Redner: Jürgen Wesser

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

auf die Gründe für Überleitung des Eigenbetriebes in eine gGmbH möchte ich nicht im Detail eingehen. Dies ist in der Vorlage und in der Diskussion in den Ausschüssen mit der nötigen Ausführlichkeit geschehen.

Ein kumuliertes Defizit von ca. 4 Mio Euro sind – nicht nur bei unserer derzeitigen Haushaltssituation – Anlass genug für dringenden Handlungsbedarf. Ich möchte hier an unseren Antrag “Kostendämpfung in städtischen Altenheimen” vom Februar 2003 erinnern, der genau dieses Ziel auf einem anderen Weg angestrebt hat. Diesen Antrag würden wir nach Beschlussfassung zur GmbH-Gründung aus dem Verfahren nehmen können.

Was spricht gegen die Überführung des Eigenbetriebes? Aus unserer Sicht nichts. Eine Reduzierung der durch die Stadt Leipzig bereitgestellten Heimplätze auf ca. 940 ergibt sich unabhängig von der Rechtsform durch die Umsetzung der Bauverordnung. Und damit auch eine Reduzierung des Personals. Diese Sorge des Personalrates ist berechtigt, hat aber nichts mit der Vorlage zu tun. Die Sorge um eine Reduzierung des Mitspracherechts ist aus meiner Sicht unbegründet. Der Personalrat des Eigenbetriebes ist sehr zeitig und umfangreich in den Umwandlungsprozess einbezogen worden und hat diesen unterstützend begleitet. Die Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat ist wunschgemäß eingearbeitet. Die Frage Betriebsrat ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bis zu dessen Wahl lässt sich die Vertretung der Arbeitnehmer durch ein Übergangsmandat des “alten” Personalrates unproblematisch umsetzen.

Herr Dr. Pellmann macht sich Sorgen, dass durch eine Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes die soziale Daseinsvorsorge durch die Stadt abgebaut wird. Nein. Gerade um die Daseinsvorsorge in diesem Betrieb auch langfristig zu sichern, muss eine finanzierbare Angebotsform gewählt werden.

Die gute Qualität der Pflege wird erhalten bleiben. Dafür sorgen Mitarbeiter, Betriebsleiter, die räumlichen Voraussetzungen und die Gesetze. Die Preise werden für die Bewohner bezahlbar bleiben. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die geänderte Rechtsform.

Die Interessen der Mitarbeiter werden gewahrt. Durch den Personalrat mit Übergangsmandat, durch den zu wählenden Betriebsrat und durch das Mitspracherecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, dessen Einrichtung für ein GmbH rechtlich nicht zwingend ist, da sie karitativ wirkt (§ 81 Betr.VG 52).

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Rechtsform für die großen Kultureinrich-tungen/Eigenbetriebe (Oper, Gewandhaus, Schauspiel, Theater der Jungen Welt) geändert werden sollte. Im Ergebnis der Prüfung sind auch die Voraussetzungen zu benennen, die eine Rechtsformän-derung ermöglichen. Im Fall der Befürwortung ist ein Stufenplan zu Umsetzung zur erarbeiten.

Begründung:

Die großen Kulturinstitutionen bestehen seit 1995 als Eigenbetriebe. Damit wurde ein wesent-licher Schritt zur wirtschaftlichen und effektiven Haushaltsführung und -ergebnisrechnung ge-tan. Die Betriebsform führte bis 1999 zu einer deutlichen Haushaltskonsolidierung. Seit 2000 stag-niert diese Entwicklung und der Finanzbedarf steigt von Jahr zu Jahr.

In der Bundesrepublik Deutschland erhöht sich die Zahl der Kulturinstitutionen, die als gGmbH arbeiten. Also sind die Vor- und Nachteile dieser Betriebsform hinreichend bekannt.

Das Augenmerk der Prüfung ist auf die speziellen Bedingungen der Stadt Leipzig zu richten und auf die Voraussetzungen, die zu einer Rechtsformumwandlung erforderlich sind.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Lösung für den Interessengegensatz zu entwickeln, der zwischen einigen Eigenbetrieben Kultur bei der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen besteht. Dabei müssen sowohl die Möglichkeit für Haushaltskonsolidierungen als auch Transparenz und detaillierte Zuordnung der Kostenrechnungen gewährleistet sein. Neue Vereinbarungen sind vertraglich zu fixieren.

Begründung:

Bei den Eigenbetrieben Kultur, Gewandhaus, Leipziger Oper, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt bestehen unterschiedliche Interessen bezüglich der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen. Der Konflikt gründet einerseits auf dem Zwang zur Haushaltkonsolidierung, andererseits auf der Erwartung der dienstleistenden Betriebe, dass die erteilten Aufträge die vorhandenen Ressourcen auslasten.

