Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

3. Die nachfolgenden Radverkehrsanlagen/-verbindungen werden mit Priorität zu entwickelt:

– Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)
– Saale-Leipzig-Kanal
– Elsterradweg, gesamt Strecke
– Neue Linie ab Rennbahnsteg
– Pleißeradweg ab Wildpark
– Aktivachse Süd
– Connewitz/Kleinzschocher
– Küchenholzallee
– Heuweg
– Marienweg/Rosental
– Liebertwolkwitz/Großpösna


4. Die Planungen und der Ausbau dieser Routen sind durch die Stadt Leipzig mit Priorität zu behandeln. Die dazugehörigen bestehenden Maßnahmen sind bis Ende 2024 zeitlich zu fassen und dem FA S+B vorzulegen. Die Routen sollen ganzjährig befahrbar sein.

5. Im Zuge der Haushaltsplanungen 2025/2026 legt die Stadtverwaltung dar wie hoch die Investitionen in den Radverkehr heruntergebrochen pro Einwohner liegen und stellt dar wie perspektivisch der laut Nationalen Radverkehrsplan angestrebte Wert von 30 Euro pro Einwohner inkl. Fördermitteln erreicht werden soll.

6. Die Stadtverwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse bis Mitte 2025 wie durch den Ausbau von Mobilitätsstationen, Mobilpunkte bzw. Mobilitätshubs ein Fahrradverleihsystem auf die gesamte Stadt ausgerollt werden kann um Bikesharing insbesondere auch in den Stadtrandlagen attraktiv zu machen und insbesondere mit dem ÖPNV zu vernetzen. Dabei wird auch dargestellt welche Maßnahmen notwendig sind um auch E-Bikesharing in Leipzig zu ermöglichen und umzusetzen.

7. Sogenannte „Protected Bike Lanes“ werden aus der Erprobung geholt und grundsätzlich bei der Neuplanung von Radverkehrsanlagen in den Planungen auf Realisierbarkeit abgeprüft, allen voran auf Strecken mit Unfallhäufungen bzw. -schwerpunkten, sowie auf Abschnitten mit häufigen Fällen von verkehrswidrigen Verhalten, wie zugeparkten Radverkehrsanlagen. 

Begründung

Zu 3. + 4.

Diese eigenständigen Radwege erfüllen eine wichtige Funktion abseits des Straßennetzes, sofern sie durchgängig und vollwertig nutzbar sind. Angesichts des teilweise unbefriedigenden Zustandes, waren sie schon häufig Gegenstand einzelner Anträge und Beschlüsse.

Selbstständig geführte Radwege können die Anforderungen an Vorrang- und Hauptrouten besonders gut erfüllen. Im Unterschied zu Routen im Straßenraum sind diese unabhängig von Komplexmaßnahmen und mit überschaubarem Aufwand im vorhandenen Wegenetz realisierbar. Überwiegend sind Oberflächenmaßnahmen ausreichend, damit Alles, was rollt, ganzjährig sicher unterwegs sein kann. Dies ist gleichermaßen relevant für Alltag, Naherholung und Tourismus sowie insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Derart attraktive Wege sichern niederschwellige Teilhabe und beeinflussen die Verkehrsmittelwahl nachhaltig (u.a. Pendler).

Ein erkennbar abgestuftes Wegesystem entfaltet Lenkungswirkung und schützt dadurch sensible Bereiche und Nutzungen (Fußverkehr). Während wassergebundene Wegedecken starkem Radverkehr nicht standhalten und nur gering sickerfähig sind, können gebundene Deckschichten ganzjahrestauglich und flächensparend ausgebildet werden – mit spezifischen Eigenschaften und ohne Staubbelastung für Mensch und Umwelt. Bei eigenständigen Wegen erfolgt die Wasserableitung in der Regel über die seitlichen Bankette in den sickerfähigen, vitalen Seitenraum. Bei gebundenen Deckschichten reicht dafür ein geringes Quergefälle. Darunterliegende ungebundene Tragschichten sind vor Verschlämmung geschützt und bleiben offenporig. Dadurch kann der Wegekörper als linienförmiger Sickerspeicher fungieren, vergleichbar mit Mulden-Rigolen-Systemen.

