Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

zum 10. Mal soll heute eine Änderung der Schulbezirke stattfinden, sicherlich nicht zum letzten Mal.

Wofür hat die Stadt Leipzig so viele Schulbezirke, während Chemnitz auf diese verzichtet und Dresden noch 18 unterschiedlich große Schulbezirke hat?

  • Durch Schulbezirke wird die Länge des Schulweges reguliert.
  • Für jeden Schulbezirk gibt es Schulwegpläne, die sichere Wege aufzeigen.
  • Schulbezirke richten sich nach der Größe der Schule.

Warum sollen nun einige Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk bekommen?

  • Weil die Kapazitäten der Grundschulen nicht ausreicht, um alle Kinder des Schulbezirks aufzunehmen und
  • die Ausstattung mit Lehrkräften ja auch recht problematisch ist.

Deshalb haben die Stadt und das Land ein erhebliches Interesse, die Schulbezirke zusammenzulegen, um Räume und Lehrkräfte optimal und effektiv einzusetzen. Das führt dazu, dass die Klassen mit mehr Kindern aufgefüllt werden. So schön ist das nicht, weil ja immer noch die weitverbreitete Meinung vorherrscht, dass eine geringere Klassengröße automatisch einen besseren Unterricht garantiert.

Wenn aber vor der Klasse kein ausgebildeter Grundschullehrer steht, sondern ein motivierter Mensch ohne pädagogische Ausbildung oder ein Gymnasiallehrer, ohne passende methodische Ausbildung, leidet die Qualität des Unterrichts trotzdem, auch wenn nur 18 Kinder in der Klasse lernen.

Die Aufenthaltsqualität aller Schüler der Grundschule leidet aber auch, wenn noch ein Hortraum in ein Klassenzimmer umgewandelt wird, falls überhaupt noch Horträume vorhanden sind.

Da würden nur erhebliche Kapazitätserweiterung der betreffenden Schulen helfen, aber ich bin lange genug Stadträtin, um zu wissen, dass solche zusätzlichen Räume nicht so schnell erschaffen werden können, manchmal dauert es sogar länger, als ein Grundschüler in einer Bildungseinrichtung verweilt.

Also muss über die Zusammenlegung von Schulbezirken diskutiert werden. Die heute zu beschließenden Veränderungen sind ganz unterschiedlich zu betrachten, deshalb beantragen wir Einzelabstimmung.

Die Zusammenlegung der Bezirke der 90. und 91. Grundschule ist für uns nachvollziehbar, die 90. Grundschule ist eine einzügige Schule im Gebäude der Schule für Erziehungshilfe. Horträume können nicht in Klassenzimmer umgewandelt werden, da diese GS keine Horträume hat. Im nächsten Schuljahr könnten sich dort einige Schüler mehr anmelden, daher müssten zwei erste Klassen gebildet werden, dafür gibt es keine Räume. Die 91. Schule wird erweitert, diese kann die Kinder aufnehmen, der Schulweg ist mit Ampeln gesichert und nicht über 2 Kilometer lang.

Die Zusammenlegung der Marienbrunner Grundschule und der 9. Grundschule hat ähnliche Gründe, die 9. Schule hat noch freie Kapazitäten. Sicherlich wird es für die Eltern schwierig, aber die beiden Schulen müssen gemeinsame Konzepte entwickeln, sei es für das vorschulische Angebot oder die Angebote an den Schulen.

Im Bereich der Grundschulen „Wilhelm Busch“ und „August Bebel“ gibt es auch erhebliche Kapazitätsengpässe. Der Schulentwicklungsplan weist aus, dass hier die Zusammenlegung der Schulbezirke nur eine kurzfristige Lösung darstellt, ein Schulneubau muss entstehen. Die Stadt hat ein passendes Grundstück gefunden, die Planung muss nun zügig umgesetzt werden – sehr, sehr zügig!!!

Gemeinsame Schulbezirke haben Vor- und Nachteile. Im Moment sehen wir diese als Steuerungsinstrument, um die steigenden Schülerzahlen zu bewältigen. Zukünftig kann man über mehr gemeinsame Schulbezirke reden, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu bieten. Das wird aber erst funktionieren, wenn so viele Kapazitäten vorhanden sind, dass Eltern auch wirklich nach pädagogischen Konzepten entscheiden können. Weder in Kitas, noch an weiterführenden Schulen ist das bisher möglich.

