Die Klingerbrücke ist in einem schlechten Zustand und wird unter allen Leipziger Brücken als „Sorgenkind“ bezeichnet. Nicht erst seit dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden muss befürchtet werden, dass auch in Leipzig Brücken über ihre Belastungsgrenzen hinaus verschlissen werden. Seit 2021 ist daher die Nutzung der Klingerbrücke für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht untersagt. Allerdings wird diese Anordnung häufig ignoriert und es fahren weiterhin täglich Schwerlastfahrzeuge über die Brücke. So ist weiterer Verschleiß vorprogrammiert und eine durchgängige Nutzung bis zur geplanten Sanierung 2028 nicht garantiert.

Auch wenn ein Einsturz laut MTA vorerst nicht zu befürchten ist, wäre allein schon eine Sperrung der Brücke für Straßenbahnen fatal für die Anbindung des Leipziger Westens mit dem ÖPNV. Insbesondere während der Bauphase der Zeppelinbrücke mit nur einem Straßenbahngleis für beide Richtungen könnte eine Sperrung der Klingerbrücke schlichtweg nicht kompensiert werden. Daher muss die Klingerbrücke effektiv vor einer weiteren Befahrung mit LKW zu schützen, um die Zeit bis zur Sanierung noch gefahrlos zu überbrücken.

Eine wichtige Möglichkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung sehen wir in Enforcement Trailern, die laut Hersteller in der Lage sind, Fahrzeugklassen zu erkennen und somit LKW von PKW zu unterscheiden. Die Stadt Lüdenscheid hat beispielgebend damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies kann und muss auch in Leipzig zur Anwendung kommen, um unsere Infrastruktur wirksam zu schützen und die Nutzung der Klingerbrücke für den Umweltverbund weiterhin zu ermöglichen.

Wir fragen an:

  1. In welchem Turnus erfolgt die Verkehrsüberwachung im Bereich der Klingerbrücke?
  2. Wie oft wurde das Nutzungsverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht im Jahr 2024 missachtet und erfasst?
  3. Werden Enforcement Trailer im Bereich der Klingerbrücke zur Verkehrsüberwachung eingesetzt? Wenn nein, wird diese Möglichkeit geprüft?
  4. Wie sieht die aktuelle Umleitungsführung für LKWs über 3,5 Tonnen aus? Wo und wie erfolgt dafür die Beschilderung?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um LKWs mit über 3,5 Tonnen Gewicht von einer Befahrung der Klingerbrücke – durch eine frühzeitige Umleitung auf andere Straßenabschnitte – abzuhalten?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Der Antrag „Bewältigung der Verkehrsflut in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz“ wurde in der Ratsversammlung am 19.09.24 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Danach sollen die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen geprüft und ein entsprechender Prüfbericht bis Ende 2024 vorgelegt werden. Weiterhin soll eine Verkehrsuntersuchung 2025 beginnen und die langfristige verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz prüfen.

Wir fragen an:

  1. Warum konnte der Prüfbericht nicht bis Ende 2024 vorgelegt werden?
  2. Wie ist der aktuelle Stand zur Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen?
  3. Wie weit ist die Beauftragung der Verkehrsuntersuchung und wie werden der Ortschaftsrat Mölkau und örtliche Bürgerinitiativen, wie die Verkehrsgruppe der Initiative pro Mölkau, eingebunden?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Der Stadtrat hat im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 30.09.2025 – nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Info-Vorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.

Im Falle einer positiven Bewertung, soll die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems gekoppelt und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorgelegt werden. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Das diese Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt nunmehr Städten und Kommunen in Deutschland grundsätzlich eine eigene Abgabe auf Einwegverpackungen.

Auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet und freuen uns, dass es nun Rechtssicherheit bringt. Angesichts der Müllberge, die wir in unserer Stadt durch Einwegverpackungen jedes Jahr erzeugen, ist es höchste Zeit gegenzusteuern. Allein die gestiegenen Kosten für immer mehr Mülleimer und Einsatzkräfte bei der Stadtreinigung machen das notwendig. Diese steigenden Kosten trägt momentan die ganze Stadtgesellschaft. Mit einer Verpackungssteuer legen wir das auf die Nutzer um, die tatsächlich den Müll verursachen. Um auch den Einzelhandel dabei zu unterstützen, setzen wir uns gleichzeitig für ein stadtweit gültiges Mehrweg-System ein. Das ist die Zukunft, mit der man Müll vermeidet und bewusst konsumiert.