Die Route ‘Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)’ ist innerstädtisch sehr stark nachgefragt und die wichtigste Route nach Schkeuditz und Markkleeberg. Bis zur Fertigstellung als Radschnellweg ist diese ebenfalls mit Priorität zu entwickeln.

Zu 5.

Mit dem kommenden Haushalt soll die von Nationalen Radverkehrsplan empfohlene übernommen werden, die Höhe der gesamten Investitionsmittel in den Radverkehr (auch) pro Einwohner*in auszuweisen. Ziel ist ein Wert von 30€/Einwohner*in.

Zu 6. 

Auch in den Ortsteilen am Stadtrand von Leipzig gibt es nach Rückmeldung aus mehreren Ortschaften einen Bedarf, Fahrräder auszuleihen. Insbesondere an den Endhaltestellen der LVB und an den Haltestellen der S-Bahn wäre ein Angebot für ein Fahrradverleihsystem wünschenswert.

Zu 7. 

„Protected Bike Lanes“ sind nach Lesart in den Steckbriefen Maßnahme P3 und Maßnahme 2.4 als Pilotprojekte aufgeführt. Leipzig hat auf zwei Teilstrecken bereits erste Erfahrungen mit „Protected Bike Lanes“ gesammelt, diese und die Erfahrungen aus anderen Städten sind vor allem dort zu nutzen, wo Gefahrensituationen entstehen.

Geschützte Radfahrstreifen trennen Radfahrende durch physische Barrieren vom Autoverkehr und sorgen damit für objektive und subjektive Sicherheit, zudem können sie beispielsweise das Zuparken von Radverkehrsanlagen verhindern. Sie sind eine schnelle und günstige Möglichkeit der Radverkehrsförderung. Die Verkehrsplanung ging lange vom Fahrrad als Fahrzeug aus, das auf die Fahrbahn gehört. Auch der ADFC z.B. setzte sich viele Jahre dafür ein, dass Radfahrende mehr Platz auf der Fahrbahn bekommen. Denn auf der Fahrbahn werden sie von Autofahrenden gesehen und galten dort deshalb als besonders sicher, auch weil separate Radwege – wenn es sie denn gibt – oft viel zu schmal und nur in schlechter Qualität vorhanden sind. Ausgeklammert wurde dabei aber, dass sich die meisten Menschen auf dem Rad, eingekesselt zwischen parkenden Autos auf der einen und dem fließenden Autoverkehr auf der anderen Seite, nicht wohl und sicher fühlen. Die Konsequenz: Entweder sie steigen erst gar nicht aufs Rad oder weichen auf den Bürgersteig aus. Vorbild für die Geschützten Radfahrstreifen sind die USA. Dort ist es in vielen Städten mit den sogenannten „Protected Bike Lanes“ gelungen, in relativ kurzer Zeit und mit begrenztem Aufwand nachweislich viele Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten aufs Rad zu bringen. Mittlerweile gibt es Varianten der Geschützten Radfahrstreifen in vielen Städten weltweit.

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Aufahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auch unsere Anfrage vom 18.10.2023 die Information, dass ein beauftragtes Ingenieurbüro, das über ein Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, seine Konzeptidee auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen möchte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
  2. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
    1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
    2. Wenn nein:
      1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
      2. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
      3. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
  3. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten?

Antwort der Verwaltung

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockeberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?

Antwort:

Eingangs wird auf die Antwort im Stadtrat vom 18.10.2023 (VII-F-09177-AW-01) hingewiesen. Das Vergabeverfahren ist leider noch immer nicht abgeschlossen. Ein Büro wurde aktuell noch nicht beauftragt.

  1. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden? 

Antwort:

Nein

  1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
  2. Wenn nein:
  1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?

Antwort:
Zur Beantwortung wird wiederholt auf die Ausführungen vom 18.10.2023 Bezug genommen. „Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut. In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen. In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.“

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden aktuell Verbesserungen vor Ort durch das Freischneiden der Sichtachsen und die Reparatur von Sitzgelegenheiten sowie durch das Aufstellen drei neuer Sitzbänke und von fünf Fahrradbügeln geschaffen. Auf dem Plateau wird eine weitere Bank in Kürze installiert.

