Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem oben genannten Beschluss zur Ratsversammlung am 20.02.02 wurde die Stadtverwaltung beauftragt bis zum 30.06.02 dem Stadtrat einen Sachstandsbericht vorzulegen. Dieser liegt bis heute nicht vor.

Deshalb fragen wir:

  • Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung des gefassten Beschlusses?
  • Wurde die „Initiative“ schon gegründet? Wenn ja, an welchen Schulen wurde sie aktiv?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit o. g. Vorlage ist u. a. beabsichtigt worden, durch die Verbreiterung der Kuhturmstraße die direkte Zufahrt zum Lindenauer Markt für den Individualverkehr, insbesondere für die Kunden der Gewerbetreibenden des Lindenauer Marktes, zu ermöglichen.

Die derzeitige Zufahrt zum Markt, über die sogenannte Planstraße und Henricistraße, ist für die Bedürfnisse der Kunden und Händler vollkommen unzureichend.

Da nach Ortsbesichtigung festzustellen ist, dass eigentlich nur noch die Beschilderung der Straßen geändert werden müsste, fragen wir an:

Wann wird die Kuhturmstraße für den Verkehr Richtung Lindenauer Markt freigegeben?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Haushaltsplan 2003 der Stadt Leipzig sind als Umlage für den Landeswohlfahrtsverband 48.500.000, – Euro eingestellt. Dazu hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, dessen Punkt 2 beschlossen wurde. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, auch über den Städte- und Gemeindetag auf die sächsische Staatsregierung Einfluss zu nehmen, sich ihrer Verantwortung entsprechend an der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes angemessen zu beteiligen.

Zur Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes am 27.01.03 wurden die Haushalts-satzung und der Haushaltsplan 2003 beschlossen. In der Anlage 2 zu diesem Beschluss ist festgestellt, dass die Umlage der Stadt Leipzig 55.613.158,85 Euro betragen soll. Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf im Haushalt 2003 für den Landeswohlfahrtsverband und auch für die Stadt Leipzig von 7.113.158, – Euro. Außerdem wurden uns weitere Defizite im Haushalt des Landeswohlfahrtsverbandes bekannt, die nicht mit Einsparungen innerhalb des Landeswohlfahrtsverband ausgeglichen werden kön-nen. Eine Position davon ist die zu erwartende Tariferhöhung bei den Leistungserbringern.

Deshalb fragen wir an:

  • Sind der Stadtverwaltung diese Zahlen bekannt?
  • Was unternimmt die Stadt gegenüber dem Landeswohlfahrtsverband zur Vermeidung dieses Defizits?
  • Welche tatsächliche Summe muß die Stadt Leipzig für die Umlage bereitstellen?
  • Wie sollen diese Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig ausgeglichen werden, wenn die Umlage der Stadt Leipzig so drastisch erhöht wird?

Am 7. Januar 2003 berichtete die Leipziger Volkszeitung über die Forderung des Kleingartenvereins „An der Dammstraße“ auf Rückübertragung des Grundbesitzes für die Gartenparzellen in Schleußig von der Stadt Leipzig an den Verein. Der Kleingärtnerverein e.V. sieht sich selbst als rechtmäßiger Nachfolger der nach dem Zweiten Weltkrieg durch das damalige Präsidium der Landesverwaltung Sachsen vorgenommenen Vermögensübernahme. Per Beschluss wurde am 14. Februar 1946 festgelegt, dass Vermögen, Rechte und Pflichten der Kleingärtnervereine von den Gemeinden übernommen werden. Festgeschrieben ist diese Regelung im Einigungsvertrag, so dass diese Enteignung nicht rückgängig zu machen ist. Der Kleingärtnerverein „An der Dammstraße“ appelliert daher an die moralische Verpflichtung der Stadt, der Rückgabeforderung des Vereins zu entsprechen.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, diese Rückgabeforderung des Kleingärtnervereins e.V. „An der Dammstraße“ positiv zu bewilligen?
  2. Welche Folgen würde dies zum einen für die Stadt Leipzig und zum anderen für den Kleingärtnerverein e.V. „An der Dammstraße“ in Bezug auf Pachtzahlungen, Grundsteuerzahlungen bei Eigentum und mögliche Straßenausbaubeitragszahlungen haben, da es für den Bereich Schleußig bekanntlich einen Aufstellungsbeschluss gibt, der einen Ausbau und die Sanierung der Dammstraße vorsieht?

Antragsteller: SPD-Fraktion

Künftig betreibt die Kommune nur eine begrenzte Anzahl Altenpflegeheime, ca. 500 Plätze, deren Wirtschaftlichkeit auch unter dem Aspekt der sozial verträglichen Kosten für die Bewohner gesichert ist. Heime, die dieses Kriterium nicht erfüllen können, sind per Ausschreibung zu veräußern.

