Beschlussempfehlung

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Markkleeberg gemeinsam die Voraussetzungen für die Bewerbung der Stadt Markkleeberg zur Landesgartenschau auf dem agra-Ausstellungsgelände und dem agra-Park zu eruieren. Dieses Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2022 zur Kenntnis gegeben.
  2. Der OBM setzt sich bei Bund und Land dafür ein, dass Planungen und Baumaßnahmen zur Sanierung und Tieferlegung der maroden Brücke B2/B95 beschleunigt werden.
  3. Zur Einbeziehung des gesamten ehemaligen Herfurthschen Parkes wird eine Vereinbarung zwischen den Kommunen abgeschlossen.
  4. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls wiederherzustellende Gewässerverbindung der Pleiße und Mühlpleiße, als Behebung der landschaftsverändernden Einflüsse des Braunkohletagebaus, sind in der überregionalen Fortschreibung des WTNK zu berücksichtigen.
  5. Es ist zu prüfen, ob die Einbeziehung des ehemaligen agra-Ausstellungsgeländes auf Leipziger Gemarkung einer Landesgartenschau entgegensteht.

Begründung

Der Agra-Park samt Bebauung zeugen von der einst reichhaltigen Kultur des Leipziger Südraumes, von der vieles im Braunkohlentagebau untergegangen ist. Ein bereits erarbeitetes Konzept der Stadt Markkleeberg belegt die Machbarkeit einer überregionalen Schau, lediglich die den Park (noch) durchschneidende Streckenführung der Bundesstraße B2/B95 stellt sich als Hindernis für die Vergabe einer Gartenschau dar.

Mit der durch Freistaat Sachsen und Bund im September 2021 getroffenen Vereinbarung wird nunmehr die Tieferlegung – und nicht nur ein Ersatzbau der Brücke – gesichert. Damit würde der Weg frei für eine erneute Bewerbung, in die das agra-Gelände einbezogen werden muss.

Zur Abrundung einer Markkleeberger LAGA-Antrages sollte das gesamte Gelände des ehemaligen Herfurthschen Parkes einbezogen werden, um die Wirkung und Funktionalität der Tieferlegung der B2 erlebbar zu machen. Der Kernbereich der potenziellen LAGA auf würde auf Markkleeberger Gelände liegen.

Offen ist, ob zur Ergänzung der erforderlichen Ausstellungsbereiche auch noch auf das ehemalige agra-Ausstellungsgelände zurückgegriffen werden muss und sich dies mit dem Charakter einer LAGA vereinbaren lässt.

Neben der B2-Brücke ist es unterstützenswert, eine weitere Landschaftsreparatur zum Gegenstand der LAGA zu machen: die weitgehende Wiederherstellung der Gewässerstruktur von Pleiße und Mühlpleiße. Ein Projekt, welches Gegenstand eines nachhaltigen WTNK des Leipziger Neuseenland sein sollte.

Beschlussvorschlag

Der OBM wird beauftragt, gegenüber LVB und MDV darauf hinzuwirken, dass für einen Testzeitraum von einem Jahr in den Schwachverkehrszeiten gemäß Nahverkehrsplan (NVP) (zweite Fortschreibung – VI-DS-08001) von Montag bis Sonnabend in den Zeiträumen von 19.30 bis 06.00 Uhr und am Sonntag ganztägig eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen und Bussen in der Tarifzone 110 ermöglicht wird. 

Rechtzeitig nach Ablauf des Testzeitraums wird dem FA Stadtentwicklung und Bau/dem Stadtrat eine schriftliche Auswertung vorgelegt und ein Vorschlag unterbreitet, ob das Modellprojekt dauerhaft durch LVB und MDV übernommen werden kann.

Begründung

Die Neufassung des Antrages übernimmt den Verwaltungsstandpunkt mit der Ergänzung bzgl. einer schriftlichen Auswertung nach Ablauf des Testzeitraums.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 unter Beibehaltung der Angebote des Leipziger Tanztheater e.V. und „suedpol – Mobile Jugendarbeit“ des Jugendhaus Leipzig e.V. als perspektivischen zweiten Standort des gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn zu sichern.
  2. Dazu werden in einem ersten Schritt umgehend die notwendigen baulichen Schwachstellen behoben, um einen weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern.
  3. Die Verwaltung wird sich im Jahr 2022 mit der IG Lößnig und dem neuen Träger des gemeinwesenorientierten Zentrums (DRK Kreisverband Leipzig) dazu verständigen, welche künftige Trägerschaft (gleicher Träger wie Moritzhof oder Trägerkooperation) sowohl zielgruppenspezifische als auch gemeinwesenorientierte Arbeit leisten kann. Hierbei werden die gewonnenen Erkenntnisse des Betriebs des neuen Zentrums im Moritzhof in die konzeptionelle Weiterentwicklung einbezogen.
  4. Für die Sanierung und perspektivische Erweiterung des Objektes wird im Jahr 2022 eine Vorplanung und konkrete Kostenermittlung für eine umfassende Sanierung des Gebäudes vorgenommen.
  5. Auf Grundlage dieser Vorplanung werden im Doppelhaushalt 2023/24 entsprechende Planungsmittel zur Verfügung gestellt und eine Sanierung im Jahr 2025 umsetzen zu können.

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat entschieden, das geplante gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn (DöLöDö) im Einkaufszentrum Moritzhof in die Trägerschaft des DRK, Kreisverband Leipzig zu geben. Hier sollen entsprechend des im Mai 2020 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes (Nr. VI-DS-05781-NF-01) Angebote der Familienbildung, der Senior*innenarbeit, Schuldner*innen- und Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung, Migrationsberatung sowie vielfältige Kultur- und Nachbarschaftsangebote einen Platz finden.

Von der IG Lößnig, die die im Stadtteil aktiven Akteur*innen bündelt, wurde der Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 mehrfach als Wunschort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum ins Gespräch gebracht.

Dieser Ort wird seit Langem durch das Leipziger Tanztheater genutzt. Dessen Aktivitäten umfassen tänzerische Früherziehung, zeitgenössischen Tanz für Kinder, Senior*innentanz und eine Kooperation mit dem Werner-Vogel-Schulzentrum. Weiterhin sind die Säle eine Produktionsstätte für Tanz verschiedener Ensembles.

Seit Oktober 2020 nutzt das Streetworkangebot des Jugendhaus e. V. laut Beschluss des Stadtrates die Räume in der Johannes-R.-Becher-Straße.

Im April 2021 wendete sich die IG Lößnig mit einem Brief an Stadträt*innen und Verwaltung. Darin heißt es: „Ein alleiniges Ansiedeln eines Stadtteilzentrums am Mietobjekt Moritzhof wird unsererseits als sehr ungeeignet eingeschätzt, da eine Raumnutzung im Moritz-Hof durch Jugendliche und Jugendgruppen großes Konfliktpotential birgt. Die Errichtung eines Kontaktladens im Objekt Moritzhof ist für die Mobile Jugendarbeit nicht geeignet (Niedrigschwelligkeit, Eingang über und Nähe zum Moritzhof).“

Die Antragsteller*innen schließen sich dieser Position an und schlagen vor, mit dem Objekt Johannes-R.-Becher-Straße 22 einen zweiten Standort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum zu etablieren. Kurzfristig ist dazu die Behebung der gröbsten baulichen Mängel notwendig, um den weiteren Verfall des Gebäudes durch den Eintritt von Wasser zu stoppen. Dies sollte mit überschaubarem Mittelaufwand und ohne weitere Planungsleistung umsetzbar sein und aus den verfügbaren Instandhaltungsmitteln des Liegenschaftsamtes finanzierbar sein. Mittelfristig braucht es eine Sanierung des Objektes, zudem kann eine Erweiterung geprüft werden. Dazu braucht es zunächst eine Vorplanung und Kostenschätzung, um die konkrete Planungsleistung in 2023 in die Wege zu leiten. Diese ist wie die anschließenden Sanierungskosten im Doppelhaushalt 2023/24 einzuplanen.

Parallel dazu wird das neue Gemeinwesenzentrum im Moritzhof seinen Betrieb aufnehmen. Die Praxis wird zeigen, wie die unterschiedlichen Zielgruppen die neuen Räumlichkeiten annehmen und miteinander in Austausch treten werden. Aus diesen Erkenntnissen heraus sollte dann in Kooperation mit der IG Lößnig und den anderen vor Ort tätigen Trägern, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit, die konzeptionelle Nutzung der Johannes-R.-Becher-Straße ebenso wie die Frage der künftigen Trägerstruktur diskutiert werden. Ein trägerübergreifendes Kooperationsmodell der erfahrenen und vor Ort engagierten Träger wäre hier im Sinne des Gemeinwesens und der vielfältigen Zielgruppen wünschenswert.

Eine Vermischung der Diskussion um das gemeinwesenorientierte Zentrum mit dem Offenen Freizeittreff Paradise der Kindervereinigung Leipzig lehnen die Antragsteller*innen explizit ab. Dieser Schwerpunktraum weist vielfältige Bedarfe auf, denen es künftig mit unterschiedlichen, vor allem aber auch umfangreicheren Angeboten zu begegnen gilt. Hier wäre im Hinblick auf die nächste Kinder- und Jugendförderung 2023/24 und vollkommen unabhängig von der Entwicklung des gemeinwesenorientierten Zentrums im Moritzhof ein personeller Aufwuchs des Trägers des OFT Paradise notwendig und wünschenswert, um die Potenziale des genutzten Objektes mit seinen zahlreichen Räumlichkeiten effektiver und für mehr interessierte Besuchergruppen und Angebote parallel nutzen zu können.

Laut einem LVZ-Bericht gibt es für Frauen in der Eilenburger Stadtwehr einfach keinen Platz. Mit Verweis auf geltende Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen wurde in einem offiziellen Ablehnungsbescheid für eine weibliche Bewerberin festgehalten: „Weder Umkleide- noch Duschräume sind für weibliche Personen im Objekt vorhanden.“ 

Es gibt in Sachsen offensichtlich viele Feuerwehren, die keine separaten Umkleide- und Duschräume haben. Die Aufnahme von Frauen wurden trotzdem nicht verwehrt. Vielmehr sind die meisten Wehrleiter froh, auch Frauen in ihren Feuerwehren zu haben.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

2.               Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

3.               Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

4.               Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

5.               Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Antwort der Verwaltung

Vorbemerkung:

Der Wortlaut der aufgeworfenen Fragen steht aus Sicht der Branddirektion nicht zielführend im Kontext zum einführenden Sachverhalt. Der Sachverhalt, unter Bezugnahme auf einen Artikel der LVZ, zielt auf eine Tätigkeit im Bereich Einsatz ab. Die Branddirektion, als Organi­sationseinheit der Stadtverwaltung Leipzig, bildet unterschiedliche Arten der Beschäftigung ab, in welchem weibliche Personen tätig werden können. Neben dem klassischen Einsatz­dienst im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehren, ist eine Vielzahl an weiblichen Beschäftigten im administrativen Bereich tätig. Um die Fragen, im Wesen orientiert an den Sachverhalt, beantworten zu können, wurde lediglich der Einsatzdienst sowie die Freiwilligen Feuerwehren betrachtet.

1.)    Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

Im Bereich des Einsatzdienstes innerhalb der Branddirektion sind weibliche Personen in folgender Anzahl beschäftigt bzw. ehrenamtlich tätig (Stand 31.12.2021):

– abwehrender Brandschutz: 1 Frau

– Rettungsdienst (BD): 9 Frauen

– Freiwillige Feuerwehr:

 – aktiver Einsatzdienst: 62 Frauen

 – Alters- und Ehrenabteilung: 64 Frauen

 – Jugendfeuerwehr: 84 Frauen

Eine Verlaufsprognose der zurückliegenden Jahre kann nicht erstellt werden, da die Daten jeweils aktuell gehalten werden.

2.)    Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

Weder im Rahmen des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis, noch im Bereich der ehren­amtlichen Tätigkeit, mussten Bewerberinnen auf Grund eventuell nicht eingehaltener Rechts- und/oder Arbeitsschutzverordnungen abgelehnt werden.

3.)    Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

Ein ggf. bestehender Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf zur lückenloser Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann pauschal nicht beziffert werden. Eventuell bestehende Mängel sind abhängig von der jeweiligen Gebäudestruktur und den örtlichen Gegebenheiten. Mängel, welche die Ablehnung von Personal, insbesondere weiblichen Personal, bedingen würden, bestehen nicht bzw. schaffen hier organisatorische Lösungen Abhilfe.

4.)    Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes gibt es kaum Unterschiede zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, da sich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes an der zu verrichtenden Tätigkeit und nicht an der Beschäftigungseigenschaft orientieren. Lediglich die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Tiefe der      Aus­gestaltung von Maßnahmen unterscheidet sich marginal. Während die Dienststellen der Berufsfeuerwehr im klassischen Sinn Arbeitsstätten darstellen und somit die Arbeitsstätten­richtlinie zwingend anzuwenden ist, ist eine Anwendung dieser im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr nicht verpflichtend, wenngleich die Branddirektion stets bestrebt ist, die Bestimmungen analog anzuwenden.

5.)    Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Innerhalb der, an die jeweilig vertraglich gebundenen Leistungserbringer im Rettungsdienst überlassenen, Rettungswachen im Stadtgebiet Leipzig geben es momentan die           Beding­ungen her, Männern und Frauen die Arbeit innerhalb dieser zu ermöglichen. In einigen Wachen z. B. der Rettungswache Ost (Theodor-Neubauer-Straße) oder der Rettungswache West (Zschochersche Straße) wurden entsprechende Umbauten und auch zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um weiteres weibliches Personal beschäftigen zu können bzw. die Bedingungen für bereits bestehendes Personal zu verbessern. Wenngleich die Situation in den Rettungswachen nicht immer optimal ist, sind dies letztlich nur überbrückende Lösungen, die bis zum Neubau der Rettungswachen und Rettungszentren Abhilfe schaffen können. Mit Inbetriebnahme der neuen Rettungswacheninfrastruktur werden sich die Voraussetzungen signifikant verbessern.

Nach dem Oktobersturm am 20.10.2021 wurden Straßen nahezu vorbildlich innerhalb von 24 Stunden fast komplett von umgefallenen Bäumen und größeren Ästen beräumt. Wege in Wäldern und Parks, die häufig auch als Schul- und Arbeitswegstrecken genutzt werden, waren dagegen noch Mitte November 2021 nicht wieder befahrbar und durch umgestürzte Bäume blockiert. Erst nach Anfragen aus dem politischen Raum wurden zumindest Schneisen in die querliegenden umgestürzten Bäume gesägt und die Wege so wieder befahrbar gemacht. Der anfragenden Fraktion ist bewusst, dass oberste Priorität die Befahrbarkeit von Straßen hat, damit Rettungsdienste durchkommen, dennoch sollten, bevor sich anschließend um umgefallene Bäume auf Wiesen gekümmert wird, Wege wieder befahrbar gemacht werden.  

Wir fragen daher an:

1.     Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

a.     Wer unterstützt bei der Beräumung?

2.     Gibt es eine Priorisierung  nach der Wegeverbindungen in Parks und Wäldern sowie Radwege abseits von Straßen beräumt werden, sofern die Straßen wieder befahrbar sind?

a.     Wenn nein, wird ein solcher für zukünftige Unwetterereignisse erarbeitet?

b.     Ist es dabei denkbar, dass die Feuerwehr auch bei der Beräumung in Parks und Wäldern unterstützt?

Antwort der Verwaltung

Frage 1:

Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

Es besteht eine klare Priorisierung bei der Beräumung in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential und vom Standort der Bäume.

Die höchste Priorität bei der Beseitigung von Sturmschäden hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig. Um diese gewährleisten zu können, müssen vor allem gebrochene Äste und beschädigte Kronenteile, die noch in den Bäumen hängen und eine potentielle Gefahr darstellen, prioritär entfernt werden. Bäume, die durch den Sturm angeschoben wurden oder sich im Nachbarbaum verfangen haben, müssen ebenso beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bäume kurzfristig wiederherzustellen und diese atypischen Gefahrensituationen rasch zu beseitigen.

Diese Schäden werden in einem ersten Schritt nach Kenntnis, Lage und Gefahrenpotential aufgenommen und durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, durch die im Rahmenvertrag Baumpflege gebundenen Firmen sowie weiteren Fachfirmen mit freien Kapazitäten beseitigt.

Akute Gefahrensituationen während des Sturms werden insbesondere durch die Branddirektion der Stadt Leipzig und die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen bearbeitet. Dies betrifft vor allem öffentliche Straßen, Geh- und Radwege.

Aufgrund der flächendeckend im gesamten Stadtgebiet zu verzeichnenden Sturmschäden, ist die Aufnahme und Beräumung der Sturmschäden im Nachgang des Sturmes mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Die damit einhergehende Auslastung sämtlicher beteiligter Akteure hat sich auf die Beräumung des Sturmholzes ausgewirkt.

Da von liegendem Holz im Einzelfall auch eine Gefahr ausgehen kann, ist auch die Beräumung von umgestürzten Bäumen z. B. auf Wiesenflächen, zur Beseitigung atypischer Gefahren erforderlich.

Frage 2:

Gibt es eine Priorisierung nach der Wegeverbindungen in Parks und Wäldern sowie Radwege abseits von Straßen beräumt werden, sofern die Straßen wieder befahrbar sind? Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

In Park- und Grünanlagen ergeben sich folgende Prioritäten für die Beseitigung von Sturmschäden:

1. Priorität:  gewidmete Wege und Hauptwege

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

2. Priorität:  stark frequentierte Park- und Grünanlagen sowie Spielplätze

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

3. Priorität:  Parkwege mit Verbindungsfunktion

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

4. Priorität:  sonstige Wegeverbindungen und Gehölzbestände in Park- und 

                    Grünanlagen

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

Auf Flächen des Stadtforstes ergeben sich folgende Prioritäten für die Beseitigung von Sturmschäden:

1. Priorität:  Beseitigung akuter Gefahren an öffentlichen Straßen, Geh- und 

                    Radwegen

                    Ausführende: Feuerwehr Leipzig

2. Priorität:  Wildpark Leipzig mit seinen Wegen und Gehegezäunen

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

3. Priorität:  Beräumen von Waldwegen- Hauptwegenetz

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten; Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar), 

                    Forstdienstleistungsfirmen im Auftrag der Abteilung Stadtforsten

4. Priorität:  Beräumung des Netzes der gesamten, betroffenen (Neben-) Waldwege

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

5. Priorität:  Beräumung des Reitwegenetzes

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

a) Wenn nein, wird ein solcher für zukünftige Unwetterereignisse erarbeitet?

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b) Ist es dabei denkbar, dass die Feuerwehr auch bei der Beräumung in Parks und Wäldern unterstützt?

Die Feuerwehr wird nach dem Sächsischen Brand-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzgesetz im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig.

In Zusammenhang mit Sturmereignissen o. Ä. wird die Feuerwehr daher nur unmittelbar bei der Beseitigung der Gefahren (herabhängende Äste über Kita, umgefallene Bäume auf Autos, usw.) tätig. Dazu kann die Gefahr u.a. beseitigt oder die Einsatzstelle abgesperrt werden. Ein Beräumen der Schadensstelle wird durch die Feuerwehr nicht durchgeführt, da dies keinen Bestandteil der Gefahrenabwehr darstellt.

Im Oktober 2021 hat der Leipziger Oberbürgermeister einen zweistündigen Bürgerrundgang im Leipziger Westen mit verschiedenen Akteuren unternommen
Schwerpunkte waren dabei die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,  die Aufenthaltsqualität auf Plätzen, Gehwegbreiten, Tempo 30-Zonen, Fußverkehr an Baustellen und verkehrsberuhigte Bereiche , sowie Fußgängerzonen.
Der Ökolöwe macht sich aktuell für eine „Autofreie Merseburger Straße: Fußgängerzone statt Parkplätze“ und für autofreie Straßen in jedem Stadtviertel stark.
 
Wir möchten anfragen:
1.               Welche der beim Bürgerrundgang zahlreich vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Verwaltung als umsetzungsreif an und wie ist der aktuelle Stand zu diesen Vorschlägen?

2.               Wie steht die Stadt zur Forderung nach autofreien Straßen in jedem Stadtviertel?
An welchen Stellen in welchen Stadtteilen sieht die Verwaltung hierfür Potential? Wie kann hier eine geeignete Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen von „Leipzig weiter denken“, erfolgen?

3. Sieht die Verwaltung in den Stadt- und Ortsteilen durch verkehrsberuhigte Bereiche auch Potential für die Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie?

Antwort der Verwaltung

1. Welche der beim Bürgerrundgang zahlreich vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Verwaltung als umsetzungsreif an und wie ist der aktuelle Stand zu diesen Vorschlägen?

Aus dem Bürgerrundgang resultierten eine Reihe von Vorschlägen, folgende sieht die Verwaltung bereits als umsetzungsreif an:

Baustelle Odermannstraße/Gemeindeamtsstraße

Tempo-30 in der Odermannstraße: Für den Bereich des Horts der Nachbarschaftsschule wird eine Anordnung von Tempo 30 von Mo-Fr 6-18 Uhr in der Odermannstraße vorbereitet.

Fußgängerverkehr an Baustellen: Die Baustelle an der Odermannstraße wurde geprüft und entsprechend der Festlegung Maßnahmen eingeleitet, die die optimal mögliche Fläche für den Fußverkehr bereithält.

Allgemein wird das Thema dahingehend aufgegriffen, dass bei allen zukünftigen Baumaßnahmen noch stärker auf die Belange des Fuß- und Radverkehrs geachtet wird. Hierzu werden auch die Bauleiterinnen und Bauleiter sowie die ausführenden externen Firmen noch einmal sensibilisiert.

Knoten Endersstraße/Merseburger Straße

Hier wird sowohl am westlichen als auch am östlichen Arm der Endersstraße eine Anordnung für Fußgängerüberwege umgesetzt.

Darüber hinaus wurde festgelegt: Um zu prüfen, ob besonders schutzbedürftige Menschen eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, ist maßgebend, dass der Streckenabschnitt an einem empfohlenen Schulweg liegt.

Zugang Karl-Heine-Platz/Aurelienstraße

Das Markieren von Parkzu- und -ausgängen kann eine schnelle Lösung sein, auf die Problemlage des Parkens vor dem Platzzugang adäquat zu reagieren. Daher wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der AG Fußverkehrsförderung bereits Entwürfe entwickelt, um durch eine Markierung eine weitestgehende Zugänglichkeit zu erreichen. Zudem wurde eine verwaltungsinterne Abfrage veranlasst, um stadtweit Problemstellen zu ermitteln. Diese Markierung stellt jedoch keine verkehrsrechtliche Anordnung dar, sondern soll durch ihre optische Gestaltung eine zusätzliche Sensibilisierung erzeugen, hier nicht zu parken. Die Markierungslösung kann in Anliegerstraßen auch noch mit Fahrradbügeln auf der Fahrbahn ergänzt werden. Dadurch entsteht eine Verbindung mit dem Aktionsprogramm Radverkehr, Handlungsfeld 7, Maßnahme 57 (Fahrradabstellanlagen an Parkeingängen). Auf dieser Grundlage werden beginnend in 2022 Maßnahmen schrittweise umgesetzt.

Autofreie Freisitzstraße Merseburger / Ecke Aurelienstr.

Im 1. Halbjahr 2022 wird die Merseburger Straße am Knoten zur Aurelienstraße abgepollert und im letzten Abschnitt ein Halteverbot angeordnet, um das notwendige Wenden zu gewährleisten.

Hierzu befindet sich auch ein Antrag des SBB Alt-West im Verfahren. Der Verwaltungsvorschlag wird hier ebenso eine mögliche Umgestaltung aufgreifen. lm Rahmen des Antrags sollen die Möglichkeiten der Verbesserung der städtebaulichen Qualität des öffentlichen Raums der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine-Straße und Lützner Straße unter Einbeziehung von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Stadtteilakteuren untersucht und erste Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.

2. Wie steht die Stadt zur Forderung nach autofreien Straßen in jedem Stadtviertel?
An welchen Stellen in welchen Stadtteilen sieht die Verwaltung hierfür Potential? Wie kann hier eine geeignete Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen von „Leipzig weiter denken“, erfolgen?

Im Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 wurden mit dem Querschnitts- und Schlüsselthema Aufteilung Verkehrsraum die Prioritäten bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums so verteilt, dass die Leistungsfähigkeit des MIV nicht mehr als prioritäre Planungsgrundlage zur Gestaltung von Straßenräumen dienen kann. Stattdessen müssen ein leistungsfähiger und verlässlicher ÖPNV, ein sicherer und attraktiver Fuß- und Radverkehr und funktionierende Andienkonzepte gewährleistet werden (Mobilitätsstrategie 2030: Anlage II-E). Dieses Querschnittsthema wird die in den Handlungsfeldern gelisteten Maßnahmen durchgängig begleiten und beeinflussen, sodass in diesem Rahmen autofreie Straßen auch in Frage kommen können. „Leipzig weiter denken“ berät hier im Rahmen des vorzulegenden Beteiligungskonzeptes. Das Beteiligungskonzept zur Mobilitätstrategie ist in der 7. Sitzung des Forums für Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement (08.02.2021) beraten und in der Ratsversammlung vom 23.06.2021 beschlossen worden.

Auch in der im Oktober beschlossenen Fußverkehrsstrategie (VII-DS-06011) wird eine gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums durch das Ziel 4 berücksichtigt. Ein aktuelles Beispiel für die Evaluierung einer autofreien Straße ist die bereits erwähnte Merseburger Straße zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße.

Nach dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie wird es jedoch keine gleichmäßige Verteilung autofreier auf jeden Stadtteil geben. Es bleiben individuelle Einzelentscheidungen für die jeweiligen Straßenabschnitte, die auch mit rechtlichen Abwägungen evaluiert werden müssen und bei der eine Beteiligung mit Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Stadtteilakteuren stattfinden wird.

3. Sieht die Verwaltung in den Stadt- und Ortsteilen durch verkehrsberuhigte Bereiche auch Potential für die Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie?

Das Potential für die Stärkung des Einzelhandels durch verkehrsberuhigte Bereiche ist stark von der Art des Einzelhandels abhängig, aber auch von der Einwohnerdichte und den vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten. Kleinere Nahversorger in den innerstädtischen Bereichen werden sehr häufig zu Fuß oder mit dem Rad erschlossen. Hier haben verkehrsberuhigte Bereiche momentan höheres Potential zur Stärkung. Bei größeren Nahversorgern hingegen wird häufiger das Auto als Transportmittel genutzt, jedoch ist auch hier ein Trend hin zu mehr Fuß- und Radverkehr zu erkennen, besonders bei Nahversorgern in Quartieren mit einer hohen Einwohnerdichte, wie bspw. am Lindenauer Markt.

Es gibt keine allgemeingültige Aussage über den Einfluss von verkehrsberuhigten Bereichen zu den umliegenden Einzelhandelsstandorten. Ein positiver Einfluss ist jedoch deutlich auf die Gastronomie zu erkennen, vor allem, wenn diese zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen.

Mit dem beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario und dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030, durch die der Umweltverbund gestärkt werden soll, wird auch der Erschließungsverkehr vom Einzelhandel neu gedacht werden müssen. Dabei sieht die Verwaltung vor allem bei der Erschließung von kleinerem Einzelhandel und kleineren Nahversorgern Potential zur Stärkung durch verkehrsberuhigte Bereiche. Durch die Stärkung des Umweltverbundes, bspw. durch den Bau von Fahrradabstellanlagen für Lastenräder oder neue Mobilitätsstationen, wird sich auch die Verkehrsmittelwahl des Einkaufsverkehrs ändern und verkehrsberuhigten Bereichen auch bei größeren Nahversorgern eine stärkere Rolle zukommen. Diese siedeln sich bereits zunehmend an schon vorhandenen verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen an. Zwischen 2011 und 2018 wuchs z.B. die Zahl der Supermärkte in der Innenstadt von 7 auf 11.

Auf Antrag der SPD-Stadträte Christopher Zenker und Prof. Dr. Getu Abraham hat die Ratsversammlung am 24.02.21 einstimmig bei wenigen Enthaltungen den Verwaltungsstandpunkt zur Aufwertung des Fockebergs beschlossen.  

Danach wollte die Stadtverwaltung auf dem Fockeberg im Eingangsbereich Fahrradabstellmöglichkeiten und an der Auffahrt eine neue Sitzgelegenheit mit Tisch bis zum IV. Quartal 2021 realisieren. Die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten sollen freigehalten und die vorhandenen Sitzgelegenheiten ebenfalls bis Ende IV. Quartal 2021 repariert werden. 

Darüber hinaus wollte die Stadtverwaltung bis zum IV. Quartal 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand zu den beschlossenen Maßnahmen Fahrradabstellmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Sichtschneisen?
  2. Wann wird das Konzept zur Sicherung und Nutzung des Fockebergs unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt?

Antwort der Verwaltung

  1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand zu den beschlossenen Maßnahmen Fahrradabstellmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Sichtschneisen?

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, hat im Jahr 2021 im Rahmen der Gefahrenbeseitigung den Rückbau der Metalltreppe im südlichen Hangbereich im Herbst 2021 vorgenommen.

In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich, wurde ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können die Besucher des Fockebergs auf der Rundbank Platz nehmen.

Das Hauptaugenmerk seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, wurde auf die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs gelegt. Die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund.

Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges von den Forstwirten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Abt. Stadtforsten, beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich ist.

Für 2022 ist der Aufbau von zwei rollstuhlgerechten Sitzmöglichkeiten geplant, um allen Erholungssuchenden ein Angebot zu unterbreiten.

  1. Wann wird das Konzept zur Sicherung und Nutzung des Fockebergs unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt?

Mit der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wurde im Amt für Stadtgrün und Gewässer begonnen. Derzeit werden Vorabstimmungen mit den beteiligten Ämtern geführt, um die Planungsgrundlagen für das Nutzungskonzept zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Planunterlagen und erster Entwicklungsideen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, vorzugsweise zu Beginn des 2. Quartals als Freiluft-Veranstaltung vor Ort.