Antwort:
1. Bisher wurde aus den finanziellen Mitteln für den strategischen Flächenerwerb „Wachsende Stadt“ das Schraderhaus für 10,3 Mio. € erworben. Es ist eine Nutzung als Schule vorgesehen.

Weitere Grunderwerbe befinden sich aktuell in der Endphase der Verhandlungen bzw. befinden sich auf dem Weg zur Beschlussfassung durch den Stadtrat. Dabei handelt es sich u.a. um vier Grundstücke für eine Schul- oder Kita Nutzung. Das Gesamtvolumen dieser weiteren Ankäufe beträgt rund 13,1 Mio. €.

Überdies steht ein Grundstückstauschvertrag mit der LWB mbH mit einem Tauschvolumen von 5,5 Mio. € kurz vor Abschluss. Schwerpunkt ist dabei das Schulgrundstück „Prager Dreieck“. Durch den Tausch werden liquiditätsneutral Flächen für kommunale Aufgaben erworben. Bei einem Ankauf wären diese Grundstücke aus dem Budget „Wachsende Stadt“ finanziert worden.

2.Die Haushaltsmittel 2017 wurden vollständig in das Jahr 2018 übertragen, da im Jahr 2017 keine zahlungswirksamen Ankäufe aus diesem Budget erfolgen konnten. Im Jahr 2018 standen somit im Etat „Wachsende Stadt“ Mittel in Höhe von 25 Mio. € zur Verfügung.

Im Februar 2017 wurde dem Liegenschaftsamt das bisher höchste Ankaufsbudget bewilligt. Umgehend wurden organisatorische Veränderungen mit der Fokussierung auf den Ankauf umgesetzt. Mit dem Erwerb von Grundstücken bewegt sich das Liegenschaftsamt auf dem freien Immobilienmarkt und steht in Konkurrenz zu anderen Marktakteuren. Eigentümer sind in Zeiten rasant steigender Bodenpreise aus spekulativen Gründen nur sehr schwer zum Verkauf zu bewegen. Die Ankaufsverhandlungen, vom Identifizieren eines geeigneten Grundstückes über die Verhandlungen mit den Eigentümern, bis hin zum Vertragsabschluss ziehen sich meist über einen längeren Zeitpunkt hin. Auch endet nicht jede Verhandlung mit einem erfolgreichen Ankauf. Aufgrund dessen wurden die Ankäufe, die in diesem Jahr dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden und werden, bereits zum Großteil in 2017 anverhandelt.

Parallel dazu werden durch das Liegenschaftsamt ca. 300 weitere Ankaufsvorgänge verhandelt, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich die durch das INSEK gesetzten Ziele erfolgreich zu unterstützten.

3.Für die unter Punkt 1 genannten Grunderwerbe werden Haushaltmittel in Höhe von 23,4 Mio. € veranschlagt. Damit stehen nur noch 1,6 Mio. € für den Rest des Jahres 2018 im Budget „Wachsende Stadt“ zur Verfügung.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im Februar dieses Jahres ist unser Antrag zum Zweckentfremdungsverbot von privatem Wohnraum ins Ratsverfahren gegangen.  Das Thema scheint zu bewegen, denn nachdem wir den Antrag  eingereicht haben, bekamen wir weitere Hinweise von Leipzigerinnen und Leipzigern auf zweckentfremdeten Wohnraum, denen die LWB bzw. die Stadtverwaltung jetzt nachgehen. Auch Airbnb als größte Plattform meldete sich, weil sie befürchteten, wir wollten ihr Geschäftsmodell torpedieren. Das wollen wir insgesamt natürlich nicht. Oder um präziser zu werden, wir wollen dort nicht eingreifen, wo jemand seine Wohnung untervermietet, wenn er oder sie selbst nicht da ist, oder einzelne Zimmer vorübergehend Touristen überlassen werden. Allerdings wollen wir dort einen Riegel vorschieben, wo Wohnraum eigens zum Zweck der Untervermietung an Touristen angemietet bzw. umgenutzt wird. Damit wird dem Wohnungsmarkt regulärer Wohnraum entzogen und das teilweise sogar illegal, weil es oft sowohl den Bedingungen der meisten Mietverträge und auch der baurechtlich genehmigten Nutzung  widerspricht.

