Rede zum Antrag „Ermäßigungen für Freiwilligendienste“ in der Ratsversammlung am 20. Mai 2020
Rednerin: Christina März
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,
ich rede in Vertretung meines Kollegen Christian Schulze, der die Sitzung leider schon verlassen musste.
Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer mal wieder mit Eintrittspreisen in den städtischen Einrichtungen bis hin zur Entgeltfreiheit befasst. Unter anderem auch mit den Fragen, welche Bevölkerungsgruppen Ermäßigungen haben sollen. Da wurde diskutiert, wann ist eine Familie eine Familie, wie viele Kinder dürfen auf einem Familienticket Nutzer von Leistungen sein, sind Großeltern mit Enkelkindern auch Familie etc. pp.
Heute geht es uns um eine Gruppe i.d.R. jüngerer Menschen. Sie sind keine Azubis, oder auch Leipzig-Pass Inhaber, sondern Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Für diese wichtigen Freiwilligendienste im Pflege- und Betreuungsbereich, im Umweltschutz und weiteren unterstützenswerten Bereichen in Vereinen und Verbänden gibt es i.d.R. ein kleines Taschengeld zwischen 200,00 und 400,00 € je nach Träger.
Bei Durchsicht unserer diversen Gebührenordnungen ist uns und nun auch der Verwaltung eine gewisse Unordnung aufgefallen. Von keiner Ermäßigung bis hin zur immer noch vorhandenen Ermäßigung für Zivildienstleistende ist alles dabei.
Im Verwaltungsstandpunkt wird nun eine gewisse Tiefenprüfung in Aussicht gestellt und ein Bericht mit entsprechenden Ergebnissen und Empfehlungen für das 4. Quartal 2020 angezeigt.
Den wollen wir nun abwarten, um dann im Nachgang hoffentlich einvernehmlich Änderungen der Gebührenordnungen der städtischen Einrichtungen von Museen über Theater bis hin zu den Sportbädern zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beschließen . Wir lassen also unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes abstimmen und bitten um Ihre Zustimmung.