Der Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:
Folgender Satz wird gestrichen: „Es ist davon auszugehen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ggf. auch planextern, durchgeführt werden müssen.“
Begründung:
Wenn nicht planintern möglich, sollen Ersatzmaßnahmen zumindest raumnah erfolgen. Es soll ggf. auch geprüft werden, ob die Bäume mit Renaturierung der Quellarme der nördlichen Rietzschke – also hier der Mühlgraben mit Bäumen oder Agroforst im Uferbereich – als Ausgleiche genutzt werden können.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Gruen-scaled.jpg19202560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2024-09-13 11:27:462024-09-13 11:27:46Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 35.1 „Neues Messegelände – Teil 1 „Neue Messe“
1. Der Oberbürgermeister führt Gespräche mit den regionalen, bevorzugt Bio-Landwirten der Region und den Verantwortlichen der beiden anliegenden Landkreise, mit dem Ziel der Gründung einer interkommunalen Genossenschaft mit dem Ziel, die Eigenvermarktung der (Bio)-Bauern zu unterstützen und zu koordinieren.
2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im Jahr 2025, also deutlich vor Beginn der Ökofeldtage im Raum Leipzig, einen Vorschlag vor, wie eine Umsetzung der interkommunalen Genossenschaft von der Stadt Leipzig und den beiden Landkreisen initiiert, unterstützt, angeregt oder selber umgesetzt werden kann.
3. Die nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Schul- Kita- oder anderes Mensa- essen werden im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass regionale (Bio)-Produkte in hoher Qualität bezahlbar Einzug in die Gemeinschaftsversorgung halten.
Die Erzeugnisse ihrer Lieferanten werden von der Genossenschaft gebündelt und bedarfsgerecht an Handel und Verarbeitungsindustrie verkauft. Damit erschließen sich den Landwirten attraktive Vermarktungswege, über die sie gemeinsam auch große Mengen sicher, verhandlungsstark und zu fairen Preisen absetzen können. Handel und Industrie wiederum profitieren von ständiger Lieferbereitschaft selbst bei großen Bestellungen, zudem von kostengünstigen Strukturen, schneller Lieferung, geprüfter Qualität, garantierter Bio-Erzeugung und Frische.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/randy-fath-dDc0vuVH_LU-unsplash-scaled.jpg16852560U.Schindlerhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngU.Schindler2024-09-13 11:23:082024-10-01 11:32:20Regionale Landwirtschaft stärken und nachhaltige Lebensmittel sozialgerecht anbieten
Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der kommenden Ausschreibung für Cateringunternehmen für Schulen in kommunaler Trägerschaft in 2025, ob ein Mittagessen-to-go in weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Dieses Mittagessen-to-go sollte nach DGE-Empfehlungen ausgewogen in der Zusammensetzung (z.B.Sandwich/Salate, Obst/Gemüse, gesunde Snacks) und kostengünstig sein. Ebenso sollte das Mittagessen-to-go für das Angebot gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach Bildung und Teilhabe abgerechnet werden können.
Begründung:
Gerade ab der 6. Klasse lässt sich in weiterführenden Schulen der Trend beobachten, dass junge Menschen nicht mehr an der Schulverpflegung teilnehmen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oftmals ist aber gerade die Dynamik der Freundesgruppe (Cool ist, wer nicht mitisst.) ausschlaggebend für das Ablehnen einer Mittagsmahlzeit in der Schule.
Damit auch junge Menschen ein Angebot haben, ein Mittagessen einzunehmen und den Ort dafür wählen können (Mensa, Pausenhof, für Jugendliche ab Klasse 9 oder 10 Orte im Umfeld der Schule) wäre ein Mittagessen-to-go ein sinnvolles Angebot. Dass dieses sowohl günstig im Preis sein sollte, als auch nach BuT abrechenbar, ist notwendig, um möglichst viele junge Menschen mit diesem Angebot zu erreichen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/09/priscilla-du-preez-V6dMLm315Yo-unsplash-scaled.jpg17072560Steffi Töpferhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngSteffi Töpfer2024-09-04 10:52:282024-09-05 10:58:55Mittagessen-to-go (Lunchbeutel) in weiterführenden Schulen
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. GQuartal 2024 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sanierung folgender Schulmensen vorzuziehen:
– Neue Nikolaischule
– Geschwister-Scholl-Schule
– Joachim-Ringelnatz-Schule
– Robert-Schumann-Schule
– Friedrich-Schiller-Schule
Ebenso soll in dem genannten Zeitraum eine Prüfung erfolgen, ob andere Schulmensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.
2. Die vorgezogenen Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsmaßnahmen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.
Begründung:
Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.
Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.
Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach langen Verhandlungen und intensiven Diskussionen wurde eine Lösung gefunden, die den geplanten Kiesabbau in Rückmarsdorf endgültig vom Tisch bringt. Schon vor der Kommunalwahl 2019 haben verschiedene Akteure des Stadtrates die Sorgen der Bürgerinitiative „Mit uns ist kein Kies zu machen“ ernst genommen und sich an deren Seite gestellt. Insofern bin ich dankbar, in meiner letzten Ratsversammlung als noch amtierender Vertreter des Wahlkreises Alt-West, diese Kompromisslösung mit beschließen zu können.
Die Entscheidung, auf den Kiesabbau zu verzichten und stattdessen ein Baustoffzentrum zu errichten, zeigt, dass wir in der Lage sind, nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen zu finden. Diese Entscheidung ist vor allem ein Plus für die Lebensqualität der Menschen in Rückmarsdorf.
Besonders hervorheben möchte ich die Rolle der Bürgerinitiative um Cornelia Kluth, die sich unermüdlich für eine Lösung ohne Kiesabbau eingesetzt hat. Ihr Engagement und ihre Hartnäckigkeit haben maßgeblich dazu beigetragen, dass wir heute hier stehen und diesen Erfolg feiern können.
Die Einigkeit im Rat über Fraktionsgrenzen hinweg, Papenburg keine Grundstücke zu verkaufen, hat den nötigen Druck auf den Investor erhöht, nach anderen Lösungen im Interesse der Menschen vor Ort zu suchen.
Natürlich gibt es noch einige Punkte, die geklärt werden müssen. Aber ich bin zuversichtlich, dass der neue Stadtrat auch diese Herausforderungen meistern wird. Sonst mache ich von der Seitenlinie Krach.
Der intensive Austausch zwischen der Stadt Leipzig, der Papenburg AG und der Bürgerini zeigt, dass wir gemeinsam viel erreichen können. Deshalb schlussendlich auch mein Dank an Herrn Heilmann von Papenburg, der sich einer Kompromisslösung nicht verschlossen hat.
Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/markus-spiske-TtaCjFoqehA-unsplash-scaled.jpg17072560Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2024-08-21 20:45:002024-09-04 11:15:32Rede zur Vorlage „Kreislaufwirtschaft statt Kiesabbau in Rückmarsdorf“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
was lange währt, wird gut. Natürlich hätten wir uns schärfere Regeln gewünscht, aber wenn es widerstreitende Interessen gibt, muss man sich einigen und der Kompromiss auf Landesebene ist nun mal ein Kompromiss zwischen einer CDU, die gar kein Zweckentfremdungsverbot wollte, und den beiden anderen beteiligten Fraktionen. Dass die CDU so manchen Entwicklungen hinterher hinkt, wissen wir, da sie nach der Devise handelt: “Nur keine Veränderungen.“ Weltstädte wie Barcelona oder manche Großstädte in Frankreich gehen inzwischen viel härter gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vor, weil sie wissen, dass ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend Wohnraum benötigen und die Kosten dafür immer mehr steigen.
Nun haben wir endlich eine Zweckentfremdungssatzung zur Abstimmung hier im Rat. Warum mich das persönlich freut? 2018, also vor sechs Jahren, hat die SPD-Fraktion, auf meine Initiative hin, den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen soll, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die die Zweckentfremdung von Wohnraum einschränkt. Den Hintergrund kennen wir alle: Der Wohnungsmarkt wurde immer angespannter und gleichzeitig stiegen die Zahlen der Ferienwohnungen und des bewussten, dauerhaften Leerstands.
Gleichzeitig bekam die Stadtverwaltung den Auftrag, auch auf Initiative eines SPD-Antrags, Daten zu erheben, die als Grundlage dienen können, ein Zweckentfremdungsverbot zu rechtfertigen. Viele Gespräche – auch mit der Landesebene – und mehrere Anfragen von uns – und später auch von anderen Fraktionen – haben innerhalb der sechs Jahre dafür gesorgt, dass der Druck hoch gehalten wurde und wir seit Anfang dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage haben. Nun können wir auch endlich mit einer kommunalen Satzung nachziehen.
