Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

 Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Die erfolgreiche Entwicklung Leipzigs verbunden mit einem rasanten Bevölkerungswachstum  führt auch zu einer  atemberaubenden Entwicklung am Leipziger Immobilienmarkt. Bereits in meiner letzten Rede zur Anpassung der Eigentümerziele LWB im März 2014 hatte ich darauf hingewiesen, auch wenn die Datenlage damals noch widersprüchlich war. Nun bestätigt sich dieser Trend. In den letzten fünf Jahren kamen 62.000 Menschen neu hinzu, der Leerstand ging auf 9000 WE im marktaktiven Bestand zurück (von ehemals 69.000 im Jahr 2000), die Bautätigkeit nimmt zu (von 1000 auf jetzt 2000 WE im Neubau) und die Baugenehmigungen steigen stark an. Und diese Entwicklung hält an, ja gewinnt sogar noch an Fahrt. Viele Akteure stehen jetzt in den Startlöchern und beginnen mit der Planung mittlerer und großer Bauprojekte. Denn der Bedarf an neuen Wohnraum ist riesig. Laut dem Amt für Statistik und Wahlen wird allein in den nächsten drei Jahren in Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten gerechnet.

Für die LWB bedeutet dies, dass sie ihre Kehrtwende von einer Entschuldungs- und Konsolidierungsstrategie hin zu einer Wachstums- und Investitionsstrategie noch schneller hinbekommen muss. Dafür muss der Gesellschafter Stadt Leipzig jetzt die Weichen stellen. Die aktualisierten Eigentümerziele sehen zwar vor, dass die LWB ihren bisherigen Marktanteil von 10,5% halten sollen, um weiterhin gewisse Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf dem Leipziger  Immobilienmarkt zu behalten. Doch was heißt das konkret in Zahlen für die LWB? 37.000 Wohnungen bis 2026 wie es die Unternehmensplanung der LWB vorsieht? Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung unser Anliegen aufgegriffen hat nun eine klare absolute anzustrebende Zielgröße zu benennen, die für die LWB und den Gesellschafter abrechenbar und steuerbar ist. Ob ein Ziel von 38.000 Wohneinheiten ausreichend ist den Marktanteil zu halten,  wie es die Verwaltung jetzt vorschlägt, bezweifeln wir aber.

Bereits bei der Diskussion zur Anpassung der Eigentümerziele im Jahr 2014 forderte Die Fraktion die Linke eine mittelfristige Festschreibung des Wohnungsbestandes auf 40.000 Wohneinheiten. Das hielt meine Fraktion damals für eine richtige aber verfrühte Forderung. Angesichts des bereits beschriebenen dynamischen Immobilienmarktes und der gesunden wirtschaftlichen Entwicklung der LWB kommen wir jetzt nicht mehr an dieser Festschreibung vorbei, wenn wir das Ziel, den Marktanteil halten zu wollen, wirklich ernst meinen.

Es ist richtig und wichtig bei der Formulierung von Eigentümerzielen Sachziele und Finanzziele möglichst in Einklang zu bringen. Auch wir kennen den anstrengenden Weg der LWB von einem insolvenzbedrohten hin zu einem gesunden Unternehmen. Aber man darf auch nicht vor jedem Sachziel den Vorbehalt der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit wie ein Mantra vor sich her schieben. Wenn man ein Sachziel als sehr wichtig für die Stadt erachtet, dann sind Gesellschaft und Gesellschafter gefordert alles zu tun um dies auch umzusetzen. Das ist in der Privatwirtschaft auch nicht anders. Jeder Firmeninhaber wird letztendlich seine Gesellschaft so mit Mitteln ausstatten, dass sie auch die vom Gesellschafter beschlossene Unternehmensstrategie umsetzten kann. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag auch klar die Verantwortung des Gesellschafters benannt. Nämlich alle Mittel und Wege zu prüfen, den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten zu unterstützen. Das kann die Bereitstellung von freien Flächen sein, die für die Wohnbebauung geeignet sind oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB, wie von uns schon lange gefordert und immer noch nicht umgesetzt. Erfolg wird sich nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Abschließend möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass jetzt endlich die lange geforderte Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen in Gang kommt. Dies wird es der LWB ermöglichen ca. ein Drittel der neu zu schaffenden Wohnungen im Segment Sozialwohnungen anzubieten. Hier wäre es wichtig, diese im besonders nachgefragten Bereich der 1 und 4 Raumwohnungen möglichst über das gesamte Stadtgebiet verteilt anzubieten.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Gemäß der vorliegenden Konzeption sollen 1500 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem Einkommen in Leipzig zeitnah errichtet werden, entweder durch Neubauvorhaben oder Altbaumodernisierung.  Jeweils ca. 20 Millionen Euro stehen dafür in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemäß den Förderbedingungen des Freistaates zur Verfügung.

