In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im November dieses Jahres wurden die ursprünglichen Kürzungen für die Jobcenter von bundesweit angenommenen 1,1 Mrd. Euro teilweise zurückgenommen. Die Jobcenter sollen zudem weitere 750 Millionen Euro erhalten. Davon wird schätzungsweise 1 Prozent, also rund 7,5 Millonen Euro, beim Jobcenter ankommen.
 

Wir fragen daher an:

  1. Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich an Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?
     
  2. Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können?

Antwort der Verwaltung:

Die Antworten geben den Stand der Information am 11.12.2023 wieder.

Frage1:
Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich ab Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?

Antwort:

Aufgrund der andauernden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2024 kann zur Mittelausstattung der einzelnen Jobcenter (noch) keine neue Aussage getroffen werden. Das BMAS hat keine neuen Schätzwerte für die Planung der Jobcenter übermittelt. Unter diesen Bedingungen hat die Bundesagentur für Arbeit entschieden, die Planungen der Jobcenter weiter mit den ersten Schätzwerten durchzuführen.

Teilt der Bundestag für 2024 zusätzliche Mittel an, wird das Jobcenter die Planung ändern.

Aktuell wurden die Geschäftsführungen der Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht mehr vor Jahresende beschließen wird. In der Konsequenz wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2024 mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt.

Die konkreten Rahmenbedingungen werden mit einem Haushaltsführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt, welches der Bundesagentur für Arbeit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestellt wird. Dieses enthält unter anderem Aussagen dazu, in welchem Umfang Ausgabereste genutzt und in welcher Höhe Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit hofft, dass das Haushaltsführungsschreiben noch vor der Weihnachtswoche an die Bundesministerien geht.

Frage 2:

Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können? 

Antwort:

Auf Grund der oben genannten unklaren Lage zum Bundeshaushalt 2024 kann das Jobcenter noch keine verbindliche Neuplanung unter Berücksichtigung eventuell zur Verfügung stehender zusätzlicher Mittel vornehmen. Das Jobcenter hat aber verschiedene Planungsvarianten erarbeitet, falls kurzfristig eine geänderte Mittelzuteilung erfolgt.

In der Ratsversammlung vom 08.02.2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion Mittel für Baumpflanzungen (A 0165/ 23/24-01-NF) – Vorlage: VII-HP-08838 – ungeändert beschlossen.

Danach sollte die Stadtverwaltung bis zum 3. Quartal 2023 ein Konzept vorlegen, wie nicht nur die avisierten Straßenbäume realisiert, sondern darüber hinaus auch durch Fällungen bzw. aufgrund von Dürrejahren abgestorbene Bäume ausgeglichen werden können. Das Konzept sollte außerdem für 2024 finanziell untersetzt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Konzeptes?
  2. Wann wird das Konzept dem Stadtrat übergeben?
  3. Werden im Rahmen des Konzeptes auch Projekte, wie das Einheitsbuddeln oder die Aktion Baumschenkungen in Herford u.a., berücksichtigt und spielen neben Baumpflanzungen auch Pflanzungen von Sträuchern zur Stärkung der Biodiversität eine Rolle?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Konzeptes?

Die Stadt Leipzig verfügt über ein Straßenbaumkonzept. Dieses sieht unterschiedliche Maßnahmen zum Bestanderhalt und zur Erweiterung des Straßenbaumbestandes vor. Für Nachpflanzungen in Grün- und Parkanlagen wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches sich an den Grundgedanken des Straßenbaumkonzeptes orientiert und die Besonderheiten von Baumpflanzungen in Grün- und Parkanlagen berücksichtigt.

  1. Wann wird das Konzept dem Stadtrat übergeben?

Das Konzept befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird dem Stadtrat in Q1/2024 vorgelegt.

  1. Werden im Rahmen des Konzeptes auch Projekte, wie das Einheitsbuddeln oder die Aktion Baumschenkungen in Herford u.a., berücksichtigt und spielen neben Baumpflanzungen auch Pflanzungen von Sträuchern zur Stärkung der Biodiversität eine Rolle?

In der Stadt Leipzig ist die Aktion „Baumstarke Stadt“ fest verankert. Das Konzept des Einheitsbuddelns ist als Bestandteil in die Aktion „Baumstarke Stadt“ integriert und stellt bereits jetzt einen Baustein dar, um Baumpflanzungen mit interessierten. Bürgerinnen und Bürgern zu realisieren und so den Baumbestand in der Stadt zu mehren. Inwieweit Aktivitäten aus anderen Städten eingebunden werden, wird im Rahmen des Konzeptes dargelegt.

Das Konzept legt seinen Schwerpunkt auf Baumpflanzungen.

Bei der Überarbeitung und Neuanlage von Grün- und Parkanlagen werden nach den Gegebenheiten der jeweiligen Standorte auch Strauchpflanzungen berücksichtigt, um die Biodiversität zu stärken.

Die Verkehrssituation an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße ist für viele Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich und verwirrend. Ein grüner Radweg, der sich an der Kreuzung im Mischverkehr auflöst, Kraftfahrzeuge, die insbesondere morgens und nachmittags nur im Stop und Go vorankommen, häufig dabei die LVB-Straßenbahn blockieren oder den Fußgänger-/Fahrradüberweg nördlich der Haltestelle Neues Rathaus der Linie 9. Dazu Autos und Radfahrende aus und in die Lotterstraße, die sich dann vor dem Weg durch die Parkanlage Richtung Ebert-Straße in die Quere kommen bzw. mit dem Gegenverkehr aus der Rudolphstraße, u.s.w.

