Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ich verzichte aufgrund der Länge der Tagesordnung und der allgemein bekannten Argumente über die Vorteile und Notwendigkeiten der Schulsozialarbeit, diese zu erläutern.

Immerhin hat selbst der Freistaat erkannt, dass Schulsozialarbeit notwendig ist und fördert nun an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter ab dem Schuljahr 2018/19. Das beschert der Stadt Zuwendungen, die bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden mussten.

Mit unserem Antrag möchten wir wissen:

  1. Wieviel spart die Stadt Leipzig ein, denn die Mittel fließen ab dem 01.08.2018 und die Stadt hatte die eigene Finanzierung der Stellen bis Ende 2018 eingestellt.
  2. Was macht die Stadt mit dem eingesparten Geld.

In diesem Zusammenhang wollen wir eigentlich nicht darüber diskutieren, ob diese Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden, sondern wissen, wie die Stadt die freigewordenen  Mittel einsetzt und für welche Schulen.

Falls die Stadt ein paar Ideen braucht: Das neue Schulgesetz bietet  noch ein paar andere Veränderungen: z. B. soll im Grundschulbereich zunehmend auf die Diagnostizierung von Schülern mit Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung verzichtet werden. Diese Kinder werden dann regulär in die Grundschule eingeschult und erst im Laufe der Zeit diagnostiziert. Also werden auch die Grundschulen zunehmend mehr Schulsozialarbeit brauchen. Für weitere Ideen können Sie jederzeit bei den entsprechend interessierten Stadträten und in meiner Fraktion nachfragen. Wir hätten gern einen Vorschlag im VI. Quartal dieses Jahres, damit die Mittel pünktlich und zielgerichtet ab dem 01.08.18 verwendet werden können.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Mittlerweile sind sage und schreibe sechs Jahre vergangen, seit der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahren zum Bayrischen Bahnhof im Jahr 2011 gekrönt wurde. Eine brach liegende Fläche, in bester Innenstadtlage, die viel Platz für Wohnungen, Stadtgrün und sozialer Infrastruktur bietet, verharrt immer noch im Dornröschenschlaf – für uns ein großes Ärgernis. Die Ursachen dafür sind sehr vielschichtig. Zunächst einmal ließ die Stadt Leipzig selbst die große Chance ungenutzt, diese Fläche von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und dieses Areal, welches Potential für einen völlig neuen Stadtteil hat, selbst nach eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Wo bauen wir Schulen und Kindergärten, wie groß wird der Stadtpark, wie viel Wohnungen sollen entstehen und wie viel davon im Segment des sozialen Wohnungsbaus, was wird mit der Distliery? Alles Fragen, die wir selbst und alleine als Stadt hätten beantworten können. Nachdem die Flächen von einem Tochterunternehmen der Stadtbau AG erworben wurden, musste man nun neben der DB Imm. mit einem zweiten Partner über die Entwicklung des Areals verhandeln. In der Stadtratssitzung am 16.07.2014 wurde schließlich die Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayrischer Bahnhof beschlossen. Die Stadtverwaltung brachte diese Vereinbarung als Eilvorlage ein und ich zitiere, „da aufgrund der strategischen Bedeutung der Rahmenvereinbarung für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur“ keine Zeit mehr verloren gehen sollte. Und dann ließ sich das zuständige Dezernat doch wieder Zeit, sehr viel Zeit, bis schließlich der Oberbürgermeister das Thema zur Chefsache machte und einen externen Moderator einschaltete, um die festgefahrenen Gespräche wieder in Gang zu bringen.

Am 21.10.2016 konnte dann endlich ein Entwurf einer Durchführungsvereinbarung vorgelegt werden, auf den sich beide Seiten geeinigt hatten. Warum dann wieder acht Monate ins Land gingen, bis die Vereinbarung den Stadtrat erreichte, wird wohl ein Geheimnis der zuständigen Dezernentin bleiben.

Doch bei all den Ärgernissen, schauen wir jetzt nach vorn. Wir haben die Chance, die Entwicklung eines völlig neuen Stadtteils in bester innerstädtischer Lage anzuschieben. Ein Stadtteil, der die Leipziger Südvorstadt mit dem Wohngebiet Straße des 18. Oktobers verbinden und viele Wege verkürzen wird. In welcher anderen deutschen Großstadt sind solche Entwicklungen noch möglich? Wir reden hier über 3.000 Wohnungen, 3 Schulen und mindestens 2 Kindergärten sowie über mindestens 80.000 qm Stadtparkfläche mit Sport- und Spielplätzen. Auch wir hätten gerne belastbarere und konkretere Wünsche für die Entwicklung dieses Gebietes z.B. hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus. Vielleicht kann man die auch noch in einem darauf aufbauenden städtebaulichen Vertrag regeln.  Angesichts der dynamischen Entwicklung Leipzigs, der verstärkten Nachfrage nach Wohnraum und dem riesigen Bedarf an Schulkapazitäten und Kindergartenplätzen dürfen wir aber nun keine Zeit mehr verlieren. Meine Fraktion wird daher diese Vorlage vorbehaltlos unterstützen und hoffen, dass dieses Gebiet nun endlich von unserer zuständigen Dezernentin aus seinem Dornröschenschlaf wach geküsst wird.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste!

Am Tag des Beschlusses des letzten Schulentwicklungsplans (SEP) wurde auch die Bevölkerungsprognose 2016 vorgestellt. Es war allen Beteiligten klar, dass die Fortschreibung schnell erfolgen musste. Die Verwaltung hat gehandelt, einen sehr knappen Zeitplan erstellt und eingehalten.

Die uns heute vorliegende Fassung umfasst nun noch deutlich mehr Erweiterungen der Platzkapazitäten und zeigt für die nächsten Jahre auf, was und vor allem wie schnell die Kapazitäten erweitert werden müssen.

In der Auseinandersetzung mit den Zahlen und den entstehenden Problemen bei der intensiveren Nutzung der Schulgebäude treten einige Probleme deutlich hervor:

–           die Kapazitäten der Speiseräume

–           die Kapazitäten der Turnhallen und Schwimmhallen

–           die Freiflächen, die z.B. für die Zulassung für Hortzwecke eine bestimmte Größe haben müssen

–           die Doppelnutzung der Räume durch den Hort

Diese Punkte müssen im nächsten SEP gründlich analysiert werden, um Handlungsfelder für Erweiterungen aufzuzeigen. Die Kapazität der Mensa, die benötigten Turnhallenstunden nach Lehrplan, die erforderlichen Quadratmeter für die Hortzulassung und die zur Verfügung stehenden Horträume müssen im SEP erscheinen. Diese Zahlen liegen der Verwaltung bereits vor.

Durch die intensive Nutzung der Schulgebäude kommt es zu erhöhten Belastungen aller Beteiligten. Die Schul- und Hortleitungen tragen hierbei eine besondere Last, sie müssen organisieren, planen, kommunizieren und diskutieren.

Im Unterausschuss haben wir uns mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt. Von vielen Schulen wurden diese gar nicht abgegeben. Das lag nicht nur an der straffen Zeitleiste, sondern auch daran, dass den Leitungen immer mehr Aufgaben übertragen werden, diese aber kaum transparente Informationen von der Stadt Leipzig erhalten. Die oft ausführlichen Stellungnahmen der letzten Jahre, die die komplette Vielfalt der baulichen Probleme wiederspiegelten, wurden allenfalls höflich zur Kenntnis genommen, ohne dass sich an den vielfältigen Problemlagen etwas geändert hat. Die Zufriedenheit der Schulleitungen bei der Zusammenarbeit mit der Stadt liegt bei einer angenommenen Skala von 1 bis 20 im zweistelligen Minusbereich.

Die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Stadt in Zeiten der Verdichtung und Überbelegung muss deutlich partnerschaftlicher, transparenter und planvoller erfolgen. Die Schulleitungen erhalten weder die Vorlagen, die wir hier beschließen, noch finden entsprechende Beratungen statt.

Ich fordere hiermit die Verantwortlichen auf, die Schulleitungen, Hortleitungen und Eltern in die Planungs- und Umsetzungsprozesse einzubeziehen. Alle Vorlagen, Anfragen und Anträge, die bestimmte Schulen betreffen, werden diesen zur Kenntnis gegeben. Im nächsten Schuljahr müssen wieder die Zusammenkünfte mit den Schulleitungen stattfinden, dabei erwarte ich die Anwesenheit des Amtseiters, des Fachbürgermeisters und auch ein OBM könnte durch seine Anwesenheit verdeutlichen, dass die Stadt die Probleme kennt und ernst nimmt.

Auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erhielten diese wichtige Vorlage nur zur Kenntnisse. Der nächste SEP muss wieder eine Beschlussvorlage sein.

Ein weiteres Problem bei der Erstellung des SEP ist das neue Schulgesetz und die noch nicht bekannten Verwaltungsvorschriften. Diese sollen im Lauf des nächsten Schuljahres erstellt werden und mit Beginn des SJ 18/19 in Kraft treten. Einige Verwaltungsvorschriften haben direkte Auswirkungen auf den SEP, z. B. die Integrationsverordnung.

Auch die Bildung von Eingangsklassen an Förderschulen und der noch nicht vollständig bekannte Verwaltungsvorschrift ist ein Überraschungsei:

„Der grundsätzliche Verzicht auf die Feststellung möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Förderschwerpunkte Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung bereits vor der Einschulung oder in der Schuleingangsphase wird zunächst erprobt. Grundschulen können in der Pilotphase bis 2023/24  auf freiwilliger Basis auf die Feststellung dieser sonderpädagogischen Förderbedarfe verzichten.“

Da keiner weiß, welche und wie viele Schulen sich in Leipzig an der Pilotphase beteiligen, ist der Bedarf an Eingangsklassen an Förderschulen für Lernen und Erziehungshilfe nur schwer abzuschätzen.

Der nächste SEP muss auch wieder ein verstärktes Augenmerk auf die Berufsschulen richten, denn auch dort wird eine wachsende Stadt wieder mehr Bedarf haben.

Sehr geehrte Stadträte, uns liegt ein SEP vor, der sicherlich nicht perfekt ist, aber die Bedarfe für die nächsten Jahre besser abbildet. Die Überarbeitung muss zeitnah erfolgen und weitere Aspekte wie Turnhallen- und Speiseraumkapazitäten enthalten.

Die weitaus größte Herausforderung ist es aber, diesen Plan auch zeitgerecht umzusetzen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat bestellt, für die Umsetzung bedarf es der Zusammenarbeit der gesamten Stadtverwaltung. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben diese Aufgabe priorisiert, die Ergebnisse stehen noch aus.

Die SPD- Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen, die Umsetzung überwachen und die Fortschreibung des SEP inhaltlich weiter ausgestalten.

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn,
werte Kollegen,

die Petition bezeichnet Martin Luther als Theologen, „dessen Wirken großen Einfluss auf das Entstehen des Antisemitismus“ hatte und der Martin-Luther-Ring seinen Namen kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erhalten habe. Unter Bezug auf Luthers spätes Werk „Von den Juden und ihren Lügen“ von 1543 äußert der Petent diese einseitige Meinung. Was hier vergessen wird, ist dass der Theologe Martin Luther sich durchaus entwickelt hat, auch wenn leider etwas anders als wir es uns heute wünschen würden.

In seiner Frühzeit war Martin Luther in seinen Forderungen für seine Zeit fast revolutionär. In seiner Schrift „Daß Jesus geborener Jude sei“ von 1523 forderte er für seine Zeitgenossen unerhörte Rechte für Juden:

  • Zulassung der Juden zu allen Berufen,
  • Ermöglichung des ungehinderten Zusammenlebens zwischen Juden und Christen,
  • ebenso die Ehe zwischen Juden und Christen,
  • keine weitere Ausgrenzung der Juden und
  • Aufhebung verhängter Berufsverbote.

Zudem erhob er Widerspruch gegen die weit verbreiteten Ritualmordlügen, laut derer Juden kleine Kinder essen und Hostien schänden würden.

Demgegenüber  hatte der katholische Theologe Johannes Eck die Juden verurteilte, weil sie Jesus an‘s Kreuz geschlagen haben. Nur in Nuancen anders äußerte sich der bekannte Humanist Erasmus von Rotterdam. AIso: Böser Luther – gute Humanisten? Oder böse Humanisten – guter Luther?

Weder noch! Die Idee des religiösen Pluralismus – das sehen wir an den Konflikten des 30-jährigen Krieges ebenso wie am jahrelangen Konflikt in Nordirland – ist Luther und seinen Zeitgenossen fern. In Gesellschaften, die nach Homogenität streben, dient Religion oft als Deckmantel für tiefer liegende Konflikte.

Dass Luthers späte Aussagen für uns merkwürdig und befremdlich sind, steht außer Frage. Dass mit seinen Aussagen eine Rassenideologie entwickelt werden würde, konnte Luther nicht ahnen. Er kann daher auch nicht dafür in Haftung genommen werden. Sowohl die Deutschen Christen als  auch nationalsozialistische innerkirchliche Bewegung beriefen sich genauso auf Luther wie der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer.

Luther ist genauso wenig Antisemit wie Thomas Müntzer Vorkämpfer einer sozialistischen Bauernerhebung gewesen ist, wie es vor ca. 30 Jahren gedeutet wurde. Luther ist vor allem Theologe seiner Zeit. Die kritische Auseinandersetzung mit den Schriften Luthers ist richtig und wichtig. Sie nützen uns als demokratische und reflektierte Gesellschaft. Ein Verbot diskussionswürdiger Äußerungen und Personen aufgrund einseitiger Bewertungen sind hier kontraproduktiv.

Werte Kollegen, ich kann Sie nur dann bitten, dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu folgen.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schwierig es in Leipzig sein kann einen Kita-Platz zu bekommen. Ich habe selbst zwei Kinder und wir hatten auch mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen, bis wir einen Betreuungsplatz hatten. Ich  kann daher ihren Frust, ihre Wut nachvollziehen.

Dass die Stadtverwaltung zugesichert hat, die Kommunikation zu Eltern zu verbessern und den Runden Tisch Kita unter Einbeziehung ihrer Elterninitiative wiederzubeleben, begrüßen wir genauso wie die Verbesserung des Kita-Platz-Portals. Dies sind erste Erfolge auch ihrer Initiative.

Letztendlich schafft das jedoch noch keine Plätze. Plätze die wir dringend benötigen, denn durch die anhaltend positive Bevölkerungsentwicklung in Leipzig stehen wir jetzt wieder vor einer ähnlichen Situation wie 2013 als der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt worden ist.

Es ist daher wichtig, dass wir schnell zusätzliche Betreuungsplätze schaffen. Gute Erfahrungen wurden bereits mit dem Bau in Systembauweise gemacht. Sei es als Erweiterungsbauten an mehreren Schulen oder bei Kitas Freier Träger. Bei Schulen und Kitas, die auf diese Weise errichtet wurden, lagen zwischen Grundsteinlegung und Eröffnung gerade einmal rund sechs Monate. Wir haben deshalb schon im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Forderung aufgemacht, dass die Stadt mehrere Kitas selbst errichtet oder durch Private in Systembauweise errichten lässt, und das am besten in Paketausschreibungen. Mindestens zehn Grundstücke für zehn Kitas wären aus unserer Sicht ein großer Wurf. Wenn die Stadt schnell handelt, könnten auf diesem Weg bis Ende 2018 über 1.500 Plätze zusätzlich zu den bestehenden Planungen von 1.900 Plätzen entstehen, 1.500 Plätze die wir dringend benötigen.

Sie sehen, dass Thema Kindertagesstätten steht in der Kommunalpolitik aktuell ganz oben auf der Agenda und das wird auch so bleiben. Wir stehen hier an ihrer Seite.

Redner: Axel Dyck, Stadtrat der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kollegen,
liebe Gäste,

 

zum dritten Mal befasst sich der Stadtrat mit einem Antrag zu einem Bürgerentscheid mit der Reduktion auf die Frage „Ja oder Nein zu einem Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig“, davon zwei Mal auf Antrag der Linken. Und wenn ich die Begründungen von 2014 und heute vergleiche, habe ich das Gefühl, dass die Linke hofft, dass die Frage mit Nein beantwortet wird.

