Sozialer Zusammenhalt

Schulsozialarbeit
KiFaz und Kitasozialarbeit
Erhöhung Medienetat der Schulbibliotheken und Leseräume
Sonderdynamisierung Förderung Vereine/Verbände Kinder- und Jugendförderung
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände im Sozialamt
Sonderdynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände Gesundheitsamt
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Integration und Migration
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Gleichstellung von Mann und Frau
Notfallfonds für die Förderung von Vereinen und Verbänden
Neuer Jüdischer Friedhof
Förderung CABL e.V.
Förderung SAIDA e.V.
Förderung Suchtzentrum Leipzig e.V.
Förderung Fachberatungsstelle Leila
Kostenfreie ÖPNV-Tickets für obdachlose Menschen
Quartiersmanagement für Aufmerksamkeitsgebiete
Stellen Ausländerbehörde
Sportinvestitionsförderung
Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportpachtanlagen
Machbarkeitsstudie Wackerbad
Digitale Schulungen u.a. zu IT-Sicherheit und Datenschutz
Bürgerservice stärken – digitale Angebote weiterentwickeln
Risikovorsorge zur Erfüllung von Pflichtaufgaben
Stärkung von Personalbetreuung und -entwicklung

Wirtschaft stärken

Digitale Schnittstellen für BürgerInnen, Unternehmen und Vereine
Weiterentwicklung und Pflege der Leipzig-App

Klima und Verkehr

Begrünung von Innenhöfen
Mittel für Baumpflanzungen
Wasserbauhof
Forstbauhof
Stellen Stadtgrün und Auwald für Biotoppflege
Unterhaltung Wege in Parkanlagen
Dynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Umweltbereich
Mittel für Mobilitätspunkte
Mittel für Lastenradverleihsystem
Bessere Unterhaltung des Radwegenetzes
Ausbau Parkraumbewirtschaftung


Finanzierungsvorschläge

Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer


gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schrittweise in jedem Stadtbezirk Jugendwohnangebote für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu realisieren, welche in begründeten Fällen auch auf 16- bis 27jährige ausgeweitet werden können. Dazu sollen geeignete Objekte bei unterschiedlichen Wohnungsvermietern identifiziert, angemietet und eingerichtet werden und für eine Betreibung durch VKKJ und freie Träger der Jugendhilfe adäquat zum bereits etablierten Projekt des Jugendhaus e. V. entsprechende Ausschreibungen erfolgen.
  2. Die Finanzierung dieses Teilleistungsbereiches soll entweder außerhalb der Kinder- und Jugendförderung möglichst institutionell durch die Erarbeitung einer separaten Fachförderrichtlinie erfolgen oder aber durch ein für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestelltes Budget innerhalb der Kinder- und Jugendförderung, über die letztlich der Jugendhilfeausschuss entscheidet, sichergestellt werden.
     
  3. Der Jugendhilfeausschuss ist über die Realisierungsschritte halbjährlich einzubeziehen.
     
  4. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird als erster Schritt die Anzahl der Plätze für das Jugendwohnprojekt Bornaische Straße verdoppelt. Mit der LWB werden zeitnah Verhandlungen über die Bereitstellung eines weiteren Objekts geführt

Begründung:

Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Jugendlichen steigt. Der Bedarf an jungen Careleavern, die das Hilfesystem mit Ablauf des 18. Lebensjahres verlassen und übergangsweise auf weitere Hilfe, insbesondere Wohnraum und selbstbestimmtes Wohnen, angewiesen sind, wächst seit Jahren. Dieser Bedarf kann durch das einzige, bislang über das Budget der Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses geförderte Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ des Trägers Jugendhaus Leipzig e. V. mit zwei Häusern bei Weitem nicht gedeckt werden. Bei dem Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Die teilsanierten Häuser befinden sich im Stadtteil Connewitz und umfassen drei Ein-, zwölf Zwei-, drei Dreiraumwohnungen und eine Dreiraumwohngemeinschaft für junge Familien. „Mit dem Jugendwohnprojekt sollen junge Menschen befähigt werden, einen eigenen Mietbereich zu führen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Im geschützten Rahmen des Jugendwohnens werden die Jugendlichen von SozialpädagogInnen begleitet und unterstützt. Sie arbeiten dabei vor allem an Themen wie Haushaltsführung, Finanzeinteilung, Integration in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt und dem friedlichen Miteinander der HausbewohnerInnen“, beschreibt der Träger das Angebot. Denn mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbständigung junger Menschen, wenn sie dabei Verantwortung  tragen. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt, denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.

In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im § 41 SGB VIII geändert (siehe hervorgehoben unten). Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorzuhalten. Daher fordern wir den sukzessiven Aufbau von Einrichtungen, welche schrittweise in jedem Stadtbezirk angeboten werden sollen.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.

gemeinsame Anträge mit anderen Fraktionen

Änderungsantrag 1 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 3 – Fraktionen

(2) wird wie folgt geändert:

Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden, der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sowie die Namen der Mitglieder sind der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister schriftlich mitzuteilen.
Der Mitteilung ist eine Mehrfertigung der Fraktionsvereinbarung beizufügen. Sofern die Mitglieder einer Fraktion nicht auf Grundlage desselben Wahlvorschlages in die Ratsversammlung gewählt worden sind und die Fraktionsvereinbarung darüber keine Angaben enthält, ist der Mitteilung zusätzlich eine von allen Mitgliedern des Zusammenschlusses unterzeichnete Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele beizufügen.

(3) wird wie folgt geändert:

Das Ausscheiden aus einer Fraktion ist durch das scheidende Mitglied oder die Fraktion der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister unverzüglich in Textform bekannt zu geben.

Begründung:

Die Streichung unter (2) begründet sich aus unserer Sicht darin, dass eine Fraktionsvereinbarung ein internes vertrauliches Dokument darstellt, welches auch in der Vergangenheit dem Oberbürgermeister nicht zur Verfügung gestellt werden musste. Eine Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele soll zwar zum Ziel haben, reine Zählgemeinschaften zu verhindern, jedoch verfehlt eine solche Regelung trotzdem dieses Ziel, da sich keinerlei Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit ableiten. Insofern ist eine Streichung konsequent.

Die Ergänzung unter (3) ist notwendig, da das Ausscheiden eines Fraktionsmitgliedes auch oder stattdessen durch die betreffende Fraktion angezeigt werden sollte.

Änderungsantrag 3 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 42 – Geschäftsgang

(3) Satz wird wie folgt ergänzt:


Die Sitzungen finden in der Regel in kommunalen Liegenschaften im Stadtbezirk statt. Die Sitzungsräume müssen öffentlich und grundsätzlich barrierearm zugänglich seindie erforderliche technische Ausstattung besitzen und ausreichend Platz für Besucher bieten.

Begründung:

Die Stadtbezirksbeiräte brauchen für ihre Sitzungen Räumlichkeiten, welche über Internetzugang, Strom und die Möglichkeit zur Nutzung von Präsentationen verfügen und zumindest barrierarm – im besten Fall sogar barrierefrei – zugänglich sein. Dies zu gewährleisten ist auch erklärtes Ziel der Verwaltung und laufende Anstrengung. Insofern sollte dieses Ziel auch festgeschrieben sein, auch wenn es im Einzelfall noch nicht gänzlich erreicht ist.

Änderungsantrag 4 (mit Grünen)

Beschlussvorschlag:

§ 19 – Änderungsanträge

(2) wird wie folgt geändert:

Änderungsanträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlusstext enthalten und sollen der bzw. dem Vorsitzenden in der Regel eine Woche vor der Sitzung schriftlich vorliegen. Die bzw. der Vorsitzende macht einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise. Dazu gibt die Verwaltung bis 2 Tage vor der Ratsversammlung eine angemessene Stellungnahme ab.

Begründung:

Damit zu Änderungsanträgen in der Ratsversammlung eine entsprechende Abwägung in der Entscheidungsfindung vorgenommen werden kann, ist eine Einschätzung der Verwaltung wichtig. Diese soll bis zwei Tage vor der Ratsversammlung vorliegen, um durch die Fraktionen bewertet werden zu können und so unnötige Debatten in der Ratsversammlung zu vermeiden.

