Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir sind froh, dass es auf dem Gelände am Bayrischen Bahnhof nun endlich vorangehen soll. Sieben Jahre sind ins Land gegangen, seit es den ersten Anlauf zur Entwicklung des Areals gegeben hat. Es war ein langwieriger Prozess, den zu beobachten, keine besondere Freude gemacht hat. Offensichtlich hat – neben der Bildung einer Planungstruppe im Rathaus – auch der politische Druck aus dem Stadtrat geholfen, dass es nun vorangeht. Dies begrüßen wir ausdrücklich und insbesondere die vereinbarten klaren Planungsziele.

Und ja, ich wiederhole, was wir schon vor Jahren gesagt haben: Es war ein Fehler, dass sich die Stadtverwaltung nicht selbst intensiv darum bemüht hat, diese Fläche zu erwerben! Schließlich gab es zum Zeitpunkt, als die Deutsche Bahn das Gelände verkaufte, bereits ein Werkstattverfahren zur Entwicklung des Areals. Was bleibt, ist ein gewisser Beigeschmack, dass die Stadt auch bei diesem wichtigen Projekt, an dem auch öffentliche und soziale Infrastruktur hängt, vom Wohl und Wehe eines privaten Investors abhängt.

Ich bin der Auffassung, wir wären heute schon viele Schritte weiter, wenn die Stadt das Gelände erworben hätte. Wir hätten dort vermutlich schon die geplanten Schulen und Kindertagesstätten gebaut, die seit Jahren in den Entwicklungsplänen der Stadt genannt werden, aber bis heute nicht stehen. Wir brauchen jedoch nach wie vor dringend die geplante soziale Infrastruktur, also Grund-, Oberschule, Gymnasium und die Kindertagesstätten. Diese sind über die beiden Teilverträge gesichert und das ist eine für die Stadt wichtige Nachricht.

Wir brauchen in unserer weiterhin wachsenden Stadt neue Wohnungen, das ist uns allen klar. Damit nicht nur hochpreisige Wohnungen gebaut werden, war uns wichtig, dass auf dem gesamten Areal auch mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen entstehen und der Stadtraum somit durchmischt ist. Der aktuell vorliegende Vertrag sieht diese Quote zwar für den Großteil der auf dem Gelände entstehenden Wohnungen vor, leider jedoch nicht für alle. Hintergrund ist, dass Teile der Verträge schon geschlossen wurde, als es in Leipzig noch keinen entsprechend definierten angespannten Wohnungsmarkt und keine Förderprogramme gab.

Wie wir den Medien entnehmen konnten, wird der größte Teil der Wohnungen durch die BUWOG errichtet. Hierbei handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Vonovia. Die Vonovia ist einer der größten deutschen Immobilienkonzerne, es ist also davon auszugehen, dass das Unternehmen bzw. seine Tochter dieses Projekt auch stemmen kann. Nun kommt das große Aber: Die Vonovia hat nicht den besten Ruf im Umgang mit ihren Mietern. Hierzu gab es in jüngster Vergangenheit verschiedene Medienberichte, in denen es insbesondere um fragwürdige Nebenkostenabrechnungen und den Einsatz von Tochterfirmen ging, die – so die Medienberichte – für ihre Dienstleistungen überhöhte Rechnungen an Vonovia stellen würden, was sich wiederum auf die Nebenkosten der Mieter auswirken würde. Sie werden verstehen, dass ich vor diesem Hintergrund gewisse Bauchschmerzen habe, wenn der Großteil der Wohnungen am Bayrischen Bahnhof von diesem Konzern errichtet und betreut wird. Leider haben wir es nicht in der Hand, an wen der Eigentümer verkauft, da wir nicht der Eigentümer sind, ein Fehler der, wie gesagt, hätte vermieden werden können.