Insbesondere die LWB, aber auch die Genossenschaften und private Partner sollen die Maßnahmen umsetzen. Wichtig ist uns, dass der Stadtraumbedarf – wo erfolgt sozialer Wohnungsbau – und die Langfristigkeit der so genannten Belegungsbindung – möglichst länger als 15 Jahre – bei der Umsetzung ausreichend beachtet werden. Angesichts des weiter prognostizierten  Wachstums der Leipziger Bevölkerung, dem starken Rückgang des Leerstandes an Wohnungen und der deutlichen Steigerung bei den Angebotsmieten ist die jetzt geplante Wohnungsbauförderung ein wichtiger erster Schritt.

Wir fordern schon heute: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss aber über 2019 hinausgehen und das Volumen deutlich ansteigen, da der Bedarf in Leipzig jetzt schon fast viermal so hoch ist. Insbesondere bei den Einpersonenhaushalten und bei großen Haushalten (4 Personen und mehr) wird eine weiter steigende Nachfrage prognostiziert.

1. Welche Aufgaben hat das Medienpädagogische Zentrum noch?

Das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) hat neben dem Support für IT-Systeme (pädago­ gisches Netzwerk und Verwaltungsnetzwerk der Schulen und Verwaltungsnetz der Kitas) weitere Aufgabenschwerpunkte. Diese sind:

  • Koordination und Begleitung des IT-Technik-Rollouts in den Schulverwaltungen und des geplanten Schul-IT-Technik-Rollouts,
  • Federführung bei der kommunalen Medienentwicklungsplanung für Schulen und Kinder­ tageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig,
  • Unterstützung bei der Erstellung der schulischen Medienentwicklungspläne,
  • Beratung im Bereich des Einsatzes von schulischen IT-Systemen sowie bei der Vorbe­ reitung und Durchführung von Modell- und Pilotprojekten (z.B. Tablet-Projekte)
  • Führung einer modernen Mediathek mit dem Schwerpunkt der Onlinedistribution,
  • Durchführung von Lehrer- und Erzieherfortbildungen durch die pädagogischen Mitarbei­ ter und Gastreferenten,
  • Mitarbeit in der Steuergruppe zur Weiterentwicklung der elektronischen Distribution von Bildungsmedien – MeSax (Online-Mediendistribution) und LernSax (Online-Lernplatt­ form für sächsische Bildungseinrichtungen),
  • pädagogische und technische Begleitung von medienpädagogischen Schulprojekten mit dem Medienmobil und die
  • Mitarbeit im Arbeitskreis Medienpädagogik der Stadt Leipzig.

2. Gibt es noch weitere Firmen, die Wartungsarbeiten an der PC- und Netzwerktechnik durchführen?

Die Lecos GmbH führt im Auftrag des MPZ Leipzig Servicearbeiten an den IT-Systemen in den Schul- und Schulverwaltungsnetzwerken und an den Verwaltungs-PCs der Kinderta­ geseinrichtungen durch. Grundlage dafür ist ein 2010 mit der Lecos GmbH geschlossener Servicevertrag.

