Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der städtische Haushaltsansatz 2013 für den Olympiastützpunkt Leipzig wird zweckgebunden
zur Trainermischfinanzierung, unter der Voraussetzung, dass sich Land, Bund und/oder
Sportfachverbände in selber Höhe daran beteiligen, um 17.500 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: HHP A 5/13

Begründung:
Bei den Olympischen Spielen und den Paralympics in London im Sommer dieses Jahres
erreichten die Sportler des OSL 1-mal Gold, 4-mal Silber und 2-mal Bronze sowie zahlreiche
weitere gute Ergebnisse. Damit waren die Sportler des OSL nicht nur die erfolgreichsten im
Freistaat Sachen, sondern sind auch ausgezeichnete Botschafterinnen und Botschafter der
Stadt Leipzig.
Um dieses hervorragende Niveau auch in den kommenden Jahren halten zu können sind gut
ausgebildete Trainerinnen und Trainer notwendig. Diese müssen gehalten oder geworben
werden. Die Gehälter der Trainerinnen und Trainer liegen jedoch deutlich unter dem
Bundesdurchschnitt, zudem wurden die Gehälter 2004 zum letzten Mal erhöht. Eine Anpassung
ist daher überfällig.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan für 2013 sind Eigenmittel in Höhe von 1,0 Millionen Euro für Schulsporthallen zur Sanierung und Beseitigung von DIN-Mängeln einzustellen.

Deckungsvorschlag: HHP A 5

Begründung:
Zahlreiche Schulsporthallen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig liegen, befinden
sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand bzw. weisen DIN-Mängel auf. Zur sukzessiven
Verringerung des Sanierungsbedarfs und zur Beseitigung von DIN-Mängeln sind
entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan für 2013 sind für den strategischen Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur, Eigenmittel in Höhe von 2 Millionen Euro einzustellen. Weiter ist eine Verpflichtungsermächtigung bis 2018 für den strategischen Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich einzustellen. Hierfür sollen vorrangig Flächen für den Bau von Kindertagesstätten und Schulen erworben werden. Beim Erwerb der Flächen sind die aktuelle Schulnetzplanung und die langfristige Kindertagesstättenplanung mit zu beachten.

Deckungsvorschlag: HHP A 5

Begründung:
Vor allem in der aktuellen Schulnetzplanung und in der langfristigen Kindertagesstättenplanung
ist dargestellt, in welchen Stadtgebieten der Bedarf an Kita- und Schulplätzen schon jetzt
beziehungsweise bis 2020 die vorhandenen Kapazitäten weit übersteigen wird. Die
Investitionsdynamik in der inneren Stadt macht es zunehmend schwieriger, geeignete Flächen,
zu für die Stadt akzeptablen Preisen, zu erwerben. Hier muss die Stadt rechtzeitig Handeln und
geeignete Flächen sichern.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsansatz für die Unterhaltung von Fußwegen wird von 117.000 Euro auf 200.000 Euro im Haushalt 2013 erhöht.

Deckungsvorschlag: HHP A 5/13

Begründung:
Der derzeitige Haushaltsansatz für 2013 ist angesichts des hohen Reparaturbedarfs zu niedrig
angesetzt. Eine Erhöhung ist angesichts des schlechten Zustandes zahlreicher Fußwege und
zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dringend geboten.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2013 sind für das Errichten einer Kindertagesstätte in der Demmeringstraße 83, 04177 Leipzig (Flurstück 1224 der Gemarkung Lindenau), Eigenmittel in Höhe von 997.500 Euro einzustellen. Die Gesamtkosten betragen 2.310.000 Euro.
Die Kindertagesstätte wird in kommunaler Trägerschaft geführt. Es werden 165 Plätze neu geschaffen, davon 45 Krippenplätze und 120 Kindergartenplätze. Die Kindertagesstätte geht bis spätestens August 2013 in Betrieb. Weiterhin sind gegebenenfalls Grundstücks- und Ausstattungskosten im Haushalt zu berücksichtigen.

Deckungsvorschlag: 3,7 Mio. Euro der Rücklage Schulhausbau aus dem Jahresüberschuss
2011.

