Redner: Manfred Rauer, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

mit dieser Vorlage wollen wir heute eine Grundsatzentscheidung treffen, aber das Thema Offenlegung von Gewässern wird uns noch lange beschäftigen.

Die Meinungsverschiedenheit zu den beiden Varianten beruht ja auf der Frage, ob man sich an einen historisch begründeten Verlauf gebunden fühlt oder ob man sich auch einen anderen vorstellen kann.

Die Leipziger Gewässerstruktur war immer von Veränderungen geprägt, genauso wie Wegebeziehungen, Plätze und Bebauungen. Lassen Sie mich nur an den alten Elsterverlauf erinnern und die Entstehung des Elsterflutbetts und auch auf dem Floßplatz wird schon lange kein Holz mehr angeliefert. Auch das Anlegen der Mühlgräben und deren Verlauf entstanden unter den damaligen Bedingungen und Interessen.

Wir beschäftigen uns heute mit einem geringen Teil im gesamten Verlauf des Pleißemühlgrabens, ca. 310 m von 3800 m. Die schon geöffneten Abschnitte sind ebenfalls stadtbildprägend und auch hier handelt es sich um eine herausragende Lage.

Für die Befürworter der Variante 1 sind ortsgeschichtliche und kulturhistorische Gründe maßgeblich. Zweifellos ist das für eine Entscheidung ein wichtiges Kriterium. Daraus leitet man nun eine Reihe von Vorteilen für diesen Verlauf ab:

  • Entstehen einer durchgehenden abgeschirmten Uferpromenade
  • Beruhigung des Wohnhofes
  • Begrünte Uferterrassen
  • Standort für einen Kindergarten
  • Unterquertes Hochhaus als architektonische Attraktion
  • Ringpromenade bleibt erhalten
  • Funktion der Feuerwache wird nicht beeinträchtigt

Im Prinzip handelt es sich um Annahmen, deren Realität und Eintrittswahrscheinlichkeit jeder für sich entscheiden muss.

Die in Aussicht gestellte durchgehende Uferpromenade ist ein ca. 150 Meter langer Teil, von deren Ufer der Blick aus 10 m Entfernung auf die Rückseite der Feuerwache und der IHK fällt. Sie ist auf der gesamten Länge nur auf einer Seite nutzbar. Vielleicht endet sie auch eines Tages an einer Ringbebauung, weil sich kein Investor findet der in seinem Erdgeschoß einen 10 m breiten Fluss will.

Die LWB empfindet diese Variante als Aufwertung ihres Grundstückes. Man will an dieser Stelle einen öffentlichen Raum als Erlebnisfläche schaffen. Das ist ja durchaus realistisch. In innerstädtischer Lage, ruhig und abgeschirmt an einem schönen Gewässer lasst es sich in einer lauschigen Sommernacht schön feiern. Ich frage Sie, wer sich das für seinen eigenen Hof wünscht?

Die Bewohner haben zur Straßenseite eine vierspurige Ausfallstraße und eine von mehreren Straßenbahnlinien benutzte Trasse, und wenn sie aus der Haustür treten stehen sie auf dem Radweg. Eine Erlebniszone im Hof rundet das Bild trefflich ab.

Ringpromenade und Feuerwehr lassen sich nur im Zusammenhang betrachten.

Dazu heißt es in einem Schreiben an die Stadträte:

„Herr Heitmann denkt nur an die Feuerwehr, ohne auch nur einen Gedanken an unsere Stadt Leipzig in seiner Gesamtheit ( städtebauliche Entwicklung einschließlich Bebauungs- und Verkehrsplan usw. ) zu äußern.“ Und weiter heißt es: „Purer Egoismus der Branddirektion. Es gibt nicht nur dir Feuerwehr in Leipzig, hier leben auch Menschen, denen generell historische Bezüge zu unserer Stadt sehr wichtig sind.“

Und dann wird der Lärm und der Verkehr der Feuerwehr und die für die Bürger unzumutbare Schmuddelecke des Hofes anstelle einer wunderschönen Flusslandschaft im üppigen Grün beklagt.

