Ingrid_Gloeckner2Renderin: Ingrid Glöckner

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

der Offene Freizeittreff 50° Nordost ist der einzige offene Freizeittreff für Kinder und Jugendliche im Planungsraum Nordost. Seit 2011 befindet er sich am Standort Klingenthaler Straße 14. Der internationale Bund ist im Leipziger Nordosten sehr engagiert und leistet eine gute Arbeit im OFT. Hiervon konnte ich mich, wie andere Stadträte auch, vor Ort überzeugen. Allerdings ist mir auch der erhebliche Investitionsbedarf aufgefallen.

Umso erstaunter waren wir Stadträte aus dem Wahlkreis Nordost als wir von der beabsichtigten Schließung erfahren haben. Im Ergebnis gibt es jetzt den Antrag der Fraktionen zum Erhalt des OFT und der Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes mit den vor Ort ansässigen Trägern auf der Grundlage eines baulichen Gutachtens.

In unserer Neufassung haben wir große Teile des Verfassungsstandpunktes übernommen. Mit unseren gemeinsamen Antrag wollen wir für ordentliche Arbeitsbedingungen der Akteure vor Ort eintreten. Gemeinsam mit den bereits für die Sanierung eingestellten Mittel kann der Standort sich zukünftig gut entwickeln.

Christopher_Zenker2Redner: Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

heute, vor wenigen Stunden, wurde die erste Mobilitätsstation offiziell eingeweiht, auf diesem Gebiet geht es also endlich voran. Damit wird nach fast vier Jahren ein Stadtratsantrag der SPD-Fraktion von 2011 umgesetzt. Wir hoffen, dass die restlichen über 20 Mobilitätsstationen nicht noch Jahre auf sich warten lassen, denn laut unserer Anfrage vom Dezember 2014 sollten bereits im April dieses Jahres 25 Mobilitätsstationen bestehen.

Bisher hat sich im Bereich der Fahrradverleihstationen nichts getan, dabei müsste das zuständige Verkehrs- und Tiefbauamt nichts weiter tun als beantragte Standorte genehmigen bzw. bearbeiten. Der potentielle Betreiber, der das System in Leipzig – auch weil es hier seinen Unternehmenssitz hat – ohne kommunale Mittel aufbauen will, wartet seit nun fast zwei Jahren auf die Genehmigung von Standorten für feste Fahrradverleihstationen und wird immer wieder vertröstet.

In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wann für das Verkehrs- und Tiefbauamt die Fahrradsaison beginnt. Denn in einer Antwort auf eine Anfrage vom Dezember 2014 heißt es: „Die ersten zwei Standorte Hauptbahnhof Ostseite und Thomaskirchhof [werden] mit Beginn der Fahrradsaison 2015 umgesetzt.“ Leider wurden die Anträge im Verkehr- und Tiefbauamt schlicht und einfach nicht weiter bearbeitet. Die schwierige Genehmigungspraxis im Verkehrs- und Tiefbauamt ist kein Einzelfall, so musste auch die LVB Klimmzüge machen, um eine Ladesäule für Elektroautos genehmigt zu bekommen.

Wir können daher heute nicht einfach den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, der lediglich einen Sachstandsbericht wiedergibt und zeigt, dass fast nichts passiert ist. Wir wollen keinWeiter-so wie bisher. Weder ist das umgesetzt, was in der Vorlage vom Mai 2013 beschlossen wurde, noch das was in der Antwort auf die Anfrage der SPD vom Dezember 2014 angekündigt wurde. Selbst seit der Abstimmungsrunde mit dem Betreiber am 4. Mai hat sich nichts getan und die beiden Standorte, die endlich einen Startschuss darstellen sollten, sind weiterhin nicht genehmigt.

