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Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die bestehenden Angebote für Familien, unabhängig von der konkreten Bedarfslage, verstärkt und ausgebaut werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie betroffene Familien frühzeitiger identifiziert und die vorhandene Angebotslandschaft transparenter kommuniziert werden können. Das Prüfergebnis ist bis zum Ende des I. Quartals 2024 mitzuteilen.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Kooperation und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu intensivieren.
  3. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt aus dem Gesundheitsamt heraus am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu etablieren, der insbesondere die Aufgaben zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Familienverbünden mit komplexem Hilfe- und ggf. Behandlungsbedarf – analog der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Erwachsenenbereich – wahrnimmt. Damit werden die im Zweiten Kommunalen Psychiatrieplan (VII-DS-0500) verankerten gemeindepsychiatrischen Versorgungsziele auch für den Kinder und Jugendbereich umgesetzt.

Begründung:

Die Zahl der Familien mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung steigt kontinuierlich an. Die betroffenen Familien haben oftmals hochkomplexe Bedarfslagen und müssen sich gleichzeitig mit unterschiedlichen Leistungssystemen auseinandersetzen, deren Zugänge an vielen Stellen intransparent erscheinen. Des Weiteren fehlen in der Stadt Leipzig Strukturen, die eine Steuerung, Entwicklung und Planung zwischen diesen Bereichen ermöglicht. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Suche und der Zugang zu Unterstützung und Begleitung für diese Familien eine kaum zu bewältigende Herausforderung darstellen. Infolgedessen kommt es häufig dazu, dass die Familien trotz vorhandener Angebote nicht die benötigten Hilfen erhalten bzw. besteht das Risiko, das Hilfeprozesse frühzeitig abgebrochen werden. Des Weiteren lässt sich in diesem Kontext auch ein deutlicher Anstieg der Inobhutnahmen konstatieren, welche das System Familie in eine weitere Krise stürzt. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden, denn nur so können wir den Familien ein individuelles und vor allem bedarfsgerechtes Angebot zuteilwerden lassen, welches langfristig eine stabilisierende Wirkung erzielen kann. Das gesamte Familiensystem muss hierfür in den Blick genommen werden. Um den betroffenen Familien verlässliche Hilfen anbieten zu können und sicherzustellen, dass vor allem Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung erhalten, müssen die bestehenden Hilfesysteme untereinander vernetzt und verbindliche Verfahrensweisen vereinbart werden. An dieser Stelle sind gerade präventive und komplexe Hilfen für Familien unerlässlich. Ein zentraler Baustein stellt an dieser Stelle auch ein sinnstiftendes Beschäftigungsangebot dar, welches es den Betroffenen ermöglicht ihre Selbstwirksamkeit wiederzuerlangen und ein wirkungsvolles Instrument zur Hilfe zur Selbsthilfe offeriert. Dadurch kann das Familiensystem langfristig gestärkt werden und der professionelle Unterstützungsbedarf sukzessive abgebaut werden. Dieser Ansatz könnte dazu beitragen, dass das Rückführungskonzept der Stadt Leipzig eine ganz andere Wirkung entfalten könnte. Zudem muss das kommunale Gesamtkonzept zu einer Entstigmatisierung der betroffenen Familien beitragen (Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit, kontinuierliche Weiterqualifizierung der Fachkräfte, etc.). Dadurch könnte es zudem gelingen, dass sich über die Zeit bei allen Akteurinnen und Akteuren eine gewisse Handlungssicherheit und damit auch Transparenz einstellen kann. Darüber hinaus sollte die Verwaltung Kontakt zur Auridis-Stiftung aufnehmen, um die Anlauffinanzierung ermöglichen zu können.

Weiterführende Informationen: Kinder psychisch kranker Eltern | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de) Praxis & Hilfe – Kommune für Familien (kommune-fuer-familien.de) Seelische Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Eltern während der COVID-19-Pandemie (aerzteblatt.de)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. In das Programm werden weitere Umsetzungskategorien aufgenommen:

– Kurzfristumbau/-gestaltung (Umsetzung innerhalb eines Jahres)

– Pop-up-Plätze (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

Die Stadtverwaltung untersetzt diese Umsetzungskategorien mit Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung innerhalb eines Jahres und ordnet die bereits aufgeführten Dorf- und Gartenplätze entsprechend zu.