3. Wer betreut die PC-Kabinette in den Schulen? Wie erfolgt die Ausschreibung?

Die technische Betreuung der Schul-IT (der Kabinette und der weiteren PCs/mobilen End­ geräte) sowie der IT in den Verwaltungsbereichen erfolgt durch zwei Mitarbeiter im MPZ. Die Ausschreibung der IT-Systeme erfolgt durch das Sachgebiet „Beschaffung“ im Amt für Jugend, Familie und Bildung unter Zuarbeit der Leistungsbeschreibungen für die techni­ schen Parameter der IT-Systeme durch das MPZ. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen ei­ nes wiederkehrenden offenen europaweiten Vergabeverfahrens.

4. Ist jeder Schule ein fester IT-Koordinator zugeordnet? Für wie viele Schulen ist ein IT-Koordinator zuständig?

Den Schulen ist kein fester IT-Koordinator zugeordnet. Die technische IT-Koordination er­ folgt durch die beiden Mitarbeiter des MPZ und zum Teil durch den Leiter des MPZ für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen.

5. Wie viel kostet die Betreuung der PC- und Netzwerktechnik jährlich?

Im Jahr 2016 stand dem MPZ ein Budget von 30.000 € im Ergebnis-haushalt für Service­ aufträge zur Verfügung. Damit konnten ca. 200 Dienstleistungsaufträge für Supportleistun­ gen, Umsetzung von IT-Systemen bei Schulumzügen und Havarien an die Lecos GmbH ge­ geben werden. Regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Netzwerken in den Schu­ len konnten nur im sehr begrenzten Umfang an den Schulnetzwerken aus dem Budget mit finanziert werden. Weiterhin wurden für die Beschaffung von Reparaturersatzteilen und ak­ tiver Netzwerktechnik im Ergebnishaushalt 2016 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 € und für die Beschaffung von Virenschutz- und Internetfiltersoftware 57.000 € bereitgestellt. So­ mit stand 2016 ein Gesamtbudget von insgesamt 107.000 € im Ergebnishaushalt des MPZ Leipzig für IT-Support-Leistungen zur Verfügung.

6. Plant die Stadt, durch den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen in den nächsten Jahren, eine Erhöhung des Stellenanteils bei IT-Koordinatoren? Wenn ja, was plant die Stadt hier genau?

Im Doppelhaushalt 2017/18 ist keine Erhöhung der Stellenanteile für IT-Koordinatoren vor­ gesehen.

7. Sind die Organisation und Wartung der IT-Technik an Schulen in kommunaler Trägerschaft Bestandteil des Medienentwicklungsplanes

Service und Support sind Bestandteil des Medienentwicklungsplanes.

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

Die Wohnungsmarktlage in diesem Segment ist zunehmend angespannt. Besonders im Bereich der großen Wohnungen ab fünf Wohnräumen mit angemessenen Mietkosten ist eine gestiegene Nachfrage – auch aufgrund des Zuzugs in den vergangenen Jahren – festzustellen.

2. Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durch­ schnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

Da nur ein Teil dieser Haushalte die Beratung des Sozialamtes in Anspruch nimmt, liegen zur Dauer der Wohnungssuche keine Erhebungen vor. Nach Erfahrungen des Sozialamtes werden für die Suche nach einer geeigneten Wohnung drei bis sechs Monate benötigt.

Bei sehr großen Haushalten kann dieser Zeitraum auch länger sein.

3. Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilli­gung?

Die Mitarbeiter des Leistungsbereiches sind angehalten, bei der Anerkennung unangemes­ sener Unterkunftskosten Ermessen auszuüben. In der Richtlinie Kosten der Unterkunft ist dazu unter anderem geregelt, dass Mietsen­ kungsaufforderungen nur ergehen, wenn sich die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Umzugskosten innerhalb von zwölf Monaten amortisieren.

Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhan­ den sind.

In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein  Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten aner­ kennen.

zu Frage 1.:
Der Verwaltung ist nur ein Cricket-Verein in Leipzig bekannt. Es handelt sich um den Leipzig Cricket Club e.V.. Dieser Verein ist kein Mitglied im Landes- und/oder Stadtsportbund, so dass von diesen Dachorganisationen auch keine statistischen Daten zum Verein abgerufen werden können. Im lokalen Dachverband (Stadtsportbund) ist kein Einsparten- bzw. Mehrspartenverein mit dem Angebot Cricket organisiert.
Nach eigenen Angaben hat der Leipzig Cricket Club e.V. ca. erwachsene 50 Mitglieder.

 

zu Frage 2.:
In Leipzig gibt es keine geeignete Fläche für Cricket. In der letzten Saison hatte der Verein seine Spiele deshalb in Berlin ausgetragen.
Das Problem ist, dass die vorhandenen Fußball-Felder zu klein für die Sportart Cricket sind und aufgrund der Fußballnutzung im Regelfall auch keinen dauerhaften Pitch aufnehmen können. Für Cricket wird eine Mindestfeldgröße von 100 x 100 Metern und in der Mitte ein rasenloser Hartplatz von 5 x 25 Meter (Pitch) benötigt.

Der Leipzig Cricket-Club e.V. hat bereits Kontakt zum Amt für Sport sowie zu Leipziger Vereinen aufgenommen, um zumindest eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten zu erschließen. Er wird seine Spiele in der kommenden Saison nach eigenen Angaben voraussichtlich in Dresden oder Chemnitz austragen.

Indoor ist der Leipzig Cricket Club e.V. in der Sporthalle der HTWK Leipzig aktiv.
Zu 3. und 4.:
Die Gründung von sportartbezogenen Vereinen oder Abteilungen obliegt der Selbstorganisation des Sports. Sportvereine sind und handeln autonom im Rahmen ihrer jeweiligen Satzungen. Der Stadt Leipzig obliegt als freiwillige Aufgabe gemäß Sächsischer Gemeindeordnung die angemessene Unterstützung der Vereinsstrukturen.
Mehr als 96.000 Leipzigerinnen und Leipziger sind in den Leipziger Sportvereinen unter dem Dach des Stadtsportbundes Leipzig e.V. in 405 Sportvereinen organisiert. Zu Beginn des „Sportprogramms 2015“ im Jahr 2009 waren es noch 77.000 Vereinssportler/innen in 360 Sportvereinen. Inzwischen verteilen sich diese Aktivitäten auf 120 Sportarten – 2009 waren es noch 82. Diese positive Entwicklungen zeigen deutlich, dass es einen ungebrochenen Zulauf in den Vereinssport gibt, aber auch, dass die Vielfalt des Sports in Leipzig wächst.
Klettern, Parcours und Streetworkout/Calisthenics sind vorrangige Sportarten, die in den letzten Jahren – auch aufgrund der zunehmenden Internationalisierung Leipzigs – an Bedeutung gewonnen haben. Die Stadt Leipzig trug dem Rechnung, indem eine spezielle Parcours-Sportanlage im Stadtteil Schönefeld gebaut worden ist und die Weiterentwicklung des Kletterfelsens „K4“ sowie der Bau von drei Fitness/Streetworkout-Parcours in Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport- und Sportstättenplanung, dem „Sportprogramm 2024“, aufgenommen worden sind.

1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?

In §§ 3 und 4 der Mietwerterhebungssatzung der Stadt Leipzig (VI-DS-01883) vom 17.12.2015 ist geregelt, welche Daten zur regelmäßigen Erstellung des Mietspiegels erhoben werden dürfen. Die Haushaltsgröße wird nicht als Erhebungs- oder Hilfsmerkmal genannt. Da der Mietpreis einer Wohnung nicht von der Anzahl der darin lebenden Personen abhängig ist, ist die Erhebung zur Haushaltsgröße für die Erstellung des Mietspiegels nicht erforderlich.

2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)

Entsprechend der Vorabversion des Statistischen Jahrbuches 2017 lebten 2015 6.826 Haushalte mit 5 und mehr Personen und 2016 7.023 Haushalte mit 5 und mehr Personen in Leipzig. Eine weitere Differenzierung dieser Haushalte nach Personenanzahl liegt nicht vor.

3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)

Die Anzahl der Familien, die in einer Wohnung leben deren Mietpreis die Mietobergrenze für einen Haushalt mit 5 Personen (675 €) überschreitet, wird in der Wohngeldstelle nicht erhoben. Das Wohngeld wird entsprechend dieser Mietobergrenze gewährt. Laut Jobcenter erhielten März 2017 4.307 Haushalte mit mindestens 5 Personen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Davon lebten 76 Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen, 31 Bedarfsgemeinschaften mit 6 Personen, 5 Bedarfsgemeinschaften mit 7 Personen und 2 Bedarfsgemeinschaften mit 8 Personen in Wohnungen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter anerkannt wurde. Eine Auswertung dieser Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten nach Anzahl der Räume oder Überschreitung der Wohnfläche ist nicht möglich.

4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)

Die Grundmiete je qm für Wohnungen mit drei Wohnräumen beträgt laut Leipziger Mietspiegel 2016 5,30 €. Für Wohnungen mit fünf Wohnräumen wurde eine Grundmiete je qm Wohnfläche von 5,61 € verlangt. Dennoch ist ein linearer Anstieg der Kosten pro qm aufgrund größerer Wohnfläche oder Raumanzahl nicht gegeben, da Wohnungen mit zwei bis vier Wohnräumen eine geringere Grundmiete je qm aufweisen, als Wohnungen mit nur einem Wohnraum oder mit mehr als vier Wohnräumen.

Nachfrage: Ute Elisabeth Gabelmann

Durchschnittlich wie viel Euro müssen diese Familien aus dem Regelsatz selbst tragen, um die Miete ihrer Wohnung zahlen zu können?

Haushalte mit unangemessen Kosten für Unterkunft und Heizung müssen die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der Miete, die das Jobcenter anerkennt, selbst tra­  gen. Das kann nur bei sehr geringen Überschreitungen der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten aus der Regelleistung erfolgen. Besteht eine größere Differenz, gehen die Personen i.d.R. einer Erwerbstätigkeit nach. Aus dem daraus erzielten Einkommen ver­  bleibt ihnen ein monatlicher Freibetrag von mindestens 100 €, der nicht nur in großen Haushalten zur Deckung unangemessener Unterkunfts- und Heizkosten genutzt wird. Da­  mit finanzieren diese Haushalte eine zu große Wohnfläche oder einen höheren Ausstat­  tungsgrad der Wohnung (vgl. VI-DS-02986, Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II).

Haushalte, deren Unterkunfts- und Heizkosten nicht in voller Höhe vom Jobcenter aner­  kannt werden, zahlten durchschnittlich folgende Beträge aus ihrem Einkommen oder aus ihrer Regelleistung zu ihrer Miete hinzu:

Haushalte mit fünf Personen: 97,55 €,

Haushalte mit sechs Personen: 97,19 €,

Haushalte mit sieben Personen: 139,14 € und

Haushalte mit acht Personen: 84,68 €.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung richtet einen Handwerker-Pool für kommunale Schulen und Kindertagesstätten bis August 2017 ein.
  2. Die Stadtverwaltung prüft ob Reparaturleistungen in kommunalen Schulen und KiTas weiter nur über Rahmenzeitverträge erfolgen sollen, ob diese noch zeitgemäß sind und wie sie insbesondere in Umfang und Einsatzschnelligkeit angepasst werden,
  3. Die Stadtverwaltung passt umgehend die Tätigkeitsbeschreibung von Hausmeistern an Schulen und Kitas an, um schnelle Reparaturen zu ermöglichen und Hausmeister nach ihren speziellen Fähigkeiten einzusetzen.
  4. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wird ein Hausmeisterpool mit den vorhandenen Hausmeistern eingerichtet und zwar parallel zum Handwerkerabteilung/Handwerkerpool für Schulen und Kitas.
  5. Service- und Wartungsarbeiten sowie größere Reparaturen sollen weiterhin von Handwerksbetrieben der Region ausgeführt werden.

Begründung:

In unseren Schulen und Kindergartenstätten fallen jedes Jahr viele kleine und größere Reparaturen an. Schulhausmeister dürfen diese Arbeiten nach heutigem Stand in den allermeisten Fällen nicht selbst beheben. Die Schulen und Kindertagesstätten müssen also extern nach Handwerkern suchen. Bis alles wieder repariert ist, kann einige Zeit vergehen. Dies verursacht mehr Kosten, da alle Leistungen einzeln eingekauft werden müssen und kann zu höheren Kosten führen, da die Schäden nicht zeitnah behoben werden und es drohen Ausfälle bei Räumen und Flächen wenn Nachfolgeschäden und Nutzungseinschränkungen entstehen.

Zu den immer mehr anfallenden Reparaturen durch verstärkte Nutzung kommt hinzu, dass auf Grund der hohen Bautätigkeit in Leipzig viele Servicebetriebe nicht mehr so schnell zu Verfügung stehen können.

Zu 1. Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es, entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden oder eine Schulhandwerkerabteilung in der Stadtverwaltung aufzubauen. Ziel soll sein, dass sich die Schulen mit den Werterhaltern schnell und unbürokratisch Hilfe organisieren können, um Schäden zeitnah beheben lassen zu können. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Der Schritt zum Aufbau einer Handwerkerabteilung für Notreparaturen erscheint auch unter der Betrachtung geboten, dass die Teilnahmen an Ausschreibungen für solche Arbeiten immer weniger werden und sich kaum noch Betriebe aus Leipzig beteiligen. Um Ausfallzeiten in unseren Bildungseinrichtungen auch zukünftig möglichst zu vermeiden, ist der Aufbau eines Handwerkerpools notwendig.

Zu 2. Die Stadtverwaltung überprüft ob die vorhandenen Rahmenverträge für immer modernere Schulen und die damit verbundenen Anforderungen noch passend sind. Hierbei soll neben der Qualität und den einzusetzenden Finanzmitteln auch ein besonderes Augenmerk auf die Einsatzschnelligkeit gelegt werden, um auch bei den technischen Anlagen Ausfallzeiten möglichst zu vermeiden.

Zu 3. Die Stadtverwaltung passt die Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern umgehend an. Die uns vorliegende Beschreibung ist in die Jahre gekommen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es muss möglich sein, kleine Notreparaturen, kleine Schönheitsarbeiten sowie kleine Wartungsarbeiten unkompliziert und rechtskonform in den Schulen durch den Hausmeister selbst ausführen zu lassen.

Zu 4. Von einem Hausmeisterpool versprechen wir uns eine bessere Gesamtorganisation und eine kontinuierliche Auslastung sowie die Vermeidung von Leerlaufzeiten, einen berufsspezifischeren Einsatz der Hausmeister nach ihren handwerklichen Fähigkeiten, eine zentrale Beschaffung von Verbrauchsmaterial, eine vereinfachte Umsetzung der Krankheits- und Urlaubsvertretung sowie bessere Kontrollmöglichkeiten durch Vorgesetzte.

Besonders die leichtere Umsetzung bestimmter Aufgaben im Team z. B. Möbeltransporte, Arbeiten mit Leitern in größerer Höhe, Grün- und Baumschnittarbeiten mit Technik etc. sowie ein besserer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Hausmeistern machen diese neue Organisationsform sinnvoll.

Einsparmöglichkeiten sehen wir bei gemeinsamer Beschaffung von Verbrauchsmaterial, Arbeitsmitteln oder auch bei der gemeinsamen Nutzung von Technik z.B. bei der Grünpflege oder für Transporte.