Beschlussvorschlag:

Für die Unterhaltung sowie den Neubau/Ersatzneubau von öffentlichen Kinderspielplätzen werden für das Haushaltsjahr 2019 200.000 Euro zusätzlich und für das Haushaltsjahr 2020 400.000 Euro zusätzlich eingestellt.
Die Mittel können auch für Maßnahmen in Kombination mit weiteren Bewegungsparcours/Streetworkout verwendet werden.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Im Haushalt stehen jährlich 250.000 Euro für das Reparieren und Bauen von öffentlichen Spielplätzen zur Verfügung. Angesichts der immer weiter steigenden Zahl von Kindern in unserer Stadt sollen zusätzliche Mittel für Kinderspielplätze – nach Möglichkeit in Kombination mit weiteren Bewegungsparcours/Streetworkout – in o.g. Höhe zur Verfügung gestellt werden. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Summe bereits nach oben korrigiert.

Beschlussvorschlag:

Für Infrastrukturmaßnahmen der Kleingartenvereine, die sich auf städtischen Grundstücken befinden, sollen jeweils 100.000 Euro in die Haushalte der Jahre 2019 und 2020 zusätzlich eingestellt werden.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere Wegeverbindungen und Spielplätze auf den Arealen der Kleingartenvereine saniert bzw. instand gesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem städtischen Haushalt an den EB Stadtreinigung zur Umsetzung des Papierkorbkonzeptes werden jeweils um 200.000 Euro für die Jahre 2019 und 2020 erhöht.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Im Juli 2015 hat der Stadtrat einstimmig das Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig beschlossen. Um eine für die Bürgerinnen und Bürger sichtbare Verbesserung der Sauberkeit unserer Stadt zu erzielen, sollen dem EB Stadtreinigung zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Umsetzung der Freiraumstrategie „Lebendig grüne Stadt am Wasser“ wird im Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) zusätzlich eine Personalstelle (VzÄ) im Haushaltsjahr 2019 eingerichtet und im Haushaltsjahr 2020 eine weitere Personalstelle (VzÄ). Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt 2019/20 eingestellt.
  2. Für Maßnahmen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) zur Grünflächenpflege und Parkgestaltung werden zusätzlich jeweils 200.000 Euro in den Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 eingestellt.
  3. Für die Sanierung des Schwanenteiches im Park, neben dem Opernhaus, werden 300.000 Euro in den Haushalt 2019 und für die Sanierung des Bassins an der Anton-Bruckner-Allee werden 300.000 Euro in den Haushalt 2020 eingestellt.
    Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

zu 1. Die Freiraumstrategie „Lebendig grüne Stadt am Wasser“ mit den Handlungsfeldern zur grün-blauen Infrastruktur wurde im September 2017 vom Stadtrat beschlossen. Um das Entwicklungskonzept für die grün-blaue Infrastruktur („Masterplan Grün Leipzig 2030“) unter Beteiligung der Öffentlichkeit spürbar voranzubringen, sind zusätzliche Personalstellen notwendig.

zu 2. Die derzeit im Doppelhaushalt eingestellten Mittel reichen eigentlich nur aus, um die innenstadtnahen Grünflächen und die Parkanlagen Johannapark und Clara-Zetkin-Park in einem guten Zustand zu erhalten. Sollen keine signifikanten Abstriche bei der Qualität der Pflege und Erhaltung der Grünflächen und Parkanlagen deutlich werden, ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes notwendig.

