1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

Die Wohnungsmarktlage in diesem Segment ist zunehmend angespannt. Besonders im Bereich der großen Wohnungen ab fünf Wohnräumen mit angemessenen Mietkosten ist eine gestiegene Nachfrage – auch aufgrund des Zuzugs in den vergangenen Jahren – festzustellen.

2. Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durch­ schnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

Da nur ein Teil dieser Haushalte die Beratung des Sozialamtes in Anspruch nimmt, liegen zur Dauer der Wohnungssuche keine Erhebungen vor. Nach Erfahrungen des Sozialamtes werden für die Suche nach einer geeigneten Wohnung drei bis sechs Monate benötigt.

Bei sehr großen Haushalten kann dieser Zeitraum auch länger sein.

3. Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilli­gung?

Die Mitarbeiter des Leistungsbereiches sind angehalten, bei der Anerkennung unangemes­ sener Unterkunftskosten Ermessen auszuüben. In der Richtlinie Kosten der Unterkunft ist dazu unter anderem geregelt, dass Mietsen­ kungsaufforderungen nur ergehen, wenn sich die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Umzugskosten innerhalb von zwölf Monaten amortisieren.

Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhan­ den sind.

In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein  Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten aner­ kennen.

zu Frage 1.:
Der Verwaltung ist nur ein Cricket-Verein in Leipzig bekannt. Es handelt sich um den Leipzig Cricket Club e.V.. Dieser Verein ist kein Mitglied im Landes- und/oder Stadtsportbund, so dass von diesen Dachorganisationen auch keine statistischen Daten zum Verein abgerufen werden können. Im lokalen Dachverband (Stadtsportbund) ist kein Einsparten- bzw. Mehrspartenverein mit dem Angebot Cricket organisiert.
Nach eigenen Angaben hat der Leipzig Cricket Club e.V. ca. erwachsene 50 Mitglieder.

 

zu Frage 2.:
In Leipzig gibt es keine geeignete Fläche für Cricket. In der letzten Saison hatte der Verein seine Spiele deshalb in Berlin ausgetragen.
Das Problem ist, dass die vorhandenen Fußball-Felder zu klein für die Sportart Cricket sind und aufgrund der Fußballnutzung im Regelfall auch keinen dauerhaften Pitch aufnehmen können. Für Cricket wird eine Mindestfeldgröße von 100 x 100 Metern und in der Mitte ein rasenloser Hartplatz von 5 x 25 Meter (Pitch) benötigt.

Der Leipzig Cricket-Club e.V. hat bereits Kontakt zum Amt für Sport sowie zu Leipziger Vereinen aufgenommen, um zumindest eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten zu erschließen. Er wird seine Spiele in der kommenden Saison nach eigenen Angaben voraussichtlich in Dresden oder Chemnitz austragen.

Indoor ist der Leipzig Cricket Club e.V. in der Sporthalle der HTWK Leipzig aktiv.
Zu 3. und 4.:
Die Gründung von sportartbezogenen Vereinen oder Abteilungen obliegt der Selbstorganisation des Sports. Sportvereine sind und handeln autonom im Rahmen ihrer jeweiligen Satzungen. Der Stadt Leipzig obliegt als freiwillige Aufgabe gemäß Sächsischer Gemeindeordnung die angemessene Unterstützung der Vereinsstrukturen.
Mehr als 96.000 Leipzigerinnen und Leipziger sind in den Leipziger Sportvereinen unter dem Dach des Stadtsportbundes Leipzig e.V. in 405 Sportvereinen organisiert. Zu Beginn des „Sportprogramms 2015“ im Jahr 2009 waren es noch 77.000 Vereinssportler/innen in 360 Sportvereinen. Inzwischen verteilen sich diese Aktivitäten auf 120 Sportarten – 2009 waren es noch 82. Diese positive Entwicklungen zeigen deutlich, dass es einen ungebrochenen Zulauf in den Vereinssport gibt, aber auch, dass die Vielfalt des Sports in Leipzig wächst.
Klettern, Parcours und Streetworkout/Calisthenics sind vorrangige Sportarten, die in den letzten Jahren – auch aufgrund der zunehmenden Internationalisierung Leipzigs – an Bedeutung gewonnen haben. Die Stadt Leipzig trug dem Rechnung, indem eine spezielle Parcours-Sportanlage im Stadtteil Schönefeld gebaut worden ist und die Weiterentwicklung des Kletterfelsens „K4“ sowie der Bau von drei Fitness/Streetworkout-Parcours in Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport- und Sportstättenplanung, dem „Sportprogramm 2024“, aufgenommen worden sind.

