Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2024 – Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlage für die Kapazitätsrichtwerte (gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion DIE LINKE)

Beschlussvorschlag: Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer…

