  1. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?

Antwort:
Die durchgeführten Maßnahmen haben zu Verbesserungen der örtlichen Situation geführt. Eine Information des Stadtrates und der Leipzigerinnen und Leipziger erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2023. Sinnvoll wäre es gewesen, den Stadtrat im Februar 2024 darüber zu informieren, das die Beauftragung des Planungsbüros sich weiter verzögert. 

  1. i. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?

Antwort:
Die nächsten Planungsschritte sind:

bis Ende II. Quartal 2024 Auftragsvergabe an ein Planungsbüro
bis Ende IV: Quartal 2024 Durchführung des Beteiligungsprozesses
bis Ende II. Quartal 2025 Fertigstellung und Beschluss des Nutzungskonzeptes

Über die Beteiligungsschritte wird rechtzeitig öffentlich informiert.

  1. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten

Antwort:

Entlang der Fockestraße werden im Straßenraum gegenüber von zwei Parkeingängen weitere Fahrradanlehnbügel aufgestellt. Hier erfolgt die Umgestaltung der Parkeingänge aus dem Fußverkehrsentwicklungsplan durch das Verkehrs- und Tiefbauamt voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2024/Anfang des I. Quartals 2025 (siehe Beispiele in der Aurelienstraße am Eingang zum Spielplatz Karl-Heine-Platz).

Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der

Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.

Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
  2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
  3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
  4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
  5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende

Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?

  1. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)

Antwort:

Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.

Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.

Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).

Open-Air-Übersicht 2023genehmigtabgelehnt
Auensee1
Clara-Zetkin-Park12
Erholungspark Lößnig-Dölitz02
Friedenspark22
Küchenholz11
Lene-Voigt-Park1
Richard-Wagner Hain51
Schönauer Park11
Volkshain Stünz1
Wilhelm-Külz-Park51
Summe1810

Stand 29.09.2023

Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?

Antwort:

Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.

Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?

Antwort:

Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.

Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?

Antwort:

Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.

Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?

Antwort:

In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.

Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort:

Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.

Eine Anfrage, die von der SPD-Fraktion zum Thema „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333-AW-01) gestellt wurde, zeigte, dass die Einordnung der Mensen für notwendige Sanierungen nach Stand der Schulbaustandards von 2023 erfolgt.

Die Schulbaustandards finden nur bei baugenehmigungsrelevanten Baumaßnahmen ihre Anwendung, das heißt im Zuge von Sanierungen und Neubauten. In viele Schulen, die bereit jetzt eine Sanierung nötig haben, sind aber erst ab 2027 ff. Sanierungsmaßnahmen geplant.

Gleichzeitig weisen auch neugebaute Schulen ein erhebliches Ungleichgewicht auf, was die hohe Anzahl der Schüler:innen im Vergleich zu den zu wenig angebotenen Sitzplätzen in den Mensen ihrer Schule betrifft. (siehe Anlage Gesamtübersicht zur o.g. Anfrage)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert aber für Schüler:innen eine „angenehme Essensatmosphäre mit ausreichenden Pausenzeiten“. Das kann – vergleicht man die Zahlen der Beantwortung der o.g. Anfrage – an vielen Leipziger Schulen so nicht eingehalten werden.

Deshalb fragen wir an:

1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

2. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

3. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

4. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

Mensen und Speisenausgaben in Leipziger Schulen werden in lebensmittelhygienischer Hinsicht vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) risikobasiert regelmäßig kontrolliert. Werden hierbei hygienerelevante bauliche Mängel festgestellt, ergeht ein bauhygienisches Mängelschreiben an das Amt für Schule sowie an das Amt für Gebäudemanagement zur Veranlassung der Mängelbeseitigung.

Die Mängel werden durch das sogenannte Auflagenmanagement im Amt für Gebäudemanagement nachgehalten. Die Übersicht über alle Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in den Küchenbereichen bzw. Mensen der Leipziger Schulen und dessen aktuellen Status entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Der Betrachtungszeitraum wurde auf die letzten drei Jahre beschränkt.