Auch Leerstand kann Zweckentfremdung sein. Beispielhaft sind hier Hamburg und München zu nennen: Wenn in der Hansestadt Wohnungen längere Zeit leerstehen und damit dem Wohnungsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, kann die Kommune den Eigentümer unter bestimmten Bedingungen temporär enteignen, die Wohnungen notfalls herrichten und vermieten. Der ursprüngliche Eigentümer bekommt die Wohnungen dann nach eine gewissen Frist samt Mietern und einer möglichen Sanierungsrechnung wieder zurück. In München geht man nicht ganz so weit, dort können aber Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Auch in Leipzig gibt es noch Wohnraum, der als aktuell nicht marktaktiv bezeichnet werden kann.  Nicht selten handelt es sich dabei vor allem um Spekulationsobjekte und diese haben für die Stadtgesellschaft keinen Nutzen. Wir können uns deshalb vorstellen, dass der Freistaat Sachsen seinen Kommunen ähnliche Möglichkeiten einräumt, wie es sie Hamburg oder München gibt.

Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Konnte man vor wenigen Jahren noch geräumige, sanierte Wohnungen zu einem günstigen Preis finden, wir es heute schon für Durchschnittsverdiener schwierig, adäquaten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das brauche ich Ihnen eigentlich nicht zu sagen, denn Sie alle waren ja dabei, als wir über die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts diskutiert haben und sie alle haben nun die Vorlage zur Fortschreibung der Instrumente des Wohnungspolitischen Konzepts bekommen. In dieser Vorlage sind Zweckentfremdungsverbote unter den möglichen Instrumenten erwähnt. Das ist gut, aber generell bleibt die Vorlage zum Instrumentarium der Wohnungspolitik aus meiner Sicht noch sehr vage. Unter anderem werden uns dort Prüfungen von Maßnahmen vorgeschlagen, die eigentlich schon seit Jahren hätten umgesetzt sein sollten, wie beispielsweise die Übertragung städtischer Wohnimmobilien an die LWB. Unser Antrag dazu ist von 2013, also schon hornalt, und auch ein entsprechender Beschluss wurde 2015 schon gefasst. Das ist in Anbetracht der Entwicklungen am Wohnungsmarkt auch schon eine halbe Ewigkeit her. Auch bezüglich Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen bleibt die Vorlage noch sehr unbestimmt. Eine mutigere Vorlage wäre an dieser Stelle besser gewesen.

Ich möchte mich allerdings wieder auf die Zweckentfremdungsverbote konzentrieren und nach all der Kritik auch ein Lob aussprechen: Ich freue mich, dass die Stadtverwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt drei von vier Beschlusspunkten unseres Antrags zustimmt und den vierten Punkt, konkret den BP2, noch direkt mit finanziellen Mitteln untersetzt, um die Datengrundlage, die wir für den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung bräuchten, zeitnah schaffen zu können. Vielen Dank! Je eher wir die Grundlage schaffen und wenn wir parallel dazu auf den Freistaat Sachsen einwirken, dass ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, desto eher können wir zweckentfremdete Wohnungen zurückgewinnen. In München waren es immerhin 1100 Wohnungen, die so seit 2013 wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten.

Abschließend: Das Thema Wohnen bewegt die Menschen sehr, das zeigt auch die aktuelle Bürgerumfrage. Zweckentfremdungsverbote dürfen daher nur eine Maßnahme bleiben, wir müssen die gesamte Palette wohnungspolitischer Maßnahmen nutzen, wie den Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Erhaltungssatzungen oder Konzeptvergaben. Wir benötigen darüberhinaus eine wirkungsvolle Mietpreisbremse – hier ist der Bund gefragt – , müssen auch mal Vorkaufsrechte nutzen und es müssen vor allem neue Wohnungen entstehen, auch kommunale.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank!

