Im Doppel-Haushalt 2025/26 des Freistaates Sachsen werden die Mittel für die
Förderung von Radwegen in Städten und Landkreisen deutlich gekürzt. Statt 8,7
Millionen Euro/Jahr stehen nach unseren Informationen nur noch 800.000 Euro/Jahr
zur Verfügung.
In einer aktuellen 80-seitigen Broschüre bewirbt das Sächsische Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Fahrradtourismus im Freistaat Sachsen:
https://www.netzwerk-mtb-tourismus.de/unterlagen/Fahrradtourismus_Studie_Sachsen.pdf

Wir fragen an: 

  1. Wie viele Fördermittel des Freistaates Sachsen stehen in 2025 und 2026 für
    Radverkehrsmaßnahmen für die Stadt Leipzig zur Verfügung?
  2. Welche Möglichkeiten bietet o.g. Studie im Abgleich mit dem Thema Radwege
    im Leipziger TEP (Touristischer Entwicklungsplan) - Touristischer
    Entwicklungsplan: Ziele und Strategien bis 2025 - Stadt Leipzig
    und den
    Bemühungen des LTM für Leipzig und in der Anbindung an die Region –
    Radtouren und Radwege ♥ Leipzig Region?
  3. Können Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan und anderen
    Konzepten ggf. mit Mitteln aus dem Bereich Fahrradtourismus umgesetzt werden,
    z.B. Radwege mit überregionaler Bedeutung wie der Radschnellweg Leipzig-Halle oder die Aktiv-Achse-Süd?
  4. Welche städtischen Konzepte und Pläne wurden dahingehend bereits
    geprüft? Wenn noch nicht geschehen, bis wann ist eine Prüfung möglich?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße eine angemessene Beleuchtung zu installieren, damit das Areal auch in der
dunklen Jahreszeit von Sonnenuntergang bis ca. 22 Uhr sicher genutzt werden kann.

Die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der Krakauer Straße in Grünau sollen
aufgewertet werden, da sie nach über 25 Jahre intensiver Nutzung nicht mehr in
einem akzeptablen Zustand sind (Beschlussvorlage – VIII-DS-00391 – Bau- und
Finanzierungsbeschluss: Aufwertung der öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße (Flst. 1288 Gem. Schönau).
Damit die Flächen ganzjährig – also auch in der dunklen Jahreszeit – genutzt werden
können, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Ähnlich wie an der
Skateranlage Heizhaus könnte ein großer Strahler, der ggf. mit einer Zeitschaltuhr
gekoppelt ist, eine Nutzung bis max. 22 Uhr ermöglichen.

Begründung:

Die Gesamtkosten betragen immerhin 845.000 Euro. Ein hoher Nutzungsbedarf im
Bereich Sport-/Spielplatz wird uns regelmäßig angezeigt, auch, weil es die einzige
Sport- und Freifläche im Wohngebiet ist.
Im Rahmen der Aufwertung soll das Sportangebot umfangreich erweitert werden, um
dem wachsenden Nutzungsdruck im öffentlichen Grün durch wachsende
Bevölkerungszahlen angemessen zu begegnen. Dabei wird das Angebot
generationenübergreifend und auch in Bezug auf physische Beeinträchtigungen
inklusiv ausgerichtet, was wir sehr begrüßen.

Der ausgewiesenen „Dunkelzone“ könnte dahingehend Rechnung getragen werden,
dass die Beleuchtung so dimensioniert wird, dass Bolzplatz und Basketballfeld
ähnlich beleuchtet werden, wie die Skateanlage am Heizhaus (Strahler mit Bedarfsschaltung). Das restliche Areal (inkl. Beachvolleyballfeld) könnte eine eher gemäßigte Beleuchtung erhalten.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Liste und eine Karte mit den konkreten
ausgewiesenen Verbotsflächen in Leipzig für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
bis zum 1. Dezember 2025 vorzulegen, auf der Webseite der Stadt Leipzig präsent
zu veröffentlichen und mit einer Informationskampagne deutlich vor Silvester zu
begleiten.


Begründung:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen ist laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Eine
Liste und eine Karte, die anschaulich und nachvollziehbar die Verbotsorte für das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in Leipzig darstellen, wäre hierbei eine
hilfreiche Unterstützung. Ein grundsätzlich vernünftiger Umgang mit Feuerwerk
schont die Gesundheit sowie die Tier- und Pflanzenwelt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen: 

1. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle städtischen Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

2. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle Kindertagesstätten eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

3. in welchem Umfang personelle Springerpools für alle Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft eingerichtet werden können.

