Artikel von Claus Müller für das Amtsblatt vom 30.09.2017

Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe und daher von besonderer Bedeutung. Die dritte Fortschreibung soll nach intensiver Diskussion nun endlich im Stadtrat beschlossen werden. Sie gilt für den Zeitraum 2017 bis 2021 und beinhaltet u.a. die Optimierung der Einsatzbereichsstruktur, der Einsatzmitteltechnik und der Standorte, aber auch das Investitionskonzept und den Bau von notwendigen Gebäuden. Damit sind die Rahmenbedingungen für einen gut funktionierenden Brandschutz formuliert. Wir benötigen dazu sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die freiwilligen Feuerwehren (FFw).

Was vielen Stadträten fehlte, war der wichtige Hinweis auf die notwendige Funktionsstärke. Deshalb wurde diesbezüglich ein fünfter Beschlusspunkt hinzugefügt. Bei den Baumaßnahmen werden große Investitionen getätigt. So wird in diesem Zeitraum das Feuerwehrtechnische Zentrum fertiggestellt, es erfolgt ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die FFw Nordost und die seit langem nötige Komplettsanierung der Hauptfeuerwache wird begonnen. Vernachlässigt werden darf  auf keinen Fall der vorbeugende Brandschutz. Hier gilt es, die hohen Qualitätsvorgaben einzuhalten. All diese Maßnahmen werden wir kritisch begleiten und auf die Umsetzung achten.

Christopher Zenker

Die Leipziger Stadtverwaltung hat heute angekündigt, 13 neue Kindertagesstätten in Eigenregie zu bauen. SPD-Fraktionschef Christopher Zenker erklärt dazu:

„Wir begrüßen es, dass die Kommune jetzt selbst die 13 neuen Kindertagesstätten bauen wird, die bis Ende 2018 fertig werden sollen. Die SPD-Fraktion hatte bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gefordert, dass die Stadt ein Sonderbauprogramm für Kitas auflegen soll. Mit den 13 Kitas kommen wir in Leipzig ein großes Stück voran, um dem Mangel an Betreuungsplätzen zu begegnen. Das ist eine gute Nachricht für alle Eltern mit kleinen Kindern. Die 45 Millionen Euro hierfür sind sehr gut angelegtes Geld. Da es sich um kommunale Grundstücke handelt, spart die Stadt langfristig sogar Geld gegenüber dem Bau durch einen privaten Investor.“

In Leipzig stehen aktuell über 29.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Bis Ende 2018 sollen insgesamt zirka 33.000 Plätze für Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung stehen.

Christopher Zenker weiter: „Natürlich sind private Partner als Investoren für neue Kindertagesstätten weiterhin wichtig -vor allem dort, wo die Stadt über keine eigenen Grundstücke verfügt, die für eine Kindertagesstätte geeignet sind. Wir werden also auch in Zukunft auf private Investoren angewiesen sein.“

Die Leipziger SPD-Fraktion hat einen Antrag ins Verfahren gebracht, durch das integrative Wohnprojekt des Wohngemeinschaft Connewitz e.V. untersützt werden soll. Hierzu erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der zudem sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist:

„Das vom Wohngemeinschaft Connewitz e.V. initiierte Projekt in der Probstheidaer Straße ist ein alternatives Wohnmodell, dass die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Im Verein engagieren sich Eltern von Menschen mit Behinderungen, um ein innovatives und inklusives Wohn- und Lebensgestaltungsprojekt für Behinderte auf die Beine zu stellen. Das ambulante Wohnen stellt auch für uns eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar.“

Das Projekt steht allerdings durch Baukostenerhöhung und zusätzliche Brandschutzauflagen vor Realisierungsproblemen und ist damit existenziell gefährdet. Neben weiteren Mitteln, die der Verein einwerben möchte, benötigt er für das Projekt noch 180.000 Euro.

