Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/Fraktion die Linke/Fraktion Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig stellt 600.000 Euro Investitionsmittel als Komplementärmittel der Stadt Leipzig für eine externe Investitionsförderung für die Realisierung eines Filmkunsthauses bereit.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Cinémathèque e.V. sucht seit Jahren nach einem geeigneten Standort für ein Filmkunsthaus in Leipzig. Inzwischen hat sich als ein geeigneter Standort die Feinkost in der Karl-Liebknecht-Str. 36 herauskristallisiert. Nach unserer Information sind die Gespräche mit dem Bund und Land zur Förderung eines Filmkunsthauses auf der Feinkost weit fortgeschrieben. Zur Gesamtfinanzierung des Vorhabens sind aber Eigenmittel der Stadt Leipzig notwendig. Dieser Eigenanteil sollte bei maximal 10 Prozent bis zu 600.000 Euro betragen.

Beschlussvorschlag:

Die Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ erhöht 2019 ihre festangestellten Musikschullehrer/innen um 2 VzÄ (EG9) und um weitere 2 VzÄ (EG9) im Jahr 2020. Im Gegenzug werden jeweils in 2019 und 2020 Stunden im Umfang von je einer VzÄ bei den Honorarkräften reduziert. Die Stadt Leipzig erhöht den städtischen Zuschuss an dem Eigenbetrieb Musikschule „Johann Sebastian Bach“ um diese Stellenanteile in den Jahren 2019 und 2020. Die Stellen werden in dem Stellenplan aufgenommen.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Die Warteliste ist seit 2014 weiter angewachsen. Dies ist unter anderem eine Folge des Bevölkerungswachstums. Viele junge Menschen würden gern an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung, als auch bei der Breitenausbildung, eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland. Durch die Erhöhung der Anzahl festangestellter Musiklehrer und Musiklehrerinnen hoffen wir, die Warteliste abbauen zu können, die Musikschule als einen attraktiven Arbeitgeber zu stärken und eine faire Bezahlung der hochqualifizierten Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen.

Beschlussvorschlag:

Es werden 20.000 Euro jeweils für 2019 und 2020 für eine sachgerechte Ausstattung von Schulbibliotheken in städtischer Trägerschaft in den Haushalt zusätzlich eingestellt. Die Mittelvergabe soll durch die schulbibliothekarische Arbeitsstelle auf Grundlage der von den Schulen eingereichten Konzepten erfolgen.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit der Schulbibliotheken konnte durch viele Einzelmaßnahmen, nach dem Wegfall von arbeitspolitischen Maßnahmen wie der Bürgerarbeit, abgesichert werden. Es fehlt in vielen Schulbibliotheken eine gute Ausstattung, wie z. B. Regale, Arbeitsplätze, Arbeitsmaterialien und Sitzgelegenheiten. In vielen Schulbibliotheken sind die Ausstattungsgegenstände verschließen oder nicht vorhanden. Durch den Antrag soll dem etwas abgeholfen werden.
Schulbibliotheken sind innerschulische Lernorte, welche selbstbestimmtes und individuelles Lernen fördern. Medienangebote und Ausstattung, Öffnungszeiten und personelle Ausstattung bestimmen das Bild der Schulbibliotheken. Schulbibliotheken sind auch Orte für Veranstaltungen, Präsentationen, Aufenthalte, Recherchen, Rückzug und Entspannung. Ein Budget zum Ausbau des Medienbestandes ist eingestellt. Die schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 ein Musterraumprogramm für Schulbibliotheken in allen Schultypen erstellt. Bei Schulneubauten und Sanierungen von Schulgebäuden wird dies bereits umgesetzt. Für die Umgestaltung in Bestandsgebäuden ist derzeit kein Budget vorhanden (siehe auch Vorlage DS-00035/15 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig).

Beschlussvorschlag:

