Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße in die Mittelfristplanung für städtische Straßenbauvorhaben aufzunehmen. Die Maßnahme soll in der Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Kreuzung Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße für regelmäßig zu Irritationen und brenzligen Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer. Da die Kreuzung leicht versetzt ist, ist unklar, ob das Queren der Stötteritzer Landstraße mehrere Abbiegevorgänge darstellt. Der damit einhergehenden Verunsicherung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kann durch einen Kreisverkehr abgeholfen werden.

Leipzig erlebt seit einiger Zeit einen weiteren Bauboom. An alle Ecken der Stadt wird gebaut, sowohl durch öffentliche als auch private Bauherren. Die Stadt kommuniziert wöchentlich die aktuellen Baustellen im Bereich des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Auch die regionalen Medien berichten regelmäßig über die vielfältigen Baumaßnahmen. Viele Bürger und Gäste der Stadt wenden sich häufig an die Stadtverwaltung, aber auch an die Fraktionen des Stadtrates, wenn sie Informationen über einzelne Baumaßnahmen benötigen. Für diese Bürger wäre es sicherlich interessant, wenn sie auf einer digitalen Übersichtskarte im Internet – z. B. über die Stadt-Homepage – eine Übersicht und eine Erläuterung zu den einzelnen Baumaßnahmen erhalten könnten.

Wir fragen daher an:

  1. Gibt es Überlegungen, eine solche digitale Übersichtskarte aller Baustellen im Internet einzurichten?
  2. Welcher Aufwand – personell wie finanziell – wäre für die Einrichtung und die fortlaufende Pflege eines solchen Informationsmediums notwendig?

Nach unseren Informationen können derzeit jährlich 5-6 Einzelmaßnahmen im Bereich Querungshilfen realisiert werden, da die durchschnittlichen Baukosten ca. 50 T€ pro Querungshilfe betragen. Erfreulicherweise konnte in diesem Jahr nun endlich auch die Maßnahme Koburger Straße/Wildpark realisiert werden. Ein weiterer neuralgischer Punkt für eine Querungshilfe ist unserer Meinung nach der Goethesteig. Hier queren viele Menschen die Straße zwischen Sportplatz und Parkplatz/Weg zum Agra-Veranstaltungsgelände. Querungshilfen tragen an vielen Stellen entscheidend dazu bei, dass die Straße sicherer, komfortabler und schneller überquert werden kann, insbesondere durch Familien mit Kindern und ältere Menschen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen können damit realisert werden bzw. sind geplant?
  3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Sachverhalt:

Der Schutz von Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr wird auch von der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Tochtergesellschaften als vorrangig und am wichtigsten eingeordnet. Eine technische Unterstützung der Lkw-Fahrer ist dafür Voraussetzung, weil ein Beifahrer in der Regel nicht zur Verfügung steht. Der aktuelle Stand der Technik lässt eine einfache Lösung noch nicht zu, weil aktuell angebotene Nachrüstsysteme eine stabile und hilfreiche Funktionsweise nicht immer garantieren.

Die Bundesregierung hat zu dieser Thematik auf die kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Wagner und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018 wie folgt geantwortet:

„Es existieren verschiedene Nachrüstlösungen, die die Anforderungen nach Kenntnis des BMVI nicht erfüllen. Solche Nachrüstsysteme verwenden in der Regel Sensorik, die nicht hinreichend zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden kann und daher anfällig für Fehlwarnungen ist.“ Die aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme führen nicht zwangsläufig zu einer gesicherten Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zu Frage 1

Stadtverwaltung:

Die Fahrzeuge vom Typ LKW der Stadtverwaltung Leipzig, im Einsatz in der Branddirektion, den Bauhöfen, Sportamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, sind nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet.

Es handelt sich um ca. 70 Fahrzeuge (ohne Feuerwehrfahrzeuge), deren Nachrüstung von den jeweils technischen Voraussetzungen abhängig ist. Nachrüstungen sind technisch nicht immer möglich. Nachrüstlösungen passen nicht an alle Aufbauarten von Lkw der Stadtverwaltung. Nicht alle Nachrüstlösungen, die ggf. zur Aufbauart des Lkw passen, sind zuverlässig und wirksam. (Eine gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.)

Die letzte Ausschreibung für 25 Löschfahrzeuge (22 HLF und 3 MLF) 08/2017 sind ohne Abbiegeassistenten ausgeschrieben worden. Während der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind solche Assistenzsysteme noch nicht als Serie oder Sonderausstattung bei den europäischen Fahrgestellherstellern angeboten worden.

Ein Nachrüsten ist bei Fahrzeugen der Branddirektion zur Zeit nicht vorgesehen. Funktionierende Systeme aus dem Zubehörhandel sind z. Zt. nicht vorhanden.

Einsatzfahrzeuge der Branddirektion werden zu 95% mit einem Beifahrer besetzt. Durch den Beifahrer und moderne Spiegel (Frontspiegel, Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel) sind alle Bedingungen erfüllt, andere Verkehrsteilnehmer zu sehen, gerade beim Rechtsabbiegen mit kreuzenden Fahrradfahrern.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

In den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften sind derzeitig keine Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgestattet. (Nicht alle Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften nutzen Lkw.)