Darüber hinaus wird die Priorisierung in der Umsetzung dahingehend geändert, dass mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Ergebnisse sind im FA Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt/Ordnung/Klima bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

2. Die Verwaltung erstellt eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen, damit ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA S+B, sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Die Vorlage eines Stadtplatzprogrammes begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Die Priorisierung der Plätze nach Komplett- und Teilumbaumaßnahmen ist nachvollziehbar, lässt aber gerade die Garten- und Dorfplätze – die oft nicht im Innenstadtbereich liegen – in der Gestaltung außen vor. Oftmals sind hier mit kleinen Maßnahmen ohne Ausschreibung und komplexer Vorplanung Aufwertungen möglich.

Die Neuaufnahme von Pop-up-Plätzen in die Umsetzung versetzt die Stadt Leipzig in die Lage, kurzfristig in Quartieren neue Formen der Straßenraumgestaltung durch Aufbringen von Farbe und Möblierungen auszuprobieren, Flächen an den Klimawandel anzupassen und somit schnell nutzbar zu machen.

Beschlussvorschlag:

Änderung und Ergänzung des Beschlusspunktes 2 (fett gedruckt):

Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 29 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget pro Haushaltsjahr in Höhe von 55.000 Euro. Mit Beschluss jedes Doppelhauhalts wird über eine mögliche Inflationsanpassung entschieden.

Begründung:

Durch eine allmähliche Inflation würden die Möglichkeiten der SBBe stetig kleiner werden. Deshalb soll bewusst im Rahmen der Abwägung innerhalb des zur Verfügung stehenden Stadthaushalts über Anpassungen entschieden werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 schlägt die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 55.000 Euro je SBB vor, um die letzte Teuerungswelle auszugleichen.

Link zur Vorlage

Das Polizeirevier in der Ratzelstraße ist für die Bereiche Lausen-Grünau und Großzschocher

zuständig. Am Standort arbeiten ca. 240 Mitarbeiter im Schichtdienst. Der Ausblick für den Standort ist jedoch problematisch. So informierten im letzten Jahr Herr Polizeipräsident Demmler und Revierleiter Herr Krauß im Rahmen einer SPD-Veranstaltung in Grünau darüber, dass die Räumlichkeiten am aktuellen Standort erhebliche Mängel aufweisen und die Polizei mittel- bis langfristig nach einer neuen Unterkunft in der Umgebung Ausschau halte. (siehe u.a. Berichterstattung Grün-As Nr. 3/2023)

Das Revier ist für die Sicherheit in Grünau und Leipzig-Südwest von erheblicher Bedeutung. Aus Sicht des Anfragestellers ist gerade im Zentrum Grünaus (Umfeld Stuttgarter Allee) eine sichtbare Polizeipräsenz angezeigt. Der aktuelle Stadtratsbeschluss zu Verhandlungen zum Grundstückstausch für die Alte Post in der Stuttgarter Allee und die Überlegungen zur möglichen Nutzung des Gebäudes geben die Gelegenheit, auch eine Nutzung als zukünftiges, langfristiges Polizeirevier im Zentrum Grünaus zu prüfen.

Hieraus ergeben sich mehrere Fragen:

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

2. Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

3. Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle? Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt? Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten? Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

Die Polizei ist zunächst nicht Teil der Stadtverwaltung, sondern eine Angelegenheit des Freistaates Sachsen. Für die Unterbringung von Einrichtungen des Freistaates Sachsen ist das Zentrale Flächenmanagements Sachsen (ZFM) zuständig. Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des ZFM im Zeitraum Juli 2021 – Januar 2022 eine Suche nach einer geeigneten kommunalen Liegenschaft für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest innerhalb eines fest vorgegebenen Radius durchgeführt.

