In der Ratsversammlung am 21.11.2013 wurde mit der Beschlussnummer V-RB-1816/13 die Neufassung des SPD-Antrags „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ positiv votiert. Hintergrund des Antrags war, dass nicht-betriebsnotwendige Grundstücke, die die städtischen Beteiligungsunternehmen veräußern möchten, zunächst der Stadtverwaltung angezeigt werden, um eine Abstimmung darüber zu ermöglichen, welche Grundstücke aus stadtstrategischer Sicht nicht an Dritte verkauft sondern an die Stadt Leipzig veräußert werden sollen. Der Stadt sollte dadurch ein größerer Pool an Grundstücken zur Verfügung stehen, um den Ausbau und die Erweiterung der sozialen und Bildungsinfrastruktur unkomplizierter realisieren zu können.

Allerdings bestehen Zweifel an der Umsetzung dieses Beschlusses, wie die von der SPD-Fraktion recherchierten Beispiele zeigen, bei denen die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mehrere unbebaute Grundstücke mit Größen zwischen 2.400 und 22.500 Quadratmetern über ein großes Immobilienportal zur Vermietung anbot (siehe Anlage). Deshalb fragen wir:

  1. Wie wurde der betreffende Ratsbeschluss vom 21.11.2013 umgesetzt und wurden entsprechende Regelungen getroffen, die eine frühzeitige Abstimmung zwischen Verwaltung und Unternehmen vorschreiben? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  2. Welche Erfahrungen wurden seit dem Beschluss mit der Abstimmung zwischen Verwaltung und städtischen Unternehmen in Grundstücksfragen gemacht?
  3. Handelt es sich bei den genannten Vermietungsangeboten der LWB um Grundstücke, die bereits der Stadtverwaltung gemeldet worden sind und die bspw. für die Erweiterung der sozialen und Bildungsinfrastruktur nicht geeignet sind?

Wenn nein: Sind Vermietungen von den Regelungen ausgeschlossen oder handelt es sich dabei um eine Regelungslücke, die die Geschäftsführung der LWB genutzt hat, um diese Grundstücke nicht der Stadt selbst anbieten zu müssen?

Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in diesem Fall eingeleitet?

Die IT-Infrastruktur wird nach und nach an unseren Schulen ausgebaut. Hierdurch erfolgt auch ein höherer Wartungsaufwand. Das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) betreut bisher die PC- und Netzwerktechnik der Schulen in kommunaler Trägerschaft. Dazu haben wir folgende Fragen.

  1. Welche Aufgaben hat das MPZ noch?
  2. Gibt es noch weitere Firmen, die Wartungsarbeiten an der PC- und Netzwerktechnik durchführen?
  3. Wer betreut die PC-Kabinette der Schulen? Wie erfolgt die Ausschreibung?
  4. Ist jeder Schule ein fester IT-Koordinator zugeordnet? Für wie viele Schulen ist ein IT-Koordinator zuständig?
  5. Wie viel kostet die Betreuung der PC- und Netzwerktechnik jährlich?
  6. Plant die Stadt, durch den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen in den nächsten Jahren, eine Erhöhung des Stellenanteils bei IT-Koordinatoren? Wenn ja, was plant die Stadt hier genau?
  7. Sind die Organisation und Wartung der IT-Technik an Schulen in kommunaler Trägerschaft Bestandteil des Medienentwicklungsplanes?