  1. Für die grundhafte Renovierung von Klassenzimmer in Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig werden 2019 50.000 Euro und 2020 150.000 Euro eingestellt. Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung, in Absprache mit den einzelnen Schulen, erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet in dem zuständigen Fachausschuss JSGS einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.
  2. Um die zeitnahe Umsetzung von kleineren baulichen Unterhaltungsmaßnahmen an Schulen zu verbessern, werden ausgebildete Handwerker, zum Beispiel Maler/innen, Elektriker/innen, Maurer/innen, Klempner/innen, im Umfang von 4,0 VzÄ neu im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen.
    Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Zahlreiche Klassenzimmer in Leipziger Schulen befinden sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Viele Klassenzimmer wurden seit vielen Jahren nicht grundhaft renoviert und professionell gemalert. Einige Klassenzimmer wurden von Eltern gemalert. Dies ist ein wichtiger Beitrag, aber er ersetzt nicht eine grundhafte Renovierung der Räume.
Mit dem Renovierungsprogramm für Klassenzimmer sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Renovierungsbedarf abzubauen. Möglichst viele Schulen sollen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, einige Räume grundhaft renovieren zu lassen. Besonderes bei der Durchführung von Brandschutzsanierung, dem Einbau neuer Fenster und anderen Baumaßnahmen werden Renovierungsarbeiten mit durchgeführt.
Ein größerer Teil der baulichen Unterhaltungsmittel für Schulen wurde in den letzten Jahren nicht abgerufen. Dabei sind viele Bestandsschulen keineswegs in einem guten baulichen Zustand. Hintergrund ist häufig die gutausgefüllten Auftragsbücher der Handwerkerfirmen. So werden aus kleinen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen größere Bauschäden. Einige Ämter, wie das Sportamt, haben bereits Handwerker in ihrem Stellenplan. Dies wollen wir auch für das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Instandhaltung von Bestandsgebäuden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig richtet eine zusätzliche Maßnahme „Aufsuchende Sozialarbeit für junge Menschen“ ein. Hierfür werden 300.000 Euro (ca. 4 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 eingestellt. Die Maßnahme ist an einen freien Träger zu vergeben und soll einen interkulturellen Schwerpunkt haben.
  2. Die Stadt Leipzig stärkt Maßnahmen im Bereich „Aufsuchende Sozialarbeit für Wohnungslose“. Hierfür werden 150.000 Euro (ca. 2 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 eingestellt. Hiervon können bestehende Teams personell gestärkt werden.
  3. Die Stadt Leipzig stärkt Maßnahmen im Bereich „Aufsuchende Sozialarbeit für suchtkranke Menschen“. Hierfür werden 150.000 Euro (ca. 2 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 eingestellt. Hiervon können bereits bestehende Teams personell gestärkt werden.
  4. Es werden weiter 5.000 Euro für Fortbildungsmaßnahmen, die die Qualifizierung bestehender Angebote und der Stärkung interkultureller Kompetenzen für Mitarbeiter der aufsuchenden Sozialarbeit beinhalten, jeweils in die Haushalte für 2019 und 2020 eingestellt.
    Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die „Aufsuchende Sozialarbeit“ begibt sich zu den Treffpunkten von Menschen, die große Teile des Tages im öffentlichen Raum verbringen. Aufsuchende Sozialarbeit versucht, gemeinsam mit jungen, wohnungslosen oder suchtkranken Menschen zu arbeiten und ihre Lebenswelt lebenswerter zu gestalten oder Alternativen aufzuzeigen, um ein minder gefährdendes Zurechtkommen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Da das Leben, wie Überleben im öffentlichen Raum, mit besonderen Gefährdungslagen verbunden ist, bietet aufsuchende Sozialarbeit bedarfsgerechte Angebote für die Entwicklung von tragfähigen Zukunftsperspektiven an. Darüber hinaus arbeiten „Aufsuchende Sozialarbeit“ sozialräumlich orientiert mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen der Stadt Leipzig zusammen, um gemeinsam die Lebensqualität zu verbessern.
Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch müssen viele Dienstleistungen der Stadt Leipzig ausgebaut werden. So auch die „Aufsuchende Sozialarbeit“. Die zusätzlichen Stellen in der „Aufsuchenden Sozialarbeit“ sollen Präventionsmaßnahmen der Stadt stärken. Ein Schwerpunktgebiet der zusätzlichen Stellen der „Aufsuchenden Sozialarbeit für suchtkranke und wohnungslose Menschen“ soll im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt sein. Die neue Maßnahme der „Aufsuchenden Sozialarbeit für junge Menschen“ soll verstärkt Integrationsinhalte mit aufgreifen,um so auch einen besseren Zugang zu jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Weiter werden für alle von der Stadt Leipzig finanzierte Maßnahmen der „Aufsuchenden Sozialarbeit“ ein zusätzliches Budget für Fort- und Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt.

Beschlussvorschlag:

Für das Heinrich-Budde-Haus, Lützowstraße 19 in Leipzig-Gohlis werden Planungsmittel für eine umfassende Sanierung und Modernisierung des Haupthauses in Höhe von 100.000 Euro zusätzlich in den Haushaltsplan 2019 eingestellt. Hierbei sollen vor allem Brandschutzmaßnahmen, der Einbau eines zweiten Treppenhauses und eines Fahrstuhls geplant werden. Die weiteren Bauschritte sind in den folgenden Haushalten einzuplanen. Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau werden über die Ergebnisse informiert.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Villa wurde 1890/91 zu Wohnzwecken erbaut, ab 1956 erfolgte der Umbau zu einem Betriebskulturhaus. Entsprechend einem Antrag aus der Bürgerschaft erwarb die Stadt Leipzig im Jahr 1993 Haus und Grund und vermietete die Liegenschaft an den Förderverein Heinrich-Budde-Haus e. V.. Zwischen 2014 und 2016 erfolgte die Bewirtschaftung durch das Kulturamt. Die Betreibung erfolgt seit 2017 durch den FAIRbund e.V..
Das Budde-Haus benötigt eine umfassende Sanierung und Modernisierung, um das gesamte Hauptgebäude nutzen zu können. Für Veranstaltungen und Treffen ist momentan nur das Erdgeschoss freigegeben. Für die erste und zweite Etage herrschen Nutzungseinschränkungen, so dass diese höchstens als Büro- und Lagerräume genutzt werden können. Auch eine Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Wünschenswert wäre der Einbau eines (Außen-)Fahrstuhls. Eine Fluchttreppe muss gebaut und die veraltete Elektronik des Hauses modernisiert werden.

Beschlussvorschlag:

In folgenden städtischen Museen und Bildungs- und Kultureinrichtungen werden jeweils eine zusätzliche VzÄ für pädagogische Angebote in den Stellenplan der Stadt Leipzig eingestellt:

· Naturkundemuseum
· Schulmuseum
· Städtische Bibliotheken

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Schülerzahlen in Leipzig steigen seit Jahren. Auf immer mehr Schulklassen kommt eine mehr oder weniger gleichbleibende Anzahl an pädagogischen Angeboten in den Leipziger Museen und Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Folge: Die Angebote sind sehr schnell ausgebucht und das Angebot übersteigt die Nachfrage. Dabei ist das Vermitteln spezifischer Inhalte an außerschulische Lernorte eine Hauptaufgabe unserer Museen. Jede Schulklasse sollte in jedem Schuljahr die Möglichkeit haben, einige pädagogische Angebote unserer Kultureinrichtungen nutzen zu können. Mit der Aufstockung um jeweils eine Personalstelle in den Kultureinrichtungen können wir den Bedarf wieder etwas besser abbilden.