Beschlussvorschlag:

Die folgenden Punkte werden dem Beschlussvorschlag hinzugefügt:
11. Eine Konkretisierung der Begriffe „Starkes Wachstum“ und „Angespannter Wohnungsmarkt“ an Hand fester, bezifferbarer Indikatoren erfolgt im 1. Halbjahr 2016 zeitgleich mit der Veröffentlichung der Bevölkerungsprognose 2016 und wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für eine „Soziale Wohnungsbauförderung“, insbesondere für die Großstädte, einzusetzen.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu schaffen, um Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser auch umsetzen zu können.

Begründung:
Mit Stichtag 30.09.2015 lebten in Leipzig 560.647 Einwohner. Es ist somit davon auszugehen, dass das Vorjahreswachstum von 12.600 zusätzlichen Einwohnern im Jahr 2015 erneut übertroffen wird. Seit der letzten Bevölkerungszählung 2010/2011 ist dieses Phänomen jedes Jahr der Fall. Leipzig ist damit aktuell die dynamischste Großstadt in Deutschland. Die im Wohnungspolitischen Konzept benannten Indikatoren (Haushaltszahlen, Altersstrukturentwicklung, Wohnungszuwachs, Mieten,
Bestandsinvestitionen, Leerstand und stadträumliche Entwicklung) müssen daher mit nachvollziehbaren Zahlen unterlegt werden, damit eine Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob in Leipzig ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, abschließend vorgenommen werden kann.
Da die derzeit nicht marktaktiven leer stehenden Wohnungen in den kommenden Jahren infolge von weiteren Sanierungen gegen Null absinken und der marktaktive Leerstand nach derzeitiger Prognose Ende 2016 nicht mehr existiert, brauchen wir in Leipzig dringend zusätzlichen Neubau zu bezahlbaren Preisen. Daher ist eine soziale Wohnungsneubauförderung durch den Freistaat für Leipzig notwendig. Sachsen erhält vom Bund jährlich ca. 60 Millionen Euro Kompensationsmittel für
Wohnraumförderung, die aber von der Landesregierung aktuell nicht einem sozialgebundenen Wohnungsneubau zugeführt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. (Neu) Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz bis zur Stadtgrenze auch nach dem Fahrplanwechsel Ende November 2015 bis mindestens zur Beschlussfassung des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes weiter betrieben.
2. (Neu) Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird ein externes Gutachten dem Stadtrat vorgelegt, in welchem untersucht wird, wie sich die Fahrgastpotentiale im MDV Liniennetz Zone 110 weiter steigern lassen. Besondere Berücksichtigung gilt dabei den Hinweisen des Fahrgastverbandes ProBahn zur Linie 9 bzgl. einer Streckenverlängerung und ob eine Einstellung der Straßenbahn im o.g. Abschnitt notwendig ist.
3. alter Pkt. 2

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Änderungsbereich 15 ergänzt:
Bereich zwischen Auenweg, Großmiltitzer Straße, Lützner Straße und dem Grünzug entlang des Fließgewässers Zschampert in der Gemarkung Miltitz.

Begründung:
Gemäß den Abwägungen der Einwendungen zur Fortschreibung des FNPs 2014 Seite 2/3
(lfd. Nr. II-71.1 und II-71.2) wurden die Anregungen aus dem OR Miltitz, das genannte Gebiet als „Wohnbaufläche“ bzw. „Gemischte Baufläche“ auszuweisen, nicht mehr Gegenstand des damals laufenden Verfahrens, um letzteres zu einem baldigen Abschluss zu bringen. Es wurde stattdessen eine mittelfristige Darstellung im FNP angestrebt.
Diese sollte mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Soweit es stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt werden sollte, eine bauliche Nutzung der genannten Fläche anzustreben, sollte der FNP zu gegebener Zeit entsprechend angepasst werden. Aus Sicht des Antragstellers sind die Anregungen zur Entwicklung des Gebietes stadtentwicklungspolitisch anzustreben, denn sie brächten entsprechend dem wohnungspolitischen Konzept der Stadt sowohl mehr Wohnraumangebote mit sich, als auch einen sozial gemischten Erhalt und eine Weiterentwicklung des Stadtbezirks Leipzig-West. Hinzu kommt eine parallele Entwicklung des Naherholungsgebietes Kulkwitzer See, die Schließung einer stadtbaulichen Lücke an der Verbindung zwischen Grünau und Miltitz, sowie die Entwicklung einer ungenutzten Brachfläche direkt an den Toren der Stadt.
Eine Darstellung der Entwicklungspotenziale im FNP ist auch deshalb angeraten, weil es sich im vorliegenden Fall um eine Abweichung vom Landschaftsplan handelt.