Frage 1: Welche öffentlichen städtischen Gebäude bieten Bürgerinnen und Bürgern freie Wlan-Zugänge an? (Bitte einzeln angeben inklusive aller Zweigstellen von Bürgerämtern, städtischen Bibliotheken, Volkshochschule, Eigenbetriebe Kulturstätten und sonstige städtische Ämter mit Bürgerkontakt)

 

Zur Zeit sind folgende Gebäude bzw. Teilflächen mit WLAN für die Bürger/innen versorgt:

Gebäude Versorgter Bereich
Neues Rathaus Obere und Untere Wandelhalle
  Ratsplenarsaal
  Sitzungssaal
  Festsaal
  Sitzungsräume 2. Etage
  Alle Turmzimmer
Technisches Rathaus Zentrale Konferenzräume (Haus B, 2. Etage)
VHS Gesamter Bereich
Leipziger Städtische Bibliotheken       Hauptgebäude Wilhelm-Leuschner-Platz
  Stadtteilbibliothek Georg-Schumann-Str. 105
  Stadtteilbibliothek Zschochersche Str. 14
  Stadtteilbibliothek Dresdner Str. 80
  Stadtteilbibliothek Steinstr. 42
Museum der bildenden Künste Gesamter Bereich
Otto-Schill-Str. 2 Gesamter Bereich
Prager Str. 21 Gesamter Bereich (im Bau)

 

 Frage 2: Für welche öffentlichen städtischen Gebäude ist in 2017 und 2018 geplant diese mit freien Wlan-Zugängen auszustatten? (Bitte einzeln angeben inklusive aller Zweigstellen von Bürgerämter, städtischen Bibliotheken, Volkshochschule, Eigenbetriebe Kulturstätten und sonstige städtische Ämter mit Bürgerkontakt)

 

Die Lecos wurde von der IT-Koordination beauftragt, die WLAN-Versorgung in den Verwaltungsobjekten schrittweise auszubauen. Nach einem abgestimmten Plan sind für 2017/2018

folgende Objekte geplant:

Gebäude Versorgter Bereich
Neues Rathaus Gesamter Bereich
Bürgerämter Wartebereiche in allen Bürgerämtern
Leipziger Städtische Bibliotheken      bisher nicht erschlossene Stadtteilbibliotheken

 

 Frage 3: Wie wird in den Gebäuden mit freien Wlan-Zugängen auf diese aufmerksam gemacht?

 

In den o.g. verwaltungsgenutzten Objekten gibt es noch keine Hinweise. Dies wird mit dem schrittweisen Ausbau gemäß Antwort Frage 2 nachgeholt.

Frage 4: Für welche der unter 1. genannten Gebäude besteht die unmittelbare Möglichkeit, dort einen Freifunk-Router aufzustellen?

 

Diese Frage kann zur Zeit nicht beantwortet werden. Dies muss durch die LECOS geprüft werden.

Beschlussvorlagen: 572/14, 1652, 587/14

Neue Beschlusspunkte 5 und 6

5.
Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages“ (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.

6.
In den städtischen Leipziger Museen wird eine Besucherforschung durchgeführt. Hierbei soll erfragt werden, wie sich das Publikum zusammensetzt, was es vorfindet, versteht und was es erwartet. Die Besucherforschung kann in Kooperation mit Hochschulen oder Forschungsinstituten durchgeführt werden und ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2016 vorzulegen.

Begründung:
„Zahle so viel du willst“ – „Pay as you wish“ – ist ein interessantes Konzept, Bürgerinnen und Bürgern einen sehr kostengünstigen Besuch von kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch an den Wert von Kultur zu erinnern. Die mögliche Ausgestaltung des „Zahle so viel du willst-Tags“ sollen die städtischen Museen zusammen mit der Stadtverwaltung dem Stadtrat darstellen. Hierbei soll auch auf die Häufigkeit des „Zahle so viel du willst-Tages“ – wöchentlich oder monatlich -, das Ersetzen des monatlich kostenfreien Mittwochs durch den „Zahle so viel du willst-Tages“ und die Möglichkeit der erworbenen Spenden/Einnahmen am „Zahle so viel du willst-Tages“ für Erwerbungen oder Veranstaltungen der Museen zu nutzen, eingehen.
Die Leipziger städtischen Museen arbeiten gut. Die Besucherforschung soll dabei helfen Veränderungen der Struktur des Museumspublikums und Wirkungsanalysen bestimmter, auch didaktischer und medialer, Angebote zu erhalten. Hierzu können Trendanalysen von Museumsbesuchen, Besucherbefragungen, Erhebungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Forschungen zu museumspädagogischen Angeboten und zur Nutzung neuer Medien im Museum zählen. Hierbei sollte auch ein besonderer Fokus der Untersuchung auf der kulturelle Bildung und der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen gelegt werden. Auch die Attraktivität von Tages- und Jahreskarten für alle Leipziger städtischen Museen soll hierbei erfragt werden.

