Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag (Dritte Neufassung):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
– die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden
und Chemnitz praktiziert;
– eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt;
– eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
– ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei;
– eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben(z.B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von
Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);
– für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen;
– Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;
– Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;
– die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.

 

Begründung:

Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen!“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.

Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
– Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in
Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher
Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“
Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung
entsprechend zu beschriften.
Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der
Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine
Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.
– Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität haben.
– Es ist angebracht die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse
vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.
– Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
– Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810
(Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, sodass die Beschaffung der notwendigen
Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.
– Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.
– Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g. „Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.

Einklagbare Rechte, Mitbestimmung, freie Meinungsäußerung, Demonstrationsfreiheit sind keine Selbstverständlichkeiten. Einige von Ihnen kennen das noch aus eigener Erfahrung. Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass Demokratie einen hohen Wert hat. Aus diesem Grund hat die Ratsversammlung im vorigen Jahr beschlossen, dass 2018 das Jahr der Demokratie in Leipzig sein soll. Dabei sollen vor allem die Inhalte eines demokratischen Staatswesens ins Zentrum gestellt werden. Dazu gehört weit mehr als nur  das Wählengehen: Mitreden, diskutieren, kritisieren, loben oder eben auch demonstrieren sind Teil dieses Gesamtpakets.

Das kann anstrengend sein, denn Demokratie ist oftmals ein langsamer und anstrengender Prozess. Umso wichtiger ist es, dass wir versuchen alle Menschen in unserer Stadt dafür zu begeistern. Manchmal reicht es schon, den Ehrenamtlichen gute Arbeitsbedingungen zu bieten und zu zeigen, dass sie ernst genommen werden.

Das gilt sowohl für Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte als auch für die  Menschen, die in Bürgerbeteiligungen zu Wort kommen. Das heißt nicht, dass immer der Wille eines Einzelnen oder einiger Weniger umgesetzt wird – am Ende gilt es an alle zu denken. Deshalb ist der Vorstoß des Verwaltungsbürgermeisters, der die lokale Demokratie stärken möchte, wichtig.

„Aktuell nutzt die Stadt Leipzig die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in den kommunalen Kindertagesstätten, Horten oder Jugendwohngruppen fast gar nicht, da sie in der Vergangenheit immer noch ausreichend Bewerberinnen und Bewerber auf freie Stellen hatte. Diese Zeiten sind vorbei. In diesem Jahr waren 30 Erzieherstellen bei der Stadt Leipzig unbesetzt, da nicht genügend geeignetes Personal gefunden werden konnte. Die Folge davon ist, dass nicht alle vorhandenen Betreuungsplätze in Kitas belegt werden können. Bis 2020 müssen zudem 832 Erzieherstellen in Leipzig nach- bzw. neu besetzt werden, da zusätzliche Kindertagesstätten eröffnen und Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Das vor diesem Hintergrund die berufsbegleitende Ausbildung fast gar nicht genutzt wird, ist unverständlich. Daher fordern wir die berufsbegleitende Ausbildung ab dem nächsten Ausbildungsjahr ein. Darüber hinaus sollen auch freie Träger bei der Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen unterstützt werden, denn Stadt und freie Träge dürfen sich beim Anwerben von Fachkräften nicht gegenseitig kannibalisieren. Unbesetzte Stellen führen zu nicht belegbaren Kitaplätzen, unabhängig vom Träger“, so Christopher Zenker, Vorsitzender und familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Leipzig.

Die SPD-Fraktion Leipzig fordert in ihrem Antrag „Duale Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen“ die Stadt Leipzig auf, zunächst jährlich 25 berufsbegleitende Ausbildungsplätze zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern bei der Stadt Leipzig einzurichten und
freie Träger bei der dualen Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern zu unterstützen.

Christopher Zenker weiter: „Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Auch deshalb macht es Sinn, die berufsbegleitende Ausbildung zu forcieren, denn gegenüber der rein schulischen Ausbildung werden angehende  Erzieherinnen und Erzieher früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden und tragen direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Ferner erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.“

Die Entscheidung des Oberbürgermeisters, eine Stabstelle für Verkehrsplanungen im Verkehrs- und Tiefbauamt zu schaffen, wird von der SPD-Fraktion begrüßt.

Hierzu erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker: „Um eine ernsthafte Diskussion über eine zukunftsfähige Verkehrspolitik führen zu können, ist Sachlichkeit notwendig. Diese ist in den letzten Wochen und Monaten etwas verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass der Oberbürgermeister im Verkehrs- und Tiefbauamt eine eigene Stabsstelle für Verkehrsplanungen installieren möchte. Dadurch wird diesem wichtigen Zukunftsthema der notwendige Raum gegeben. Wir hoffen, dass mit dieser Stabsstelle auch unserem erfolgreichen Haushaltsantrag, beim Verkehrs- und Tiefbauamt die Stelle eines Verkehrsnetzplaners zu schaffen, Rechnung getragen wird, denn dieser zielt genau in diese Richtung.“

In den letzten zehn Jahren sind nicht nur 62.000 Menschen in Leipzig dazugekommen, sondern eben auch 45.000 Autos – Gäste und Einpendler sind hierbei noch nicht einmal mitgerechnet. Auch wenn neue Straßen hinzugekommen sind und viele andere saniert wurden, wird dennoch deutlich, dass es einfach enger wird in Leipzig.

„Wie die meisten anderen Großstädten auch, stehen wir bei der urbanen Mobilität vor großen Herausforderungen“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt: „Es muss uns über Anreize gelingen, den Anteil des Umweltverbunds, also des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs am Gesamtverkehr in unserer Stadt deutlich zu erhöhen. Schließlich wird es sonst für den motorisierten Individualverkehr kein Durchkommen mehr geben und das würde insbesondere die treffen, die auf das Auto angewiesen sind.“

Sowohl der Vorschlag der CDU, als auch der eines „Bürgermeisteramtes für Mobilität“, fordern eine Änderung der Zuständigkeiten im Bereich Verkehr. Mit beiden Vorschlägen werden wir uns im Zuge der Diskussion um den CDU-Antrag beschäftigen, ohne uns zu Schnellschüssen verleiten zu lassen. Aber grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Entscheidungen über die Organisation und Struktur der Verwaltung durch den Oberbürgermeister getroffen werden.
Die aktuelle Diskussion wird leider nicht sachlich geführt. Oft werden Ursache und Wirkung verwechselt. Fakt ist: In den letzten zehn Jahren sind in Leipzig 62.000 Menschen und fast 45.000 Autos dazugekommen, Gäste und Einpendler noch nicht einmal mitgerechnet. Gleichzeitig wurden viele Straßen saniert und neue kamen hinzu. Na klar wird es enger in der Stadt. Wir brauchen Alternativen zur Verkehrsexplosion, unserer Sicherheit und Gesundheit zuliebe, sonst diskutieren wir irgendwann darüber, Häuser abzureißen, damit Straßen breiter werden können. Alles andere ist Augenwischerei. Uns hilft weder Aktionismus noch Verharren auf Bestehendem.
Im Bereich Mobilität stehen wir, wie die meisten anderen Großstädte auch, vor enormen Herausforderungen. Sollte es uns nicht gelingen, den Anteil des Umweltverbundes aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr deutlich zu erhöhen, wird auch für den motorisierten Individualverkehr (MIV) bald kein Durchkommen mehr sein. Gerade für die, die auf den PkW angewiesen sind, ist dies jedoch von herausragender Bedeutung. Auf diesem Weg müssen wir die Leipzigerinnen und Leipziger mitnehmen. Kommunikativ, aber vor allem auch dadurch, dass auf Anreize statt Verbote gesetzt wird.
Natürlich muss auch über Fehler diskutiert werden. Ob man beispielsweise die Akzeptanz für Radverkehr steigert, wenn man, wie in der Dresdner Straße geschehen, Abmarkierungen just zu einem Zeitpunkt vornimmt, als auf zahlreichen Parallelstraßen und Ausweichrouten Bauarbeiten stattfanden. So blöd das gelaufen sein mag, es ist letztlich nur Symptom einer grundlegenden Herausforderung.
Abschließend: Wir müssen uns ehrlich in die Augen schauen und auch bereit sein, neue Wege ohne ideologische Scheuklappen zu gehen. Es bringt uns allesamt nicht weiter, wenn jeder seiner verkehrspolitischen Obsession frönt. Uns allen sollte klar sein, jeder der mit Bahn, zu Fuß oder Rad unterwegs ist, verstopft nicht weiter unsere Straßen. Es besteht Handlungsdruck, sonst kommt man bald gar nicht mehr vorwärts und damit wäre insbesondere denen nicht geholfen, die auf das Auto angewiesen sind.

Stadtrat Axel Dyck, Mitglied im FA Stadtentwicklung und Bau und Sprecher der SPD-Fraktion für Verkehrspolitik

Artikel von Christian Schulze für das Amtsblatt vom 25.11.2017

Christian Schulze

Die positive Bevölkerungsentwicklung in Leipzig und der Zuzug vieler Familien mit Kindern erfordern – neben dem Ausbau im Kita-Bereich – auch ein zunehmendes Baugeschehen an unseren Schulen. So wird am Standort Gießerstraße zwischen Taschenkaufhaus und Karl-Heine-Kanal eine Grundschule (GS) mit Sporthalle gemäß Ratsbeschluss neu entstehen. Baubeginn soll im Mai 2018 sein, damit die Schule hoffentlich pünktlich zum Schuljahresbeginn im Sommer 2020 fertig gestellt ist. Die Gesamtkosten betragen knapp 16 Millionen Euro.

Freud und Leid liegen manchmal eng beieinander. So wollte die Verwaltung ursprünglich 350.000 Euro Planungskosten aus der GS Gundorf in die neue GS Gießerstraße umschichten. Durch eine beherzte Initiative von Stadtratsfraktionen konnte dieser Vorschlag abgewehrt werden und die Ratsversammlung hat in ihrer November-Sitzung einstimmig beschlossen, dass diese Mittel nunmehr außerhalb des Schul- und Kitabudgets aufgebracht werden sollen. Die Planung für die notwendige Erweiterung der Schule in Gundorf kann somit 2018 beginnen.

Das Schulnetz muss in den nächsten Jahren insgesamt deutlich erweitert werden.  Kurze Wege für kurze Beine, Schulen in Wohnortnähe – dafür steht meine Fraktion auch weiterhin ein.

Artikel von Heiko Oßwald für das Amtsblatt vom 11.11.2017

Die als alternativlos bezeichneten jährlichen Fahrpreiserhöhungen der LVB von jährlich 3 bis 5 Prozent sind auch für uns ein enormes Ärgernis. Die SPD-Fraktion hat daher einen Antrag ins Ratsverfahren gebracht, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt werden soll, Eigentümerziele für die Leipziger Verkehrsbetriebe zu erarbeiten. Ziel muss es dabei sein, den Einfluss des Stadtrates auf die Unternehmensentwicklung sowie strategische Entscheidungen der LVB sicherzustellen. Die Stadt muss deutlicher formulieren, was sie von ihren Verkehrsbetrieben erwartet und dazu gehören für uns auch bezahlbare Preise.

Aber auch andere Themen, z.B. wie die Sicherheit in Bussen und Bahnen verbessert werden kann, könnten so durch den Stadtrat aufgegriffen werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Ausgaben der LVB in Zukunft weiter steigen werden. Denn die Beschäftigten müssen fair bezahlt werden und in einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, was weitere Investitionen in Straßenbahnen und Schienennetze bedeutet. Wir müssen daher die Last der finanziellen Mehrbedarfe möglichst fair zwischen der Stadt Leipzig, dem Leipziger Stadtkonzern und den Fahrgästen austarieren. Und wir brauchen endlich eine stärkere Förderung des ÖPNV durch den Bund sowie den Freistaat.