zu 3. Derzeit wird die Schwanenteichanlage neben dem Opernhaus umfassend saniert und die zerstörte und unansehnliche Promenadenanlage (Grünflächen, Wegeverbindung, historisches Geländer) wieder in einen ordentlichen und ansehnlichen Zustand versetzt. Da die Teichanlage unserer Information nach bisher nicht Bestandteil der Sanierung ist, sollen zusätzliche Mittel in den Haushalt eingestellt werden, um eine Entschlammung und Sanierung zu ermöglichen.
Das Bassin an der Anton-Bruckner-Allee präsentiert sich derzeit in keinem guten Zustand. Insbesondere die historischen Terrassenstufen sind zerstört und sollen wieder hergestellt werden. Bisher ist die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/24 bzw. 2025/26 eingeordnet.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/Fraktion die Linke/Fraktion Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig stellt 600.000 Euro Investitionsmittel als Komplementärmittel der Stadt Leipzig für eine externe Investitionsförderung für die Realisierung eines Filmkunsthauses bereit.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Cinémathèque e.V. sucht seit Jahren nach einem geeigneten Standort für ein Filmkunsthaus in Leipzig. Inzwischen hat sich als ein geeigneter Standort die Feinkost in der Karl-Liebknecht-Str. 36 herauskristallisiert. Nach unserer Information sind die Gespräche mit dem Bund und Land zur Förderung eines Filmkunsthauses auf der Feinkost weit fortgeschrieben. Zur Gesamtfinanzierung des Vorhabens sind aber Eigenmittel der Stadt Leipzig notwendig. Dieser Eigenanteil sollte bei maximal 10 Prozent bis zu 600.000 Euro betragen.

Beschlussvorschlag:

Die Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ erhöht 2019 ihre festangestellten Musikschullehrer/innen um 2 VzÄ (EG9) und um weitere 2 VzÄ (EG9) im Jahr 2020. Im Gegenzug werden jeweils in 2019 und 2020 Stunden im Umfang von je einer VzÄ bei den Honorarkräften reduziert. Die Stadt Leipzig erhöht den städtischen Zuschuss an dem Eigenbetrieb Musikschule „Johann Sebastian Bach“ um diese Stellenanteile in den Jahren 2019 und 2020. Die Stellen werden in dem Stellenplan aufgenommen.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Die Warteliste ist seit 2014 weiter angewachsen. Dies ist unter anderem eine Folge des Bevölkerungswachstums. Viele junge Menschen würden gern an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung, als auch bei der Breitenausbildung, eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland. Durch die Erhöhung der Anzahl festangestellter Musiklehrer und Musiklehrerinnen hoffen wir, die Warteliste abbauen zu können, die Musikschule als einen attraktiven Arbeitgeber zu stärken und eine faire Bezahlung der hochqualifizierten Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen.

Beschlussvorschlag:

Es werden 20.000 Euro jeweils für 2019 und 2020 für eine sachgerechte Ausstattung von Schulbibliotheken in städtischer Trägerschaft in den Haushalt zusätzlich eingestellt. Die Mittelvergabe soll durch die schulbibliothekarische Arbeitsstelle auf Grundlage der von den Schulen eingereichten Konzepten erfolgen.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit der Schulbibliotheken konnte durch viele Einzelmaßnahmen, nach dem Wegfall von arbeitspolitischen Maßnahmen wie der Bürgerarbeit, abgesichert werden. Es fehlt in vielen Schulbibliotheken eine gute Ausstattung, wie z. B. Regale, Arbeitsplätze, Arbeitsmaterialien und Sitzgelegenheiten. In vielen Schulbibliotheken sind die Ausstattungsgegenstände verschließen oder nicht vorhanden. Durch den Antrag soll dem etwas abgeholfen werden.
Schulbibliotheken sind innerschulische Lernorte, welche selbstbestimmtes und individuelles Lernen fördern. Medienangebote und Ausstattung, Öffnungszeiten und personelle Ausstattung bestimmen das Bild der Schulbibliotheken. Schulbibliotheken sind auch Orte für Veranstaltungen, Präsentationen, Aufenthalte, Recherchen, Rückzug und Entspannung. Ein Budget zum Ausbau des Medienbestandes ist eingestellt. Die schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 ein Musterraumprogramm für Schulbibliotheken in allen Schultypen erstellt. Bei Schulneubauten und Sanierungen von Schulgebäuden wird dies bereits umgesetzt. Für die Umgestaltung in Bestandsgebäuden ist derzeit kein Budget vorhanden (siehe auch Vorlage DS-00035/15 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig).