Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für den zwischen der 66.Schule und dem Robert-Blum-Berufsschulzentrum (BSZ) liegenden Schulhof schnellstmöglich (spätestens bis Ende 2022) und damit bereits vor der Schulsanierung der 66.Schule (geplant 2025/26) einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Schulhofes vorgezogen werden können. Das Robert-Blum-BSZ ist sachsenweit das einzige BSZ, das auch Förderschüler ausbildet und ist damit ein wichtiger Standort für gelebte Inklusion in der Stadt Leipzig. Eine adäquate und schülerfreundliche Nutzung des gemeinsamen Schulhofes von Robert-Blum-BSZ und 66. Schule ist deshalb unabdingbar damit dieser Schulhof ein Platz zum Verweilen und Entspannen für die Berufsschüler wird.

6.   Der Oberbürgermeister soll weiterhin prüfen, ob eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit UND (nicht oder) ein Bauspielplatz entstehen können. Beide Angebote sind dringend erforderlich für Kinder und Jugendliche in Mockau.

7.   Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dass bei der Standortsuche für den Aufbau eines Familienbildungsangebotes/Familienzentrums sowie für die Standortsuche für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Maßnahmen 2.8 und 2.9 Begegnungsorte weiterzuentwickeln) nicht nur vorhandene Standorte auf eine mögliche Nutzung geprüft werden, sondern ebenso Kaufoptionen von in Mockau bestehenden und zur Nutzung möglichen Gebäude.

8.   Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen und dem Jugendhilfeausschuss bis Ende drittes Quartal 2022 vorzulegen.

Begründung

Zu 5. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Mockau 2030+ (Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-06187) sieht vor, dass zwischen 2023 und 2028 eine Komplexsanierung der Schulgebäude der ehemaligen 66. Schule in der Rosenowstraße 56 2025/26 erfolgen soll, um das Gebäude anschließend für eine Schulerweiterung des Robert-Blum-Berufsschulzentrums (BSZ) zu nutzen. (Maßnahme 2.4 der Schulentwicklungsplanung).

Zu 6.+7. Das STEK Mockau 2030+ schreibt fest, dass zur Stärkung der Selbstbestimmung, der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein niederschwelliges Angebot unter Beteiligung der jungen Menschen im Ortsteil und der angrenzenden Akteure der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden soll, beispielsweise eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ODER ein Bauspielplatz (S. 99 sowie Maßnahme 2.9 Begegnungsorte weiterentwickeln).

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Bauen lässt sich viel. Gebäude, zum Beispiel. Dort sind wir aber noch nicht. Bauen lässt sich aber auch die Zukunft. Mit einem guten Konzept, beispielsweise.

2022 könnte das Jahr eines ebensolchen Konzeptes sein – und damit das ewige Wiedergänger-Thema „Verwaltungsunterbringung“ (und vielleicht auch abschließend) Fahrt aufnehmen.

Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten durfte sich der Rat immer wieder damit beschäftigen, dass diesbezüglich der Handlungsbedarf beständig wuchs, der Optionsraum hingegen nicht. Kontinuierlich ging der Zuwachs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung einher mit steigenden Mietkosten für Büroflächen.

Dennoch sollten wir uns nicht dazu verleiten lassen – auch wenn uns, gezwungenermaßen durch die Pandemie, in den vergangenen beiden Jahren ein deutliches „Mehr“ an Digitalität übergeholfen wurde –, den digitalen Umbruch Leipzigs dahingehend misszuverstehen, dass es nun keiner analogen Bürostrukturen mehr bedürfe.

Sicher, Desk-Sharing und Remote-Arbeit werden auch in der Leipziger Stadtverwaltung Themen der Zukunft sein. Das ist es auch, was wir mit unserem Änderungsantrag umgesetzt sehen möchten. Dennoch ist es vorausschauend, mit einem fundierten Ansatz darauf zu reagieren, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Platz benötigen, und ebendieser die Kostenspirale nicht ins Unermessliche treiben darf. Der Dreiklang des Haushaltsgrundsatzes ist in dieser Runde hinlänglich bekannt: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit.

Mit den im Papier vorgestellten Standortoptionen können wir zugunsten einer modernen Verwaltung nur gewinnen, nämlich:

–           neben dem Neuen Rathaus ein weiteres Herzstück für Leipzig als politischer Kommune;

–           ein effektives und effizientes Verwaltungsgebäude der kurzen Wege intern wie extern;

–           eine Schnittstelle von mehr und vor allem sichtbarer Bürgernähe;

–           ein Haus, den Wünschen der städtischen Bediensteten nach mehr Flexibilität und mobiler Arbeit entgegenkommt. Wir wollen, dass die mobile Arbeit bei der Stadtverwaltung eine noch stärkere Rolle spielt und schlagen deshalb auch eine Prüfung vor, ob und wie das Desk-Sharing noch intensiviert werden kann.

Der Verwaltung ist für die mühsame und detaillierte Aufbereitung der Prüfvorlage zu danken. Greifen wir diesen Ball jetzt selbstbewusst auf, um nicht – wie einmal der Soziologe Ulrich Beck in anderem Zusammenhang anmerkte – durch „verbale Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre“ das Thema „Verwaltungsunterbringung“ noch ein weiteres Jahrzehnt geschwätzig, doch ohne Ergebnis, am Laufen zu halten.

Mit unserem Änderungsantrag möchten wir zwei Punkte ergänzt haben:

–           Insbesondere zum Beschlusspunkt 6, wo es um den Gleichzeitigkeitsfaktor geht, möchten wir noch einmal den Fokus auf die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze legen sowie die sich daraus ergebenden Potenziale und Notwendigkeiten; dass man den Gleichzeitigkeitsfaktor deutlich senken kann als 0,8, beispielsweise auf 0,7.

–           Der zweite Punkt, den wir im Unterbringungskonzept verankert haben möchten, ist die fahrradfreundliche, gesundheitsfördernde Ausstattung der Verwaltungsgebäude.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag.

Vielen Dank.

Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

die Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind ein wichtiger Bestandteil in der Energiewende. Die Wohnungsbestände können dazu genutzt werden, um den Anteil der erneuerbaren Energie auszubauen und gleichzeitig die Mieter*Innen mit Öko-Strom (sog. Mieterstrom) zu versorgen.

Als Mieterstrom wird laut Gesetz Strom bezeichnet, der in Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter*Innen) in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird.

Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass der auf der Wohnanlage produzierte Solarstrom in der Wohnanlage oder im Quartier als Mieterstrom verwendet werden darf. Dies ist jedoch nur eine „halbe Quartierslösung“, da der Produktionsort des PV-Mieterstroms weiterhin das Wohnhaus sein muss. Dieses Hemmnis ist unverändert aus dem EEG 2017 (Erneuerbare Energiegesetz) übernommen worden. Ein echter Quartiersansatz wäre es gewesen, nicht nur den zulässigen Verbrauchsradius auf das Quartier zu erweitern, sondern auch z.B. das Dach des Parkhauses im selben Quartier als Standort einer PV-Mieterstromanlage zuzulassen. Auch die fehlende Definition des Quartierbegriffs lässt Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern über den Umfang und die Größe des Quartiers befürchten. Regelungen dazu, dass in den Beständen eines Wohnungsunternehmens produzierter Strom auf Bestände im Stadtgebiet ausgedehnt werden kann, fehlen ganz.

Um den Anreiz für die Wohnungsunternehmen zu geben, beim Umbau der Wohnungsbestände in den Quartieren noch stärker auf erneuerbare Energiequellen zu setzen, müssen die Regelungen des EEG und EnWG geändert werden.

Welche Regelungen zu ändern sind, dazu hat sich die LWB und L-Gruppe exemplarisch in den Stellungnahmen zum Verwaltungsstandpunkt geäußert. Diese können für eine Gesetzesänderungsinitiative über den Deutschen Städtetag von der Stadt Leipzig verwendet werden. Konkret sind das:
• barrierefreie Mieterstromlieferung auch über das Netz des Allgemeinen Versorgers und Befreiung von Netznutzungsentgelten
• gesetzliche Erleichterungen für ein Lieferkettenmodell unter Einbindung der kommunalen Energieversorger und
• Dass gesetzliche Erleichterungen für die messtechnischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag „Neuregelungen für Mieterstrom“.

Ich bin guter Hoffnung, dass der Deutsche Städtetag beim neuen Energie- und Wirtschaftsminister offene Türen einrennen wird und bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag in Form des Verwaltungsstandpunktes.

