Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Mittelschulen beziehungsweise Abendmittelschulen (bisher 42 Euro Lernmittel pro Schüler) und Gymnasien bzw. Abendgymnasien (bisher 48 Euro Lernmittel pro Schüler) erhalten pro Schüler die gleiche Höhe an Lernmittel. Dies entspricht einer Summe von etwa 45 Euro pro Schüler.
Die Haushaltsansätze für Lernmittel sind dem entsprechend anzupassen.

Begründung:

Schüler an Mittelschulen, Abendmittelschulen, Gymnasien und Abendgymnasien sind gleich zu behandeln. Der Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf setzt sich für eine stärkere Förderung von Mittelschülern und Abendmittelschülern ein.
An Gymnasien werden oft weniger Leihexemplare benötigt, da es mehr Eltern gibt, die die Bücher auch wegen der Prüfungsvorbereitungen kaufen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Der städtische Zuschuss Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe wird um 200.000 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung:

Der städtische Zuschuss Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe wird auf die Summe des Haushaltsbeschlusses 2010 angeglichen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Der städtische Zuschuss Förderung zur Wohlfahrtspflege „Zuschüsse an Vereine und Verbände“ wird um 150.000 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung:

Die Verbände und Vereine der Wohlfahrtspflege leisten einen wichtigen Beitrag für das soziale Gefüge unserer Stadt.  Dies soll weiterhin unterstützt werden.
Der städtische Zuschuss Förderung zur Wohlfahrtspflege „Zuschüsse an Vereine und Verbände“ wird um 150.000 Euro erhöht. Hierdurch wird die Reduzierung zum Haushaltsjahr 2010 teilweise rückgängig gemacht.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Der Etat für den Erwerb und die Unterhaltung von Büchern der Leipziger städtischen Bibliotheken wird der Ansatz des Haushaltsplanentwurfs 2011 um 10% angehoben.
Im Haushaltsplan für 2012 wird wieder mindestens die Summe vom beschlossenen Haushaltsplan 2010 eingestellt.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung:

Die Leipziger städtischen Bibliotheken sind einer der meistgenutzten Kultureinrichtungen dieser Stadt. Sie stellen einen niedrigschwelligen Zugang zur Bildung und zum lebenslangen Lernen dar.
Um die Leipziger städtischen Bibliotheken weiterhin in ihrer Attraktivität für die Leipziger Bevölkerung zu stärken, gehört neben den Zustand der Bibliotheken und einen gut ausgebildeten Personal auch eine aktuelle Medienauswahl dazu. Nach Angaben der öffentlichen Bibliotheken in Deutschland sollte die Erneuerungsquote der Bibliotheken zwischen 8 -12% der Gesamtkosten der Bibliotheken liegen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Der Etat Zuschüsse Vereine Verbände Kulturamt wird 2011 entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 20.02.2008 um 300.000 Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt durch Umgruppierungen im Kulturhaushalt.

Begründung:

Kaum eine Stadt in Deutschland investiert mehr Geld in ihre Kultur als Leipzig.
Zirka 115 Millionen Euro sorgen für eine einzigartige kulturelle Vielfalt. Leipzig ist damit im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt.
Dabei machen nicht allein die Oper, das Gewandhaus und Bach den Ruf Leipzigs als Kulturstadt aus, sondern ebenfalls die Freie Szene. Die Freie Szene beteiligt sich auch an der Heranführung von Kindern und Jugendliche an die Kultur und leistet so einen wichtigen  Beitrag zur kulturellen Bildung in unserer Stadt. Sie stellt ein Bindeglied zwischen den Bürgern und der Hochkultur dar und damit die Basis der Hochkultur.
Die Ratsversammlung hat sich im Rahmen der Haushaltsberatung 2008 dazu bekannt, den Anteil der Finanzierung der Vereine und Verbände im Kulturbereich innerhalb der nächsten fünf Jahre schrittweise bis auf 5 Prozent des Kulturetats anzuheben. Einen unverzichtbaren Schritt in diese, von der Ratsversammlung gewollten Richtung, beinhaltet der Antrag, welcher auch hinsichtlich des Deckungsvorschlages geeignet scheint, die Solidarität unter den Kulturschaffenden der Stadt zu stärken.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Die Haushaltsposition „Zuschüsse an Vereine und Verbände“, Haushaltsstelle 701/000/5, wird um 13.600 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig“

Begründung:

Der Haushaltsansatz für die Leipziger Umweltvereine soll im kommenden Jahr die gleiche Höhe haben wie in diesem Jahr, damit die wichtige und notwendige Arbeit der Vereine ohne weitere Einschränkungen fortgesetzt werden kann.
Die finanzielle Unterstützung dieser Vereine und Verbände wurde bereits mit dem Haushalt 2010 um 35.000 Euro gekürzt.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Für die laut Brandschutzbedarfsplan notwendige Baumaßnahme Gruppenwache Südwest sollen als Haushaltsansatz 1 Million Euro in den Haushalt 2011 eingestellt werden, wenn hierfür nutzbare  zusätzliche Schlüsselzuweisungen vom Freistaat bereit stehen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig“ und HH-Antrag „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattung aus der Umsatzsteuer“ (Übertragung aus dem VwHH in VmHH)

Begründung:

Grundlage der Einhaltung der vom Gesetzgeber geforderten Eingreifzeiten ist die optimale Verteilung von Feuerwachen im Stadtgebiet.  Durch die zeitliche Verschiebung der Bautätigkeiten an der Gruppenwache Südwest – entsprechend Entwurf Haushaltsplan 2011 – ist die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes bis 2015 gefährdet.
Deshalb muss die Baumaßnahme Gruppenwache Südwest wieder in die Kategorie
I–I zurückgestuft werden, wenn zusätzliche Investitionsmittel vom Freistaat an die Stadt ausgereicht werden.
Der städtische Eigenanteil für diese Maßnahme lässt sich erst ermitteln, wenn die Fördermittelzusage des Freistaates vorliegt (angenommen wird ein Fördermittelsatz von 75 Prozent).