Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Leipzig verzichtet ab sofort auf die kostenintensive Installation der sogenannten „Leipzig-Move-Stele“. Stattdessen wird bis Ende II. Quartal 2022 eine kostengünstigere Variante, vergleichbar mit einem Verkehrsschild, entworfen und eingesetzt. Bereits ausgelöste Aufträge bleiben davon unbenommen. Darüber hinaus informiert die Stadtverwaltung den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bis Ende II. Quartal 2022, welche weiteren Maßnahmen unternommen wurden, um die Kosten für Errichtung und Unterhaltung der Mobilpunkte zu senken. Zielstellung ist dabei die Kosten für die Errichtung soweit zu senken, dass die monatlichen Kosten für die Carsharinganbieter vergleichbar sind mit den Mietkosten an den Mobilitätsstationen.
  2. Bis Ende 3. Quartal 2022 legt die Stadt Leipzig ein zwischen Stadtverwaltung und Carsharinganbietern abgestimmtes Konzept für Mobilpunkte vor. Ziel ist dabei insbesondere zu klären, wer die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung der Mobilpunkte trägt. Dabei sind die Erfahrungen der Mobilitätsstationen, welche durch die LVB errichtet und betrieben werden, auch hinsichtlich einer Miete pro Stellplatz, zu berücksichtigen.
  3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis Ende II. Quartal einen Vorschlag zum Umgang mit Free-Floating-Fahrzeugen in öffentlichen Parkraumbewirtschaftungszonen vor. Der Beschluss VI-DS-04166 – Regelungen zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig aus dem Jahr 2017 wird in diesem Zusammenhang aufgehoben oder angepasst.
  4. Unabhängig von den Beschlusspunkten 1-3 strebt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Carsharinganbietern an, auch Fahrzeuge außerhalb der Mobilitätsstationen in die „Leipzig-Move-App“ zu integrieren.

Begründung:

Bei den LVB-Mobilitätsstationen zahlen die Carsharing-Anbieter eine Miete von 20 Euro pro Stellplatz, die Mobilpunkte müssen die Carsharing-Anbieter selber herrichten und schlagen mit ca. 72 Euro zu Buche. Dabei ist die Stele der größte Kostenposten und soll durch ein einfaches Verkehrsschild ersetzt werden. Die Kosten für die Errichtung der Mobilpunkte sollen durch diesen Antrag abgesenkt werden, so dass die monatlichen Kosten für die Carsharing-Anbieter vergleichbar sind mit den Mietkosten an den Mobilitätsstationen. Des Weiteren soll eine Lösung für die Free-Floating-Anbieter in den öffentlichen Parkraumbewirtschaftungszonen gefunden werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gestaltung und Ausführungen zum Radverkehr zu überprüfen und ggf. anzupassen:

  1. Dazu sollen verkehrsrechtliche Anordnungen geprüft werden. Im südlichen Teil auf Höhe Endstelle Bus bis Einmündung Am Apelstein soll der Radverkehr sicherer gemacht werden.
  2. Die Radwegeverbindung aus der alten S1 wird so geändert, dass die ausfahrende Radspur (siehe Anlage 3) südlich direkt an die markierte Radspur auf der Strasse An der Hufschmiede. angebunden wird.
  3. Die Radwegeverbindung in die alte S1 wird so angebunden, dass sie sicher mit einer Radabbiegespur oder alternativ einem Zebrastreifen in Höhe der Verkehrsinsel geführt wird (siehe Anlage 3 der Vorlage).

Begründung:

Beim Bau der S1, der Ortsumgehung der Gemeinde Lindenthal, wurde der Radweg rund um den Ort weggelassen und stattdessen genau in die Ortslage hineingeführt. Die Ortschaftsräte protestierten und wollten die komplette Umgehung auch mit Radwegen oder wenigstens, auf Höhe des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges, eine Querung der S1 durch eine Unterführung. Beides lehnte der Freistaat ab und erklärte den Ortschaftsräten jahrelang, beim Ausbau der Straße An der Hufschmiede würden wir diese Probleme gelöst. Die Stadträte fassten mehrere Beschlüsse zu Radwegen von Lützschena bzw. von Möckern zur Schladitzer Bucht oder auch von Wahren und Möckern ins GVZ. So fließt der Radverkehr, von der alten Landsberger Strasse oder der S1 kommend, über die Hufschmiede in Richtung des neuen Kreisverkehrs und quält sich dort durch parkende LKW und Busse an End- oder Wendestellen. Nordwärts, spätestens nach dem Kreisverkehr, muss man sich entscheiden, links oder rechts der Staatsstraße S1 zu bleiben, denn wie beschrieben, besteht keine Möglichkeit der Querung bis zur Autobahn A14.

Unserer Meinung nach müsste dem Radverkehr beim Umbau des Kreuzungsbereiches in Anlage 3 mit einer Abbiegespur in die alte S1 viel mehr Rechnung getragen werden, denn das müsste der Mündungsbereich der alten Bundestrasse welche zurückgekauft wurde vom Querschnitt möglich machen einen Radweg aus dem GVZ ohne Unterbrechung zu führen.

Die nördliche Radabbiegespur liegt sehr nahe an der Kreuzung Gustav-Adolf-Strasse/S1 neu. Von der S1 kommende Fahrzeuge (darunter leider auch viele LKW im Ausweichverkehr) können dort direkt ohne Ampel rechts abbiegen und würden, wenn die Planungen so blieben, die Verkehrsinsel und die Querungsstelle spät einsehen und ggf. mit etwas höherer Geschwindigkeit erreichen. Dort vermissen wir klare Aussagen und bauliche Anordnungen, um die abbiegenden Radfahrer zu schützen.

Da dieser Bauabschnitt der letzte ist, der errichtet werden soll – der Einbringer der Verwaltung im OR Lindenthal sprach von Spätsommer/Herbst 2023 -, müsste diese Überarbeitung ohne große Probleme möglich sein.

Hintergrund – Verbesserungen für den Radverkehr:

Der Straßenzug An der Hufschmiede liegt auf einer Hauptradroute der Kategorie IR III und stellt eine wichtige Relation des touristischen Radverkehrs zwischen der Innenstadt und der Schladitzer Bucht dar. Aus diesem Grund soll der Radverkehr, wo es möglich ist, mittels Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau geführt werden. 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die städtischen Friedhöfe bis Ende des 3. Quartals 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie dort mehr Sitzgelegenheiten geschaffen sowie bestehende Bänke zeitnah und turnusmäßig instandgesetzt und repariert werden können. Dabei soll ergänzend auch ein Patenschaftskonzept in Betracht gezogen werden, wofür eine digitale Erfassung und Veröffentlichung bestehender und potenzieller Sitzbankstandorte, ähnlich dem Vorgehen bei Baumpatenschaften, umzusetzen ist.
     
  2. Ferner wird geprüft, inwiefern in Kooperation mit einem kommunalen Unternehmen oder Eigenbetrieb ein Banktyp (Leipzig-Bank) entwickelt werden kann, der nach Möglichkeit in Leipzig produziert und auf Friedhöfen sowie auch in sonstigen Bereichen des öffentlichen Raums aufgestellt werden kann. Dabei sollen auch die Fragen beleuchtet werden, welches möglichst langlebige Material für die Sitzbänke genutzt und wie eine regelmäßige Pflege realisiert werden kann.

Begründung:

Leipzig wächst und dadurch nimmt auch die Zahl der Frei- und Grünflächen immer weiter ab, Friedhöfen werden deshalb, neben ihrer ursprünglichen Funktion, immer als grüne Erholungsorte angesehen und so auch genutzt.

Auf den ca. 100 Hektar Friedhofsflächen in Leipzig stehen derzeit rund 500 Sitzbänke. Über die Jahrzehnte hat sich ein Pool von etwa 18 unterschiedlichen Banktypen entwickelt und teilweise werden einzelne Formen im Sinne des SächsDschG weiter vorgehalten. Diese Vielzahl an unterschiedlichen Sitzbankmodellen macht eine Instandsetzung schwieriger, sodass hier eine weitgehende Vereinheitlichung auch zur Kostensenkung bei Reparatur und Instandsetzung beitragen kann.

In den letzten Jahren kam es zu zahlreichen Bankspenden für Friedhöfe aus der Bürgerschaft. Diese werden für die Spender bedarfsgerecht aufgestellt, stehen jedoch auch der Allgemeinheit zur Verfügung. Ein solches Spendenmodell für Friedhofsbänke ließe sich institutionalisieren, um so die Zahl der auf Friedhöfen zur Verfügung stehenden Sitzgelegenheiten zu erhöhen. Vielleicht ließe sich dieses Patenschaftsmodell auch in das von der Stiftung “Bürger für Leipzig” getragene Patenschaftsprojekt für Parkbänke integrieren.

Wir schätzen nach Begehungen mit unseren Mitgliedern im Senioren- und Behindertenbeirat, dass aktuell nur ein Drittel aller vorhandener Bänke gut benutzbar sind. Das offenbart Handlungsbedarf. Nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie, wo aufgrund der Abstandsregelungen nur wenige Gäste an Trauerveranstaltungen innerhalb der Friedhofskapellen teilnehmen konnten und sich viele Trauergäste deshalb im Außenbereich einen Platz suchen mussten , gezeigt, dass die Zahl der Sitzgelegenheiten auf Friedhöfen zu gering ist.

Bei der Gestaltung der Sitzflächen setzt die Stadt Leipzig aus verständlichen Gründen bevorzugt auf Holz. Da aber einheimisches Holz nur bedingt nutzbar ist und einen hohen Pflegeaufwand mit sich bringt bzw. als Hartholz selten und teuer ist, möchten wir eine ehrliche Betrachtung welche Materialien alternativ zu Holz genutzt werden könnten (bspw. Hanit) und einen geringeren Pflegeaufwand haben. 

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt, eine Potentialanalyse und eine Machbarkeitsstudie für Tiny-House-Siedlungen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird parallel beauftragt zu prüfen, welche Grundstücke sich für eine Tiny House-Siedlung in Leipzig eignen und dem Stadtrat mögliche Grundstücke zur Realisierung von Tiny House-Siedlungen bis Ende 2022 vorzuschlagen und die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.

3. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, ob Tiny House bzw die ganze Tiny House Siedlung im Rahmen von Konzeptvergaben und/oder Bebauungsplanverfahren realisiert werden können.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Tiny-House-Siedlungen ein mögliches und geeignetes Mittel wären, dass Zusammenwachsen an der Schnittstelle zu den eingemeindeten Ortsteilen zu verbessern.

Begründung:

Es gibt viele Gründe für Tiny Houses, sei es nur Ballast abzuwerfen, einfacher zu leben, weniger Ressourcen zu verbrauchen oder Dinge wieder selber in die Hand zu nehmen oder Zeit zu haben für einfache Dinge.

In einer Stadt, die so vielfältig ist und Wohnformen wie Wagenplätze durchaus duldet, ist es an der Zeit, auch Platz für Tiny House Siedlungen mit Gemeinschaftscharakter zu schaffen. Tiny Houses haben in der Regel eine Grundfläche bis zu 40 qm und Wohnfläche von max. 50 qm. Es soll auch Platz für ein Zentralgebäude eingeplant werden. Die Umsetzung und der Bau sollen bevorzugt aus nachwachsenden ökologischen Baustoffen erfolgen und Themen wie sparsamer Umgang mit Wasser und Energie betrachtet und abgebildet werden.

In der Nähe der Siedlung sollte die notwendige Infrastruktur (Schule, Kita, ÖPNV, Einkauf) bereits vorhanden sein.

Nach unseren Recherchen gibt/entstehen solche Tiny-House-Siedlungen u.a. bereits in Hannover, Hamburg, in der Nähe von Karlsruhe und im Fichtelgebirge.

Ggf. soll das Netzwerk “Leipziger Freiheit” bei der Realisierung hinsichtlich einer Unterstützung angefragt werden.

Durch die komplett andere Nutzung und die Vermischung der Nutzungsarten und dem bewussten Weg Ballast abzuwerfen und einfacher zu leben, greifen die Festlegungen in den B-Plan-Gebieten meist nicht, schon bei Raumhöhen gibt es Probleme beim Einbau fester Schlafböden oder bei Grundstücksgrößen und Abständen. Deshalb muss auf der Fläche baurechtlich der Bau und die Nutzung von Tiny houses möglich sein.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig beendet bis auf weiteres jede protokollarische und freiwillige Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulat. Gleichzeitig engagiert sich die Stadt verstärkt für den kulturellen und friedlichen Austausch mit russischen und ukrainischen Initiativen und Menschen in Leipzig und stellt dafür im Jahr 2022 überplanmäßig 50.000 Euro bereit.

Begründung:

In Kriegssituationen, wie aktuell, ist es unsere Aufgabe, zwischen verantwortlichen Regierungen einerseits und unbeteiligten Menschen einer Nation andererseits zu differenzieren.

In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass ein Konsulat jeweils die nicht unabhängige Einrichtung einer Regierung und diplomatischen Vertretung eines Land ist. Die mit der Einrichtung eines Konsulats verbundenen Ziele zum freundschaftlichen, diplomatischen, kulturellen und wirtschaftlichen Austausch der Völker werden von der aktuellen russischen Regierung jedoch nicht mehr glaubwürdig verfolgt. Die russische Regierung, die das Konsulat betreibt, stellt sich gegen Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Diplomatie und friedliches Zusammenleben von Menschen. Die weitere Zusammenarbeit mit der Vertretung einer solche Regierung widerspricht unseren eigenen, höchsten Werten und gesellschaftlichen Zielen. So ist es beispielsweise unerträglich, dass das Generalkonsulat auf seiner Internetseite die Kriegspropaganda seiner Regierung und Rechtfertigungen zum völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine verbreitet.

Die Stadt Leipzig ist jedoch am friedlichen Zusammenleben von Menschen aller Länder, insbesondere auch von Menschen mit russischer und ukrainischer Herkunft interessiert. Hier ist aktuell eine besonders große Herausforderung gegeben. Die geforderte Beendigung der Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulats ist insofern ein Protest gegen die russische Regierung und nicht gegen die Menschen. Um den gewünschten und stärker notwendigen Austausch weiter zu unterstützen, sollen für 2022 überplanmäßige Mittel zur Verfügung stehen können.

Neufassung vom 16.5.2022

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung des Antrags greift den Verwaltungsstandpunkt in geänderter Form auf (Änderungen fett gedruckt):

1. Die Stadt Leipzig erhält die Beendigung der protokollarischen Zusammenarbeit mit dem Russischen Generalkonsulat aufrecht. Bis auf Weiteres wird die konsularische Vertretung der Russischen Föderation für Sachsen und Thüringen in Leipzig nicht zu städtischen Veranstaltungen eingeladen.
 

2. Aufrechterhalten bleibt die Möglichkeit der notwendigen Absprachen zwischen beiden Institutionen und die Zusammenarbeit bei Pflichtaufgaben.

3. Die Stadt Leipzig stellt mindestens 50.000 Euro aus dem Gesamtbudget als Projektfördermittel insbesondere für Initiativen zur Verfügung, die sich für den gegenseitigen kulturellen und friedlichen Austausch vor allem von russischen und ukrainischen, aber auch osteuropäischen Menschen in Leipzig einsetzen. Dabei ist ein Schwerpunkt darauf zu legen, Ressentiments und Diskriminerungen gegenüber russischsprachigen Menschen in der Leipziger Gesamtbevölkerung entgegenzuwirken.

Begründung:

Siehe Ursprungsantrag. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Gemeinsam mit der Fraktion Freibeuter.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Beschlussvorschlag:

Neuer Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig unterstützt den Verein MC Post Leipzig e.V. in seiner weiteren Entwicklung.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtebauliche Rahmenbedingungen für eine „Potentialfläche Motorrennsport“ im Stadtgebiet zu prüfen.

3. Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem MC Post Leipzig e.V. beauftragt zu prüfen, ob und wie die BMX- und Mountainbikeszene am Standort des Motodroms integriert werden kann.

Begründung:

In den letzten Jahren haben sich an mehreren Standorten im Auwald illegale Trails der BMX- und Mountainbikeszene entwickelt. Mit einem legalen Angebot am Standort des Motodroms können illegale Trails zukünftig unattraktiver werden.

Trails die nach Plan und mit angelieferten Material in Abstimmung mit dem Schutz der Natur angelegt werden, sind viel sinnvoller als illegale Trails die Wege, Böschungen und ähnliches aufreisen und Material zweckentfremden bzw. gefährliche Situationen wie Rutschungen hervorrufen oder Deponieabdeckungen beschädigen.

Die Mountainbike-Strecken am Floßgraben und im Wolfswinkel im Auwald, die Strecke im Volkspark Kleinzschocher, auf dem Nahleberg oder im Park Lößnig-Dölzig werden geduldet oder auch von der Stadt Leipzig abgerissen. Da sie in Schutzgebieten liegen, sind die Trails laut Gesetzeslage nicht erlaubt. Radfahren oder Mountainbiken ist darüber hinaus im Wald nur auf den Straßen und Wegen gestattet. Das regelt das Waldgesetz (SächsWaldG § 11). In der freien Landschaft ist dieses Verbot im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG § 27) verankert.

In der Ratsversammlung am 20.01.2021 hat der Stadtrat entschieden, dass die Stadtverwaltung mit der Mountainbike-Szene berät, wo offizielle Strecken etabliert werden können. Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Beseitigung von neu angelegten Strecken im Auwald zu veranlassen.