Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung ersetzt als gemeinsame Neufassung der Fraktionen von SPD und Die Linke die Anträge VII-A-08956-NF-03 (SPD-Fraktion) und VII-A-09095-NF-02 (Fraktion Die Linke).

Diese Neufassung ist eine Übernahme des Verwaltungsstandpunktes mit Änderungen (Ergänzungen sind fett gedruckt, Löschungen durchgestrichen).
 

  1.           Die Stadt Leipzig prüft  zum Ende des 3. Quartals 2024 die Einrichtung eines Auszubildendenwohnheims unter folgenden Bedingungen:
  • ein Wohnraumbedarf lässt sich strukturell ermitteln
  • der Bau/der Erwerb/die Einrichtung wird wesentlich ko-finanziert aus Mitteln des Bundes und dem Freistaat Sachsen. Ziel ist es, Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu akquirieren.
  • die Kosten für den Betrieb und die sozialpädagogische Betreuung übernimmt der Freistaat Sachsen.
  1.           Dafür veranlasst die Stadt Leipzig:
  1.                    eine Bedarfsanalyse (Ergebnisse 2024 Q2),
     
  2.                    prüft in enger Zusammenarbeit unter anderem mit der LWB und Partnerinnen und Partnern aus der Wirtschaft, wie Kammern, Gewerkschaften, Jugendauszubildendenvertretungen, Unternehmerverbänden sowie weiteren kommunalen Unternehmen und Sozialverbänden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts (Entwurf und Vorlage für Ratsversammlung und zuständige Ausschüsse 2024 Q3). In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung eines Azubiwerkes, vergleichbar denen in München oder Hamburg, gepüft. Dieses Azubiwerk soll dazu beitragen die Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen Auszubildender in der Stadt dauerhaft zu verbessern (Prüfergebnis 2024 Q3).
     
  3.                     Im Rahmen des Umsetzungskonzepts wird unter anderem die Notwendigkeit und der Umfang der sozialpädagogischen Betreuung ebenso erfasst, wie die Finanzierung des gesamten Betriebs. Zielstellung soll die Übernahme der der Kosten durch den Freistaat sein. Darüber hinaus sind auch Modelle anzustreben, bei denen sich Unternehmen an die Kosten beteiligen.
    Das Konzept soll Aussagen zu möglichen Standorten, zur Beschaffenheit der Zimmer (Einzelzimmer, WG, Gemeinschaftsräume), zu bezahlbaren Mieten, zu transparenten Zugangskriterien, zum Umgang mit sozialen Härten sowie zu für Leipzig wichtige Ausbildungsbereiche, -berufe und -betriebe berücksichtigen und Vorschläge zu einem Konzept mit der Prämisse “ Begleiten während der Ausbildung, statt Betreuen“ enthalten.
  1.           Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bundesregierung und der Staatsregierung dafür ein, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt und auch für Auszubildende eingesetzt wird.
  1.           Der Oberbürgermeister prüft bis Ende des 2. Quartals 2024 in Abstimmung mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH („LWB“), ob und wo bis wann und in welcher Größenordnung dem Sozialamt weitere Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.

Beschlussvorschlag:

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Änderungsantrags 4 (Seniorenbeirat) werden wie folgt (Streichungen und Ergänzungen [fett gedruckt]) geändert:

  1. Die Seniorentreffs werden als strukturelle Zentren der Begegnung, Beratung und Begleitung ab 2025 weiter ausgebaut. Hierfür werden ab 2025 findet, wie bereits im Fachplan Offene Seniorenarbeit beschlossen, eine Evaluierung der offenen Seniorentreffs statt. Auf Grundlage der Evaluation, in der auch die Annahme und der Inhalt des offenen Angebots analysiert werden sollen, wird eine Erhöhung der zeitlichen und personellen Ressourcen schrittweise erhöht angestrebtZielstellung ist dabei ein Ausbau der und dann die Öffnungszeiten von 25 auf 30 Stunden sowie bei der Assistenz von 10 auf 15 Stunden wöchentlich angepasst. Die Ergebnisse der Evaluierung des Fachplans Offene Seniorenarbeit (in 2024) werden dabei berücksichtigt. Bedarfsgerechte Anpassungen sind möglich. Alternativ ist auch ein Ausbau von notwendiger Vor- und Nachbereitung möglich.
  1. Die Stadt erarbeitet auf der Grundlage der Kommunalpauschalenverordnung (KommpauschVO) sowie der Fachempfehlungen des Sozialministeriums bis 12/2024 unter Einbeziehung von Interessenvertretungen und Fachexperten aus den pflegerischen und vorpflegerischen Bereichen ein regional abgestimmtes Konzept einen regional abgestimmten Maßnahmeplan zur Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Pflegebudget des Landes.

    Ausgehend von dem Konzept „Pflegebudget“ werden die in Maßnahme 51 eingestellten Mittel basierend auf einer transparenten Kalkulation signifikant nach unten korrigiert.

Beschlussvorschlag:

  1. Im Rahmen der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest prüft der Oberbürgermeister, wo ein zusätzlicher Sportplatz im Bereich Südwest gebaut werden kann.
  2. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, wie die Situation für Fußgänger/innen im Stadtbezirk spürbar verbessert werden kann. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Schulwegen zur 60. Grundschule und auf Schulwegen für künftige neue Schulen.
  3. Der Oberbürgermeister prüft außerdem, wie und wo die Anzahl an Spielplätzen im Bereich Südwest erhöht werden kann.
  4. Die Thematik „Wohnen im Alter” soll bei der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest einen gesonderten Schwerpunkt bilden.

Begründung:

Zu 1. Der Sportplatz des KSC Knauthain in der Albersdorfer Straße soll lediglich um einen weiteren Fußballplatz erweitert werden. Hier sehen wir angesichts der erfreulichen Mitgliederentwicklung im Bereich Sport, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, zusätzlichen Bedarf für einen weiteren Sportplatz. 

Zu 2. Der Fußverkehrsentwicklungsplan (FVEP) wird nach unseren Informationen aktuell final erarbeitet. Mit dem neuen FVEP wird die Grundlage geschaffen, die Fußverkehrsförderung zielorientiert und effizient voranzutreiben. Der FVEP soll für eine erweiterte Planung der Fußverkehrsförderung dienen und bestehende Prozesse ergänzen. Darüber hinaus muss betont werden, dass der FVEP bestehende Strukturen wie bspw. die AG Schulwegsicherheit nicht außer Kraft setzen soll. Das Ortsteilentwicklungskonzept soll daher mit dem FVEP verzahnt werden.

Zu 3. Zwar gibt es im Stadtbezirk Südwest aktuell 29 Spielplätze und damit quantitativ eine zufriedenstellende Anzahl. Einige Spielplätze davon sind jedoch sanierungsbedürftig und damit nicht unbedingt attraktiv für Kinder.

Es gibt nach unseren Recherchen aktuell 11 Ballsportplätze, davon nur zwei in Knautnaundorf, einen für Fußball und einen für Streetball. Hier sehen wir zusätzliche Bedarfe.

Zu 4. Vielen Senioren macht der Gedanke Angst, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Alltag beschwerlicher wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, altersgerecht zu wohnen. Angesichts der Bevölkerungsstruktur in Knautkleeberg-Knauthain soll die Verwaltung die Beratungs- und Umbaumöglichkeiten analog vor Ort und natürlich auch digital den Menschen in geeigneter Weise kommunizieren. Darüber hinaus muss von der Verwaltung berücksichtigt werden, dass das Thema „Wohnen im Alter” keineswegs nur im Südwesten der Stadt relevant ist, sondern Eingang in alle Ortsteilentwicklungskonzepte finden sollte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB bis zum Beginn der letzten Phase der Busnetzreform für die Linie 62 in Grünau einen Durchstich der Linienführung durch den WK 8 (Selliner Straße – Krakauer Straße) zu prüfen, welcher ausschließlich der Busnutzung vorbehalten bleiben soll. Ziel soll die bessere Anbindung des Zentrums und restlichen WK 8s sowie die Entschärfung der Engstelle der Zufahrt zur Haltestelle Gesundheitszentrum Selliner Straße sein. Über das Prüfergebnis werden der Stadtrat und SBB Leipzig-West informiert.

Begründung:

Das Gesundheitszentrum Selliner Straße ist eine der am häufigsten genutzten Haltestellen im Wohngebiet. Die Bedeutung wird mit dem Bau des dritten Ärztezentrums noch zunehmen. Um die bisher sehr hakelige Zufahrt zum Gesundheitszentrum zu entschärfen und das Wohngebiet insgesamt besser anzuschließen, soll perspektivisch von Stadtentwicklungsdezernat und LVB eine mögliche Busdurchfahrt durch den WK 8 von der Selliner Straße zur Krakauer Straße mit zentralem Halt im Zentrum von WK 8 geprüft werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Durchfahrt nur für den ÖPNV nutzbar ist. Beispielgebend sei hierzu auch die Linie 89 durch die Innenstadt genannt.

Beschlussvorschlag

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrags werden durch die folgenden Beschlusspunkt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2024 den Stand der Umsetzung des am 22. Mai 2019 beschlossenen Antrags  VI-A-06751 (Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!) vorzulegen. Dabei soll auch umrissen werden, ob und wie sich die Berücksichtigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen seit der Beschlussfassung in der Stadtplanung bzw. Bauleitplanung niedergeschlagen hat. Auf Clubs soll dabei in besonderer Weise eingegangen werden. Außerdem soll dargelegt werden ob und in welcher Weise der Abstimmungsprozess mit der IHK, der IG Livekommbinat und der LTM GmbH stattgefunden hat und bei aktuellen Bauleitplanungen stattfindet.

Begründung

Die Beschlusspunkte 1 und 2 unterscheiden sich allenfalls in der Formulierung vom inhaltlichen Anliegen des bereits im Mai 2019 in geänderter Form beschlossenen Antrags „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“. Da dieser Antrag seinerzeit die Stadtverwaltung damit beauftragt hat, Handlungsleitlinien zu erstellen, wie die Berücksichtigung und Weiterentwicklung kultureller Belange im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere bei städtebaulichen Planungen, in neuen oder bestehenden Quartieren abgesichert werden kann, sind die Beschlusspunkte 1 und 2 obsolet. Intessanter als eine redundante Beschlussfassung ist hingegen, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung des Beschlusses vom Mai 2019 ist und wie der avisierte Abstimmungsprozess vonstattenging.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis 31.03.2024 einen Vorschlag unterbreiten, wie das Internat Hüfferstraße als Standort zur Unterbringung für die Auszubildenden der Gutenbergschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig) langfristig (ab 2027) gesichert werden kann. 
  2. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Aufnahmekapazitäten des Standortes vergrößert werden können.

Begründung:

Seit Mitte der 1990er Jahre wird das Internat Hüfferstraße als Standort für die Gutenbergschule genutzt. Der derzeitige Pachtvertrag läuft zum 31.12.2026 aus. 

Der Standort muss dringend gesichert werden, da dieses Internat mindestens 120 Auszubildende der Gutenberg-Berufsschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig für Buch, Büro, Druck, Medien, Sprache und Kunst) beherbergt. Bei dem vorherrschenden Mangel an ausreichenden Unterbringungsangeboten für Auszubildende müssen bestehende Angebote gesichert und ggf. ausgebaut werden.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke sowie Stadtrat Jens Lehmann

Beschlussvorschlag:

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Neufassung des Antrages bezieht sich auf den Kreis der Einreicher (Ergänzung SR Lehmann).