Was uns auf dem Areal fehlte und was auch nicht in den städtebaulichen Verträgen geregelt ist, ist die Planung und Errichtung einer Sportfreifläche, die sowohl der Öffentlichkeit als auch dem Vereins- und Schulsport zur Verfügung steht. Aktuell gibt es zwischen Dösener Weg und Tarostraße einen öffentlich nutzbaren Fußballplatz mit Leichtathletiklaufbahn, der, wie es derzeit aussieht, bei der Entwicklung des neuen Stadtviertels wegfallen wird. Hierfür soll nach unserer Auffassung Ersatz geschaffen werden, der sofern das möglich ist, in den Schulcampus integriert werden soll, ohne jedoch exklusiv dem Schulsport zur Verfügung zu stehen. Ich bitte Sie, unserem diesbezüglichen Änderungsantrag zuzustimmen.

Und noch ein Punkt ist mir wichtig und bei dem wir aus der Erfahrung am Freiladebahnhof lernen sollten. Es geht um die Kulturszene, hier insbesondere um Musikclubs. Im Fall des Bayrischen Bahnhofs ist es die Distillery, der älteste Techno-Club Ostdeutschlands und damit eine Institution in der Musikszene, die ebenfalls durch die Entwicklung des Areals in ihrem Bestand bedroht ist. Kultur gehört aus unserer Sicht genauso wie Wohnen, Einzelhandel, Schulen, Kitas usw. zu einem lebenswerten Viertel. Wir erwarten von den Investoren, also dem altem und dem neuen Eigentümer, dass die Distillery zum einen einen Mietvertrag bekommt, der ihnen einen Verbleib auf dem Gelände bis zum Baubeginn sichert. Das bedeutet, bis Ende 2022. Zum anderen erwarten wir, dass Alt- und Neueigentümer die Zeit nutzen, um gemeinsam mit der Distillery eine Lösung im gegenseitigem Einvernehmen suchen. Es stehen noch weitere Beschlüsse zur Entwicklung des Geländes an und ich werde meine Zustimmung ausdrücklich auch davon abhängig machen, wie kooperativ sich Alt- und Neueigentümer an dieser stelle verhalten. Ein weiteres Clubsterben und Zurückdrängen von Kultur und Freiräumen möchte ich nicht tatenlos zusehen.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister setzt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens dafür ein, dass auf dem Areal eine Sportfreifläche geplant und eingerichtet wird, die mindestens die Größe eines Fußballspielfeldes hat und sowohl für die öffentliche Nutzung als auch den Vereins- und den Schulsport zur Verfügung steht. Dabei soll geprüft werden, ob und wie sich die Sportfreifläche in den neuen Schulcampus integrieren ließe.

 

Begründung:

Derzeit existiert zwischen Dösner Weg und Tarostraße ein großer Fußballplatz mit Leichtathletiklaufbahnen, der von vielen Bürgern, wie auch von Schulklassen regelmäßig genutzt wird.

Bei der weiteren Entwicklung des Quartiers Bayrischer Bahnhof soll daher ein für die Öffentlichkeit und den Vereinssport nutzbarer Sportplatz mitgeplant und errichtet werden, z.B. auch in Verbindung mit dem neuen Schulcampus in diesem Bereich.

Beschlussvorschlag:

Der Masterplan wird im Kapitel 3.3.3. wie folgt geändert:

„… An der Ostseite des Quartiers gibt es eine durchgehende Radwegeverbindung (Rad-Gehweg) entlang der Bahngleise. Dabei wird prioritär die Variante mit einem baulich getrennten Radweg vom Vorhabenträger erarbeitet und mit dem VTA abgestimmt. Entlang der Bahntrasse wird der Gohliser Radweg realisiert und eine leistungsfähige Radverbindung in Richtung Hauptbahnhof und Stadtmitte geschaffen….“

 

Begründung:

Ein durchgehender Radweg vom Zentrum über Gohlis nach Norden / Nordwesten ist schon lange in vielen Planungsvarianten vorgesehen.

Ein nicht im Mischverkehr oder gemeinsam mit dem Fußverkehr verlaufender Radweg wäre die beste Lösung für alle Beteiligten, da man sich so am wenigsten gegenseitig behindert.