Wir fragen an:

1.       Wie beurteilt die Stadtverwaltung das aktuell veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

2. Teilt die Stadt die Einschätzung, dass eine Abgabe auf Einwegverpackungen und ein stadtweit gültiges Mehrweg-System dazu beitragen können, die Müllmengen – auch im öffentlichen Raum – zu minimieren?

3.       Was sind die nächsten Schritte in Leipzig hinsichtlich Take-Away-Steuer und Mehrwegsystem?

4. Wann können die entsprechenden Vorlagen dem Stadtrat vorgelegt werden?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Im Jahr 2004 wurde das Leipziger Stadtbad aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel
geschlossen und dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung übergeben. Das Stadtbad ist nach
Prüfung für den „Schulsport“ und „Schwimmvereine“ aufgrund der Beckengrößen
ungeeignet.
Grundsätzlich wurde der Verbleib des Gebäudes des ehemaligen Stadtbades im städtischen
Eigentum und die Untersuchung von verschiedenen Nutzungsvarianten in der Vorlage VIIDS-02065 „Leipziger Stadtbad – Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme“ in der
Ratsversammlung im Juli 2021 im Rat beschlossen. Die Machbarkeitsstudie und eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die zwei Nutzungsvarianten sind erfolgt und
verwaltungsintern ausgewertet.


Wir fragen an:

  1. Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie und die
    Wirtschaftlichkeitsberechnung der Nutzungsvarianten?
  2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus der im Grundstücksverkehrsausschuss vor
    über einem Jahr vorgestellten Präsentation?
  3. Wann kommt eine Vorlage mit Vorschlägen zur weiteren Nutzung oder Verwertung
    der Immobilie?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Am 19. Januar 2025 ist im Leipziger Zentrum-Nord ein Auto nach einem Zusammenprall mit
einem weiteren Fahrzeug in ein Ladengeschäft gefahren. Die Kreuzung Pfaffendorfer
Straße/Uferstraße musste für mehrere Stunden gesperrt werden. Die Inneneinrichtung des
Ladens wurde zu großen Teilen zerstört. Wäre der Unfall an einem Werktag passiert, wären
wahrscheinlich auch Menschen in dem Ladengeschäft schwer verletzt worden. Nach unseren
Informationen ist der Unfall vom 19.01.25 nicht der erste schwere Unfall an dieser Stelle.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung das Unfallgeschehen an der Kreuzung Pfaffendorfer
    Straße/Uferstraße? Ist die Kreuzung ein Unfallschwerpunkt?
  2. Welche Maßnahmen der Verkehrsüberwachung – insbesondere
    Geschwindigkeitskontrollen – erfolgen an dieser Stelle?
  3. Welche verkehrlichen Maßnahmen prüft bzw. plant die Verwaltung, um hier künftig
    schwere Unfälle zu verhindern? Sind vor dem Ladengeschäft Poller oder ein
    Schutzgitter hier eine Möglichkeit?
  4. Inwieweit können die aktuell geplanten Umbaumaßnahmen in der Pfaffendorfer
    Straße dafür genutzt werden, dort kurzfristig Sicherungsmaßnahmen aufzunehmen?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo im Umfeld der Katzmann- bzw. der
Witzlebenstraße Flächen für (gebührenpflichtige) Parkplätze für die Anwohnerinnen und
Anwohnern mit Kfz – als Ersatz für die Garagenkomplexe – zur Verfügung gestellt werden
können.
Das Prüfergebnis soll dem Stadtrat bis 30.06.2025 vorgelegt werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung plant den Abriss zweier Garagenhöfe in der Katzmannstraße (214
Garagen) und in der Witzlebenstraße (284 Garagen). Rund 500 Autos würden dann zusätzlich
auf der Straße stehen und die Parkplatznot in den dicht besiedelten Wohngebieten weiter
verschärfen. Auf den Grundstücken der jetzigen Garagenhöfe beabsichtigt die Stadt, bis
Mitte 2028 sogenannte „Auslagerungsschulen“ zu errichten. Diese sind in den nächsten
Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und
Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.