Begründung

In der Vergangenheit war das Betreiben von Altenpflegeheimen durch die Stadt Leipzig ein wichtiger Aspekt der Daseinsvorsorge für alte und pflegebedürftige Menschen. Durch einschneidende Änderungen auf dem Gebiet der stationären Altenpflege spielt dieses Kriterium keine entscheidende Rolle mehr.

1995 gab es in Leipzig 4616 Dauerpflegeplätze, von denen 60 % in kommunaler Trägerschaft waren. 2001 waren es 4441 Dauerpflegeplätze, davon 35 % in kommunaler Trägerschaft. Für 2005 sind 5100 Dauerpflegeplätze prognostiziert, davon 21 % in kommunaler Trägerschaft.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist ein kommunaler Anteil von max. 10 % ausreichend und läßt eine wirtschaftliche Betriebsführung zu.

Eine Veräußerung von Heimen wird die Anzahl der Pflegeplätze nicht vermindern. Die Kosten für die Bewohner werden sich nicht erhöhen, da diese – besonders für geförderte Heime – von Pflegekassen und Landeswohlfahrtsverband in intensiven Kostensatzverhandlungen festgelegt werden und ein Teil der kommunalen Heime ohnehin im oberen Preissegment angesiedelt sind. Durch die hohe Versorgungsquote ist mit einem intensiver werdenden Wettbewerb zu rechnen, der zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis für die Bewohner aller Heime führen wird. Die Veräußerung der Heime kann auf mehreren Ebenen zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, sich bei der Universitätsleitung und der sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass kurzfristig ein neuer Wettbewerb für den Umbau des Universitätsgeländes am Augustusplatz durchgeführt wird. Maßgebend für den Wettbewerb sollen die funktionalen Anforderungen der Leipziger Universität und die städtebauliche Einbindung des Campus in die Leipziger Innenstadt sein. Dafür sollen die notwendigen Konkretisierungen und Veränderungen an der alten Wettbewerbsausschreibung vorgenommen werden.

Begründung

Ziel dieses neuen Wettbewerbes muss der Abschluss der Umbauarbeiten am Universitätsgelände in der Leipziger Innenstadt bis zum 600-jährigen Jubiläum der Uni im Jahre 2009 zu einer Hochschule des 21. Jahrhunderts sein. Es wird vorgeschlagen, die Preisträger des letzten Wettbewerbs „Universitätsgelände am Augustusplatz“, sowie hochkarätige Architekten für den neuen Wettbewerb zu gewinnen. Der Mensa-Komplex sollte aus dem Wettbewerb herausgenommen und mit seiner Realisierung bald möglichst begonnen werden.

Redner: Dr. Joachim Fischer, SPD-Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Gäste!

Ganz am Anfang möchte ich Ihnen, Herr Dr. Tippach, und den Mitgliedern des von Ihnen geleiteten zeitweiligen beratenden Ausschusses „Betrieb für Beschäftigungsförderung“ für die geleistete Arbeit danken. Ihnen allen ist es gelungen, über Parteigrenzen hinweg, ein einstimmig verabschiedetes Papier vorzulegen. Ich hoffe sehr, dass in der heutigen Beratung im Stadtrat dieses Konsenspapier nicht zerredet wird! Mein Fraktion und ich werden uns darum bemühen, auch wenn man einzelne Dinge aus anderer Sichtweise betrachten und damit zu anderen Ergebnissen kommen kann. Das vorgelegte Papier schafft eine gute Grundlage zur Vergangenheitsbewältigung. Anschließend sollten wir unsere ganze Kraft auf den Umgang mit der Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig unter völlig veränderten Förderbedingungen, aber auch weiterhin auf das Bereitstellen von besten Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserer Stadt und unserer Region richten.

Da nach der politischen Wende 1989 den Verantwortungsträgern in Leipzig sehr schnell klar wurde, dass die versprochenen „blühenden Landschaften“ nicht ganz so schnell umzusetzen seien und dass im Gegensatz dazu die Arbeitslosigkeit einen dramatischen Umfang annahm, wurde bereits im Jahr 1991 ein Stützpunkt für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gegründet und im Dezernat 1 angesiedelt. Ziel des Stützpunktes war, wie der Name schon sagte, Arbeitslosen den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen und die dafür eingesetzten Mittel für Projekte der Stadt zu verwenden, die ansonsten nicht hätten realisiert werden können.

