Die SPD-Fraktion befürwortet die Übergabe der städtischen Schwangerschaftskonflikt- und Familienberatungsstelle an freie Träger zum 1. Januar 2004.

„Dieser Schritt ist vertretbar, da auch ein freier Träger die Beibehaltung der Beratungsqualität erwarten lässt und durch das Aufbringen eigener Mittel oder Drittmittel für eine Kostenentlastung des städtischen Haushalts sorgt“, erklärt Jürgen Wesser, Stadtrat der SPD-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschuss Jugend, Soziales / Gesundheit und Schule. Die finanzielle Situation der Stadt Leipzig macht auch im Gesundheits- und Sozialbereich Einsparungen notwendig. Grund sind vor allem die ansteigenden Kosten bei der Sozialhilfe, einer Pflichtaufgabe der Kommune. Jürgen Wesser kritisiert, dass Bund und Freistaat der Stadt immer mehr Aufgaben übertragen, ohne ausreichend Mittel bereitstellen. „So bleibt nur der Weg, durch Übertragung bei freiwilligen Aufgaben Kosten zu reduzieren, da die Erfüllung hoheitlich-obrigkeitlicher Aufgaben keine Einsparungen zulassen. In der schwierigen Haushaltssituation sollten deshalb städtische Leistungen nicht mehr angeboten werden, wenn entsprechende Angebote Dritter zur Verfügung stehen und diese den Bedarf decken können.“

Die Äußerungen einer einzelnen CDU-Stadträtin in den vergangenen Wochen zu diesem Thema sind emotional gefärbt und sachlich falsch. Die Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Leipzig ist nicht, wie behauptet, die einzige nicht konfessionelle Beratungsstelle in Leipzig. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Pro Familia sind ebenfalls nicht kirchlich gebunden und bieten diese Beratungen mit Erfolg an. Eine Trägervielfalt ist und bleibt somit gewährleistet. Da der Bedarf an Betreuung durchaus von den Beratungsstellen in freier Trägerschaft abgesichert werden kann, ist es durchaus vernünftig dieses Geld anderen sozialen Projekten zur Verfügung zu stellen, die auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig von Kürzungen betroffen sind. Hier hält sich das Engagement der CDU-Stadträtin in deutlich engeren Grenzen.

SPD kritisiert Verwaltungsvorschrift des Freistaates

Die SPD-Fraktion hat mit Unverständnis die Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsregierung zur Beurteilung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen aufgenommen.

„Die Anweisung zur Verwendung des Barwertvorteils ist nicht hinnehmbar“ erklärt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Dass künftig nur noch maximal 50 Prozent des Geldes für Investitionen verwendet werden kann, stellt notwendige Investitionsprojekte in Frage.“ Hintergrund ist die Regelung, dass der Barwertvorteil mindestens zur Hälfte in eine Rücklage einzustellen oder alternativ zur außerplanmäßigen Schuldentilgung zu verwenden ist. Dr. Fischer kritisiert weiter die Vorschrift zur Zinsersparnis. Diese soll im Fall einer Schuldentilgung über den gesamten Zeitraum der Transaktion zweckgebunden einer Rücklage zugeführt werden. „Dies nützt den Kommunen angesichts der momentanen Finanznot überhaupt nichts.“ Durch US-Leasing-Transaktionen konnten in der Vergangenheit wichtige Investitionen bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig, den Leipziger Verkehrsbetrieben, beim städtischen Klinikum St. Georg und beim Neubau des Leipziger Messegeländes vorgenommen werden.

Nachdem der Freistaat in diesem Jahr bereits die investiven Schlüsselzuweisungen massiv gekürzt hat – für die Stadt Leipzig um ca. 31 Millionen Euro – stellt sich nunmehr die Frage, ob die Staatsregierung Zukunftsinvestitionen in Straßen, Kindertagesstätten oder Schulen nicht mehr als Priorität betrachtet. Dies hätte einen Rückgang bei den Aufträgen für Unternehmen zur Folge, würde die Wirtschaft der Region schwächen und zum Arbeitsplatzabbau führen. Die Erklärung des sächsischen Finanzministers, er wisse um die Probleme der Städte und Landkreise und habe Verständnis dafür, dass sich die Kommunen wegen ihrer schwierigen Finanzlage um innovative Finanzierungsinstrumente bemühen, steht im Widerspruch zum Handeln der Staatsregierung. Die SPD-Stadtratsfraktion mahnt daher eine dringende Verbesserung der Finanzausstattung für Investitionsmaßnahmen durch den Freistaat an.

SPD erleichtert über erneute Ausschreibung

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Erleichterung und Genugtuung die neue Ausschreibung für die Umgestaltung der Universität Leipzig am Augustusplatz aufgenommen.

„Damit ist die Forderung der SPD-Fraktion und der Beschluss des Stadtrates vom April diesen Jahres erfüllt. Wir hoffen, dass der zweite Architektenwettbewerb nun einen Entwurf präsentiert, mit dem die Universität und die anderen Beteiligten zufrieden sein können“, erklärt Axel Dyck, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD.

Wichtig ist, dass das Verfahren zügig abgeschlossen wird, damit der Fertigstellungstermin im Jahre 2009 zum 600-jährigen Jubiläum der Alma Mater gehalten werden kann. Durch den umstrittenen Beschluss der sächsischen Staatsregierung vom 28. Januar 2003, den Wiederaufbau der Paulinerkirche gegen den Willen der Universität, der Stadt und der großen Mehrheit der Leipziger Bevölkerung zu befürworten, ist viel Zeit verloren gegangen. Die SPD-Stadträte hoffen, dass der Freistaat nun Wort hält, dass Bauanträge für unstrittige Teile des Komplexes eingebracht werden können, damit der Umbau zeitnah beginnen kann. Da das weitere Verfahren geklärt ist, steht zum Beispiel dem Mensa-Neubau nichts mehr im Wege.

SPD gegen Umzugspläne des Freistaates

Die SPD-Fraktion kritisiert die Pläne der sächsischen Staatsregierung, die beiden Leipziger Standorte der Landesanstalt für Landwirtschaft nach Dresden-Pillnitz und Nossen zu verlagern.

„In Leipzig gibt es hervorragende Bedingungen für die älteste Landwirtschaftliche Versuchsstation Deutschlands. Die Forschungsstation hat eine über 150-jährige Tradition, die nun aus wirtschaftlich nicht nachzuvollziehenden Gründen beendet werden soll“ erklärt Walter Rensch, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Wir fordern den zuständigen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath auf, den Standort Leipzig zu erhalten.“ Die SPD-Stadträte bezweifeln, dass durch einen Umzug Einsparungen entstehen, zumal in Nossen erst neue Büros, Labore und Versuchsanlagen gebaut beziehungsweise teuer angemietet werden müssten. In Leipzig ist dagegen alles vorhanden, um die großen Verdienste der Forschungseinrichtung auch in Zukunft zu garantieren. Das Gutachten einer Unternehmensberatung aus dem Jahre 1998 kann nicht als stichhaltige Begründung für einen Standortwechsel angesehen werden. Vielmehr sind es wohl die Pläne des Freistaates, möglichst viele Landesbehörden in und um Dresden anzusiedeln.

In Leipzig droht ohne Not der Verlust von 170 Arbeits- und elf Ausbildungsstellen. Die gute Zusammenarbeit mit dem Umweltforschungszentrum (UFZ) würde zerschlagen – nach dem Aus für die Landwirtschaftliche Fakultät an der Leipziger Universität bedeutet dies wohl das Ende in der wissenschaftlichen Forschung auf diesen Gebieten in der hiesigen Region. Die Erfolgsgeschichte der Landwirtschaftlichen Versuchsstation reicht bis ins Jahr 1852 zurück. Auf dem Rittergut in Möckern wurde damals die erste landwirtschaftliche Forschungsanstalt in Deutschland gegründet, die die Erträge in der Tierzucht und beim Feldanbau steigern sollte.

SPD fordert Nachbesserung und Zustimmung

Die SPD-Fraktion fordert ein zügiges Gesetzgebungsverfahren bei der Reform der Gemeindefinanzen.

„Die finanzielle Entlastung der Kommunen ist notwendig, die Stärkung ihrer Finanzkraft überfällig“, betont Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Wir fordern die sächsische Staatsregierung auf, die Neuordnung der Gemeindefinanzen im Bundesrat nicht zu blockieren, da die Gesetze unabdingbar zum 1. Januar 2004 in Kraft treten müssen. Der Freistaat soll dagegen eine im Sinne der Kommunen zu erzielende Lösung unterstützen.“

Die Kommunen sollen nach den Plänen der Bundesregierung im nächsten Jahr um 4,5 Milliarden Euro entlastet werden, von 2005 an jährlich um 5 Mrd. Euro. Wir fordern eine rasche Nachbesserung, da diese Summe nicht ausreicht, die Finanzen der Städte, Landkreise und Gemeinden zu konsolidieren. Notwendig ist nach unserer Einschätzung eine Entlastung in doppelter Höhe. Das aktuelle Haushaltsdefizit aller Kommunen beträgt ca. 10 Milliarden Euro. Die Einnahmeverluste der letzten Jahre sowie die neuen Aufgabenlasten belaufen sich auch auf diesen Betrag. Das Vorziehen der Steuerreform wird die Kommunen im kommenden Jahr allein 3,5 Milliarden Euro kosten. Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) muss die Kommunen davor schützen, zu Ausgaben verpflichtet zu werden, für die der Gesetzgeber – Bund oder Land – keine ausreichenden Mittel bereitstellt. Zusätzliche Aufgaben, wie jetzt vorgesehen bei Investitionen in Kindertagesstätten, müssen ausreichend gegenfinanziert werden.

