Schlagwortarchiv für: Eigentümerziele

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

5. In das strategische Unternehmenskonzept ist aufzunehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft stellt der breiten Öffentlichkeit und legt dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2024 ein Modell zur ihre Einschränkung des von Mieterhöhungsverlangen, welches bei Mieterinnen und Mietern vor, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet und sich an der Wohngeldflächenverordnung anlehnt, vor. Die Nachweise der Mieterinnen und Mieter können bspw. über den Steuerbescheid geschehen. Dieses Modell ergänzt die Eigentümerziele der LWB.

 

 

 

Das Kapitel 1.1.1 wird wie folgt gefasst:

 

Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…)

 

Das Kapitel 1.1.2 wird wie folgt ergänzt:

 

„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um:

– Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig.

– Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen.

Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“

 

Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen.

 

 

Ergänzung 1.3.:

 

Ergebnisziel: …stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.

 

Vorgehensziel 1.3.1.

 

– Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt

 

 

2. Mieter/-innen-Mitbestimmung

 

1.6. Ergebnisziel

Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen.

 

Vorgehensziele

 

1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt.

 

1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet.

Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet.

Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen.

Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat.

Als Vorbild für die erweiterte Mitbestimmung von Mieter/-innen kann das seit 1993 praktizierte Modell der Wohnbau Gießen GmbH bzw. das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (2015/2023) herangezogen werden. Ein aktiver Austausch zu diesen Konzepten und Gesetzen mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen ist wünschenswert.

 

1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.

 

 

Ergänzung Eigentümerziele:

 

Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag ins Ratsverfahren gebracht, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt werden soll, Eigentümerziele für die Leipziger Verkehrsbetriebe zu erarbeiten. Neben Finanzzielen, wie beispielsweise dem Kostendeckungsgrad, sollen darin auch Sachziele, etwa zur Sicherheit in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen oder zum Ticketing, aufgenommen werden, durch die die Finanzkraft der Gesellschaft und die Attraktivität des ÖPNV-Angebots in Leipzig stärker in den Fokus rücken sollen. Auch soll eine deutliche Begrenzung der jährlichen Fahrpreiserhöhungen durch den Eigentümer Stadt Leipzig festgeschrieben werden.

Heiko Oßwald, der beteiligungspolitische Sprecher der Fraktion erklärt dazu: „Das Rückgrat des urbanen Verkehrs ist und bleibt der öffentliche Personennahverkehr. Ihm kommt durch die steigende Einwohnerzahl zukünftig eine noch bedeutendere Rolle zu.  Aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll, dass die Stadt deutlicher formuliert, was sie von den Verkehrsbetrieben erwartet. Vor allem hinsichtlich der jährlichen Preiserhöhungen bei den Fahrkarten der LVB ist eine klare Ansage des Gesellschafters Stadt Leipzig erforderlich. Im Schnitt stiegen die Ticketpreise jährlich um rund 3,5 Prozent und das soll nach der aktuellen strategischen Unternehmensplanung für die nächsten 10 Jahre auch so fortgeschrieben werden. Für uns Sozialdemokraten ist diese Preispolitik zukünftig nicht mehr länger hinnehmbar, auch weil diese die ÖPNV-Nutzung auf Dauer unattraktiv macht.“

Eigentümerziele sind grundsätzlich eine Vorgabe der Gesellschafterin Stadt Leipzig an das jeweilige Unternehmen. Die Umsetzung der Eigentümerziele liegt in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung des Unternehmens. Aus Sicht der SPD-Fraktion lässt sich beispielsweise eine deutliche Begrenzung von Fahrpreiserhöhungen nur mittels Vorgabe über Eigentümerziele erreichen. Die Einbringung eines Tarifmoratoriums im MDV hätte alleine die Stadt Leipzig finanziell belastet, eine pauschale Erhöhung der Zuschüsse über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag hätte nicht zwangsläufig zu konstanten Fahrpreisen geführt und wäre ohnehin beihilferechtlich bedenklich gewesen. Daher stellen diese von anderen Fraktionen eingebrachten Vorschläge, für uns  keinen zielführenden Lösungsansatz dar.