Vielen Dank!

Rednerin: Christina März, Stadträtin der SPD-Fraktion

Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister*innen
und werte Kolleg*innen,
liebe Gäste,

das Zentrum-Ost ist sicherlich nach den Stadtteilen in meinem Wahlkreis der schönste Stadtteil in Leipzig. Wer jetzt bei dieser Aussage nicht mitgehen kann, wofür ich natürlich Verständnis habe, der wird mir aber wahrscheinlich zumindest zustimmen, dass sich das Zentrum-Ost in den letzten 10 Jahren durchaus stark verändert hat.

Es wurden nach und nach viele Baulücken geschlossen und sogar relativ große Wohnviertel gebildet wie zum Beispiel entlang der Dresdner Straße.

Auch in den nächsten Jahren sind noch größere Bauprojekte in diesem Areal geplant und immer mehr jüngere Familien ziehen auch in dieses Gebiet.

Bei der Nachverdichtung wurden jedoch wieder einmal die Bedürfnisse der jüngeren Generation in Leipzig vergessen. Denn im Leipziger Zentrum-Ost gibt es keinen einzigen öffentlichen Spielplatz.

Wir wollen, dass dies nicht so bleibt, sondern auch in diesem Stadtteil diese kleine feine Versorgungslücke geschlossen wird.

Wir freuen uns daher, dass der Verwaltungsstandpunkt (VSP) sich diesem Anliegen annimmt, eine geeignete Fläche zu suchen, die für unterschiedliche Altersgruppen Angebote bereithält – quasi neben der Schaukel und der Rutsche auch einen Fitness-oder Kraftparcour.

Zusätzlich zum VSP möchten wir doch unseren Beschlusspunkt 3 aus dem Ursprungsantrag abstimmen lassen. Die Begründung der Verwaltung ist nämlich an dieser Stelle nicht konsistent. Sie raten vom Beschlusspunkt 3 ab, da bereits die Planungen für das Areal Krystall-Palast fortgeschritten sind und daher ein Spielplatz nicht mehr mit eingeplant werden kann und  Zitat „eine neue öffentliche Grünfläche mit Spielplatz unabhängig von der Entwicklung des „Krystallpalast“-Geländes als zielführender eingeschätzt wird“. Wenige Absätze zuvor erklären sie uns jedoch in ihrer Begründung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 „Die im Ortsteil Zentrum-Ost vorhandenen öffentlichen Grünflächen eignen sich nicht für die Einordnung eines neuen Spielplatzes mit inklusiven Angeboten für verschiedene Altersklassen.“

Deshalb möchten wir, dass sie doch ihre Prüfung als Stadtverwaltung so erweitern, dass sie nicht nur einen möglichen Flächenankauf im Quartier prüfen – wie von ihnen vorgeschlagen – sondern eben schauen, ob im bestehenden Planungsvorhaben dieses Vorhaben realisiert werden kann. Stimmen sie daher auch unserem Beschlusspunkt 3 zu.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren!

Einen Aufschlag zur Förderung der Nutzung des Fahrrads durch städtische Mitarbeiter hat die Stadtverwaltung bereits mit dem Vorschlag zu einer Unterstützung eines Fahrradkaufs mit 150 Euro für kommunale Angestellte im Rahmen des Sofortprogramms Klimaschutz gemacht. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Sofortprogramms gab es noch keine tarifvertragliche Möglichkeit für das sogenannte Jobrad, die Förderung mit 150 Euro war daher nur eine Krücke. Ein Antrag der CDU zum Thema Jobrad vor einigen Jahren konnte daher auch nicht umgesetzt werden. Jetzt sind die Möglichkeiten da und wir begrüßen es, dass die Stadtverwaltung den Tarifvertrag-Fahrradleasing noch 2022 umsetzen möchte.

Der Tarifvertrag-Fahrradleasing umfasst das Leasing von e-Bikes und auch das Leasing von Fahrrädern ohne Motor – z.B. Trekking-, City- oder Rennrad. Das Fahrrad kann für den Weg zur Arbeit und auch in der Freizeit gefahren werden. Es ist also kein reines Dienstrad.

Durch den TV-Fahrradleasing werden hoffentlich viele Angestellte der Stadt sich (neue) Fahrräder zulegen und diese auch auf dem Weg zur Arbeit nutzen. Es ist ein weiterer Baustein zur Verkehrswende.