Wir nehmen daher zwar den Sachstandsbericht zur Kenntnis, erwarten jedoch, dass die Stadtverwaltung, genau genommen das Verkehrs- und Tiefbauamt, den Aufbau eines Fahrradverleihsystems auch mit festen Standorten unterstützt. Schließlich bekommt die Stadt Leipzig, im Gegensatz zu anderen Städten, das System ohne städtische Mittel aufgestellt, wenn man von dem, bereits in 2012 beschlossenen, Verzicht auf Sondernutzungsgebühren in Höhe von 2.880 Euro absieht. Dieser Verzicht wurde beschlossen, da eine Stärkung des Umweltverbundes im umwelt- und verkehrspolitischen Interesse der Stadt liegt.

Mit einem Ausbau von Systemen wie Fahrradverleih- und Mobilitässtationen tragen wir zur Vernetzung und einem leichteren Umstieg zwischen den Verkehrsarten des Umweltverbundes bei. Mit diesem Maßnahmen stärken wir damit den Umweltverbund und unterstützen die Attraktivitätssteigerung von ÖPNV, Fahrrad und Carsharing bei und das ganz ohne große bauliche Veränderungen an Straßen oder Gehwegen.

Wir hoffen, dass in Zukunft die Anträge zügig bearbeitet werden und sich das Verkehrs- und Tiefbauamt auch im Bereich der Sondernutzung als Dienstleister für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt verstehen lernt. Wir bitten um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags.

Axel_Dyck2Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

ich werde jetzt zu den Tagesordnungspunkten 15.8 und 15.9 reden, weil beiden Anträge eine ähnliche Stoßrichtung haben:

Es ist schon erstaunlich, was da so unscheinbar und versteckt in einem Verwaltungsstandpunkt mit fünf Beschlusspunkten zu einem Antrag von Bündnis90/ Die Grüne aus der letzten Haushaltsdebatte daherkommt  – und wenn man genau hinsieht, verweist der VSP noch auf eine ganze Reihe von weiteren Anträgen mit ähnlichen und sich dabei klug ergänzenden Sachverhalten, auch der, der gerade aufgerufen ist.

Somit ist dieser VSP nichts anderes als ein radikaler Systemwechsel, ein regelrechter Bruch in der Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig.

Ich sage es noch einmal: Es ist ein Systemwechsel in der Liegenschaftspolitik der Stadt. Nicht in der des Liegenschaftsamtes und auch nicht in der des zuständigen Wirtschaftsdezernates. Warum hebe ich das hervor? Weil die Aussage des Dezernates gegenüber der Presse, es handele sich lediglich um eine Präzisierung der ohnehin schon betriebenen Liegenschaftspolitik, natürlich nicht stimmt. Denn der hierfür, auch durch uns wahrzunehmende Erkenntnis- und Denkprozessprozess konnte bisher durch das Handeln des Amtes und des Dezernates in den letzten Monaten in keiner Weise sichtbar gemacht werden.

Worum geht es eigentlich, wenn ich von einem radikalen Schritt rede?
Erstmalig soll jeder Grundstücksverkehr auf der Verkaufsseite konsequent einem strategischen Abwägungsprozess unterzogen werden. Das Verfahren hierzu und die Kriterien werden durch uns im Rat festgelegt. Auf Details zu den Beschlusspunkten muss deshalb nicht eingegangen werden. Allein die Feststellung, dass strategisch abgewogen wird, reicht als entscheidende Aussage.
Dieser Abwägungsprozess macht natürlich viel Arbeit, und zwar in der gesamten Verwaltung und ich hoffe nicht, dass das bisher der Grund war, an dieser Stelle oft den nachhaltigen  Zukunftsblick in die nächste Generation unserer Stadt zu behindern. Erst mit der alle Prognosen sprengenden Bevölkerungsentwicklung und der parallel dazu einhergehenden Problemverdichtung auch im Flächenmanagement musste gehandelt werden. Und zwar dezernatsübergreifend und erst nach Anregung aus dem Rat, wie auch in dem gerade öffentlich zu diskutierenden Wohnungspolitischen Konzept deutlich wird. Auch dieses Konzept steht nämlich mit der Beschlussfassung der Anträge heute indirekt mit auf der Tagesordnung.
Mir wäre es allerdings lieber gewesen, wenn der nachhaltige Blick auch ohne diese Ausnahmesituationen schon vorher Verwaltungs- aber auch Ratshandeln gewesen wäre.

