Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schwierig es in Leipzig sein kann einen Kita-Platz zu bekommen. Ich habe selbst zwei Kinder und wir hatten auch mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen, bis wir einen Betreuungsplatz hatten. Ich  kann daher ihren Frust, ihre Wut nachvollziehen.

Dass die Stadtverwaltung zugesichert hat, die Kommunikation zu Eltern zu verbessern und den Runden Tisch Kita unter Einbeziehung ihrer Elterninitiative wiederzubeleben, begrüßen wir genauso wie die Verbesserung des Kita-Platz-Portals. Dies sind erste Erfolge auch ihrer Initiative.

Letztendlich schafft das jedoch noch keine Plätze. Plätze die wir dringend benötigen, denn durch die anhaltend positive Bevölkerungsentwicklung in Leipzig stehen wir jetzt wieder vor einer ähnlichen Situation wie 2013 als der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt worden ist.

Es ist daher wichtig, dass wir schnell zusätzliche Betreuungsplätze schaffen. Gute Erfahrungen wurden bereits mit dem Bau in Systembauweise gemacht. Sei es als Erweiterungsbauten an mehreren Schulen oder bei Kitas Freier Träger. Bei Schulen und Kitas, die auf diese Weise errichtet wurden, lagen zwischen Grundsteinlegung und Eröffnung gerade einmal rund sechs Monate. Wir haben deshalb schon im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Forderung aufgemacht, dass die Stadt mehrere Kitas selbst errichtet oder durch Private in Systembauweise errichten lässt, und das am besten in Paketausschreibungen. Mindestens zehn Grundstücke für zehn Kitas wären aus unserer Sicht ein großer Wurf. Wenn die Stadt schnell handelt, könnten auf diesem Weg bis Ende 2018 über 1.500 Plätze zusätzlich zu den bestehenden Planungen von 1.900 Plätzen entstehen, 1.500 Plätze die wir dringend benötigen.

Sie sehen, dass Thema Kindertagesstätten steht in der Kommunalpolitik aktuell ganz oben auf der Agenda und das wird auch so bleiben. Wir stehen hier an ihrer Seite.

Redner: Axel Dyck, Stadtrat der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kollegen,
liebe Gäste,

 

zum dritten Mal befasst sich der Stadtrat mit einem Antrag zu einem Bürgerentscheid mit der Reduktion auf die Frage „Ja oder Nein zu einem Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig“, davon zwei Mal auf Antrag der Linken. Und wenn ich die Begründungen von 2014 und heute vergleiche, habe ich das Gefühl, dass die Linke hofft, dass die Frage mit Nein beantwortet wird.

Im Gegensatz zu 2009 und 2014 findet die heutige Diskussion allerdings zu einem Zeitpunkt und in einem öffentlichen Raum statt, wo die Stadtgesellschaft nahezu drei Jahre über dieses für unsere Stadt große Thema so gut wie gar nicht diskutiert hat. Und ich wage zu behaupten, dass für große Bevölkerungskreise – und 70 Prozent werden hoffentlich an der Bundestagswahl teilnehmen – hier auch ein vollständiges Wissensdefizit vorliegt.

Mit welchem Hintergrund soll denn nach Ihrer Erwartung ein Meinungsbildungsprozess bis September, quasi über den Sommer, stattfinden? Welches Bild von einem Denkmal hat denn der Wähler, wenn er in die Wahlkabine geht? Soll der Bauch oder der Kopf entscheiden? Soll darüber ein Wahlkampf stattfinden? Wer soll ihn führen? Politische Parteien, Initiativen, einzelne Bürger? All das überlagert von Bundesthemen?

Das wird dieser Idee, hinter der ich nach wie vor stehe nicht gerecht! Und ich gebe zu, ich möchte an dieser Stelle auch keine 49-zu-51-Prozent-Entscheidung. Wer jubelt dann eigentlich nach der Auszählung? Oder soll dann einfach zur Tagesordnung übergegangen werden? Haben Sie sich diese Fragen gestellt oder ist nur Kalkül im Antrag versteckt?

Das umfassende Thema ist der Freiheitsbegriff mit all seinen Facetten und Widersprüchlichkeiten – gesellschaftlich wie individuell. Und darüber soll abgestimmt werden? Nein. Darüber darf nicht abgestimmt werden!

Wir brauchen deshalb heute eine politische Entscheidung der repräsentativen Vertretung der Bürgerschaft, also des Stadtrates, und keine juristischen Begründungen wie im Verwaltungsstandpunkt. Weil wir es uns und der Leipziger Bürgerschaft nicht leichtmachen dürfen.

Wir brauchen die Auseinandersetzung über Freiheit und Demokratie mit dem Fokus auf die Oktober-Ereignisse 1989 und mit europäischer Perspektive. Das Denkmal kann ein schmerzhafter Stachel sein, der uns sagt: „Denkt und tut was für unsere Zukunft in Freiheit und Frieden.“ Und deshalb ist der Antrag eigentlich jämmerlich, weil er bei stringenter Lesart die dringend notwendige Diskussion über die Denkmalsidee verhindern soll.

Deshalb ein klares Nein von uns zum Antrag.

Redner: Heiko Bär, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Viele Kollegen hier im Stadtrat interessieren sich sehr für die Themen Kunstgeschichte, Kultur und Kunst am Bau. Vielleicht haben Sie mit diesem Interesse mal unser Neues Rathaus, in dem wir gerade tagen, genauer betrachtet. Über den drei Hauptgiebeln des Rathauses finden sie nämlich sehr schön gearbeitete Statuen – Frauendarstellungen als Allegorien der Werte des damaligen Stadtregimes und ein Vermächtnis für uns heute. Auf dem Giebel links vom Haupteingang finden Sie die allegorische Darstellung der „Stärke“ – etwas stämmig gearbeitet, mit einem großen Knüppel in der Hand. Rechts vom Haupteingang, über der Rathausuhr, steht die „Wahrheit“. Wie stellt man sowas symbolisch dar? Mit einem Spiegel in der Hand!

Mit der Wahrheit sind wir auch schon fast bei der Transparenz, denn letztere zielt ja auf die ganze Wahrheit und nicht nur die Halbe, den vollständigen und klaren Blick auf die Dinge. Um noch den kunsthistorischen Ausflug ums Rathaus herum abzuschließen, finden Sie – einmal um die Prachtfassade Richtung Reichsgerichtsgebäude herum, den dritten Hauptgiebel in Richtung Johannapark mit der allegorischen Darstellung der „Verschwiegenheit“, ganz klassisch mit dem Zeigefinder vom dem Mund.

Also: Stärke, Wahrheit (Transparenz), Verschwiegenheit – die drei thronen wie eine Mitgift unserer Altvorderen aber auch wie ein Versprechen groß über unserem Rathaus. Das wir dieses Versprechen bisher nicht immer einhalten, ist Thema dieses Antrags.

Es geht um die aus unserer Sicht noch zu ungeklärte aber notwendige Balance zwischen dem wichtigen Ziel von Transparenz von politischer Arbeit als auch von notwendigen Verwiegenheitspflichten. Transparenz für die demokratische Kontrolle und Verhinderung von Machtmissbrauch oder Vetternwirtschaft. Und Verschwiegenheitspflichten für

  • den parallelen Schutz persönlicher Daten,

  • den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, dort wo sie zwingend erforderlich sind und finanzielle Interessen der Stadt gefährdet würden,

  • Verschwiegenheiten aus gesetzlicher Vorschriften heraus, an die wir uns im Rechtsstaat zu halten haben, ob sie uns passen oder nicht, oder

  • ganz bewusst gewählte Arbeitsabläufe, um z.B. in nichtöffentlichen Fachausschüssen sich auch noch frei eine Meinung bilden zu können, statt bereits auch dort schon nur noch mit Blick auf die öffentliche Wahrnehmung zu diskutieren.

Dazu zählt dann allerding umgekehrt auch die Klarheit über alle Möglichkeiten der Kommunikation von Ergebnissen nichtöffentlicher Sitzungen.

Lassen Sie mich konkrete Beispiele nennen, um die Notwendigkeit des Antrags zu begünden:

  • Mehrmals habe ich in Aufsichtsräten erlebt, dass sensible Informationen den Weg in die Presse gefunden haben. Einmal ist dabei ein finanzieller Schaden für die Stadt entstanden, da Kunden des Unternehmens aufgrund der Veröffentlichung abgesprungen sind, ein andermal ist ein Imageschaden entstanden durch unfaires Nachtreten gegenüber ehemaligem Führungspersonal eines Unternehmens. Aus unserer Sicht müssen wir aktive Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass wir irgendwann wirklich großen und nachhaltigen finanziellen oder Imageschaden nehmen.

  • Zuletzt wurde hier im Rat kritisch über die Weitergabe des nichtöffentlichen Sanierungskonzeptes des HCLs informiert.

  • Zweimal habe ich als Vorsitzender eines Fachausschusses erlebt, wie die Verschwiegenspflichten im Ausschuss verletzt wurden. Meine jeweiligen Bitten an die Stadtverwaltung, die Fälle zu klären sind jedesmal ins Leere gelaufen und blieben unbeantwortet. Ich fühle mich hier als Stadtrat und Ausschussvorsitzender vom Büro für Ratsangelegenheiten und insbesondere von Ihnen, Herr Leisner, allein gelassen und nicht unterstützt.

Deshalb ist auch der uralte Verwaltungsstandpunkt weder abstimmungsfähig noch abstimmungswürdig. Allein die Aussage stehen zu lassen, der Stadtrat soll sich zu seinen Verschwiegenheitspflichten bekennen, ignoriert den Handlungsbedarf in der Verwaltung selbst. Er nimmt das Spannungsfeld und den Handlungsbedarf nach dem völlig richtigen Bedürfnis um Transparenz und der Pflicht zur Verschwiegenheit nicht ernst.

Unsere Anfrage von vor zwei Jahren zeigt, dass die Verwaltung Verstöße von Verschwiegenheitspflichten weder systematisch erfasst oder auswertet, und nur zufällig nach Tageslage darauf reagiert, wenn überhaupt. Das wäre ein erster Ansatzpunkt. Zum zweiten  habe ich auch für mich persönlich festgestellt, mehr Klarheit zu benötigen darüber, was nicht unter Verschwiegenheitspflichten fällt, was eindeutig darunter fällt, und wie man mit Grauzonen umgeht. Das ist die anfangs angesprochene, notwendige Balance zwischen Transparenz und Verschwiegenheit.

Zuletzt ist es auch Verantwortung der Verwaltung, die Verfahrenswege beim Umgang mit nichtöffentlichen Dokumenten. Sei es, wer direkten Zugriff darauf erhält, sei es das Individualisieren von Dokumenten, seinen es die technische Absicherung oder die Kontrolle darüber, was überhaupt unbedingt nichtöffentlich gehalten werden muss.

Transparenz, Verschwiegenheit, Dokumentensicherheit – dieser Dreiklang bedarf in der Stadt deutlicherer Klarheit und Verbesserung. Diesen Auftrag wollen wir heute an die Verwaltung geben.

Vielen Dank.

Durch die Neuregelung des Bund-Länder-Ausgleichs und die damit verbundene Lockerung des Kooperationsverbots hat der Bundestag den Weg dafür frei gemacht, dass der Bund künftig direkt Fördermittel für Schulhausbau und Schulsanierungen ausreichen kann. Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro, die der Bund für Schulen zur Verfügung stellt, entfallen 178 Millionen Euro auf den Freistaat Sachsen. Vor dem Hintergrund, dass auf Initiative der Fraktionen von CDU und SPD im aktuellen Leipziger Doppelhaushalt der Haushaltsansatz der Eigenmittel für Schulinvestitionen erhöht worden ist, fragen wird:

  1. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die Stadt Leipzig?
  1. Ist bereits bekannt wie hoch theoretisch der Anteil für die Stadt Leipzig ist?
  1. Können Kommunen  Fördermittelanträge direkt bei den entsprechenden Behörden des Bundes stellen oder sind auch hierbei Landesbehörden zwischengeschaltet?

Vor dem Hintergrund, dass in der Stadt Leipzig nach wie vor zahlreiche Kinderbetreuungsplätze vor allem im Bereich für Unter-3-Jährige fehlen, weil Zuzugs- und Geburtenraten anhaltend hoch sind, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig ergriffen, um schnell möglichst viele zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten?
  2. Wurden hierfür auch die Optionen geprüft, Kita-Bauvorhaben im Paket auszuschreiben und/oder vermehrt auf Systembau zu setzen?
    1. Falls ja: Zu welchen Ergebnissen führten diese Prüfungen?
    2. Falls nein: Wieso wurden diese Möglichkeiten nicht in Erwägung gezogen?

Im Juni 2016 hat der Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:

  1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Ziel, die Mittelstandsfreundlichkeit ihrer Kommunalverwaltung zu verbessern.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in den aktuellen Diskussionsprozess zwischen der gesamten Stadtverwaltung und den Kammern auch den Stadtrat in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Diskussion soll aus Sicht der Stadt dazu genutzt werden, um Kriterien, Leistungsmerkmale und mögliche Serviceversprechen einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung zu entwickeln. Im Ergebnis entsteht ein Projekt zur verbesserten Mittelstandsorientierung der Verwaltung, welches als Teil des Mittelstandsprogramms und in Verbindung [mit] Projekten des Konzeptes „Moderne Verwaltung“ aus dem Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters durchgeführt wird.  Der Stadtrat wird zum Ende des IV. Quartals über den Entwicklungsstand und die Inhalte des Projektes informiert. Eine Beschlussvorlage folgt zu geeigneter Zeit.

Ebenso hat der Rat bereits 2011 die Verwaltung beauftragt, die Handlungsansätze einer übergreifenden Wirtschaftsförderstrategie um eine „Strategie zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung und der städtischen Beteiligungen“ zu ergänzen (RB V-973/11 BP 2b).

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand aller dieser Beschlüsse?
  2. Woran scheiterte bisher die Einbeziehung des Stadtrates in den Diskussionsprozess um Kriterien, Leistungsmerkmale und Serviceversprechen einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung?
  3. Warum erfolgte keine Information des Stadtrates im IV. Quartal 2016?
  4. Wann plant die Stadtverwaltung das Nachholen dieser bisher nicht umgesetzten Beschlüsse und final eine Beschlussvorlage an den Rat hierzu?
  5. Warum gibt es auch 6 Jahre nach dem Beschluss von 2011 immer noch keine Ergebnisse? Warum braucht die Verwaltung ständig das weitere Konkretisieren von Beschlüssen (wie im Juni 2016) und Nachfragen durch den Stadtrat hierzu?
  1. Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung:
  1. In wie vielen Fällen hat das Ordnungsamt das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung in 2015 und 2016 genehmigt (bitte wenn möglich angeben nach Ortsteilen)?

In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine diesbezüglichen Anträge auf Sondernutzung gestellt, sodass auch keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt wurden.

  1. In wie vielen Fällen stellte das Ordnungsamt bei Kontrollen oder durch Hinweise fest, dass Fahrzeuge und Anhänger zum Zweck der Werbung abgestellt wurden, welche keine Genehmigung hatten (bitte angeben für 2015 und 2016)? Welche Ordnungsstrafen werden in diesen Fällen verhängt?

Im Jahr 2015 wurde in 23 Fällen und 2016 in 15 Fällen das Aufstellen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum Zweck der Werbung ohne Sondernutzungserlaubnis angezeigt und geahndet.

Zu Werbezwecken aufgestellte Fahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger ohne entsprechende Erlaubnis des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig werden im Regelfall mit 80 EUR Geldbuße geahndet. Im Einzelfall ist jedoch ein Abweichen vom Regelsatz möglich, wenn dies nach den konkreten Tatumständen angezeigt ist.