2.  Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

Ja, das ZFM erhielt die gewünschte Unterstützung bei der Standortsuche. Aufgrund der sehr stark eingrenzenden Anforderungen an die Lage, Erschließung und Bebaubarkeit des gesuchten Standortes mit einer Größe von ca. 6.000 m² konnten keine uneingeschränkt geeigneten kommunalen Bestandsgrundstücke angeboten werden.

3.  Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle?

Die betreffende Immobilie befindet sich aktuell nicht im Eigentum der Stadt Leipzig. Wie dem Stadtrat im Rahmen anderer Anfragen bereits berichtet, konnten im Rahmen der kommunalen Bedarfsprüfung bisher weder konkrete städtische Bedarfe noch Nutzungskonzepte für das Objekt ermittelt werden. Laut Informationen der Eigentümerin wurde das Objekt unabhängig davon bereits einer Eignungsprüfung für die Unterbringung des Polizeireviers Südwest unterzogen und als ungeeignet verworfen.

Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt?

Das Anforderungsprofil für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest enthält konkrete Vorgaben zu Lage, Flächenbedarf, Bebaubarkeit, Erschließung, Erreichbarkeit und Ausfallsicherheit, die im Detail vertraulich zu behandeln sind.

Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten?

Es lässt sich ableiten, dass für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest durch den Freistaat ein zweckmäßiger Neubau angestrebt wird. Altlastensituationen und Denkmalschutz sollen bspw. explizit vermieden werden.

Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Eine fachkundige Eignungsprüfung zum Zwecke der Einrichtung eines Polizeireviers im betreffenden Objekt wurde zuständigkeitshalber bereits durch die Polizeidirektion bzw. das ZFM durchgeführt. Das Prüfergebnis liegt der Stadt Leipzig im Detail nicht vor.

Am 10.06.2022 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, in dem der Oberbürgermeister u.a. beauftragt wird, zu ermitteln, wie mit Urheberrechten nach Architekturwettbewerben umgegangen bzw. schon im Vorfeld dieser Wettbewerbe sichergestellt werden kann, dass Stadtplätze auch schon vor Ablauf der Urheberrechte umgestaltet werden können, um sie an die aktuellen Bedürfnisse der Stadtentwicklung anzupassen. Dabei soll die Flexibilität bei der Platz- und Freiraumgestaltung erhöht werden. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau prognostiziert, dass eine Prüfung dieses Sachverhalts bis Anfang 2023 erfolgen könne. Dem Stadtrat ist das Ergebnis dieses Prozesses bislang nicht bekannt, obwohl die Frist bereits ein Jahr überschritten ist.

Wie fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?
  1. Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Antwort der Verwaltung

1. Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?

Die rechtliche Prüfung ist erfolgt.

2. Frage: Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Dementsprechend muss eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vollzogen werden. Zukünftig sollten daher alle Verträge mit Planungsbüros, die Plätze und Freiraumgestaltungen betreffen, so formuliert werden, dass daraufhin gewiesen wird, dass spätere Änderungen möglich sein sollen. Ziel ist, für die Verträge, die im Laufe des Planungsprozesses mit Dritten zu schließen sind, juristisch belastbare Regelungen zu formulieren, die einen flexibleren Umgang mit den Anforderungen des Urheberrechts erlauben.

In der Ratsversammlung vom 14.06.2023 wurde die Einrichtung eines Modellprojektes für Spielzeugkisten auf Leipziger Spielplätzen beschlossen. Dafür sollten Patenschaften mit einer natürlichen oder juristischen Person oder eingetragenen Vereinen für je eine Spielzeugkiste übernommen werden. Wo es bereits bestehende Patenschaften gibt, die schon über das Stadtbezirksbudget beantragt wurden, sollte eine Umsetzung bereits im III. Quartal 2023 erfolgen.  Zunächst sollte pro Stadtbezirk ein Spielplatz mit einer Spielzeugkiste ausgestattet werden. 