Die Bundesregierung hat sich nach intensiver Prüfung für eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer als wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit lokalem Hebesatzrecht zu einer Gemeindewirtschaftssteuer entschieden, da dies dem Ziel der Verstetigung und Verbesserung der Kommunalfinanzen dient, ohne dass die Wirtschaft unnötig belastet wird. Alle Unternehmen, die Gewinne machen, müssen Steuern zahlen, klein- und mittelständische Unternehmen mit Finanzierungsproblemen werden dagegen nicht herangezogen. Dass große Unternehmen die Gewerbesteuer nicht mehr umgehen können, begrüsst die SPD-Stadtratsfraktion. Gleichzeitig ist positiv herauszustellen, dass die künftige Steuererhebung wesentlich einfacher und damit entbürokratisiert wird. Die Vorstellung der deutschen Industrie und Teilen der Union, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch unterschiedliche Zuschläge auf die Lohn- und Einkommenssteuer zu ersetzen, teilen wir nicht. Dieser untaugliche Versuch würde die Wirtschaft vollständig aus der Finanzierung der Kommunen entlassen und den einzelnen Bürger belasten.

SPD fordert Auszahlung der Fördermittel

Die Bundesregierung und der Freistaat Sachsen haben zugesichert, den Stadtumbau Ost finanziell zu unterstützen. Insbesondere der Ankündigung der Staatsregierung, dieses Jahr alle Fördermittelanträge aus Leipzig zu genehmigen, müssen jetzt Taten folgen.

So ist entgegen der öffentlichen Äußerung des zuständigen Staatssekretärs – bis Ende Juni jene Beträge auszuzahlen, die 2002 abgelehnt werden mussten – bis zum heutigen Tage noch kein Geld geflossen. Wir fordern die Staatsregierung daher auf, die versprochenen Mittel umgehend freizugeben. Die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsministerium des Innern und der Sächsischen Aufbaubank ist zu verbessern, indem Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt werden.

„Die positive Weiterentwicklung und Aufwertung von Grünau infolge des Stadtumbaus ist ständiges Anliegen der SPD-Fraktion“, sagt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des städtischen Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau. „Die in den letzten Monaten geäußerte Kritik an fehlenden Sanierungsmitteln gehört hoffentlich bald der Vergangenheit an.“ Grundlage ist die Vorlage „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Leipzig-Grünau, WK 7 und 8“, die in der letzten Ratsversammlung am 9. Juli 2003 beschlossen wurde, einstimmig dabei von den SPD-Stadträten. Als Folge dieses Satzungsbeschlusses ist Grünau das erste Neubaugebiet, welches städtebauliche Sanierungsmittel zur Umgestaltung erhält. Mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau- und Stadterneuerung, Teilplan Großsiedlungen, wurden allgemeine Sanierungsziele benannt, die nun konkretisiert und beginnend im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Die Stabilisierung der Bevölkerungszahl von ca. 50 000 Bewohnern ist unser Ziel. Zur Durchführung der Sanierung ist eine enge Abstimmung zwischen Stadt, Wohnungsunternehmen, Banken und Bewohnern nötig.

SPD begrüßt Urteil des EuGH

Die SPD-Fraktion hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu kommunalen Zuschüssen für den Nahverkehr begrüßt.

Axel Dyck, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD erklärte: „Der EuGH hat mit Augenmaß entschieden. Das Urteil verhindert, dass mit gewaltigem bürokratischen Aufwand Zuschüsse an eigenwirtschaftliche Nahverkehrsunternehmen in Brüssel genehmigt werden müssen. Somit können Städte, wie Leipzig und Landkreise über die Qualität ihres Nahverkehrs weiterhin selbständig entscheiden.“ Gleichzeitig bedeutet das Urteil, dass öffentliche Mittel für einen attraktiven und für die Kunden bezahlbaren Nahverkehr weiterhin gezahlt werden dürfen.

Das Gerichtsurteil ist für den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge und damit auch für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von großer Bedeutung. Aus dem Urteil kann nach Einschätzung von Juristen nicht herausgelesen werden, dass künftig alle Verkehre, die subventionsbedürftig sind, öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Nach derzeitiger Rechtslage besteht für eigenwirtschaftliche Verkehre keine Ausschreibungspflicht. Unabhängig von der beihilferechtlichen Prüfung sind Genehmigungen, die für Linien im ÖPNV erteilt wurden, bestandskräftig.

Anlass für das Urteil vom 24.07.2003 war der Fall des Stendaler Nahverkehrsunternehmens Altmark Trans. Es hatte jahrelang kommunale Zuschüsse erhalten, wogegen ein Konkurrent geklagt hatte.