Aktualisierung 17.3.2017

Besucherbefragung 2016 ist erschienen und unter http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/buergerumfrage/?eID=dam_frontend_push&docID=66457 einsehbar.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

 

Die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten zu den ergänzenden Finanzierungswegen für den ÖPNV sind ernüchternd. Sie sind leider nicht das Wundermittel, wie vielleicht von einigen gehofft, um die chronische Unterfinanzierung unseres ÖPNV zu lösen. Bis auf den Vorschlag einer kräftigen Erhöhung der Grundsteuer sind alle anderen Vorschläge nach jetziger Rechtslage nicht umsetzbar. Durch den Freistaat Sachsen müsste erst das KAG geändert werden, um ein Bürgerticket, einen ÖPNV-Beitrag oder eine ÖPNV-Taxe einzuführen. Und die Grundsteuer befindet sich in Leipzig schon auf einem sehr hohen Niveau.

Jetzt fordern die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linken den Oberbürgermeister auf, sich auf Bundes- und Landesebene für die Änderung dieser rechtlichen Rahmenvoraussetzungen einzusetzen, um mittelfristig diese Sonderabgaben zur ergänzenden ÖPNV–Finanzierung einführen zu können. Zudem soll der Stadtrat ein klares Bekenntnis zur Einführung kommunalpolitisch ergänzender Finanzierungswege für den ÖPNV beschließen.

Doch dieses Bekenntnis wird von unserer Fraktion nicht kommen.

Zum einen werden diese ergänzenden Finanzierungsformen, sollten diese dann rechtlich möglich sein, nicht annähernd die finanziellen Probleme des ÖPNV lösen können. Zum anderen würden wir  Bund und Land aus ihrer Pflicht nehmen, auskömmliche Mittel  zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Und drittens müssten wir dann eine breite und lange Detaildiskussion führen, welche Maßnahmen sowohl sozial-, als auch wirtschaftspolitisch vertretbar wären bei möglichst geringem Bürokratieaufwuchs.  Wenn überhaupt müsste so eine Sonderabgabe auf Initiative des Bundes bundeseinheitlich geregelt werden , wie z.B. in Frankreich die Verkehrsabgabe, da die Unterfinanzierung des ÖPNV kein spezifisches Problem der Stadt Leipzig ist, sondern ein Problem, welches alle Großstädte in Deutschland haben. Ein kommunaler Flickenteppich verschiedenster Sonderabgaben für den ÖPNV wäre sicherlich keine gute Lösung.

Auch wenn es langweilig klingt, es gibt keine schnellen und einfachen Lösungen. Wir müssen stattdessen eine Diskussion beginnen, wie wir die Mehrbedarfe möglichst fair zwischen der Stadt Leipzig, der städtischen Holding LVV und den Fahrgästen austarieren. Dazu hat unsere Fraktion ja bereits einen Antrag im Verfahren laufen, der genau diese Diskussion jetzt mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes und der damit verbundenen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einfordert.