 Immer wieder kommt es in Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Betreuungsangeboten zu personell bedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten oder schlimmstenfalls zu tageweisen Schließungen. Ebenso muss in genügend Einrichtungen eine gute pädagogische Versorgung gewährleistet werden, auch wenn mehrere Mitarbeiter/-innen kurzfristig – also erst am Morgen oder während des Arbeitstages – krankheitsbedingt ausfallen.

Das geht auf Kosten des Personals, das in den Einrichtungen arbeitsfähig ist und mitunter einen Betreuungsschlüssel gewährleisten muss, in dem für Kinder und pädagogisches Personal ein pädagogisch wertvolles Arbeitsklima schwer umzusetzen ist.

Auch Eltern kommen zu Recht an ihre Grenzen, wenn sie kurzfristige Schließungen der Betreuungsangebote kompensieren müssen.

Zudem stehen laut aktuellem Tarifvertrag allen pädagogischen Fachkräften in Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten seit 2022 je zwei Regenerationstage und zwei Umwandlungstage pro VzÄ zur Verfügung.

Dieses Angebot muss die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin auch für ihre Angestellten der städtischen Einrichtungen gewährleisten. 

Die hier genannten hauptsächlichen Ursachen (kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle oder Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder Ausfälle durch Regenerations- oder Umwandlungstage) dürfen nicht länger zu Lasten aller Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder – gehen. Die Verwaltung muss deshalb ausreichend große Springerpools für:

– städtische Krippen und Kindergärten

– städtische Horte und Betreuungsangebote

zur Verfügung stellen.

Ebenso muss geprüft werden, wie Krippen, Kindergärten und Horte in freier Trägerschaft von eigenen Springerpools profitieren können.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, wo und wann fußläufig zur Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, eine weitere Sporthalle gebaut werden kann. Dabei wird auch die Errichtung einer Mehrfeld-Sporthalle mit einem Sportfeld auf dem Dach geprüft.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, ob die Mensa des Schiller-Gymnasiums in der bisherigen Sporthalle der Schule untergebracht werden kann.

Die Sporthalle der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist schon lange nicht mehr ausreichend für über 800 Schülerinnen und Schüler. Deshalb muss die Schule jetzt schon in die Geschwister-Scholl- oder Erich-Kästner-Grundschule ausweichen. Zudem hat die Schiller-Schule eine viel zu kleine Mensa. Die bisherige Sporthalle könnte perspektivisch als neue und damit viel großzügigere Mensa der Schule umgenutzt werden.

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen,

  1. ob der Bereich der Elsbethstraße zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule (Hausnummer 1a) und der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig (Hausnummer 2), beginnend an der Sassstraße bis zu den Hausnummern 3 und 6 abgepollert und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet werden kann. Dieser Bereich soll zukünftig ausschließlich von Mitgliedern beider Schulen genutzt werden können.
  2.  welche alternative Weg- und Straßenführung für Fußgänger, Rad- und Autoverkehr über die Sassstraße, Cöthner Straße und Reginenstraße umsetzbar ist.
  3.  welche Potentiale eine Freiflächenerweiterung wie unter BP 1 für zusätzliche Begrünung und eine Erweiterung/Neubau der Mensa der Friedrich-Schiller-Schule ergeben würde. 

 Die Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, hat aufgrund permanenter Überbelegung seit Jahren ein erhebliches Platzproblem. Die Schule ist eigentlich auf eine 3,25-zügige Auslastung ausgelegt, wurde aber in den vergangenen Schuljahren 4-zügig ausgelastet. Für die über 800 Schülerinnen und Schüler sind Mensa und Turnhalle viel zu klein. Um das Platzproblem zeitnah zu mildern, müssen die oben genannten Möglichkeiten geprüft werden. 

Der Bereich der Sassstraße, der hier zur Abpollerung vorgeschlagen wird, liegt zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule und dem Friedrich-Schiller-Gymnasium und ist aufgrund der parallel verlaufenden Georg-Schuhmann-Straße weniger von Auto-, Rad- und Fußverkehr frequentiert.