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr OBM,

werte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste!

Seit Januar 2016 treten die Unternehmen der LVV als Leipziger Gruppe auf. Als Unternehmen der Leipziger Daseinsvorsorge wollen sie damit auch bildhaft nach außen tragen, dass sie Bestandteil unserer Stadtgesellschaft sind, dass sie ihre Kompetenzen noch mehr bündeln wollen, zum gegenseitigen Nutzen für unsere Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen.

Meine Fraktion unterstützt diese neue Stoßrichtung der LVV-Gruppe ausdrücklich und will mit diesem Antrag die Stadtverwaltung beauftragen, zu prüfen, wie auf verschiedenen Handlungsfeldern weitere nennenswerte Beiträge der LVV-Unternehmen zum Nutzen der Stadt Leipzig generiert werden können. Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte, die im Antrag dazu vorgeschlagen werden, eingehen. Jeder wird dazu in seiner subjektiven Sicht auch andere Standpunkte zur Geeignetheit der Vorschläge haben. Wichtig ist vielmehr, wie können wir eine bessere Verwurzelung unsere kommunalen Unternehmen mit der Stadt und Region erreichen, wie können wir Kundenbindungen verbessern, wie können wir die vielen Beschäftigten dieser Unternehmen motivieren, die ja auch Teil unserer Stadtgesellschaft sind.

Wie uns das gelingen kann, möchte ich anhand zwei unserer Vorschläge verdeutlichen. So schlagen wir unter anderem vor zu prüfen, ob Kunden der Stadtwerke preiswertere LVB-Fahrscheine bekommen können und weniger für die Nutzung städtischer Schwimmhallen und Freibäder zahlen müssen. Somit würden die Leipziger, die als Kunden der Stadtwerke indirekt zum Wohle unserer Stadt beitragen, einen Teil wieder über günstigere Angebote von städtischen Unternehmen zurückbekommen. Die Kundenbindungen zu den Stadtwerken würden enorm verbessert, die wichtig sind, denn die Leipziger Stadtwerke befinden sich in einem immer härteren Wettbewerb. Zum anderen kann es durch eine noch engere Verzahnung in der Personalpolitik, durch die Etablierung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und die Einführung von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz und einem besseren Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der LVV und der Stadtverwaltung kommen.

Die Prüfergebnisse, die laut Verwaltungsstandpunkt Ende des zweiten Quartals 2019 vorliegen sollen, könnten dann idealerweise bei der nächsten Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV-Gruppe als neue Sachziele, soweit geeignet, mit einfließen.

Durch viele kleine Dinge aber auch große Maßnahmen sorgt die LVV als Unternehmen der Daseinsvorsorge täglich für mehr Lebensqualität in unserer Stadt. Ob das aufstellen von Trinkwasserbrunnen durch die KWL im Innenstadtbereich, die eingeführte L-Card, das vielfältige Sponsoring in Kultur und Sport oder die immensen Investitionen, die viel zur Wertschöpfung und Arbeitsplatzerhalt in der Region beitragen.

Wir denken, dass eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe untereinander als auch mit der Stadt, der Schlüssel zum weiteren wirtschaftlich Erfolg liegt, zum Nutzen unserer Stadt.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:

Um den Standort zu entwickeln, werden die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende abgebaut und deren Bereitstellung für andere soziale Zwecke (Sportvereine) geprüft. Die Kosten für den Transport und Anschluss übernimmt die Stadt Leipzig zu 80 Prozent bis zu einer Grenze von maximal insgesamt 400.000 Euro, wenn die Container für soziale Zwecke genutzt werden.