Ich will hier deutlich sagen: Diese Betrachtungsweise von Herrn Heitmann ist der Wesenskern seiner Arbeitsplatzbeschreibung. Wenn er den Intentionen der oben zitierten Schreiberin folgen würde, müssten wir ihn feuern.

Und ich stelle fest, dass ich an dieser Stelle eine grundsätzlich andere Meinung habe. Brandschutz in seiner umfassenden Form ist sozusagen die Mutter der Daseinsvorsorge. An dieser Stelle kann es in einer wachsenden Stadt keine Kompromisse geben und wir müssen dafür sorgen, dass dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind. Noch 1910 war die pferdebespannte dampfgetriebene Löschspritze im Einsatz. 100 Jahre später sind auf Grund der gestiegenen Anforderungen und der vorhandenen Technik ganz andere Bedingungen notwendig, auch platzmäßig. Und ja, Feuerwehrstandorte sind naturgemäß mitten in der Stadt am effektivsten und die Bürgerinnen und Bürger wissen das durchaus zu schätzen. Und die Kameradinnen und Kameraden der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Wehren tun alles um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Nun sind alle für die Variante 1 positiven Betrachtungen für die Variante 2 spiegelbildlich negativ:

Ein deutlich verkürzter Flusslauf (20 m) schmälert den Gewinn für das Stadtbild

Ich sehe das anders. Der Verlauf wird hier fast in seiner ganzen Länge beidseitig erlebbar. Und die Erfahrung an anderen Stellen in unserer Stadt lassen mich auch daran zweifeln, dass das Verweilniveau durch die Lage drastisch eingeschränkt wird. Auch die freie, nicht verbaute Sicht über das Gewässer ist eher positiv zu bewerten.

In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass ein bebauter und eingezäunter Betriebshof der Feuerwache unmittelbar am Ring kein stadtbildprägender Höhepunkt wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich maße mir nicht an, im Namen aller Leipzigerinnen und Leipzigern zu sprechen. Jeder von uns muss sich aus den Fakten seine Meinung bilden, und wenn eine Mehrheit es anders sieht werden wir diese Lösung realisieren und mit den Folgen verantwortungsbewusst umgehen.

Ich habe nur das Gefühl, dass wir uns hier an der falschen Stelle zu sehr verkämpfen. Mich besorgt etwas anderes:

Vielleicht ist ein gewisses Unverständnis durchaus berechtigt. Die Öffnung der Mühlgräben erfolgt in einem Ablauf, der fertiggestellte Abschnitte dann für lange Zeit in einen unansehlichen Dornröschenschlaf schickt.

Der Abschnitt Ranstädter Steinweg des Elstermühlgrabens z.B. wurde 2007 aus Mitteln des Olympiasofortproramms geöffnet. Damit konnte man also nicht warten. Aber die Folge ist, dass bei den Öffnungen der anderen Bauabschnitte kein Wasser fließt. Dazu kommen exorbitante Bauverzögerungen  und es ist  noch immer ein Bauabschnitt mit zwei Brücken fertigzustellen.

Wenn jetzt der Pleißemühlgraben geöffnet wird haben wir eines Tages das gleiche Problem an dieser Stelle, nämlich durch die Öffnung in der Lampestraße/Simsonstraße.

Diesem Sachverhalt sollten wir mehr Aufmerksamkeit widmen.

Redner: Axel Dyck, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste!

Mit unserem Antrag soll das Thema Parken in dichten Wohnvierteln noch stärker in den Fokus des Verwaltungshandelns aber auch der Öffentlichkeit gerückt werden.

Parken oder wie häufig euphemistisch umschrieben wird – „ruhender Verkehr“ geht die gesamte Stadtgesellschaft an.

Parken ist nicht nur Teil des Verkehrs sondern tangiert ganz nah die Fragen der Nutzung des öffentlichen Raums weil hier Flächenkonkurrenzen bestehen und es ist damit ein Zukunftsthema.