Anfrage zur Ratsversammlung 13.03.2019

Der zunehmende Radverkehr in Leipzig wirft vermehrt die Frage nach sicheren Abstellmöglichkeiten auf, vor allem an Knotenpunkten des Nahverkehrs. Laut werden zunehmend Forderungen nach einer Radstation am Hauptbahnhof geäußert, aber auch generell besteht ein steigender Bedarf nach sicheren Abstellmöglichkeiten. Deshalb fragen wir an:

  1. Wie viele Straftaten haben sich in den vergangenen Jahren gegen Fahrräder als Fahrraddiebstahl, Vandalismus u.Ä. gerichtet? Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtkriminalität und wie verhält sich die Anzahl zur Anzahl der Fahrräder in der Stadt?
  2. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ober- und unterirdische Fahrradstationen zu mehr Sicherheit vor Diebstählen und Vandalismus führen?
  3. Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Anzahl der Radstationen und –garagen in Leipzig zu erhöhen?
  4. Plant die Stadt Leipzig zukünftig eigene Fahrradgaragen, bspw. im Rahmen der Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes?
  5. Sind der Stadt Leipzig Pläne Dritter bekannt, Fahrradstationen und –garagen in Leipzig zu errichten und wenn ja, wo, mit welchen Konzepten und in welchen Umsetzungszeiträumen?

Die derzeitige Debatte fokussiert sich vor allem auf eine Fahrradstation am Hauptbahnhof. Im August 2018 meldete die Stadtverwaltung, dass es im Umfeld des Hauptbahnhofes künftig mehr Service für Radfahrer geben soll, da Stadt und Deutsche Bahn eine enge Zusammenarbeit vereinbart haben, um mehr nutzerfreundliche, sichere und bequeme Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen.

Konkret sollten bis Jahresende 2018 Standorte an der West- und Ostseite sowie in reduziertem Umfang im Bereich westlich des ehemaligen Gleises 1 innerhalb der Bahnhofshalle umgesetzt werden. Die geplanten Abstellflächen sollen insgesamt über eine Kapazität für rund 1.500 Fahrräder verfügen und die Nutzung gebührenfrei bleiben.

In einem nächsten Schritt soll eine Fahrradstation mit Serviceangeboten im Bahnhof errichtet werden, die aktuell auch von einer Petition gefordert wird.

Wir fragen an:

  1. Wie viele der geplanten zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wurden inzwischen realisiert?
  2. Warum konnten die geplanten Abstellflächen innerhalb der Bahnhofshalle noch nicht zur Verfügung gestellt werden?
  3. Ab wann kann die kommunizierte Fahrradstation im Bahnhof konkret geplant werden?
  4. Gibt es Überlegungen zu alternativen Standorten, bspw. im Umfeld des Willy-Brandt-Platzes?

Mit Bezug auf die Anfrage VI-F-03284 „Kita Haydnstraße“ von 2016 werden nun folgende Nachfragen gestellt:

1. Ist inzwischen der Grundstückstauch zwischen der Stadt Leipzig mit der LWB vollzogen, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Die Grundstücksübertragung an die LWB ist noch nicht erfolgt. Das Ziel der Stadt einer Errichtung einer Kita integriert in ein Wohnhaus mit 100 % gefördertem Wohnungsbau ist aufgrund der Anforderungen an die Miethöhe, Kita-Freiflächen sowie baurechtlicher Anforderungen (Herstellung einer Tiefgarage) bei einer Veräußerung zum Verkehrswert für die LWB entsprechend der Eigentümerziele nicht wirtschaftlich darstellbar. Zudem hatte die LWB baurechtliche Restriktionen angeführt.
Verschiedene Vorschläge zur Lösung (z.B. Erbbaurecht) erwiesen sich zwischenzeitlich als ungeeignet, sodass nunmehr eine Vorlage erarbeitet wurde, die eine Sacheinlage zum Zweck der Errichtung einer Kita integriert in ein Wohnhaus mit anteiligem gefördertem Wohnungsbau vorsieht. Diese soll dem Stadtrat im II. Quartal 2019 vorgelegt werden.

2. Warum taucht die Kita Haydnstraße nicht mehr in der Übersicht Kita-Bauprogramm nach Jahren auf?
Aufgrund der ungeklärten Situation können gegenwärtig keine konkreten Platzzahlen benannt werden, auch ist noch kein Realisierungszeitraum bekannt.

3. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn der Kita sein und wann ist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?
Da noch keine konkrete Vorhabenplanung vorliegt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Antwort

1. Wie viele Schüler und Schülerinnen sind in Leipzig berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen im Schuljahr 2018/19?
Anspruchsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz und seit 01.04.2015 Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine statistische Auswertung nach Altersgruppen liegt nicht vor. Insgesamt waren im Kalenderjahr 2018 in Leipzig 35.484 Personen im Alter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anspruchsberechtigt.

2.Wie viele Leistungsberechtigte nutzen momentan die folgenden Leistungen?
a) Zuschuss zum Mittagessen: In 2018 nutzten 11.844 Personen (einschließlich der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) den Zuschuss zum Mittagessen.

b) Schülerbeförderungskosten: 2018 nutzten 2.856 Schülerinnen und Schüler diese Leistung.

c) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 2018 wurde das Angebot von 6.518 Personen (einschließlich Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) in Anspruch genommen.

d) Lernförderung: 1.660 Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot der Lernförderung in 2018.

e) Schulbedarf: 2018 nahmen im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes 2.312 Schülerinnen und Schüler die Leistung „Schulbedarf“ in Anspruch. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gab es 2018 2.302 Neuanträge. (Folgeanträge werden statistisch nicht erfasst.)

f) Schulausflüge: 2018 gab es 6.303 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können dabei mehrere Schulausflüge pro Person bewilligt wurden sein.

g) Klassenfahrten: In 2018 gab es 4.106 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können mehrere Klassenfahrten pro Person bewilligt wurden sein.

3. Das Bundeskabinett hat den Wegfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen in Kitas und Schulen sowie der Schülerbeförderung beschlossen.

a) Verändert sich die Beantragung dieser Leistungen dadurch?
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ ist vorgesehen, dass Leistungen wie etwa die Schülerbeförderung sowie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung künftig vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) beim Jobcenter erfasst sind. Es wird also eine gesonderte Antragsstellung entfallen.
Im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes bleibt das Antragsverfahren unverändert, da das „Starke-Familien-Gesetz“ nur das SGB II bezüglich des Antragsverfahrens geändert hat.

b)Gilt der Wegfall der Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung sowohl für die SchülerMobilCard als auch die SchülerCard? Gilt weiterhin die Entfernung Wohnort – Schule von zwei Kilometern?

Der Wegfall der Eigenbeteiligung gilt für alle berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten von Schülern. Sind Schülerinnen oder Schüler auf die SchülerCard oder SchülerMobilCard (bei Nachweis der Schule, dass die SchülerMobilCard erforderlich ist) angewiesen, entfällt künftig der Eigenanteil. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule für eine Bewilligung beträgt unverändert mindestens einen Kilometer.

4. Wie informiert die Stadt über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und wie und wo diese beantragt werden können? Gibt es Informationsangebote in den Schulen? Besteht die Möglichkeit die Anträge direkt in den Schulen zu stellen?
Anträge mit Informationsmaterial sowie die Broschüre „Bildungspaket“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in verschiedenen Sprachen werden in den Bürgerämtern und im Sozialamt der Stadt Leipzig ausgelegt und Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Unter www.leipzig.de/bildungspaket stehen alle Informationen zu den Bildungs-und Teilhabeleistungen und Antragsformulare zu Verfügung.

Frage 1: Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?

In Umsetzung der Ratsbeschlüsse „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ sowie „Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts“ aus dem Juni bzw. September letzten Jahres, wird derzeit eine Untersuchung zur Erfassung der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgeführt. Ergebnisse sollen spätestens im 2. Quartal 2019 vorliegen und dem Freistaat für die von Ihnen angeführte Anhörung zur Verfügung gestellt werden.

Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?

2017 wurden vier Bauanträge zur Nutzungsänderungen von insgesamt 20 Wohnungen in Ferienwohnungen gestellt und alle vier genehmigt.
2018 wurden neun Nutzungsänderungen von insgesamt 24 Wohnungen in Ferienwohnungen beantragt. Davon wurden drei mit insgesamt 4 Wohnungen genehmigt, drei mit insgesamt 12 Wohnungen abschlägig beschieden und über die drei übrigen Anträge mit insgesamt 8 Wohnungen wurde noch nicht entschieden.