Im Gegensatz zu 2009 und 2014 findet die heutige Diskussion allerdings zu einem Zeitpunkt und in einem öffentlichen Raum statt, wo die Stadtgesellschaft nahezu drei Jahre über dieses für unsere Stadt große Thema so gut wie gar nicht diskutiert hat. Und ich wage zu behaupten, dass für große Bevölkerungskreise – und 70 Prozent werden hoffentlich an der Bundestagswahl teilnehmen – hier auch ein vollständiges Wissensdefizit vorliegt.

Mit welchem Hintergrund soll denn nach Ihrer Erwartung ein Meinungsbildungsprozess bis September, quasi über den Sommer, stattfinden? Welches Bild von einem Denkmal hat denn der Wähler, wenn er in die Wahlkabine geht? Soll der Bauch oder der Kopf entscheiden? Soll darüber ein Wahlkampf stattfinden? Wer soll ihn führen? Politische Parteien, Initiativen, einzelne Bürger? All das überlagert von Bundesthemen?

Das wird dieser Idee, hinter der ich nach wie vor stehe nicht gerecht! Und ich gebe zu, ich möchte an dieser Stelle auch keine 49-zu-51-Prozent-Entscheidung. Wer jubelt dann eigentlich nach der Auszählung? Oder soll dann einfach zur Tagesordnung übergegangen werden? Haben Sie sich diese Fragen gestellt oder ist nur Kalkül im Antrag versteckt?

Das umfassende Thema ist der Freiheitsbegriff mit all seinen Facetten und Widersprüchlichkeiten – gesellschaftlich wie individuell. Und darüber soll abgestimmt werden? Nein. Darüber darf nicht abgestimmt werden!

Wir brauchen deshalb heute eine politische Entscheidung der repräsentativen Vertretung der Bürgerschaft, also des Stadtrates, und keine juristischen Begründungen wie im Verwaltungsstandpunkt. Weil wir es uns und der Leipziger Bürgerschaft nicht leichtmachen dürfen.

Wir brauchen die Auseinandersetzung über Freiheit und Demokratie mit dem Fokus auf die Oktober-Ereignisse 1989 und mit europäischer Perspektive. Das Denkmal kann ein schmerzhafter Stachel sein, der uns sagt: „Denkt und tut was für unsere Zukunft in Freiheit und Frieden.“ Und deshalb ist der Antrag eigentlich jämmerlich, weil er bei stringenter Lesart die dringend notwendige Diskussion über die Denkmalsidee verhindern soll.

Deshalb ein klares Nein von uns zum Antrag.

Redner: Heiko Bär, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Viele Kollegen hier im Stadtrat interessieren sich sehr für die Themen Kunstgeschichte, Kultur und Kunst am Bau. Vielleicht haben Sie mit diesem Interesse mal unser Neues Rathaus, in dem wir gerade tagen, genauer betrachtet. Über den drei Hauptgiebeln des Rathauses finden sie nämlich sehr schön gearbeitete Statuen – Frauendarstellungen als Allegorien der Werte des damaligen Stadtregimes und ein Vermächtnis für uns heute. Auf dem Giebel links vom Haupteingang finden Sie die allegorische Darstellung der „Stärke“ – etwas stämmig gearbeitet, mit einem großen Knüppel in der Hand. Rechts vom Haupteingang, über der Rathausuhr, steht die „Wahrheit“. Wie stellt man sowas symbolisch dar? Mit einem Spiegel in der Hand!

Mit der Wahrheit sind wir auch schon fast bei der Transparenz, denn letztere zielt ja auf die ganze Wahrheit und nicht nur die Halbe, den vollständigen und klaren Blick auf die Dinge. Um noch den kunsthistorischen Ausflug ums Rathaus herum abzuschließen, finden Sie – einmal um die Prachtfassade Richtung Reichsgerichtsgebäude herum, den dritten Hauptgiebel in Richtung Johannapark mit der allegorischen Darstellung der „Verschwiegenheit“, ganz klassisch mit dem Zeigefinder vom dem Mund.

Also: Stärke, Wahrheit (Transparenz), Verschwiegenheit – die drei thronen wie eine Mitgift unserer Altvorderen aber auch wie ein Versprechen groß über unserem Rathaus. Das wir dieses Versprechen bisher nicht immer einhalten, ist Thema dieses Antrags.