Nicht umsonst ist ein Diskussionspunkt der morgigen Expertenrunde „Mobilität der Zukunft 2030“ der Plattform Urbane Mobilität beschrieben mit: Wie wollen wir mit den öffentlichen Flächen umgehen, um 2030 mehr Lebensqualität in der Stadt ohne Verlust ihrer mobilen Funktionalität zu erreichen?

Nur wenige Zahlen: In Leipzig waren 2017 224.000, davon 198.000 private PKW zugelassen, zwischen 2013 und 2017 nahm der private Bestand um 8.100 zu, gespiegelt zum Bevölkerungswachstum sank pro 1.000 Einwohner der Bestand leicht um 5 % von 352 auf 336 – immerhin!

Der Parkdruck nimmt also zu, nicht verschwiegen werden soll, das auch ein Teil der Firmen und der Selbstständigen ihre PKW – Flotte im öffentlichen Raum unentgeltlich parken und damit einen nicht zu vernachlässigenden betriebswirtschaftlichen Vorteil erlangen.

Schon allein mit diesen wenigen Zahlen wird deutlich, dass allein der weiter wachsende PKW Bestand und auch die zunehmende Größe der Fahrzeuge ursächlich für den Parkdruck in den Wohngebieten sind. Gleichzeitig verschwinden sonstige Flächen und Brachen, weil diese bebaut werden und zusätzlich notwendige Parkflächen generieren.

Welche Auswirkungen die gerade im Beteiligungsverfahren befindliche Änderung in der gesetzlichen Stellplatzpflicht nach sich zieht, steht auch noch nicht fest.

Zum Schluss – Sie sehen, die auch von einige Stadträten kritisierten Baumpflanzungen im Straßenraum sind nicht das Problem, im Gegenteil sie sind Teil der Lösung. Erst wenn klar wird, dass es kein verbrieftes Recht auf eine kostenfreie Nutzung des öffentlichen Raums gibt, wohl aber ein Recht auf eine saubere Stadtluft, werden vielleicht Lösungsansätze zur Problemsituation vorurteilsfrei diskutiert werden können.

Wir stellen den VSP zur Abstimmung mit der Bitte um Protokollnotiz bereits Ende des Jahres einen ersten Bericht zum Arbeits- und Umsetzungsstand vorzulegen.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hören es aus nahezu allen Branchen: Fachkräfte würden händeringend gesucht und es sei zunehmend schwieriger geworden, qualifiziertes Personal zu finden. Das trifft, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur auf die freie Wirtschaft zu, sondern auch auf Verwaltung, Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig.

Wenn man Fachkräfte für sich gewinnen möchte, muss man als Arbeitgeber mittlerweile an seiner Attraktivität feilen. Ich möchte jetzt gar nicht aufzählen, was von Massagen bis Ruheräumen von manchen Arbeitgebern so alles gemacht wird, um Fachkräfte durch den einen oder anderen Wohlfühlbonus an sich zu binden. Das wäre vielleicht auch mit Blick auf die Stadtverwaltung ein ganz eigenes Thema.

Uns geht es jedoch hierbei nicht um „Extra-Leckerli“ sondern zunächst um wichtige Basisarbeit. Aus unserer Sicht ist die Arbeitsplatzsicherheit noch immer – wenn vielleicht in Phasen der wirtschaftlichen Prosperität nicht ganz so ausgeprägt – einer der wichtigen Attraktivitätsfaktoren für Arbeitgeber. Das gilt eben auch für die Stadt als direkte Arbeitgeberin in der Kernverwaltung sowie in den Eigenbetrieben, aber auch für die Stadt als Gesellschafterin der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Für die meisten städtischen Angestellten in der Kernverwaltung ist die Jobsicherheit vielleicht nicht das große Thema, weil sie unbefristet beschäftigt sind. Es gibt – und das ergab unsere Anfrage vom März vergangenen Jahres – jedoch viele Beschäftigte bei Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen, die befristete Verträge haben. Uns geht es hierbei natürlich nicht um jene, deren Befristungen, weil es beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung ist, sachlich begründet sind.  Uns geht es um diejenigen, die noch immer sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse bei den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen haben, weil eine Erprobung dieser Mitarbeiter in der Probezeit, die ja genau für diesen Zweck gesetzliche geregelt wurde, nicht möglich wäre. Dies betrifft rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe der Stadt, so können Sie es in der Antwort auf unsere Anfrage und auch im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag nachlesen. Bei der Kernverwaltung selbst wird dieses Instrument bei Studenten oder Auszubildenden genutzt, die in ihrer Ausbildung einen Abschluss erreicht haben, dessen Schnitt unter  „befriedigend“ lag – in diesem Fällen kann ich einer solchen Befristung als verlängerte Probephase durchaus Sympathien abgewinnen. Auch wenn Eigenbetriebe oder Beteiligungen von Zuweisungen oder Aufträgen Dritter abhängen, ist so eine Vorgehensweise vielleicht nachvollziehbar. Aber ist sie in Anbetracht der demografischen Entwicklung mit immer mehr Renteneintritten deshalb auch richtig?