„Um dem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen, beauftragen wir die Verwaltung Förderszenarien zu erarbeiten, die die Realisierung sichern sollen. Schließlich wurde mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auch die Leitlinie 3 beschlossen, die festlegt, dass Pilot- und Modellprojekte von Wohngemeinschaften für Behinderte unterstützt werden sollen, um vor allem junge Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zu fördern. Genau das ist es, was der Verein schaffen möchte, und dabei soll er auch unterstützt werden“, so Zenker abschießend.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

SPD-Fraktionschef Christopher Zenker fehlt das Verständnis dafür, dass der Al-Rahman-Moscheeverein im Programmheft für die diesjährigen Interkulturellen Wochen auftaucht:

„Der Islam gehört zur Vielfalt in unserem Land, radikale Salafisten nicht. Das sollte gerade im Referat für Migration und Integration selbstverständlich sein. Wie überall ist auch hier Haltung gefragt. Um dem Motto ,Vielfalt verbindet‘, unter dem die diesjährigen Interkulturellen Wochen stehen, gerecht zu werden, müssen diejenigen sichtbar gemacht werden, die integrativ, interkulturell und interreligiös wirken, und nicht auf jene, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen. Es würde sicher auch keiner auf die Idee kommen, die Veranstaltung einer freien Kameradschaft ins Programm der Interkulturellen Wochen aufzunehmen.“

Die Al-Rahman-Moschee in der Roscherstraße gilt Verfassungsschutzberichten zufolge als ein Schwerpunkt salafistischer Bestrebungen in Deutschland. Ihr Imam Hassan Dabbagh wird als einer der auch überregional bekanntesten Vertreter der Szene angesehen. Der ultrakonservativen islamistischen Bewegung der Salafisten wird vorgeworfen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzulehnen und den totalen Geltungsanspruch der Scharia zu befürworten. Der sächsische Verfassungsschutz geht zudem davon aus, dass diese Moschee zu den Radikalisierungszentren in Sachsen gehört.

„Es darf einfach nicht passieren, dass im Programmheft der diesjährigen Interkulturellen Wochen auf den Tag der offenen Moschee in der Al-Rahman-Moschee hingewiesen wird. Wir erwarten, dass das zukünftig nicht mehr passiert und dieser Veranstaltungshinweis aus dem Online-Angebot für die Interkulturellen Wochen  gelöscht wird“, erklärt Christopher Zenker.

Das Thema geht aber über die Interkulturellen Wochen hinaus: „Wir brauchen einen Aufbau und eine Stärkung von Vereinen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen und in ihrer Community wirken können, sowie ein Unterbinden von ausländischen Geldströmen zur Finanzierung von verfassungsfeindlichen Gemeinden. Hierbei sollten Bund, Länder und die Verfassungsschutzbehörden die Kommunen unterstützen“, so Zenker abschließend. +++

Vor dem Hintergrund der aktuell wieder aufgekommenen Diskussion um die Sicherheitslage in der Stadt Leipzig erklärt Claus Müller, der die SPD-Fraktion im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vertritt:

„Die Polizei ist und bleibt für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig, nur fehlen in Leipzig zahlreiche Polizisten. Die Stadtverwaltung kann das nicht kompensieren, sie kann die Polizei allenfalls über den Stadtordnungsdienst in Teilbereichen entlasten. Und das soll sie auch nach unserer Auffassung künftig verstärkt tun. Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes könnten sich beispielsweise um Lärmbelästigungen kümmern, wo bislang nachts und an den Wochenenden die Polizei kommen musste, oder vermehrt Streifendienste durchführen. Allerdings müssen die Mitarbeiter hierfür nicht nur besser ausgerüstet und entsprechend geschult werden, sondern auch ihre Einsatzzeiten müssen erweitert werden. Das Ordnungsamt muss auch nachts und an den Wochenenden aktiv sein. Klar ist, dass hierfür auch mehr Personal benötigt wird, aber das sollte aufgrund der veränderten Sicherheitslage kein Hinderungsgrund sein.“

In den verschiedenen sächsischen Großstädten gibt es unterschiedliche Ansätze, wie der Stadtordnungsdienst aufgebaut und ausgerüstet ist, sodass ein reger Austausch mit den anderen Großstädten sinnvoll ist.

„Wir müssen auf die Kriminalitätsentwicklung in Leipzig zügig reagieren. Hierbei sind vor allem das Land, das mehr Polizisten nach Leipzig abstellen muss, aber eben auch die Stadt gefragt, ihren Teil dazu beizutragen. Der Oberbürgermeister hat heute angekündigt, dass die Stadt mit dem Ordnungsamt verstärkt Streifendienste wahrnehmen wird, um damit vorübergehend die Polizei zu entlasten. Das ist richtig und notwendig. Auch die von ihm angeregte Änderung des Polizeigesetzes, wodurch die Kommunen in bestimmten Bereichen, wie z.B. für Eingriffe in den fließenden Verkehr, mehr Befugnisse bekommen würden, ist sinnvoll. Warum bei Blechschäden die Polizei rufen? Die Dokumentation des Schadens könnte auch das Ordnungsamt übernehmen, dadurch würde die Polizei entlastet und könnte sich um schwerwiegendere Themen kümmern“, so Claus Müller abschließend.

ÄA 1 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ertüchtigung der Wegeverbindung vom Rennbahnsteg durch die Nonne bis zur Industriestraße als Zuwegung zum Clara-Zetkin-Park vorzunehmen.

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die o.g. Wegeverbindung ist eine wichtige Relation für den Fuß- und Radverkehr. Durch zum Teil massive Pfützenbildung durch Starkregenereignissen und Hochwasser (wie auch in der Küchenholzallee) ist die Nutzung eingeschränkt, zuweilen gar nicht möglich ohne negative Beeinflussung für den Auwald.

 

ÄA 2 – SR M. Weber

Beschlussvorschlag:

Durch eine entsprechende Angebotsplanung soll der Alltagsradverkehr durch Anreize vermehrt auf öffentlich gewidmete Straßen im Nahumfeld des Clara-Zetkin-Parks mit Ausnahme der Anton-Bruckner- und Max-Reger-Allee geführt werden.

Insbesondere wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2017 zu prüfen, inwieweit eine Vervollständigung der Radverkehrsanlagen in der Karl-Tauchnitz-Str. möglich sind. Das Prüfergebnis ist den Ausschüssen Umwelt/Ordnung und Stadtentwicklung/Bau vorzustellen und hiernach in das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr zu integrieren.

Begründung:

Vor allem der südliche und nördliche Hauptweg durch den Johanna-Park wird intensiv durch den Radverkehr genutzt. Ein Verweilen an diesen Hauptwegen ist durch die hohe Verkehrsbelegung und durch eine massive Staubaufwirbelung kaum möglich. Durch eine geeignete Angebotsplanung sollen mehr Radfahrende des Alltagsradverkehrs animiert werden, Radverkehrsanlagen am Rande des Parks parallel zur Straße zu nutzen.

 

ÄA 3 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine bauliche Veränderung der Wegeverbindung vom M.-Luther-Ring zur F.-Ebert-Straße, verbunden mit einer Trennung des Rad- vom Fußverkehrs, zu prüfen. Damit einhergehend ist eine Veränderung der Radverkehrsführung am Beginn der Grünanlage am M.-Luther-Ring (aus Fahrtrichtung Lotterstraße).

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die Wegeverbindung Lotterstraße-Grünanlage parallel zur Rudolphstraße/Manetstraße-Johannapark ist eine sowohl vom Fuß- als auch vom Radverkehr stark frequentierte Achse. Häufig kommt es zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrenden, insbesondere am Beginn der Grünanlage, da hier der Radverkehr direkt auf den Fußweg geführt wird. Eine nachhaltige Trennung der Verkehre ist aus unserer Sicht dringend notwendig.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung & die Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-)Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund entsprechend angehoben werden
b) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden

Begründung:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn und Polizeiverordnung anzumelden und für sie ist Hundesteuer zu entrichten. Darüber hinaus bestehen weitere
Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch HundehalterInnen findet allerdings nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über unangeleinte
Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen und nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit der Hunde mittels einer Chipflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass der
illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
Um die Sicherheit in den Ortsteilen des Stadtgebietes zu erhöhen, soll geprüft werden, inwieweit die dort zur Sicherung des Grundstücks eingesetzten Hunde durch eine
Ermäßigung der Hundesteuer weiter bezahlbar bleiben.