Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
  2. Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
  3. Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
  4. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.

Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).

Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.

Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:

Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.

Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands-  und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.

Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden. 

Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.

Zeitplan

Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.

Finanzen

Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:

 Kosten PersonalSonstige KostenKosten gesamt
2025372.675,19 € 349.200,00 € 721.875,19 € 
2026413.922,53 € 259.200,00 € 673.122,53 € 
Gesamt786.597,72 € 608.400,00 € 1.394.997,72 € 

Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.

Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.

Der Antrag wurde als Änderungsantrag zum Antrag „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ in der Ratsversammlung am 19.6.2024 beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Großwohnsiedlungen im Leipziger Stadtgebiet durch maßvolle Hebung der vorhandenen Wohnungsbaupotentiale weiterzuentwickeln. Hierzu sind auf Grundlage der Potentialflächenermittlung und Strategieentwicklung gem. Beschlusspunkt 4 des Ratsbeschlusses VII-DS-00871 „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen“ unter Beteiligung der Flächeneigentümer sukzessive maßvolle Nachverdichtungskonzepte zu erarbeiten. Diese (Streichung: sollen) müssen neben einer vielfältigen Wohnnutzung unterschiedlicher Zielgruppen auch ergänzende Funktionen für Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundliche Mobilität vorsehen. Daher sind gleichzeitig mit Nachverdichtungen auch zwingend bereits geplante und neue Aufwertungen und Angebotsverbesserungen in den Großwohnsiedlungen, insb. bzgl. ÖPNV, sozialer Integration, Wohnumfeldgestaltung sowie Ordnung und Sicherheit umzusetzen.

Begründung

Der Änderungsantrag übernimmt den Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag und ergänzt ihn zu o.g. Themen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Stadtrat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See und fordert die Verwaltung auf, in diesem Sinne alle möglichen und nötigen Schritte zu unternehmen. Der Stadtrat, sowie der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung, werden über den Fortgang des Verfahrens selbständig und fortlaufend informiert.

Begründung

Die Intention des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nachvollziehbar und wird im Grundsatz auch von der SPD-Fraktion geteilt. Allerdings geht der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags über die Kompetenzen der Stadtverwaltung in diesem Punkt hinaus, denn Schiffbarkeitserklärungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig, sondern sind Landesaufgabe.

Beschlussvorschlag

Prüfauftrag:

In der Stadt Leipzig gibt es bereits einige Beratungsangebote, die sich auch an Alleinerziehende richten.

Die Stadtverwaltung prüft bis Mitte 2025 die Weiterentwicklung eines der bestehenden Angebote bzw. die Neuschaffung eines Beratungsangebotes, das explizit für Alleinerziehende (Soloeltern/ Einelternfamilien) als Familienform spezifische Beratung anbietet, Unterstützungsangebote bündelt und entlastende Hilfestellungen leistet.

Bei der Prüfung sind die Träger der bestehenden Angebote mit einzubinden.

Begründung

Damit die Bedarfe an Beratungen und Angeboten von über 15.000 Alleinerziehenden in Leipzig besondere Beachtung finden und abgedeckt werden können, soll speziell ein Angebot für diese Familienform als Anlaufpunkt zur Verfügung stehen.

Den damit zu ändernden Antrag finden Sie hier.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt ein „Konzept zur Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“. Daran werden Träger der Inklusionsarbeit beteiligt. Das Konzept wird dem Stadtrat zum Ende des 2. Quartals 2026 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig startet zu Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt zur integrativen Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf. Die Erkenntnisse des Modellprojektes sollen in die Erstellung des „Konzeptes zur Inklusiven Kindertagesbetreuung“ einfließen.
  3. Die Stadt Leipzig wird spätestens zum Ende des IV. Quartals 2024 ein Konzept für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorlegen, um die Selbstbetreuungsquote insbesondere in den Sozialräumen mit hohen Armutsquoten und für Familien mit Einwanderungsgeschichte zu senken.
  4. Dem Stadtrat wird bis zum Jahresende eine Übersicht und Prognose über Kinderzahlen und Personalentwicklung in den Kindertagesstätten für die Kitajahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 vorgelegt.  Darin werden die Kosten der „demografischen Rendite“, also der Weiterbeschäftigung des Betreuungspersonals abzüglich Altersabgängen transparent dargestellt. Die Stadt Leipzig wird sich in den entsprechenden Gremiensitzungen (bspw. des Sächsischen Städte- und Gemeindetags) für eine zeitnahe Ausfinanzierung und Nutzung der demografischen Rendite und darüber hinaus für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation einsetzen.
  5. Dem Stadtrat wird zum Jahresende 2024 eine Übersicht der derzeit als Kindertagesstätten genutzten Liegenschaften vorgelegt, die Informationen über die Perspektiven der Einrichtungen – Sanierung, Weiternutzung, Beendigung der Nutzung als Kita, jeweils mit Terminangaben – enthält. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass stets weitere Optionen, wie bspw. Kapazitätsreduzierungen oder auch eine Umnutzung von Räumlichkeiten, geprüft werden.

Begründung

Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09721) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09869) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft bmH wird beauftragt sich in der Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat dafür einzusetzen und als Gesellschafterweisung durchzusetzen

1) Die seitens der LWB vorgelegte Kostenkalkulation für eine Sanierung der Wohngebäude Kochstraße 59-63 sowie August-Bebel-Straße 81-83 wird im Hinblick auf notwendige Sanierungsstandards und Investitionskosten mit dem Ziel einer niederschwelligen behutsamen, sozialen und klimagerechten Sanierung durch ein externes Gutachten geprüft. Auf dieser Grundlage sind unter Einbeziehung sachverständiger Vertreter:innen der LWB und der Initiative „Südvorstadt für alle“ alternative Berechnungen anzufertigen. Dieser Prozess, einschließlich der Beauftragung des Gutachtens, wird durch das Netzwerk Leipziger Freiheit gesteuert. Die größtmögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln insbesondere des sozialen Wohnungsbaus ist zu berücksichtigen. Die Ergebnisse werden dem Aufsichtsrat und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie dem zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt.

2) bis zum 3. Quartal 2024 einen Sanierungsrat einzusetzen, der die Planung und Umsetzung der Sanierung der o.g. Objekte begleitet. Der Sanierungsrat stellt eine begleitende Instanz dar, der die fachlichen Themen des Modells durch Sachverständige in den sozialen, klimagerechten und baufachlichen Belangen begleitet und Mieter:innen sowie zivilgesellschaftliche Akteure einbezieht.

Begründung

Die zwei zusätzlichen Kalkulationen der LWB stützen sich auf Maximalforderung, ein Aushandlungsprozess wäre sinnvoller.  Es fehlt an Transparenz bei Kalkulationen, sie sind im Detail nicht nachvollziehbar für Einwohner und angedachte Beteiligte. 

Das kooperative Verfahren ist seit dem gemeinsamen Workshop im Oktober 2022 nicht fortgeführt worden. Die vom Stadtrat im Oktober 2023 beschlossene Beteiligung von SBB Süd, Netzwerk Leipziger Freiheit, Wissenschaft am Prozess, wurde nicht realisiert.  Der politische Willensbildungsprozess dazu wurde nicht umgesetzt. Die Zusage des Oberbürgermeisters, auf eine Einwohneranfrage in der Ratsversammlung im Februar 2024, eine alternative Kalkulation offen mit den Fraktionen und der Initiative zu beraten, ist bislang nicht eingelöst worden.

Beschlussvorschlag

  1. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 strebt die Stadt Leipzig an, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft pro Doppelhaushalt 40 Millionen Euro bzw. Grundstücke und liquide Mittel im gleichen Wertumfang für den Neubau bzw. den Ankauf von Wohnraum als Gesellschaftereinlage zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen zunächst für sechs Jahre, bis einschließlich 2030, fließen.
     
  2. Der Wohnungsbestand der LWB soll mit Hilfe der Gesellschaftereinlage bis einschließlich 2030 auf 40.000 Wohnungen anwachsen, damit die LWB ihren Marktanteil von ca. 10 Prozent halten kann.
     
  3. Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 30 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden.

Begründung

Um das Ziel des Konzeptes von 40.000 Wohnungen erreichen zu können, muss die LWB bis 2030 ca. 1900 Wohneinheiten neu bauen oder ankaufen. Da die LWB dies allein finanziell nicht stemmen kann, sollen die Investitionen mit Hilfe der Gesellschaftereinlage unterstützt werden. Anders als bei anderen Varianten, wird das kommunale Eigentum mit diesem Vorschlag gestärkt. 
 

Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Wir sind uns bewusst, dass die LWB bereits einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Leipzig leistet. Dennoch sind die steigenden Mieten und die hohe Nachfrage nach Wohnungen eine Herausforderung, der Stadt und LWB gemeinsam begegnen müssen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Grundstücken für den Wohnungsbau kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum langfristig gesichert werden.

Dieser Änderungsantrag ist in einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aufgegangen.