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Beschlussvorschlag:

1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird umgesetzt.
2. Die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ werden bis zum Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert.
3. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben.
4. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung aufgenommen.
5. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend der Bedarfe in 2014 geplant. Es wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten Gesamttopf einzelne Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und KulturmittlerInnendiensten praktikabler sind.

Begründung:
Am 12.12. 2012 beschloss die Ratsversammlung das Gesamtkonzept zur Integration. Darin werden die Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ als wesentliche Integrationsmaßnahme mit dem Beschlusspunkt 3 herausgehoben. Im Arbeitsprogramm 2020 erklärt der Oberbürgermeister, dass er die Weiterentwicklung der Willkommenskultur forciere und die Aufnahme von Flüchtlingen humaner und teilhabeorientierter gestalten wolle. Dazu ist als erstes die Barriere „Sprache“ zu mindern – dieses wird durch die Sprint-Dienste abgesichert.
Nach einer Anlaufphase ist das Projekt „Sprint – Vermittlungsservice für Sprach- und Kulturmittlung“ inzwischen in der gesamten Verwaltung implementiert – die Nutzung insbesondere bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, im Zusammenhang mit erzieherischen Hilfen hilfreich.
Auf Grund der gestiegenen Nachfrage, aber insbesondere auch auf Grund der gestiegenen Zahl von neu ankommenden Migrantinnen und Migranten ist der Bedarf an Sprach- und Kulturmittlerdiensten enorm angewachsen. Das Budget des Jahres 2014 ist bereits bis Mai 2014 gebunden. Trotz des großen Erfolges des Dienstes wird durch den verordneten Finanzierungsstopp das Angebot unterbrochen. Für 2015 sind die Mittel bereits fortgeschrieben und eine Erhöhung angemeldet, die den Bedarf unter Zugrundelegung der Werte von 2014 jedoch nicht abdecken wird.
Mit der Unterbrechung des Dienstes wird ein unerlässliches Angebot gefährdet, neue Migrantinnen und Migranten werden sich in der Stadt im Umgang mit Behörden und Ärzten deutlich schwieriger verständigen können. Die Sprach- und Kulturmittler, die für die Tätigkeit ausgebildet wurden, werden sich voraussichtlich anderweitig orientieren und es wird riskiert, dass diese erfahrenen Kräfte 2015 nicht mehr zu Verfügung stehen.
Alles in allem wird ein erfolgreiches Integrationsangebot verunmöglicht.
Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Beschluss des Stadtrates, der mit dem Integrationskonzept nur wenige Maßnahmen tatsächlich festgelegt hat. Der Abbruch widerspricht dem erklärten Willen der Stadt.
Im Bewusstsein der finanziell schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt wird vorgeschlagen, die Kostenbeteiligung zu verbreitern und neben der Universität Leipzig für die stationäre medizinische Versorgung auch die Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung für die ambulante medizinische Versorgung in Kooperation zu binden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bei den einzelnen Ämtern, insbesondere bei Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung eigene Haushaltsstellen für die Beauftragung des Dienstes zu bilden.

Ute Köhler-Siegel„Der Freistaat Sachsen brüstet sich immer mit seinen Spitzenpositionen in nationalen Vergleichen. In 2013 haben 15,3% der Schüler in Leipzig keinen Schulabschluss erlangt, bei den Förderschülern sind es schockierende 62,6% der Jugendlichen, die ohne Abschluss die Schule verlassen. Ein Spitzenwert in Deutschland. Trotzdem bedroht der Freistaat Sachsen eines der wichtigsten Instrumente gegen die hohe Anzahl an Schulabbrechern, indem sie es verschlafen hat eine Verordnung für Mittel des Europäischen Sozialfonds rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Dies bedeutet, dass die Lernwerkstatt für abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler des Trägers Zukunftswerkstatt für mindestens ein halbes Jahr nicht finanziert ist, das heißt nicht stattfinden kann. Dies ist ein Unding in unseren Augen“, so die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Köhler-Siegel.

Die Zukunftswerkstatt arbeitet seit 1996 mit über 20 Ober- und Förderschulen in Leipzig zusammen. Pro Schuljahr werden hier etwa 150 Schüler der Risikogruppe Schulverweigerer betreut.

Ulrike Herold, Mitglied des Jugendhilfeausschusses weiter: „Schulverweigererprojekte stellen zurecht einen Schwerpunkt der Jugendhilfe in Leipzig dar. Wir brauchen hier mehr Maßnahmen und nicht weniger. Für die Übergangsfinanzierung werden etwa 80.000 Euro benötigt. Dies ist viel Geld, aber die Folgekosten bei Wegfall der Maßnahme werden deutlich höher liegen“.

Die  Zukunftswerkstatt  ist ein praxisorientierter, außerschulischer Lernort für abschlussgefährdete Schüler. Die Förderung der Ausbildungsreife sowie die Entwicklung sozialer Kompetenzen  und die Vermittlung eines positiven Selbstwertgefühls durch erfolgreiches Arbeiten in der Praxis als Grundlage für Lern- und Leistungsmotivation in der Schule stehen im Vordergrund.

„Auch wir sind es Leid der Ausfallbürge des Freistaates Sachsen zu sein, aber wir können es uns noch weniger leisten diese Maßnahme weg brechen zu lassen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf hier eine Lösung aufzuzeigen und den Kämmerer hier eine Übergangsfinanzierung zu finden“, so Köhler-Siegel abschließend.

Durch steigende Schülerzahlen kommt es an vielen Schulen wegen zu kleiner oder ungeeigneter Speiseräume zu Problemen bei der Einnahme von Mittagessen.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für die Einrichtung und Größe von Speiseräumen? Welche hygienischen Standards gelten?
  1. An welchen Schulen befinden sich die Speiseräume im Keller oder auf dem Gang (Bitte unterteilt nach Schule, Lage des Speiseraums, Gibt es geeignete andere Räumlichkeiten oder muss angebaut werden, geschätzter Investitionsbedarf)?
  1. An welchen Schulen ist der Speiseraum zu klein (Bitte unterteilt nach Schule, Anzahl Plätze, Anzahl benötigte Plätze, Gibt es geeignete andere Räumlichkeiten oder muss angebaut werden, geschätzter Investitionsbedarf)?
  1. Welche weiteren Probleme gibt es mit Speiseräumen an Schule (Bitte unterteilt nach Schule und Art des Problems)?
  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle betroffenen Speiseräume zu erweitern, umzulegen und zu sanieren?

Es gibt einen erheblichen Sanierungsbedarf an den Schulen und Kindertagesstätten. Weil nicht genügend Geld vorhanden ist, werden Fenster oftmals nicht erneuert, sondern zugeschraubt.

Deshalb fragen wir an:

  1. An welchen Schulen und Kindertagesstätten gibt es zugeschraubte Fenster (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der zugeschraubten Fenster, geschätzter Sanierungsbedarf)?

  1. An welchen Einrichtungen sind die Fenster auch noch in einem sehr schlechten Zustand (bitte unterteilt nach Schule und geschätzter Sanierungsbedarf)?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Instandhaltung von Fenstern investiert (bitte unterteilt nach Austausch von Fenstern und Streichen und Reparieren von Fenstern)?

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Fenster in Schulen und Kindertagesstätten zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Fenstern in Schulgebäuden.

Zunehmend erreichen uns Beschwerden über unhygienische und veraltete Schultoiletten.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für Schultoiletten?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Erneuerung von Schultoiletten investiert?

  1. An welchen Schulen besteht dringender Handlungsbedarf (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/ Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen noch über Toiletten, die seit 1990 nicht saniert wurden (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen über zu wenige Toiletten?

             – zu wenig Toiletten für Schüler

             – zu wenig Toiletten für Lehrende

             – zu wenig Toilettenräume

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Toiletten in Schulen und Sporthallen auf aktuelle Standards zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Sanitäranlagen in Schulen.

Der SPD-Fraktion wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Wilhelm-Busch-Grundschule der Stadt Leipzig, Heinrichstraße 43, auf einer Grünfläche am Haupteingang die Aufstellung mehrerer Fahrradständer für die Schüler beabsichtigte, dies jedoch bislang am Widerstand des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege wegen denkmalpflegerischer Belange scheiterte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege die Aufstellung der Fahrradständer an der o.g. Schule verhindert haben?

  1. Wenn ja, auf der Grundlage welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung der Fahrradständer verweigert?

  1. Falls das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Rechtsgrundlage im sogenannten denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nach § 12 Abs. 2 SächsDSchG sehen sollte: Inwiefern geht von Fahrradständern eine nicht genehmigungsfähige dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals – wie hier, der Wilhelm-Busch Schule – aus (§ 12 Abs. 2 S. 3 SächsDSchG)? Wurde in Betracht gezogen, dass eine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals auch aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses (hier: Fahrradmobilität, Diebstahlschutz für Fahrräder, Schulwegsicherheit) genehmigungsfähig sein kann?

Christopher Zenker„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig zur Finanzierung der Kindertagespflege ist ein deutlicher Hinweis für die Stadt Leipzig, den Betrag für die Förderleistung der Tagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten, wie es auch der Bundesgesetzgeber fordert“, so Christopher Zenker, Kita-politischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Die SPD-Fraktion hat sich in der aktuellen Wahlperiode intensiv dafür eingesetzt, dass die Vergütung der Kindertagespflegepersonen erhöht wird und dass eine Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung in Leipzig vorangetrieben wird. So bekommen die Tagespflegemütter und –väter seit 2013 eine jährliche Anpassung ihrer Vergütung.

Christopher Zenker abschließend: „Der Bundesgesetzgeber sieht die Kindertagespflege inzwischen als eine Vollzeitbeschäftigung an. Dies bedeutet für uns, dass die Stadt sowohl als Träger, als auch als Auftraggeber, dafür verantwortlich ist, dass die Tagesmütter und –väter von dieser Tätigkeit auch leben können. Wir fordern daher die Stadtverwaltung auf, die Hinweise der Gesetzgeber sowie der Rechtsprechung aufzunehmen und entsprechend des Stadtratsbeschlusses ein Vergütungssystem zu erarbeiten, dass auch Anreize zur Weiterbildung setzt. Hierbei sind auch Modelle anderer Städte zu prüfen.”