„Mit der Beschlussfassung des neuen Nahverkehrsplans und der Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages im nächsten Jahr, ist es aus unserer Sicht zweckmäßig auch gleich konkrete Eigentümerziele für die LVB vorzugeben. Ziel ist es, den Einfluss des Stadtrates auf die Unternehmensentwicklung sowie strategische Entscheidungen der LVB sicherzustellen“, ergänzt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und hebt hervor: „Uns geht es darum, dass die Angebote der LVB für die Bürgerinnen und Bürger so attraktiv wie möglich gestaltet werden, denn sie müssen im Mittelpunkt stehen.“

Den Sozialdemokraten ist bewusst, dass auch die Leipziger Verkehrsbetriebe mit steigenden Kosten zu kämpfen haben. Die Kostensteigerungen entstehen vor allem durch die Tarifentwicklung bei den Beschäftigten aber auch durch höhere Beschaffungskosten für Diesel und Fahrstrom.

„Wir sehen es allerdings nicht als alternativlos an, dass deshalb regelmäßig die Fahrpreise angehoben werden. Wir sind der Auffassung, dass es auch bei den Verkehrsbetrieben Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung gibt und die sollten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Die LVB sind nicht für sich selbst da sondern sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge unserer Stadt. Sicher werden wir auch darüber reden müssen, wie sich die Zuschüsse an die Verkehrsbetriebe in den nächsten Jahren entwickeln müssen, um die Angebote so zu verbessern, dass mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen. Wir verstehen unseren Vorstoß als Teil eines Gesamtpakets, das aus dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, der Nahverkehrsentwicklungsplanung und konkreten Eigentümerzielen besteht“, so Oßwald abschließend.

„Uns ist klar, dass der auf unsere Initiative hin in den Eigentümerzielen festgelegte Wohnungsbestand von 40.000 Wohneinheiten bis 2026 eine große Herausforderung für die LWB ist“, erklärt SPD-Fraktionsvize und LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald bezugnehmend auf einen LVZ-Bericht vom 24. Mai zu den Eigentümerzielen der LWB und ergänzt:  „Wir wollen die LWB hierbei auch nicht allein lassen, denn unser Änderungsantrag zu den Eigentümerzielen umfasst auch, dass die Stadt Mittel und Wege prüfen soll, die LWB dazu zu befähigen, dieses Ziel auch zu erreichen. Zudem setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass Wohnimmobilien, die aktuell vom Liegenschaftsamt verwaltet werden, auf die LWB übergehen sollen. Bislang wird das im Wirtschaftsdezernat jedoch weitestgehend ausgesessen.“

In der letzten Ratsversammlung wurde beispielsweise ein Antrag der SPD-Fraktion in die Gremien verwiesen, der darauf abzielt, dass die Stadt Leipzig unbebaute Grundstücke, auf denen Wohnungsbau rechtlich zulässig ist, als Gesellschaftereinlage an die LWB überträgt oder, wenn das rechtlich nicht möglich ein sollte, dem Wohnungsbauunternehmen ein Vorkaufsrecht einräumt. Ähnliches soll auch für andere kommunale Unternehmen gelten, die entsprechende Grundstücke zuerst der LWB zum Kauf anbieten sollen.

„Durch die LWB hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit, eine steuernde Funktion auf dem Wohnungsmarkt einzunehmen. Allerdings muss die LWB städtischerseits auch in die Lage versetzt werden, diese Funktion wahrzunehmen. Es ist unbestritten, dass nicht alle LWB-Wohnungen im unteren Preissegment angeboten werden können, weil das das Unternehmen überfordern würde. Preiswerter Wohnraum kann nur dann neu geschaffen werden, wenn entsprechende Förderprogramme von Bund und Land auch nach 2019 fortgeführt werden, was vor allem für stark wachsende Regionen notwendig ist, zu denen Leipzig definitiv gehört. Aber auch neu geschaffener Wohnraum im oberen Preissegment entlastet den Leipziger Wohnungsmarkt, da die dortigen neuen Mieter in unteren Preissegmenten Platz machen bzw. nicht zusätzlich auf den Wohnungsmarkt drängen“, so Oßwald abschließend.

