Der P+R-Parkplatz in Lausen an der Endhaltestelle der Tramlinie 1 dient vorrangig der Anbindung an die Straßenbahn und wird von vielen Auswärtigen zum Abstellen ihrer Autos genutzt. Aber auch Besucher des Kulkwitzer Sees, Badegäste und Sportinteressierte nutzen den Parkplatz regelmäßig, insbesondere in den Sommermonaten. Die Wegeverbindung an den See ist leider extrem schlecht. Ebenso ist der Rundweg um den Kulki in Abschnitten in einem schlechten Zustand.

Dafür wäre eigentlich der Zweckverband Kulkwitzer See zuständig, der leider praktisch handlungsunfähig ist, da er von den beiden Anrainerstädten aufgelöst werden soll. Die Auflösung zieht sich wahrscheinlich noch ein paar Jahre hin. Danach wäre die Stadt wieder Eigentümer der Flächen und könnte investieren. 

Neben sicheren Wegen an den See wären auch noch Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen von der Übergabestelle der Versorger nötig.

Wir fragen an:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

Die Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ ist mit der Vorlage VII-DS-02751 vorbereitet, jedoch noch nicht vollzogen. Aus der Vorlage geht keine Zuordnung von Flächen in die fachliegenschaftsführenden Ämter hervor. Die Grundstücke müssen erst erfasst, bewertet und den einzelnen grundstücksverwalteten Ämtern zugeordnet werden. Die Instandsetzung wird dann in das gesamtstädtische Portfolio eingeordnet und entsprechende Haushaltsmittel für Bewirtschaftung und Investitionsmaßnahmen durch die jeweiligen Fachämter veranschlagt.

Frage 2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

Neben der Ressourcenbindung, die umsetzbare Vorhaben an anderer Stelle verzögern würde, stellt sich die haushaltsrechtliche Frage, inwieweit Planungen für fremde Grundstücke vor der Übernahme dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem feststeht, dass der vollständige wirtschaftliche Übergang nicht vor dem 31.12.2027 stattfinden wird, da sich der Geschäftsbesorger des Zweckverbandes die Bewirtschaftung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert hat, werden keine Planungen beauftragt und keine städtischen Haushaltsmittel verwendet.

Frage 3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Der Geschäftsbesorger erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband. Es wird insgesamt von der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Leistungsbeziehung ausgegangen. Die weitergehende Erschließung mit einer Sanierung bzw. Neugestaltung der Wasser- und Stromversorgung ist Gegenstand der Planungshoheit der Stadt Leipzig und kann wirtschaftlich von dieser erst nach Grundstückseigentumserlangung angegangen werden.