Änderungsvorschlag:
Der Ergänzungsantrag 2 zur Vorlage wird wie folgt geändert:
Ab 01.01.2013 erfolgt eine Dynamisierung der laufenden Geldleistung, welche sich an der Entwicklung des Preisindexes für Sachkosten in Sachsen orientiert.

Begründung:
Bei den Tagespflegepersonen wird, ähnlich zu den Vereinbarungen mit den freien Trägern, eine
Dynamisierung der laufenden Geldleistungen, welche sich an der Entwicklung des Preisindexes
für Sachkosten in Sachsen orientiert, eingeführt. In den letzten Jahren lag die Entwicklung des
Preisindexes für Sachkosten in Sachsen jährlich zwischen 1,5 – 2,5 Prozent. Die Anpassung der
laufenden Geldleistungen erfolgt jeweils zum 01.01. des Folgejahres.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung überprüft die Höhe der städtischen Pflegekostenbeteiligung für
verpachtete Sportanlagen, mit dem Ziel eines Ausgleichs für die Kostensteigerungen im
Bereich Energie, Treibstoff, Dünger etc.
2. Die Stadtverwaltung überarbeitet bis Juni 2013 die „Grundlagen, Regelungen der Stadt Leipzig zur Verpachtung kommunaler Sportstätten“ mit dem Ziel Anreize für die verstärkte Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zur Pflege der Pachtanlagen schaffen. Die Anreize sollen auch Kooperationen der Vereine untereinander fördern.

Begründung:
Zu 1)
Im Sportprogramm 2015 wurde angestrebt, dass die anteilige Pflegekostenerstattung für
Pachtsportanlagen in Abhängigkeit der Marktpreisentwicklung u.a. für Energie, Treibstoff oder
Dünger angehoben wird. Die Preisentwicklung ist daher zu überprüfen und Kostensteigerungen
sind in der Pflegekostenerstattung zu berücksichtigen.
Zu 2)
Durch den Wegfall zahlreicher arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen fehlen vielen Sportvereinen
notwendige Arbeitskräfte zur Pflege der Sportpachtanlagen. Die Sportvereine müssen daher in
die Lage versetzt werden, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zur Pflege
der Pachtanlagen zu schaffen. Dabei ist auch darauf zu achten, Anreize zu schaffen, die die
Kooperation der Vereine untereinander fördern. Auf Dauer angelegte
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse führen zudem zu einer stärkeren
Identifikation mit der bzw. den zu pflegenden Sportanlagen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
In den Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig für das Jahr 2013 wird eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 i. H. v. 750.000 Euro eingestellt, um eine
Kindertagesstätte in der Karl-Liebknecht-Str. 32, 04107 Leipzig (Volkshaus), bauen zu können.

Begründung:
Die Kindertagesstätte auf dem Gelände des Volkshauses (Karl-Liebknecht-Str. 32, 04107
Leipzig) ist seit Langem geplant und wird an diesem Standort nach wie vor dringend benötigt.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
In den Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig für das Jahr 2013 wird eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 i. H. v. 100.000 Euro eingestellt, um mit den Planungen für die Baumaßnahme „Kreisverkehrslösung für den Unfallschwerpunkt Knoten Hirschfelder Straße/Hersvelder Straße zwischen Baalsdorf, Kleinpösna, Althen“ beginnen zu können.

Begründung:
Mit dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag V/OR 21 vom 04.06.2012 (in der DB OBM am
17.07.2012 behandelt) wurde dargelegt, dass der bezeichnete Knotenpunkt ein
Unfallschwerpunkt ist. Überdies wurde dargelegt, dass im Ergebnis des Sicherheitsaudits eine
dortige Kreisverkehrslösung gegenüber der bestehenden Kreuzungslösung das höhere
Sicherheitspotential für die Verkehrsteilnehmer bietet. Die Stadtverwaltung sieht hier selbst
bereits Handlungsbedarf.
Die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Lösungsvorschlages der Stadtverwaltung sind
bereits Bestandteil der Mittelfristplanung. Damit ab 2014 jedoch mit der Planung des Vorhabens
begonnen werden kann, soll in den Haushaltsplanentwurf 2013 eine
Verpflichtungsermächtigung über 100.000 Euro für das Jahr 2014 im Ergebnishaushalt der
Stadt Leipzig eingestellt werden.

Weitere finanzielle Auswirkungen:
Die für 2014 vorgesehenen Mittel sind Planungsmittel. Um die Kreisverkehrslösung bis 2016
realisieren zu können, müssen in den Ergebnishaushalten der Jahre 2015 und 2016 Mittel in
Höhe von 590.000 Euro bzw. 310.000 Euro eingeplant werden.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Zur Kenntlichmachung und zur Beseitigung der Gefahrenstelle vor den Ausgängen des
Hauptbahnhofes (Ost-/Westhalle) Richtung Innenstadt stellt die Verwaltung Haushaltsmittel in notwendiger Höhe für 2013 ein.

Begründung:
Der vor dem Hauptbahnhof entlang geführte Radweg ist nicht gut sichtbar vom Fußweg
abgegrenzt. Dadurch wird dieser Radweg von den Menschen, die aus dem Hauptbahnhof
kommen und den Willy-Brandt-Platz überqueren wollen, häufig übersehen. Infolge dessen
entsteht sowohl für die Radfahrer als auch die Fußgänger, besonders im Bereich der
Fußgängerampeln, eine Gefahrenlage, die jedoch zügig und kostengünstig durch eine farbige
Markierung des Radweges gemildert werden kann.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Die mittelfristige Haushaltsplanung ist so zu gestalten, dass über einen Planungszeitraum von jeweils drei Jahren, beginnend ab 2014, ein bilanzieller Vermögensausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen erreicht wird. Über den Ausgleich ist der Stadtrat jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen zu informieren.

Begründung:
Grundstücksmanagement ist kein Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Dadurch, dass Leipzig
eine wachsende Stadt ist, erlangt das strategische Flächenmanagement eine immer größere
Bedeutung. Neben der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien muss der Fokus auch
verstärkt auf den Flächenerwerb gelegt werden. Mit dem Blick auf
Wirtschaftsansiedlungsflächen sowie neue Standorte für Schulen und Kitas zeigt sich, dass hier
einige Problemlagen bestehen. Besonders für Wirtschaftsansiedlungen und soziale Infrastruktur
sowie Ausgleichsmaßnahmen benötigt die Stadt weitere Flächen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Ansatz von Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird um 10 Millionen Euro auf 220
Millionen Euro erhöht.
Die Verwendung der zusätzlichen Mittel erfolgt zur Deckung der Haushaltsanträge HHP 006-015/13.
Darüber hinaus sind die Steuermehreinnahmen ausschließlich für eine eventuelle Finanzierung von Verkehrsleistungen bei der LVV bzw. für die zusätzliche Tilgung von Schulden im Stadthaushalt einzusetzen.

Begründung:
Die LVV hat in ihrer Jahresbilanz für 2011 Rekordwerte präsentieren können. Dabei ist auch
eine steuerliche Mehrbelastung des Konzerns von 18 Millionen Euro entstanden, die nach
einer Einigung mit der sächsischen Finanzverwaltung als Gewerbesteuern an die Stadt Leipzig
fließen.
Dieser Betrag ist bisher in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt worden. Nach intensiven
Prüfungen der Gewerbesteueransätze der letzten Haushaltsjahre sowie der Berichte zum
Haushaltsvollzug stellte sich heraus, dass die gewählten Ansätze im Zeitraum der letzten drei
Jahre zurückhaltend gestaltet worden sind. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die
gute wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Leipzig weisen darauf hin, dass mit einem
Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen 2013 nicht zu rechnen sein wird. Dessen ungeachtet
und im Hinblick auf die Einmalzahlung durch die LVV ist der Haushaltsansatz nur auf 220
Millionen Euro anzupassen. Dadurch bleibt weiterhin Spielraum, um eventuelle
Steuermindereinnahmen durch die Einmalzahlung der LVV auszugleichen.