1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?

In §§ 3 und 4 der Mietwerterhebungssatzung der Stadt Leipzig (VI-DS-01883) vom 17.12.2015 ist geregelt, welche Daten zur regelmäßigen Erstellung des Mietspiegels erhoben werden dürfen. Die Haushaltsgröße wird nicht als Erhebungs- oder Hilfsmerkmal genannt. Da der Mietpreis einer Wohnung nicht von der Anzahl der darin lebenden Personen abhängig ist, ist die Erhebung zur Haushaltsgröße für die Erstellung des Mietspiegels nicht erforderlich.

2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)

Entsprechend der Vorabversion des Statistischen Jahrbuches 2017 lebten 2015 6.826 Haushalte mit 5 und mehr Personen und 2016 7.023 Haushalte mit 5 und mehr Personen in Leipzig. Eine weitere Differenzierung dieser Haushalte nach Personenanzahl liegt nicht vor.

3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)

Die Anzahl der Familien, die in einer Wohnung leben deren Mietpreis die Mietobergrenze für einen Haushalt mit 5 Personen (675 €) überschreitet, wird in der Wohngeldstelle nicht erhoben. Das Wohngeld wird entsprechend dieser Mietobergrenze gewährt. Laut Jobcenter erhielten März 2017 4.307 Haushalte mit mindestens 5 Personen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Davon lebten 76 Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen, 31 Bedarfsgemeinschaften mit 6 Personen, 5 Bedarfsgemeinschaften mit 7 Personen und 2 Bedarfsgemeinschaften mit 8 Personen in Wohnungen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter anerkannt wurde. Eine Auswertung dieser Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten nach Anzahl der Räume oder Überschreitung der Wohnfläche ist nicht möglich.

4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)

Die Grundmiete je qm für Wohnungen mit drei Wohnräumen beträgt laut Leipziger Mietspiegel 2016 5,30 €. Für Wohnungen mit fünf Wohnräumen wurde eine Grundmiete je qm Wohnfläche von 5,61 € verlangt. Dennoch ist ein linearer Anstieg der Kosten pro qm aufgrund größerer Wohnfläche oder Raumanzahl nicht gegeben, da Wohnungen mit zwei bis vier Wohnräumen eine geringere Grundmiete je qm aufweisen, als Wohnungen mit nur einem Wohnraum oder mit mehr als vier Wohnräumen.

Nachfrage: Ute Elisabeth Gabelmann

Durchschnittlich wie viel Euro müssen diese Familien aus dem Regelsatz selbst tragen, um die Miete ihrer Wohnung zahlen zu können?

Haushalte mit unangemessen Kosten für Unterkunft und Heizung müssen die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der Miete, die das Jobcenter anerkennt, selbst tra­  gen. Das kann nur bei sehr geringen Überschreitungen der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten aus der Regelleistung erfolgen. Besteht eine größere Differenz, gehen die Personen i.d.R. einer Erwerbstätigkeit nach. Aus dem daraus erzielten Einkommen ver­  bleibt ihnen ein monatlicher Freibetrag von mindestens 100 €, der nicht nur in großen Haushalten zur Deckung unangemessener Unterkunfts- und Heizkosten genutzt wird. Da­  mit finanzieren diese Haushalte eine zu große Wohnfläche oder einen höheren Ausstat­  tungsgrad der Wohnung (vgl. VI-DS-02986, Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II).

Haushalte, deren Unterkunfts- und Heizkosten nicht in voller Höhe vom Jobcenter aner­  kannt werden, zahlten durchschnittlich folgende Beträge aus ihrem Einkommen oder aus ihrer Regelleistung zu ihrer Miete hinzu:

Haushalte mit fünf Personen: 97,55 €,

Haushalte mit sechs Personen: 97,19 €,

Haushalte mit sieben Personen: 139,14 € und

Haushalte mit acht Personen: 84,68 €.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung richtet einen Handwerker-Pool für kommunale Schulen und Kindertagesstätten bis August 2017 ein.
  2. Die Stadtverwaltung prüft ob Reparaturleistungen in kommunalen Schulen und KiTas weiter nur über Rahmenzeitverträge erfolgen sollen, ob diese noch zeitgemäß sind und wie sie insbesondere in Umfang und Einsatzschnelligkeit angepasst werden,
  3. Die Stadtverwaltung passt umgehend die Tätigkeitsbeschreibung von Hausmeistern an Schulen und Kitas an, um schnelle Reparaturen zu ermöglichen und Hausmeister nach ihren speziellen Fähigkeiten einzusetzen.
  4. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wird ein Hausmeisterpool mit den vorhandenen Hausmeistern eingerichtet und zwar parallel zum Handwerkerabteilung/Handwerkerpool für Schulen und Kitas.
  5. Service- und Wartungsarbeiten sowie größere Reparaturen sollen weiterhin von Handwerksbetrieben der Region ausgeführt werden.

Begründung:

In unseren Schulen und Kindergartenstätten fallen jedes Jahr viele kleine und größere Reparaturen an. Schulhausmeister dürfen diese Arbeiten nach heutigem Stand in den allermeisten Fällen nicht selbst beheben. Die Schulen und Kindertagesstätten müssen also extern nach Handwerkern suchen. Bis alles wieder repariert ist, kann einige Zeit vergehen. Dies verursacht mehr Kosten, da alle Leistungen einzeln eingekauft werden müssen und kann zu höheren Kosten führen, da die Schäden nicht zeitnah behoben werden und es drohen Ausfälle bei Räumen und Flächen wenn Nachfolgeschäden und Nutzungseinschränkungen entstehen.

Zu den immer mehr anfallenden Reparaturen durch verstärkte Nutzung kommt hinzu, dass auf Grund der hohen Bautätigkeit in Leipzig viele Servicebetriebe nicht mehr so schnell zu Verfügung stehen können.

Zu 1. Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es, entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden oder eine Schulhandwerkerabteilung in der Stadtverwaltung aufzubauen. Ziel soll sein, dass sich die Schulen mit den Werterhaltern schnell und unbürokratisch Hilfe organisieren können, um Schäden zeitnah beheben lassen zu können. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Der Schritt zum Aufbau einer Handwerkerabteilung für Notreparaturen erscheint auch unter der Betrachtung geboten, dass die Teilnahmen an Ausschreibungen für solche Arbeiten immer weniger werden und sich kaum noch Betriebe aus Leipzig beteiligen. Um Ausfallzeiten in unseren Bildungseinrichtungen auch zukünftig möglichst zu vermeiden, ist der Aufbau eines Handwerkerpools notwendig.

Zu 2. Die Stadtverwaltung überprüft ob die vorhandenen Rahmenverträge für immer modernere Schulen und die damit verbundenen Anforderungen noch passend sind. Hierbei soll neben der Qualität und den einzusetzenden Finanzmitteln auch ein besonderes Augenmerk auf die Einsatzschnelligkeit gelegt werden, um auch bei den technischen Anlagen Ausfallzeiten möglichst zu vermeiden.

Zu 3. Die Stadtverwaltung passt die Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern umgehend an. Die uns vorliegende Beschreibung ist in die Jahre gekommen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es muss möglich sein, kleine Notreparaturen, kleine Schönheitsarbeiten sowie kleine Wartungsarbeiten unkompliziert und rechtskonform in den Schulen durch den Hausmeister selbst ausführen zu lassen.

Zu 4. Von einem Hausmeisterpool versprechen wir uns eine bessere Gesamtorganisation und eine kontinuierliche Auslastung sowie die Vermeidung von Leerlaufzeiten, einen berufsspezifischeren Einsatz der Hausmeister nach ihren handwerklichen Fähigkeiten, eine zentrale Beschaffung von Verbrauchsmaterial, eine vereinfachte Umsetzung der Krankheits- und Urlaubsvertretung sowie bessere Kontrollmöglichkeiten durch Vorgesetzte.

Besonders die leichtere Umsetzung bestimmter Aufgaben im Team z. B. Möbeltransporte, Arbeiten mit Leitern in größerer Höhe, Grün- und Baumschnittarbeiten mit Technik etc. sowie ein besserer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Hausmeistern machen diese neue Organisationsform sinnvoll.

Einsparmöglichkeiten sehen wir bei gemeinsamer Beschaffung von Verbrauchsmaterial, Arbeitsmitteln oder auch bei der gemeinsamen Nutzung von Technik z.B. bei der Grünpflege oder für Transporte.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig sorgt dafür, dass das für eine sportliche Nutzung durch die Stadt erworbene Grundstück an der Albrechtshainer Straße bis Ende des ersten Quartals 2018 medientechnisch erschlossen und provisorisch eingezäunt wird. Mit der Erschließung soll die Voraussetzung für eine parallel vorzubereitende Verpachtung an den Sportverein Mölkau 04 e.V. geschaffen werden.

2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes ist nach Priorisierung im Rahmen der investiven Sportförderung in Bauabschnitten einzuordnen.

 

Begründung:

Bereits seit einigen Jahren bemüht sich der SV Mölkau 04 e.V. um Kapazitätserweiterung seiner Trainings- und Spielflächen. Die Stadt Leipzig hat daher ein Grundstück an der Albrechtshainer Straße (liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans E-215) erworben. Es ist dort als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Flächen für ein Funktionsgebäude und Stellplätze sind ausgewiesen. Nach Zuordnung dieser Fläche an das Fachamt Amt für Sport soll diese an den SV Mölkau 04 e.V. verpachtet werden. Der Verein ist bereit, infrastrukturell zu investieren und hat dafür bereits entsprechende Bauvorplanungen eingeholt, damit ein Kunstrasenkleinfeld mit Funktionsgebäude errichtet werden kann. Mit der Erweiterung soll dem wachsenden Bedarf an freizeitsportlicher Betätigung, der sich in einem deutlichen Mitgliederzuwachs des SV Mölkau 04 e.V.  (Kinder, Jugendliche Abt. Fußball: 2010 = 43 | 2017 = 148) widerspiegelt, entsprochen werden. Um das Gelände verpachtungsfähig zu machen, muss es medientechnisch erschlossen und zumindest provisorisch eingezäunt werden. Ziel ist, dass der Verein die Chance hat im Rahmen der investiven Sportförderung des Jahres 2018 berücksichtigt zu werden, um ggf. schon 2018 den ersten Bauabschnitt umsetzen zu können.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, inwieweit eine straßenbegleitende Bebauung im Geltungsbereich des B-Plans festgeschrieben werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, wie die Anzahl der ebenerdigen Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Parkplätze flächensparend ober- oder unterirdisch am Gebäude des Bau- und Gartenfachmarktes angeordnet werden können.

 

Begründung:

Zu 1. Zwischen Zwickauer Straße und Eisenbahnüberführung ist die Richard-Lehmann-Straße beidseitig von einer straßenbegleitenden wahrnehmbaren mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Diese sollte zur städtebaulich-räumlichen Ordnung der Bebauungsplan aufnehmen und mit Ausweisung einer entsprechenden bebaubaren Fläche fortführen.

Zu 2. Nach der Ansiedlung von Porta und Fahrrad Stadler mit umfangreichen Pkw-Stellplatzflächen sollen mit der geplanten Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Areal der Alten Messe weitere Flächen für ebenerdige Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden.

Die Stadt Leipzig erhebt in ihrem Mietspiegel die Kosten je qm Wohnraum und weist bezogen auf diese die Mittelwerte je qm aus. Im Mietspiegel von 2016 sind die Wohnflächenstreuung und die Bruttokaltmieten nicht nach Haushaltsgrößen ausgewiesen. Dies wäre jedoch ein wichtiger Wert, um beispielsweise die Anzahl Haushalte mit mehr als vier Personen beziehungsweise mit Familien mit mehr als drei Kindern, deren Zahl zwischen 2012 und 2016 stark gestiegen ist, zu erheben. Daher fragen wir an:

  1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?
  2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)?
  3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer  zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)
  4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)