundewiese. Innerhalb der eingezäunten Fläche sind vier neue Bänke mit Rücken- und Armlehne vorgesehen, die auf befestigten Flächen mit Großbetonplatten eingebaut werden. Aufgrund der Lage am Stadtteilzentrum Stuttgarter Allee wird auch das Umfeld in die Gestaltung einbezogen und Baum- und Strauchpflanzungen entlang des Zauns außerhalb der eingezäunten Fläche ergänzt. Die Bauleistungen sollen im IV. Quartal 2023 ausgeschrieben werden, so dass die Umsetzung im Frühling 2024 erfolgen kann.

Frage 3: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?

Die in der Vorlage VII-A-01389-NF-02-DS-02 aufgeführten Vorschläge zur Errichtung weiterer Hundewiesen befinden sich noch in Prüfung.

Frage 4: Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?

Als Bestandteil der Baumaßnahme für die Einzäunung der Hundewiese Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee, werden im Frühjahr 2024 auf folgenden Hundewiesen neue Sitzgelegenheiten ergänzt:

  • Hundewiese Lützner Straße/Stuttgarter Allee
  • Hundewiese Volkshain Stünz (im LSG „Östliche Rietzschke-Stünz“)
  • Hundewiese Max-Liebermann-Straße/A. Bretschneider Park, ehem. Debrahof (im LSG „Nördliche Rietzschke“)
  • Hundewiese Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße/Arthur-Hoffmann-Straße)
  • Hundewiese Westufer Cospudener See

In urban geprägten Bereichen wird entsprechend der Standards für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig der Ausstattungskatalog zugrunde gelegt und der Bank Typ „Leipzig I“ verwendet. Der Einbau von Bänken in Landschaftsschutzgebieten bedarf der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. Einbauten und Neuversiegelungen sind hier grundsätzlich zu vermeiden. Aus diesem Grund werden große Baumstämme mit ebener Oberfläche zum Sitzen vorgeschlagen. Je nach Lage und Flächengröße einer Hundewiese sind pro Hundewiese durchschnittlich zwei bis vier neue Sitzgelegenheiten (Bänke oder Baumstämme) vorgesehen. Diese werden am Rand der Hundewiese angeordnet.

Frage 5: Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Über die jährlich vorgesehene Planung wir der FA UKO wie bei Frage 1 ausgeführt vor Ausschreibungsbeginn der Bauleistungen informiert. Folgende Planungsschritte sind jeweils erforderlich:

  1. Einzäunung von Hundewiesen im Bestand:

Die Einzäunung von Hundewiesen (Planung und Bau) erfolgt gemäß Leistungsbild Freianlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beinhaltet folgende Schritte:

  • Grundlagenermittlung (Leitungsauskünfte, Vermessung, Baugrund)
  • Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung.
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Baudurchführung durch eine qualifizierte Fachfirma
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Saat- und Pflanzarbeiten.

Der Umsetzungszeitraum für Planung und Baudurchführung beträgt mindestens ein Jahr. Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01389-NF-02-DS-02 „Besseres Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig“ (Ratsversammlung 19.05.2022) werden in der Ausstattung mit Papierkörben keine Defizite gesehen.

  1. Ausweisung neuer Hundewiesen:

Im ersten Schritt muss eine Flächenprüfung auf Eignung erfolgen. Die Ausweisung neuer Hundewiesen beinhaltet in der Regel die Beschaffung und den Einbau von ein bis zwei Schildern sowie Leitungsauskünfte und ggf. Schachtgenehmigungen vor dem Einbau der Schilder und, sofern erforderlich, die Anpassung der Bewirtschaftung (Pflege- bzw. Mähintervalle). Weiterhin erfolgt die Aufnahme in das Kataster der Stadt Leipzig.