In der Stadtratssitzung am 18.05.2022 wurde mit dem Ratsbeschluss (Siehe hier.) der Antrag zum besseren Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig beschlossen.

Dazu fragen wir an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?
  2. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?
  3. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?
  4. Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?
  5. Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?

Es wurde geprüft, auf welchen Hundewiesen Sitzgelegenheiten ergänzt werden können und welche Hundewiese eingezäunt werden kann. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung (FA UKO) wird in 2023 über den aktuellen Planungsstand informiert, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen noch in 2023 erfolgen kann.

Frage 2: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?

In 2023 wurde mit der Planung der Einzäunung für die Hundewiese an der Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee im Ortsteil Grünau-Mitte begonnen. Für diesen Standort liegt eine Ausführungsplanung vor. Die Einzäunung ist mit einem 1,2 Meter hohen Stabgitterzaun in der Farbe Anthrazit vorgesehen und beinhaltet zwei Tore als Eingänge zur Hundewiese. Innerhalb der eingezäunten Fläche sind vier neue Bänke mit Rücken- und Armlehne vorgesehen, die auf befestigten Flächen mit Großbetonplatten eingebaut werden. Aufgrund der Lage am Stadtteilzentrum Stuttgarter Allee wird auch das Umfeld in die Gestaltung einbezogen und Baum- und Strauchpflanzungen entlang des Zauns außerhalb der eingezäunten Fläche ergänzt. Die Bauleistungen sollen im IV. Quartal 2023 ausgeschrieben werden, so dass die Umsetzung im Frühling 2024 erfolgen kann.

Frage 3: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?

Die in der Vorlage VII-A-01389-NF-02-DS-02 aufgeführten Vorschläge zur Errichtung weiterer Hundewiesen befinden sich noch in Prüfung.

Frage 4: Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?

Als Bestandteil der Baumaßnahme für die Einzäunung der Hundewiese Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee, werden im Frühjahr 2024 auf folgenden Hundewiesen neue Sitzgelegenheiten ergänzt:

  • Hundewiese Lützner Straße/Stuttgarter Allee
  • Hundewiese Volkshain Stünz (im LSG „Östliche Rietzschke-Stünz“)
  • Hundewiese Max-Liebermann-Straße/A. Bretschneider Park, ehem. Debrahof (im LSG „Nördliche Rietzschke“)
  • Hundewiese Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße/Arthur-Hoffmann-Straße)
  • Hundewiese Westufer Cospudener See

In urban geprägten Bereichen wird entsprechend der Standards für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig der Ausstattungskatalog zugrunde gelegt und der Bank Typ „Leipzig I“ verwendet. Der Einbau von Bänken in Landschaftsschutzgebieten bedarf der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. Einbauten und Neuversiegelungen sind hier grundsätzlich zu vermeiden. Aus diesem Grund werden große Baumstämme mit ebener Oberfläche zum Sitzen vorgeschlagen. Je nach Lage und Flächengröße einer Hundewiese sind pro Hundewiese durchschnittlich zwei bis vier neue Sitzgelegenheiten (Bänke oder Baumstämme) vorgesehen. Diese werden am Rand der Hundewiese angeordnet.

Frage 5: Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Über die jährlich vorgesehene Planung wir der FA UKO wie bei Frage 1 ausgeführt vor Ausschreibungsbeginn der Bauleistungen informiert. Folgende Planungsschritte sind jeweils erforderlich:

  1. Einzäunung von Hundewiesen im Bestand:

Die Einzäunung von Hundewiesen (Planung und Bau) erfolgt gemäß Leistungsbild Freianlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beinhaltet folgende Schritte:

  • Grundlagenermittlung (Leitungsauskünfte, Vermessung, Baugrund)
  • Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung.
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Baudurchführung durch eine qualifizierte Fachfirma
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Saat- und Pflanzarbeiten.

Der Umsetzungszeitraum für Planung und Baudurchführung beträgt mindestens ein Jahr. Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01389-NF-02-DS-02 „Besseres Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig“ (Ratsversammlung 19.05.2022) werden in der Ausstattung mit Papierkörben keine Defizite gesehen.

  1. Ausweisung neuer Hundewiesen:

Im ersten Schritt muss eine Flächenprüfung auf Eignung erfolgen. Die Ausweisung neuer Hundewiesen beinhaltet in der Regel die Beschaffung und den Einbau von ein bis zwei Schildern sowie Leitungsauskünfte und ggf. Schachtgenehmigungen vor dem Einbau der Schilder und, sofern erforderlich, die Anpassung der Bewirtschaftung (Pflege- bzw. Mähintervalle). Weiterhin erfolgt die Aufnahme in das Kataster der Stadt Leipzig.