Eine Unterscheidung nach Schulen, welche frühestens ab 2027 saniert werden, erfolgte hierbei nicht. Maßnahmen sind unterteilt nach ihrem Auflagenstatus (Entscheidung, Realisierung und erledigt). Derzeit befinden sich 3 Maßnahmen in der Entscheidungs- und 24 Maßnahmen in der Realisierungsphase.

  1. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

Von folgenden Schulen liegen Beschwerden hinsichtlich der Mensa im Amt für Schule vor:

Neue Nikolaischule:

Speiseraum zu klein und Lage im Sockelgeschoss. Schadensbeseitigung feuchter Räume wurde behoben. 

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2034 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Geschwister-Scholl-Schule

Speiseräume zu klein. Es fanden mehrfache Gespräche an der Schule statt, um durch organisatorische Maßnahmen die Situation zu regeln.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Joachim-Ringelnatz-Schule

Speiseraum zu klein. Sinnvolle organisatorische Maßnahmen werden im Moment noch überprüft.

Es ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Friedrich-Schiller-Schule

Speiseraum zu klein. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Schulleitung prüfen, ob eine kurzfristige Lösung innerhalb des Schulgebäudes durch z. B. Mitnutzung anderer Räume angeboten werden kann.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2036 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Robert-Schumann-Schule

Speiseraum zu klein. Es wurden Biertischgarnituren angeschafft und ein Outdoorzelt errichtet. Ab dem neuen Schuljahr 2024/25 soll die Nutzung der alten Turnhalle als Speiseraum (nach Fertigstellung des Turnhallenneubaus an der Lützner Straße im Sommer 2024) erfolgen.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2035 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

  1. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

Vorwiegend durch organisatorische Maßnahmen bspw.:

  • Anpassung/Veränderung der Pausenzeiten
  • Staffelung der Klassen zur Teilnahme am Mittagessen
  • ausstattungsseitige Ausschöpfung der maximalen Sitzplatzkapazitäten in den Räumen
  • Veränderung/Optimierung der Sitzplatzausstattung (Stühle statt Sitzbänke o.ä.)
  1. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

Die Kosten können nicht beziffert werden, da sie abhängig von der konkreten Maßnahme bzw. dessen Umfang ist. Diese Kosten können erst im Rahmen einer konkreten Planung ermittelt werden. Die Erfahrungen mit bisherigen Projekten zeigen, dass sich häufig bereits in der Planung weitere Abhängigkeiten auf andere Bereich des Gebäudes ergeben, so dass eine singuläre Betrachtung nicht möglich ist.

Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

  1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule

beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?

  1. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?
  2. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

Antwort der Verwaltung

Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt untereinander sowie Vandalismus in Schulen. Gerade beim Thema Vandalismus wird der Tagesablauf einer ganzen Schule mitunter sehr gestört. So werden z.B. an manchen Schulen bei wiederholtem Vandalismus auf Toiletten ganze WC-Anlagen auf der Etage geschlossen.

Auch Lehrkräfte berichten über eine Zunahme von psychischer und physischer Gewalt (siehe Deutsches Schulbarometer Befragung Lehrkräfte 2024 | Robert Bosch Stiftung (bosch-stiftung.de).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

Welche niedrigschwelligen Angebote (Vereine, stadtweite Hilfsangebote, Apps, u.a.) gibt es von städtischer Seite für

  1. Schülerinnen und Schüler, um sich bei psychischer und physischer Gewalt in der Schule beraten zu lassen und ggf. konkret Hilfe zu bekommen?
  2. für Lehrerinnen und Lehrer, um sich bei psychischer und physischer Gewalt unter Schülern und Schülerinnen beraten zu lassen, ggf. konkret Hilfe zu bekommen oder präventiv auf dem Gebiet arbeiten zu können?

Die Stärkung sozialer Kompetenzen bei den Kindern ist als Aufgabe der Fachkräfte im Sächsischen Bildungsplan und im Sächsischen Schulgesetz beschrieben. In den letzten drei Jahren haben alle Horte an ihren einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten gearbeitet. Die Schulen erstellen derzeit ebenfalls Kinderschutzkonzepte. Diese wirken, vor allem mit der Arbeit an Verhaltensregeln, auch in den Bereich der Gewaltprävention. Grundsätzliche Maßnahme zur Intervention werden in den einrichtungsspezifischen Kinderschutzkonzepten von Schulen und Horten beschrieben.

Die Stadt Leipzig setzt an allen Ober- und Förderschulen, 46 Grundschulen und derzeit acht (ab 01.08. zehn) Gymnasien Schulsozialarbeit ein. In Fällen von physischer und psychischer Gewalt arbeitet die Schulsozialarbeit unterstützend: sie kann je nach Bedarfslage im Einzelfall beraten, zwischen Konfliktparteien vermitteln und grundsätzlich über Arbeit am Schul- und Klassenklima oder weitere Präventionsangebote zu einem gewaltfreien Miteinander an Schule beitragen. Ebenso kann sie an spezialisierte Einrichtungen weitervermitteln.

Darüber hinaus werden im Rahmen von Ganztagsangeboten bzw. durch Träger der Jugendhilfe Gewaltpräventionsmaßnahmen umgesetzt, welche sich an Schüler/-innen und pädagogisches Personal an Schule richten. Etablierte Träger und Angebote sind:

  • Die Servicestelle Gewaltprävention Sachsen des Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. stellt online einen Methodenkoffer zur Verfügung und bietet Weiterbildungen und Fachtage zum Thema an.
  • NDC (Netzwerk für Demokratie und Courage) bietet Beratung für Schulen bzw. im Schulkontext aktive Personen an. Auch Fortbildungen sind möglich.
  • ARBEIT und LEBEN Sachsen e.V. bietet Tagesworkshops in der politischen Bildung an. Themen sind z. B. Vielfalt, Vorurteile und Diskriminierung, Konflikte, Rassismus und Antisemitismus und Gewalt.
  • Das Programm „Eigenständig werden“ (www.eigenstaendigwerden.de) der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. kann an Schulen angeboten werden. Schwerpunkte sind Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung; in diesem Rahmen kann Gewaltprävention ein Schwerpunkt sein.
  • Die Unfallkasse Sachsen bietet selbst verschiedene Formate an (Kinder lösen Konflikte selbst, Maßnahmen für gesundes Miteinander).
  • Der Verein für Aktivität und Prävention (VAP) e.V. bietet kostenpflichtige Präventionstrainings für Kinder und Jugendliche und auch für Fachkräfte an.

Darüber hinaus bildet die Umsetzung von Gewaltpräventionsmaßnahmen an Leipziger Schulen einen Schwerpunktbereich der Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“. 2024 befindet sich ein Leitprojekt des Jugendhaus Leipzig e.V. zur Gewaltprävention in der Förderung, welches sich u.a. an pädagogisches Fachpersonal richtet. Der Projekttitel lautet „Gewaltprävention an Schulen“. Die Maßnahme begleitet Schüler/-innen die im Kontext Schule durch gewaltaffines Verhalten auffallen. Es erfolgen Einzelberatungen zur Reflexion der eigenen Verhaltensmuster und Erweiterung der Handlungsalternativen sowie Klärung und Mediation innerhalb des Systems Schule. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter/-innen und Lehrer/-innen statt, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zunächst wird das Projekt an einer Oberschule im Leipziger Westen umgesetzt. Die Ausweitung auf weitere Schulen ist angedacht.

Zudem werden bei konkreten Anfragen von Einrichtungen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, Fallberatungen angeboten.

Viele Horte bilden zudem Kinder als Streitschlichter aus und nutzen diese Art der Konfliktmediation. Speziell für Fachkräfte der Horte werden 2024 die Weiterbildungen „Deeskalationstraining“ und „Kinder vor anderen Kindern schützen“ umgesetzt. Der Bedarf kann durch die angebotenen Weiterbildungen jedoch nicht gedeckt werden, da das Weiterbildungsbudget begrenzt ist.

Auf der Homepage https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/leben-mit-kindern/erziehungsberatung sind für alle Leipziger Familien sowohl die Erziehungs- und Familienberatungsstellen gelistet als auch Beratungsstellen zu weiteren Themen wie beispielsweise Diskriminierung, psychische Probleme, häusliche oder sexualisierte Gewalt. Neben den Kontaktdaten ist hier auch zu entnehmen, wie die Anmeldeprozedere funktionieren.

Mit der SGB VIII-Reform im Jahr 2021 wurde gesetzlich geregelt, dass junge Menschen auf Grund von Not- oder Konfliktlagen auch ohne Kenntnis ihrer Personensorgeberechtigten ein Recht auf Beratung haben (vgl. § 8 Abs. 3 SGB VIII). Hierzu informiert das Amt für Jugend und Familie Schülerinnen und Schüler in dem Modellprojekt „Mein gutes Recht“ mobil an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Das Gesundheitsamt führt derzeit in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie das App-Angebot „Between The Lines“ in Leipzig ein. „Between The Lines“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die auf der Suche nach Hilfe und/oder Orientierung beim Umgang mit mentalen Problemen sind. Kinder und Jugendliche sollen durch die App niedrigschwellig Zugang zu Hilfs- und Informationsangeboten im Bereich mentale Gesundheit erhalten, insbesondere zur Leipziger Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Seit dem 1. Mai 2024 sind erste Leipziger Hilfsangebote in der App, die sowohl über Smartphones als auch über die Webanwendung am PC genutzt werden kann, implementiert. Die Auflistung der Hilfsangebote wird sukzessive erweitert. Derzeit laufen die Planungen zur Realisierung einer (Online-)Auftaktveranstaltung zum Angebot, bei dem es neben einer Vorstellung von „Between The Lines“ die Möglichkeit eines Austauschs mit Akteuren der Stadtverwaltung und dem Team der App geben wird. Die Veranstaltung wird für alle Interessierten kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich sein. Der Versand der Einladungen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Angebot sollen zeitnah erfolgen. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://between-the-lines.info/ zu finden.

Daneben arbeitet das Gesundheitsamt, ebenfalls in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie, an der Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. VII-A-09092-NF-02 („Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“)

Prävention im Team als behördenübergreifender Ansatz hat u. a. zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Persönlichkeit zu stärken, um Konflikte gewaltfrei zu lösen und respektvoll und demokratisch zu handeln. Präventionsangebote sind auf https://www.pit.sachsen.de/pit/pit-leipzig-5313.jsp einsehbar. Auf der Homepage besteht die Option, die Angebote anhand von Präventionsbereichen und Zielgruppen zu filtern. Hierbei wird der Präventionskatalog fortwährend aktualisiert und neue Projekte und Initiativen kontinuierlich aufgenommen. Stand 17.05. liegen im Bereich „Gewalt“, zu welchem die Unterkategorien „physische Gewalt“, „psychische Gewalt“, „sexuelle Gewalt“ und „häusliche Gewalt“ zählen, insgesamt 32 Angebote vor.

  1. Schulen, damit sie adäquat beim Thema Vandalismus handeln oder ggf. präventiv wirken können?

Neben Prävention im Team und den Bürgerpolizisten steht den Schulen insbesondere der Fachdienst Prävention mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zur Verfügung.

Durch das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden Präventionsworkshops zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen sowie extremistischen Tendenzen für pädagogisches Fachpersonal bedarfsorientiert angeboten. Dies schließt u.a. die Beratung zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Graffiti ein.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit über den Doppel-Haushalt 2025/26 die Anzahl der Umweltdetektive verdoppelt werden kann.

Begründung

Am 31.03.2021 beschloss der Stadtrat ein Konzept zur Implementierung von „Umweltdetektiven“ bei der Leipziger Stadtreinigung. Die Umweltdetektive sollen dazu beitragen, die illegale Müllentsorgung zu bekämpfen. Dabei helfen sie beim Aufspüren von illegal entsorgtem Abfall und suchen vor allem nach Hinweisen auf die Verursacher. Das Signal an die Verursacher ist, dass sie nicht ungesehen bleiben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Kosten der Beseitigung des illegal entsorgten Abfalls dann nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden müssen, sondern den Verursachern samt eines Ordnungsgeldes in Rechnung gestellt werden.

Ein knappes Jahr nach dem Start konnte der Eigenbetrieb Stadtreinigung Fortschritte bei der Bekämpfung illegaler Müllentsorgung verzeichnen. Im vergangenen Jahr kamen die drei Umweltdetektive an 1953 Orten im Leipziger Stadtgebiet zum Einsatz. Dabei wurden ca. 1125,34 m³ Abfall geprüft und abtransportiert. Am wichtigsten ist jedoch, dass 472 Verursacher ermittelt werden konnten. Dies wäre ohne die Kooperation mit Polizei und Ordnungsamt nicht möglich. Umso bemerkenswerter ist das, weil die Besetzung der Stellen nicht einfach war und erst seit Mai zwei Stellen und im Sommer 2023 die dritte Stelle besetzt wurden. Durch den Einsatz der Umweltdetektive konnte bei fast jedem vierten gemeldeten Fall ein Verursacher ermittelt werden. 

Ursprünglich hatte die SPD-Fraktion zehn Umweltdetektive gefordert, um in jedem Stadtbezirk einen einsetzen zu können. Der schon jetzt absehbare Erfolg des Projekts sollte eine Ermunterung sein, die Zahl der Umweltdetektive zumindest ab 2025/26 zu verdoppeln. Damit würde der Druck auf Verursacher weiter erhöht werden. Illegal entsorgter Abfall ist in Leipzig nach wie vor ein Problem. Allzu oft sind die Verursacher in der Vergangenheit ungeschoren davongekommen, weil sie nicht ermittelt werden konnten und die Entsorgungskosten musste deshalb die Allgemeinheit tragen. Das darf nicht sein. Die Arbeit der Umweltdetektive ist wertvoll im Sinne einer sauberen Stadt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen:
  • Umsetzung einer Verkehrsberuhigung auf den Durchgangsstraßen Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Sommerfelder Straße und Zweinaundorfer Straße [gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 1. Fortschreibung vom 25.02.2015 Punkt 5.4.3, S 73 „… umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen” und Lärmaktionsplan]
  • Herausnahme des Lkw- und Wirtschaftsverkehrs ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen
  • Optimierung der Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen entlang der o.g. Durchgangsstraßen
  • Anpassung der Verkehrsleithinweise von/zur Autobahn A14
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
  • Einrichtung von Verkehrsüberwachungssystemen (Blitzer).

Ein Prüfbericht liegt bis zum Ende des III. Quartals 2024 vor.

  1. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der für das Jahr 2025 avisierten Machbarkeitsstudie zur Verkehrskonzeption Mittleren Ring Südost folgende Eckdaten zu berücksichtigen:
  • Ertüchtigung aller Durchgangsstraßen in der Ortschaft Mölkau für Rad- und Fußverkehr,
  • Aufstellung einer Maßnahmenliste mit zeitlicher Einordnung zur Sanierung der Engelsdorfer, Sommerfelder Straße und grundhafte Erneuerung der Zweinaundorfer Straße,
  • Einbindung des ÖPNVs,
  • Einbindung von Sharing-Angeboten für Fahrrad und MIV,
  • Einbindung der Akteure vor Ort in die Verkehrskonzeption Mittlerer Ring (Ortschaftsrat, Stadtbezirksbeirat, Bürgervereine und Bürgerinitiativen).

Begründung

Gemäß den Ausführungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem Jahr 2023 wird für die Verkehrsplanung Mittlerer Ring Südost eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll auch neben der Untersuchung zur Umsetzung des Mittleren Rings Maßnahmen für die verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz untersuchen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle Verkehrsarten einbezogen werden sollen. Da die Beauftragung der Studie jedoch erst Ende 2024 erfolgen soll und somit erst zum Ende des Jahres 2025 mit einer Ergebnisvorlage zu rechnen ist, wird mit diesem Antrag das Ziel von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und – entlastung für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz verfolgt.