Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung der sächsischen Wohnungsbaurichtlinie, die in Leipzig Anwendung finden soll, wird eine zusätzliche Stelle im Stellenplanentwurf beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung befristet bis Ende 2019 eingerichtet.

Begründung:    

Die sächsische Landesregierung aus SPD und CDU hat sich auf eine Förderung von neuem sozialen Wohnraum geeinigt. Vor allem in den Regionen mit massiven Zuzug wie Leipzig und Dresden soll die Wohnungsbaurichtlinie (Richtlinie zweckgebundener Mietwohnraum – RL zMW) zur Anwendung kommen. Ziel der Förderung ist es, durch Zuschüsse Wohneinheiten im unteren bis mittleren Mietpreissegment mit Belegungsbindung zu schaffen. Erst durch eine Förderung ist es überhaupt möglich, in der Bauleitplanung  sozialen Wohnungsbau festzusetzen.
Da die Mittel für die soziale Wohnraumförderung derzeit bis 2019 zur Verfügung stehen sollen und das Gelingen der Richtlinie auch maßgebend von den bürokratischen Abläufen abhängt, soll hierfür 1 VzÄ beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung angesiedelt werden. Hinzu kommt, dass durch die Richtlinie die Kommunen in hohem Maße an der Antragsbearbeitung und -bewilligung beteiligt werden sollen, was nicht nur die kommunale Verantwortung stärkt, sondern auch mit zusätzlichen Aufgaben verbunden sein wird.

Beschlussvorschlag:

In die Haushalte für 2017 und 2018 sind jeweils 0,5 Mio. Euro für die Sanierung und Instandhaltung von Außensportanlagen an Schulen und für die Instandhaltung und Sanierung von Spielplätzen an Kindertagesstätten und Schulen in kommunaler Trägerschaft zusätzlich einzustellen. Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet weiterhin in den ständigen Fachausschüssen, JSGS, U/O und S+B, einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Weiterhin soll dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum I. Quartal 2017 dargelegt werden, wie Schenkungen von Spielgeräten an Schulen und Kitas schneller aufgebaut und genutzt werden können.

Begründung:

Zahlreiche Spielplätze und Sportanlagen an Kindertagesstätten und Schulen in kommunaler Trägerschaft müssen saniert werden. Die Nutzungsquote steigt durch höhere Schülerzahlen, der Doppelnutzung von Schule und Hort und durch die längere Verweildauer durch Ganztagesangebote.
Im gerade verabschiedeten Sportprogramm 2024 wurde die Öffnung von Schulsportanlagen beschlossen. Hierfür müssen aber auch die Sportanlagen in einem guten Zustand sein und durch die dann entstehende intensivere Nutzung sind höhere Instandhaltungskosten einzukalkulieren.

Beschlussvorschlag:

Es werden jeweils 3.000.000 Euro zusätzlich in die städtische Haushalte 2017 und 2018 als Planungsmittel für den Schulbau eingestellt.

Begründung:

Die Bevölkerungsprognose für Leipzig sagt bis 2030 eine weitere deutliche Bevölkerungszunahme voraus. Gleichzeitig sind weiterhin viele Leipziger Schulen in einen sanierungsbedürftigen Bauzustand. In den kommenden Jahren muss die Stadt Leipzig also weiter sanieren und gleichzeitig zusätzliche Schulen beziehungsweise Schulanbauten realisieren. Bevor Schulhöfe umgestaltet, Toilettenstränge saniert oder ganze Schulen neugebaut oder komplettsaniert werden können, sind Planungen notwendig, um diese Maßnahmen später umsetzen zu können. Hierfür sind Planungsmittel und ein Topf für kurzfristige, notwendig werdende Planungen dringend erfordlich. Eines der größten Probleme ist momentan, dass die Stadt so gut wie keinen Planungsvorlauf mehr hat. Um dies zu ändern und ab 2019 mehr Schulbau betreiben zu können, sind Planungsmittel in Höhe von drei Millionen Euro jährlich unumgänglich.
Auch die Überarbeitung des Schulentwicklungsplans entsprechend der aktuellen Bevölkerungsprognose wird weitere Bedarfe nach Kapazitätserweiterung von Schulplätzen aufzeigen. Diese Erweiterungen müssen zügig umgesetzt werden. Dafür sind Planungsmittel einzustellen, auch um in der Folge Fördermittel beantragen zu können.

