Beschlussvorschlag: 

  1. Zum Abschluss des Sportjahres wertet die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ausrichter/-innen der Breitensportgroßveranstaltungen diese mit Blick auf folgende Fragestellung aus: 
  • Genehmigungsprozess 
  • Attraktivität der Streckenführung 
  • Entwicklung der Anzahl der Teilnehmenden und Potenzial für weitere Steigerungen 
  • Überregionales Potenzial 
  • Unterstützungsmöglichkeiten durch die LTM. 
  • Weitere kurz- und mittelfristige Verbesserungsmöglichkeiten 

Folgende Veranstaltungen werden mindestens ausgewertet: Leipzig Marathon, Leipziger Triathlon, Leipzig Run, Firmenlauf, Frauenlauf, Nachtlauf, Neuseen-Classics und Karli-Krit 

Ziel sollte es sein, Verbesserungsmöglichkeiten beim Genehmigungsprozess zu identifizieren und die Streckenführungen für Teilnehmende und Zuschauer/-innen attraktiver zu gestalten. Durch die Attraktivitätssteigerung sollen insbesondere überregional mehr Teilnehmende gewonnen werden. In Zusammenarbeit mit der LTM soll deshalb geprüft werden, wie diese bei der überregionalen Vermarktung unterstützen kann.  

Im Rahmen der Auswertung werden insbesondere auch die Kosten für die notwendigen Streckensperrungen beleuchtet.  

  1. Zudem fragt die Stadtverwaltung bei den Veranstalter/-innen rein ehrenamtlich organisierter Wettkämpfe im öffentlichen Raum ab, welche Hindernisse sich für sie im Genehmigungsprozess ergeben haben und welche Verbesserungswünsche sie haben.  
  1. Die Anregungen und deren Umfang aus den Beschlusspunkten Punkt 1 und 2 werden im ersten Quartal 2026 im Sportausschuss vorgestellt und bei der Fortschreibung des Sportprogramms berücksichtigt.  

Begründung: 

Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie Großsportveranstaltungen sowohl im Profi- als auch im Breitensport erfolgreich durchführen kann. Zu den vergangenen Veranstaltungen zählen beispielsweise die Fußball-EM der Männer und die Turn-EM im Profisport sowie das Turnfest 2025 im Breitensport. Die Stadt unterstützt auch die meisten der im Beschlusspunkt 1 des Antrags beispielhaft aufgeführten Veranstaltungen finanziell. Sei es aus der Sport- und/oder Tourismusförderung. 

Zu Punkt 1: Gerade Lauf- und Radsportveranstaltungen sowie Triathlon erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, was sich auch in den Teilnehmerzahlen widerspiegelt. Diese Entwicklung sollte Leipzig nutzen, um über die Breitensportgroßveranstaltungen auch touristische Effekte für die Stadt Leipzig und die Region zu erzielen. Dass die Stadtverwaltung darin selbst Potenzial für den Tourismus sieht, zeigt sich am Ziel, Leipzigs Sportveranstaltungslandschaft ab nächsten Jahr mit einem Ironman 70.3 zu bereichern. 

Auch das Wachstum des Leipziger Marathons oder des Leipzig Runs zeigt das enorme Potenzial von Laufsportveranstaltungen. Beim Leipziger Marathon wird beispielsweise schon sehr lange darüber diskutiert, ob und wie eine attraktivere Streckenführung an mehr Leipziger Sehenswürdigkeiten, durch dichter bewohntes Gebiet und entlang unserer Flüsse vorbeiführt oder ob eine Marathonrunde statt zweier Halbmarathonrunden die Attraktivität steigern könnte. Eine gemeinsame Zielstellung von Stadt und Ausrichter könnte sein, den Leipzig-Marathon in die Top 5 der deutschen Städtemarathons zu heben. Beim Leipziger Triathlon musste in diesem Jahr der Kindertriathlon gestrichen werden. Stadt und Veranstalter könnten prüfen, was notwendig ist, damit dieser zukünftig wieder stattfinden kann. 

Im Rahmen des sportpolitischen Frühstücks der LTM kam zudem die Frage auf, wie die LTM ihre ohnehin vorhandenen Marketingaktivitäten auch für die Bewerbung der Sportveranstaltungen nutzen kann und wie Pakete geschnürt werden können, die die Teilnehmenden animieren, neben dem Lauf zum Beispiel auch ein Konzertticket zu buchen. 

Zu Punkt 2: Vor eineinhalb bis zwei Jahren hat die Stadtverwaltung ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für bestehende kleinere Laufveranstaltungen eingeführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Erfahrungen auszuwerten und mögliche Verbesserungsvorschläge zu prüfen und umzusetzen. 

Das LVB-Angebot Flexa ist besonders an den Stadträndern Leipzigs eine Mobilitätslösung und eine Alternative für alle, die ohne eigenes Auto von A nach B kommen wollen. 2019 startete Flexa als Pilotprojekt im Leipziger Norden. Seitdem sind viele Stadtteile dazugekommen. Aktuell wird das Angebot neben dem Nordbereich auch in Südwest, Südost und im Leipziger Westen angeboten. 