Die SPD Fraktion hatte dazu in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen angeregt, einige sind bereits beschlossen, andere finden sich versteckt im Verwaltungsstandpunkt wieder, andere werden im Wohnungspolitischen Konzept aufgegriffen.
Sorgfältig wurde jedenfalls mit den SPD-Anträgen in Bezug auf die Aufstellung der heutigen Tagesordnung nicht umgegangen, wie soll ich es sonst verstehen, dass der Antrag A877 zur Übertragung von städtischen Immobilien an die LWB heute nicht auf der Tagesordnung steht, obgleich dieser mit dem Beschlusspunkt 3 des Verwaltungsstandpunktes mit beschlossen wird. Genauso der gerade zum Tagesordnungspunkt aufgerufene A1290 (HP 067)  zu dem erst seit gestern ein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Der übrigens für mich nur gemeinsam mit dem zweiten Satz der Verwaltungsmeinung aus der HH-Diskussion zustimmungsfähig ist. Hierzu schlage ich vor, diese Verwaltungsmeinung heute im Protokoll als zukünftiges Verwaltungshandeln festzuhalten.

Ich sagte bereits, dass die heutige Beschlussfassung nicht losgelöst von der im Herbst zu führenden Diskussion zum Wohnungspolitischen Konzept erfolgen kann. Dort wird u. a. von der planerischen Vorbereitung von Neubaustandorten, also Baulandentwicklung und von strategischem Flächenankauf gesprochen. Alles Themen, wo man schnell in den Spekulationskreislauf der Grundstückspreise und des Grundstückhandels geraten kann. Für kommunale Grundstücke sollten auch hier deshalb Verkäufe nur die Ausnahme sein. Ich wünschte mir, dass zur kommunalen Vermögenssicherung nicht nur über die strategische Nutzung von Grundstücken nachgedacht wird, sondern über den dauerhaften Wert von Grund und Boden im Eigentum der Stadt an sich. Das war eigentlich der tiefere Sinn des Haushaltsantrages. Man beachte den Satz “Einnahmen sollen allein für den strategischen Grunderwerb verwendet werden.“. Stichwort aus der vorletzten HH-Diskussion: „ausgeglichene Vermögensbilanz“.  Meine Fraktion wird deshalb, um diesen Weg weiter zu verfolgen, demnächst eine Initiative hin zum Primat der Erbbaupachtvergabe von Grundstücken jeglicher Größe in den Rat einbringen.

Für heute empfehle ich, Beschlussfassung des Verwaltungsstandpunktes und die ergänzende Protokollnotiz zu unserem Antrag; sowie die Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt des Antrages von B90/Grüne.

Mit Annahme des Punktes 3 daraus, ist dann auch der SPD-Antrag 877 beschlossen und braucht nicht erneut aufgerufen werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!Katharina_Schenk2

Es wirkt auf den ersten oberflächlichen Blick vielleicht befremdlich einen Antrag abzulehnen, der sich für die Senkung der Schulabbrecherquote einsetzt. Schließlich ist diese Quote in Leipzig auffällig hoch. Woran das liegt, darüber gibt es diverse Ansichten – einig sind sich alle, dass etwas getan werden muss. Selbst beim was gehen die Ansichten nicht so weit auseinander – allerdings ist es sehr unterschiedlich wann Handeln für notwendig gehalten wird. So war es für mich erstaunlich zu bemerken, wie groß die Liebe der CDU-Fraktion zur Schulsozialarbeit ist – in den Koalitionsverhandlungen auf Landesebene konnte man von dieser Liebe nur sehr wenig bemerken. Aber Liebe soll ja bekanntlich ansteckend sein. Insofern gebe ich die Hoffnung nicht auf.