Heiko BärDie SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat freut sich über die erfolgreichen Änderungen bei den Eigentümerzielen für die Alten Messe. Entsprechend einem Änderungsantrag unserer Fraktion stimmte der Stadtrat gestern entgegen dem ursprünglichen Willen der Verwaltung für eine Vergrößerung der Vorbehaltsflächen für die Biotechnologie-Branche und die Möglichkeit, Eigenkapital der Vermarktungsgesellschaft LEVG für bessere Ansiedlungsbedingungen einzusetzen. Nach dem Willen der Verwaltung sollten von den 230.000 qm zu vermarktende Fläche auf der Alten Messe mindestens 80.000 qm zur Ansiedlung und Erweiterung von Biotechnologie-Unternehmen oder Forschungseinrichtungen festgelegt werden. Entsprechend dem erfolgreichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde die Mindestgröße auf nunmehr 100.000 qm erweitert.

Heiko Bär, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Leipziger Stadtrat erklärt dazu: „Vorausschauende Flächenentwicklung und Schaffung von Flächenreserven für strategisch wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen sind eine Voraussetzung, um das Ziel einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur bis 2020 realistisch zu halten. Das Gesundheits- und Biotechnologiecluster in Leipzig hat vor dem Hintergrund der Nähe zu einschlägigen Forschungseinrichtungen wie dem IZI, dem Biomasseforschungszentrum und dem künftigen Biodiversitätsforschungszentrum sehr gute Entwicklungschancen. Hinzu kommen die aktive Neuaufstellung der Bio-Net Leipzig GmbH als fachbezogene Clusterfördergesellschaft, die Vermarktungsaktivitäten der gemeinsamen Wirtschaftsfördergesellschaft „Invest Region Leipzig“ sowie die globalen Biotechnologie-Trends in Richtung Bioökonomie und individualisierte Biomedizin, für welche der Standort Leipzig hervorragend aufgestellt ist.“

„Die Möglichkeit, nachhaltige Gewerbesteuereinnahmen zu generieren, ein hochqualifiziertes Arbeitsplatzangebot sowie eine überregional bedeutende Wertschöpfung im Biotechnologie-cluster zu unterstützen sind uns viel mehr wert, als kurzfristige Verkaufserlöse aus der Ansiedlung von Autohäusern, Baumärkten oder Schnellimbissen. Die Entwicklung der Alten Messe darf nur durch wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Ziele bestimmt werden, aber nicht durch ein enges Zeit- und Finanzkorsett“, so Bär abschließend.

Redner: Heiko Oßwald, Beteiligungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Erst im August 2011 hat die Ratsversammlung die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Jetzt, 30 Monate später, soll bereits eine Anpassung erfolgen. Warum?

Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist in Bewegung geraten. Dass lässt sich nicht mehr verleugnen, obwohl die aktuellen Daten sehr widersprüchlich sind und teilweise stark voneinander abweichen. Hier hat das Amt für Statistik und Wahlen einiges aufzuarbeiten. Fakt ist aber, dass ein Einwohnerzuwachs von fast 40.000 Menschen in den letzten 5 Jahren, bedingt durch steigende Geburtenraten und positive Zuwanderungssalden, zu einer drastischen Verringerung des Wohnungsleerstands geführt hat. Standen noch im Jahr 2000 69.000 Wohnungen leer, waren es im Jahr 2010 34.000. Aktuell dürfte der Leerstand an Wohnungen auf unter 25.000 gesunken sein und dass trotz steigender Bautätigkeit. Bei weiter steigenden Einwohnerzahlen in den nächsten Jahren dürfte dieser Leerstand bald abgeschmolzen sein. Und natürlich führt dies zu steigenden Mieten und kann in einzelnen Stadtteilen eine soziale Segregation zur Folge haben.