Es passt auch gut, dass heute -vielleicht auch erst morgen – die Vorlage zur Verwaltungsunterbringung auf der Tagesordnung steht. Zu der wir auch einen Änderungsantrag formuliert haben. Mein Kollege Getu Abraham wird dazu nachher noch etwas mehr ausführen. Vorwegnehmen möchte ich jedoch: Ein fahrradfreundlicher Arbeitgeber unterstützt nicht nur beim Erwerb von Fahrrädern, sondern schafft auch die Infrastruktur, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Fahrräder, die nicht erst seit dem E-Bike- und Pedelec-Boom teurer und hochwertiger geworden sind, sicher abstellen können oder an heißen Sommertagen sich noch einmal abduschen können, um nicht verschwitzt ins Büro zu kommen. Bei vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist das bereits möglich, die Stadt Leipzig sollte dringend nachziehen.

Wir bitten um Zustimmung zum Antrag mit der Ergänzung der Stadtverwaltung.

Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

unser Antrag zum Doppelhaushalt 21/22 verfolgte das Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Unterstützungsangebote für die digitalisierten Bürgerservice-Leistungen bereitzustellen.

Mit der Umsetzung des neuen Bürgerserviceamtes zum 1.1.2022 freuen wir uns, dass unsere Anregung aufgenommen wurde und durch Umstrukturierungen Personal für diese Unterstützungsangebote sei es für die Nutzung von eID-Stationen oder andere digitalisierten Leistungen nunmehr zur Verfügung stehen. Herrn Bürgermeister Bonew wird es freuen, dass dafür keine zusätzlichen Personalkosten entstanden sind bzw. entstehen werden.

Herr Hörning hat zugesagt, zum Ende des Jahres die Nutzung dieses Angebots zu evaluieren und ggfs. nachzusteuern.

Wir ziehen somit unseren Antrag zurück und danken nochmals für die Berücksichtigung des Sachverhalts.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion „Freibeuter“.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

[vormalige Ziffer 2.] zur Reduzierung des Rückstaus bei Veranstaltungen mit dem Betreiber den Pachtvertrag bezüglich der Flächen 1 und 2 mit dem Ziel nach zu verhandeln, dass der Kassiervorgang beschleunigt wird und ausschließlich auf dem Parkplatz und nicht im öffentlichen Straßenraum stattfindet, sowie entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei wird überprüft ob der Parkplatz und besonders Einfahrt zum Parkplatz für seine Nutzung optimiert werden muss.

[vormalige Ziffer 2. zur Verpachtung Parkflächen 2 und 3 ist entfallen]

[vormalige Ziffer 3.] zur Vermeidung von Falschparken im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen eine entsprechende Bestreifung durch die Polizei und das Ordnungsamt zu veranlassen und sicherzustellen, dass dem Ordnungsamt an den entsprechenden Tagen dafür ausreichend Personal zur Verfügung steht. Der Veranstalter zeigt gegenüber der Veranstaltungsbehörde entsprechende Veranstaltungen in geeigneter Form an.

Dabei sollen Sicherheits- sowie Umweltaspekte im Vordergrund stehen und eine staufreie Nutzung der Rittergutstrasse und Gustav-Esche-Straße garantiert werden.

[vormalige Ziffer 4.] zur Lösung des Problems der fehlenden Parkplätze mit dem Betreiber Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Einrichtung eines Shuttleverkehrs zu einem größeren Parkplatz und einer finanziellen Beteiligung des Betreibers an den entstehenden Kosten. Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, schon auf der Webseite des Betreibers auf die Parkplatzknappheit und die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen und alternative Anreiserouten zu beschreiben.

[gänzlich neu] Um den Interessen der anderen Nutzer und dem Betreiber entgegen zu kommen, wird festgelegt den Kassiervorgang auf den Parkplätzen 1+2 erst ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu starten. Davon unbenommen ist es vorher bereits für ordnungsgemäßes und platzsparendes Abstellen zu sorgen. Um diese Regelung transparent zu machen wird im Eingangsbereich der beiden Parkplätze ein Hinweisschild aufgestellt und der Zusammenhang erläutert.

Nach 12 Monaten wird der Prozess evaluiert, in den Gremien besprochen und nachgesteuert.