Es geht um die aus unserer Sicht noch zu ungeklärte aber notwendige Balance zwischen dem wichtigen Ziel von Transparenz von politischer Arbeit als auch von notwendigen Verwiegenheitspflichten. Transparenz für die demokratische Kontrolle und Verhinderung von Machtmissbrauch oder Vetternwirtschaft. Und Verschwiegenheitspflichten für

  • den parallelen Schutz persönlicher Daten,

  • den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, dort wo sie zwingend erforderlich sind und finanzielle Interessen der Stadt gefährdet würden,

  • Verschwiegenheiten aus gesetzlicher Vorschriften heraus, an die wir uns im Rechtsstaat zu halten haben, ob sie uns passen oder nicht, oder

  • ganz bewusst gewählte Arbeitsabläufe, um z.B. in nichtöffentlichen Fachausschüssen sich auch noch frei eine Meinung bilden zu können, statt bereits auch dort schon nur noch mit Blick auf die öffentliche Wahrnehmung zu diskutieren.

Dazu zählt dann allerding umgekehrt auch die Klarheit über alle Möglichkeiten der Kommunikation von Ergebnissen nichtöffentlicher Sitzungen.

Lassen Sie mich konkrete Beispiele nennen, um die Notwendigkeit des Antrags zu begünden:

  • Mehrmals habe ich in Aufsichtsräten erlebt, dass sensible Informationen den Weg in die Presse gefunden haben. Einmal ist dabei ein finanzieller Schaden für die Stadt entstanden, da Kunden des Unternehmens aufgrund der Veröffentlichung abgesprungen sind, ein andermal ist ein Imageschaden entstanden durch unfaires Nachtreten gegenüber ehemaligem Führungspersonal eines Unternehmens. Aus unserer Sicht müssen wir aktive Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass wir irgendwann wirklich großen und nachhaltigen finanziellen oder Imageschaden nehmen.

  • Zuletzt wurde hier im Rat kritisch über die Weitergabe des nichtöffentlichen Sanierungskonzeptes des HCLs informiert.

  • Zweimal habe ich als Vorsitzender eines Fachausschusses erlebt, wie die Verschwiegenspflichten im Ausschuss verletzt wurden. Meine jeweiligen Bitten an die Stadtverwaltung, die Fälle zu klären sind jedesmal ins Leere gelaufen und blieben unbeantwortet. Ich fühle mich hier als Stadtrat und Ausschussvorsitzender vom Büro für Ratsangelegenheiten und insbesondere von Ihnen, Herr Leisner, allein gelassen und nicht unterstützt.

Deshalb ist auch der uralte Verwaltungsstandpunkt weder abstimmungsfähig noch abstimmungswürdig. Allein die Aussage stehen zu lassen, der Stadtrat soll sich zu seinen Verschwiegenheitspflichten bekennen, ignoriert den Handlungsbedarf in der Verwaltung selbst. Er nimmt das Spannungsfeld und den Handlungsbedarf nach dem völlig richtigen Bedürfnis um Transparenz und der Pflicht zur Verschwiegenheit nicht ernst.

Unsere Anfrage von vor zwei Jahren zeigt, dass die Verwaltung Verstöße von Verschwiegenheitspflichten weder systematisch erfasst oder auswertet, und nur zufällig nach Tageslage darauf reagiert, wenn überhaupt. Das wäre ein erster Ansatzpunkt. Zum zweiten  habe ich auch für mich persönlich festgestellt, mehr Klarheit zu benötigen darüber, was nicht unter Verschwiegenheitspflichten fällt, was eindeutig darunter fällt, und wie man mit Grauzonen umgeht. Das ist die anfangs angesprochene, notwendige Balance zwischen Transparenz und Verschwiegenheit.

Zuletzt ist es auch Verantwortung der Verwaltung, die Verfahrenswege beim Umgang mit nichtöffentlichen Dokumenten. Sei es, wer direkten Zugriff darauf erhält, sei es das Individualisieren von Dokumenten, seinen es die technische Absicherung oder die Kontrolle darüber, was überhaupt unbedingt nichtöffentlich gehalten werden muss.

Transparenz, Verschwiegenheit, Dokumentensicherheit – dieser Dreiklang bedarf in der Stadt deutlicherer Klarheit und Verbesserung. Diesen Auftrag wollen wir heute an die Verwaltung geben.

Vielen Dank.