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen

– Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden

– Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden*

– Neubau eines Gymnasiums in zentraler Lage**

–  Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium)

– Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule)

– Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen)

– Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug)

– Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule)

– Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung)

– Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen)

– Sportoberschule (8 allg. Unterrichtsräumen in Modulbauweise/Schulcontainer)

vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).

*Für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden sind verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen und dem Stadtrat bis Ende Juli 2018 vorzulegen.

**Dieser Beschlusspunkt ist in Zusammenhang mit VI-DS-05899-ÄA-08, der Beschleunigung der Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg und einen Interimsstandort, zu betrachten.

Der Beschlusspunkt 4 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen

-Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit Verlegung Kleinspielfeld)

-91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)

-Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit 8 allg. Unterrichtsräumen, Mensa, 2-Feld-Sporthalle)

-172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 – 10 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)

vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).

Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt.

Neuer Beschlusspunkt 8:

  1. Die Stadt Leipzig prüft einen Interimsstandort in zentraler Lage für eine weiterführende Schule in Modulbauweise/Containerbauweise. Hierfür sollen unter anderem die Standorte Wilhelm-Leuschner-Platz, Deutscher Platz (ehemaliger Zeltstandort Asyl) und Matthäikirchhof geprüft werden. Dem Stadtrat ist das Prüfergebnis bis zum Ende des III. Quartals 2018 vorzulegen. Bei positiver Prüfung wird der Oberbürgermeister zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen beauftragt, Module/Container für den Interimsstandort schnellstmöglich zu erwerben.
  2. Es wird sichergestellt, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden. 

    Neuer Beschlusspunkt 9:

     

    Die Stadt Leipzig forciert nachdrücklich die Umsetzung aller Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes 2017.

     

    In die Berichterstattung werden alle Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes 2017 aufgenommen.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Klimaforscher warnen vor zunehmenden Wetterextremen, insbesondere auch regelmäßigen Unwettern in unserer Region, mit Starkregen, Hagel, Sturm bzw. sogar Windhosen/Tornados. Da diese Unwetter immer mehr kurzfristig auftreten, ist eine hinreichende Information der Bürger im Vorfeld häufig problematisch.

Die Stadt Leipzig bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich vor Hochwasserkatastrophen per SMS oder Mail warnen zu lassen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Menschen haben sich für o.g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?
  2. Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?
  3. Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z.B. bei drohenden Unwettern?
  4. Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten?
  5. Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?
  6. Sensibilisiert die Stadt Grundstückeigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Beschreibung der kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Sachsen aus dem Bedarfsplan 2016 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:

„In den sächsischen Planungsbereichen liegen die Versorgungsgrade fast durchgehend über 140 %, das Maximum liegt bei über 250 %. Nur ein Planungsbereich ist nicht gesperrt (Freiberg). Die Versorgungsgrade sind im Vergleich zur Bedarfsplanung vor dem Jahr 2013 durchschnittlich um 25 % erhöht. Grund hierfür ist, dass bei der Berechnung nunmehr nur die Bevölkerung der bis 18-Jährigen herangezogen wird. Während die hohen Versorgungsgrade ein vermeintlich hohes Versorgungsniveau suggerieren, zeigt sich bei näherer Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse jedoch eine bedenkliche Entwicklung im kinderärztlichen Versorgungsbereich.Bei der Ermittlung der Verhältniszahl findet innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung keine Wichtung statt. Jugendliche mit 17 oder 18 Jahren gehen deutlich seltener zum Arzt als Kleinkinder bis ca. 5 Jahre. In Städten mit starken Anstiegen der Geburtenzahlen in den letzten Jahren, wie zum Beispiel in Dresden oder Leipzig, bildet aber gerade diese Altersgruppe einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Bevölkerung“.

Zur kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?
    • Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?
  2. Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?
  3. Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig ein?
    • Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet auch als problematisch an?
    • Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier bekannt?
    • Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen in Leipzig erhöht werden kann.
  4. Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016, haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungsrichtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.
    • Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt? Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Beschlussvorschlag:

  1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.
  3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

 

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen. Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.