Zu Frage 2

Stadtverwaltung:

Sobald Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und auch für weitere LKW funktionierende Abbiegeassistenzsysteme anbieten, werden Nutzfahrzeuge künftig mit einem Abbiegeassistenten beschafft. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel aufzubringen. Derzeit ist eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten im Haushaltsplan noch nicht geplant. Die Förderung (De-minimis) greift für die meisten Lkw der Stadtverwaltung nicht.

Da lediglich LKW mit mindestens 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und ausschließlich für den Gütertransport bestimmte Fahrzeuge über „De-minimis“ gefördert werden, müssten die Ausgaben in Höhe von mindestens 1.500,00 € pro Fahrzeug zuerst in die Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen werden.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

Innerhalb der zukünftig durchzuführenden Fahrzeugbeschaffungen und der damit verbundenen vorgeschalteten Leistungsbeschreibung wird der Abbiegeassistent als Bestandteil der gewünschten Fahrzeugausstattung mit aufgenommen. Jedoch ist gemäß Rückinformation von den entsprechenden Herstellern der Einsatz dieses Ausstattungsdetails noch nicht bei allen Fahrzeugtypen möglich.

Derzeit wird geprüft, für welche Fahrzeuge des EB Stadtreinigung Leipzig eine Nachrüstung technisch in Frage kommen könnte. Hier steht der EB Stadtreinigung bereits in Kontakt mit den entsprechenden Zulieferern. Die Gesamtkosten werden analysiert und in die Wirtschaftsplanung aufgenommen. Es wird auch die Förderfähigkeit im Rahmen von De-minimis berücksichtigt. Derzeit werden schwere Fahrzeuge ab 7,5 t mit 2.000 € gefördert. Der absolute förderfähige Betrag beläuft sich jedoch auf insgesamt 33.000 €.

Sachverhalt:

Im Juli 2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Oberbürgermeister aufzufordern, ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Einhaltung der Verschwiegenheit, zur Dokumentensicherheit sowie einen Konzeptvorschlag für mehr Transparenz in der Stadtratsarbeit vorzulegen (Vorlage VI-A-02118-NF-02-Beschlüsse). Dazu sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge?

2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden?

Wir dürfen die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu 1.

In Abstimmung zwischen Dezernat Allgemeine Verwaltung, Büro für Ratsangelegenheiten und Referat Kommunikation wurden Vorschläge erörtert. Die Konzepte befinden sich in Erarbeitung.

Zu 2.

Da u. a. im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates Vorschläge mit eingearbeitet werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die Vorlage nach der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht wird.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Der Ausbildungsgrundsatz der Stadt Leipzig lautet: „Die Planung sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung.“ Dies muss auch für Erzieherinnen und Erzieher gelten.

Mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage bzw. dem Antrag der SPD-Fraktion wird auch die Stadt Leipzig demnächst eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher anbieten. Eine gute Nachricht, um den Personalmangel in den Kitas zu begegnen. Damit setzt die Stadtverwaltung endlich eine Forderung der SPD-Fraktion vom Mai 2012 um und macht einen Vorschlag zum Umgang mit einem erneuten Antrag unserer Fraktion vom Dezember 2017. In diesem wird die Stadt aufgefordert, 25 Stellen für eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher zu schaffen.

Bis 2020 müssen 832 Erzieherstellen in Leipzig nach- und neubesetzt werden, da zusätzliche Kindertagesstätten eröffnen und Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Es wird inzwischen immer schwieriger, vor allem neue Kitas schnell mit ausreichend Personal zu besetzen. Das vor diesem Hintergrund die berufsbegleitende Ausbildung bisher gar nicht genutzt wurde, bleibt unverständlich.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Auch deshalb macht es Sinn, die berufsbegleitende Ausbildung zu forcieren, denn gegenüber der rein schulischen Ausbildung werden angehende  Erzieherinnen und Erzieher früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden und  tragen damit auch direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Außerdem erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.“

Wir setzen darauf, dass die Stadtverwaltung auch unseren zweiten Beschlusspunkt, die freien Träger dabei zu unterstützen, so großzügig übernimmt und umsetzt, denn Stadt und freie Träger dürfen sich beim Anwerben von Fachkräften nicht kannibalisieren. Unbesetzte Stellen führen zu nicht belegbaren Kitaplätzen, unabhängig vom Träger.

Beim Änderungsantrag können wir weitestgehend mitgehen, wenn er so zu verstehen ist, dass die fünfzig Ausbildungsstellen als Maximalforderung zu verstehen ist, die ab dem Schuljahr 2019/20 als minimale Anzahl an Ausbildungsstellen greifen soll. Wir können nämlich nicht beurteilen, ob es so kurzfristig möglich ist, weitere 25 Stellen mit Auszubildenden zu besetzen, die auch einen Schulplatz finden. Das Schuljahr beginnt schließlich bereits in sechs Wochen.