Rechtsgrundlage hierfür sind § 18 (1) i. V. m. § 52 (1) Nr. 3 Sächsisches Straßengesetz, § 2 (1) und (2) i. V. m. § 13 (1) Nr. 1 Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Nach § 52 (2) des Sächsischen Straßengesetzes kann in den o. g. Fällen eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden.

  1. Aus welchen Gründen wird das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung vom Ordnungsamt nicht genehmigt?

Die Genehmigungsfähigkeit unterliegt der Einzelfallprüfung und ist abhängig vom jeweiligen Standort, möglichen Sichtbehinderungen für die anderen Verkehrsteilnehmer oder anderen, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigenden Aspekten.

  1. Welche Regelungen gibt es für das Aufstellen von Werbefahrrädern?

Fahrräder, die ausschließlich der Werbung dienen, sind nicht genehmigungsfähig.

  1. Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrräder
  1. Wie ist das Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern rechtlich geregelt?

Das Anbringen von Flyern oder Ankauf-Offerten an parkenden Fahrzeugen oder abgestellten Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung dar, die nach § 18 (1) Sächsisches Straßengesetz einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis bedarf und i. V. m. § 52 (1) Nr. 3 Sächsisches Straßengesetz, § 2 (1) und (2) i. V. m. § 13 (1) Nr. 1 Sondernutzungssatzung im Regelfall mit 50 EUR Verwarnungsgeld geahndet wird.

Hierbei ist im jeweils vorliegenden Einzelfall zu unterscheiden, ob nur der Verteiler der unbeliebten Flyer festgestellt wurde oder auch die tatsächlichen Auftraggeber als Beteiligte zusätzlich in Anspruch genommen werden können, so diese und deren Firmensitz ermittelt ist und ihnen die Auftragserteilung nachgewiesen werden kann.

Werden diese Offerten auf Privatflächen – z. B. in Tiefgaragen oder Garagenhöfen – angebracht, dann kann nur zivilrechtlich vom Eigentümer der Fläche oder vom Fahrzeugeigentümer dagegen vorgegangen werden. Gleiches trifft zu, wenn es in diesem Zusammenhang zu Beschädigungen am Fahrzeug oder Fahrrad gekommen ist und Schadenersatz geltend gemacht werden soll.

Die Verteilung von Werbekarten durch Einstecken an die Fahrzeugscheiben stellt gleichzeitig einen Eingriff in Privateigentum Dritter (Fahrzeugeigentümer) dar und ist daher nicht genehmigungsfähig. Lediglich das Verteilen von Flyern, Produktproben etc. wird mittels Sondernutzungserlaubnissen genehmigt, da hier die Passanten selbst entscheiden können, ob sie diese annehmen oder nicht.

  1. Können die Besitzer der Autos/der Fahrräder es den Werbern verbieten, an ihren Fahrzeugen Werbung anzubringen, ähnlich wie dies bei Briefkästen der Fall ist?

Diese Willensbekundung regelt sich ausschließlich nach dem Privatrecht. Dem Eigentümer des Kraftfahrzeuges oder Fahrrads steht es jederzeit frei, entsprechende Willensbekundungen sichtbar am Fahrzeug anzubringen, sofern dies nicht eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zur Folge hat. Im Gegensatz bedarf das Anbringen von Vermerken an den Hausbriefkästen des Nutzers dieser Einrichtung erst einer Erlaubnis des Eigentümers (i. d. R. Vermieter). Analog würde dies bei Nutzern von Leih- und Dienstkraftfahrzeugen bzw. Fahrrädern anzuwenden sein.

  1. Müssen die Werber für das Verteilen des Werbematerials einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt stellen?

Das Verteilen von Werbematerial im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich antrags- und erlaubnispflichtig. Wie unter Frage 2 a bereits ausgeführt, sind aber nur Flyer, Produktproben etc. genehmigungsfähig.