Vor einigen Jahren hat die Stadt Leipzig den Klimanotstand ausgerufen und seitdem werden in den B-Plänen der Stadt Leipzig naturschutzrechtliche und klimaschützende Belange immer stärker verankert. In alten B-Plänen findet sich dazu wenig und es ergibt sich der Verdacht, dass sogar das Wenige, das festgelegt wurde, kaum umgesetzt und kaum kontrolliert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?
     
  2. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?
     
  3. In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?
     
  4. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?

Die Einhaltung der Festsetzungen ist durch die Antragsteller im Bauantrag nachzuweisen. Soweit die Angaben nicht in den Antragsunterlagen enthalten sind, werden sie durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, ABD) nachgefordert. Bei gewerblichen Neubauten finden auch häufig, bevor der Bauantrag eingereicht wird, Beratungen zwischen dem Antragsteller und den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung statt. Bei vollständigen Unterlagen werden die zuständigen Ämter im sog. Sternverfahren beteiligt, die dann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Übereinstimmung mit den Festsetzungen prüfen. Sollte der Antrag nicht den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, kann dies zur Ablehnung des Bauantrags führen.

Die Kontrolle der grünordnerischen Festsetzungen in „alten“ B-Plänen erfolgt aktuell, wenn Mängel bekannt werden. Die Kontrolle geschieht derzeit hauptsächlich im Bereich von B-Plänen, bei denen im Zusammenhang mit Bauvorhaben städtebauliche Verträge mit privaten Vorhabenträgern erstellt wurden, die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen aus dem B-Plan vertraglich festgelegt und Sicherheitsleistungen hinterlegt wurden. Da die Stadt im Falle der Nichterfüllung der Pflanzanforderungen auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, haben die Erschließungsträger einen Anreiz, die Begrünung entsprechend den Festsetzungen aus den B-Plänen umzusetzen. Die Kontrolle der Begrünung erfolgt durch  das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) im Rahmen der Erfolgskontrolle im Rahmen vorhandener Ressourcen.

  1. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?

Für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst der Antragsteller verantwortlich. Die Stadtverwaltung kontrolliert im Rahmen der Baukontrolle die tatsächliche Umsetzung. Bei Maßnahmen, die aus Grünfestsetzungen resultieren, liegt die Zuständigkeit der Erfolgskontrolle beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG). Die Kontrollfunktion, die im Rahmen der Erfolgskontrolle ausgeübt wird, bezieht sich auf die fachliche Kontrolle, Feststellung und Beurteilung der umgesetzten Maßnahmen, wobei dies in enger Zusammenarbeit mit Amt für Umweltschutz (AfU) und dem Stadtplanungsamt (SPA) geschieht. Bei Maßnahmen, die in städtebaulichen Verträgen verankert sind (z.B. Ausgleichsmaßnahmen) liegt das Controlling beim Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA). Festgestellte Mängel werden in Abstimmung zwischen VTA und ASG durch den Einbehalt von Sicherheitsleistungen beim Erschließungsträger angemahnt, der die Maßnahmen dann im eigenen Interesse umsetzt.

Sofern keine vertraglichen Verpflichtungen mehr bestehen oder es sich um „alte B-Plan-Gebiete“ handelt, kann die Kommune bei Nichterfüllung von grünordnerischen Festsetzungen im Rahmen eines Pflanzgebotes nach § 178 BauGB die Umsetzung fordern.

  1.  In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der ganz überwiegende Teil der Pflanzmaßnahmen den Vorgaben entsprechend umgesetzt wurde. Mit gewissen Ausfällen der angepflanzten Bäume ist und war schon immer naturgemäß zu rechnen. Angesichts des Klimawandels mit längeren Trockenperioden und Wassermangel ist dies bedauerlicherweise zunehmend der Fall.

