Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

„Leipzig ist reif, für die Entstehung von Familienzentren!“ So ist es in einer Dokumentation zu lesen, die in Folge einer Fachtagung der BBW Leipzig Gruppe vom 6. Juni 2007 zum Thema: „Familienzentren in Leipzig – Begegnungs- und Bildungsorte für die Zukunft“ entstanden ist.

Fragen wie, warum ist das überhaupt notwendig, warum als Weiterentwicklung von Kita’s, warum gerade jetzt und was sollen sie leisten bzw. worin besteht der Mehrwert von Familienzentren gegenüber bereits vorhandenen Beratungs-, Begegnungs- und Hilfsangeboten werden hierbei natürlich aufgeworfen.

Dass es hierfür gute, wenn nicht sogar sehr gute Gründe gibt, was im übrigen durch zahlreiche Praxisbeispiele, besonders aus NRW, belegt werden kann, möchte ich im Folgenden kurz erläutern:

  1. Warum sind Familienzentren überhaupt notwendig?
    Eltern und Kinder brauchen in zunehmendem Maße Unterstützung bei der Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen, und das gilt nicht nur für die so genannten bedürftigen Familien. Das Problem überforderter Eltern, psychisch verwahrloster und verhaltensauffälliger und in ihrer Entwicklung zurückgebliebener Kinder ist schon seit geraumer Zeit auch in den Mittel- bzw. Oberschichtfamilien angekommen. Gründe hierfür sind u. a. die sehr hohen Anforderungen im Berufsleben, die sehr hohe geforderte Flexibilität und die Tatsache, das Eltern sich, aufgrund einer von der Gesellschaft geforderten sehr komplexen und anspruchsvollen Erziehungsleistung, nicht mehr allein auf die Erfahrungen ihrer eignen Erziehung verlassen können, sondern hierfür Entlastungs- und Unterstützungsangebote benötigen.
  2. Warum Familienzentren als Weiterentwicklung von Kita’s?
    Kindertageseinrichtungen sind, wie auch in der Vorlage ausgeführt wird, die einzige außerschulische Institution, die bundesweit bis zu 90 % der Familien mit Kindern aus den jeweiligen Altersstufen auf freiwilliger Basis erreicht.
    Sie sind in der Regel wohnortnah und erfahren eine große Akzeptanz von Eltern.
    Hier kann auf die unverwechselbaren Bedarfe einer unverwechselbaren Zielgruppe, nämlich die Familien des Sozialraumes reagiert werden.
  3. Warum gerade jetzt in Leipzig?
    Zum einen zielen die strategischen Ziele der Kommunalpolitik in Leipzig auf eine Stärkung der Familien ab. Zum anderen bietet die laufende Implementierung des Bildungsauftrages in Kita’s eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Kita’s zu Familienzentren.
    Außerdem hat das im Sommer letzten Jahres ausgelaufene Projekt „Kita’s im Blick“ bereits eine hervorragende Vorarbeit geleistet und durch seine Arbeit und breite Verankerung im Netzwerk vor Ort gezeigt, das dieser Weg der genau richtige ist.
  4. Was sollen die Familienzentren leisten? Worin besteht ihr Mehrwert?
    Familienzentren sollen z.B. zu einer Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildung und Förderung beitragen. Sie sollen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe stärken bzw. sie bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungs- und Erziehungskompetenz unterstützen und den Familien bei der Überwindung von Alltagskonflikten helfen.
    Darüber hinaus sollen sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern. Ein gutes Beispiel hierfür bietet der „Kindergarten St. Ludwig“ in Ibbenbühren, dem es durch die Kooperation mit Tagespflege und dem Sozialdienst katholischer Frauen gelang, pragmatisch, flexibel und verlässlich auf den Bedarf von Eltern an unfassender Betreuung zu reagieren.
    Schließlich kann und soll ein Familienzentrum auch zu einem Ort der Begegnung zwischen den Generationen werden.
    Eigentlich kann man sagen, dass ein Familienzentrum ein Dienstleistungszentrum für Familien aus einer Hand werden soll.

Durch die Aufgabenbündelung in den Familienzentren können die Kommunen perspektivisch doppelt profitieren:

Einmal durch die Optimierung des Mitteleinsatzes und zum zweiten durch das Vermeiden von Folgekosten in dem eine frühzeitige, hochwertige und sehr stark vernetzte Präventionsarbeit für die Kinder und ihre Familien angeboten wird.

Vielleicht gelingt, es in den nächsten drei Jahren, die hier ausgewählten 10 Kita’s zu Best – Practice–Einrichtungen zu entwickeln, die dann bei der Weiterentwicklung von anderen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet zu Familienzentren unterstützend wirken können.

Meine Fraktion, die SPD-Fraktion, wird der Drucksache selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Redner: Axel Dyck, Vorsitzenden der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste!

Um von vorn herein klarzustellen – die SPD-Fraktion steht für wirtschaftlich starke und selbstständige Unternehmen unter dem Dach einer deutlich gestärkten LVV.
Wir stehen damit für unternehmerische Tätigkeit kommunaler Unternehmen am Markt.

Seit mehr als zwei Jahren streiten wir mit wechselnder Intensität um den besten Weg hin zu einer Managementholding. Eine Managementholding, die im Auftrag des Gesellschafters, dessen Interessen, nämlich die Interessen der Kommune, also der Stadt Leipzig und damit möglichst aller ihrer Bürger gegenüber den großen städtischen Beteiligungsunternehmen umsetzen soll. Die Unternehmen, in deren Mittelpunkt die Kerngeschäfte der sog. Daseinsvorsorge stehen, also Energie, Wasser, ÖPNV befinden sich mit der Stadt in einer Art Symbiose: geht es der Stadt gut, geht es den Unternehmen gut.
Daraus folgt: Gesellschafterverantwortung ist auch politische Verantwortung.

Natürlich ist das ein Paradigmenwechsel und dieser ist auch so gewollt. Mit diesem Wechsel, weg von einem Modell in dessen Mittelpunkt über viele Jahre vor allem der steuerliche Querverbund zur Finanzierung des ÖPNV stand, sollen in keinster Weise die Erfolge der Unternehmen der vergangenen 10 Jahre geschmälert werden. Aber alles hat eben seine Zeit – und die Instrumente der Vergangenheit sind nicht 1:1 in die Zukunft fortschreibbar.

Es gibt aber auch immer wieder Interessenslagen, die keine grundsätzlichen Änderungen wollen, sondern die alte Kräftejustierung beibehalten wollen. Also im Klartext: starke und autarke Tochterunternehmen und eine weniger starke Mutter. Das geht nicht, und geht nicht mit uns.

Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie empfindlich und wie anfällig ehrgeizige Unternehmensplanungen und damit die zugrunde liegenden Investitionen sein können – nicht sein müssen. Aus dem Blickfeld darf deshalb in Zukunft nie geraten, dass jede neue Zukunftsinvestition und hier stehen alle drei Unternehmen vor immensen Herausforderungen, aber auch jede strukturelle Beharrlichkeit durch die LVV im Risiko abgesichert werden muss.
Deshalb vor allem auf dieser Ebene unser Ansatz im Änderungsantrag. Jedes Risiko, welches die LVV im Interesse des Gesamtkonzerns tragen muss und soll, muss durch sie selbst überprüft werden und in die Gesamtkonzernplanung eingeordnet werden. Im Mittelpunkt stehen also nicht die Töchter, sondern die Familie und damit die Stadt, denn die Stadt steht im Rückfallrisiko.

Noch etwas zur Klarstellung. Die LVV soll eben nicht in die operativen Geschäftsprozesse der Unternehmen eingreifen und auch nicht über Umwege die Verantwortung der Geschäftsführungen schmälern. Aber Fragen sind allemal erlaubt.

Fragen, die, wenn es nach mir gehen würde, hier im Rat über eine lange Zeit aber nicht mehr gestellt werden sollten. Fragen, die der Gesellschaftervertreter zu klären hat. Nicht für jedes operative Geschäft oder Geschäftsvorfall ist der Stadtrat zuständig. Die Unternehmen brauchen mal wieder eine Phase schöpferischer Ruhe.

Mäßigung sollten wir uns auferlegen und Respekt den Leistungen und den Ideen der Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsführungen gegenüber an den Tag legen.

Mit der heutigen Beschlussfassung müssen wir die Unternehmensgruppe in die Lage versetzen, die durch uns formulierten Unternehmensziele mit neuen Ideen auch umsetzen zu können.

Vor allem dürfen wir nicht mehr aus Gründen kurzfristiger Etatverschönerung selbst die von uns aufgestellten Regeln im Verhältnis LVV – Teilunternehmen aushebeln. Ein wie auch immer gearteter Substanzverzehr durch einmalige Kapitalentnahme darf nicht zugelassen werden.
Aber wir wissen auch, alles geht nicht gleichzeitig. In den Prioritäten bedeutet das: ÖPNV – Refinanzierung der Investitionen innerhalb der Unternehmen – Rückzahlung des Gesellschafterdarlehns – alles andere später.

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Unternehmen stellen nicht per se einen Unternehmenswert dar. Sondern nur in dem Maße wie die politisch formulierten Ziele in Gänze für die gesamte Kommune von Vorteil gereichen und realisiert werden. Sonst kommt der Strom eben doch nur aus der Steckdose.
Das ein Bürgerverein zu Stromwechselparties aufruft, obwohl er selbst vorher vehement gegen einen Anteilsverkauf war, irritiert schon und zeigt einmal mehr, dass kommunale Unternehmen eben nicht ohne Unternehmensphilosophie verbunden mit einer abgestimmten Kommunikationsstrategie im öffentlichen Raum agieren können. Auch hier ist unsere politische Unterstützung gefragt.

Wir geben heute einen neuen Takt vor und ich hoffe, dass damit die Taktzeiten der Straßenbahn nicht irgendwann erhöht werden müssen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
werte Gäste,

Informationsvorlagen, die sich fast immer am Ende der Tagesordnung der Ratsversammlung befinden, werden von uns in der Regel einfach zur Kenntnis genommen, ohne dabei ihre teilweise enorme Wichtigkeit entsprechend zu würdigen.
Die Informationsvorlage zum 1. Förderzeitraum des „Lokalen Aktionsplans“ beinhaltet jedoch soviel bürgerschaftliches Engagement, dass ich Sie nicht so einfach abheften möchte. Vielmehr möchte ich allen Beteiligten danken, die die Umsetzung des Programms in Leipzig möglich gemacht haben.

Da Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gesellschaftliche Probleme sind, welche uns alle angehen, sind alle Initiativen wichtig, die sich für Toleranz und Vielfalt einsetzen. Diese Initiativen sollten daher auch die Unterstützung von Politik und Verwaltung bekommen.
Der Lokale Aktionsplan verfolgt das Ziel, Vielfalt und Toleranz zu stärken und Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus entgegenzutreten. Das Programm machte und macht es möglich, Projekte, die sich diesen Zielen widmen, zu fördern und zu unterstützen. Im ersten Förderzeitraum immerhin mit 205.000 €. Insgesamt wurden und werden für den Zeitraum Oktober 2007 bis Dezember 2008 23 Projekte gefördert, die bereits mehrere Tausend Leipzigerinnen und Leipziger erreicht haben.

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die die Umsetzung der 23 Projekte möglich gemacht haben, denn ohne den hohen persönlichen Einsatz der Initiatoren der verschiedenen Projekte wäre sicher keines dieser Projekte möglich gewesen. Mein Dank geht auch an die Stadtverwaltung, durch deren Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit das Programm in seiner Vielfalt erst umgesetzt werden konnte.
Wir hoffen, der 2. Förderzeitraum wird ähnlich erfolgreich wie der erste und wir hoffen, dass durch dieses Programm auch die Offenheit und Vielfalt der Stadt Leipzig nach außen getragen wird.

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum Leipziger Wasserfest waren Mitte August dieses Jahres viele Menschen auf den Gewässern in und um Leipzig unterwegs.

Das Vorhaben Wasserstadt Leipzig soll in den nächsten Jahren weiter Schritt für Schritt realisiert werden, indem z.B. weitere Abschnitte des Elster- bzw. Pleißemühlgrabens freigelegt werden und ein kleiner Stadthafen in der Nähe des Schreberbades gebaut wird.

Bei einem der bereits fertig gestellten Projekte, der Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, die insgesamt knapp 1,7 Mio. € gekostet hat, wurde öffentlich Kritik geäußert, weil die Anlage oft kaputt ist.

Die SPD-Fraktion fragt daher an:

  1. Sind der Stadt auch bei anderen Anlagen Schäden bekannt, die einen reibungslosen Betrieb verhindern?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit die Schleuse am Cospudener See künftig weniger störanfällig zur Verfügung steht?
  3. Hat die Stadt Nutzungszahlen für die Schleuse vorliegen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, können diese zeitnah erfasst werden?
  4. Ist der dauerhafte Betrieb der Schleuse finanziell gesichert?

Redner: Dr. Joachim Fischer, Stadtrat und Vorsitzenden des FA Stadtentwicklung u. Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Der Stadtrat wird mit diesem Tagungsordnungspunkt zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45.5 „Höfe am Brühl“ gebeten. Das Vorhaben näher zu erläutern erübrigt sich. An dieser Stelle ist zu einer Vielzahl von Anlässen alles Wissenswerte bereits gesagt worden. Für mich ist das Bauvorhaben eines der wichtigsten der letzten Jahre für die Leipziger Innenstadt.

Mit dem Satzungsbeschluss wird uns ein Dokument zur Abstimmung vorgelegt, das eine Regelungsdichte für das Vorhaben festlegt, die zumindest für uns in Leipzig neu ist. Als ich die Vorlage durchgearbeitet habe, hat sich mir die Frage aufgedrängt, wie man in früheren Zeiten ohne solche Regelwerke große Vorhaben, wie Kirchen oder unsere Messepaläste, vorbereiten und bauen konnte. Das konnte doch eigentlich nicht gut gehen!

Wir wurden zu diesem umfangreichen Werk an Festsetzungen gezwungen, da in der Zwischenzeit juristische Schlaumeier festgestellt haben, das für ein solches Objekt ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan, zu dem immer ein Durchführungsvertrag mit einer Vielzahl privatrechtlicher Regelungen gehörte, nicht mehr anwendbar sei. Also mussten nun alle städtischen Forderungen, sofern sie städtebaulicher Art waren, in einen „normalen“ Bebauungsplan gepresst werden. Das Ergebnis sollen wir heute beschließen. Ich empfehle dies zu tun.

Ergänzend zur vorliegenden Satzung wurde mit dem Investor ein Vertrag erarbeitet, in dem sichergestellt werden sollte, dass weitere Forderungen der Stadt, die nicht städtebaulich begründbar waren, durchgesetzt werden konnten. Da sind z.B. Wünsche der Stadt bezüglich der Gestaltung der äußeren Hülle, der Fassade, Festlegungen zur Erschließung des Vorhabens und Kostenübernahmevereinbarungen.

Dieser Vertrag liegt vor. Er wurde nach Ansicht einer Mehrheit des Fachausschusses zu unserer Zufriedenheit ausgehandelt.
Ausschussmitglieder aber auch Mitarbeiter der Verwaltung sagen hinter vorgehaltener Hand, dass so noch kein Investor an die Kandare genommen wurde.

Leider ist nun vor Unterzeichnung des Vertrages durch den Investor ein neues Problem aufgetreten. Der Finanzinvestor hat lediglich einer Paraphierung des Vertrages zugestimmt. Kurz gesagt: Die internationale Finanzkrise hat uns bei diesem Vorhaben eingeholt.
Als Kompromiss hat die Verwaltung eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Investor vereinbart, die es der Stadt gestattet, das mit dem heutigen Satzungsbeschluss geschaffene Baurecht entschädigungsfrei aufzuheben, wenn der Vertrag bis zum Jahresende nicht unterzeichnet ist. Diese Lösung ist nicht schön, nach Auffassung der städtischen Juristen jedoch rechtssicher. Zur Vermeidung eines Zeitverlustes bei der Realisierung des Vorhabens wird die SPD-Fraktion diesen Weg mitgehen und der Satzung zustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Sächsischen Staatregierung dafür einzusetzen, dass der Landeszuschuss für die Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2009 um 400 Euro auf 2.200 Euro erhöht wird.

Begründung:

Die derzeitige Höhe des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung von 1.800 Euro gibt nicht mehr die tatsächliche Kostenentwicklung seit der letzten Erhöhung der Pauschale zu Jahresbeginn 2005 wieder. Diese Kostenentwicklung kann der Freistaat Sachsen nicht länger auf die Kommunen und die Eltern abwälzen. Um die politischen Ziele und die rechtlichen Vorgaben nach einem bedarfsdeckenden und pädagogisch gehaltvollen Kinderbetreuungsangebot ohne Zugangskriterien in den Kommunen umsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung zu Jahresbeginn 2009 sowie dessen jährliche Dynamisierung unabweisbar.

Zu Jahresende 2007 gingen Berechnungen in Leipzig von einer Steigerung der Betriebs- und Personalkosten um zehn Prozent aus. Inzwischen geht der Sächsische Städte- und Gemeindetag von Kostensteigerungen von ca. 15 Prozent aus: „Eine hälftige Finanzierungsbeteiligung des Freistaates an den zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen bedeutet, dass der Landeszuschuss um weitere 215 Euro pro Platz erhöht werden müsste“ (SSG in PM 07/2008 vom 17.09.2008).

Zudem plant der Landesgesetzgeber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:13 auf 1:12 und stellt dafür die Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung um 75 Euro auf 1.875 in Aussicht. Die Gesamtkosten dieses grundsätzlich begrüßenswerten Schrittes betragen jedoch nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages 170 Euro pro Platz.

Änderungsvorschlag:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.

Begründung:

Erfolgt mündlich