 

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste der heutigen Ratsversammlung,

der Änderungsantrag 07 zur Sammelvorlage befasst sich mit Grundschulerweiterungen.

Es darf festgestellt werden, dass wir als Stadt gemeinsam nicht besonders mutig waren und bei der Kästner-, der Masur-, der Neruda-Schule sowie in Böhlitz-Ehrenberg usw. immer zu klein geplant, gebaut und danach mühevoll angebaut haben.

Das wollen wir uns, Ihnen und den Lindenthalern ersparen, denn wir vermuten schon heute einen größeren Bedarf.

Als die Planungen für einen Anbau an die Alfred-Kästner-Grundschule angeschoben wurden, sollte diese Grundschule in Lindenthal noch einen eigenen Grundschulbezirk behalten. Das dies völliger Unsinn gewesen wäre, dafür reicht ein Blick auf die alten Grundschulbezirke, wo z.B. die Reichsbahnsiedlung oder die Trift- und Damaschke-Siedlung zur Paul-Robeson-Grundschule gehörten, was heute Sinn macht, aber in Zukunft nicht mehr so geht.

Warum? Zwischen Lindenthal und Wahren, also zwischen Paul-Robeson-Grundschule heute, in der Jungmannstrasse, und Paul-Robeson-Grundschule nächstes Jahr, hoffentlich am Opferweg, gibt es nur eine Unterquerung der S-Bahn und eine Querung B6 neu mit einem sicheren Schulweg.

Die Kinder müssten große Strecken entlang des Bahndammes laufen und damit Umwege. Das macht es sehr wahrscheinlich, dass der Weg nach Lindenthal kürzer, für viele einfacher ist und damit die erste Wahl sein wird. Wir vermuten, dass die Mehrzahl der Eltern nördlich der B6 neu ihr durch gemeinsame Schulbezirke gewonnenes Wahlrecht für Lindenthal nutzen werden, und bitten dies sehr sorgfältig zu prüfen.

Das wird auch möglich, weil im Gemeinderat Lindenthal in den neunziger Jahren vorrausschauend gehandelt wurde. Den Gemeinderäten war klar, wenn sich das komplette Wohngebiet füllt, braucht es mehr Platz für Kita und Schule. Deshalb hat man die Flächen hinter Schule und Kita, entlang der Straße „Zur Lindenhöhe“, eben nicht zur Bebauung freigegeben, sondern als Vorbehaltsfläche für eine Schule im Besitz der Kommune gelassen, auch wenn sie heute temporär durch einen Basketballplatz zwischengenutzt wird.

Durch die neuen Schulbezirke und das Wachstum der Stadt –  auch am Rand, sind wir jetzt in der Lage, das zu prüfen und wenn nötig umzusetzen, und zwar ggf. mit bis zu 8 Unterrichtsräumen plus einer Zweifeldsporthalle.

Drei Bemerkungen seien mir noch erlaubt:

  • Dadurch könnte sich die Baustelleneinfahrt in der Straße „Zur Lindenhöhe“ befinden und Baubetrieb und Schulbetrieb getrennt verlaufen, auch ohne Störungen für beide Kitas.
  • Und so ehrlich sollte man auch sein, eine neue Sporthalle für Lindenthal würde auch etwas an Lebensqualität in eine Region zurückgeben, die für die Entwicklung der Stadt große Lasten auf sich nehmen muss.
  • Und in Lindenthal wird seit dem Bau der alten Sporthalle sehr erfolgreich Radball gespielt, was einen Parkettboden bedingt. Eventuell findet man dafür eine Lösung oder überlässt die alte Halle dem TSV Lindenthal und/oder dem Hort, falls man das Gebäude nicht als Mensa braucht.

 

Der Änderungsantrag des OR Lindenthal, eine Sporthalle neben dem Gelände des Sportplatzes zu prüfen, hätte auch einen gewissen Reiz, aber aus schulpolitischer Sicht wäre alles in einem Grundstück bzw. direkt nebeneinander sinnvoller. Deshalb werben wir hier für unseren Antrag.

Ein paar ehrliche Worte zu einem Gymnasium im Norden: Zwei weiterführende Schulen so nah an die Neue Messe zu bauen, wo es keinerlei Bauplätze oder Bauentwicklung mehr gibt und wo ringsum durch Sachsenpark, Messe, Bundestrasse, Autobahn und Gewerbeflächen kein Wohnungsbau zu erwarten ist, und wo es keine tangentialen Buslinien gibt, ist Wahnsinn.

Nördlich der Max-Liebermann-Straße bis hin zur Endstelle der Straßenbahnlinie 4 zum Beispiel, da wäre man immer noch im Norden und in diesem Bereich sollte ein Gymnasium für den Leipziger Norden gebaut werden. Schließlich entstehen dort heute schon in den alten Kasernenanlagen Wohnhäuser, weshalb dort auch Schüler wohnen werden. Zudem warten da noch freie Flächen geradezu darauf, die Lücken zwischen eingemeindeten Ortsteilen zu schließen.

Die Oberschule für Wiederitzsch ist sicher völlig unstrittig.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.