Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. neu zu bauende Schulen (Oberschulen, Gymnasien und Grundschulen) zukünftig als Gemeinschaftsschulen zu planen und zu bauen. Dabei ist zu beachten, dass die Standorte von Gemeinschaftsschulen gut erreichbar über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
     
  2. den Schulleitungen und Lehrerkollegien, Eltern- und Schülervertretern sowie Mitgliedern der Schulkonferenzen Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Gemeinschaftsschule zu unterbreiten, damit unter den Bestandsschulen die Möglichkeiten zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule bekannt sind, Schulentwicklungsperspektiven erörtert werden sowie Kooperationen zwischen Grundschulen und Oberschulen bzw. Gymnasien entstehen können. In gemeinsamen Beratungen mit den Schulleitungen oder einem Gemeinschaftsschultag sollen die Grundsätze zur Schulartumwandlung transparent und informativ dargestellt werden. Ziel ist es, dass bestehende Schulen einen Schulentwicklungsprozess initiieren an dessen Ende eine Schulartumwandlung steht, um so einer Vielzahl an Kindern längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
     
  3. die Schulnetzplanung mit Blick auf eine Verteilung von Gemeinschaftsschulen auf das gesamte Stadtgebiet fortzuschreiben und dabei die Varianten der Schulneugründung sowie Schulartumwandlung zu berücksichtigen. Ziel ist es in den kommenden fünf Jahren fünf Gemeinschaftsschulen zu etablieren.

Begründung:

Mit dem Beschluss, die Schule am Dösner Weg als Gemeinschaftsschule (VII-DS-02831) zu bauen, wurde ein entscheidender Schritt getan, um Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/27 auch in Leipzig einen Bildungsort zu bieten, in dem ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen in einer Klasse unabhängig von ihrer sozialen Herkunft sowie mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Interessen möglich ist.
 

Das selbst formulierte Ziel der Stadtverwaltung nach Schaffung von sozialer Stabilität wurde im Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ‚Leipzig 2030 – Leipzig wächst nachhaltig‘ festgeschrieben und schließt den Handlungsschwerpunkt ‚Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote‘ ein. Der Neubau einer Gemeinschaftsschule trägt zur so genannten „bedarfsgerechten Bildungsinfrastruktur“ bei.
 

Offensichtlich kann nur eine Gemeinschaftsschule für ganz Leipzig aber den hohen Bedarf nach dieser Form sozial integrierenden Lernens nicht abdecken. Gemeinschaftsschulen mindern den erheblichen psychischen Druck bei vielen Kindern und in vielen Familien, einer zu frühen Leistungsauslese in der 4. Klasse genügen zu müssen. Gerade für den Bereich der weiterführenden Bildungsentwicklung wird ein großer Effekt durch den Besuch von Gemeinschaftsschule bei jenen Schülern erwartet, die wegen ihrer schulischen Leistungen keine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium zum Zeitpunkt des Überganges in die Klassenstufe 5 erteilt bekommen können. Gemeinschaftsschulen ab der 1. Klasse bis zur 12. Klasse machen Bildungsempfehlungen überflüssig und ermöglichen eine bessere Planbarkeit bei der Schulentwicklungsplanung. 

Im Januar 2022 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 Radweg Zschochersche Straße angenommen.

Der Oberbürgermeister wird danach beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann. Das Prüfergebnis aus Beschlusspunkt 2 sollte im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden, ebenso das weitere Verfahren zur etwaigen sachlichen Umsetzung des Prüfergebnisses.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Wann wird das Prüfergebnis im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt?

Mit dem Ratsbeschluss vom September 2020 zum Rauchverbot auf Spielplätzen wurde die Verwaltung beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr sollte die Maßnahme evaluiert werden.

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres hat die Stadtverwaltung zwar unsere Anfrage zu Rauchverbotszonen beantwortet, allerdings im falschen Kontext. Gegenstand der Beantwortung war der damalige Verwaltungsstandpunkt, die Beschlusslage aus dem September 2022 sieht jedoch, wie oben umrissen, anders aus. Deshalb möchten wir ergänzend anfragen:

Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik mit Blick auf das im September 2020 beschlossene Modellprojekt?

Im Februar 2021 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Stadtverwaltung beauftragt, eine mögliche Nutzung des Rahmengrüns auf kommunalen Sportplatzanlagen für urban gardening-Projekte und/oder eine biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung zu prüfen, sobald ihr konkrete Vorhaben angetragen werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, für bis zu drei Modellprojekte geeignete Flächen zu finden und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Sportvereinen (Pächter der kommunalen Sportplatzanlagen) und den Initiatoren des Modellprojektes (Unterpächter der ausgewählten Fläche) moderierend zu begleiten. Der Oberbürgermeister wurde weiterhin beauftragt, eine finanzielle Unterstützung der Modellprojekte zu prüfen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist eine Nutzung des Rahmengrüns als Blüh- oder Bienenstreifen von den Sportvereinen gewünscht?

3. Wie könnten die rechtlichen Vereinbarungen bei mehreren Nutzern gestaltet werden?

4. (Wie) bzw. kann überhaupt eine ausreichende Wasserzufuhr sichergestellt werden?

5. Gibt es Probleme bei der technischen Ausstattung der Vereine? (Schwadmäher statt Mulchmäher) oder gibt es technische Hilfe?

6. Sind Probleme mit den Fördermittelgebern bekannt? (uns wurde berichtet Förderung für Bewässerung nur wenn 12 Jahre Bindung vs. wasserrechtliche Genehmigung für 5 Jahre plus ggf. Option)

7. Gibt es Erkenntnisse, ob Blühpflanzen – egal ob Büsche oder Bäume – im Rahmengrün negative Einflüsse auf die Qualität der Spielflächen haben?

Die Neuorganisation des urbanen Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe, um sowohl der steigenden Einwohnerzahl als auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht werden zu können. Neben dem Ausbau des ÖPNV bietet vor allem der Radverkehr große Potenziale, den innerstädtischen Verkehr neu zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

2. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

3. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

4. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

Im Mai/Juni 2022 wurde in Umsetzung einer beschlossenen Petition der Überweg von der Industriestraße (Fahrradstraße) zum Nonnenweg mit dreijähriger Verspätung saniert. Ziel war es, diesen wichtigen und überdurchschnittlich intensiv genutzten Verbindungsweg für Radfahrende nutzbar zu machen. Regen und intensive Nutzung hatten diesen Wegabschnitt für Radfahrende – insbesondere bei Regen – schwer passierbar werden lassen. Der Weg war geprägt von tiefen Unebenheiten und ausgewaschenen Spurrinnen. Die Fahrradstraße endete an den meisten Tagen des Jahres in einer unebenen Schlamm- oder Staubfläche.

Leider wurde bei der Sanierung nur ein kurzer Abschnitt auf der abschüssigen Schräge zum Nonnenweg gepflastert. Vor und hinter dem gepflasterten Abschnitt wurde nur die feuchtigkeitsgebundene Decke erneuert. Der Weg ist bereits nach wenigen Tagen wieder ausgewaschen und mit Spurrinnen belegt.

Regenwasser trägt die Schotterdecke (da der Weg bergab verläuft) auf die die neu gepflasterte Fläche auf und die gepflasterte Fläche wird mit dem aufgetragenen Split und Sanden (und absehbar Schlamm) zur Rutschpartie für Radfahrende.

Am Anfang und Ende der gepflasterten Fläche bilden sich bereits jetzt nach wenigen Tagen und ersten Regenschauern ausgespülte Rinnen und Absätze.

Insgesamt hat die Maßnahme keine nennenswerte Verbesserung in der Nutzung gebracht, im Gegenteil, die Sande und der Split auf der gepflasterten Fläche lassen den Wegabschnitt zur gefährlichen Rutschpartie werden.

Wir fragen an:

1. Warum wurde nicht bedacht, dass Wasser bergab fließt, die feuchtigkeitsgebundene Fläche auswäscht und massiv Verunreinigungen auf die gepflasterte Fläche aufträgt?
 

2. Warum wurde die Lücke zwischen der asphaltierten Fahrradstraße Industriestraße (Fahrradstraße) und dem asphaltierten Nonnenweg auf den wenigen Metern keine vollwertige asphaltierte sicher nutzbare Wegeverbindung geschaffen?
 

3. Wann ist mit einer Sanierung der Sanierung zu rechnen? Welche Maßnahmen sind wann geplant, um den Weg nutzbar zu gestalten?

Im Juni 2022 wurde in Teilen der Erich-Zeigner-Allee, insbesondere in Höhe des Kreisverkehrs Industriestraße die Straßendecke erneuert. Dabei wurde im Kreisverkehr der innere Ring des Straßenraumes, der mit Kopfsteinpflaster gedeckt war, entfernt und die Fläche komplett asphaltiert und versiegelt. Das führt leider zu in mehrfacher Hinsicht nachteiligen Entwicklungen.
Es wurde mehr Straßenfläche dicht versiegelt.
Der Platz mitten in einem belebten Wohngebiet ist gestalterisch deutlich abgewertet.

Der asphaltierte Straßenraum im Kreisverkehr wurde deutlich erweitert. Vorher war der asphaltierte Straßenraum begrenzt auf eine Spur und größere Fahrzeuge konnten langsam den Kopfsteinpflasterring mitnutzen. Dies führte zu einer deutlichen Verkehrsberuhigung und machte im Kreisverkehr das gefährliche Überholen von Radfahrenden durch KFZ unmöglich. Mit dem nun deutlich erweiterten Straßenraum hat die Durchfahrtsgeschwindigkeit von KFZ deutlich zugenommen – der Kreisverkehr kann fast geradlinig durchfahren werden – die verkehrsberuhigende Komponente entfällt nahezu komplett. Außerdem führt es dazu, dass nun Radfahrende regelmäßig von KFZ überholt werden. Insgesamt ist die Maßnahme verkehrspolitisch und für die Qualität im Quartier deutlich nachteilig.

Die Mobilitätswende in Leipzig braucht neben vielen großen Maßnahmen auch kleinteiliges Gestalten im Verkehrsraum, um nachhaltige Mobilität zu ermöglichen und die Stadt lebenswerter für die Menschen zu gestalten.

Daher fragen wir an:

1. Warum wurde der Kopfsteinpflasterring im Kreisverkehr entfernt?

2. Welches verkehrspolitische Ziel wird damit verfolgt?

3. Welches gestalterische und stadtentwicklungspolitische Ziel wird mit dieser Verkehrsraumausweitung mitten in einem Wohngebiet verfolgt?