Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Bäume entlang der Staatsstraße S 8 im Nordraum zu erhalten.

Dafür werden folgende 3 Punkte umgehend geprüft, dem Stadtrat die Prüfungsergebnisse bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt und in Abstimmung mit dem Stadtrat das beste Konzept umgesetzt.
 

  1. Die Stadt prüft, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten.
     
  2. Die Stadt prüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden.
     
  3. Die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistrasse. Dazu nimmt die Stadt sofort Gespräche auf, um die Möglichkeit und die Kosten zu ermitteln. Sie nimmt parallel dazu mit allen Beteiligten, die von einem möglichen Ausbau der S 8 profitieren, Gespräche auf, um sie an den Kosten zu beteilige. Das können die anliegenden Firmen sein, welche ihre Schichtwechselzeiten nicht besser abstimmen, aber Zero impact Versprechen abgeben, die Stadt Schkeuditz mit dem großen Interesse an einer funktionierenden Verbindung zwischen Kernstadt und nördlichen Ortsteilen und mit dem Flughafen/Freistaat, der ein großes Interesse am Ausbau der Gewerbeflächen rund um den Flughafen hat.

Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

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Begründung

Laut übereinstimmenden Medienberichten und Berichten in den nichtöffentlichen Ausschüssen gibt es die Absicht, im Rahmen des 45 Mio.-Euro-Pakets für die Kommunen, im Umfeld des Flughafens die S 8 vierspurig auszubauen.

Das wird aus unserer Sicht nicht gehen, ohne die Bäume auf mindestens einer Seite der erst kürzlich erbauten Straße zu entfernen. Wir zweifeln aus eigener Betrachtung, ob diese Maßnahme wirklich nötig ist, denn die Straße ist nur wochentags und zwar genau 3-mal zum Schichtwechsel voll und ist den Rest des Tages kaum befahren und steht am Wochenende auch schon mal leer.

Wir wollen überprüfen lassen, ob man den Ausbau umgehen könnte, indem man mit den vorhandenen Straßen und einem Ausbau des ÖPNV arbeiten kann.

Als zweiten Schritt sehen wir den teilweisen Ausbau nur an den Knotenpunkten, damit könnten die meisten Bäume dort erhalten werden und der Verkehr staut sich nicht auf Strecke, sondern nur an den Knotenpunkten, weil der Verkehrsfluss dort nicht optimal passt.

Als dritten Schritt sehen wir die Chance auf Gespräche mit den anliegenden Firmen, die mit “Zero Impact“ werben, ob sie ihre Schichtwechselzeiten so abstimmen können, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Straße nutzen müssen.

Und als ultimo ratio sehen wir das Retten der Bäume an der ganzen Allee an, was jedoch zeitnah geprüft und geplant werden muss.

Weil die Summe, die der Freistaat der Stadt Leipzig für diesen Ausbau zur Verfügung stellt, nicht ausreichen wird und insbesondere verschiedene Unternehmen in besonderem Maße von dem Ausbau der Straße profitieren werden, wollen wir die Kosten für die Umpflanzaktion, wenn andere Optionen nicht möglich sein sollten, auch auf die Profiteure aufteilen, denn die angebotenen Mittel werden hierfür nicht ausreichen.

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Beschlussvorschlag:

      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
      um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Portitz, vor
      allem im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am Künstlerbogen herzustellen.
      Zur Lösungsfindung werden der Elternrat und die Schulleitung der Grundschule Portitz
      einbezogen.
      Die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Jugend, Schule und Demokratie
      werden über die Umsetzung informiert.


      Begründung:

      Bereits mit Anfrage VII-F-10269 hat die SPD-Fraktion auf das Problem einer fehlenden
      sicheren Querung der Tauchaer Straße im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am
      Künstlerbogen hingewiesen. Die umfangreichen Ausführungen der Stadt Leipzig sind
      nachvollziehbar, lassen aber keinen Willen zur Behebung der Problematik erkennen. Ein
      Warten bis 2027 auf den Ausbau des Knotenpunktes durch den vor Ort tätigen Investor ist
      für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinnehmbar.
      Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Schreiben der Schulleitung vom 05.08.2024, sowie
      E-Mails der Elternvertreter sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern vom Mai 2024 (siehe
      Anlage).
      Aufgrund der hohen Gefährdungslage ist eine unverzügliche Lösungsfindung geboten. In
      diese sind die Gremien der Grundschule (Schulleitung und Elternvertretung) einzubeziehen.

      Beschlussvorschlag:

      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum Jahreswechsel 2024/25 zu aktualisieren. 

      Gefördert werden sollen künftig auch Balkonsolaranlagen, die das Geländer – komplett oder teilweise – als Solaranlage nutzen. Insbesondere die LWB und Wohnungsgenossenschaften sollen in die Förderung solcher Anlagen einbezogen werden.

      Die Förderung soll bei Sanierung oder bei Neubau der Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

      Begründung: 

      Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu verschiedene Produkte an.

      Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht optimale Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte – insbesondere bei der LWB oder den Genossenschaften – auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen.

      Beschlussvorschlag:

      Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

      BP 1: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zeitnah zu prüfen, ob noch in diesem Jahr auf der südlichen Seite der Karl-Heine-Straße durch entsprechende Abmarkierungen, Parkmöglichkeiten für die Anwohner/innen der Straße geschaffen werden können. 

      Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll das Einfahren über den Fußweg in die Parkflächen verhindert und außerdem kurzfristig auch die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes erhöht werden.

      Der OBM wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob weitere Teilbereiche der Karl-Heine-Straße (oder die Straße gänzlich) zwischen 8 und 18 Uhr mit Tempo 30 ausgewiesen werden können, um die Verkehrssicherheit – auch bzgl. Ein- und Ausparken – zu gewährleisten. 

      Im Zuge der Planung der weiteren Sanierung und Umgestaltung der Karl-Heine-Straße sollen auch im Bereich zwischen Kolbestraße und Erich-Zeigner-Allee Parkbuchten eingerichtet werden. Konfliktsituationen mit zu Fuß gehenden sollen künftig ausgeschlossen werden. Daher sind die Belange der Fußgänger/innen hinreichend zu berücksichtigen. Eine Parkraumbewirtschaftung in der Karl-Heine-Straße soll geprüft werden, ebenso Anwohnerparken und die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen. In einer Bürgerinformationsveranstaltung soll die Planung vorab vorgestellt und erörtert werden.

      Begründung: 

      Jahrelang wurde das Parken auf einem Teil des sehr breiten Gehweges der Karl-Heine-Straße geduldet. Es ist nicht nachvollziehbar, eine jahrelang gängige Praxis von heute auf morgen zu bestrafen, ohne Alternativen anbieten zu können. Interessanterweise dürfen Autos im vorderen bereits sanierten Bereich der Karl-Heine-Straße zwischen Nonnen- und Kolbestraße in Parkbuchten genauso parken, wie bisher im hinteren Bereich Richtung Erich-Zeigner-Allee, was jetzt durch das Ordnungsamt sanktioniert wird. 

      Im vom Stadtrat im letzten Jahr beschlossenen Bauprogramm Basismodul Hauptachsen ist die Sanierung der K.-Heine-Straße zwischen Kolbestraße und Felsenkeller für 2027/28 eingeordnet.

      Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll verhindert werden, dass die Kfz weiterhin über den Fußweg in die Parkflächen fahren. Künftig sollen die Autos in die Parkposition nur noch von der K.-Heine-Straße aus ein- bzw. ausfahren können. Außerdem kann die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes damit erhöht werden. 

      Auch die Wegeverbindungen der Schüler/innen von und zum Gymnasium am Palmengarten, sowie der Schulwegplan des gemeinsamen Schulbezirkes SW1 (Erich-Zeigner-Schule, Fanny-Hensel-Schule, Schule am Auwald) sollen hinreichend beachtet werden, d.h. insbesondere im direkten Umfeld der LVB-Haltestelle Alte Straße sind keine Parkflächen auszuweisen.

      Beschlussvorschlag:

      Der Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:

      Folgender Satz wird gestrichen: „Es ist davon auszugehen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ggf. auch planextern, durchgeführt werden müssen.“

      Begründung:

      Wenn nicht planintern möglich, sollen Ersatzmaßnahmen zumindest raumnah erfolgen. Es soll ggf. auch geprüft werden, ob die Bäume mit Renaturierung der Quellarme der nördlichen Rietzschke – also hier der Mühlgraben mit Bäumen oder Agroforst im Uferbereich – als Ausgleiche genutzt werden können. 

      Beschlussvorschlag:

      Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

      1. Der Oberbürgermeister führt Gespräche mit den regionalen, bevorzugt Bio-Landwirten der Region und den Verantwortlichen der beiden anliegenden Landkreise, mit dem Ziel der Gründung einer interkommunalen Genossenschaft mit dem Ziel, die Eigenvermarktung der (Bio)-Bauern zu unterstützen und zu koordinieren.

      2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im Jahr 2025, also deutlich vor Beginn der Ökofeldtage im Raum Leipzig, einen Vorschlag vor, wie eine Umsetzung der interkommunalen Genossenschaft von der Stadt Leipzig und den beiden Landkreisen initiiert, unterstützt, angeregt oder selber umgesetzt werden kann.

      3. Die nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Schul- Kita- oder anderes Mensa- essen werden im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass regionale (Bio)-Produkte in hoher Qualität bezahlbar Einzug in die Gemeinschaftsversorgung halten.

      Begründung:

      Als Beispiel könnte die Genossenschaft der Öko-Bauern gelten – siehe Zur Genossenschaft | Genossenschaft der Oeko-Bauern e.G. (genossenschaft-der-oeko-bauern.de)

      Attraktiv für Landwirte und Handel

      Die Erzeugnisse ihrer Lieferanten werden von der Genossenschaft gebündelt und bedarfsgerecht an Handel und Verarbeitungsindustrie verkauft. Damit erschließen sich den Landwirten attraktive Vermarktungswege, über die sie gemeinsam auch große Mengen sicher, verhandlungsstark und zu fairen Preisen absetzen können. Handel und Industrie wiederum profitieren von ständiger Lieferbereitschaft selbst bei großen Bestellungen, zudem von kostengünstigen Strukturen, schneller Lieferung, geprüfter Qualität, garantierter Bio-Erzeugung und Frische.