Beschlussempfehlung:

Die Änderungen zum Ursprungsantrag sind fett gedruckt.

1.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Leipzig und deren

Tochterunternehmen, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE), ab 2022 eine

jährliche Zielvereinbarung abzuschließen, die regelt, in welchem Umfang neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden. Anschließend ist eine Fortführung unter Beachtung der aktuellen Rahmenbedingungen zu prüfen. Zielgröße für die ersten Jahre sollte hierbei sein, dass Anlagen im Umfang von 1 – 1,5 MW peak (entspricht bis zu 25 Photovoltaikanlagen á 60 Kilowatt) pro Jahr neu errichtet werden. Darüber hinaus soll Stadtverwaltung Leipzig das Gesamtpotential für den Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ausweisen und daraus abgeleitet mit der LKE einen Ausbaupfad für Photovoltaik auf den kommunalen Liegenschaften mit konkreten zeitlichen Angaben für die einzelnen Jahre bis 2030 erarbeiten.

2.       Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden können, werden der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der Verwaltungsausschuss über die Gründe und Handlungsoptionen informiert sowie im Rahmen des Forums Nachhaltiges Leipzig dazu berichtet. Darüber hinaus wird jährlich im Rahmen des Energieberichts über den Fortschritt sowie etwaige Rückstände beim Ausbaupfad informiert.

Begründung:

Der Ausbau erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Bundesweit nehmen insbesondere Stadtwerke sehr oft hierbei eine Vorreiterrolle ein. Mit Blick auf unsere Stadt ist ein weiterer Ausbau der Solarenergieerzeugung ein Tätigkeitsfeld mit viel Potenzial für die dezentrale Versorgung mit sauberem Strom.

Die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen verfügen über zahlreiche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen sinnvoll und gewinnbringend betrieben werden können. Um diese Gebäude für die Stromerzeugung nutzen zu können, sind zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die Stadt soll deshalb mit den Stadtwerken und der Stadtwerke-Tochter LKE eine Zielvereinbarung darüber treffen, in welchem Umfang neue Solaranlagen errichtet werden sollen. Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch dafür genutzt werden sollen.

Mit dem Sofortprogramm für den Klimaschutz wurde auch ein Zuschuss zum Jobticket für städtische Angestellte beschlossen, der sich aktuell auf 15,01 Euro pro Monat beläuft. Damit macht die Stadtverwaltung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein konkretes Angebot zum Umstieg auf den ÖPNV. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie haben sich die Zahlen der Jobticket-Nutzer innerhalb der Stadtverwaltung seit Einführung des Tickets im Jahr 2010 entwickelt (jeweils zum Stichtag 30.6.)?
  2. Ist ein Effekt bei den Nutzerzahlen zu erkennen, der mit der Einführung des städtischen Zuschusses im Zusammenhang steht?
  3. Wie wirbt die Stadtverwaltung für das Jobticket unter den städtischen Angestellten und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Zahl der Jobticket-Nutzer weiter zu erhöhen?
  4. Wird der Zuschuss direkt an die LVB/MDV gezahlt oder an die betreffenden Mitarbeiter?
    • Falls der Zuschuss direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt wird: Ab wann erfolgte die Auszahlung?

Viele Energiedienstleister, aber auch einige bekannte Automobilhersteller, bieten Ladelösungen für Haushalte (bspw. Wallboxes) an, die in den meisten Fällen neben Technik und Installation auch einen Stromliefervertrag umfassen.  Aktuell unterstützt die KfW den Bau von Lademöglichkeiten an Wohngebäuden mit 900 Euro pro Ladepunkt. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Vermieter und Mieter können diesen Zuschuss für privat genutzte Stellplätze von Gebäuden beantragen. Bedingung ist dabei auch der Bezug von Ökostrom. Durch diese Förderung ist die Investition für die Eigentümer, Vermieter und Mieter überschaubar. Die Stadtwerke könnten über ähnliche Angebote die Kundenbindung erhöhen und ihre Position als wichtiger kommunaler Partner in Sachen Elektromobilität weiter stärken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welcher Weise unterstützen die Stadtwerke Leipzig den Ausbau der Elektromobilität insbesondere mit Blick auf private Haushalte?
  2. Bieten die Stadtwerke ähnliche Paketlösungen, bestehend aus Technik, Installation und Stromliefervertrag, wie andere Marktteilnehmer auch im Privatkundenbereich an?
    • Wenn nein: Gibt es hierzu entsprechende Planungen?
    • Wenn ja: Seit wann bieten die Stadtwerke dies an und gibt es bereits erste Erfahrungen zur Resonanz dieses Angebots?
photo of person s hand submerged in water

Am 21.9.2021 fand das Richtfest für das neue Gaskraftwerk in Lößnig statt. Vor diesem und dem Hintergrund der im Stadtrat beschlossenen Standortprüfung für die geplante Schwimmhalle im Leipziger Süden (Standort am Kraftwerk Süd und in der Arno-Nitzsche-Straße), die, wie beschlossen, Ende des 2. Quartals 2020 erfolgt sein sollte, fragen wir:

  1. Ist die Standortprüfung erfolgt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen?
  2. Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis der Standortprüfung zu rechnen?
  3. Falls die Entscheidung auf den Standort am neuen Kraftwerk gefallen ist: Werden im Zuge des Bau des Kraftwerks notwendige Anschlüsse zur Nutzung der Abwärme des Kraftwerks zum Beheizen der Schwimmhalle vorbereitet?

1. Wie hoch ist die Impfquote in Leipzig? (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln, beginnend ab KW 20)

Es werden der Stadt Leipzig keine Daten zum Wohnort der Geimpften mitgeteilt. Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen als auch das Robert-Koch-Institut haben geantwortet, dass dies nur nach aufwendiger Auswertung gegebenenfalls mittelfristig möglich sei. Die Berechnung der Impfquoten durch das Robert-Koch-Institut erfolgen zur Zeit nur bundeslandbezogen. Die für die Gebietskörperschaften in Sachsen vorliegenden Zahlen beziehen sich auf die Impforte, nicht auf die Wohnorte.

 

2. Liegen der Stadt Leipzig Informationen zu Inzidenzwerten von Geimpften und Unge­impften vor?

Ja. In der 36. Kalenderwoche lag der Inzidenzwert für Geimpfte bei 6,7 und für Ungeimpfte bei 33,4.
 
a. Wenn ja: Warum werden diese nicht, wie es bereits in anderen Bundesländern praktiziert, veröffentlicht?

Ab der 37. Kalenderwoche werden diese Daten mit dem wöchentlichen Lagebericht des Gesundheitsamtes bekanntgegeben und veröffentlicht.

b. Wenn nein: Wird sich die Stadt gegenüber dem Freistaat für eine entsprechende

Veröffentlichung einsetzen?

Entfällt

c. Ist eine solche Veröffentlichung (aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften)

ebenso für die Intensivbettenbelegung möglich? Wenn ja, wird die Stadt die Zahlen

entsprechend veröffentlichen?

Eine entsprechende Erweiterung der Abfrage mit den stationären Einrichtungen wird vorbereitet und soll künftig ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

3. Plant die Stadtverwaltung, wie am Anfang der Pandemie, ein Schreiben an alle Leipzigerinnen und Leipziger über 18 Jahre, um auf die Wichtigkeit der Impfung, die Impfmöglichkeiten und bereits Geimpfte für ihre Bereitschaft zu danken. Wenn nein, warum nicht?

Nein. Es erfolgt derzeit eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit sowohl der Stadt Leipzig, des Landes als auch des Bundes. Darüber hinaus wird es weiter ein Angebot von mobilen Impfteams in Stadtteilen geben, die beworben werden.

4. Wie wird die Stadt die Thematik der Booster-Impfung für über 70-Jährige angehen, um den betreffenden Menschen, die oft nicht über soziale Medien und Internetangebote erreichbar sind, unkompliziert die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um so die Kampagne für Booster-Impfungen zu unterstützen?

Booster-Impfungen stehen derzeit für Über-70-Jährige und chronisch Kranke zur Verfügung. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt geht davon aus, dass diese durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab 2022 jährlich am 17. Mai, anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Trans- und Interphobie vor dem Neuen Rathaus die Regenbogenfahne hissen zu lassen. Darüber hinaus wird jährlich in der Mai-Ratsversammlung über die Lebenssituation von LSBTI-Personen in Leipzig und über konkrete Vorfälle von Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit berichtet.

Begründung:

Auf Beschluss des Stadtrates im Jahr 2009 wird die Regenbogenfahne bislang jedes Jahr anlässlich der Christopher-Street-Day-Woche vor dem Neuen Rathaus gehisst. Damit war Leipzig seinerzeit Vorreiterin in Sachsen. 

Dresden geht mittlerweile noch einen Schritt weiter und lässt die Regenbogenfahne nicht nur anlässlich des CSD hissen, sondern auch am Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Interphobie am 17. Mai. Dieser Tag wurde anlässlich der Streichung der Homosexualität aus der Liste psychischer Erkrankungen durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen und soll auf die weltweite Verfolgung und Diskriminierung von LSBTIQ* aufmerksam machen. 