Laut dem inoffiziellen Mietspiegel der Wohnungsinfobörse haben sich die durchschnittlichen Angebotsmieten in den letzten 3 Jahren um 20 Prozent erhöht, auf jetzt 5,67 Euro/qm. Die hiesige Immobilienwirtschaft geht von einer durchschnittlichen Kaltmiete von 5,30 Euro aus. Andere Großstädte, wie Berlin, sind ein warnendes Beispiel. Waren in Berlin vor 5 Jahren die Mieten auch noch moderat bei 5,80 Euro/qm so liegen diese jetzt durchschnittlich bei 7,10 Euro/qm. Hier gilt es langfristig gegenzusteuern. Zur Wahrheit gehört allerdings, dass die Möglichkeiten einer Kommune begrenzt sind. Doch diese begrenzten Möglichkeiten, z. B. über das kommunale Wohnungsbauunternehmen gegenzusteuern, sollten genutzt werden.

In diese Richtung geht unser Antrag. Wir wollen einen Mindestbestand an Wohnungen für die LWB auf 36.000 Wohneinheiten dauerhaft festschreiben. Wir wollen, dass bei dem Verkauf von Objekten ab 8 Wohneinheiten mit dem neuen Eigentümer eine Sozialcharta vereinbart wird. Und wir wollen, dass Mieter bei geplanten Verkäufen zuerst gefragt werden. Somit können wir das Risiko größerer Mietpreissprünge für die Mieter verringern.

Auch wird dies zu einer Sensibilisierung des Themas Wohnungsverkäufe bei der LWB selbst führen. Wichtig ist uns weiterhin, dass die LWB vorrangig ihren Wohnungsbestand erweitert, wo diese unterrepräsentiert ist, um somit neue Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten zurückzuerlangen. Modernisierungsmaßnahmen sollen im mietpreisgünstigen Segment mit Augenmaß durchgeführt werden, um diese Wohnungen weiterhin mit günstigen Mieten am Wohnungsmarkt anbieten zu können. Über die Verkaufs- und Ankaufstätigkeit der LWB sollte der zuständige Fachausschuss intensiver informiert werden, damit es hier auch zu einer besseren Abstimmung mit städtischen Interessenslagen kommt.

Wir sind uns des Spannungsfeldes durchaus bewusst, indem sich die LWB gerade befinden. Seit 2006 erfolgreich finanziell konsolidiert (Abbau der Verschuldung von über 900 Mio. Euro auf jetzt ca. noch 617 Mio. Euro) sieht sich das Unternehmen jetzt wachsenden Ansprüchen der Gesellschafterin Stadt ausgesetzt. Erfolg macht sexy meinte neulich unser Kämmerer und brachte eine Vorlage zur Erhöhung der Bürgschaftsentgelte ein. Und auch der neu eingeschlagene Weg in Richtung Wohnungsneubau, Fondsrückkäufe und Aufwertung des Wohnungsbestandes durch Verkürzung des Instandhaltungszykluses birgt finanzielle Herausforderungen.

Daher halten wir eine mittelfristige Festschreibung des Wohnungsbestandes auf 40.000 Wohneinheiten, wie von der Fraktion die Linke gefordert zwar für richtig, aber für verfrüht. Hier gilt es unter Abwägung der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die neue strategische Unternehmensplanung noch abzuwarten, wenn auch aus unserer Sicht die LWB einen Marktanteil von 10 Prozent weiter halten muss. Mit Blick auf den Sektor Schulen und Kindertagesstätten, wo die Stadt noch immer der rasanten demografischen Entwicklung hinterherhinkt, müssen wir hier langfristig die richtigen Weichen stellen, um auch künftig Einfluss auf die Mietentwicklung in unserer Stadt nehmen zu können. Perspektivisch wird die LWB mehr Wohnraum schaffen müssen, als bereits in der mittelfristigen Wirtschaftsplanung des Unternehmens vorgesehen ist. Allerdings brauchen wir hierzu endlich ein entsprechendes Förderprogramm des Freistaates Sachsen für sozialen Wohnungsbau. Der Bund gibt den Ländern dafür jährlich 518 Millionen Euro in die Hand, aber wie so oft kommt das Geld dafür bei den Kommunen nicht an. Alleine kann die Stadt mit der LWB dies nicht schultern. Höchste Zeit also, dass der Freistaat Sachsen, gemeinsam mit seinen beiden großen Städten Leipzig und Dresden, sich dem Thema sozialer Wohnungsbau stellt.