Zuletzt passierte am 6. Oktober 2023 an dieser Kreuzung ein schwerer Unfall.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Unfälle wurden an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße in den letzten drei Jahren gemeldet?
  2. Wie viele Unfälle mit Schwer- bzw. Leichtverletzten sind in der Statistik verzeichnet?
  3. Wie hoch ist die Verkehrsbelegung – je nach Art der Verkehrsteilnehmer – pro Tag?
  4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Situation an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße ein?
  5. Welche Lösungsansätze – kurz- und mittelfristig – sieht die Verwaltung, um die Verkehrssituation für alle Verkehrsarten zu verbessern, insbesondere für die Rudolphstraße?

Aufgrund der zunächst irregulären Verbindungsausfälle im S-Bahn-Netz Mitteldeutschland sind nunmehr teilweise ausgedünnte Fahrpläne in Kraft. Hieraus ergeben sich für die Stadt Leipzig als Mitglied im Nahverkehrszweckverband nachfolgende Fragen.

Wir fragen an:

1. Wurden und werden ausgefallene Verbindungen (sowohl irreguläre als auch entsprechend ausgedünnte Fahrpläne gegenüber den ursprünglich bestellten Leistungen) statistisch vollständig erfasst? Falls ja, wieviele Fahrten sind dieses Jahr im Stadtgebiet Leipzig ausgefallen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monatsscheiben und Leistungserbringern.)

2. Welche finanziellen Wirkungen haben ausgefallene Fahrten entsprechend den abgeschlossenen Verträgen zwischen ZVNL und Leistungserbringern sowohl hinsichtlich Minderung regulärer Leistungsentgelte durch den ZVNL als auch hinsichtlich zusätzlicher Pönalen? Welchen Beträgen entspricht dies ggf. aktuell im laufenden Jahr?

3. Welche Verwendung ist mit den dadurch gesparten bzw. erhaltenen Mitteln planmäßig vorgesehen?

4. Ab welchen Werten in der Unzuverlässigkeit bzgl. Nichterfüllung von bestellten Leistungen können Leistungserbringer bei zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden?

Mit Beschluss Nr. VII-DS-07613 vom 15.12.2022 wurde im Stadtrat die Vorplanung zur Umgestaltung des Straßenabschnitts Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Südfriedhof beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde auch festgelegt, dass dem Stadtrat und dem Stadtbezirksbeirat Südost ein Prüfergebnis bis zum 2. Quartal 2023 über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Ausweichverkehr in der Augustiner und Naunhofer Straße vorzulegen ist.

Wir fragen an:

1. Wann ist mit der Vorlage des Prüfergebnisses zu rechnen?

2. Wann wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat vorgelegt?

3. Welche Maßnahmen aus dem Projekt „Machs leiser“ des Ökolöwen, die auch in der Vorlage erwähnt sind, lassen sich umsetzen?

4. Warum wird die Naunhofer Straße nicht bereits jetzt zwischen Schönbachstraße und Ludolf-Colditz-Straße als Tempo 30 Zone ausgewiesen, um Verkehrslärm zu reduzieren und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?

5. Gibt es im Gebiet Ludolf-Colditz-Straße/Naunhofer Straße und Schönbach/Naunhofer Straße Unfallhäufungsschwerpunkte?

Im Juni dieses Jahres hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, welche Art von Radverkehrsanlagen wann in der Bernhard-Göring-Straße – insbesondere im Abschnitt zwischen Riemannstraße und Kurt-Eisner-Straße – am besten geeignet sind, um auch dort eine bessere und gefahrlosere Situation für Radfahrende zu schaffen. Grundlage für den Ratsbeschluss war der Antrag VII-A-08356 – „Sicher ins Zentrum, auch mit dem Rad!“, welcher im Wesentlichen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes votiert wurde.

Vor Jahren hatte die Stadt im Zuge der Diskussion des Radverkehrsentwicklungsplans erklärt, die Bernhard-Göring-Straße perspektivisch als Fahrradstraße auszuweisen. Der Plan liegt seit ca. 15 Jahren offensichtlich noch immer in der Schublade.

Wir fragen an:

1. Liegt das Prüfergebnis zu o.g. Ratsbeschluss schon vor? Wenn nein, wann wird es vorliegen?

2. Wann können Radfahrende im Leipziger Süden endlich eine verbesserte und sichere Radverkehrsführung in der B.-Göring-Straße erwarten?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Strategie zur Ertüchtigung von Räumlichkeiten im Stadtteil Paunsdorf zur Nutzung durch Vereine und Volkshochschule vorzulegen. 

Der Oberbürgermeister prüft dabei die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße 18/20 in Leipzig vor 2030, möglichst zum Haushaltsjahr 24/25.

Begründung: 

Bereits im Juni 2022 teilte das zuständige Amt zum Objekt Wiesenstraße 18/20 mit, dass eine Komplexsanierung ab dem Jahr 2030 eingeordnet wird. 

Vor dem Hintergrund des Zuzugs von Geflüchteten auch in den Stadtteil Paunsdorf und das Nichtvorhandenseins von Räumlichkeiten für Vereine und Volkshochschule in diesem Stadtteil, stellen wir fest, dass die Zeitschiene für die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße neu überdacht werden muss. 

Paunsdorf ist Fördergebiet „Soziale Stadt“. Ziel des Förderansatzes ist, die physischen Wohn- und Lebensbedingungen, sowie die wirtschaftliche Basis im Gebiet zu stabilisieren, Lebenschancen durch Bildung zu erhöhen und das Image des Quartiers zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden.