Rede zur Vorlage Baubeschluss Schule Gundorf in der Ratsversammlung vom 20.09.2023

Redner: Christian Schulze, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

liebe Gundorferinnen und Gundorfer und Zusehende am Livestream,

Versprochen – gehalten! Wieder was geschafft. Im Januar 1999 wurde Böhlitz–Ehrenberg nach Leipzig eingemeindet. Da war ich schon neun Jahre in diesem Stadtrat und hatte da schon gelernt, dass man für manche Projekte einen langen Atem braucht. Damals lief u.a. schon das Projekt Rettung der Musikalischen Komödie (MuKo). Mitten in der Coronazeit haben wir nach vielen Kämpfen die sanierte MuKo in Lindenau wieder eingeweiht. Das war ungefähr ein Zeitraum von mindestens 25 Jahren Engagement vieler Akteure.

Christian Schulze

Jetzt geht es mit der Grundschule Gundorf hoffentlich auf die Zielgeraden. Seit der Eingemeindung 1999 liegt mir dieses Kleinod mit über 450jähriger Geschichte am Herzen. Das sind jetzt 24 Jahre AUF und AB. Immer wieder von Schließung bedroht, weil: es ist ja nur eine einzügige  „Zwergenschule“ . Erste kleine Schritte, wenn auch nicht besonders schön, ein Toilettencontainer. Hier und da Malerarbeiten. Die erste Tempo 30 Zone vor einer Schule in Leipzig nach neuer gesetzlicher Regelung vor einigen Jahren. Tolle Einschulungsfeiern oder auch Weihnachtskonzerte in der Gundorfer Kirche. Absolut selbstverständlich die gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Bürgergesellschaft und Kirchgemeinde. Was mich am meisten beeindruckte, war die langjährige Schulleiterin die morgens am Schultor stand und jedes Kind mit Handschlag begrüßte, jeden Tag, jedes Kind.                                                                                                          

Dann das Versprechen im Kommunalwahlkampf 2019. In der nächsten Wahlperiode soll nun endlich der Bau losgehen. Die Akteurinnen und Akteure vor Ort haben uns vertraut. Wir sollten dieses Vertrauen nicht enttäuschen. Im letzten Winter habe ich noch Sorge gehabt, dass die Sache kippt. Sie erinnern sich? Der Grundstückstausch mit der Kirchgemeinde ging nicht durch den Grundstücksverkehrsausschuss. Er musste in den Stadtrat gehoben werden und wurde hier positiv votiert.

Wenn heute hier also der Baubeschluss in einem Gesamtumfang von 12,6 Millionen Euro gefasst wird, dürfen wir darauf hoffen, dass im Frühjahr 2027 die sanierte Schule samt Erweiterungsbau ans Netz geht. Der Zeitraum entspricht übrigens in etwa dem Zeitraum, den wir für die oben erwähnte MuKo gebraucht haben.

Wie eingangs gesagt, ein langer Atem ist nötig. Stadtratsarbeit ist kein Kurzstreckensprint sondern eher ein Marathon. Und falls es jemanden interessiert, wenn die Wählenden es im nächsten Jahr genauso sehen wie ich, bin ich noch nicht auf der Zielgeraden, sondern habe noch einige Ideen, die bewegt werden müssen.

Jetzt bitte ich also um Zustimmung zur Vorlage und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung erhöht die institutionelle Förderung für die Auwaldstation ab dem Jahr 2024 aus den Mitteln der Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um 20.000€.
  2. Die Stadtverwaltung prüft für den Doppelhaushalt 2025/26 eine Anpassung Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz um mindestens diesen Betrag.

Begründung:

Der Betrieb und die auskömmliche (Personal-)Ausstattung der Auwaldstation soll langfristig gesichert werden. Die Projektförderung des Amtes für Umweltschutz ist nicht dauerhaft für die Finanzierung der Einrichtung geeignet. Der Beschluss des Antrags VI-A-06989 sollte die Finanzierung der Auwaldstation von 2020-2029 sichern. Jedoch ist die vereinbarte Förderung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr angemessen.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:

  1. § 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird wie folgt neu gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 1 Bündnis für bezahlbares Wohnen
  • 2 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 UFZ, 1 Universität Leipzig)
  • 4 den Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu, Greenpeace)
  • 3 den Klimagruppen (z.B. Fridays for Future, Parents for Future, Scientist for Future)
  • 2 den Sozial- und sonstigen Verbänden (Verbraucherschutzzentrale Sachsen, Energiegenossenschaft Leipzig) angehören.

Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Folgende Institutionen sind thematisch oder anlassbezogen mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

  •                  Ernährungsrat Leipzig e.V.
  •                  LWB – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft 
  •                  LVV – Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  •                  Mieterbund
  •                  Vertreter privater Wohnungseigentümer
  •                  Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  •                  Landesamt für Schule
  •                  Zukunftsakademie
  •                  Vertreter medizinischer Einrichtungen und Gruppen
  •                  HTWK Leipzig
  •                  ADFC

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, sowie der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau gehörendem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. 

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden.

  1. Organisatorisch wird der Klimaschutzbeirat durch das Referat für Klimaschutz unterstützt.  Sollte sich aus dieser Tätigkeit ein personeller oder materieller Mehraufwand ergeben, der das Referat bei der Erfüllung seiner originären Aufgaben belastet, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Vorschlag, wie dieser kompensiert werden kann.
  1. In der für den Beirat zu erstellenden Geschäftsordnung wird ein Vorschlagsrecht für Themensetzung der Tagesordnung durch die sachkundigen Einwohner mit Stimmrecht enthalten sein sowie ein regelmäßiger Turnus von mindestens 4 Sitzungen im Jahr festgelegt. Mit einer einfachen Mehrheit des Beirats können auch Sondersitzungen einberufen werden.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des 3. Quartals 2023 geeignete Standorte in der Großwohnsiedlung Paunsdorf mit den Wohnkomplexen Paunsdorf-Heiterblick (Ortsteil 24) und Kiebitzmark (Ortsteil 25 Heiterblick) zur Einrichtung einer nutzbaren Stadtteilfläche für Stadtteilfeste, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie der Errichtung einer Rettungswache zur rettungsdienstlichen Leistungserbringung und unterbreitet unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Wohnungsmarktakteure im IV. Quartal einen ausreichend dimensionierten Standortvorschlag.

2. Es wird geprüft inwieweit Förderprogramme zur Beförderung des sozialen Zusammenhalts und kultureller Aktivitäten für Großwohnsiedlungen zu Einrichtung des Platzes genutzt werden können.

Begründung:

Das Gebiet Leipzig-Paunsdorf wurde als letzte Großwohnsiedlung in Leipzig ab 1985 tiefbau- und verkehrsmäßig erschlossen und ab 1987 wurden Wohnungen, sowie Kitas, Schulen sowie Handels- Sozial- und Kultureinrichtungen gebaut und zeitnah übergeben. Nach 1990 verlagerte sich das Baugeschehen kurzzeitig in den Wohnkomplex Kiebitzmark, wo auch Eigenheimquartiere entstanden. Der 2. Bauabschnitt im Wohnkomplex Kiebitzmark wartet noch auf eine angepasste Planung und Bebauung. Im Gegensatz zu anderen randstädtischen Großwohnsiedlungen wie Grünau, war das damalige Neubaugebiet Paunsdorf von Beginn des Bezugs der Wohnungen durch die Straßenbahn in mittiger Lage der Wohnkomplexe vom Stadtzentrum bis in heutige Gewerbegebiet Lehdenweg mit dem gleichnamigen B-Stadtteilzentrum optimal erschlossen.

Auf Initiative der Wohnungsgesellschaften Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e. G. sowie der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB wurden seit den 1990er Jahren regelmäßig Stadtteilfeste zur Beförderung des sozialen Zusammenlebens und Kulturlebens auch im Freien gestaltet. Dabei wurden verschiedene Areale genutzt, die aber für eine Bebauung vorgesehen sind, sich im Privateigentum befinden, oder als nunmehriger Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes zeitlich gar nicht oder nur unter besonderen Auflagen nutzbar sind. Ob der verschiedenen Unsicherheiten konnten keine Verträge mit den Vertragspartnern für das Fest im Juni abgeschlossen werden, weshalb das diesjährige Fest abgesagt werden musste.
Das Wohngebiet zeichnet sich durch eine Bewohnerschaft mit hoher Wohnzufriedenheit aus, was auch in Zukunft so bleiben und durch die Stadt befördert werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme 14 – Elsterradweg (Am Teilungswehr) als Radwegebau mit einer Asphaltschicht umzusetzen. Der Oberbelag soll dabei mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden.