Beschlussvorschlag:

Es werden für 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 20.000 Euro für eine sachgerechte Ausstattung von Schulbibliotheken und Leseräumen an Schulen in städtischer Trägerschaft in den Haushalt eingestellt. Die Mittelvergabe soll durch die schulbibliothekarische Arbeitsstelle auf Grundlage der von den Schulen eingereichten Konzepte erfolgen.

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit der Schulbibliotheken und Leseräume konnte nach dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie der Bürgerarbeitdurch durch viele Einzelmaßnahmen abgesichert werden. Es fehlt in vielen Schulbibliotheken und Leseräumen jedoch eine zeitgemäße Ausstattung an Regalen, Arbeitsplätzen, Arbeitsmaterialien und Sitzgelegenheiten. In vielen Schulbibliotheken und Leseräumen sind diese Ausstattungsgegenstände verschlissen bzw. gar nicht erst vorhanden. Durch den Antrag soll hier zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden.
Schulbibliotheken sind innerschulische Lernorte, die selbstbestimmtes und individuelles Lernen fördern. Medienangebote und Ausstattung ebenso wie Öffnungszeiten und personelle Ausstattung bestimmen das Bild der Schulbibliotheken. Schulbibliotheken sind auch Orte für Veranstaltungen, Präsentationen, ein Aufenthaltsraum, Rechercheort, Rückzugs- und Entspannungsraum. Ein Budget zum Ausbau des Medienbestandes ist eingestellt. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 ein Musterraumprogramm für Schulbibliotheken in allen Schultypen erstellt. Bei Schulneubauten und Sanierungen von Schulgebauten wird dies bereits umgesetzt. Für die Umgestaltung in Bestandsgebäuden ist derzeit kein Budget vorhanden (siehe auch Vorlage DS-00035/15 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig).

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt stellt zusätzlich 150.000 Euro in den Haushalt 2017 und 400.000 Euro in den Haushalt 2018 für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur, für belastbare W-LAN-Zugänge und für Endgeräte, wie Laptops, Tablets, Smartboards und PCs, für kommunale Schulen ein.
  2. Dem Stadtrat wird bis zum II. Quartal 2017 ein Konzept zur „Umsetzung digitaler Bildung“ vorgelegt, um die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel aus dem Digital-Pakt optimal abrufen und nutzen zu können.
  3. Die Stadt Leipzig führt Gespräche mit dem Freistaat Sachsen und dem sächsischen Städte- und Gemeindetag über gemeinsame Mindeststandards bei der Ausstattung staatlicher Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten sowie deren Finanzierung.
  4. Für die Wartung und Betrieb der Breitbandanbindungen, W-LAN-Zugänge und Endgeräte erstellt die Stadt Leipzig ein Konzept und legt dies dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum III. Quartal 2017 vor.

Begründung:

Deutschland ist bei der IT-Ausstattung der Schulen im europäischen Vergleich nur unterer Durchschnitt. In Leipzig selber sieht es nicht viel besser aus. Von 137 kommunalen Schulgebäuden ist die Infrastruktur an 91 Gebäuden nur teilweise ausgebaut, das heißt sie sind nur teilweise mit LAN vernetzt oder allein die Medienkabinette und die Schulverwaltung sind entsprechend versorgt. Vor allem an Grund- und Oberschulen muss nachgerüstet werden. Allein die Kosten für die Erweiterung der LAN-Netzwerkinfrastruktur wird auf mehr als 1,3 Mio. Euro geschätzt. Für den Ausbau und Installation von W-LAN-Komponenten werden je Schule zirka 20.000 Euro und für Betrieb, Administration und Wartung der W-LAN-Systeme zirka 2.000 Euro pro Jahr und Schule benötigt. Eine flächendeckende W-LAN-Infrastruktur ist bei den Leipziger Schulen derzeit nur am Wilhelm-Ostwald-Gymnasium vorhanden. Die Ausstattung mit Endgeräten, Breitbandanschlüssen und W-LAN-Zugängen ist Aufgabe des Schulträgers. Die im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 zur Verfügung gestellten Mittel zum Roll-out sind äußerst knapp bemessen und sichern gerade den Status quo an den Schulen. In Zukunft müssen auch die Schulerweiterungen und Schulneubauten entsprechend ausgestattet werden.
Um die Bundesmittel aus dem Digital-Pakt abrufen zu können, müssen sich die kommunalen Schulträger mit „Konzepten zur Umsetzung digitaler Bildung“ bewerben. Um hier optimal vorbereitet zu sein und in Leipzig langsam zu smarten Schulen zu kommen, müssen wir jetzt in diesen Bereich investieren.
Das Sächsische Kabinett hat im Januar 2016 eine Digitalisierungsstrategie verabschiedet und der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Martin Dulig, hat hierfür das Strategiepapier „Sachsen Digital“ erarbeitet.
Die zusätzlich eingestellten Mittel sollen nach Bedarf und eingereichtem Schulkonzept an die Schulen in kommunaler Trägerschaft verteilt werden.

Beschlussvorschlag:

Für die städtische Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ in der Petersstraße 43, 04109 Leipzig, werden Planungsmittel für eine Sanierung und Modernisierung des gesamten Objektes in Höhe von 200.000 € zusätzlich in den Haushaltsplan 2017 eingestellt. Der Betriebsausschuss Kulturstätten und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau werden über die Ergebnisse informiert.

Begründung:
Das ehemalige Bankgebäude in der Petersstraße 43, ist seit den 1990er-Jahre das Hauptgebäude der Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ und befindet im Eigentum der Stadt Leipzig resp. der Musikschule. Inzwischen ist im Gebäude etlicher Sanierungsbedarf zusammen gekommen. Dies betrifft unter anderem den feuchten Keller, die in die Jahre gekommenen (Last-)Fahrstühle, die auch für den Transport von Musikinstrumenten gebraucht werden, und die technischen Anlagen. Zudem ist die Barrierefreiheit des Gebäudes nur unzureichend gegeben.

Beschlussvorschlag:

  1. Die ab 2019 in der Mittelfristplanung eingestellten Eigenmittel zur Förderung des Breitbandausbaus, insbesondere für den Anschluss von Gewerbegebieten, werden auf 2018 vorgezogen.
  2. Ebenfalls ab 2018 wird im Amt für Wirtschaftsförderung eine halbe Planstelle (0,5 VZÄ) für die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum Breitbandausbau eingerichtet. Die Vorbereitungen zur Stellenbesetzung sind in 2017 so abzuschließen, dass eine Besetzung ab Januar 2018 erfolgt.

Begründung:    

Die Verfügbarkeit hoher Datenübertragungsraten ist ein wichtiger Standortfaktor für viele Unternehmen. In vielen Gewerbegebieten in Leipzig ist die Versorgung mit entsprechenden Breitbandanschlüssen mangelhaft. Die Sächsische Staatsregierung hat dafür ein Förderprogramm aufgelegt, im Wissen um die Bedeutung eines guten Netzausbaus in Sachsen. Auch Leipzig soll davon profitieren. Nach der dafür erforderlichen Analyse, welche bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2017 ist, soll ab 2018 zügig mit der Umsetzung begonnen werden. Neben den dann erforderlichen Eigenmitteln soll dies auch personell untersetzt werden.