Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

unser Antrag zum Doppelhaushalt 21/22 verfolgte das Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Unterstützungsangebote für die digitalisierten Bürgerservice-Leistungen bereitzustellen.

Mit der Umsetzung des neuen Bürgerserviceamtes zum 1.1.2022 freuen wir uns, dass unsere Anregung aufgenommen wurde und durch Umstrukturierungen Personal für diese Unterstützungsangebote sei es für die Nutzung von eID-Stationen oder andere digitalisierten Leistungen nunmehr zur Verfügung stehen. Herrn Bürgermeister Bonew wird es freuen, dass dafür keine zusätzlichen Personalkosten entstanden sind bzw. entstehen werden.

Herr Hörning hat zugesagt, zum Ende des Jahres die Nutzung dieses Angebots zu evaluieren und ggfs. nachzusteuern.

Wir ziehen somit unseren Antrag zurück und danken nochmals für die Berücksichtigung des Sachverhalts.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion „Freibeuter“.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

[vormalige Ziffer 2.] zur Reduzierung des Rückstaus bei Veranstaltungen mit dem Betreiber den Pachtvertrag bezüglich der Flächen 1 und 2 mit dem Ziel nach zu verhandeln, dass der Kassiervorgang beschleunigt wird und ausschließlich auf dem Parkplatz und nicht im öffentlichen Straßenraum stattfindet, sowie entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei wird überprüft ob der Parkplatz und besonders Einfahrt zum Parkplatz für seine Nutzung optimiert werden muss.

[vormalige Ziffer 2. zur Verpachtung Parkflächen 2 und 3 ist entfallen]

[vormalige Ziffer 3.] zur Vermeidung von Falschparken im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen eine entsprechende Bestreifung durch die Polizei und das Ordnungsamt zu veranlassen und sicherzustellen, dass dem Ordnungsamt an den entsprechenden Tagen dafür ausreichend Personal zur Verfügung steht. Der Veranstalter zeigt gegenüber der Veranstaltungsbehörde entsprechende Veranstaltungen in geeigneter Form an.

Dabei sollen Sicherheits- sowie Umweltaspekte im Vordergrund stehen und eine staufreie Nutzung der Rittergutstrasse und Gustav-Esche-Straße garantiert werden.

[vormalige Ziffer 4.] zur Lösung des Problems der fehlenden Parkplätze mit dem Betreiber Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Einrichtung eines Shuttleverkehrs zu einem größeren Parkplatz und einer finanziellen Beteiligung des Betreibers an den entstehenden Kosten. Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, schon auf der Webseite des Betreibers auf die Parkplatzknappheit und die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen und alternative Anreiserouten zu beschreiben.

[gänzlich neu] Um den Interessen der anderen Nutzer und dem Betreiber entgegen zu kommen, wird festgelegt den Kassiervorgang auf den Parkplätzen 1+2 erst ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu starten. Davon unbenommen ist es vorher bereits für ordnungsgemäßes und platzsparendes Abstellen zu sorgen. Um diese Regelung transparent zu machen wird im Eingangsbereich der beiden Parkplätze ein Hinweisschild aufgestellt und der Zusammenhang erläutert.

Nach 12 Monaten wird der Prozess evaluiert, in den Gremien besprochen und nachgesteuert.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

Der Petitionsausschuss legt zur Petition folgenden Alternativvorschlag vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Das Prüfergebnis wird bis Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt, eine Umsetzung soll bei positiver Prüfung bis Ende 4. Quartal 2022 erfolgen.

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit Partnern und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit ein leicht umsetzbares Konzept zu entwickeln, welches KITAs, Jugendzentren, u.ä. Einrichtungen sowie Familieninitiativen ermöglicht, geeignete Straßen in den Leipziger Stadtbezirken und Ortschaften temporär für den Durchgangsverkehr zu sperren und dort ein Spielangebot zu unterbreiten. Das Konzept soll darüber hinaus mit einer Kommission der Spielraumgestaltung erarbeitet werden.

Begründung

Gelegentlich werden in der Stadt Leipzig bestimmte Straßen für festliche Aktivitäten und Spielaktionen gesperrt und von Kindern, Jugendlichen sowie Familien als Aufenthalts- und Spielraum genutzt,  was sehr gut angenommen wird. Vorstellbar wäre nun, ein Konzept für das gesamte Leipziger Stadtgebiet zu entwickeln, welches vorsieht, dass aktive Elterninitiativen, interessierte Hausgemeinschaften, Jugendzentren oder KITAs, eine Spielstraßenpatenschaft in Ihrem jeweiligen Viertel übernehmen.

Mit Unterstützung geeigneter Partner, wie z.B. den örtlichen Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten oder Trägern der Jugendhilfe, könnten mindestens einmal im Monat ein geeigneter Straßenabschnitt für den Durchgangsverkehr gesperrt und damit wertvoller Platz für unsere jüngsten Leipziger geschaffen werden.

In vielen Städten Deutschlands und im europäischen Ausland werden schon seit 2002 vergleichbare Projekte umgesetzt. So läuft in Frankfurt am Main, Bremen und London das Spielen-auf-der-Straße-Konzept bereits sehr erfolgreich.