Soweit das Anpflanzen von Bäumen in Bebauungsplänen festgesetzt oder in Städtebaulichen Verträgen geregelt ist, besteht die grundsätzliche Verpflichtung, abgestorbene Bäume zu ersetzen. Die Verpflichtung zum Anpflanzen eines Baumes ist nämlich nicht damit abschließend erfüllt, dass einmalig ein Baum gepflanzt wurde. Die Verpflichtung ist nur dann erfüllt, wenn tatsächlich ein vitaler Baum vorhanden ist. Aus personellen Gründen ist der Verwaltung die Kontrolle der Erfüllung von Pflanzverpflichtungen und erst recht die fortlaufende Kontrolle der Vitalität der Bäume nicht in dem Maße möglich, wie es erforderlich wäre.

Abzuwarten bleibt, inwieweit sich aus den Projekt „UrbanGreenEye“ eine Verbesserung der Möglichkeiten ergibt: dabei werden über Satellitendaten jährlich und flächendeckend hochaufgelöste Informationen für Entscheidungs- und Planungsprozesse zur Verfügung gestellt. Die klimaanpassungsrelevanten Indikatoren sollen u.a. auch Grünvolumen und Vitalität des Gehölzbestandes umfassen.

  1. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Aus der Festsetzung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, ergibt sich nicht unmittelbar die Verpflichtung, derartige Anlagen zu bauen. Sind sie doch notwendig, um der Festsetzung entsprechen zu können, ist für die Prüfung und Sicherstellung das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) zuständig.

In den letzten Jahren kam es in Leipzig gefühlt häufiger zu Bränden in Kleingartenanlagen durch Brandstiftung, durch Brände auf umliegenden Feldern oder trockenen Wiesen oder aus anderen Gründen.

Während für jede Bebauung im Rahmen des Bauantrages das Vorhandensein von Löschwasser, Rettungswegen und Aufstellflächen geprüft wird, gibt es logischerweise für nicht ganzjährig genutzte Gebäude in Gartenanlagen solche Auflagen nicht.

Trotzdem stellen sich, aufgrund der klimatischen Veränderungen und der gefühlt höheren Anzahl von Bränden in Leipziger Kleingartenanlagen, folgende Fragen:
 

  1. Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?
  2. Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen? 
  3. Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?

Antwort:

Ein Kleingarten bzw. Kleingartenanlagen dienen der nichtgewerblichen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (vgl. Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 1 Abs. 1 Punkt 1). Eine feste Wohnnutzung ist nach dem Gesetz nicht gestattet (vgl. BKleingG § 3 Abs. 2). Daher wird bei der Fläche der gesamten Kleingartenanlage von einer landwirtschaftlichen Fläche ausgegangen.

Für den Brandschutz und die Löschwasserversorgung von Kleingartenanlagen gibt es keine speziellen Vorgaben.

Die Kleingartenanlagen verfügen meistens nicht über eine Löschwasserversorgung, lediglich auf den öffentlichen Straßen befinden sich Hydranten, die zur Löschwasserversorgung herangezogen werden können. Für die Verteilung des Löschwassers vom Hydranten bis zur Brandstelle muss die Branddirektion im Einsatz selbst sorgen. Dieses kann über Fahrzeugtanks der Löschfahrzeuge oder über eine sogenannte lange Wegstrecke erfolgen.

Frage 2: Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen?

Antwort:

Durch ein (mit Löschfahrzeugen) befahrbares und nutzbares Wegenetz als Feuerwehrzufahrt und eine Löschwasservorhaltung kann der Brandschutz in den Kleingartenanlagen aus Sicht der Branddirektion erheblich verbessert werden.

Frage 3: Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Antwort:

Für die Sicherheit in Kleingartenanlagen sind in erster Linie grundsätzlich die Vereinsvorstände zuständig. Für die individuelle Sicherheit in den Parzellen trägt der/die jeweilige Kleingärtner/-in (Pächter/-in) Verantwortung.

Für eine Beratung hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen können sich Vereinsvorstände und Kleingärtner/-innen an die „Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten“ des Kommunalen Präventionsrates Leipzig (KPR) wenden. In der Broschüre „Sicherheit in Leipzigs Kleingärten“ der Arbeitsgruppe findet das Thema ebenfalls Beachtung.

