Redner: Sebastian Walther, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Verehrter Herr Oberbürgermeister!
Verehrte Bürgermeister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Gäste!

Hoch schlugen in den vergangenen Wochen die Wellen um die Konzeption zur Gesamtorganisation der Sportbäder Leipzig GmbH.
Unsere Stadt Leipzig, die sich öffentlich gern und vollkommen zu Recht Sportstadt nennt, trägt die Verantwortung für die 8 Schwimmhallen, die 5 Freibäder und das Kinderfreibecken Robbe der Sportbäder Leipzig GmbH.
Hier erholen sich die Leipzigerinnen und Leipziger, hier belegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Schwimmkurse, betreiben Aqua-Fitness, gesundheitsförderndes Rückentraining oder auch Schwangerschaftsgymnastik.

Ich möchte den Blick jedoch im Folgenden auf die Freibäder richten, da sie während des Verfahrens besonders oft Gegenstand der Diskussion waren.
Diese Bäder sind auf Grund der, im Vergleich zu anderen Schwimmbädern in Leipzig, geringen Eintrittspreise sehr attraktiv, besonders für Familien und Kita-Gruppen.
Dies spiegelt sich in den Besucherzahlen wieder, die seit dem Jahr 2008, mit ca. 111.000 Besuchern jährlich, auf etwa 150.000 Besucher im Jahr 2010 gestiegen sind.
Wenngleich die Bezuschussung der Sommerbäder Manchem als Belastung erscheinen mag, so ist sie doch gerade mit Blick auf die steigenden Besucherzahlen notwendig und entspricht der Verantwortung, in der wir, als Sportstadt, uns sehen sollten.

Dass wir erst heute über diese Vorlage sprechen, ist eben dieser Verantwortung geschuldet, denn eine Beschlussfassung nach einer viel zu kurzen Beratungszeit von ursprünglich nur drei Wochen, wäre der Bedeutung dieses, lange erwarteten, Verwaltungsvorschlages nicht gerecht geworden, zumal die Vorlage in der Urfassung noch eine Schließung des Sommerbades Südost ab 2011 vorsah. Gerade dieses Sommerbad hat einen sehr großen Einzugsbereich und ist für die Besucher viel einfacher und schneller zu erreichen, als etwa der nächste Badesee und damit gerade für Familien sehr wichtig.
Meine Fraktion begrüßt auch deshalb, dass die Verwaltung Abstand von der Idee genommen hat, dass Sommerbad Südost zu schließen.

Wir sind optimistisch, dass eine dauerhafte Senkung der Betriebskosten der Sportbäder ebenso durch alternative Finanzierungsmodelle erfolgen kann, wie etwa die Nutzung des Einsparpotentials bei den Betriebskosten durch den Umbau des Sommerbads Schönefeld in ein Freizeit- und Familienbad – so, wie es auch der Intension unseres Ergänzungsantrages entsprach.

Nachdem sich der Stadtrat am 15. Dezember 2010 zur Gesundheitsförderung für Jedermann bekannt hat, müssen wir uns auch in diesem Zusammenhang wohl der Bedeutung des Sports und natürlich der Sportbäder für Leipzig bewusst sein.
Denn wie könnten wir uns reinen Gewissens Sportstadt nennen, wenn wir den Leipzigerinnen und Leipzigern mit weniger Geld in der Kasse nicht den preisgünstigen und gesundheitsfördernden Schwimmbadbesuch ermöglichen würden, wissen wir doch gerade in diesem Haus, wie es ist, wenig Geld in der Kasse zu haben.

Ich möchte Sie deshalb im Namen meiner Fraktion bitten, der Vorlage zuzustimmen, damit in Leipzig weiterhin für Jedermann gilt, womit die Sportbäder Leipzig heute werben: Hier macht Schwimmen Spaß!

Vielen Dank.

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2. Quartal 2011 zur Sanierung des Sommerbades Schönfeld alternative Finanzierungsmodelle zu
prüfen.

Begründung:
Ein Gutachten der BBVL sieht im Sommerbad Schönefeld bei einer Investition von 500.000 Euro ein Einsparpotential von 100.000 bis 150.000 Euro jährlich.
Investitionen, die zu Attraktivitätssteigerungen und gleichzeitig zu enormen Einsparungen führen, sollten daher zeitnah realisiert und nicht in eine ungewisse Zukunft verschoben werden.
Die Sportbäder GmbH und das Sportdezernat sind daher aufgefordert, neue Wege der Finanzierung der Investition in das Sommerbad Schönefeld zu suchen.

Änderungsvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Ratsversammlung am 22. Juni 2011 eine adäquate und kostengünstige Lösung des Problems der rathausnahen Parkmöglichkeiten für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte zu finden. Ferner sollen die aktuell geltenden Parkplatzregelungen zur Überbrückung dieses vergleichsweise kurzen Zeitraums fortgeführt werden.

Begründung:

Der rechtliche Status zur Bereitstellung bzw. Behandlung von Parkflächen für Ausnahmegenehmigungen stellt sich problematisch dar. Der aktuelle Verwaltungsvorschlag, die Sitzungsgelder zu erhöhen, trifft einerseits nicht die Intention des Großteils der Stadträte und berücksichtigt darüber hinaus auch nicht die vielfältigen Tätigkeiten und Aufgaben im Rahmen der Wahlfunktion, die weitaus vielfältiger sind, als nur Ausschuss- und Ratssitzungen.

Anfrage der SPD-Fraktion und der Bürgerfraktion

Aufgrund der guten Ausstattung der Stadt Leipzig mit Krankenhäusern wie dem Universitätsklinikum, dem Herzzentrum oder dem Klinikum St. Georg, hat Leipzig im Gesundheitsbereich für einen sehr großen Einzugsbereich eine enorme Bedeutung. Verbunden ist dies mit einer großen Zahl an Einpendlern, die in unregelmäßigen oder größeren Abständen der medizinischen Betreuung wegen nach Leipzig kommen. Mit der Einführung der Umweltzone ist für einige dieser Personen eine zusätzliche Hürde entstanden. Teilweise kommen Schwerkranke und Menschen mit einer nur noch kurzen Lebenserwartung in die Krankenhäuser der Stadt, für die eine Neuanschaffung bzw. Nachrüstung des eigenen Fahrzeugs auch aufgrund der seltenen Einfahrt in die Umweltzone nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Hinzu kommt, dass ein Ausweichen auf den ÖPNV bei diesen Leuten aufgrund des Gesundheitszustands oft nicht möglich ist und auch die Nutzung eines Taxis ab der Stadtgrenze keinesfalls als zielführend bezeichnet werden kann. Außerdem gelten für diesen Personenkreis in den meisten Fällen die allgemeinen Ausnahmeregelungen nicht, die für Menschen vorgesehen sind, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind und dies mit dem Schwerbehindertenausweis nachweisen können.

Deshalb fragen wir:
1. Plant die Stadtverwaltung weitere Ausnahmeregelungen für solche Fälle?
a. Falls ja: Wie könnten diese aussehen?
b. Falls nein: Was spricht dagegen, gemeinsam mit den großen Leipziger Kliniken eine praktikable Lösung dieses Problems zu finden?
2. Haben Sie sich bei Erstellen des Ausnahmekatalogs auch die Regelungen in anderen Städten angeschaut, wie dort die Ausnahmen gehandhabt werden?

Änderungsvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 wird um einen Punkt e ergänzt:
• § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Nutzung der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen – mit Ausnahme von Musikinstrumenten ohne Verstärkeranlage – zur Außenbeschallung, insbesondere an Gaststätten, Freisitzen, Diskotheken und Handelseinrichtungen ist nicht gestattet, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen keine andere Regelung ergibt. Unter Außenbeschallung wird in diesem Zusammenhang das Installieren von Lauterzeugungsquellen in oder an Gebäuden bzw. auf Freiflächen mit dem Ziel, der Beschallung eines außerhalb von Gebäuden befindlichen Bereiches verstanden.
• In § 12 wird folgender Absatz  als Absatz 3 eingefügt:
Für Gaststätten und Freisitze außerhalb geschlossener Wohnlagen kann die Kreispolizeibehörde eine Genehmigung zur Abweichungen von den Regelungen des Absatzes 2 erteilen. Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Beschallung nicht zu einer unzumutbaren Belästigung der nächsten Anwohner führt oder dem primären Nutzungszweck der unmittelbaren Umgebung unverhältnismäßig entgegen steht. Die Kreispolizeibehörde kann die Genehmigung zu diesem Zweck unter Auflagen erteilen.
     

Begründung:
§ 12 Abs. 2 der Polizeiverordnung enthält ein ausnahmsloses Verbot für die Verwendung von Verstärkertechnik im Außenbereich. Einbezogen in dieses Verbot ist auch die Verwendung von Musikinstrumenten. Dies führt dazu, dass in Gaststätten generell die Durchführung von Musikveranstaltungen untersagt wird und zwar selbst dann, wenn sie nicht stören, z. B. Jazzfrühschoppen.

Eine Ausnahme enthält nur § 12 Abs. 3 für anlassbezogene Veranstaltungen.

Die strikte Regelung des § 12 Abs. 2 gibt der Behörde keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum, eine Außenbeschallung dort zuzulassen, wo sie zu keinen Beeinträchtigungen der Anwohner führt. Ein generelles Verbot von Außenbeschallung ist aber für den Schutz der Anwohner nicht in jedem Fall notwendig und schränkt die kulturelle Betätigung von Gaststätten deshalb unnötig ein. Die Regelungen sollten infolgedessen grundsätzlich eine Einzelfallprüfung erlauben.

Die Verordnung bedarf deshalb einer Lockerung dahingehend, dass eine Außenbeschallung dann zuzulassen ist, wenn diese nicht zu einer unzumutbaren Belästigung von Anwohnern führt, also insbesondere dort, wo sich die Gaststätte selbst außerhalb geschlossener Wohnbebauung befindet. Dies ist in Leipzig insbesondere in den zahlreichen Parkgaststätten der Fall, also dort, wo allein durch den geografischen Abstand zwischen Gaststätte und Wohnbebauung eine Belästigung ausgeschlossen werden kann.

Kleinere und nicht störende Musikveranstaltungen im Park bereichern das kulturelle Leben in der Stadt und werden von den Parkbesuchern gern aufgesucht. Durch die Einfügung des Absatzes 3 soll eine Möglichkeit geschaffen werden, diese im Einklang mit dem Stadtrecht und den Anwohnerinteressen zu ermöglichen
Darüber hinaus kann die Nutzung von Beschallungstechnik auch dazu dienen, dass die Lautstärke und die Tonhöhen gemäß den potenziell zu schützenden Anliegern genauer justiert werden können. Eine Möglichkeit, die man bei unverstärkter Livemusik (mit Schlagzeug, Trompete und Basstuba) nicht hat. Diese moderne Technik kann nach gegenwärtig geltender Polizeiordnung nicht zum Schutz der Anlieger eingesetzt werden. Vielmehr überlässt man den Umgang mit Livemusik dem subjektiven Empfinden beider Seiten.

Die Leipziger Polizeiverordnung enthält im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Anordnungen sehr strikte Vorschriften, die der Verwaltung keine Möglichkeit zur Ermessenausübung und damit zu einer größeren Einzelfallgerechtigkeit einräumen. So enthält beispielsweise die Polizeiverordnung von Dresden lediglich folgende Regelungen:

§ 4
Benutzung von akustischen Geräten und Musikinstrumenten
(1) Akustische Geräte und Musikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte und Musikinstrumente bei offenen Fenstern, Türen, auf Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Musikbeschallungen aus oder vor Ladengeschäften, beispielsweise für Werbeaktionen, sind so durchzuführen, dass die Schallrichtung der Lautsprecher ausschließlich auf den Eingang des jeweiligen Geschäfts gerichtet ist und Anwohner durch Lärm nicht erheblich belästigt werden.

§ 5
Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten
Aus Gast- und Veranstaltungsstätten sowie Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

Bemerkenswert ist hier insbesondere, dass die Einschränkungen  zum einen nur sehr allgemein gehalten sind und deshalb einen erweiterten Beurteilungsspielraum der Behörde einräumen, zum anderen, dass die Einschränkungen von vornherein keine Parkgaststätten betreffen, weil sie auf die Nähe von Wohngebäuden abstellen.

Durch die vorgeschlagene Neuregelung bleibt es in Leipzig zwar bei dem grundsätzlichen Verbot der Außenbeschallung, aber erlaubt Ausnahmen, wo dies nach Abwägung aller Interessen geboten ist.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

bei einer Investition von über einer halben Milliarde Euro kann man durchaus von einer zentralen Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte sprechen.
Die Frage dieser Drucksache ist nicht primär, welches Schulgebäude oder welche Turnhalle zuerst saniert werden soll, sondern, wie viel Geld wir in den nächsten Jahren in den Vermögenshaushalt einstellen müssen oder wollen.

Ich arbeite an einer Schule, deren baulicher Zustand 12 Punkte bekommen hat, obwohl in den letzten Jahren einiges investiert wurde.
Bei Besuchen anderer Schulen lernt man schnell, dass vieles was man bisher als unhaltbaren Zustand eingeschätzt hat, noch deutlich schlimmer sein kann.