Die genannten Betriebe verrechnen pro Wirtschaftsjahr folgende Leistungen: die der Oper zugeordneten Werkstätten liefern Kostüme und Dekoration an Schauspiel und Jugendtheater, das Gewandhausorchester spielt im Großen Haus der Oper, in Diskussion ist die Mitwirkung des Opernchors an Konzerten im Gewandhaus. Seit der Bildung der Eigenbetriebe wurde zwischen Oper und Gewandhaus pauschal vergütet in einem gewohnheitsmäßig feststehenden Prozentsatz, der nicht immer den tatsächlichen Leistungen entspricht. Die Verrechnung mit den Werkstätten wurde bereits verändert, jedoch zögerlich und unvollständig. Die Argumente der “Dienstleister” für Planungssicherheit und Erhalt der Arbeitsplätze und der Zwang zu Einsparungen bei den “Dienstleistungsempfängern” stehen sich gegenüber. Verträge mahnt das Rechnungsprüfungsamt seit Jahren an. Lösungsziel sollte sein, Aufwand und Kosten im echten Maß dort auszuweisen, wo die Leistungen in Anspruch genommen werden, und eine detaillierte Abrechnung pro Sparte und Inszenierung innerhalb der Betriebe zu sichern.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Ortschaftsrat Miltitz hat sich im vergangenen Jahr in mehreren Schreiben über Straßenbauprojekte im Bereich Miltitz an die Stadtverwaltung gewandt. Die Beantwortung durch den zuständigen Leiter des Tiefbauamtes ist nach Meinung des Miltitzer Ortsvorstehers unzureichend und sehr spät erfolgt. Auf sein letztes Schreiben vom 10.11.03 erhielt er beispielsweise erst nach 11 Wochen eine Antwort. Auch eine Zwischennachricht erfolgte nicht. Anliegen des Ortschaftsrates waren unter anderem die Planungen zur Geschwister-Scholl-Straße. Von einer Koordinierungsberatung hatte der Ortsvorsteher nur zufällig durch das Liegenschaftsamt erfahren. Die Antwort des Tiefbauamtsleiters bzgl. Mängelbeseitigungen in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße ist nicht korrekt. Nur in ca. zwei Drittel der Straße wurden Absenkungen beseitigt, ein Drittel wurde nicht bearbeitet, so dass für diese Restarbeiten teure Technik erneut herangeholt werden muss.

Wir fragen daher an:

  1. Was sind die Gründe, dass das Tiefbauamt sehr spät auf die Schreiben des Ortschaftsrates Miltitz reagiert? Warum erfolgte keine Zwischennachricht?
  2. Trifft es zu, dass inzwischen die gesamte Geschwister-Scholl-Straße in die Planung einbezogen ist oder nur ein Teilabschnitt?
  3. Wann erfolgt die ausstehende Mängelbeseitigung in der F.-L.-Jahn-Straße? Entstehen Mehrkosten durch die zweigeteilte Beseitigung?

Redner: Dr. Christian Jonas

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

nach der Vorlage der Hochwasseranalyse haben wir heute das in den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen vorgestellte und umfassend diskutierte Integrierte Gewässerkonzept zum Hochwasserschutz für den Gewässerknoten Leipzig zu votieren. Die unmittelbaren Auswirkungen des anthropogenen Einflusses auf das Klima und deren Folgen wie Flutkatastrophen erfährt auch für eine Stadt wie Leipzig inmitten des Auengebietes und an mehreren Flüssen gelegen eine zunehmende Bedeutung.

Die Eilbedürftigkeit der Vorlage ist in der Beschlussvorlage klar herausgearbeitet. Deren Verzahnung mit wichtigen Bauvorhaben, wie die Trassenvariante “Alte Elster” als Voraussetzung zur künftigen Führung der Straßenbahn als Tunnelvariante im Zuge Ausbau des Knotens Jahnallee/Marschnerstraße oder auch an die Öffnung des Elstermühlgrabens und die Gestaltung des Stadionvorplatzes ist ausführlich begründet. Wir begrüßen nachdrücklich die Umsetzung des Hochwasserkonzeptes mit den Schwerpunkten:

  • Führung der Alten Elster zum Hauptlauf der Weißen Elster
  • erstmalige Öffnung des Elsterbeckens einschließlich des Elstermühlgrabens für Erholung, Sport und Tourismus
  • Ausbau der Elsterbeckenumgehung

die dem Ausbau des Hochwasserschutzes der Stadt Leipzig im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 und gleichzeitig – neben der ökologischen Aufgabe – der Neugestaltung und Verbesserung des Stadtbildes dienen.

Die Einbindung des Gewässerknotens Leipzig in den Gewässerverbund erfordert die Integration und eine enge Verzahnung der Stadt mit dem Hochwasserschutzkonzept des Freistaates, da dieses Konzept infolge der inneren Abhängigkeiten nur als Gesamtkonzept zu verwirklichen ist. Meine Damen und Herren, das nächste Hochwasser kommt wahrscheinlich nicht erst in 100 Jahren. Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung ein Managementsystem im Ausnahmefall für den Winterdienst für das Nebenstraßennetz zu erarbeiten. Das notwendige Konzept soll bis Ende September 2004 erarbeitet werden.

Dazu gehört:

  • Ermittlung und Priorisierung von Gefahrenbereichen
  • Erfordernis von Reinigungs- und Streuleistungen mit Großtechnik
  • Notwendigkeit und Beschaffung von Kleintechnik
  • erforderlicher Personaleinsatz
  • Einsatz von Hilfskräften
  • notwendiger Einsatz von Kontrollkräften (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
  • Bedarf von zusätzlichen finanziellen Mitteln
  • Notwendigkeit der Einarbeitung in die Winterdienstsatzung

Begründung:

Der ungeräumte Zustand vieler Nebenstraßen in der Frostperiode in diesem Winter macht es erforderlich, künftig auch für Nebenstraßen ein Gefahrenmanagement im Ausnahmefall für den Winterdienst zu erarbeiten.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche geeigneten Strukturen innerhalb des Dezernates VII geschaffen werden können, damit der Bereich Beschäftigungspolitik gestärkt werden kann.

Begründung:

Derzeit existieren im Dezernat VII lediglich das Liegenschaftsamt und das Amt für Wirtschaftsförderung. Aufgrund der Neukonzeption des Dezernates ist auch die Beschäftigungspolitik der Stadt hier angesiedelt. Keines der bisherigen Ämter im Dezernat VII beschäftigt sich primär mit dem Thema Beschäftigungspolitik. Anhand der Erfahrungen auch anderer Kommunen soll deshalb der Bereich Beschäftigungspolitik im Amt für Wirtschaftsförderung integriert werden.