Ca. 98 % der Kleingartenvereine im Stadtgebiet Leipzig gehören den beiden lokalen Kleingartenverbänden an („Stadtverband Leipzig der Kleingärtner“ e. V. und „Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen“ e. V.). Vorgaben zum Umgang mit Feuer sowie zu präventiven Maßnahmen zum Brandschutz sind in der für die Mitgliedsvereine verbindlichen Kleingarten- und Bauordnung des Kreisverbandes sowie in die Kleingartenordnung des Stadtverbandes enthalten. Beide Kleingartenverbände schulen die Vereinsvorstände in Informationsveranstaltungen regelmäßig im Hinblick auf die Beachtung des Brandschutzes in Kleingartenanlagen. Ausgerufene Waldbrandstufen werden vom Verband umgehend an die Vereine weitergeleitet. Bei Verbands-Begehungen von Kleingartenanlagen wird auf mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes hingewiesen, z. B. dem umgehenden Beseitigen von unzulässigen Metall-Gerätehäusern. Auch die Wertermittler, welche die Parzellen bei Pächterwechsel begutachten, nehmen die Pflicht zur Entfernung von risikoreichen Baulichkeiten in die entsprechenden Protokolle auf.

Um das schnelle Auffinden eines Einsatzortes zu ermöglichen, sind die Kleingartenvereine zudem aufgefordert, jede Parzelle sichtbar mit einer Nummer auszustatten und entsprechende Parzellenpläne an zentralen Punkten der Anlage auszuhängen.

Bei der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft waren zahlreiche Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten im Einsatz, um die Veranstaltungen in den Fanzonen und den Stadien abzusichern. Über Medienberichte ist bekannt geworden, dass beispielsweise in Hamburg bei den dort ausgetragenen EM-Spielen von Sicherheitsfirmen mitunter Mitarbeiter eingesetzt wurden, denen die notwendige Ausbildung (mindestens Nachweis über Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) fehlte und die nicht einmal nach Mindestlohn bezahlt wurden oder gar in Schwarzarbeit tätig waren. 

Vor diesem Hintergrund fragen wird an:

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?
     
  2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?
    • Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung gekommen?
       
    • Wenn nein: Wie wird abgesichert, ob die eingesetzten Sicherheitskräfte auch über die notwendige Sachkunde verfügen?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?

Bereits im Vorfeld wurden in guter Zusammenarbeit mit den beteiligten Bewachungsfirmen das geplante eingesetzte Personal nach § 34a Gewerbeordnung durch Übermittlung von Einsatzlisten überprüft und ggf. bei fehlender Zuverlässigkeit ausgetauscht.

Die Gewerbebehörde der Stadt Leipzig kontrollierte zudem während der Europameisterschaft mehrfach das Bewachungspersonal. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass von 56 geprüften Wachpersonen nach § 34aGewO lediglich vier Personen ohne die erforderliche Zuverlässigkeit festgestellt wurden und somit keine Bewachungsaufgaben wie Taschenkontrollen, Bodycheck usw. durchführen hätten dürfen. Vor Ort erfolgte nach Rücksprache mit den verantwortlichen Einsatzleitern der sofortige Austausch der Personen durch den Einsatz von entsprechend geprüften und im Bewachungsregister eingetragenen Personen. Ergänzend muss beachten werden, dass nicht bei allen ausgeübten Tätigkeiten zwingend der Sachkundenachweis notwendig ist. Für bestimmte Tätigkeitsfelder ist auch ein Unterrichtungsnachweis ausreichend.

Zur angesprochenen Thematik „Bezahlung unter Mindestlohn oder im Bereich der Schwarzarbeit“ kann durch die Sicherheitsbehörde keine Auskunft erteilt werden. Auch dem Amt für Sport liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?

Hierzu wird vollständig auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf

Wir fragen an:
 

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?
     
  2. Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf  vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?
     
  3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?