Wann eine Sanierung des Gymnasiums erfolgt, ist nicht sicher. In der Schulbaustrategie wurde der Sanierungsbeginn kontinuierlich nach hinten geschoben. Stand jetzt soll sie frühestens 2038 beginnen. Der akute Platzmangel muss aber zeitnah entzerrt werden, damit die Schülerinnen und Schüler gut im Friedrich-Schiller-Gymnasium lernen können. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

Pia Heine

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

man stelle sich das mal vor, man selbst oder die eigenen Eltern – meist schon im fortgeschrittenen Alter – hat eine Operation hinter sich, die es einem für die kommenden Wochen oder gar Monate schwer ermöglicht, sich eigenständig fortzubewegen. Wer auch immer betroffen ist: Man ist also auf Unterstützung bei allen Tätigkeiten angewiesen, gerade auch den außerhäuslichen. Wenn man jedoch an keiner weiteren Einschränkung leidet, außer an dieser Gehbeeinträchtigung, warten viele Schwierigkeiten im öffentlichen Raum.

Zum Beispiel bei der Parkplatzsuche beim nächsten Arztbesuch: Der Parkplatz sollte sich idealerweise innerhalb von 100 Metern zur Arztpraxis befinden, denn mehr ist mit Gehbeeinträchtigung schwer machbar. Bisher können aber nur Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen über den blauen, orangenen oder gelben Parkausweis eine Vielzahl verschiedener Parkflächen nutzen. Menschen ohne Einschränkungen sind normalerweise fit genug, um längere Strecken von oder zum Parkplatz zu laufen. Aber es gibt eben einen Graubereich, wie eben beispielsweise nach einer Operation. Hier möchte unsere Fraktion, gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE, eine deutliche Verbesserung des kommunalen Angebotes erwirken.

Wir freuen uns, dass der vorliegende Antrag „Gelebte Inklusion – Mehr Parkausweise für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen“ von der Verwaltung positiv im Verwaltungsstandpunkt aufgenommen wurde.

Der Verwaltungsstandpunkt stellt richtig dar, dass der Antrag rein rechtlich so nicht von der Stadt Leipzig umgesetzt werden kann, da es keine Rechtsgrundlage für einen kommunalen Parkausweis gibt. Deshalb soll der Oberbürgermeister sich beim Freistaat Sachsen dafür einsetzen, dass der Personenkreis für den gelben Parkausweis nach dem Vorbild der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sachsenweit erweitert wird. Dann wären auch die eigenen Eltern oder man selber im eingangs genannten Fall berechtigt, vorübergehend einen Parkausweis zu erhalten und von den Erleichterungen bei der Parkplatzsuche zu profitieren.

Wir übernehmen deswegen den Verwaltungsstandpunkt und bitten um Zustimmung.

Dennoch sind uns – auch nach der Beratung in den Begleitgremien – noch zwei Punkte wichtig, die wir gern in einer Protokollnotiz vermerkt haben würden:

Wie eben dargelegt, wird der Oberbürgermeister beauftragt sich beim Freistaat Sachsen für eine Neuordnung der Regelung einzusetzen. Auch wir werden das Thema an die fachpolitischen Sprecher:innen der Landtagsfraktionen weiterleiten, so dass es an der richtigen Stelle platziert wird und eine Neuregelung hoffentlich zeitnah umgesetzt werden kann.

  1. Im ersten Punkt einer Protokollnotiz möchten wir deswegen vermerkt wissen, dass der Stadtrat über die Ergebnisse der Gespräche zwischen Oberbürgermeister und Freistaat Sachsen bis zum Ende des I. Quartals 2026 zu informieren ist.
  2. Ein zweiter wichtiger Punkt der Protokollnotiz: Im VSP ist dargelegt, dass das Ordnungsamt bei atypischen Fällen im Rahmen einer Härtefallprüfung bereits jetzt Einzelfallentscheidungen treffen kann für Betroffene, die bisher nicht von Parkerleichterungen profitieren – es also durchaus einen Ermessensspielraum gibt. Leider ist dies nur wenig bekannt. Diese Möglichkeit soll deswegen zukünftig für betroffene Menschen niedrigschwellig und transparent zugänglich gemacht werden, zum Beispiel über die Homepage der Stadt.

Wir bitten Sie dem VSP zuzustimmen und die beiden genannten Punkte als Protokollnotiz mit aufzunehmen.