Wie uns bekannt ist, wird vor allem auch im Bereich der städtischen Altenpflegeheime häufiger sachgrundlos befristet, um neue Mitarbeiter zu erproben. Alle reden bereits vom aufkommenden Pflegenotstand in Deutschland. Ist es da sinnvoll potenzielle Mitarbeiter mit sachgrundlos befristeten Verträgen an sich binden zu wollen? Ich meine: Nein. Gerade im Pflegebereich ist eine frühzeitige und erfolgreiche Mitarbeiterbindung sinnvoll, denn hier fehlen Fachkräfte mit Blick auf unsere alternde Gesellschaft in besonderem Maße.

Wir wollen deshalb den Oberbürgermeister damit beauftragen, sich dafür einzusetzen – und da sind wir schon sehr soft an die Sache herangegangen –, dass keine Arbeitsverträge bei Eigenbetrieben, Kernverwaltung und Beteiligungsunternehmen mehr sachgrundlos befristet werden.

Die Fraktion Die Linke hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag eingebracht, von dem wir gern die Beschlusspunkte 1 und 2 übernehmen werden. Dem Punkt 3 werden wir nicht zustimmen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum mit der Übernahme der beiden Punkte des Änderungsantrags ergänzten Antrag der SPD-Fraktion.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für den baulichen Unterhalt von Schulen in städtischer Trägerschaft wird für die Jahre 2019 und 2020 jährlich um 4,5 Millionen Euro erhöht.
Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu eine Prioritätenliste und legt dem Stadtrat diese zur Beschlussfassung des Haushaltes 2019/20 vor.

  • In der Prioritätenliste werden die Haushaltsanträge eingearbeitet:
    • A0038 „Schulfensterprogramm“ (CDU-Fraktion)
    • A0104 „Sanierungsprogramm für Dach, Fenster, Fassaden für Schulen und Turnhallen intensivieren“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
    • A0223 „Schulen besser in Stand halten!“ (SPD- Fraktion)
    • A 0230 „Toiletten an Schulen und Kitas sanieren!“ (SPD-Fraktion)
  • Die eingereichten Bürgereinwände zur Werterhaltung von Schulen sind bei der Erarbeitung der Prioritätenliste ebenso zu beachten.
  • Vierteljährlich berichtet das AGM im Unterausschuss Schulnetzplanung über die Umsetzung. Dabei wird erläutert, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine vollständige Umsetzung der Planansätze zu realisieren.

Begründung:

Der Zustand verschiedener Bestandsschulen ist weiterhin teilweise skandalös. Derzeit legt die Stadt Leipzig alle Kraft in den Aufbau ausreichender schulischer Kapazitäten. Trotz des enormen Sanierungsstaus wird die bauliche Unterhaltung von Bestandschulen weiterhin stark vernachlässigt.

Besondere Schwerpunkte der baulichen Unterhaltung sind die Sanierung der Schultoiletten und die Erneuerung der äußeren Hülle (Fenster, Fassade, Dach).
Aber auch kleinere Maßnahmen, wie die Renovierung von Unterrichts- und Horträumen und die Erneuerung von Fußböden.