Begründung:
Im Stadtteil Lindenau brauchen wir dringend zusätzliche Kita-Plätze. Der Standort ist
verkehrsgünstig gelegen und das Grundstück gehört der LWB.
Um den kommunalen Anteil an Kindertagesstätten bei 20 Prozent aufrecht zu erhalten,
schlagen wir vor, diese Kita in kommunaler Trägerschaft zu führen.
Für die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder beträgt die Förderquote 75
Prozent und für die Schaffung von Kindergartenplätzen beträgt die Förderquote 50 Prozent.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist für einen Kita-Platz ein Investitionsbedarf von ca. 14.000
Euro (ohne Grundstückskosten) zu veranschlagen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2013 sind für das Errichten einer Kindertagesstätte an der Ecke
Haydnstraße/Schwägrichenstraße, 04107 Leipzig (Flurstücke 844h, 844i, 844k und eine
Teilfläche von 884l der Gemarkung Leipzig), Eigenmittel in Höhe von 437.500 Euro
einzustellen. Die Gesamtkosten betragen 1.050.000 Euro.
Die Kindertagesstätte wird in kommunaler Trägerschaft geführt. Es werden 75 Plätze neu geschaffen, davon 25 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze. Die Kindertagesstätte geht bis spätestens August 2013 in Betrieb. Weiterhin sind Ausstattungskosten in den Haushalt einzustellen.

Deckungsvorschlag: 3,7 Mio. Euro der Rücklage Schulhausbau aus dem Jahresüberschuss
2011.

Begründung:
Die Kindertagesstätte wird als Ersatz für die nicht realisierbare Kita in den Höfen am Brühl
vorgeschlagen, denn im Stadtbezirk Mitte brauchen wir dringend zusätzliche Kita-Plätze.
Zudem ist der Standort verkehrsgünstig gelegen.
Das Grundstück an der Ecke Haydnstraße/Schwägrichenstraße (Flurstücke 844h, 844i, 844k
und eine Teilfläche von 884l der Gemarkung Leipzig) ist in städtischem Besitz. Die jetzige
Größe des Grundstückes lässt nur eine Kindertagesstätte mit 75 Plätzen zu.
Um den kommunalen Anteil an Kindertagesstätten bei 20 Prozent aufrecht zu erhalten,
schlagen wir vor, diese Kita in kommunaler Trägerschaft zu führen.
Für die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder beträgt die Förderquote 75
Prozent und für die Schaffung von Kindergartenplätzen beträgt die Förderquote 50 Prozent.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist für einen Kita-Platz ein Investitionsbedarf von ca. 14.000
Euro (ohne Grundstücks- und Ausstattungskosten) zu veranschlagen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan für 2013 sind für das Errichten einer weiteren kommunalen Kindertagesstätte, Eigenmittel in Höhe von 1.000.000 Euro einzustellen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Kindertagesstätte den Standort Windorfer Straße 63, 04229 Leipzig (Radrennbahn) zeitnah zu prüfen beziehungsweise einen anderen geeigneten Standort zu finden.
Die Kindertagesstätte geht bis spätestens Ende 2013 in Betrieb. Ausstattungskosten sind ebenfalls im Haushalt einzustellen.

Deckungsvorschlag: 3,7 Mio. Euro der Rücklage Schulhausbau aus dem Jahresüberschuss
2011.

Begründung:
Mit dem Antrag A70 zum Haushaltsplanentwurf 2012 wurden Planungsmittel für den Bau von
drei kommunalen Kindertagesstätten beschlossen. Als konkrete Untersetzung für das Errichten
von kommunalen Kindertagesstätten haben wir die Haushaltsanträge HHP 016/13
(Demmeringstraße 83) und HHP 017/13 (Haydnstraße/Schwägrichenstraße) eingereicht. Für
die dritte Kindertagesstätte beauftragen wir die Stadtverwaltung, den Standort Windorfer Straße
63, 04229 Leipzig (Radrennbahn), zu prüfen. Der Standort ist verkehrsgünstig in
Kleinzschocher gelegen und grenzt an die Stadtteile Plagwitz und Schleußig an. Zudem gehört
das Grundstück der Stadt. Sollte dieser Standort nicht geeignet sein für eine Kindertagesstätte,
schlägt die Stadtverwaltung einen anderen Standort vor.
Um den kommunalen Anteil an Kindertagesstätten bei 20 Prozent aufrecht zu erhalten,
schlagen wir vor diese Kita in kommunaler Trägerschaft zu führen.
Für die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder beträgt die Förderquote 75
Prozent und für die Schaffung von Kindergartenplätzen beträgt die Förderquote 50 Prozent.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist für einen Kita-Platz ein Investitionsbedarf von ca. 14.000
Euro (ohne Grundstückskosten) zu veranschlagen.