Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

jede und jeder kennt die Schule – wenigstens aus dem eigenen Erleben (hoffe ich), mitunter aber auch durch die eigenen Kinder oder bereits auch schon wieder Enkel.

Kinder verbringen heute etwa 38,5 Stunden pro Woche in der Schule.

Bei jüngeren Kindern sind es dabei durchschnittlich zunächst weniger Stunden, doch wächst mit dem Lebensalter auch die schulische Arbeitsbelastung: im Übergang von der Mittel- zur Oberstufe sprechen wir teilweise von einer 45-Stunden-Woche für Jugendliche.

Kurzum: Hat man das Glück, eine Schule zu besuchen, verbringt man im Laufe der eigenen Bildungskarriere rund 11.000 Stunden des Lebens dort.

(Die Lehrer lassen wir hier mal außen vor – die dürfen ruhig noch etwas weiterrechnen.)

Meine Damen und Herren, es ist keine neue Feststellung, wenn ich hier festhalte, dass in der Umkehr Pausen einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil des Schulalltags darstellen. Sie ermöglichen die Wiederherstellung der Lern- und Leistungsbereitschaft, schaffen Entlastung und Entspannung für Schüler.

Junge Menschen brauchen ein Umfeld mit Bewegungsräumen, ein Umfeld, das ihnen die Möglichkeit bietet, sich selbst aktiv mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Das Schulgelände bildet dabei – wie oben herausgestellt – für Kinder und Jugendliche lange Zeit einen wichtigen Lebensmittelpunkt.

Deshalb können Schulhöfe und Schulgelände, die eine naturnahe Umgestaltung erfahren, ein Mehrwert im besten Sinne schaffen.

In Zeiten der für uns alle spürbaren klimatischen Veränderung sowie der drastischen Rückentwicklung der Biodiversität, insbesondere in urbanen Räumen,sind naturnahe und klimaresiliente Grünflächen von außerordentlicher Bedeutung. Ich denke, ich brauche an dieser Stelle nicht auf die mitunter erheblichen klimatischen Schwankungen auch in unserer Stadt hinweisen – heißere und vor allem trockenere Sommer einerseits, dann wieder massive Niederschläge, die auf ausgedörrte, im Stadtraum aber auch immer häufiger versiegelte Böden treffen, andererseits.

Richtig ist: Wir haben erst kürzlich hier im Rat beschlossen, dass alle Schulen und Turnhallen in Leipzig grüne Bau-Standards erhalten, wenn sie neu geplant und errichtet werden. Wir begrüßen das sehr.

Es ist aber in diesem Zusammenhang konsequent, wenn nicht nur Neubauten in diesem Sinne gedacht werden, sondern wir auch dazu beitragen, dass Bestandsschulen durch naturnah gestaltete Areale Teil einer Klimaresilienzstrategie werden, die stark auch jene in den Blick nimmt, die unsere Zukunft sind: unsere Kinder!

Mit unserem Antrag – Sofortprogramm für Bestandsschulen – wollen wir erreichen, dass eine zukunftsweisende, naturnahe Pausenhofgestaltung partizipativ erfolgt.

Wir wollen dazu einladen, dass die gesamte Schulgemeinschaft – also, Schüler, Lehrkräfte, Schulleitung und Träger, Hausmeister und Eltern – ihren Lebensmittelpunkt auf Zeit aktiv, naturnah und grün gestaltet.

Im Sinne der Schüler in ganz Leipzig bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See bis zu ihrer Umsetzung eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu realisieren. (Übernahme VSP)
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie vorrangig Mittel der LMBV und des Freistaates für eine Realisierung genutzt werden können. (Neuer Punkt v. SPD-Fraktion)
  3. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024 das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein. (Übernahme NF Antrag Grüne letzter Satz mit Streichung „spätestens“)

Begründung

Der Änderungsantrag übernimmt in BP 1 den VSP, ergänzt diesen mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der Finanzierung in BP 2 und macht einen Vorschlag zur Zeitschiene Umsetzung in BP 3, der sich an der Neufassung des Antrages der Grünen orientiert.