Wir möchten daher anfragen:

  1. Auf welchen Spielplätzen in welchem Stadtbezirk wurden für solche Spielzeugkisten Patenschaften übernommen oder wo bestanden bereits vor Beschluss des Antrags VII-A-08285-NF-03 entsprechende Patenschaften?
  2. Wie viele Spielzeugkisten dieser Art gibt es seit dem III. Quartal 2023 aktuell im Leipziger Stadtgebiet?
  3. Wie viele Interessenten an einer solchen Patenschaft gibt es?
  4. Wird, falls nicht schon im Herbst 2023 die ersten Spielzeugkisten eingerichtet worden sind, dieses Vorhaben pünktlich im Frühjahr 2024 beginnen und, wenn ja, was wird im Vorfeld unternommen, um dies abzusichern?
  5. Wie hoch liegen die Kosten / werden die Kosten geschätzt bei Umsetzung?
  6. Wird das Angebot wahr- und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Antwort der Verwaltung

1. Auf welchen Spielplätzen in welchem Stadtbezirk wurden für solche Spielzeugkisten Patenschaften übernommen oder wo bestanden bereits vor Beschluss des Antrags VII-A-08285-NF-03 entsprechende Patenschaften?

Derzeit wird mit den Patinnen und Paten die Ausgestaltung der Patenschaften und der damit verbundenen Patenschaftsverträge abgestimmt. Sobald die Verträge abgeschlossen sind, können Spielzeugkisten aufgestellt werden.

2. Wie viele Spielzeugkisten dieser Art gibt es seit dem III. Quartal 2023 aktuell im Leipziger Stadtgebiet?

Es wird voraussichtlich im April die erste Spielzeugkiste mit Patenschaft beim Sandspielbereich auf dem Spielplatz „Wiedebachplatz“ in Connewitz aufgestellt werden.

3. Wie viele Interessenten an einer solchen Patenschaft gibt es?

Es gibt insgesamt drei Interessentinnen und Interessenten. Eine im Stadtbezirk Süd und zwei im Stadtbezirk Südost. Gemäß Ratsbeschluss soll vorerst eine Kiste je Stadtbezirk aufgestellt werden, so dass im Falle mehrerer Interessenten die Entscheidung für einen Standort innerhalb eines Stadtbezirks getroffen werden müsste.

4. Wird, falls nicht schon im Herbst 2023 die ersten Spielzeugkisten eingerichtet worden sind, dieses Vorhaben pünktlich im Frühjahr 2024 beginnen und, wenn ja, was wird im Vorfeld unternommen, um dies abzusichern?

Es wird voraussichtlich im April die erste Spielzeugkiste mit Patenschaft beim Sandspielbereich auf dem Spielplatz „Wiedebachplatz“ in Connewitz aufgestellt werden. Es wurde noch Ende des Jahres 2023 eine Spielzeugkiste bestellt und die aus dem Stadtbezirksbudget SB Süd bereit gestellten Mittel in Höhe von 1.500 € dafür gebunden. Die zeitnahe Bestellung einer zweiten Spielzeugkiste, voraussichtlich für den Standort Spielplatz Thiemstraße im Stadtbezirk Südost, ist in Vorbereitung. Sobald die Paten sich vertraglich für die Patenschaft gebunden haben, kann die bereits vorhandene erste Spielzeugkiste am Spielplatz „Wiedebachplatz“ aufgestellt werden.

5. Wie hoch liegen die Kosten / werden die Kosten geschätzt bei Umsetzung?

Die Kosten für Herstellung, Lieferung und Montage der Spielzeugkiste belaufen sich auf ca. 2.800 €.

6. Wird das Angebot wahr- und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Ob und wie das Angebot einer offenen Spielzeugkiste wahrgenommen wird, kann vorbehaltlich des Abschlusses des Patenschaftsvertrages, ab Ende April am Wiedebachplatz in Connewitz festgestellt werden.

Die ursprüngliche Anfrage wurde in der Neufassung um die Fragen 8 bis 11 ergänzt.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen. 

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Aufenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  1. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  2. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  3. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  1. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Verringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  1. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  1. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 
  2. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  3. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?

Das Sachgebiet umfasst derzeit eine Sachgebietsleitung und dreizehn Stellen für die Sachbearbeitung. Dabei konnten alle der 15 avisierten Stellen besetzt werden. Die letzte Umsetzung erfolgt zum 01.04.2024.