Begründung: 

Der Abschnitt des Elsterradweges südlich vom Schleußiger Weg bis zur Brücke am Teilungswehr ist seit Jahren ein Ärgernis für Radfahrende. Die Strecke ist eine der Hauptrouten in das Leipziger Neuseenland, insbesondere zum Cospudener See und wird täglich von Tausenden Radfahrenden genutzt. Aber auch überörtlich hat der Elsterradweg eine wichtige touristische Funktion und sollte mit einer attraktiven und einladenden Oberfläche Radtouristen anlocken. Südlich ab Teilungswehr ist der Radweg bereits asphaltiert, so dass eine Asphaltierung des Abschnittes, der mit dem Aktionsprogramm Radverkehr 2023/24 nun saniert und ausgebaut werden soll, folgerichtig erscheint. Laut aktueller Studienlage sind Asphaltierungen mit wasserdurchlässigen Oberbelägen besser verträglich als geschlemmte Decken. Die Thematik soll mit der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP) durch die Verwaltung weiter erörtert und analysiert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Konzepts zur Erinnerungskultur eine Verfahrensweise zu etablieren, wie in geeigneter Weise am jeweiligen Standort an frühere Synagogen und Bethäuser erinnert werden kann. Hierbei kann die Konzeption der Stadt Wien zur Erinnerung an Synagogen und Bethäuser als Beispiel dienen. 

Begründung:

In Leipzig, der Stadt mit der einstmals sechstgrößten jüdischen Gemeinde in Deutschland, lebten 1933 11.564  Menschen, die der Israelitischen Religionsgemeinde angehörten. Ihr geistiges Zentrum waren die ca. 16 Synagogen und Bethäuser (siehe Anlage).

Am Abend des 9. November 1938 wurden fast alle in einer „spontanen Protestaktion der Bevölkerung“ zerstört und niedergebrannt. Die Gemeindesynagoge wurde als erstes Opfer der Flammen. Danach ging es weiter. Die Feuerwehr durfte nur das Übergreifen der  Flammen auf angrenzende Gebäude verhindern. Deshalb wurden sechs Synagogen  „nur“ verwüstet (z.B. die Talmud-Tora-Synagoge in der jetzigen Keilstraße).

Um die Erinnerung wach zu halten, erstellte die Künstlerin Nina K. Jurk 2002 ein Projekt.  An den ehemaligen Standorten der Synagogen. stellte sie Säulen in Form von Tora-Rollen mit dem Gedicht „Todesfuge“ von Paul Celan auf. Diese wurden nachts beleuchtet. 

In Zusammenarbeit mit der Jüdisch-Christlichen Arbeitsgemeinschaft  wurde zur jüdischen Woche 2023 diese Kunstinstallation erneut aufgebaut. Sie stieß auf großes Interesse – auch bei Nachfahren ehemaliger Leipziger Juden, die zur jüdischen Woche eingeladen worden waren. Es ist aber nur ein temporärer Vorgang und es scheint geboten und es ist an der Zeit, eine bleibende Erinnerung an die einst blühende jüdische Gemeinde zu schaffen. Städte wie Wien haben solche Ideen bereits umgesetzt (siehe Anlage).

Denkbar wären an der Fassade angebrachte Tafeln, in den Boden eingelassene Platten (ähnlich der der Stolpersteine), symbolhaften Tora-Rollen, Davidsterne  oder Kombinationen.

Die genannten Anlagen finden Sie hier und hier.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt bis zum 3. Quartal 2024 ein Shared-Mobility-Konzept für Leipzig, also ein Konzept, wie eine gemeinsame Nutzung unterschiedlicher Fahrzeuge (Carsharing, Fahrrad-, Lastenrad- und E-Roller-Verleih sowie ÖPNV und Taxis) besser und ineinandergreifend organisiert werden kann, das die vielfältigen bereits vorhanden als auch künftige Mobilitätsformen der geteilten Mobilität einschließt. Hierbei sind sämtliche geteilte und vernetzte Angebote zu behandeln und als Bestandteil eines sogenannten Mobility-as-aService (MaaS)-Systems (Mobilitätslösungen statt persönlicher Verkehrsmittel) zu integrieren.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll planerisch-konzeptionelle, rechtliche, finanzielle sowie inklusive Rahmenbedingungen schaffen, um die multi- und intermodale Mobilitätswende zu fördern. Es soll ein flächendeckendes, sowohl in den ÖPNV integriertes als auch unabhängig von Angeboten der L-Gruppe nutzbares Shared-Mobility-System stadtweit entwickeln und die Anbindung des Umlandes aktiv einbeziehen.

    Die Leipziger Verkehrsbetriebe als städtisches Mobilitätsunternehmen sollen nach Maßgabe der strategischen, konzeptionellen und operativen Vorgaben der Stadt die Rollen des Integrators (systemische Integration und App – LMove) übernehmen.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll insbesondere beinhalten:
  • Bestandsanalyse,
  • Potenzialanalyse,
  • Definition von Zielen und Qualitäten für das Netz und die Anbieter (Steuerung der Sicherstellung des Service Levels),
  • Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Ziele für eine Ausschreibung der Leistungen sowie
  • Definition der Anforderungen an den Integrator.
     
  1. In einem zweiten Schritt sind die Anbieter von MaaS-Systemen auf die städtischen Ziele zu verpflichten und wo nötig durch Ausschreibungen vertraglich zu binden.
  1. Im Vorgriff auf das Konzept und dessen Umsetzung sollen die bestehenden Mobilitätspunkte zügig weiter ausgebaut werden, die im EKSP beschlossenen 400 Mobility-Hubs zeitnah realisiert und zusätzlich Sofortmaßnahme zum Ausbau von Carsharing zum 1. Quartal 2024 die Flächen für mindestens 400 Stellplätze bereitgestellt an mindestens 100 Stationen ausgeschrieben werden.

Begründung:

Leipzig hat sich mit der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 das ambitionierte Ziel gesetzt, dass bis 2030 70% aller Wege im Umweltverbund zurückgelegt werden sollen. Im Rahmenplan zur Mobilitätstrategie sind Bündel von Maßnahmen enthalten, die die Mobilitätswende vorantreiben und attraktive Angebote für alle LeipzigerInnen schaffen sollen.

Die Erfahrungen aus Städten, in denen die Mobilitätswende zügig voran geht zeigen, dass neben dem ÖPNV, dem Rad- und Fußverkehr insbesondere Angebote geteilter Mobilität (Mobility as a Service [MaaS]), wie  stationäres, teil- und vollflexibles Carsharing, Scooter-, Fahrrad- und Lastenradverleih, Fahrgemeinschaften, Bedarfsverkehre (Ridehailing – Rufsysteme und Ridepooling – Fahrdienste für gemeinschaftliche Fahren) und viele andere Mobilitätsvarianten, ein wesentlicher Schlüssel sind, um attraktive Alternativangebote zum individualisierten Autoververkehr zu schaffen. Viele progressive Städte in denen die Mobilitätswende zügig voranschreiten haben bereits MaaS-Angebote massiv ausgebaut und sie in das System der Öffentlichen Daseinsvorsorge integriert.

Auch in Leipzig sind verschiedene Anbieter tätig, die Ihre Services in Eigenregie in der Stadt ausbauen. Eine strukturelle stadtweite Planung – die auch die Anbindung des Umlandes einschließt – für ein multi- und intermodales Maas-Angebot existiert nicht. Einzig die Leipziger Verkehrsbetriebe haben für ihre Kunden einzelne Anbieter integriert.

Seit Jahren beklagen die Anbieter von Maas-Systemen Abstimmungsprobleme und dadurch Reibungsverluste beim Ausbau von Systemen. Der Ausbau des Carsharing stagniert, weil nicht ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden – obwohl die Förderung von Carsharing Bestandteil zahlreicher Konzepte der Stadt ist. Der Ausbau eines flächendeckenden Lastenradverleihsystem ist vom Stadtrat beschlossen und die Umsetzung – losgelöst von anderen Systemen? – derzeit in Arbeit. Der Leipziger Stadtrat hat vor über 10 Jahren den Aufbau von Fahrradverleihstationen beschlossen, wofür die Stadt bis heute kein Konzept vorgelegt hat. Für den Ausbau einer Verleih-E-Bike-Flotte wären Stationen zum Laden zwingend.

Ziel des Antrages ist es in einem ersten Schritt, einen planerisch-konzeptionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für ein flächendeckendes System geteilter Mobilität zu schaffen. So soll für mehr BürgerInnen multi- und intermodale Mobilität ohne eigenes Auto flächendeckend möglich gemacht und die Mobilitätswende befördert werden.