Auch in Deutschland gibt es gesellschaftliche Gruppen und Parteien, die sich gegen die Gleichstellung homo-, trans- und intersexueller Menschen einsetzen. Sichtbarkeit und Solidarität sind daher noch immer wichtig und das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus, anlässlich dieses Tages, würde ein deutliches Zeichen in die Stadtgesellschaft senden. Zudem soll jährlich in der Ratsversammlung im Mai auch über die Lebenssituation von LSBTI-Personen in Leipzig und über konkrete Vorfälle von Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit berichtet werden.

Die Neufassung des Antrags greift den Alternativvorschlag aus dem Verwaltungsstandpunkt als Ergänzung zum Ursprungsantrag auf.

Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2017/18 bekam ein Antrag des Ortschaftsrats Lindenthal eine Mehrheit, der neben zusätzlichen Mitarbeitern für den Bauhof in Wiederitzsch vor allem darauf abzielte, dass diese zusätzlichen Mitarbeiter möglichst der umliegenden freiwilligen Feuerwehren angehören oder dort umgehend Mitglied werden sollten. Hintergrund ist, dass die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren besser gewährleistet werden könnte, wenn potenziell mehr Feuerwehrleute vor Ort arbeiteten. Diese Problematik betrifft nicht nur den Nordwesten Leipzigs, sondern alle freiwillige Wehren im Leipziger Stadtgebiet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat die Stadt bei der Einstellung zusätzlichen Personals bei Bauhöfen in den eingemeindeten Ortsteilen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass hier aktive oder künftige Feuerwehrleute bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden? 
  2. Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter von Bauhöfen sind aktuell Mitglieder der örtlichen Feuerwehren? Wie hat sich die Zahl in den letzten 4 Jahren erhöht?
  3. Wenn nein: Warum nicht?
  4. Wie sieht die generelle Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den Bauhöfen seit der Eingemeindung aus?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Hat die Stadt bei der Einstellung zusätzlichen Personals bei Bauhöfen in den eingemeindeten Ortsteilen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass hier aktive oder künftige Feuerwehrleute bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden?
 

Die Einstellung von aktiven Mitgliedern der FFW wird vor allem durch die Veröffentlichung der Ausschreibung gefördert. Neben den üblichen Veröffentlichungskanälen werden explizit auch die Freiwilligen Feuerwehren über die Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Bei der Kategorisierung der Bewerbungen auf die Stelle als Arbeiter Bauhof erfolgt jedoch keine vorrangige Berücksichtigung der Mitglieder der FFW, da bei der Neubesetzung von Stellen der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) anzuwenden ist. Einen Fall gleicher Eignung gab es in der näheren Vergangenheit nicht.
 

Frage 2: Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter von Bauhöfen sind aktuell Mitglieder der örtlichen Feuerwehren? Wie hat sich die Zahl in den letzten 4 Jahren erhöht?
 

Aktuell sind 12 der 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter) in den Bauhöfen Mitglieder in der FFW. Im September 2017 waren 12 von 30 Mitarbeitern (4 Leiter, 26 Arbeiter) in den Bauhöfen Mitglieder der FFW. In den vergangenen vier Jahren gab es in diesem Bereich keine Erhöhung der FFW-Mitglieder.
 

Frage 3: Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antworten zu Frage 1.) und 2.). Eine gleiche Eignung von zwei Bewerbern von denen nur einer Mitglied der FFW ist, gab es in den letzten Jahren nicht.
 

Frage 4: Wie sieht die generelle Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den Bauhöfen seit der Eingemeindung aus?

Die Eingemeindung liegt ca. 12 Jahre zurück. Über so einen langen Zeitraum kann dies nicht nachvollzogen werden. Angaben dazu sind erst ab 2014 möglich:

Januar 2014:  30 Mitarbeiter (4 Leiter, 26 Arbeiter)
4. Quartal 2017:  36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter)
September 2021: 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter) + zwei Mehrbedarfsstellen (Arbeiter, Ausschreibung steht unmittelbar bevor)

Es wird ergänzend auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
 

  • Die Mitarbeit in der FFW ist hilfreich für beide Seiten, da die Feuerwehrleute besondere Kenntnisse in Bezug auf den Brandschutz haben, was bei dem Aufgabenspektrum der Bauhöfe von Vorteil ist. Ferner verfügen Sie häufig über eine exzellente Ortskenntnis.
  • Die Feuerwehrleute werden für Einsätze und Lehrgänge immer freigestellt z.B. waren einige Bedienstete auch in Ahrweiler und NRW im Einsatz. Werkstattfahrten und andere Termine der FFW müssen durch den Bauhof-Leiter genehmigt werden, um eine Ausgewogenheit sicherzustellen.
     
  • Um die Pflichtaufgaben der Bauhöfe zu bewältigen, bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses von Feuerwehrleuten und Nicht-Feuerwehrleuten.