Es hat uns besonders in Zeiten der Corona-Pandemie gezeigt, in denen das Spielen auf Spielplätzen, im Sportverein, auf Schulhöfen und in der Kita gar nicht oder nur eingeschränkt möglich war/ist, wie wichtig das Spielen auf der Straße nicht nur Abwechslung und zusätzliche Spielmöglichkeiten, sondern auch die Chance, sich mit dem gebotenen Abstand im Freien treffen und trotz allem dem Spiel- und Bewegungsdrang nachgehen zu können.

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz

Beschlussvorschlag

Der Beschlusspunkt 6 wird folgendermaßen ergänzt:

6.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Raumstandardkonzept für ein zukunftsfähiges Bürokonzept für die Verwaltungszentren bis 2023 zu erarbeiten und in geeigneter Weise dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. Das Konzept soll die Ziele eines modernen Bürgerservice entsprechend der Vorlage VII-DS-00630-DS-01 sowie moderne Arbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8 verfolgen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der Gleichzeitigkeitsfaktor weiter (bspw. auf den Wert 0,7 bzw. 0,6) gesenkt werden kann, sofern die technische Ausstattung der Arbeitsplätze sowie eine vollständige digitale Aktenführung dies ermöglichen und ein Gesundheit förderndes Arbeiten dadurch unterstützt wird.

Folgender Beschlusspunkt wird ergänzt:

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass an den Verwaltungsliegenschaften sichere, überdachte Fahrradabstellplätze, in denen die Infrastruktur zum Laden vom E-Bikes vorgehalten wird, sowie Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden.

Begründung

Zu 6.) Mit einer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit besteht die Möglichkeit, dass mehr Angestellte die Angebote wie mobilen Arbeit bzw. Home-Office nutzen können. Die Stadtverwaltung würde dadurch die vorhandenen Räumlichkeiten effizienter nutzen und zudem Kosten sparen können. Grundvoraussetzung dafür muss allerdings sein, dass flächendeckend mobile Rechentechnik zur Verfügung steht und digitale Lösungen zur Aktenverwaltung bereitstehen, die auch eine den datenschutzrechtlichen Belangen entsprechende Bearbeitung von mitunter hochsensiblen, personenbezogenen Daten auch außerhalb von Verwaltungsliegenschaften ermöglichen.

Zu 8.) Die Stadt Leipzig bezeichnet sich als fahrradfreundliche Kommune und die Stadtverwaltung selbst fördert, dass ihre Beamten und Angestellten den Weg zur Arbeit mit dem Rad zurücklegen, weil das der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs dient und vor allem einen positiven Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn die Stadtverwaltung an bzw. in den Verwaltungsgebäuden auch eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die es attraktiv machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der Fraktion „Freibeuter“

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.  
  2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Markkleeberg gemeinsam die Voraussetzungen für die Bewerbung der Stadt Markkleeberg zur Landesgartenschau auf dem agra-Ausstellungsgelände und dem agra-Park zu eruieren. Dieses Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2022 zur Kenntnis gegeben.
  2. Der OBM setzt sich bei Bund und Land dafür ein, dass Planungen und Baumaßnahmen zur Sanierung und Tieferlegung der maroden Brücke B2/B95 beschleunigt werden.
  3. Zur Einbeziehung des gesamten ehemaligen Herfurthschen Parkes wird eine Vereinbarung zwischen den Kommunen abgeschlossen.
  4. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls wiederherzustellende Gewässerverbindung der Pleiße und Mühlpleiße, als Behebung der landschaftsverändernden Einflüsse des Braunkohletagebaus, sind in der überregionalen Fortschreibung des WTNK zu berücksichtigen.
  5. Es ist zu prüfen, ob die Einbeziehung des ehemaligen agra-Ausstellungsgeländes auf Leipziger Gemarkung einer Landesgartenschau entgegensteht.

Begründung

Der Agra-Park samt Bebauung zeugen von der einst reichhaltigen Kultur des Leipziger Südraumes, von der vieles im Braunkohlentagebau untergegangen ist. Ein bereits erarbeitetes Konzept der Stadt Markkleeberg belegt die Machbarkeit einer überregionalen Schau, lediglich die den Park (noch) durchschneidende Streckenführung der Bundesstraße B2/B95 stellt sich als Hindernis für die Vergabe einer Gartenschau dar.

Mit der durch Freistaat Sachsen und Bund im September 2021 getroffenen Vereinbarung wird nunmehr die Tieferlegung – und nicht nur ein Ersatzbau der Brücke – gesichert. Damit würde der Weg frei für eine erneute Bewerbung, in die das agra-Gelände einbezogen werden muss.

Zur Abrundung einer Markkleeberger LAGA-Antrages sollte das gesamte Gelände des ehemaligen Herfurthschen Parkes einbezogen werden, um die Wirkung und Funktionalität der Tieferlegung der B2 erlebbar zu machen. Der Kernbereich der potenziellen LAGA auf würde auf Markkleeberger Gelände liegen.

Offen ist, ob zur Ergänzung der erforderlichen Ausstellungsbereiche auch noch auf das ehemalige agra-Ausstellungsgelände zurückgegriffen werden muss und sich dies mit dem Charakter einer LAGA vereinbaren lässt.

Neben der B2-Brücke ist es unterstützenswert, eine weitere Landschaftsreparatur zum Gegenstand der LAGA zu machen: die weitgehende Wiederherstellung der Gewässerstruktur von Pleiße und Mühlpleiße. Ein Projekt, welches Gegenstand eines nachhaltigen WTNK des Leipziger Neuseenland sein sollte.