Redner: Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträte,
wertes Publikum im Saal und am Stream,

1999 sind zahlreiche Gemeinden am Stadtrand mehr oder weniger freiwillig nach Leipzig gekommen.  Über den Sinn dieser Reform für ganz Sachsen kann man sicher streiten, aber das ist hier nicht das Thema.

Fakt ist aber, viele der Gemeinden hatten klare Vorstellungen und Pläne wie sich ihre Ortslagen weiter entwickeln sollten. Da ich seit 23 Jahren ohne Unterbrechung im Lindenthaler Ortsparlament sitze und den Eingemeindungsvertrag mit verhandelt habe, weiß ich, wovon ich rede. Viele Gemeinden hatten Planungen, B Pläne oder Bauvorplanungen, die nicht alle übernommen und schon gar nicht weiter verfolgt wurden.

Ziel einer Anfrage im Dezernat war es, herauszufinden in wie weit dort noch Potenziale für unser wohnungspolitisches Konzept oder eine sich abzeichnende Knappheit an Grundstücken für die Schaffung von Wohneigentum liegt, bevor die Menschen ihre Häuschen lieber an der   S-Bahn in Borna oder Eilenburg bauen und Leipzig verlassen.

Die Antwort war in vielen Punkten so falsch und so unbefriedigend, dass uns nichts anderes übrig blieb, als den Rat damit zu befassen. Auch die Verweisung in die betreffenden Ortschaftsräte, die der Rat einstimmig beschlossen hatte, wollte nicht so recht klappen, sodass wir das Thema nochmal auf heute zurückstellen mussten.

Heute nun liegt ein Alternativvorschlag der Verwaltung vor, der immer noch Fehler enthält, z.B. die Erlösauskehr des Grundstückes in Lindenthal erfolgt laut Vertrag Hälfte/Hälfte zwischen Land und Stadt.

Trotzdem glauben wir, dass unser Thema jetzt in der Verwaltung angekommen ist und man in einem differenzierten Verfahren die Dinge prüft und abarbeitet.

Die Rückmeldung aus dem OR Lindenthal, der das begrüßt und eine zügige Umsetzung fordert, bestätigt unser Anliegen und fordert, dass dort die komplette Fläche in einem Zug erschlossen wird und nicht die Randgrundstücke extra, wie vom Liegenschaftsamt geplant.

Wir fordern die Verwaltung auf, insbesondere unter der Berücksichtigung des Lückenschlusses innerhalb der Ortsteile am Rand und auch zwischen den Ortsteilen und dem Stadtgebiet an diesem Thema weiterzuarbeiten.

Denn auch unter dem Punkt Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit in den Randlagen hat es Bedeutung, weil verwilderte Ecken endlich verschwinden und seit Langem geplante Wegeverbindungen endlich Realität werden. 18 Jahre nach den Eingemeindungen ist es an der Zeit, ein großes Augenmerk darauf zu richten und die Ortsteile am Rande vollwertig mit weiter zu entwickeln.

In der Hoffnung, dass die Verwaltung genau das verstanden hat, werden wir den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen.

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Unseren dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Im Jahr 2011 wurde der Nahwegweiser zur „Westkultur“ installiert.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Hat sich aus Sicht der Stadt Leipzig der Nahwegweiser „Westkultur“ etabliert?
  2. Beim Start 2011 haben acht Einrichtungen, die alte Damenhandschuhfabrik, Lofft, Museum für Druckkunst, Musikalische Komödie, Stadtteilbibliothek Plagwitz, Spinnerei, Tapetenwerk und das Theater der Jungen Welt, am Nahwegweiser „Westkultur“ teilgenommen. Sind seit 2011 weitere Einrichtungen zum Nahwegweiser „Westkultur“ dazu gekommen?
  3. Die Projektteilnehmer versprachen sich 2011 von der Wegweisung zur Westkultur einen positiven Impuls für die Kulturszene im gesamten Stadtteil. Welche positiven Impulse sind aus Sicht der Stadt Leipzig und deren städtischen Einrichtungen vor Ort seit Installation des Nahwegweisers eingetreten?
  4. Ziel des Nahwegweisers war es, dass Besucher ohne Ortskenntnisse die Kultureinrichtungen leichter finden sollen. Hat die Stadt Kenntnisse darüber, ob sich durch die Anbringung der Wegweiser die Situation verbessert hat?
  5. Wird am Label „Westkultur“ weiter aktiv von den teilnehmenden Einrichtungen gearbeitet? Wird das Label auch im digitalen Raum genutzt?

In der Stadt Leipzig stehen einige offensichtlich fahruntaugliche und/oder herrenlose Fahrräder im öffentlichen Raum herum. Eine Vielzahl dieser Fahrräder hat augenscheinlich nur noch Schrottwert und ist folglich als Abfall einzustufen. Die betreffenden Fahrräder versperren die vorgehaltenen regulären Fahrradabstellmöglichkeiten. Insbesondere werden Fußgänger und andere Radfahrer gezwungen, auf andere Flächen auszuweichen. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Schrottfahrräder wurden in Leipzig zwischen 2011 – 2016 entsorgt (bitte Auflistung nach Jahr)?
  2. An welchen Stellen werden besonders oft Schrottfahrräder in Leipzig entfernt?
  3. In welchem zeitlichen Rhythmus erfolgen Begehungen im Hinblick auf herrenlose Fahrräder durch das Ordnungsamt?
  4. Das Ordnungsamt markiert seit diesem Jahr Fahrräder, welche sie für fahruntauglich halten, mit einer Banderole. Das hatte die Stadt Leipzig in einem Verwaltungsstandpunkt im Jahr 2010 noch abgelehnt (V/A 68/10).

a) Warum hat sich die Stadtverwaltung nun entschieden, Fahrräder, welche sie für fahruntauglich halten, durch Banderolen kenntlich zu machen?

b) Wie sehen die Handlungshinweise des Ordnungsamtes für das Entfernen von Schrottfahrrädern aktuell genau aus?

c) Welche Erfahrungen hat das Ordnungsamt bisher mit dem Markieren von Fahrrädern gemacht?

d) Wie viele Fahrräder wurden seit Jahresbeginn markiert und wie viele der bisher markierten Fahrräder wurden vom Ordnungsamt nach Ablauf der Frist entsorgt?

Der öffentliche Verkehrsraum wird für Werbezwecke immer öfter missbraucht, indem Anhänger rein zu Werbezwecken an Straßen abgestellt werden. Auf den Seitenflächen dieser Anhänger prangt großflächig Werbung. Damit wird der rare Parkraum in der Stadt weiter reduziert. Auch das großflächige Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern, gerade in der Innenstadt, nimmt immer mehr zu. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung:
    1. In wie vielen Fällen hat das Ordnungsamt das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung in 2015 und 2016 genehmigt (bitte wenn möglich angeben nach Ortsteil)?
    2. In wie vielen Fällen stellte das Ordnungsamt bei Kontrollen oder durch Hinweise fest, dass Fahrzeuge und Anhänger zum Zweck der Werbung abgestellt wurden, welche keine Genehmigung hatten (bitte angeben für 2015 und 2016)? Welche Ordnungsstrafen werden in diesen Fällen verhängt?
    3. Aus welchen Gründen wird das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung vom Ordnungsamt nicht genehmigt?
    4. Welche Regelungen gibt es für das Aufstellen von Werbefahrrädern?
  1. Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrräder
    1. Wie ist das Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern rechtlich geregelt?
    2. Können die Besitzer der Autos/der Fahrräder es den Werbern verbieten, an ihren Fahrzeugen Werbung anzubringen, ähnlich wie dies bei Briefkästen der Fall ist?
    3. Müssen die Werber für das Verteilen des Werbematerials einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt stellen?

Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Podiumsgäste,

ich begrüße Sie im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu unserer Diskussionsrunde rund um das Wohnungspolitische Konzept. Worum geht es uns?

Im Oktober 2015 wurde die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts für die Stadt Leipzig im Stadtrat beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dringend nötig, weil unsere Stadt seit einigen Jahren ein sehr dynamisches Wachstum erlebt. Immer mehr Menschen ziehen in unsere Stadt und immer mehr Kinder kommen in Leipzig auf die Welt. Das ist toll und das zeigt, dass die Kommunalpolitik in den vergangenen 27 Jahren vieles richtig gemacht hat und viele Weichen so gestellt hat, dass sich unsere Stadt gut entwickelt. Allerdings sorgt dieses starke Wachstum dafür, dass sich einige Rahmenbedingungen in unserer Stadt verändern müssen. Schließlich soll Leipzig auch in den nächsten Jahrzehnten noch ein attraktiver Standort bleiben. Dazu gehören Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, aber eben auch der Wohnungsmarkt.

War unsere Stadt noch bis vor einigen Jahren ein wahres Mieterparadies, in dem es gut sanierte Wohnungen in allen möglichen Größen zum kleinen Preis gab, hat sich das mittlerweile geändert. Einerseits zum Glück, denn auf Dauer geht es nicht gut, wenn Vermieter bei nahezu gleich hohem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen haben. Anderseits ist es natürlich ein Nachteil für die Mieter, denn der Anteil des Einkommens, der für Miete aufgebracht werden muss, ist gestiegen und steigt weiter.

Schon im Herbst 2013 hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig fortgeschrieben wird. Unsere Intention war damals schon, dass wir nicht mehr allein die Reduktion des Wohnungsleerstands oberstes Ziel sein darf, sondern auch die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums stärker in den Fokus rücken soll. Dass dies nicht allein mit dem Konzept geht, haben wir schon damals erklärt. Es musste unter anderem auch um die Stadterneuerung, die Unternehmensziele für die LWB, den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gehen.

Für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts haben wir dann auch entsprechende Vorschläge gemacht, dass es auch eine Wirkung erzeugen kann. So enthielt der Beschluss zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auf unsere Initiative hin einen Passus, durch den der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, sich bei der Staatsregierung für ein Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau einzusetzen und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein mögliches Förderprogramm auch zügig umgesetzt werden kann. Unsere Initiative war erfolgreich. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaats, das – ich gebe das gern zu –  sicher nicht allein wegen unseres Antrags aufgelegt wurde, und die Stadt Leipzig steckt mitten in der Umsetzung. Für uns ist das bis hier hin schon mal ein Erfolg.

Die Aktualisierung der Unternehmensziele für die LWB war in der letzten Ratsversammlung Thema. Hierbei konnten wir uns mit unserer Forderung, dass die LWB ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten ausbauen soll, durchsetzen. Wir haben uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten unterstützt. Diese Regelung ist jetzt Teil der Eigentümerziele. Die Unterstützung der Stadt kann durch die Bereitstellung von freien Flächen, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB erfolgen. Letzteres haben wir schon lange gefordert, aber bislang wurden entsprechende Beschlüsse nicht umgesetzt. Erfolg wird sich aus unserer Sicht hier nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Der LWB kommt schon allein durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kriterien zum Gesellschaftszweck die Aufgabe zu, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Künftig soll beispielsweise mindestens ein Drittel des Bestands den Kriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen.  Auch im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30 Prozent dieser Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen. Das geht natürlich nur, wenn hierfür Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen. Aktuell ist das glücklicherweise der Fall und der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch das städtische Konzept zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum beschlossen. Mit diesem Konzept wird ein Fördermittelantrag der Stadt, bei dem es bis 2019 um Fördermittel in Höhe von  20 Millionen Euro jährlich geht, untersetzt. Sie sehen, die Umsetzung ist in vollem Gang, jetzt muss es eben nur mit der Bautätigkeit losgehen.

Das kann allerdings die LWB nicht allein schaffen, hier sind genauso private Investoren wie auch die Wohnungsbaugenossenschaften gefragt. Schließlich geht es darum, dass Leipzig auch weiterhin eine Stadt für alle bleibt.

Soviel von mir zur Einleitung. Ich freue mich nun auf eine anregende Diskussion.

Die Straßen, auch die Nebenstraßen, in Leipzig werden immer mehr genutzt von Autos. Das Spielen auf der Straße beziehungsweise das Erlernen, üben oder praktizieren von rad-, rollschuh- oder skatefahren ist hier kaum noch sicher möglich. Dies ist vor allem für Kinder und Jugendliche ein Problem. Autofreie öffentliche Straßen/Wege geben hier Sicherheit für lernende Rad- oder Skatefahrer, wie die Strecke am Sportforum (Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee). Als autofreie öffentliche Straßen meinen wir Verkehrsflächen, welche nach der Straßenwidmung nur eingeschränkt durch Fußgänger- oder Radfahrerverkehr genutzt werden dürfen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele öffentliche autofreie asphaltierte Straßen/Wege gibt es in Leipzig? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben) Wie ist der bauliche Zustand dieser Straßen?

 

  1. Wie viele dieser öffentlichen autofreien asphaltierten Straßen haben eine Straßenbeleuchtung? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

 

  1. Wie viele Skateparks gibt es in Leipzig und welche sind davon beleuchtet? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

Im Ratsbeschluss „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) wurde der Punkt 6.2 neu aufgenommen. Dieser besagt „Im Falle einer Zuständigkeitsmehrheit ist darüber Einvernehmen herzustellen, welches der beteiligten Ämter den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft. Wird ein Zuwendungsempfänger institutionell von einem Fachamt der Stadt Leipzig gefördert und erhält er für Projekte weitere Zuwendungen der Stadt Leipzig, so kann die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen durch das Fachamt, welches institutionell fördert, erfolgen…“. Der Punkt 6.2 dürfte vor allem für die vom Kulturamt geförderten sozio-kulturellen Zentren, welche außerdem unter anderem vom Jugendamt gefördert werden, interessant sein. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gilt dieser Beschlusspunkt für die Förderung 2017? Wenn ja, wie werden die potenziellen Zuwendungsempfänger darüber informiert?
  2. Wie beantragt der Zuwendungsempfänger, welcher Zuwendungen von mehreren städtischen Ämtern erhält, dass die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei dem Fachamt, wo er eine institutionelle Förderung erhält, erfolgt?
  3. Wie viele Zuwendungsempfänger haben beantragt, dass ihre Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt)
  4. Bei wie vielen Zuwendungsempfängern wurde genehmigt, dass die Nachweisprüfung aller ihrer städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt) Im Falle einer Nichtgenehmigung, warum wurde die Zusammenlegung der Nachweisprüfung bei einigen Zuwendungsempfängern nicht genehmigt?