Antwort der Verwaltung:

Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf

Zu Frage 1:

Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?

Der Hitze-Check ist ein wertvolles Instrument zur Bewertung der Anpassung der Städte an den Klimawandel. Für den Check wurden KI-Modelle kombiniert mit Sentinel-2-Satellitendaten des Copernicus Programmes genutzt, wodurch deutschlandweit Städte miteinander verglichen werden konnten. Erdbeobachtungsdaten haben viele Vorteile (regelmäßige Aktualisierung, freie Zugänglichkeit, etc.) und vergleichbare Daten standen bisher für die kommunale Anwendung nicht zur Verfügung.

Solche Analysen sind wichtig, um die Dringlichkeit hervorzuheben, Städte an den Klimawandel anzupassen. Die Verwendung von Satellitendaten zur Bewertung von Versiegelung und Grünvolumen ist eine objektive Methode für ein zeitlich hochaufgelöstes Monitoring. Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich seit 2022 im Forschungsprojekt UrbanGreenEye für die Kommunale Nutzung von klimaanpassungsrelevanten Indikatoren ein (https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/urbangreeneye). Einige Daten wurden u. a. bei dem Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe verwendet, im Projekt werden auch weitere Indikatoren zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 2:

Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?

Leipzig schafft es mit 44,94 % Versiegelung noch knapp in den grünen Bereich, während das Grünvolumen mit 2,57 m³/m² fast in den roten Bereich übergeht. Leipzig steht im Vergleich zu anderen sächsischen Städten damit in beiden Punkten vor der Herausforderung, den Schutz und die Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur bei anhaltendem Wachstum der Stadt zu beachten. Wichtige Beiträge dazu leisten:

  • die Ausweitung des Straßenbaumbestandes und damit einhergehend die Steigerung des Beschirmungsgrads
  • die Pflege und Entwicklung der Park- und Grünanlagen
  • die Pflege und Entwicklung des Leipziger Stadt- und Auwaldes
  • die Revitalisierung der Auenlandschaft
  • Baumpatenschaften, wie z. B. „Baumstarke Stadt“
  • Begrünungssatzung
  • Gründachförderung und Förderung zur Fassadenbegrünung in Zusammenarbeit mit dem Ökolöwen e. V. (Projekt Kletterfix)
  • Instrumente der wassersensiblen Stadtentwicklung
  • Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung.

Zu Frage 3:

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?

Eine weitere Stärkung der grün-blauen Infrastruktur ist maßgeblich, um Leipzig als lebenswerte und resiliente Stadt zu stärken.

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist unsere Aufgabe als Stadt Leipzig, als Entscheidungsträger, als gewählte Vertreter und als Gesellschaft für ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Leipzig zu sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, mehr Wohnungen in Leipzig zu bauen, neue Quartiere zu entwickeln und bestehende aufzuwerten.

Schauen wir uns die Statistik an, wächst unsere Stadt weiterhin, beim Bau neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraums geht es nicht in dem Maße voran, wie es notwendig wäre.

Die Dynamik des Wohnungsmarktes stellt uns vor Herausforderungen, denen wir mit mieterfreundlichen Regulierungen und neuen Konzepten begegnen müssen. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB haben wir nun die Möglichkeit, den Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu begegnen.

Deshalb begrüßen wir die Vorlagen zur Fortschreibung, auch wenn diese sehr spät vorgelegt wurden und wir nun zum Ende dieser Wahlperiode über Konzepte entscheiden müssen, die aus meiner Sicht noch mehr Augenmerk von uns allen verdient hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung bedanken, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog die Thematik in den letzten Tagen besprechen konnten.