Eine wachsende Stadt erfordert auch einen deutlichen Ausbau des ÖPNV und dieser braucht mehr finanziellen Mittel. Dazu muss jeder seinen entsprechenden Beitrag leisten. Die LVB und die Holding LVV über weitere Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen als permanente Aufgabe, die Stadt Leipzig  selbst über höhere Zuschüsse, wenn mehr Leistungen bestellt werden sollten und natürlich Bund und Land durch die zur Verfügungstellung auskömmlicher Fördermittel, um die notwendigen Investitionsmaßnahmen auch realisieren zu können. Das ist die einfache und ernüchternde Wahrheit. Und dafür werden wir uns als Fraktion auch in der anstehenden politischen Debatte zum Nahverkehrsplan und Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einsetzen.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ENDLICH! Die Kapazitäten an der 60. Grundschule sind schon lange ausgeschöpft. Der Kapazitätsrichtwert dieser Schule wird mit 2,5 Zügen, also 10 Klassen angegeben. Schon seit einiger Zeit wird dieser Wert überschritten, das heißt: Fachunterrichtsräume müssen als Klassenräume genutzt werden, eine Umnutzung von Horträumen ist nicht möglich, weil sich dieser in einem anderen Gebäude befindet, das ca. 500 Meter entfernt ist.

Die Sanitärräume befinden sich in einem Nebengebäude und der Speiseraum wurde in einem Raumsystem untergebracht. Zusammen ergibt das: Handlungsbedarf ist überfällig, die Bedingungen entsprechen schon lange nicht mehr den Anforderungen einer heutigen Schule.

Nun kommt der Erweiterungsbau mit Mensa, Toiletten und drei neuen Unterrichtsräumen.

Aber: Leipzig wächst und in Knauthain und Knautnaundorf befinden sich noch reichlich Flächen, die in den nächsten Jahren besonders für den Eigenheimbau vorgesehen werden.

Die geplanten Flächen der 60. GS reichen aber nur für die bisher dort wohnenden Kinder. Deshalb stellt meine Fraktion den Antrag, in den neu entstehenden Gebieten eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur zu kaufen. Damit meinen wir nicht das Restfleckchen, dass die Verwaltung bisher als Vorbehaltsfläche vorgesehen hat, wahrscheinlich weil es sonst keiner haben wollte – die Fläche des ehemaligen, der ersten Autohauses Heil, romanisch gelegen direkt hinter einem Bahnübergang und an einer Kreuzung, deren Vorfahrtsregeln so manchen Autofahrer überfordern.

Wir wollen eine attraktive Fläche, die dort ist, wo auch die Kinder wohnen, die die jetzt schon recht langen Schulwege haben und die die Schulwegsicherheit berücksichtigt. Wie diese Fläche dann bebaut wird, mit Schule und Kita oder vielleicht sogar mit einem Angebot für Senioren, das wollen wir jetzt noch nicht festlegen. Dazu müssen die Entwicklungen betrachtet werden. Die Verwaltung hat also noch ein bisschen Zeit, kreative Nutzungskonzepte zu entwickeln.

Aber keine Zeit, eine Fläche zu sichern. Also, liebe Bürgermeister und natürlich auch Sie, Herr Oberbürgermeister, damit wir in Zukunft auf einen Krisenstab im Bereich Schule verzichten können, müssen Sie planvoll und vorausschauend handeln.

Und wenn Sie, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das auch so sehen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank!

Redner: Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

am Sonnabendvormittag bin ich mit meiner Familie spazieren gegangen, durch unsere wunderbaren Parks und durch liebevoll angelegte Kleingartenanlagen, in denen schon die ersten Frühblüher erwachten. Und was musste ich sehen? Heerscharen älterer Damen und Herren beginnen, wie jedes Jahr bei den ersten Sonnenstrahlen, Unmengen von Baumaterial, Matratzen, Kühlschränke, Möbel und Küchengeräte in die Kleingartenanlagen zu schleppen, um kleinste Hütten, die teilweise nur in billigster Holzbauweise errichtet wurden, auszubauen und bewohnbar zu machen. Ich bin mir sicher, viele der Hütten verfügen weder über einen Abwasseranschluss noch wird der Müll regelgerecht entsorgt. Ich habe sogar graumelierte Herren beobachten können, die ihre Notdurft auf einem Misthaufen verrichtet haben. Schon in den letzten Jahren habe ich im Sommer gesehen wie in den Anlagen hunderte dieser autonomen Bürgerinnen und Bürger, teilweise über Wochen und Monate dort leben, ohne ihren neuen Wohnsitz der Stadt zu melden und sich an Recht und Gesetz zu halten. Wann handeln Stadt und Polizei endlich und räumen diese illegalen besetzen Gebiete? Herr Rosenthal, sorgen sie dafür, dass Recht und Gesetz in Leipzig endlich umgesetzt werden!

Aber Spaß bei Seite: Leipzig wirbt für sich mit dem Slogan: „Leipziger Freiheit“. Dies lässt Raum für persönliches Gefühl und Interpretation – jeder einzelne kann seine „Freiheiten“ in Leipzig finden und davon profitieren. Zum anderen greifen die „Freiheiten“ die Chancen auf, die Leipzig bietet. Sei es in der Kultur, der Wirtschaft, der Wissenschaft oder bei Lebensqualität und Freizeit.

Auch Wagenplätze sind Teil dieser Freiheit und gehören, wie in fast allen großen Städten zum Stadtbild. Man muss nicht in einem Wohn- oder Bauwagen wohnen wollen, um sich dafür einsetzen, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, diesen Lebens- bzw. Wohnentwurf auch in Leipzig zu ermöglichen.

(c) Sabine Geißler/pixelio.de

Wir befinden uns bei Wagenplätzen in einer baurechtlichen Grauzone – im Übrigen genauso wie die Kleingärtner, die im Sommer in ihrer Laube wohnen, daher ist es vernünftig, Lösungen zu finden, die Bedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen aufstellen, bis baurechtlich eindeutige Regelungen auf Bundes- bzw. Landesebene geschaffen werden. Genau dies tut die Neufassung des CDU-Antrags bzw. der Verwaltungsstandpunkt. Mit den Verträgen regelt die
Stadtverwaltung u.a. Fragen zum Wasser, Abwasser, Lärm, zur Verkehrssicherungspflicht oder zur Meldepflicht. Und wenn sich jemand an der Höhe des Gartenzaunes stört, gibt es auch hier eine Lösung: Das sächsische Nachbarrechtsgesetz.  Die Verträge regeln ein nachbarschaftliches Miteinander und sollten sie  nicht eingehalten werden, besteht für die Bewohnerinnen und Bewohner der Plätze die Gefahr, dass diese gekündigt werden. Die Wagenplatzbewohner haben also auch etwas zu verlieren und die Einhaltung der Verträge liegt in ihrem ureigenen Interesse

Was die Stadtverwaltung mit den Verträgen tut, ist genau das, was ich von einer Stadtverwaltung erwarte: Lösungen zu suchen, statt zu verhindern. Und das ämter- und dezernatsübergreifend. Das erwarte ich übrigens nicht nur bei Wagenplätzen, sondern beispielsweise auch bei der „Amalie“, mit denen sich Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen bereits solidarisiert haben. Und ich  begrüße es, dass die Stadtverwaltungen in Kleingartenanlagen ein oder zwei Augen zudrückt, wenn vor allem in den Sommermonaten dort teilweise auch gewohnt wird. Für eine Stadt die attraktiv bleiben möchte, gibt es nicht nur schwarz und weiß, es gibt auch Grauzonen und ein buntes Farbenspektrum. Sei es bei Wagenplätzen, in Kleingartenanlagen oder beispielsweise bei der Regelung des Offenhaltens von Spätverkäufen und Freisitzen. Eine Stadt muss hierbei immer abwägen, denn es geht um mehr als nur den isolierten Einzelfall. Es geht um die „Leipziger Freiheit“, um Freiräume, um kulturelle Beiträge, um eine symbolische Bedeutung. Kurz es geht um Lebensqualität und Lebensgefühl.

Die SPD-Fraktion wird daher mehrheitlich der Neufassung des CDU-Antrags zustimmen.