Meiner Fraktion ist wichtig, dass die Regeln, die die Sächsische Bildungsagentur Leipzig für die Zuweisung von Schulplätzen aufgestellt hat, nachvollziehbar und transparent umgesetzt werden. Über die Auswahl der Kinder an einer Grundschule entscheidet der Schulleiter anhand des sichern Schulweges.

Unter diesen Voraussetzungen kann die SPD-Fraktion den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Änderungen der Schulbezirke für das Schuljahr 2019/20 vor der Sommerpause in den Stadtrat einzubringen, damit die Eltern vor der Schulanmeldung die Möglichkeit haben, sich über die entsprechenden Schule zu informieren.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister,
liebe Kollegen,
werte Gäste,

auch die SPD-Fraktion ist gegen die jährlichen Preissteigerungen bei den LVB-Fahrscheinen, die mit den angekündigten 3,5 bis 5 Prozent zudem weit über der Inflationsrate liegen.

Allerdings halten wir ein Tarifmoratorium, vor allem unter der Maßgabe, dass eine Kompensation der Einnahmeverluste ausschließlich aus dem städtischen Haushalt erfolgen soll, für den falschen Weg. Wir laufen damit Gefahr, unseren Haushalt über die Jahre hinweg kumulativ mit immensen Summen zu belasten und ihn auf Dauer auch zu überlasten. Schon die Kosten, die im ersten Jahr des Moratoriums anfallen, dürften schwer zu stemmen sein. Interessant ist  auch, was mit „bis auf weiteres“ gemeint ist? Soll es das Tarifmoratorium nur 2018 geben, um jetzt einen Effekt bei der Bundestagswahl zu haben und möglicherweise auch bei den Kommunalwahlen 2019 damit punkten zu können? Wir sind für langfristig tragfähige Lösungen, ein Tarifmoratorium ist das nicht.

Auch wir wollen uns mit Preissteigerungen in dem Maße wie jetzt nicht abfinden. Wir möchten aber bis zum Ende des 1. Quartals 2018 zunächst konkrete Zahlen vorgelegt bekommen, wie sich ein Tarifmoratorium in den nächsten Jahren auf die Leipziger Gruppe und möglicherweise auf die Stadt auswirken würde. Zudem erwarten wir alternative Berechnungen welche Auswirkungen beispielsweise eine Deckelung der Fahrpreiserhöhungen, ähnlich der Inflationsrate, bei 2 Prozent hat.

Der Finanzbedarf für die Abdeckung des ÖPNV wird steigen, zumindest solange das autonome Fahren im Verkehr noch nicht funktioniert. Dass der Finanzbedarf steigt, ist folgerichtig, denn wir wollen auch, dass die LVB-Mitarbeiter ordentlich entlohnt werden. Kostensteigerungen bei Treibstoff und Fahrstrom brauche ich sicher nicht weiter erwähnen. Wir werden diese Erhöhungen nicht alleine stemmen können!

Entsprechend der Eigentümerziele, die der LVV mit auf den Weg gegeben wurden, gehört es zu den Aufgaben des Stadtkonzerns  „Versorgungssicherheit bei hoher Qualität der Leistungen zu möglichst günstigen Preisen“ zu gewährleisten. Natürlich ließe sich jetzt über die Formulierung „möglichst günstige Preise“ diskutieren. Definitiv nicht günstig sind bzw. werden die Preiseanstiege jenseits der Inflationsrate oder von Gehaltssteigerungen sein.  Aber gerade vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt wächst und der Verkehr auf unseren Straßen immer dichter wird, brauchen wir einen preiswerten öffentlichen Nahverkehr. Deshalb ist es aus unserer Sicht unumgänglich, dass in der Leipziger Gruppe Synergien gehoben und Einsparungen realisiert werden müssen, um letztendlich Fahrkostensteigerungen abzufedern. Im Übrigen kann vielleicht auch über ein besseres Ticketing gegengesteuert werden, indem z.B. die nicht mehr zeitgemäße 4-Haltestellen-Karte durch ein attraktiveres Angebot abgelöst wird.