Meine Vorredner haben schon viel gesagt, lassen Sie mich daher kurz auf die für die SPD-Fraktion wichtigen Aspekte in den gemeinsam mit Linken und Grünen eingereichten Änderungsanträgen zu den beiden Vorlagen erläutern:

Es ist wichtig, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft auch weiterhin ihren Marktanteil von rund 10 Prozent halten und ausbauen kann. Dazu ist es notwendig, dass das Unternehmen seinen Wohnungsbestand über die kommenden Jahre konsequent ausbaut. Wir halten es auch für wichtig, die Ambition zur Erreichung dieses Ziels hochzuhalten und an dieser Stelle nicht nachzulassen. Um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des kommunalen Unternehmens nicht zu gefährden, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion geboten, ihrem Tochterunternehmen bei der Zielerreichung unter die Arme zu greifen.

Beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt möchten wir entweder durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder die Einlage von Grundstücken hauptsächlich die LWB unterstützen, das Ziel, ihren Bestand auf 40.000 Wohneinheiten zu erhöhen, zu erreichen. Eine entsprechenden Umsetzungsvorschlag erwarten wir bis zum 1. Quartal 2025 von Ihnen, sehr geehrter Oberbürgermeister.

Es dann  nur folgerichtig, dass die ursprünglich angedachten Zeitschiene – 2030 dieses Ziel zu erreichen, bestehen bleibt.

In der Zusammenarbeit mit den Fraktionen Linke und Bündnis 90/Grüne konnten noch weitere wichtige Punkte in die gemeinsamen Änderungsanträge aufgenommen werden. Die Beteiligung der großen Unternehmen an der Errichtung von Wohnungen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit der thematisch betroffenen Abteilungen in der Stadtverwaltung in einem Wohnungsamt zu prüfen, unterstützen wir ausdrücklich.

Wenn man die Anzahl der Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt betrachtet und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbar unterbringen möchte, müssen wir über die Erhöhung der Quote zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau nachdenken. Dazu ist aber auch eine Flächenbevorratung erforderlich. Hierzu benötigen wir ein Konzept zur kooperativen Baulandentwicklung, um die Errichtung von sozialem Wohnungsbau besser steuern können. Die Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds für den strategischen Ankauf von Grundstücken oder Wohngebäuden ist ebenfalls schon längst überfällig. Auch hier möchten wir mit der gesetzten Ambition erreichen, dass die Themen weiterhin mit aller Kraft und Schnelligkeit in der Verwaltung bearbeitet und vorangetrieben werden.

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft trägt in unserer Stadt dazu bei, dass in vielen Stadtteilen die Mieten bezahlbar bleiben, weil sie mit ihren Beständen maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Wohnung im Mietspiegel beiträgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken durch gute Sozial- und Präventionsarbeit vor Ort den Zusammenhalt und unterstützen wohnungslose Menschen mit Wohnungsangeboten. Besonders herausheben möchte ich, dass die LWB auch in einem schwierigen Marktumfeld noch baut, wo die privaten Investoren schon längst aussteigen, weil Marchen nicht mehr erreicht werden bzw. die Geschäftsmodelle Bauen und Verkaufen nicht mehr funktionieren.
Ich möchte an dieser Stelle der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWB – auch als Aufsichtsrätin – mein herzliches Dankeschön für diese herausragende Arbeit aussprechen.

Für die weitere Arbeit des Unternehmens ist es uns wichtig, dass es eine Verstetigung der Härtefallklausel für Menschen mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen gibt. Dass sich die LWB dem Thema Wohnungstausch explizit annimmt und dort ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringt und mehr Mitbestimmungen durch die Mieterinnen und Mieter wagt.

Mit den beiden Vorlagen zur strategischen Ausrichtung der Wohnungspolitik in unserer Stadt haben wir die Möglichkeit die richtigen Weichen zu stellen. Ich bitte um Unterstützung der gemeinsamen Änderungsanträge.

Dem Änderungsantrag der CDU ÄA 03 stimmen wir in Punkt 1 und 4 zu. Punkt 2 und 3 lehnen wir ab. Ich bitte um punktweise Abstimmung. Vielen Dank!

Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir behandeln jetzt einen Antrag von verschiedenen Mitgliedern des Sportausschusses. Uns geht es darum, Fördermittel für den Leipziger Sport zu sichern, die der Freistaat in diesem Jahr bereitstellt. Warum kommen wir jetzt? Wir haben den glücklichen Umstand, dass der Freistaat Sachsen mehr Maßnahmen für Investitionen in Sportpachtanlagen fördern würde als wir momentan mit unserem Budget finanzieren können. Das heißt, wir können eine 50-Prozent-Förderung des Freistaats nutzen, wenn wir es hinkriegen, den 40-prozentigen Eigenanteil der Stadt aufzubringen, der sich auf rund 1,2 Millionen Euro beläuft. Die restlichen 10 Prozent der Investitionssumme müssten die Vereine selbst finanzieren.

Der Abfluss der Mittel würde wahrscheinlich erst im nächsten Jahr passieren, aber wir tun gut daran, den städtischen Anteil bereit zu stellen, um die Fördermittel jetzt zu binden, weil niemand weiß wie die Haushaltsverhandlungen des Freistaats laufen. Das, was wir von den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz mitbekommen haben, lässt erahnen, dass es nächstes Jahr ungleich schwieriger werden wird, entsprechende Fördermittel zu generieren. Wir sollten also die Gelegenheit beim Schopfe packen und die Fördermittel auch für uns als Kommune, für Leipzig, binden, damit sie uns nicht verloren gehen.

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

Vielen Dank!

Christina März

Redner: Christina März, Stadträtin 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir haben das Thema schon im Rahmen der Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung angesprochen: Die Geburtenzahlen in unserer Stadt sind gesunken und in verschiedenen Teilen unserer Stadt gibt es deshalb leichte Überkapazitäten in den Kitas. Wir halten es allerdings für wenig zielführend, jetzt eine Schließungsdebatte zu führen, weil das nur zu Verunsicherungen führt. Vielmehr sollten wir die aktuelle Situation nutzen, die Kindertagesbetreuung qualitativ aufzuwerten.

Wie stellen wir uns das vor? Ein erster Schritt ist zunächst, dass die Kosten der „demografischen Rendite“ ermittelt werden, sodass die Stadt sich in den entsprechenden Gremien wie dem Städte- und Gemeindetag für eine zeitnahe Ausfinanzierung einsetzen kann, denn nur so kann eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels erreicht werden.

Wir wollen die jetzige Situation nutzen, um die einerseits die integrative Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf zu stärken. Dazu soll die die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Trägern bis zum 2. Quartal 2026 ein Konzept zur inklusiven Kinderbetreuung erarbeiten und bereits mit dem Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt initiieren. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sollen in die Konzeption einfließen.

Ferner möchten wir, dass spätestens zum Ende des 4. Quartals 2024 ein niedrigschwelliges Beratungsangebot entwickelt wird, durch das die Selbstbetreuungsquote, insbesondere in den Sozialräumen mit schwierigen sozialen Problemlagen und vielen Familien mit Einwanderungsgeschichte, gesenkt werden soll. Die Selbstbetreuungsqoute in Leipzig liegt je nach Stadtteil die bei den 1-7-Jährigen teilweise bei fast 30 Prozent und im Einzelfall sogar darüber. Das heißt, dass fast 25 Prozent aller Kinder, die in unserer Stadt leben, in keiner Kita oder von Tagespflegepersonen betreut werden. Wir alle wissen aber, wie wichtig frühkindliche Bildung ist und welchen wichtigen Beitrag sie zur Integration von Kindern, insbesondere mit schwierigeren Startbedingungen, für ihre schulische und später berufliche Laufbahn haben. Es ist also eine Investition in die Zukunft unserer Stadtgesellschaft.

Aus unserer Perspektive ist es der richtige Weg, die sich durch den Geburtenrückgang bietenden Möglichkeiten konstruktiv zu nutzen, um die Qualität zu verbessern und damit langfristig Vorteile für die Stadtgesellschaft zu generieren, statt hier lediglich mit dem Blick eines Haushälters zu agieren, der sich an Einsparungen orientiert.

Ich bitte um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von Linken, Grünen und uns.