Beschlussvorschlag:

Im Verkehrs- und Tiefbauamt wird eine zusätzliche VzÄ für einen Verkehrsnetzplaner im Haushalt 2017/2018 eingestellt.

Begründung:

Zur systematischen Verbesserung und Optimierung sämtlicher Verkehrsabläufe und Verkehrsarten der Stadt Leipzig, schlägt die SPD-Fraktion die Stelle eines Verkehrsnetzplaners vor. Der Verkehrsnetzplaner soll im Rahmen des Integrierten Ansatzes Schwachstellen im Verkehrsnetz identifizieren, verkehrsnetzverbessernde Maßnahmen vorschlagen und Umsetzungsstrategien erarbeiten.
Damit soll es künftig besser möglich sein, gezielte Maßnahmen neben den bekannten abschnittsbezogenen Straßenbau zu ermöglichen und einen noch effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Musikschule Johann-Sebastian-Bach erhöht 2017 ihre festangestellten Musikschullehrer/innen um 2 VzÄ (EG9) und um weitere 2 VzÄ (EG9) im Jahr 2018. Die Stadt Leipzig erhöht den städtischen Zuschuss an dem Eigenbetrieb Musikschule Johann Sebastian Bach um diese Stellenanteile in den Jahren 2017 und 2018.
  2. Der Stundenlohn der Honorarkräfte wird 2018 um weitere zwei Euro auf durchschnittlich 24,22 Euro pro Unterrichtsstunde erhöht.
  3. Die Stadt Leipzig unterstützt den Eigenbetrieb Musikschule Johann Sebastian Bach beim Ausbau/Erweiterung der Unterrichtskapazitäten. Dies kann durch den schrittweisen Aufbau von Zweigstellen, idealerweise jeweils in den Stadtbezirken Süd, Ost/Nordost und Altwest/Südwest, in für den Musikunterricht geeigneten, ganztätig nutzbaren Räumlichkeiten passieren. Dem Betriebsausschuss Kulturstätten ist hierzu bis zum III. Quartal 2017 ein Vorschlag zum konkreten Ausbau/Erweiterung der Unterrichtskapazitäten des Eigenbetriebs Musikschule Johann Sebastian Bach vorzulegen.

Begründung:
Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Die Warteliste ist seit 2014 weiter angewachsen. Viele weitere junge Menschen würden gerne an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung als auch bei der Breitenausbildung eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland. Durch die Erhöhung der Anzahl Festangestellter Musiklehrer und Musiklehrerinnen hoffen wir, die Warteliste abbauen zu können, und durch die Erhöhung der Honorare für freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können wir eine faire Bezahlung der hochqualifizierten Lehrerinnen und Lehrer erreichen. Die Musikschule braucht auch neue und zusätzliche Raumkapazitäten für den Musikunterricht. Dies liegt zum einen an der wachsenden Schülerzahl und zum anderen fallen immer mehr Räume in Schulgebäuden für den Musikunterricht weg. Die Musikschule muss neue Räume finden, um die Nachfrage nach Musikunterricht weiter und besser bedienen zu können. Diese Außenstellen sollten eine gute Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler haben.

Beschlussvorschlag:

Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 werden jeweils 500.000 Euro im Bereich Gehwegunterhaltung zur Förderung des Fußverkehrs eingestellt.

Begründung:    

Fast 30 Prozent aller Wege werden in Leipzig zu Fuß zurückgelegt (vgl. SrV 2013). Viele Menschen sind auf barrierearme Gehwege angewiesen, insbesondere ältere und Familien mit Kleinkindern.

Mit Blick auf die zukünftigen Entwicklung der Demographie wird der Anteil an Kleinkindern, Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen an der Gesamtbevölkerung weiter zunehmen. Dem gilt es Rechnung zu tragen.

Die Mittel sollen verwendet werden, um die Gehwegunterhaltung deutlich zu verstärken. Es sollen gezielt barrierearme Gehwege ermöglicht werden. Dies umfasst nicht nur die Absenkung von Borden im Knotenbereich und die Sanierung von Gehwegen, sondern auch die Schaffung von mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum und einer stärkeren Trennung des Fuß- vom Fahrverkehr.

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird für das Jahr 2017 von 260 Mio. Euro auf 265 Mio. Euro und für 2018 wird von 265 Mio. Euro auf 270 Mio. Euro angehoben.

Begründung:  

Entsprechend der Planansätze der vergangenen Jahre und der vorliegenden Rechnungsergebnisse sowie vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Stadt erscheinen die für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorgesehenen Planansätze für Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu niedrig und sollten entsprechend angehoben werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, an folgenden Kitas Räume/Gebäudeteile zu reaktivieren:
    a. Tarostraße 7/9
    b. H.-Otto-Str. 2a/b
    c. K.-Tucholskystr. 10
    d. A.-Nagel-Straße
    e. Kantatenweg 41
    f. Kändlerstraße
    Hierdurch können 324 Plätze zusätzlich entstehen. Dafür werden Planungsmittel in Höhe von 225.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt und 2.000.000 Euro in den Haushalt 2018 für die Sanierung. Die Stadt Leipzig setzt hierfür Fördermittel ein.
  2. Der Kita-Neubau Windscheidstraße wird vorgezogen. Hierfür werden die Planungsmittel in Höhe von 90.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt. Für den Bau der Kita werden 800.000 Euro in den Haushalt 2018 und 600.000 Euro für 2019 als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingestellt. Die Stadt Leipzig setzt hierfür Fördermittel ein.
  3. Die Stadt Leipzig prüft, ob auch ein Ausbau an Plätzen bei Kindertagesstätten freier Träger möglich ist. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum III. Quartal 2017 vorgelegt.