Pia Heine

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste hier und im Livestream,

meine Kollegin Marsha Richarz von den Grünen hat ein SocialMedia-Format namens „Wer hat den Scheiß Antrag gestellt?“. Und genau diese Frage habe ich mir beim ersten Lesen im Sozialausschuss auch gestellt. Zumindest hätte ich Ihnen zunächst nicht sagen können, ob der Antrag aus der Feder der AfD oder der CDU stammt.

Ich löse auf: Er kommt von den Christdemokraten. Kurz nach Weihnachten möchte ich mir deswegen erlauben, einen kleinen Bibelexkurs zu wagen. Im 3. Buch Mose heißt es in Kapitel 19, Vers 34: „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“ Dabei wird auf die Zeit verwiesen, als die Israeliten als geknechtetes Volk in Ägypten leben mussten. Und auch im Neuen Testament ist das Prinzip der Nächstenliebe oberstes Gebot: „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen.“ (Matthäus-Evangelium (Kap.25, Vers 35ff)

Wenn ich mir Ihren Begründungstext so durchlese, beschreiben Sie Migration durchweg als „Problem“. Das Problem sind aber nicht geflüchtete Menschen, das Problem sind in erster Linie Fluchtursachen – Krieg, Umweltkatastrophen, politische Verfolgung, Hunger, Elend und bittere Armut. Und solange das so ist, werden Menschen auf der Flucht sein. Und solange gebietet es uns das Grundgesetz und unser menschlicher Anstand, diesen Menschen Schutz zu gewähren und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Im Begründungstext des CDU-Antrags steht: „ihm (dem Beschluss von 2012) fehlt der nötige Pragmatismus und die Sachlichkeit, um der heutzutage erforderlichen Unterbringungspraxis gerecht zu werden“. – Pragmatismus und Sachlichkeit? Wir sprechen hier nicht über Sofas oder Küchenmöbel, wir sprechen hier über Menschen!

Und jetzt frage ich sie: Halten Sie 6qm zum Leben für einen Menschen wirklich für angemessen? In der letzten Ratsversammlung haben Sie in Ihrem Antrag zum Parken in der Karl-Heine-Straße die Einrichtung von 60 kostenfreien Parkplätze gefordert. Ein Parkplatz hat eine Standardgröße von 10-13qm. Einem geflüchteten Menschen gönnen Sie noch nicht mal 7,5 qm. Sie gestehen einem parkenden Auto in unserer Stadt mehr Platz zum Rumstehen zu als einem Menschen in Not zum Leben. Wie das mit christlicher Nächstenliebe einhergeht, ist mir gelinde gesagt schleierhaft.

Ich habe mich mal in der Landeshauptstadt erkundigt, die Sie ja so gern zu Vergleichen heranziehen: Dort gilt der Mindeststandard von 6qm. Und die Problemlagen sind vielfältig: fehlender Platz für Spielecken und Krankenzimmer, Hygieneprobleme und,und,und.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin noch neu hier im Rat – und doch verstärkt sich in jeder Ratsversammlung, die ich hier miterlebe, der Eindruck, dass die CDU-Fraktion aus Leipzig gern ein zweites Dresden machen möchte. Mehr Parkplätze hier, weniger Soziokultur da, Austreten aus dem Bündnis „Sicherer Hafen“ und natürlich: Menschen, die zu uns fliehen, auf noch engerem Raum zusammenpferchen. 

Und ganz ehrlich: Nein, das möchten wir nicht!

Als SPD-Fraktion stehen wir hinter dem 2012 von der Ratsversammlung getroffenen Beschluss. Auch der Verwaltungsstandpunkt ist eindeutig: An den Unterbringungskapazitäten der bisherigen Objekte würde eine Absenkung der Standards nullakommanichts ändern. Es handelt sich hierbei also wieder einmal vor allem um eins: das Ausspielen der Schwächsten in unserer Gesellschaft gegeneinander.

Mit dem dritten Beschlusspunkt in Ihrem Antrag wollen Sie darüber hinaus noch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte entmündigen, in dem dort nicht mehr über geplante Unterkünfte informiert werden soll. Dabei sind es genau solche öffentlichen Gremiensitzungen, in denen transparent berichtet und diskutiert werden soll.

Wir lehnen den CDU-Antrag selbstverständlich ab und bitten alle Demokrat:innen im Raum, es uns gleichzutun. Vielen Dank.