In der Ende 2019 vom Stadtrat beschlossenen Fortschreibung des Nahverkehrsplans
wurde u.a. ein Untersuchungsauftrag für eine Haltestelle in Höhe des Sportbades An
der Elster formuliert und ein Untersuchungsbedarf festgestellt. Bereits zur Eröffnung
des Sportbades vor ca. 16 Jahren wurde der vielstimmige Wunsch nach einer LVB-
Haltestelle in der Antonienstraße, Höhe Erich-Zeigner-Allee, geäußert.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zum Untersuchungsauftrag Haltestelle in Höhe des
    Sportbades An der Elster?
  2. Ist es denkbar, dass zumindest eine Haltestelle für den Bus zeitnah
    eingerichtet wird, da die Wegstrecken zu den LVB-Haltestellen Adler bzw.
    Rödelstraße insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen doch sehr
    weit sind?

Die Shakespearestraße im Stadtteil Zentrum-Süd wurde 2022/2023 im Rahmen einer
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme des AWS im Sanierungsgebiet “Innerer
Süden“ saniert und umgestaltet. Nach unseren Informationen wurden in der
Shakespearestraße 38 Bäume neu gepflanzt, hauptsächlich Säulen-Gingko-Bäume.

Wir fragen an:

  1. Wer ist zuständig für die Auswahl der Begrünung bei den
    Sanierungsmaßnahmen des AWS in den Sanierungsgebieten?
  2. Nach welchen Kriterien (z.B. Größe, Verschattung, Resilienz gegen Hitze bzw.
    Wasserknappheit) erfolgt die Auswahl der Begrünung?
  3. Was war ausschlaggebend, dass in der Shakespearestraße hauptsächlich
    Säulen-Gingko-Bäume gepflanzt wurden?

Seit Monaten wird bei der Schrottrecycling-Firma SRW metalfloat in Espenhain
gestreikt. Die Streikenden fordern eine 38-Stunden-Woche, acht Prozent mehr Lohn
und einen Tarifvertrag – bislang vergebens. Ihr Arbeitgeber zeigt sich unbeeindruckt.
Die Firma gehört einem chinesischen Investor und der will bislang einfach nicht
verhandeln.

Wir fragen an:

  1. Welche Mengen Schrott liefert die Leipziger Stadtreinigung aktuell an SRW
    metalfloat?
  2. Gibt es auch andere Firmen in der Region, die den Leipziger Schrott –
    zumindest zeitweilig – abnehmen könnten?

Im Zuge einer Nachverdichtung ist geplant, im Hinterhof der Arndtstraße 14b und c
insgesamt 18 Apartments zu errichten.


Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion folgende Fragen:

  1. Welche Auflagen hat die Stadt Leipzig im Hinblick auf die Erhaltung von Grün,
    Versickerungsflächen und Artenschutz erteilt?
  2. Ist der Stadt Leipzig bekannt, dass es im Hof oder im Umfeld eine
    Fledermauspopulation gibt?
    Wenn nein, wird dies noch genauer untersucht und was sind bei Bestätigung
    mögliche Auswirkungen auf das Bauvorhaben?
    Wenn ja, welche Maßnahmen muss der Bauherr unternehmen, um diese zu
    schützen? Welche Gutachten mussten angefertigt werden und was haben diese
    ergeben?
  3. Wie geht die Stadt Leipzig mit dem Zielkonflikt Erhalt von Biodiversität,
    Vermeidung von Versiegelung etc. vs. Schaffung von Wohnraum um? Welche
    Anreize kann die Stadt Leipzig setzen bzw. setzt sie, um Eigentümer von grünen
    Hinterhöfen anzuhalten, Grün zu erhalten und Versiegelung zu vermeiden?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgemeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.
  2. Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Einrichtung von 6 zusätzlichen VZÄ für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Leipziger Stadtgebiet und für die Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Die Ausschreibung der Stellen soll noch 2024 beginnen, sodass diese Mitarbeiter am 1.1.2025 ihre Arbeit aufnehmen können.

Begründung:

Ende Januar 2024 wurde im sächsischen Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass es den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, eigene Satzung für Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.  Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde. Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Im Juni dieses Jahres soll es nun endlich soweit sein, dass dem Stadtrat der Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung vorliegt.

Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden. Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.

Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.