Begründung:
In Leipzig werden weiterhin viele zusätzliche Kitaplätze gebraucht. In 2015 gab es in Leipzig 6.622 Geburten, dies sind 381 Geburten mehr als im Jahr 2014. Auch in den ersten drei Quartalen 2016 gab es mehr Geburten in Leipzig als in 2015. Hinzu kommen Zuzüge nach Leipzig. Durch Reaktivierung von Gebäudeteilen und Anbau an bereits bestehenden Kitas können schnell zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, ohne dass neue Grundstücke gesucht werden müssen.
Der Kita-Neubau Windscheidstraße liegt in einem Wohngebiet mit einem großen Mehrbedarf an Kitaplätzen. Diese Kita erst nach 2021 fertigzustellen, wie in der bisherigen Planung der Stadt vorgesehen, ist kontraproduktiv.

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz für Einnahmen durch Mahngebühren und Verspätungszuschläge wird für die Haushaltsjahre 2017/18 auf 3,6 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Im vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2015 wurden Einnahmen aus Mahngebühren und Verspätungszuschlägen in Höhe von 3,8 Millionen Euro angegeben. Der Planansatz für das Jahr 2016 sieht sogar Einnahmen i.H.v. 5,4 Millionen Euro vor. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 geht die Verwaltung von Einnahmen im Bereich von 2,6 Millionen Euro jährlich aus. Vor diesem Hintergrund soll der Planansatz für die Jahre 2017 und 2018 auf etwa das Niveau des RE 2015 gebracht werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig führt zum 01.01.2018 eine Gästetaxe in Höhe von einem Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis bis 30 Euro,  von drei Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis bis 60 Euro und fünf Euro ab einem Bruttoübernachtungspreis ab 60 Euro pro Übernachtung pro Gast in Beherbergungsbetrieben und bei privaten Vermietern ein. Um der Familienfreundlichkeit Rechnung zu tragen, sind minderjährige Personen von dieser Regelung ausgenommen.
  2. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum 31.07.2017 eine Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (im Sinne § 34 SächsKAG) in der Stadt Leipzig.
  3. Die Einnahmen aus der Gästetaxe sollen unter anderem für infrastrukturelle Maßnahmen im ÖPNV, für die Bereiche Kultur und Sport sowie für die Tourismusförderung eingesetzt werden. Diese zweckgebundenen Einnahmen ersetzen bereits geplante Eigenmittel der Stadt in den Bereichen, die über die Gästetaxe finanziert werden können.

Begründung:

Durch die Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) (Landtagsbeschluss vom 26.9.2016) können künftig alle sächsischen Kommunen die eine touristische Infrastruktur vorhalten eine Gästetaxe (§ 34 SächsKAG) und eine Tourismusabgabe(§ 35 SächsKAG) erheben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Tourismus zu den dominierenden Wirtschaftszweigen einer Gemeinde zählt. Bei der Gästetaxe zahlt jeder Tourist pro Übernachtung einen Betrag an die Gemeinde. Die Mittel dürfen nur zweckgebunden verwenden werden, d.h. zur Verwendung des touristischen Aufwandes einer Gemeinde. Aus Gründen der Transparenz und zur Vermeidung einer Kostenüberdeckung ist eine Kalkulation zu erstellen. Eine Gästetaxe bietet eine gute Grundlage für Investitionen in die touristische Infrastruktur, dazu gehört der ÖPNV genauso wie beispielsweise Kultur- und Sporteinrichtungen.
Der Begriff des Tourismus wird dabei i. S. d. Tourismusdefinition der
Welttourismusorganisation („Touristen sind Personen, die zu Orten außerhalb ihres
gewöhnlichen Umfeldes reisen und sich dort für nicht mehr als ein Jahr aufhalten aus
Freizeit- oder geschäftlichen Motiven, die nicht mit der Ausübung einer bezahlten Aktivität
am besuchten Ort verbunden sind.“) weit verstanden. Er umfasst insbesondere:

  • Tagungs- und Kongresstourismus,
  • Messetourismus,
  • Geschäftstourismus,
  • Kulturtourismus,
  • Städtetourismus,
  • Jugendtourismus und Seniorentourismus,
  • Erholungstourismus,
  • Heil-, Kur- und Gesundheitstourismus.

Davon zu unterscheiden sind die sog. Berufspendler, d. h. die Einwohner der Gemeinde, die zwar ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde haben, aber in der die Gästetaxe erhebenden Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen. Diese Personengruppe ist nicht gästetaxpflichtig.
Die Möglichkeit, auch berufsbedingte Übernachtungen zu veranlagen, stellt ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal zur Übernachtungssteuer dar. Damit ist die Gästetaxe weniger bürokratisch, rechtssicherer und generiert höhere Einnahmen als die Bettensteuer. Aufwendige Kontrollen, wer dienstlich oder privat übernachtet, entfallen somit.
Übernachtungszahlen:
Leipzig: 2015 – 2.829.824, I. HJ 2016 – 1.390.200 (Steigerung gegenüber I. HJ. 2015)
Prognose für 2016 ca. 3 Mio. Übernachtungen, 2018 ca. 3,3 Mio. Übernachtungen
Dresden: 2015 – 4.308.631
Die vorgeschlagene Staffelung der vorgeschlagenen Gästetaxe entsprechend des Bruttoübernachtungspreises orientiert sich grob am Beispiel der Stadt Dresden.