In Leipzig steigt die Anzahl von Flüchtlingen, hierunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Für diese Kinder und Jugendliche besteht Schulpflicht. Daher fragen wir:

  1. An welchen Schulen in Leipzig gibt es noch räumliche Kapazitäten für die Einrichtung von DAZ-Klassen? (Auflistung der Schulen mit möglichen Kapazitäten bitte schriftlich) Wird hierbei auch die Umnutzung von Hausmeisterwohnungen, Hortzimmer, Aulas und Speiseräumen geprüft?

  2. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass DAZ-Klassen auch an Gymnasien und freien Schulen gebildet werden können?

  3. Wenn bereits Platzengpässe für DAZ-Klassen an den kommunalen Schulen herrschen beziehungsweise diese in Zukunft wahrscheinlich sind, werden hier auch Räumlichkeiten in anderen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für DAZ-Klassen geprüft, wie etwa in Jugendclubs, Kulturzentren oder Seniorenzentren? Wenn ja, welche Einrichtungen werden hier momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

  4. Reichen die Räumlichkeiten für Deutschkurse für Erwachsene bei der Volkshochschule und privaten Träger? Wenn die Kapazitäten nicht mehr reichen: Welche zusätzliche Objekte, in denen Deutschunterricht für Erwachsene stattfinden kann, werden momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

Bisher wurde der Beschluss „Kulturbahn Linie 14“ (Eris V/A 32) von 2010 noch nicht von der Stadt Leipzig beziehungsweise der LVB umgesetzt. Vor dem Hintergrund das gerade intensiv geprüft wird, ob die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei für das freie Theaterhaus Leipzig und das Naturkundemuseum genutzt werden kann, haben wir folgende Nachfragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Beschlusses?

  2. Wurde geprüft die Durchsage auf der Straßenbahnlinie 14 durch Hinweise auf kulturelle Einrichtungen entlang der Linie zu ergänzen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Wenn nicht, ist diese Maßnahme zeitnah umsetzbar?

  3. Wurde geprüft einen Flyer über die Linie 14 inklusive Kurzinformationen zu den kulturellen Einrichtungen entlang der Linie, welche als Printausgabe bei der LVB und der Touristikinformation und als digitale Version auf den Webseiten von LVB, Leipzig und LTM zu finden sind – ähnlich wie der Kulturstraßenbahnflyer der Verkehrsbetriebe Halle, zu erstellen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Wenn nicht, ist diese Maßnahme zeitnah umsetzbar?

  4. Nach unserer Kenntnis wurde auch in 2011/12 ein Workshop mit verschiedenen Vertretern zur Gestaltung der Linie 14 durchgeführt. Welche Vorschläge wurden damals erarbeitet und warum wurden diese (noch) nicht umgesetzt?

Der bestehende Beschlussvorschlag soll um die folgenden Punkte ergänzt werden (der bestehende
BP 4 wird damit zu BP 6):
4. Die Standorte der derzeit existierenden 25 Mobilitätsstationen werden evaluiert.
5. Künftige Standorte dieser Mobilitätsstationen bzw. öffentlicher Ladestationen sollen
gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt werden.

Begründung:
Die im Sommer dieses Jahres ans Netz gegangenen Mobilitätsstationen weisen keine
flächendeckende Verbreitung im Stadtgebiet auf. Insbesondere im Nord-Mitte-Süd-Bereich unserer
Stadt wurden diese Stationen errichtet. Daher sollen künftig neue Stationen insbesondere in
Stadtteilen entstehen bzw. dorthin verlagert werden, die zum aktuellen Zeitpunkt noch unterversorgt
sind.

Der Stadtrat möge ergänzend zum Beschlussvorschlag beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden kann. Der Stadtrat ist über das Ergebnis bis spätestens zur Vorlage des Satzungsbeschlusses zu informieren.

Begründung:
Leipzig versucht sich als „Hauptstadt der Elektromobilität“ bzw. als „Stadt der intelligenten Mobilität“ zu positionieren. Dies ist sowohl wirtschafts- wie auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll. Parallel wird an weiteren Detailkonzepten zur Umsetzung dieser Ziele gearbeitet.
Aus Sicht des Antragstellers gehört dazu auch die Förderung der Elektromobilität durch bessere Nutzungsmöglichkeiten, wie das Abstellen und Aufladen der Fahrzeuge. Elektrofahrzeuge haben den Vorteil, dass sie kaum Lärm und keine Abgasemissionen verursachen. Nach aktuellem Entwurf ist die Errichtung zusätz