In den letzten Wochen und Monaten haben uns einige Beschwerden von Fahrgästen zum Flexa-Angebot erreicht, insbesondere zu Buchungsproblemen. Weil nichts von Anfang an perfekt ist, arbeiten die LVB nach eigenem Bekunden fleißig an weiteren Verbesserungen.   

Wir fragen an:  

  1. Wie viele Fahrgäste haben im letzten Jahr das Flexa-Angebot der LVB genutzt (Bitte Aufteilung nach den Flexa-Gebieten)? 
  1. Gibt es eine positive Entwicklung bei den Fahrgästen? 
  1. Wie gestaltet sich die Wirtschaftlichkeit? In welchen Gebieten wird das Flexa-Angebot gut angenommen? 
  1. Wie viele Buchungsprobleme gab es im letzten Jahr? 
  1. Wie viele Beschwerden gab es in Bezug auf das Flexa-Angebot im letzten Jahr? 
  1. Wohin können sich Fahrgäste wenden, wenn Sie Probleme mit der Buchung haben oder Beschwerden äußern wollen? 

Ein wesentliches wohnungspolitisches Ziel der Stadt Leipzig ist die Sicherung und Steigerung des Anteils von bezahlbaren Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte in Leipzig z.B. durch die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnraum. 

Wir fragen an: 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Bestand an belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig? 
  1. Wie stellt sich für die Leipziger Stadtbezirke der Bestand an Sozialwohnungen in welcher Eigentumsform (LWB, genossenschaftlich, privater Sektor) dar? 
  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den Bedarf an Sozialwohnungen in der Stadt Leipzig? 
  1. Wie viele Sozialwohnungen sind für die kommenden Jahre in Leipzig geplant?  
  1. Welche Höhe an Fördermittel wäre seitens des Freistaates für eine bedarfsdeckende Förderung für die Errichtung von Sozialwohnungen in Leipzig notwendig und wie hoch ist die tatsächliche Förderung? 
  1. Wann wird der Monitoringbericht Wohnen 2023/2024 veröffentlich? 

Beschlussvorschlag:

Im Abschnitt:

6.3.3 Eingliederungshilfen im Kontext von Schule nach SGB VIII und SGB IX (S. 207f)

wird folgende Maßnahme ergänzt:

Das Pooling bei Schulbegleitung wird auf alle Schulen ausgeweitet, besonders auf Einrichtungen mit vielen Schulbegleitern.

Begründung:

Durch Pooling von Schulbegleiter*innen – als übergreifende Unterstützung – kann flexibel und schnell auf die unterschiedlichen Bedarfe der Schüler*innen reagiert werden. Durch das Pooling wird eine stabile Unterstützungsstruktur an der Schule etabliert, die schnell, unbürokratisch und sehr flexibel auf individuelle Bedürfnisse eingehen kann. Ebenso gehört die Unterstützung durch ein/e Schulbegleiter/in dann grundsätzlich zum Schulalltag und Schüler/innen werden durch eine ausschließliche 1:1-Betreuung weniger stigmatisiert. 

Das Pooling von Schulbegleitung wird in Leipzig ab dem Schuljahr 2025/26 mit drei Trägern erprobt und soll Ende 2025 evaluiert werden. Mit den Erkenntnissen aus der Erprobungsphase soll das Pooling von Schulbegleitung an allen Leipziger Schulen umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände. 

Beschlussvorschlag:

Zur besseren Berechnung der Wechselbewegungen zwischen den Schularten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. In Zusammenarbeit mit dem LaSuB Standort Leipzig wird ein transparentes, einheitliches Verfahren zur Erfassung der Wechselwünsche erarbeitet.
  2. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass die Berechnungsgrundlage auch für die oberen Jahrgangsstufen der Oberschule maximal 25 Schülerinnen und Schüler beträgt. Bei dieser Zahl sind die Wiederholungen und Wechselwünsche einzurechnen.
  3. Den Schülerinnen und Schülern, die einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangen und den Realschulabschluss anstreben, ist ein Schulplatz an der bisherigen Schule sicherzustellen.
  4. Keinesfalls darf die Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern überschritten werden.

Begründung:

Die Berechnungsgrundlage für den Wechsel der Schulart ist im SEP nicht deutlich genug dargestellt.

SEP S. 38

„Für die höheren Jahrgänge wurden die Anteile an Schüler/-innen die beispielsweise den Jahrgang wiederholen oder die Schulart wechseln nach den Beobachtungen der Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 ermittelt und bei den Berechnungen berücksichtigt.“

Immer wieder gibt es große Probleme, wenn ein Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule besonders in den Klassenstufen 8 und 9 angestrebt wird. Es sind oft nicht genügend Plätze vorhanden.

Die Klassenstärken in den Oberschulen steigen weiter an, die Abminderungen für Inklusion können daher nicht mehr berücksichtigt werden.