Rede zur Vorlage: „Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien“ in der Ratsversammlung am 31.01.2018
Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,
die Vorlage Musterraumprogramm Schulen soll der Stadt Leipzig zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, die die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewandt.
Diese Vorlage wurde den Stadträten bereits im Oktober in den verschiedenen Ausschüssen vorgestellt. Mit besonderem Interesse befasste sich der Fachausschuss Jugend, Soziales, Bildung und Schule und der Unterausschuss Schulnetzplanung mit dieser Vorlage.
Dabei ist das grundsätzliche Problem, dass die Stadt Leipzig Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und die Optimierung der Bewirtschaftungskosten in Blick hat, die Stadträte und Elternvertreter visionäre Vorstellungen von modernen Schulgebäuden haben.
Letztendlich siegte die Einsicht, dass die Stadt Leipzig die Vielzahl an Bauvorhaben auch noch finanzieren können muss, so dass pragmatische und effiziente Ansätze im Mittelpunkt standen. Besonders schwierig war, dass zahlreiche Verwaltungsvorschriften des Freistaates seit längerer Zeit nicht aktualisiert wurden oder es diese gar nicht gibt. Als Beispiel sei hier angeführt, dass der Freistaat Sachsen zwar jetzt Schulsozialarbeit fördert und diese auch jeder Oberschule zusteht, es aber keine Empfehlungen zur Ausstattung mit Räumen gibt.
Besonders kritisch sahen die Stadträte und Elternvertreter die Planungsgrundlagen für die Mensa. An den Oberschulen wurde mit einer Essen-Teilnehmerquote von 30% geplant, an Gymnasien mit 50%. Ebenso problematisch war das Fehlen eines Raums für einen Schulsozialarbeiter an Gymnasien.
Außerordentlich konstruktiv erwies sich dann die Zusammenarbeit mit der Verwaltung. In mehreren Gesprächen mit Vertretern des AGM und des AfJFB wurden alle Fragen besprochen und Änderungen in der Vorlage vorgenommen.
Die Verwaltung übernahm alle Vorschläge, die Mensen für Oberschüler und Gymnasiasten werden für die gleiche Teilnehmerquote von 50% in drei Essensdurchgängen entsprechend der Schülerzahlen ausgelegt. Ein notwendiger Raum für den möglichen Einsatz von Schulsozialarbeiter an Gymnasien wird nun auch ausgewiesen.
Als Lehrerin an einer Grundschule wies ich auf die spezifische und intensive Nutzung der Werkräume an Grundschulen hin und konnte die Verwaltung auch überzeugen, dass in diesen Schulen ein Zimmer für den Fachunterricht Kunsterziehung eingeplant wird.
Auch wenn alle Anregungen und Vorschläge (Frau Hollick setzte sich besonders für Ausstattung der Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften mit flexiblen Digestorien ein, damit die Experimente auch in den Nebenräumen vorbereitet werden können) von der Verwaltung übernommen wurden, stellt meine Fraktion einen Änderungsantrag zur Abstimmung. Darin fordern wir den Freistaat auf, zügig die Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie der „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen voranzutreiben. Außerdem ist es für uns wichtig, dass an jedem Schulneubau oder an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durchgeführt wird. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter müssen zukünftig in solche Befragungen einbezogen werden.
Fast könnte man die Vorlage als gelungen Kompromiss zwischen den Visionen für modernen Schulhausbau und möglichen finanziellen Ressourcen der Stadt Leipzig bezeichnen, wäre da nicht die Festlegung, dass alle Räume mit einer grünen Pylonen-Klappschiebetafel ausgestattet werden (außer einige FUR, die bekommen immerhin ein Whiteboard). Hier wird an der gegenwärtigen Realität im Bildungswesen vorbei geplant, zukünftige Anforderungen müssen im Medienentwicklungsplan der Stadt Leipzig festgeschrieben werden.
Dieser Medienentwicklungsplan ist eben nicht Bestandteil dieser Vorlage. Ich weiß, dass Sie Herr OBM nicht so viel von diesen digitalen Kram halten- schließlich haben Sie in Ihrer Zeit als Lehrer den Unterricht noch mit einem Stück Kreide und Ihrer Klampfe gerockt- aber die Zeiten ändern sich und digitale Medien gehören zur Alltagswelt der Schüler. Auch an dieser Stelle versäumt es der Freistaat, klare Anforderungen für die Ausstattung zu definieren. Trotzdem kann die Stadt dieses Thema nicht aussitzen und abwarten- deshalb noch einmal ganz deutlich und zu Protokoll:
Herr OBM, legen Sie einen Medienentwicklungsplan für die Ausstattung von Schulen vor der Haushaltsbeschlussfassung, also noch in diesem Jahr vor.
Bitte stimmen Sie unserem ÄA zu.