In der Ratsversammlung vom 18.02.2021 wurde der Antrag VII-A-02003 „Lernavatare für den Regelunterricht“ beschlossen (eingereicht von der SPD-Fraktion in der Ratsversammlung vom 11.11.2020).

Der Begriff „Avatare“ bedeutet hier eine hybride Unterrichtsform, d.h. der Schüler/die Schülerin ist erkrankt zu Hause oder im Krankenhaus und kann via Tablet/Notebook am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Ausfälle über einen längeren Zeitraum können so besser kompensiert werden.

Bei länger andauernden Schulausfällen durch chronische oder akute Krankheiten gehört Isolation von Freunden und Abwesenheit von der Schule zum Alltag der erkrankten Kinder- und Jugendlichen. Aus Sicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler stellen sich viele Fragen: Werde ich mit meinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden mithalten können, wenn ich weiter zu Hause lerne? Wie kann ich den Unterrichtsstoff nachholen? Werde ich in der nächsten Klassenstufe zurechtkommen? Werde ich in die nächste Klassenstufe versetzt? Wann kann ich meine Schulfreunde wiedersehen?

Deshalb wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Rahmenbedingungen des Einsatzes von Avataren in Schulen zu ermitteln und in einer modellhaften Erprobung zu prüfen. Erste Ergebnisse sollten zum Beginn des Schuljahres 2021/22 vorliegen. Bisher liegen uns jedoch hierzu keine Informationen vor.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie ist die Umsetzung des Antrages vorangeschritten?
  • Welche Partner zur technischen Umsetzung des Projektes konnten gewonnen werden?
  • An welchen Schulen konnte das Projekt erprobt werden (inklusive der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern)?
  • An welchen Stellen konnten Fördermittel für das Projekt eingeworben werden?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine öffentliche Nutzung/Mehrfachnutzung von Ausgleichsflächen bereits bei der Festlegung der Entwicklungsziele in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren grundsätzlich beachtet und rechtlich eingeordnet werden kann. Das Prüfergebnis soll dem FA Stadtentwicklung und Bau bis Ende 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Die multifunktionale Nutzung von Ausgleichsflächen ist ein wichtiger Aspekt, vor allem auf Grund der immer weniger zur Verfügung stehenden Flächen in Leipzig. Hierfür gibt es auch Beispiele, wie die Entsiegelung und Begrünung im Cäcilienpark oder Uranuspark. Aber auch die Entsiegelung und Begrünung einer Schulhoffläche in der Raschwitzer Straße. Hier wurde die öffentliche Nutzung bereits bei der Festlegung des Entwicklungszieles im jeweiligen Planungsverfahren mit beachtet. Eine spätere Änderung hat eine Änderung der jeweiligen Genehmigung des Eingriffes (Planfeststellungsverfahren, Satzungsbeschluss, Fachgenehmigungen) zur Folge.

Die Stadtverwaltung soll daher einen grundsätzlichen Verfahrensvorschlag unterbreiten.

Im Rahmen des Aktionsprogramms Radverkehr hat die Schomburgkstraße beidseitig eine durchgängige Radverkehrsführung erhalten.

In nördliche Fahrtrichtung wird der Radverkehr ein Stück vor der Kreuzung mit der Merseburger Straße wieder auf den Hochbord gemeinsam mit dem Fußweg geführt.

Vor der Kreuzung Merseburger Straße gibt es einen sogenannten Schnellabbieger für den Kfz-Verkehr Richtung Innenstadt, der den Radweg kreuzt.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Unfallzahlen an der Kreuzung Schomburgkstraße/Merseburger Straße in den letzten fünf Jahren? Gibt es eine Veränderung des Unfallgeschehens seit der Abmarkierung der Radfahrstreifen?

2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu einer baulichen Veränderung dahingehend, dass der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr erst direkt an der Kreuzung mittels LSA abfahren kann, da sich Radfahrende durch den Kfz-Schnellabbieger auch in ihrem subjektiven Sicherheitsgefühl eingeschränkt fühlen?

3. Könnte ein gelbes Warnblinklicht an dieser Stelle ein Hilfsmittel sein, um die abbiegenden Kfz zusätzlich auf den Radweg aufmerksam zu machen?

4. Wie viele Kreuzungsbereiche in Leipzig haben ähnliche Problemlagen?

Der Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. sammelt aktuell Unterschriften für seinen Appell „Mehr Grün für Leipzig“. Darin wird der Stadtrat und die Stadtverwaltung aufgefordert, Leipzigs Stadtgrün besser zu schützen und einen wirksamen Masterplan für mehr Grün in Leipzig zu präsentieren.

Einige der Forderungen des Ökolöwen sind mehr Grün in Parks, mehr Straßenbäume, bepflanzte Dächer und grüne Hinterhöfe. Mehr Grün macht die Stadt nicht nur schön, sondern verbessert das Stadtklima, sorgt für saubere Luft und bietet Tieren Rückzug und Nahrung.

Im Zuge des Ratsbeschlusses zum Einheitsbuddeln wurde durch die Verwaltung ein Sträucherprogramm angekündigt.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu dem Appell „Mehr Grün für Leipzig“ und zu den einzelnen Forderungen des Umweltverbands “Ökolöwe”?
  2. Bei welchen Forderungen kann die Verwaltung künftig eine Verbesserung benennen? Welche konkreten Maßnahmen gibt es bereits, wie sollen diese intensiviert werden und welche Maßnahmen sollen hinzukommen?
  3. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Masterplan Grün? Wann kann der Masterplan der Öffentlichkeit zur weiteren Diskussion übergeben werden?
  4. Wie ist der Stand der Umsetzung beim Einheitsbuddeln hinsichtlich des Sträucherprogramms?

Die Dresdner Bäder haben wegen gestiegener Energiekosten beschlossen, die Wasser- und Lufttemperatur um ein Grad zu senken. Die Schwimmbecken in Dresden seien im Schnitt nunmehr nur noch mindestens 26 Grad warm. Unverändert blieb die Temperatur im Kinderplanschbecken.

Die Dresdner Bäder schätzen, dass ein Grad weniger je nach Objekt bis zu zehn Prozent Einsparungen bringe. Ein Absenken der Temperatur von nur einem Grad spürt andererseits jeder Gast, und viele Nutzergruppen könnten darauf mit Unverständnis reagieren und ihre Besuche einschränken.

Die Schwimmbecken in Leipzigs Sportbädern haben nach unseren Informationen aktuell eine Temperatur von 28 Grad. Noch wärmer seien Nichtschwimmerbereich, Kinderplanschbecken und Whirlpools. Eine Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur solle auch in Leipzig geprüft werden.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Diskussion um eine Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur in den Schwimmhallen und Sportbädern?
  2. Gibt es bereits ein Prüfergebnis für die Leipziger Sportbäder? Bereitet die Stadt Leipzig eine Absenkung analog der Dresdner Bäder vor?
  3. Gibt es andere Möglichkeiten, um Energie bei den Schwimmhallen und Sportbädern einzusparen oder durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien den Energiebedarf ein gutes Stück selbst zu erzeugen? Wenn ja, wo und welche Maßnahmen konkret? Gibt es dabei seitens der L-Gruppe Überlegungen zur Nutzung der Dachflächen von Schwimmhallen?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. eine Straßenreinigungssatzung für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. In dieser sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst mit einmal halbjährlicher Reinigung.

2. Die Stadt Leipzig errichtet und wartet ein modernes Radwegweiser-System analog mit Schild oder digital und stellt die jährliche Befahrung der Anlagen, die jährliche Überprüfung der Anlagen und die Wartung aus Radfahrerperspektive im Jahreszyklus sicher.

3. Die Stadt prüft, ob der digitale Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L um eine Kategorie „Verunreinigte bzw. Scherben auf Radwegen“ erweitert werden kann.

4. Die Stadt prüft, ob analog der Stadt Rostock, die Stelle eines städtischen Radwegewartes als Ansprechpartner, Versteher und Problembeseitiger im Bereich des VTA eingerichtet werden kann. Dieser könnte auch als Ansprechpartner der Branche fungieren, um Karten, Wegführungen oder Werkstättennetz zu erläutern und um dabei Probleme aufzudecken und zu lösen. Das Prüfergebnis soll bis Ende des 3. Quartals 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Scherben, Schlaglöcher oder fehlende Wegweiser sind auf Radwegen für Radfahrende ein Ärgernis und können je nach Art und Umfang ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund sollte die in Pkt. 1 zu erstellende Straßenreinigungssatzung die gleichen Rechte für Radfahrende wie für den motorisierten Verkehr herstellen.

Mit der Einrichtung eines Mängelmelders kann die Bevölkerung aktiv eingebunden werden und so werte Hinweise geben.

In der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2011 ein Radwegewart mit Pedelec und Anhänger im Auftrag des Rostocker Umweltamtes unterwegs. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Stadtentsorgung, der Verschmutzungen und Wildwuchs auf den Radwegen entfernt. Schäden am Radwegebelag und an der Beschilderung werden dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergegeben. Der Radwegewart war in den ersten Jahren nur in den Monaten April bis Oktober unterwegs, aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen ist er seit 2017 ganzjährig im Dienst.

Das Stadtgebiet ist in neun Einsatzgebiete aufgeteilt, die in einem festen Turnus abgefahren werden. Anwohnende und Touristen können aber auch Schäden und Verunreinigungen direkt dem Amt für Umweltschutz melden, bei größeren Verschmutzungen sucht der Wegewart die betroffenen Stellen auch außerhalb der Reihe auf.

Beschlussvorschlag:

1. Bis zum Ende des III. Quartals 2022 soll die Verwaltung eine Übersicht erstellen, welche alle städtischen sowie von freien Trägern offerierte Angebote auflistet, die digitale Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen grundlegend ausbilden und/oder fördern.

2. Diese Übersicht soll schnellstmöglich auf der städtischen Homepage für alle Interessierten verfügbar gemacht werden.

3. Ebenso soll bis zum Ende des III. Quartals 2022 eine Evaluation der Nutzung der auf der Homepage gelisteten Angebote erfolgen.

Begründung:

Digitale Medien gehören zum Alltag, inzwischen bereits im Kleinkindalter. Wer in der 5. Klasse kein eigenes Smartphone besitzt, gilt oft als ein „digitaler Außenseiter“ und kann rasch zum Opfer von Mobbing werden.

Gleichzeitig stehen LehrerInnen und Eltern der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen zumeist ratlos gegenüber. In Schulen gibt es handyfreie Zeiten oder Zonen, im häuslichen Bereich wird dagegen immer wieder neu verhandelt, wie lange die tägliche Mediennutzungsdauer des Nachwuchses sein darf.

Ein entscheidender Baustein ist die Medienerziehung von SchülerInnen. In Leipzig gibt es dazu verschiedene Angebote von städtischen und von freien Trägern. Um den Schulen den Einstieg in das Thema Medienerziehung zu erleichtern und die aufwendige Zeit einer individuellen Recherche zu ersparen, ist eine Übersicht der Stadt ein zielführendes Serviceangebot, um Kinder und Jugendliche mit grundlegenden Kompetenzen im Bereich digitaler Mediennutzung auszustatten.