In den letzten Jahren wurden in der Stadt schon einige Projekte realisiert und ca. 300 Millionen Euro investiert. Komplettsanierungen gab es hauptsächlich für Gymnasien (weil es für diese Schulart auch mehr Fördermittel vom Land gibt), ansonsten gibt es zahlreiche Einzelprogramme für Brandschutz, äußere Hülle, usw.
Besonders dramatisch ist der bauliche Werterhalt der Schulen. Meistens können nur Notreparaturen  provisorisch durchgeführt werden, die Zahl der Havarien und Notfälle steigt demzufolge dramatisch an.

Zusätzlich kommen in den nächsten Jahren noch Kapazitätsengpässe auf uns zu. Es werden mehr Kinder geboren, wir brauchen zuerst mehr Kindergärten und dann mehr Grundschulen, vier Jahre später mehr Mittelschulen und Gymnasien.
Die Schaffung dieser Kapazitäten hat höchste Priorität, da die Kommune verpflichtet ist, jedem Kind einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung hat nun versucht, in dieser Vorlage aufzuzeigen, wie die Situation ist, wie viel Geld benötigt wird und wie sie den baulichen Zustand jeder einzelnen Schule und Sporthalle einschätzt.
Genau über diese Einschätzung gab es sehr viele Diskussionen. Jeder suchte seine Schule in der Liste und versuchte sich vorzustellen, wie lange die zum Teil jetzt schon unerträglichen Zustände noch auszuhalten sind.
Die Liste am Ende der Vorlage ist aber keine Prioritätenliste, sondern der Versuch der Verwaltung, uns Stadträten eine möglichst sachliche Darstellung der Zustände zu geben. Wir werden über jede Baumaßnahme im Stadtrat beschließen. Die Prioritäten versuchen wir mit der neuen Schulnetzplanung zu setzen.

Jede Fraktion, jeder einzelne Stadtrat muss sich nach Kenntnisnahme dieser Vorlage mit der zukünftigen Finanzierung auseinandersetzen. Spätestens im nächsten Haushalt muss sich eine Strategie erkennen lassen.
Meine Fraktion stimmt heute zu, die zum Teil unhaltbaren und dramatischen baulichen Zustände an unseren Leipziger Schulen zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden uns mit den Möglichkeiten der Finanzierung auseinandersetzen.
Bitte tun Sie das auch.

Anfrage der SPD-Fraktion

Das überarbeitete und weiterentwickelte Elternportal wurde zum 01. Februar 2011 freigeschaltet. Zum Beispiel wurde der Reservierungszeitraum von drei Monaten auf sechs Monate erhöht. Trotzdem stehen momentan, sechs Monate vor Schuljahresbeginn, wo traditionell viele Plätze frei werden, kaum Kitaplätze im Portal.
Die Träger werden von der Lecos im Umgang mit dem System geschult und diese sind auch Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Trotz dessen erhalten die Fraktionen nach wie vor Beschwerden von Eltern, welche einen Platz im System reserviert hatten, die Einrichtungen aber von Fehlbuchungen sprechen.

In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Wie viele Kitaplätze werden im Sommer 2011 durch den Wechsel von Kitakindern in die Schule frei (Bitte getrennt nach kommunalen Träger und freien Trägern)?
2. Wie viele Plätze wurden im Zeitraum 01. Februar 2011 bis Mitte März 2011 ins Elternportal insgesamt eingestellt (Bitte getrennt nach kommunalen Träger und freien Trägern)?
a. Was tut die Verwaltung dafür, dass möglichst alle freiwerdenden Plätze zeitnah ins Elternportal eingestellt werden?
3. Wie viele Fehlbuchungen sind der Verwaltung aus dem letzten Jahr bekannt?
a. Wie kommt es zu diesen Fehlbuchungen?
b. Gibt es Träger, welche häufiger von Fehlbuchungen betroffen sind? Wenn ja, welche?
c. Wie geht das Jugendamt mit diesen Fehlbuchungen um?
d. Plant das Jugendamt mehr Schulungen für die Mitarbeiter der Kita-Einrichtungen anzubieten, um einen sicheren Umgang mit dem System gewähren zu können?
e. Welche weiteren Anstrengungen werden von der Verwaltung unternommen, um Fehlbuchungen zu vermeiden?
4. Wie viele Aufrufe hat das Portal durchschnittlich pro Tag/Woche seit Anfang 2011?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)