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme, wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydrierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderem durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen.

Eine Fortsetzung der Sanierungsarbeiten an der äußeren Hülle von Schulen (Fenster, Fassade, Dach) ist besonders wichtig, um den Wert der Gebäude zu erhalten. An zahlreichen Gebäuden treten besonders bei extremen Witterungen Schäden auf, weil die Fenster, Dächer und/oder Dachrinnen defekt sind. Das führt oft zu weiteren Schäden im Gebäude.

Zahlreiche Klassenzimmer in Leipziger Schulen befinden sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Viele Klassenzimmer wurden seit vielen Jahren nicht grundhaft renoviert und professionell gemalert. Einige Klassenzimmer wurden von Eltern gemalert. Dies ist ein wichtiger Beitrag, aber er ersetzt nicht eine grundhafte Renovierung der Räume. Mit dem Renovierungsprogramm für Klassenzimmer sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Renovierungsbedarf abzubauen. Möglichst viele Schulen sollen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, einige Räume grundhaft renovieren zu lassen. Besonderes bei der Durchführung von Brandschutzsanierung, dem Einbau neuer Fenster und anderen Baumaßnahmen werden Renovierungsarbeiten mit durchgeführt.

Die über viele Jahre aufgestauten Investitionsbedarfe müssen weiterhin sukzessive abgebaut werden, auch um den Wertverfall an der bestehenden Substanz zu mildern. Verfügbare Fördermittel sollten ggf. abgerufen und mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kofinanziert und aufgestockt werden.

Durch die Hitzewelle und Trockenheit im Sommer sind einige sogenannte Stillgewässer im Stadtgebiet trocken gefallen. Der Teich im vorderen Rosental an der Emil-Teich-Straße ist immer noch ohne Wasser. Dazu haben wir folgende Fragen:

Beantwortung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Teiches im Rosental?
    • Ist geplant den Teich wieder mit Wasser zu befüllen oder ist eine andere Gestaltung dieses Teils des Areals geplant? Wenn ja, welche?

Es ist nicht geplant, den Teich künstlich mit Wasser zu befüllen oder umzugestalten. Sofern es ausreichend Niederschläge gibt, wird sich der Teich auf natürliche Weise wieder mit Wasser füllen.

  • In der Mitte des Teiches gibt es ein achteckiges Betonteil. Hat die Stadt inzwischen herausgefunden, was dies genau ist und was damit geschehen soll?

Hierbei handelt es sich wohl um das Fundament einer Fontäne, welche in den 1960er Jahren errichtet werden sollte. Ob diese Fontäne jemals in Betrieb war, ist dem Amt für Stadtgrün und Gewässer nicht bekannt.

  1. Im Sommer rechnete die Stadt damit, dass zirka 10 Prozent der Leipziger Stillgewässer unter anderen Löschteiche trocken fallen könnten:
    • Wie viele und welche Stillgewässer sind im Stadtgebiet trocken gefallen während des Sommers 2018?

Im Sommer 2018 sind nach Kenntnisstand des Amtes für Stadtgrün und Gewässer folgende 13 Stillgewässer im Stadtgebiet gänzlich trockengefallen.

– Vorderer Rosentalteich

– Schäfereiteich Lößnig-Dölitz

– Weiher Dösener Straße

– Teich an der Badeanlage

– Teich KGV Naturfreunde

– Dorfteich Göbschelwitz

– Dorfteich Portitz

– Dorfteich Seehausen

– Kirchteich Hohenheida

– Sperlingsteich Hohenheida

– Angerteich Rehbach

– Teich an der Gypsbergstraße

– kleiner Silbersee Lößnig-Dölitz (nicht Stauteich Lößnig-Dölitz!)

Der Dorfteich Lausen ist bereits seit mehreren Jahren trocken.