Wir brauchen komplexe Lösungen. Neben der Stadt und der LVV sind hierbei auch Bund und Land gefragt, wenn es um die ÖPNV-Finanzierung geht – und das nicht nur in und für Leipzig. Vielleicht hat der Dieselskandal an dieser Stelle etwas Gutes, denn möglicherweise wird endlich erkannt, dass man bessere Luft in den Städten vor allem durch einen guten, attraktiven und finanzierbaren ÖPNV erreicht. Die Aufstockung des Mobilitätsfonds auf eine Milliarde Euro ist vielleicht ein erster Schritt, zu einer besseren Finanzierung des ÖPNV zu kommen.

Wir fordern getrennte Abstimmung der Punkte.

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

werte Kollegen Stadträte, liebes Publikum,

Heizstrahler verbieten scheint wohl eine der Glaubensfrage der heutigen Zeit zu sein.

Von einem ursprünglichen und zudem rechtswidrigen Ansatz, den Betrieb von Heizstrahlern, egal ob elektrisch oder mit Gas betrieben, gänzlich zu verbieten, sind wir mittlerweile nach einer Neufassung und vier Änderungsanträgen da angekommen, dass jetzt eine Sondernutzungsgebühr für Heizstrahler der Kompromiss zwischen den Fraktionen ist. Die Streitfrage ist jetzt noch, auf wie vielen Quadratmetern eines Freisitzes ein Heizstrahler zulässig ist und zu welcher Gebühr und wie direkt diese in Bäume umgesetzt wird.

Für uns sind Sondernutzungsgebühren die Option, die gezogen werden soll, wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomen, pro Heizpilz, der auf öffentlichem Grund betrieben wird, jährlich einen Baum zu pflanzen, nicht eingehalten wird. Uns geht es hierbei vor allem, das Verantwortungsgefühl der Gastronomen der Umwelt gegenüber stärken, denn zum Nulltarif sind auch die zu pflanzenden Bäume nicht zu bekommen.

Möglicherweise erhöht es ja auch den Druck auf die Heizungsbranche saubere Lösungen anzubieten die Dieselaffäre hat gelernt es braucht Druck. Biogas oder Infrarotstrahler betrieben mit Ökostrom können Lösungsansätze sein. Also bitte keine typische Bevormundungspolitik.

Zu den anderen Anträgen:

Der Verwaltungsaufwand bei den Freibeutern, die immer auf Bürokratieabbau setzen, ist nicht beherrschbar und deshalb gibt es von uns hierfür keine Zustimmung.

Den Änderungsantrag der Grünen und Linken von heute lehnen wir auch ab. Uns stellt sich hier die Frage, wozu eigentlich Vorberatungen in den Ausschüssen stattfinden, wenn der Antragssteller am Tage der Beschlussfassung mit einer neuen Idee kommt.

Wir setzen weiter auf Freiwilligkeit. Und,  wo wir uns, glaube ich, alle einig sind: Die Heizpilze als reine Werbemittel müssen weg und der Rest bewusst im Sinne der Gäste eingesetzt werden.

Ich möchte daher noch einmal für unseren Änderungsantrag werben und betonen, dass wir, also Linke und Grüne, die CDU und die SPD-Fraktion an diesem Punkt mittlerweile gar nicht mehr so weit voneinander weg sind. Lassen Sie uns doch zunächst die Selbstverpflichtung ins Auge fassen, denn die Sondernutzungsgebühren sollen auch nach unserer Auffassung erhoben werden, aber nur als letztes Mittel, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Wir verschenken uns dort nichts.

Aus unserer Sicht ist das der weitest gehende Antrag, der Selbstverpflichtung vor Bevormundung setzt.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ich verzichte aufgrund der Länge der Tagesordnung und der allgemein bekannten Argumente über die Vorteile und Notwendigkeiten der Schulsozialarbeit, diese zu erläutern.

Immerhin hat selbst der Freistaat erkannt, dass Schulsozialarbeit notwendig ist und fördert nun an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter ab dem Schuljahr 2018/19. Das beschert der Stadt Zuwendungen, die bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden mussten.

Mit unserem Antrag möchten wir wissen:

  1. Wieviel spart die Stadt Leipzig ein, denn die Mittel fließen ab dem 01.08.2018 und die Stadt hatte die eigene Finanzierung der Stellen bis Ende 2018 eingestellt.
  2. Was macht die Stadt mit dem eingesparten Geld.

In diesem Zusammenhang wollen wir eigentlich nicht darüber diskutieren, ob diese Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden, sondern wissen, wie die Stadt die freigewordenen  Mittel einsetzt und für welche Schulen.

Falls die Stadt ein paar Ideen braucht: Das neue Schulgesetz bietet  noch ein paar andere Veränderungen: z. B. soll im Grundschulbereich zunehmend auf die Diagnostizierung von Schülern mit Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung verzichtet werden. Diese Kinder werden dann regulär in die Grundschule eingeschult und erst im Laufe der Zeit diagnostiziert. Also werden auch die Grundschulen zunehmend mehr Schulsozialarbeit brauchen. Für weitere Ideen können Sie jederzeit bei den entsprechend interessierten Stadträten und in meiner Fraktion nachfragen. Wir hätten gern einen Vorschlag im VI. Quartal dieses Jahres, damit die Mittel pünktlich und zielgerichtet ab dem 01.08.18 verwendet werden können.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Mittlerweile sind sage und schreibe sechs Jahre vergangen, seit der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahren zum Bayrischen Bahnhof im Jahr 2011 gekrönt wurde. Eine brach liegende Fläche, in bester Innenstadtlage, die viel Platz für Wohnungen, Stadtgrün und sozialer Infrastruktur bietet, verharrt immer noch im Dornröschenschlaf – für uns ein großes Ärgernis. Die Ursachen dafür sind sehr vielschichtig. Zunächst einmal ließ die Stadt Leipzig selbst die große Chance ungenutzt, diese Fläche von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und dieses Areal, welches Potential für einen völlig neuen Stadtteil hat, selbst nach eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Wo bauen wir Schulen und Kindergärten, wie groß wird der Stadtpark, wie viel Wohnungen sollen entstehen und wie viel davon im Segment des sozialen Wohnungsbaus, was wird mit der Distliery? Alles Fragen, die wir selbst und alleine als Stadt hätten beantworten können. Nachdem die Flächen von einem Tochterunternehmen der Stadtbau AG erworben wurden, musste man nun neben der DB Imm. mit einem zweiten Partner über die Entwicklung des Areals verhandeln. In der Stadtratssitzung am 16.07.2014 wurde schließlich die Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayrischer Bahnhof beschlossen. Die Stadtverwaltung brachte diese Vereinbarung als Eilvorlage ein und ich zitiere, „da aufgrund der strategischen Bedeutung der Rahmenvereinbarung für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur“ keine Zeit mehr verloren gehen sollte. Und dann ließ sich das zuständige Dezernat doch wieder Zeit, sehr viel Zeit, bis schließlich der Oberbürgermeister das Thema zur Chefsache machte und einen externen Moderator einschaltete, um die festgefahrenen Gespräche wieder in Gang zu bringen.

Am 21.10.2016 konnte dann endlich ein Entwurf einer Durchführungsvereinbarung vorgelegt werden, auf den sich beide Seiten geeinigt hatten. Warum dann wieder acht Monate ins Land gingen, bis die Vereinbarung den Stadtrat erreichte, wird wohl ein Geheimnis der zuständigen Dezernentin bleiben.

Doch bei all den Ärgernissen, schauen wir jetzt nach vorn. Wir haben die Chance, die Entwicklung eines völlig neuen Stadtteils in bester innerstädtischer Lage anzuschieben. Ein Stadtteil, der die Leipziger Südvorstadt mit dem Wohngebiet Straße des 18. Oktobers verbinden und viele Wege verkürzen wird. In welcher anderen deutschen Großstadt sind solche Entwicklungen noch möglich? Wir reden hier über 3.000 Wohnungen, 3 Schulen und mindestens 2 Kindergärten sowie über mindestens 80.000 qm Stadtparkfläche mit Sport- und Spielplätzen. Auch wir hätten gerne belastbarere und konkretere Wünsche für die Entwicklung dieses Gebietes z.B. hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus. Vielleicht kann man die auch noch in einem darauf aufbauenden städtebaulichen Vertrag regeln.  Angesichts der dynamischen Entwicklung Leipzigs, der verstärkten Nachfrage nach Wohnraum und dem riesigen Bedarf an Schulkapazitäten und Kindergartenplätzen dürfen wir aber nun keine Zeit mehr verlieren. Meine Fraktion wird daher diese Vorlage vorbehaltlos unterstützen und hoffen, dass dieses Gebiet nun endlich von unserer zuständigen Dezernentin aus seinem Dornröschenschlaf wach geküsst wird.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste!

Am Tag des Beschlusses des letzten Schulentwicklungsplans (SEP) wurde auch die Bevölkerungsprognose 2016 vorgestellt. Es war allen Beteiligten klar, dass die Fortschreibung schnell erfolgen musste. Die Verwaltung hat gehandelt, einen sehr knappen Zeitplan erstellt und eingehalten.

Die uns heute vorliegende Fassung umfasst nun noch deutlich mehr Erweiterungen der Platzkapazitäten und zeigt für die nächsten Jahre auf, was und vor allem wie schnell die Kapazitäten erweitert werden müssen.

In der Auseinandersetzung mit den Zahlen und den entstehenden Problemen bei der intensiveren Nutzung der Schulgebäude treten einige Probleme deutlich hervor:

–           die Kapazitäten der Speiseräume

–           die Kapazitäten der Turnhallen und Schwimmhallen

–           die Freiflächen, die z.B. für die Zulassung für Hortzwecke eine bestimmte Größe haben müssen

–           die Doppelnutzung der Räume durch den Hort

Diese Punkte müssen im nächsten SEP gründlich analysiert werden, um Handlungsfelder für Erweiterungen aufzuzeigen. Die Kapazität der Mensa, die benötigten Turnhallenstunden nach Lehrplan, die erforderlichen Quadratmeter für die Hortzulassung und die zur Verfügung stehenden Horträume müssen im SEP erscheinen. Diese Zahlen liegen der Verwaltung bereits vor.

Durch die intensive Nutzung der Schulgebäude kommt es zu erhöhten Belastungen aller Beteiligten. Die Schul- und Hortleitungen tragen hierbei eine besondere Last, sie müssen organisieren, planen, kommunizieren und diskutieren.

Im Unterausschuss haben wir uns mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt. Von vielen Schulen wurden diese gar nicht abgegeben. Das lag nicht nur an der straffen Zeitleiste, sondern auch daran, dass den Leitungen immer mehr Aufgaben übertragen werden, diese aber kaum transparente Informationen von der Stadt Leipzig erhalten. Die oft ausführlichen Stellungnahmen der letzten Jahre, die die komplette Vielfalt der baulichen Probleme wiederspiegelten, wurden allenfalls höflich zur Kenntnis genommen, ohne dass sich an den vielfältigen Problemlagen etwas geändert hat. Die Zufriedenheit der Schulleitungen bei der Zusammenarbeit mit der Stadt liegt bei einer angenommenen Skala von 1 bis 20 im zweistelligen Minusbereich.

Die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Stadt in Zeiten der Verdichtung und Überbelegung muss deutlich partnerschaftlicher, transparenter und planvoller erfolgen. Die Schulleitungen erhalten weder die Vorlagen, die wir hier beschließen, noch finden entsprechende Beratungen statt.

Ich fordere hiermit die Verantwortlichen auf, die Schulleitungen, Hortleitungen und Eltern in die Planungs- und Umsetzungsprozesse einzubeziehen. Alle Vorlagen, Anfragen und Anträge, die bestimmte Schulen betreffen, werden diesen zur Kenntnis gegeben. Im nächsten Schuljahr müssen wieder die Zusammenkünfte mit den Schulleitungen stattfinden, dabei erwarte ich die Anwesenheit des Amtseiters, des Fachbürgermeisters und auch ein OBM könnte durch seine Anwesenheit verdeutlichen, dass die Stadt die Probleme kennt und ernst nimmt.

Auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erhielten diese wichtige Vorlage nur zur Kenntnisse. Der nächste SEP muss wieder eine Beschlussvorlage sein.

Ein weiteres Problem bei der Erstellung des SEP ist das neue Schulgesetz und die noch nicht bekannten Verwaltungsvorschriften. Diese sollen im Lauf des nächsten Schuljahres erstellt werden und mit Beginn des SJ 18/19 in Kraft treten. Einige Verwaltungsvorschriften haben direkte Auswirkungen auf den SEP, z. B. die Integrationsverordnung.

Auch die Bildung von Eingangsklassen an Förderschulen und der noch nicht vollständig bekannte Verwaltungsvorschrift ist ein Überraschungsei:

„Der grundsätzliche Verzicht auf die Feststellung möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Förderschwerpunkte Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung bereits vor der Einschulung oder in der Schuleingangsphase wird zunächst erprobt. Grundschulen können in der Pilotphase bis 2023/24  auf freiwilliger Basis auf die Feststellung dieser sonderpädagogischen Förderbedarfe verzichten.“

Da keiner weiß, welche und wie viele Schulen sich in Leipzig an der Pilotphase beteiligen, ist der Bedarf an Eingangsklassen an Förderschulen für Lernen und Erziehungshilfe nur schwer abzuschätzen.

Der nächste SEP muss auch wieder ein verstärktes Augenmerk auf die Berufsschulen richten, denn auch dort wird eine wachsende Stadt wieder mehr Bedarf haben.

Sehr geehrte Stadträte, uns liegt ein SEP vor, der sicherlich nicht perfekt ist, aber die Bedarfe für die nächsten Jahre besser abbildet. Die Überarbeitung muss zeitnah erfolgen und weitere Aspekte wie Turnhallen- und Speiseraumkapazitäten enthalten.

Die weitaus größte Herausforderung ist es aber, diesen Plan auch zeitgerecht umzusetzen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat bestellt, für die Umsetzung bedarf es der Zusammenarbeit der gesamten Stadtverwaltung. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben diese Aufgabe priorisiert, die Ergebnisse stehen noch aus.

Die SPD- Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen, die Umsetzung überwachen und die Fortschreibung des SEP inhaltlich weiter ausgestalten.

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn,
werte Kollegen,

die Petition bezeichnet Martin Luther als Theologen, „dessen Wirken großen Einfluss auf das Entstehen des Antisemitismus“ hatte und der Martin-Luther-Ring seinen Namen kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erhalten habe. Unter Bezug auf Luthers spätes Werk „Von den Juden und ihren Lügen“ von 1543 äußert der Petent diese einseitige Meinung. Was hier vergessen wird, ist dass der Theologe Martin Luther sich durchaus entwickelt hat, auch wenn leider etwas anders als wir es uns heute wünschen würden.

In seiner Frühzeit war Martin Luther in seinen Forderungen für seine Zeit fast revolutionär. In seiner Schrift „Daß Jesus geborener Jude sei“ von 1523 forderte er für seine Zeitgenossen unerhörte Rechte für Juden:

  • Zulassung der Juden zu allen Berufen,
  • Ermöglichung des ungehinderten Zusammenlebens zwischen Juden und Christen,
  • ebenso die Ehe zwischen Juden und Christen,
  • keine weitere Ausgrenzung der Juden und
  • Aufhebung verhängter Berufsverbote.

Zudem erhob er Widerspruch gegen die weit verbreiteten Ritualmordlügen, laut derer Juden kleine Kinder essen und Hostien schänden würden.

Demgegenüber  hatte der katholische Theologe Johannes Eck die Juden verurteilte, weil sie Jesus an‘s Kreuz geschlagen haben. Nur in Nuancen anders äußerte sich der bekannte Humanist Erasmus von Rotterdam. AIso: Böser Luther – gute Humanisten? Oder böse Humanisten – guter Luther?

Weder noch! Die Idee des religiösen Pluralismus – das sehen wir an den Konflikten des 30-jährigen Krieges ebenso wie am jahrelangen Konflikt in Nordirland – ist Luther und seinen Zeitgenossen fern. In Gesellschaften, die nach Homogenität streben, dient Religion oft als Deckmantel für tiefer liegende Konflikte.

Dass Luthers späte Aussagen für uns merkwürdig und befremdlich sind, steht außer Frage. Dass mit seinen Aussagen eine Rassenideologie entwickelt werden würde, konnte Luther nicht ahnen. Er kann daher auch nicht dafür in Haftung genommen werden. Sowohl die Deutschen Christen als  auch nationalsozialistische innerkirchliche Bewegung beriefen sich genauso auf Luther wie der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer.

Luther ist genauso wenig Antisemit wie Thomas Müntzer Vorkämpfer einer sozialistischen Bauernerhebung gewesen ist, wie es vor ca. 30 Jahren gedeutet wurde. Luther ist vor allem Theologe seiner Zeit. Die kritische Auseinandersetzung mit den Schriften Luthers ist richtig und wichtig. Sie nützen uns als demokratische und reflektierte Gesellschaft. Ein Verbot diskussionswürdiger Äußerungen und Personen aufgrund einseitiger Bewertungen sind hier kontraproduktiv.

Werte Kollegen, ich kann Sie nur dann bitten, dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu folgen.

Vielen Dank!