Änderungsantrag 5 (mit CDU und Grünen)

Beschlussvorschlag:

§ 24 – Anfragen der Fraktionen

(4) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
 

Anfragen werden in der Regel schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen bis einen Tag vor der Sitzung vor. In der Sitzung erfolgt eine einminütige mündliche Antwort, sofern die Beantwortung nicht bis zum Tag vor der Sitzung schriftlich vorliegt. Wurde eine schriftliche Beantwortung vereinbart, reicht eine Einstellung am Tag der Sitzung.

Begründung:

Diese Vorgehensweise wird seit Monaten geprobt und hat sich bewährt. Da in Einzelfällen die Antwort nicht bis zum Beginn der Sitzung vorgelegen hat, schlagen wir mit einem Tag vor der Sitzung eine klare Frist vor, bis wann die Antwort im Allris öffentlich auffindbar sein muss.

Änderungsantrag 6 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 11 – Öffentlichkeit der Sitzungen, Schutzwürdige Interessen

(8) wird wie folgt geändert:

Die Sitzungen der Ratsversammlung werden in der Regel in Bild und Ton live im Internet nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen übertragen (Live-Stream) und sind in einem Archiv rechtskonform bis zum Ende der Wahlperiode öffentlich verfügbar. Die Aufzeichnung ist in der Regel bis zur nächsten Sitzung auf der Internetseite der Stadt Leipzig online verfügbar. Hierfür bedarf es der schriftlichen Einwilligung und -teilnehmer. Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmer können gegenüber der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister einer grundsätzlichen Übertragung ihrer Redebeiträge schriftlich widersprechen oder im Einzelfall zu Beginn eines Redebeitrages mündlich die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer ihres Redebeitrages verlangen. In beiden Fällen ist die Bild- und Tonübertragung vorübergehend abzuschalten.

Begründung:

Die Formulierung „nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen“ soll helfen, dass die GO nicht immer wieder den sich wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

Außerdem wünschen wir, dass die Sitzungen der Ratsversammlung künftig nicht nur als Wortprotokolle dauerhaft zur Verfügung stehen, sondern ebenso die mühevoll erstellten Videoübertragungen. Es erschließt sich uns nicht, warum dieser Service gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch künftig eingespart werden soll.

Änderungsantrag 7 (mit CDU und Grünen)

Begründung:

§ 30- Niederschrift über die Sitzungen der Ratsversammlung

(6) wird gestrichen.

Personen, die in der Ratsversammlung ständiges Rederecht besitzen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen haben das Recht, Mitschnitte der Ratsversammlungen der letzten sechs Monate im Büro für Ratsangelegenheiten anzuhören und sich davon entsprechende Notizen zu machen.

Begründung:

Mit dem beantragten öffentlich zugänglichen Archiv (§11 (8)) ist dieser Absatz überflüssig.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wir begrüßen es ausdrücklich, auch die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten stärker in den Blick zu nehmen, denn sie sind Leipzigerinnen und Leipziger und sollten Zugriff auf dieselben Angebote haben. Zudem sehen wir hier aufgrund der oft dramatischen Erfahrungen auf der Flucht bzw. den Erfahrungen durch Krieg und Vertreibung einen entsprechenden Handlungsbedarf. Dabei auch in die Unterkünfte zu gehen und vor Ort die Bedarfe zu ermitteln, halten wir für den richtigen Ansatz. Dies sollte man aus unserer Sicht nicht allein dem kürzlich neu geschaffenen mobilen Team überlassen, sondern auch die fünf Teams mit festem Standort einbinden. Ich möchte sogar deutlich machen, dass ich nicht dafür bin, ein Team ausschließlich für Geflüchtete zu schaffen, denn unser Ansatz war immer der inklusive integrative Gedanke.

Lassen sie uns heute das Konzept auf den Weg bringen, mit dem neuen mobilen Team, aber auch mit den stationären Teams. Wie gut die Zusammenarbeit schon bei der Erarbeitung des Konzept mit Akteuren der Flüchtlingsarbeit war, hat mir auch das Friedensgebet anlässlich von 33 Jahren friedlicher Revolution in der Nikolaikirche gezeigt. Dort sprach eine Ukrainerin und bedankte sich bei der Stadt für die Erarbeitung des Konzepts für die psychosoziale Arbeit mit Geflüchteten. Wir werden dem Konzept zustimmen. Für die beiden Anträge, von Grünen und Frau Nagel, beantragen wir eine Verweisung ins Haushaltsverfahren. Auch wir haben in unserer ersten Haushaltsklausur diskutiert, ob ein Aufstocken des mobilen Teams oder der festen Standorte nicht notwendig sei. Eine solche Diskussion gehört aber in die Haushaltsberatungen. So wie sie es gestern auch mit einem Beschlusspunkt unserer Anträge gemacht wurde.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

die Verwaltung hat einen Plan! Endlich! Um nicht zu übertreiben, auch vorher ging der Schul- und Kitabau nicht planlos vonstatten, aber die Rahmenbedingungen waren andere, weshalb die Planungen etwas kurzfristiger waren.

Eine langfristige Sanierungsplanung für Schulen und Kitas steht heute zur Beschlussfassung.

Meiner Fraktion gefällt daran besonders gut, dass bei umfangreichen Baumaßnahmen Auslagerungen fest eingeplant werden, die Stadt errichtet sogar einige Interimsgebäude.

Das ermöglicht nicht nur der Stadt eine längerfristige Planung der Bauvorhaben und der notwendigen Finanzierung, auch die meisten Schulen und Kitas haben eine Perspektive.

Die Einrichtungen, die bisher noch nicht in der Langfristplanung eingearbeitet werden konnten, sollen dafür bei der Vergabe der Mittel aus dem baulichen Unterhalt stärker berücksichtigt werden.

So eine Langfristplanung wird nicht genau so umgesetzt werden können. Dafür gibt es zu viele Unwägbarkeiten, seien es die Baukosten oder Bauverzögerungen. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die heutigen Baupreise in 10 Jahren noch gelten. Besonders in diesem Bereich muss die Stadt regelmäßig evaluieren und anpassen.

Ich bin fest davon ausgegangen, dass die quartalsweisen Berichte fortgeführt werden. Die Linken fordern diese in ihrem Ergänzungsantrag ein. Wir stimmen dem Antrag jedenfalls zu. Zum Änderungsvorschlag der AfD kann ich nur sagen, dass die Dame und die Herren hier fachlich schlicht daneben liegen: Wir haben in unserer enger werdenden Stadt gar nicht die Grundstücke, um lauter kleine Kitas zu bauen. Auch die Eltern werden es kaum danken, wenn wir nur kleine Einrichtungen bauen würden, weil vor allem zählt, einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Natürlich stimmen wir auch der Vorlage zu.

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

die Vorlage zum STEP Wohnbauflächen ist schon lange im Verfahren. Die SPD-Fraktion hat mit dieser Vorlage sehr gefremdelt. Die Diskussion in den Ausschüssen war zäh und nicht immer konstruktiv.

Die Vorlage nimmt wesentliche Aspekte der weiteren Entwicklung von Flächen mit dem Hauptschwerpunkt des individuellen Wohnungsbaus auf, lässt aber auch Frage offen, ob der strategische Ansatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung noch der richtige Ansatz für die Weiterentwicklung der Stadt Leipzig ist. 

Wenn wir uns im Stadtgebiet umschauen, verschwinden schon heute im eng verdichteten urbanen Raum gemeinschaftlich nutzbare (Grün-) Flächen, Freizeit- und Sportflächen. Eine doppelte Innenentwicklung mit einer zur Bebauung einhergehenden Schaffung von Gemeinflächen hat bisher kaum stattgefunden. Eine weitere Nutzung von brachliegenden Flächen als letzte Entwicklungsflächen im verdichteten Stadtraum raubt der Stadtgesellschaft die letzten Möglichkeiten perspektivisch Gemeinflächen zu entwickeln. Sie schafft noch mehr Verkehrsdruck auf den Straßen und in den Wohngebieten und überlastet perspektivisch die ohnehin schon ausgelastete soziale Infrastruktur. Die Lebensqualität, als wesentliches Indiz für die positive Entwicklung Leipzigs sinkt mit dem Verlust von Freiräumen und Flächen für die Bestandsbevölkerung und bietet neu Zuziehenden zugleich nur hochverdichtete Siedlungsräume an.

Deshalb erwarten wir mit Spannung das Konzept zur doppelten Innenentwicklung.

Ebenfalls fehlen die Konzepte Masterplan grün, kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept. Ohne diese Konzepte kann zum jetzigen Zeitpunkt über die Ausweitung von Wohnbauflächen nicht abgestimmt werden.

Eine Verzahnung aller Konzepte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen im Stadtgebiet von Leipzig erarbeitet wurden und werden, muss sichergestellt sein. Aus diesem Grund halten wir es für erforderlich, Kriterien zu arbeiten, die für die strategische Planung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Ebenfalls ist wichtig, dass die Stadtverwaltung für das Gesamtkonzept, das bis zum Ende des Jahres 2023 vorgelegt werden soll, gut aufgestellt ist. Die SPD-Fraktion regt an, die Fragen der personellen- und finanziellen Ressourcen ebenfalls zu betrachten und als Prüfergebnis vorzulegen.

Wir haben den Klimanotstand im Jahr 2019 beschlossen, auch heute haben wir umfangreiche Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen. Es wurden zahlreiche Anträge zur doppelten Innenentwicklung unseres Stadtgebietes, zur Entsiegelung von Flächen und zur Klimaanpassung unserer Stadt aus diesem Rat auf den Weg gebracht.

Es ist wichtig, dass wir bei der Entwicklung von weiteren Flächen im Stadtgebiet behutsam vorgehen, die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte mitnehmen, in Ortsteilentwicklungskonzepten klären, welche Fläche für welche Nutzung möglich sind und welche Chancen sich in der Weiterentwicklung der Großwohnsiedlungen und dem Generationswechsel in den bestehenden Eigenheimsiedlungen bieten. Es ist jetzt nach anfänglichen Schwierigkeiten gelungen, einen mit der Verwaltung abgestimmten Änderungsantrag vorzulegen, um dessen Zustimmung ich werbe.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

früher, wenn die Sonne über Wochen nicht nur schien, sondern regelrecht über uns glühte, haben wir uns nicht selten gesagt, wie toll das doch ist. Verbunden mit Wassermangel blieben zwar auch damals nur braune Wiesen, aber gemeinhin sprachen wir schlicht von einem schönen Sommer. Jedoch war das Ausmaß von Hitze und Trockenheit geringer, solche Sommer waren einfach selten und die Folgen für die Natur dadurch viel kleiner. Heute erleben wir dies regelmäßig und erkennen darin – zu Recht – die Folgen des Klimawandels.

In Anbetracht der fortschreitenden Zerstörung von Lebensräumen für Tiere, Pflanzen und uns Menschen sowie eines zunehmenden Ressourcenmangels müssen wir uns die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll ist, nur im Hier und Jetzt zu leben, wie wir das gerade tun. Wir zehren uneingeschränkt an der Substanz unserer Lebensgrundlagen. Warum? Warum denken wir nur maximal bis morgen und nicht weiter? Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, müssen wir langfristig denken und unsere eigenen Verhaltensweisen infrage stellen. Denn das stünde am Anfang aller Anstrengungen, wenn wir es mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit ernst meinten.

Wir stehen – wenn wir auch bisher schon etwas gegen den Klimawandel tun – tatsächlich in gewissem Sinne erst am Anfang. Mit der Ausrufung des Klimanotstands und dem Klimasofortprogramm knüpfen wir an die Klimaschutzpolitik der internationalen Staatengemeinschaft an, weil wir sonst Gefahr laufen, die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu verfehlen. Was wir bisher tun, reicht schlichtweg nicht aus. Das ist bedauerlich, aber wir müssen diesem Fakt ins Auge sehen.

Aber unsere Stadt ist bereit, ambitioniert etwas dagegen zu tun. Wir versuchen beispielsweise, entsprechend des Prinzips der Nachhaltigkeit aus der Coronaviruspandemie rauszukommen. Das heißt: Wir müssen alles daransetzten, die wirtschaftliche und soziale Erholung von der Pandemie so zu nutzen, dass unsere Art zu leben, zu wirtschaften und zu arbeiten innovativer, digitaler, resilienter, klimafreundlicher und damit insgesamt nachhaltiger wird.

Die Stadtverwaltung hat ein Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 für den Umsetzungszeitraum bis 2040 vorgelegt. Damit möchte unsere Stadt nicht allein auf die kurzfristig notwendigen Maßnahmen der Krisenbewältigung, sondern mit gleicher Kraft auch auf langfristig angelegte Investitionen setzen. Daher berücksichtigt die Vorlage diverse Maßnahmen auf sieben Handlungsfeldern, wie unsere Stadt dadurch klimaneutral werden kann.

Die Bundesregierung hat umgehend auf den Gerichtsbeschluss reagiert und wichtige Änderungen des Klimaschutzgesetzes mit noch ehrgeizigeren Zielen beschlossen. Das nationale Etappenziel für die CO2-Emissionsreduzierung für 2030 wird um zehn Prozentpunkte auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bis 2040 gilt ein neues nationales Klimaschutzziel von mindestens minus 88 Prozent, ebenfalls gegenüber 1990. Bereits bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu mindern, dass wir Nettotreibhausgasneutralität erreichen. Aus den jährlichen Minderungszielen ab 2030 ergibt sich ein konkreter Minderungsweg für die Folgejahre.

Wohlstand, soziale Sicherheit und ein Leben in einer lebenswerten Umwelt – das sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern das erfordert die stete Bereitschaft und Fähigkeit zu Veränderungen, zu Innovationen und zu einer gerechten Verteilung von Chancen und Belastungen heute und morgen. Wir müssen der Zukunft gegenüber der Gegenwart zu ihrem Recht verhelfen.

Die Verwaltung hat ein Programm vorgelegt, das jedoch nicht rund ist und Schwachstellen aufweist. Für den Stadtrat bestand die Notwendigkeit, hier an zahlreichen Punkten nachzuschleifen. Die hohe Zahl an Änderungsanträgen belegt dies. Meine Fraktion hat insbesondere zu den Handlungsfeldern: Mobilität, Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie, Nachhaltige Stadtentwicklung, Kommunikation und Kooperation sowie Ver- und Entsorgung Vorschläge gemacht. Uns geht es unter anderem um das Vorantreiben der Verkehrswende durch zusätzliche Mobilitätsstationen, die einen reibungslosen Wechsel zwischen den verschiedenen Verkehrsarten ermöglichen sollen. Es geht um Parkraumbewirtschaftungskonzepte in Gebieten mit hohem Parkdruck oder auch Verbesserungen für den Radverkehr. Die gesamtstädtische Wärmestrategie wollen wir im Rahmen der Klimaanpassungen mit der Planung und Realisierung eines Fernkältenetzes ergänzen, um so auch in unserer Stadt eine umweltfreundliche Infrastruktur für die Klimatisierung von Einrichtungen, Wohnungen und Büros anzubieten.

Analog zur Gründachstrategie soll die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen und Vorgärten in Betracht gezogen werden, um so auch die Wohnquartiere an die sich ändernden klimatischen Bedingungen anpassen zu können.

Darüber hinaus schlagen wir ein neues Handlungsfeld “Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung” vor, in dem es auch um Fragen des Tierschutzes gehen soll. Schließlich leiden nicht nur Menschen unter den Folgen des Klimawandels, sondern auch Haus- und Wildtiere, deren Lebensraum sich in der Stadt befindet. Diese Themen sind im Energie- und Klimaschutzprogramm bisher nicht mitgedacht.

Vielen Dank!