 

13 weitere Stillgewässer wiesen erhebliche Wasserstandsdefizite auf. Dabei handelt es sich um folgende Gewässer:

– Dorfteich Hohenheida

– Sperlingsteich Hohenheida

– Parkteich Abtnaundorf

– Waldteich Rehbach

– Großer Dösener Teich

– Kleiner Teich Dösen

– Teich am Zuckelhausener Ring

– Dorfteich Kleinpösna

– Parkteich Stünz

– Langer Teich Göbschelwitz

– Angerteich Gottscheina

– Parkteich Knauthain

– Dorfteich Rückmarsdorf (wurde zwischenzeitlich 1x künstlich befüllt in Eigeninitiative des Anglerverbandes Leipzig)

  • Welche Stillgewässer sind immer noch trocken und was plant die Stadt hier?

Eine aktuelle Begehung der Gewässer findet zurzeit statt. Momentan liegt allerdings noch kein Gesamtüberblick zu den Gewässern vor. Nach derzeitigem Stand wird auf eine natürliche Befüllung der Gewässer über Grund- und Regenwasserzufuhr gesetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen, um die Sicherung und Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu schaffen und voranzutreiben. Dabei soll zunächst beispielhaft die Musikclubszene behandelt werden und darauf aufbauend auch die weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft.

  1. In Zusammenarbeit mit der IHK und der IG Livekommbinat Leipzig (Interessengemeinschaft Leipziger Live-Musik-Spielstätten) erfolgt eine Erfassung der derzeit genutzten Standorte und die Entwicklungsperspektiven der Clubszene (Clubkataster).
  2. Es sind Handlungsempfehlungen und Instrumente gemeinsam mit der IHK, der IG Livekommbinat Leipzig und der LTM  zu entwickeln und darzustellen, wie die Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung in städtebaulichen Planungen unter folgenden Maßgaben und Zielsetzungen berücksichtigt werden können

    a. Sicherung von kreativen Räumen der Musik- und Clubkultur in urbanen Quartieren, sowie Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Instrumenten bei Nutzungskonflikten im Bestand, z.B. Einbeziehung in ein Quartiersmanagement.

    b. Entwicklung und Etablierung von kreativen Räumen, insbesondere der Musik- und Clubkultur, bei der städtebaulichen Planung neuer Stadtquartiere sowie Sicherung von bereits vorhandenen Musikclubs bzw. anderweitigen Kreativnutzungen.

    c. Identifizierung potenzieller „Eroberungs- und Erprobungsräume“ für kreative Szenen in altindustriellen und in Umwandlung befindlichen Stadtlagen.

    d.  Auswertung der Erfahrungen und der Handlungspraxis andere Großstädte, wie z.B. Hamburg, Berlin und Köln, zu Fragen des Lärmschutzes (Lärmschutzbord, Lärmschutzfonds) sowie Kulturraumschutzmaßnahmen (Freiraumkataster).

    e. Mobilisierung von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene durch Aufbau eines Netzwerks, z.B. in Form eines Beirats.

    f. Analyse und Darstellung von Förderprogrammen des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU zur Unterstützung dieser Zielsetzungen

  3. Für die Umsetzung dieses Antrags soll auch externe fachliche Beratung genutzt werden. Hierfür sind entsprechende Mittel einzustellen.

 

Begründung:

Leipzig hat eine lebendige Kreativ- und Kulturszene. Aber Leipzig wächst und damit nimmt auch der Nutzungsdruck auf die nur begrenzt verfügbaren Flächen vor allem in urban geprägten Lagen mit Entwicklungspotenzial zu.

Kreativen Szenen droht schleichende Verdrängung. Dies wird aktuell am Beispiel der Musikclubszene deutlich, betrifft aber auch die übrigen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Leipzig übt eine große Anziehungskraft auf Kulturschaffende und Kreative aus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist längst ein relevanter Wirtschaftsfaktor für Leipzig, dessen Bedeutung zunimmt. Das gilt auch für die Musikszene.

Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung ist es kreative Räume, z.B. für die Musik- und Clubkultur, nicht nur zu sichern sondern neue Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Untersuchungs- und Handlungsempfehlungen dienen den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und den in Arbeit befindlichen Stadtentwicklungskonzepten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens.

Begründung:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPD-Fraktion über ihren  Antrag  A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig angeboten zum Verkehrswert angeboten werden.

Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen.