Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Möglichkeiten für Parkerleichterungen für Menschen mit schwerer Gehbeeinträchtigung im Gebiet der Stadt Leipzig zu schaffen.

Davon sollen Menschen mit Gehbeeinträchtigung profitieren, deren Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist und die aufgrund ihrer Behinderung eine Gehbeeinträchtigung nachweisen können.

Dazu sollen sich die entsprechenden Ämter der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rechtsamt) beraten und bis zum Ende des 3. Quartals 2025 eine umsetzbare Lösung erarbeiten.

Falls die Einführung eines eigenen Parkausweises rechtlich oder verwaltungstechnisch nicht umsetzbar ist, sollten alternative Maßnahmen für entsprechende Parkerleichterungen geprüft werden.

Begründung:

Nicht alle Menschen mit einer schweren Gehbeeinträchtigung haben einen Anspruch auf einen Parkausweis und damit eine Möglichkeit ihr Auto so zu parken, dass der Laufweg so kurz wie möglich gehalten wird. In den beigefügten Hinweisen zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (siehe: Hinweise zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) sind die entsprechenden Vergabevoraussetzungen für den blauen, orangenen und gelben Parkausweis aufgelistet.

Um bestehende Lücken bei der Vergabe der oben genannten Parkausweise zu schließen, sollte die Einführung eines kommunalen Parkausweises als Erweiterung des gelben Parkausweises in Sachsen geprüft werden.

Die Einführung eines erweiterten kommunalen Parkausweises für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ wäre ein entscheidender Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Leipzig.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wie in jedem Jahr sollen die Schulbezirke für Grundschüler angepasst werden- und – wie in den letzten Jahren so häufig vorgeschlagen, werden einfach zwei Schulbezirke zusammengelegt.

Das ist nicht nur höchst unkreativ, sondern führt zu immer größer werdenden Schulbezirken.

Ein bisschen kann ich die Argumente der Verwaltung nachvollziehen:

„Die Schulbezirkszusammenlegung stellt die einzige Möglichkeit dar, die Kapazitäten der Grundschulen in den gemeinsamen Schulbezirken kurzfristig optimal zu nutzen.“

Die Verwaltung spricht weiterhin von effektiver Nutzung der Schulräume und flexibler Klassenbildung. Hinter der optimalen Nutzung und flexibler Klassenbildung verbirgt sich, dass bei den neuen ersten Klassen die Schülerzahlen steigen.

… und um die Sache noch ein wenig attraktiver zu verkaufen, haben die Eltern eine größere Auswahl.

So können die Eltern besser zwischen einer modernen, neu gebauten Schule mit attraktiver Außenanlage und moderner Mensa oder einem unsanierten Altbau mit stinkenden Toiletten wählen. Das erhöht die Segregation in den vorgeschlagenen Schulbezirken deutlich!!!

Ute Köhler-Siegel

Der neue Schulbezirk SW1 soll von der Georg-Schwarz-Straße in Lindenau bis weit hinter die Rödelstraße bis zum letzten Ende der Pistorisstraße in Schleußig reichen. Mit 5 Grundschulen und über 1800 Schülerinnen und Schülern wird das einer der größten Schulbezirke Leipzigs. Von kurzen Wegen für kurze Beine kann da wohl kaum noch die Rede sein.

Genau die gleiche Änderung hatte die Verwaltung bereits im letzten Jahr vorgelegt und bereits im letzten Jahr hat der Stadtrat mehrheitlich diese Änderung abgelehnt. Auch im letzten Jahr forderte die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die Schulbezirke besonders in diesem Bereich komplett zu überarbeiten, anstatt uns einfach eine Zusammenlegung zu einem Mega-Schulbezirk vorzuschlagen.

In der Hoffnung, dass Wiederholung festigt, hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Linken einen Änderungsantrag geschrieben, der Neuordnung statt Zusammenlegung fordert.

Durch die neu gebauten Schulen passt es einfach nicht mehr.

Auch die geplante Zusammenlegung der Schulbezirke NO1 mit der GS am Rabet und der Wilhelm-Wander GS und dem Schulbezirke SO1 mit der August- Bebel GS und der bald komplett neu gebauten Wilhelm-Busch GS wird die Segregationsproblematik überdeutlich zeigen. So soll die Wilhelm-Wander Schule – ein unsanierter Altbau mit Kindern mit vielfältigen sozialen Problemen – mit dem Neubau der Busch-GS um Schüler werben. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, bitte veranlassen Sie mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag die Verwaltung, ihre Hausaufgaben noch einmal neu zu erledigen. Die Neuordnung der Schulbezirke ist überfällig.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Lieber Burkhard,

geehrte Beigeordnete,

geehrte Kolleginnen und Kollegen der leipzigfreundlichen Fraktionen,

liebe Leipzigerinnen und Leipziger, 

als SPD-Fraktion haben wir uns mit der beantragten Gebührenerhöhung der Elternbeiträge sehr schwer getan. 

Die finanzielle Belastung bei den Eltern steigt nach wie vor. Und leider lässt das sächsische Kita-Gesetz keine Staffelung nach Elterneinkommen zu, sodass eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle nicht ohne weiteres möglich ist. 

Gleichzeitig wollen wir die vielen engagierten und tollen Kolleginnen und Kollegen in den Kita-Einrichtungen und Horten unterstützen. Denn mit einer guten Personalausstattung wird auch die Zeit der Kinder in den Einrichtungen besser. 

Leider müssen wir aber feststellen, dass auf die Landesregierung von Michael Kretschmer kein Verlass ist. Der noch im September 2024 beschlossene Antrag zum Kita-Moratorium ist im Haushaltsentwurf des Freistaates nicht berücksichtigt. Das verschärft die Situation weiter. Die Nicht-Erhöhung der Elternbeiträge verschärft den Defizit-Berg jährlich um mehrere Millionen Euro – hier in Leipzig. 

Frank Franke

Deshalb haben wir als SPD-Fraktion mit dem Änderungsantrag den Vorschlag unterbreitet, die Kita-Beiträge der Eltern annähernd auf die gesetzliche Soll-Vorschrift zu erhöhen. Statt bis zu 20 Euro monatlich sollen Eltern nur 9 Euro mehr zahlen. Damit wollen wir die Elternbelastung in Grenzen halten und sicherstellen, dass wir die Beschäftigten in den Einrichtungen halten können. 

An dieser Stelle möchte ich noch kritisch auf die Verwaltung schauen. Bei einem so wichtigen Thema reicht es aus meiner Sicht nicht, einfach nur eine Vorlage in die Beratung zu geben. Vielleicht muss auch mit uns Stadträtinnen und Stadträten mehr gesprochen und um einen Kompromiss geworben werden.

Wir verstehen die Haltung mancher Fraktionen gegen eine Gebührenerhöhung. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass die Finanzierungsprobleme noch größer werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Beschlussvorschlag:

1. Bei der vorliegenden sechsten Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab dem Schuljahr 2026/27 muss eine Einzelabstimmung pro Schulbezirk ermöglicht werden (hier: §1 SW1 separat sowie §1 NO1 separat).

2. Das Amt für Schule muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung Leipzig (LaSuB) für die neu zu benennenden SW1 und NO1 tragfähige Lösungen finden, um diese Schulbezirke grundlegend neu zu strukturieren. Bei der gemeinsamen Abstimmung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Aufteilung von SW1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  2. Aufteilung von NO1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  3. Zumutbare Schulweglänge
  4. Neuordnung der DaZ- Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
  5. Aufteilung der LRS-Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen

Begründung:

Die in der Vorlage VI-DS-08053-DS-06 neu festzulegenden Schulbezirk SW1 und NO1 sind in ihrer Maximalausdehnung mit vier bis fünf Grundschulen zu groß. Der bis zu 4 km lange Schulweg entspricht nicht den Vorgaben eines zumutbaren Schulweges für Kinder im Grundschulalter („Kurze Wege für kurze Beine.“)

Vor allem neugebaute und sanierte Schulen in den Schulbezirken werden hohe Anmeldezahlen haben, was zum einen zur Überlastung der einzelnen Schulen beim Anmeldeprozess führt. Zudem werden unsanierte Schulen in den Schulbezirken zu einer weiteren Quelle der sozialräumlichen Segregation.

Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt ab 01.06.2025 wie folgt:

  • Krippe (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 220,00€ monatlich
  • Kindergarten (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 140,00€ monatlich
  • Hort (1. Kind, 6-Std.-Vertrag) auf 85,00€ monatlich.

Begründung:

Die Vorlage VIII-DS-00140 begründet schlüssig, dass eine Anpassung – und damit Erhöhung – der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig notwendig ist.

Da 2017 die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte, ist die jetzige Anpassung der monatlichen Elternbeiträge enorm: Für ein Krippenkind sind 18€, für ein Kindergartenkind sind 19,88€ und für ein Hortkind sind 10,85€ mehr zu zahlen.

Die finanziellen Belastungen von Eltern mit Kindern und Jugendlichen sind bekanntermaßen hoch. Deshalb sehen wir in der moderaten Anpassung der Elternbeiträge eine Kompromisslösung für Stadt und Eltern.

In der beigefügten Tabelle ist eine Aufschlüsselung der in der Vorlage geforderten Kostenerhöhung im Vergleich zum hier eingereichten Beschlussvorschlag ersichtlich:

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Anwesende und Gäste,

die Band Zweiraumwohnung besingt es schon in einem Song aus dem Jahr 2007: „ …. 36 Grad und es wird noch heißer …“, in diesem Fall reicht es aber nicht den Beat nie wieder leiser zu stellen, sondern wir benötigen Abkühlung und Anpassung, gerade in der Stadt. Gemäß den Analysen des Umweltbundesamtes wurden in den letzten Jahren für unsere mitteldeutsche Region 18 bis 21 Tage im Jahre mit Temperaturen über 30 Grad am Tag und in der Nacht nicht unter 20 Grad ermittelt, Tendenz steigend.

Was passiert, wenn es 30 Grad heiß ist? Anhaltend hohe Temperaturen stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Während extremer Hitze verstarben in den Hitzesommern 2018 und 2019 in Deutschland etwa 15.600 Menschen zusätzlich. Modellrechnungen prognostizieren einen Anstieg hitzebedingter Mortalität um 1 bis 6 Prozent pro Grad Celsius Temperaturanstieg, was über 5.000 zusätzlichen Sterbefällen pro Jahr bis Mitte dieses Jahrhunderts entspricht. (vgl. Winklmayr et al. 2022)

Was können wir als Stadt tun?

Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam heute den Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. Dieser Plan ist ein bedeutender Schritt in unserer gemeinsamen Anstrengung, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern.

Zunächst ist es wichtig, die Vorteile dieses umfassenden Plans hervorzuheben. Der Hitzeaktionsplan zielt darauf ab, die gesundheitlichen Risiken extremer Hitzewellen zu minimieren und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern. Besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen stehen im Fokus. Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebotes, die Einrichtung von kühlen Rückzugsräumen und gezielte Informationskampagnen sind konkrete Schritte, um die Auswirkungen von Hitze zu mindern.

Ein wesentlicher Vorteil des Plans ist die Integration bestehender und neuer Maßnahmen in ein umfassendes Konzept. Dies kann eine koordinierte und effiziente Umsetzung garantieren. Die vorgesehenen Kommunikationskaskaden zur Hitzewarnung, die Verlegung von Aktivitäten in kühlere Tageszeiten und die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten sind Beispiele für pragmatische und wirkungsvolle Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist die geplante Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, die sicherstellt, dass alle Maßnahmen abgestimmt und zielgerichtet umgesetzt werden.

Dennoch müssen wir auch die Herausforderungen und potenziellen Nachteile dieses Plans kritisch hinterfragen. Ein erheblicher Punkt ist die Finanzierung. Viele der geplanten Maßnahmen, wie der Neubau von Trinkbrunnen und die Anpassung sozialer Einrichtungen an die Klimaveränderungen, erfordern beträchtliche finanzielle Mittel. Es wird unerlässlich sein, dass diese Mittel langfristig gesichert sind, um die Nachhaltigkeit des Hitzeaktionsplans zu gewährleisten.

Ein weiterer Aspekt ist die Verfügbarkeit und Schulung des Personals. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt stark von gut ausgebildeten und ausreichend verfügbaren Fachkräften ab.

Ein kritischer Punkt ist auch die Akzeptanz und das Engagement der Bevölkerung. Ohne die aktive Beteiligung und das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger werden viele Maßnahmen ihre gewünschte Wirkung verfehlen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass wir durch gezielte Informationskampagnen und partizipative Ansätze das Bewusstsein für die Hitzeproblematik schärfen und die Bevölkerung zur aktiven Mitwirkung motivieren.

Anja Feichtinger

Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig, doch sie erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, darunter städtische Behörden, soziale Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und die Zivilgesellschaft. Ein gutes Beispiel hierfür ist die geplante Zusammenarbeit mit den Leipziger Wasserwerken zur Installation neuer Trinkbrunnen. Diese Kooperation zeigt, wie durch gemeinsame Anstrengungen und abgestimmtes Handeln effektive Lösungen realisiert werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig 2024-2026 ein wichtiger und notwendiger Schritt ist, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Er bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt bei. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsfragen, die Verfügbarkeit von Fachkräften und die Notwendigkeit einer breiten Akzeptanz kritisch im Blick behalten.

Ich lade Sie alle, liebe Leipzigerinnen und Leipziger ein, sich aktiv an der Umsetzung des Hitzeaktionsplans zu beteiligen, sei es durch aufmerksames Handeln im Alltag oder durch die Verbreitung wichtiger Informationen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Leipzig auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt, trotz der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel.

Noch ein Satz zum Änderungsantrag 06 der Fraktionen Linke und Bündnis 90/Die Grünen: Wir werden diesem Antrag zustimmen, wohl wissend, dass diese Maßnahmen derzeit nicht finanzierbar sind. Aber vielleicht schaffen wir mit dem im Antrag aufgeführten Punkt 11 eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss, was im Vorfeld ja leider nicht möglich war.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

„Die Glocke auf dem Platz nun ist ein Mysterium oder besser: ein Zeichen der sympathischen Hilflosigkeit einer Demokratie auf der Suche nach der großen Geste. Das heldenhafte Einheits- und Revolutionsdenkmal, das die Leipziger gern hätten, bekommen sie nicht hin, weil sie sich auf seine Form nicht einigen können. So haben sie erst mal dieses goldene Ei aufgestellt und „Demokratieglocke“ genannt. Es ist aus Bronze, eineinhalb Meter hoch und steht zu ebener Erde. Wer es sucht, der findet es kaum, und wer es gefunden hat, versteht nicht, was es soll. Ein Ei eben, das in unregelmäßigen Abständen läutet.“

(David Ensikat: Leipzigs großer Wendeplatz, in: ZEIT online, 01.05.2017)

Pia Heine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im November 2007 beschloss der Bundestag den Bau eines zentralen Einheits- und Freiheitsdenkmals in Berlin. Der übergreifenden Initiative zahlreicher Leipziger:innen und ostdeutscher Politiker:innen war es zu verdanken, dass im Jahr darauf ein weiteres eigenes Denkmal für Leipzig beschlossen wurde, um einerseits an den gewaltfreien Widerstand und die Zivilcourage vom Herbst 1989 zu erinnern, aber auch den Freiheitsgedanken nach vorn zu stellen. Das war ein toller Erfolg und eine wahnsinnige Wertschätzung der Rolle Leipzigs für das Gelingen des Systemumbruchs 1989/90.

In der Ratsversammlung zum Haushalt im März wurde schon viel zum Denkmal-Prozess – auch zum Scheitern des ersten Versuchs – gesagt, das möchte ich an der Stelle nicht alles nochmal wiederholen. Was mir aber aus der März-Sitzung besonders im Gedächtnis geblieben ist, sind zwei Punkte: Zum Einen der Vorwurf, dass die Menschen hier nicht gefragt worden seien und zum Anderen, dass der Siegerentwurf nicht allen gefalle.

Zum ersten Punkt: Es gab einen Bürgerbeteiligungsprozess und auch einen klaren Willen für das Denkmal. Eine repräsentative Befragung von 2018 hat ergeben, dass 80 Prozent aller Leipzigerinnen und Leipziger und 70 Prozent aller Bundesbürger:innen ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig befürworten. Das Verfahren wurde federführend von der Stiftung Friedliche Revolution begleitet. Dafür wurde hier in Leipzig seinerzeit eigens ein Bürgerrat aus 35 interessierten Leipziger:innen gebildet. Ganz ehrlich: Das war sehr viel mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz als bei vielen anderen Entscheidungen, die wir hier treffen. Und dass dafür eine repräsentative Auswahl aus den Bewerbungen interessierter Bürger:innen getroffen werden musste, weil es schlichtweg nicht möglich ist, sowas mit 500 Menschen zu machen, sollte dabei auch klar sein.

Zum zweiten Punkt: Es ist eigentlich vollkommen irrelevant, ob mir persönlich der Entwurf gefällt oder nicht. Ganz ehrlich: Mir gefallen weder die Demokratieglocke noch das Wagner-Denkmal – beantrage ich deswegen deren Abriss? Natürlich nicht! Ein Denkmal darf kontrovers sein und anecken, es darf provozieren und Denkanstöße geben. Das ist die große Errungenschaft unserer Demokratie, dass Denkmäler nicht mehr mit bloßen Monumenten gleichgesetzt werden, wie es in früheren Zeiten der Fall war. Und dass wir – auch kritisch – darüber ins Gespräch kommen können.

Als SPD-Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass mit den vorliegenden Änderungsanträgen ein Kompromiss der verschiedenen Positionen gesucht wird und können uns diesem grundsätzlich anschließen. Zu bedenken geben möchten wir allerdings, dass die in den Änderungsanträgen vorgeschlagenen Parolen nicht umfassend die Pluralität der damals erhobenen Forderungen wiederspiegeln – Forderungen nach einem sogenannten „Dritten Weg“ zum Beispiel finden in den beispielhaften Vorschlägen bislang keinen Raum, doch auch sie gehörten zur Friedlichen Revolution und dem Protest auf der Straße 1989/90 dazu. Wir wünschen uns deswegen eine größere inhaltliche Bandbreite der abgebildeten Parolen und regen an, in deren Auswahl Expert:innen aus dem Stadtgeschichtlichen Museum oder Zeitgeschichtlichen Forum miteinzubeziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Wir haben hier in anderen Kontexten in den vergangenen Monaten immer wieder über die Freiheit der Kunst gesprochen: Diese gilt ebenso für das Denkmal. Ich persönlich sehe in dem Entwurf viel Potenzial. Durch die teilweise Bespielung mit authentischen Parolen von ´89 wird nun auch der historische Bezug noch deutlicher, ohne eigenen Projektionsraum zu nehmen.

Wir betonen hier immer wieder den Mut der Menschen 1989/90. Deswegen mein Aufruf an uns alle hier: Lassen Sie uns zusammen mutig sein, lassen Sie uns den mutigen Menschen hier in Leipzig endlich das lang geplante Denkmal setzen und lassen Sie uns dem Denkmal eine Chance geben!