Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Sächsischen Staatregierung dafür einzusetzen, dass der Landeszuschuss für die Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2009 um 400 Euro auf 2.200 Euro erhöht wird.

Begründung:

Die derzeitige Höhe des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung von 1.800 Euro gibt nicht mehr die tatsächliche Kostenentwicklung seit der letzten Erhöhung der Pauschale zu Jahresbeginn 2005 wieder. Diese Kostenentwicklung kann der Freistaat Sachsen nicht länger auf die Kommunen und die Eltern abwälzen. Um die politischen Ziele und die rechtlichen Vorgaben nach einem bedarfsdeckenden und pädagogisch gehaltvollen Kinderbetreuungsangebot ohne Zugangskriterien in den Kommunen umsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung zu Jahresbeginn 2009 sowie dessen jährliche Dynamisierung unabweisbar.

Zu Jahresende 2007 gingen Berechnungen in Leipzig von einer Steigerung der Betriebs- und Personalkosten um zehn Prozent aus. Inzwischen geht der Sächsische Städte- und Gemeindetag von Kostensteigerungen von ca. 15 Prozent aus: „Eine hälftige Finanzierungsbeteiligung des Freistaates an den zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen bedeutet, dass der Landeszuschuss um weitere 215 Euro pro Platz erhöht werden müsste“ (SSG in PM 07/2008 vom 17.09.2008).

Zudem plant der Landesgesetzgeber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:13 auf 1:12 und stellt dafür die Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung um 75 Euro auf 1.875 in Aussicht. Die Gesamtkosten dieses grundsätzlich begrüßenswerten Schrittes betragen jedoch nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages 170 Euro pro Platz.

Änderungsvorschlag:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Anfrage der SPD-Fraktion 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sommerpause wurde zum wiederholten Male in der Presse eine gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen bzw. die Gründung eines regionalen Wirtschaftsrates im Großraum Leipzig diskutiert.
Nach unseren Erkenntnissen arbeiten Stadt und die angrenzenden Landkreise, aber auch benachbarte Kommunen und Kreise in Sachsen-Anhalt, bei der Investorenakquise für Neuansiedlungen bzw. Firmenerweiterungen bereits jetzt gut zusammen (Bsp. DHL).

Die SPD-Fraktion fragt daher an:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Diskussion über eine gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft bzw. einen regionalen Wirtschaftsrat?
  2. Sieht die Stadt bei dieser Thematik derzeit Handlungsbedarf?
  3. Ist die Gründung einer weiteren Institution überhaupt sinnvoll, wo doch bei der Investorensuche schlanke und schnelle Strukturen gefragt sind?

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den finanziellen Fehlbedarf für das Schulschwimmen in Höhe von 50 T€ für das aktuelle Schuljahr abzusichern. Für den kommenden Haushalt sind diese Mehrkosten von vornherein einzuplanen.

Begründung

Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört aber nicht nur der sogenannte Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch das Schulschwimmen im Mittelschul- und Gymnasialbereich.
Seit 1991 sind die Preise für eine Bahnstunde unverändert geblieben. Teil des Stadtratsbeschlusses (ab 01.09.2004) zur Übertragung der Bäder war auf Grund der steigenden Betriebskosten, eine moderate Erhöhung der Preise für eine Bahnstunde.
Der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH beschloss 2006 für 2007 die erste Erhöhung der Bahnstunde auf 9 Euro. Hierzu liegt die Akzeptanz des Schulverwaltungsamtes vor. Ab 01.09.2008 erfolgt eine weitere Anhebung der Preise auf 10 Euro.
Laut Bäderfinanzierungsvertrag muss die Bädergesellschaft 875 Bahnstunden für den Schulsport vorhalten. Belegt werden durch das Schulverwaltungsamt jedoch nur ca. 624 Bahnstunden.
Für einen Teil der Bahnstunden wird die „Sachsentherme“ mit einem höheren Betrag als 10 Euro angemietet. Dies ist im Zusammenhang der eingeschränkten Finanzlage zu hinterfragen. Die Kürzung für die Sportbäder GmbH ist deshalb auf Kosten der Kinder und Jugendlichen nicht gerechtfertigt.

Änderungsvorschlag

Der Beschlusspunkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Über die Umsetzung der Maßnahmen und Weiterentwicklung des Aktionsplanes ist dem Stadtrat jährlich zu berichten. Der erste Umsetzungsbericht erfolgt im 1. Quartal 2009. Dabei sind besonders die kurzfristigen Maßnahmen auf ihre Effizienz (Qualität, Personal und Finanzierung) zu untersuchen und mit Zahlen zu untersetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung stellt die notwendigen Mittel für das Sozialticket in den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2009 ein.

Begründung:

Durch das Veto der Landesdirektion Leipzig konnte der Beschluss, das Sozialticket ab August 2008 einzuführen, nicht realisiert werden.
Bereits bei den Planungen zum Haushalt 2009 ist diese Summe zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein ausgeglichener Haushalt, damit den Vorgaben der Landesdirektion entsprochen wird.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung des Haushaltes für das kommende Jahr ausreichend Mittel für den kommunalen Radwegebau einzustellen, damit die vom Freistaat zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig abgerufen werden können.
Für folgende Maßnahmen sollen dabei vorrangig Gelder bereitgestellt werden:

  • Teerdecke auf der Haynaer Brücke als Lückenschluss zwischen Radweg S1 und Radwegenetz im Leipziger Land Richtung Schladitzer Bucht
  • Errichtung eines Radweges zwischen Lindenthal und Lützschena-Stahmeln (von S-Bahn-Haltepunkt Lützschena zur verlängerten E.-Thiele-Straße in Lindenthal)
  • Radwegebau parallel zur Lindenallee in Breitenfeld (zwischen Kreisverkehr und Ortsmitte)

Begründung:

Der zuständige sächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister T. Jurk hat im Ergebnis der Haushaltsklausur der Staatsregierung Anfang Juli erklärt, dass ein Landesprogramm zur Förderung des kommunalen Radwegebaus in Höhe von 5 Mio. Euro pro Jahr aufgelegt werden soll. Die sächsischen Gemeinden und Städte können über die Regierungspräsidien dazu Anträge auf Fördermittel stellen, müssen aber einen Eigenanteil aufbringen.
Angesichts der ständig steigenden Benzin- und Dieselpreise und eines erhöhten Umwelt- und Gesundheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger gewinnt das Fahrrad als Verkehrsmittel in der Stadt stetig an Bedeutung. In Leipzig wurde in den vergangenen Jahren viel für einen attraktiven Radverkehr getan. Dies soll unbedingt fortgeführt werden, wobei der Leipziger Norden eine besondere Bedeutung genießen soll, da hier in jüngster Vergangenheit viele Infrastrukturprojekte für andere Verkehrsträger (Straße, Schiene, Flughafen) realisiert wurden.