Auf der Basis des sächsischen Eigenbetriebsgesetzes von 1994 wurde mit Beschluss des Stadtrates von Ende 1995 der Stützpunkt in den „Betrieb für Beschäftigungsförderung“ umgewandelt. Neben den Arbeitslosen sollten nun auch arbeitslose Sozialhilfeempfänger in die Förderung einbezogen werden.

Von 1993 bis 2002 wurden insgesamt ca. 22 000 Menschen für ein oder mehrere Jahre mehr als nur beschäftigt und zwar beispielsweise

  • über 15 000 Personen durch ABM
  • mehr als 5 000 Sozialhilfeempfänger und
  • 240 Auszubildende.

Diesen Leipzigern konnten wichtige zusätzliche Arbeiten übertragen werden und sie schafften bleibende Werte für unsere Stadt.

Beispielhaft seien hier genannt:

  • die Stadtgüter Gut Mölkau,
  • Gut Knauthain,
  • Gut Seehausen,
  • Gut Graßdorf,
  • der Campingplatz Auensee, sowie
  • die Parkplätze am Zoo und in Grünau.

Allen ehemaligen Beschäftigten des ABM-Stützpunktes und des bfb möchte die SPD-Fraktion für die geleistete Arbeit von ganzem Herzen Dank sagen. Auch mit Ihrer Arbeit haben Sie dazu beigetragen, dass die Leipziger auf ihre Stadt stolz sein können und dass die Gäste von der Stadt Leipzig begeistert sind.

Das Modell bfb lockte zu einem regelrechten Besichtigungstourismus. Vor Ort waren zum Beispiel in ihrer damaligen Funktion:

  • Bundesarbeitsminister Norbert Blüm,
  • Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth,
  • der Sächsische Wirtschaftsminister Kajo Schommer,
  • der Präsident d. Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda,
  • der PDS-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi
  • der Sprecher für Arbeit und Sozialpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Ottmar Schreiner, sowie
  • zahlreiche Vertreter der sächsischen Landtagsfraktionen.

Mancher, der damals in den vorderen Reihen stand und sich im Ruhm sonnte, sucht heute Schuldige für die wirtschaftliche Schieflage, in die der bfb geraten ist. Hätte diese Schieflage des bfb verhindert werden können, wenn die vom Ausschuss ermittelten Fehlleistungen verhindert worden wären?

Das Hauptziel des bfb, die Beschäftigung Erwerbsloser Leipziger, wurde unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel erfüllt. Ich habe auf die Zahlen verwiesen. Dass die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt nicht erreicht wurde, lag an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung und ist nicht dem bfb anzulasten.

Kritischer ist der Umgang mit öffentlichen Mitteln – letztlich Steuergelder – zu werten. Auch wenn der Ausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass der Stadt Leipzig kein finanzieller Schaden entstanden ist, hätte durch eine saubere Kostenträgerrechnung Transparenz in die Finanzprozesse des Unternehmens gebracht werden können. Dadurch hätte der über die gesamten Jahre stark schwankende Fördermittelfluss zwar nicht ausgeglichen, Entscheidungsprozesse jedoch vereinfacht werden können.

Diese fehlende Kostenrechnung führte bereits 1993 bis 1995 zu eingeschränkten Prüfungsvermerken durch die Wirtschaftsprüfer. Ab 1996 wurden dann aber uneingeschränkte Prüfvermerke erteilt, ohne dass sich im Rechnungswesen des bfb etwas geändert hatte. Hier sieht mein Fraktion eine erhebliche Mitverantwortung der Wirtschaftsprüfer. Ein rechtzeitiger Versagungsvermerk hätte bei der Stadtverwaltung und beim Stadtrat die Alarmglocken läuten lassen.

Über die Verantwortung der Verwaltung in dem genannten Zusammenhang ist im Bericht Stellung genommen worden. Nach der Auffassung meiner Fraktion wird der Betriebsausschuss und letztlich auch der Stadtrat fast völlig aus seiner Verantwortung entlassen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Forderung des Ausschusses im Bericht, das Verhältnis von Stadtrat und der Verwaltung zu den Eigenbetrieben der Stadt neu zu regeln.

Der Ausschuss schlägt vor, seine Arbeit fortzuführen und Einsicht in die Akten bei der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Ich meine, strafrechtliche Belange sollten dort behandelt werden, wo sie hingehören, nämlich bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten. Ohne dieses Verfahren hätten wir heute den Abschlussbericht behandeln und danach unsere ganze Kraft dem Thema Beschäftigungspolitik in der Stadt Leipzig zuwenden können, wie es im Beschlusspunkt 5 zur Gründung des Zeitweiligen Ausschuss bfb beschlossen wurde. Die Arbeitslosen würden es uns danken!

Und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.