Alles in allem genug gute Gründe für eine notwendige Anpassung der Eigentümerziele für die LWB. Ich bitte Sie daher unserem Antrag zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Im Falle der Veräußerung bewohnter Gebäude ist immer dann eine Sozialcharta mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, wenn es sich um Objekte mit einem Wohnbestand ab 8 Wohneinheiten handelt.
2. Sollte die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat der LWB den Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit bestehenden Mietverhältnissen beschließen, so werden die Mieter sofort schriftlich gebeten, binnen eines halben Jahres ein gemeinsames Kaufangebot zu unterbreiten. In einem solchen Schreiben ist auf Beratungsangebote hinzuweisen.
3. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 36.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Es ist anzustreben, dass die Erweiterung des Wohnungsbestandes vorrangig in jenen Stadtbezirken erfolgt, in denen der Anteil der LWB-Wohnungen unter 5 Prozent liegt.
4. Modernisierungsmaßnahmen der LWB sind im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand nur in dem Maße durchzuführen, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.
5. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2014 – einmal im Jahr eine Vorlage mit allen Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.
Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten soll nunmehr sichergestellt werden, wobei eine mögliche Erweiterung des Bestands vorrangig in Stadtteilen geschehen soll, in denen die LWB als Vermieterin bisher unterrepräsentiert ist. Dadurch sollen auch zukünftig die Einflussmöglichkeiten der Stadt in den Quartieren durch kommunales Wohneigentum erhalten bzw. unter anderem in den Stadtbezirken Nord, Nordwest, Südwest und Altwest erweitert werden.
Sanierungen vor allem im günstigen und mittelpreisigen Segment sollen so erfolgen, dass die Wohnungen auch nach Abschluss der Arbeiten im selben Preissegment angeboten werden können.
Sollte die LWB bewohnte Mehrfamilienhäuser veräußern wollen, sollen die Mieter unverzüglich darüber informiert werden und die Möglichkeit bekommen, das Gebäude als Eigentümergemeinschaft selbst von der LWB zu erwerben. Andernfalls wird die LWB damit beauftragt, mit dem künftigen Eigentümer eine Sozialcharta zu vereinbaren, wenn das zu veräußernde Gebäude mindestens acht Wohneinheiten umfasst.

Änderungsvorschlag

  1. Beschlusspunkt 2 wird in Abweichung zum vorgelegten Strategiepapier um folgenden Satz ergänzt: Für die Entwicklung von strategisch wichtigen Wirtschaftsinvestitionen (insbesondere im Rahmen des Cluster Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie) kann die Gesellschaft auf ihr Eigenkapital zurückgreifen.
  2. Das Strategiepapier wird mit der Maßgabe beschlossen, zur Beförderung des Life Sciences Clusters Erweiterungsflächen in der Größe von 60.000 qm bereit zu stellen.

Begründung:

Die Alte Messe ist eine der wichtigsten Flächen- und Standortreserven der Stadt. Insbesondere das weiterhin notwendige wirtschaftliche Aufholen der Stadt macht eine Reservierung von Flächen für diese Herausforderung notwendig. Entsprechend der vom Stadtrat bereits beschlossenen Clusterförderstrategie ist das Cluster Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie ein wesentlicher strategischer Pfeiler für das wirtschaftliche Aufholen. Der Standort Alte Messe bietet aufgrund der Nähe zur BioCity, dem MPI und dem Frauenhofer-Institut hierfür sehr hohe Synnergieeffekte und eine hohe Attraktivität für die Entwicklung des Clusters. Die Potentiale bereits heute zu beschränken, wird den Zielen unserer eigenen Clusterförderstrategie nicht gerecht. Auch der rein fiskalische Blickpunkt ist hierbei zu kurzfristig gedacht, denn er verliert das Potential zukünftiger Gewerbesteuerzahler aus den Augen.