Was die konkreten Punkte betrifft: Der Diskurs über Schulverweigerer sollte stets so geführt werden, dass eine Kriminalisierung der Jugendlichen vermieden wird. Es gibt hier so viele verschiedene Gründe und Motive – diese sollten uns umtreiben, diese sollten wir ergründen und angehen. Im Mittelpunkt der Bemühungen muss die helfende Hand stehen – nicht die pauschale Abstrafung individueller Jugendlicher mit ihren speziellen Sorgen und Problemen. Deswegen scheint Punkt 2 – ein konkretes Projekt zur Reduzierung der Schulverweigerer zunächst sinnvoll – wahr ist aber, dass auch dieser Antrag im Prinzip das beschließen will, was schon Sachlage ist. Über die Motive kann ich hier nur spekulieren – sagen kann ich aber: Ja, die Verwaltung tut schon, was hier gefordert wird und die geforderte AG befindet sich bereits in Planung. Kurz und gut: Hier muss nicht mehr gefordert werden. Hier muss weiter gemacht werden. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung für den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Linke, Grüne und SPD.
Und ich freue mich – auf gut ausfinanzierte Schulsozialarbeit von Landesebene – denn hier scheint die CDU ja nun bereit.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung legt bis Ende 2015 ein vollständiges Konzept zur Optimierung der Verkehrssteuerung – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – und zur weiteren Gestaltung und Verkehrsaufteilung der Georg-Schumann-Straße vor.

Begründung:
Die Verkehrsaufteilung und die künftige Gestaltung in der Georg-Schumann-Straße werden derzeit intensiv diskutiert.
Die einen sehen die Durchlassfähigkeit für Individual- und Wirtschaftsverkehr, sowie ÖPNV auf der Straße gefährdet, die anderen wollen insbesondere den ÖPNV und den Radverkehr stärken und die Aufenthaltsqualität erhöhen und somit die weitere Revitalisierung der G.-Schumann-Straße ermöglichen.
Eine zeitgemäße Verkehrsplanung sollte daher zum einen die Steuerung der Verkehre – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – optimieren, zum anderen die künftige Gestaltung und Verkehrsaufteilung konzeptionell darlegen.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016 zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden.

  2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.

  3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu haben.

  4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten.

Begründung

Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit zustimmen muss.

Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird.

Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden.

Beschluss:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Tilgung (netto) in Höhe von 92,8 Mill. EUR wird im Gesamtzeitraum 2017- 2020 um 60 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die durch die Entschuldung entstandene Zinsersparnis (Zeitraum ab RBV-1276/12) im Ergebnis- und Finanzhaushalt incl. Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für die bauliche Unterhaltung bzw. Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig u. a. für Schulen und Kitas, den öffentlichen Nahverkehr und Straßen/Brücken, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen der „Analyse der Haushaltsdurchführung zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption einschließlich der beschlusskonformen Verwendung der Zinsersparnisse für die Infrastruktur der Stadt und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020. Die Vorlage wird gegebenenfalls den aktuellen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkenden Steuereinnahmen und/oder sinkenden Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Fast 160 Mill. EUR fehlen allein für die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, vom Investitionsbedarf in den v. g. Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Selbst der
Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde EURO ist u. a. durch sinkende investive Schlüsselzuweisungen in der mittelfristigen Haushaltsplanung gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum
investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 60 Mill. EUR weniger in die Entschuldung, sondern zusätzlich in die v. g. Investitionsbedarfe fließen. Zuzüglich Fördermittel stünden dann rund 100 Mill. EUR zusätzlich für die Erweiterung der kommunalen
Infrastruktur zur Verfügung.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark
wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14, „Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.