Ich gebe zu, dass wir als Fraktion schon ein wenig enttäuscht waren, dass die Stadt, obwohl genügend Zeit war – auch zwischen ersten Gesetzesentwürfen und dem kaum geänderten Landtagsbeschluss – nicht gleich Anfang des Jahres eine Satzung aus der Schublade gezogen hat. Schließlich war der Inhalt des Gesetzes schon lange keine Überraschung mehr. Leider wurde auch die zweite Zielmarke gerissen, die Satzung noch vor der Sommerpause in den Rat zu bringen, denn auch zwischen Juni und jetzt hat sich nichts am Satzungsentwurf geändert. Aber sei es drum. Ich bin froh, dass wir nach sechs Jahren nun wirklich im Endspurt sind.
Was allerdings noch fehlt, um das Ganze dann auch gut über die Ziellinie zu bringen, ist eine personelle Untersetzung. Was nutzt eine Satzung, deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße dagegen nicht geahndet werden können, weil keine Mitarbeiter da sind? Wir wollen keinen Papiertiger schaffen, sondern ein Instrument in Gang setzen, dass helfen kann, den Wohnungsmarkt in Leipzig nachhaltig zu entspannen.
Wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen städtischen Ämter an dieser Stelle die notwendigen Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen die Satzung konsequent zu ahnden. Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wollen wir für diesen Zweck besser synchronisieren, denn das macht es einfacher, illegalen Zweckentfremdungen auf die Spur zu kommen.
Ich bitte Sie also um die Zustimmung zur Vorlage und natürlich auch zur Neufassung unseres Antrags. Nur so können wir die Satzung auch mit Leben füllen.
Vielen Dank.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/huy-nguyen-AB-q9lwCVv8-unsplash-scaled.jpg13542560Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2024-08-21 20:15:092024-08-21 21:23:23Rede zur „Satzung der Stadt Leipzig über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ sowie zum Antrag „Zweckentfremdungsverbot in Leipzig umsetzen“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
ich hatte das schon in meiner Rede zum Grundsatzbeschluss zur finanziellen Sicherung des Klinikums St. Georg gesagt und wiederhole es gern: Die Lage unseres Klinikums ist ernst und wir tun gut daran, das Krankenhaus nicht in die Insolvenz gehen zu lassen. Nicht nur wegen der 800-jährigen Tradition des Klinikums sondern vor allem wegen seiner Bedeutung für die Daseinsvorsorge in Leipzig und im Leipziger Umland.
Die Vorlage über die wir heute abstimmen ist eine Konkretisierung unseres Grundsatzschlusses vom April diesen Jahres.
Notwendig ist die Beschlussänderung aufgrund eines Bescheids der Landesdirektion, die eine konkrete Deckung der vorgesehenen Zahlungen im Haushalt der Stadt verlangt.
Worum geht es genau?
Wir unterstützen das Klinikum mit einer Bareinlage i.H.v. rund 36 Mio Euro in die Kapitalrücklage, um den bilanzierten Jahresfehlbetrag 2023 auszugleichen.
Wir bestätigen mit der Vorlage außerplanmäßige Aufwendungen für Zinsen in Höhe von bis zu 3 Mio. €.
Wir unterlegen im Sinne des Bescheids der Landesdirektion zur Genehmigung der Ausfallbürgschaft i.H.v. 69,7 Mio. EUR und zur Absicherung der Kreditaufnahme für den Krankenhausneubau – Zentralbau II die Bareinlage für das Klinikum mit konkreten Deckungen im Haushalt.
Mit der Zustimmung zur Vorlage gewährleisten wir:
1. Stabilität und Kontinuität, denn durch die finanzielle Unterstützung sichern wir den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Klinikums, insbesondere den wichtigen Krankenhausneubau.
2. Sichern wir die Qualität der Gesundheitsversorgung: Eine stabile finanzielle Basis ermöglicht es dem Klinikum, weiterhin hochwertige medizinische Leistungen anzubieten und notwendige Investitionen in moderne Infrastruktur und Technik zu tätigen.
3. haben wir die Zukunftssicherheit im Blick: Die Genehmigung der Bürgschaft und die damit verbundene Kreditaufnahme sind essenziell, um die langfristige finanzielle Stabilität des Klinikums zu gewährleisten und zukünftige Herausforderungen meistern zu können.
Ich denke, dass wir das Richtige tun, wenn wir heute der Vorlage zustimmen. Vor allem tun wir damit etwas ganz Bedeutendes für die Stadtgesellschaft. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen und ich hoffe, dass das auch bei Ihnen so ist und wir uns im Rat dabei einig sind.
Vielen Dank!
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/08/hush-naidoo-jade-photography-ZCO_5Y29s8k-unsplash2-scaled.jpg17072560Administratorhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngAdministrator2024-08-21 18:39:002024-08-21 22:23:30Rede zur Vorlage „Sicherstellung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Klinikum St. Georg gGmbH – Bestätigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO“
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