2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Die hohe Nachfrage nach Einbürgerungen ist nach wie vor ungebrochen. Hinzu kommt eine gesteigerte Zahl an Anfragen seit dem Beschluss des Bundestages zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gehen täglich mehr Anfragen ein, als bearbeitet werden können. Die Wartezeiten konnten daher noch nicht signifikant verkürzt werden.

3. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Bezüglich des erarbeiteten Zeitplans wurde eine Informationsvorlage erstellt, welche sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet. Die Altfälle werden chronologisch abgearbeitet.

4. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?

Die Erarbeitung des Konzepts zur Verringerung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang befindet sich in den finalen Zügen und wird demnächst ins Verfahren gegeben. Zentrale Punkte des Konzepts sind 1.) der Umgang mit Beratungsterminen, 2.) die Hinzuziehung von Hilfskräften für Routineaufgaben sowie 3.) die Einführung eines Einbürgerungslotsensystems. Daneben soll der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung grundlegend neu konzeptioniert werden mit dem Ziel, relevante Informationen zu Ablauf und Verfahren sowie zum aktuellen Bearbeitungsstand (transparentes Wartelistenmanagement) anschaulich und gut strukturiert zur Verfügung zu stellen.

5. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?

Mit der Umsetzung des Konzepts wurde seit Gründung des Sachgebiets begonnen.

6. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Besonders die Implementierung einer Sachgebietsleitung hat sich als äußert gewinnbringend erwiesen. So war es möglich, weitere Punkte des Konzeptes umzusetzen.  Zum Beispiel konnte ein intensiver Austausch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stattfinden, um zu prüfen, ob das dort entwickelte Programm „E-Staatsangehörigkeit“ in Leipzig genutzt werden kann. Auch für die Personalverstärkung war die Einrichtung der Sachgebietsleitung unverzichtbar, um den Prozess der Personalauswahl engmaschig zu betreuen. Bei drei Ausschreibungsrunden sind insgesamt 76 Bewerbungen eingegangen. Es mussten daher zeitintensiv zahlreiche Unterlagen gesichtet und Auswahlgespräche geführt werden, um das Sachgebiet bestmöglich zu verstärken. Weiterhin konnte der Einsatz von Praktikanten in dem Sachgebiet organisiert werden, welche zur Unterstützung eingesetzt wurden. Aufgrund des schnell gewachsenen Teams musste zudem das Zugehörigkeitsgefühl und die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt werden, um eine Fluktuation zu vermeiden.

Um die Einarbeitung der neuen Beschäftigten effektiv zu gestalten, zeitnah abzuschließen und im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung der bestehenden Mitarbeiter/-innen werden gewonnene Erfahrungen zur Dokumentation von Grundsatzentscheidungen und Entwicklung von standardisierten Vorlagen genutzt. Somit entsteht eine fortlaufende Prozessanalyse und -optimierung, welche durch die Sachgebietsleitung begleitet wird. Zudem wurde der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung angepasst. Neben einer kurzen und verständlichen Darstellung des Verfahrensablaufs ist dort der aktuelle Bearbeitungsstand der Warteliste sowie eine Prognose für die nächsten sechs Monate zu finden. Des Weiteren wurde die automatische Ansage der Hotline angepasst, damit Interessierte bereits dort notwendige Auskünfte erhalten. Durch diese Transparenz können sich Betroffene online und telefonisch schnell und unkompliziert ohne persönliches Gespräch zum aktuellen Stand erkundigen, womit die Anzahl der individuellen Anfragen per Hotline oder Mail gesunken sind.

Gleichzeitig konnte mit der Gründung des Sachgebiets „Einbürgerung“ das Sachgebiet „Asyl, Aufenthaltsbeende Maßnahmen“ (zu dem der Bereich „Einbürgerung“ zuvor gehörte) gestärkt werden. So war es möglich, die Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts zeitnah zu gewährleisten und die Herausforderungen der aktuellen Asylsituation zu bewältigen.

7. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Von den rund 1.400 potentiellen Begünstigten, die die Voraufenthaltszeit für einen Chancenaufenthalt erfüllen, haben seit dem 31.12.2022 insgesamt 979 Personen einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels gestellt (Stand: 31.01.2024). Dies entspricht einer Quote von 70 Prozent. Hiervon konnten bisher 606 Anträge (62 Prozent) positiv beschieden werden, während 28 Anträge (3 Prozent) abgelehnt werden mussten. Eine Auswertung der durchschnittlichen Antragsbearbeitungszeit ist leider nicht möglich.

8. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts noch nicht in Kraft getreten ist. Es kann daher nur vermutet werden, welche konkreten Auswirkungen dieses auf die Fallzahlen haben wird. Dennoch ist damit zu rechnen, dass nach Eintritt der Gesetzesänderung verstärkt Anträge von Personen gestellt werden, für welche die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit der Hinderungsgrund einer Einbürgerung darstellte und vor allem auch für Kinder die Einbürgerung beantragt wird, bei denen eine Entlassung aktuell erst ab Volljährigkeit möglich wäre. Zusätzlich wird auch die Verkürzung der Aufenthaltszeiten unmittelbar nach Inkrafttreten zu einer nicht unwesentlichen Zunahme der Antragstellungen führen. Gerade seit den letzten drei Jahren ist festzustellen, dass ein Einbürgerungs-interesse unmittelbar nach Erreichen der Gesetzesfrist bekundet wird, teilweise bereits davor. Generell wird bundesweit von einer Zunahme der Anträge in zwei- bis dreifacher Menge ausgegangen. Gleichzeitig sinkt die mittlere Bearbeitungszeit durch den Wegfall der Entlassungsverfahren nur geringfügig.

Die Stadt Leipzig hat sich in den vergangenen Wochen umfassend mit den voraussichtlichen Auswirkungen beschäftigt und wird dem Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

9. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 

Eine konkrete mittlere Verfahrensdauer ist aus den Systemen der Ausländerbehörde leider nicht auswertbar. Erfahrungsgemäß ist es uns in der Regel möglich spätestens drei Monate nach Antragseingang auf diesen zu reagieren. (Intern haben wir uns das Ziel spätestens nach vier Wochen eine Eingangsbestätigung / Unterlagenanforderung zu versenden.) Kann über den Antrag dabei aufgrund unvollständiger Unterlagen oder weiterer Prüf- bzw. Beteiligungsbedarfe nicht entschieden werden, wird den Antragstellern eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt. Diese weist nach, dass der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt (siehe: Informationen zur Fiktionsbescheinigung – Stadt Leipzig). Das umfasst auch die mit dem Aufenthaltstitel verfügte Arbeitserlaubnis.

Dabei variiert die Bearbeitungsdauer von Fall zu Fall stark und ist sowohl von der Arbeitsauslastung des jeweiligen Mitarbeiters, als auch der Vollständigkeit der Unterlagen und der Rückmeldegeschwindigkeit der Antragsteller abhängig. Im Musterfall: Student, Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG, vollständige Unterlagen, mittelmäßig ausgelasteter Mitarbeiter, kann innerhalb von einer Woche nach Antragseingang über den Antrag entschieden werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von weiteren drei Wochen einen Termin zur Aufnahme seiner biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel und kann diesen zwei Wochen später abholen. Verschiebt man das ein oder andere Merkmal an dieser Konstellation kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern. In seltenen Ausnahmefällen kommt es durch Überlastung und/oder mehrfache Veränderungen der Sachlage (Arbeit, keine Arbeit, Arbeit in Probezeit, Ermittlungsverfahren, langsame Rückmeldung) zu Verfahrensdauern von Jahren.

10. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?

Die Ausländerbehörde bearbeitet im Jahr rund 20.000 Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Hinzu kommen einige tausend Duldungen, Gestattungen und Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitungsdauer für sich genommen bewirkt, dass zu jeder Zeit ein entsprechender Bestand offener Fälle existiert, der für sich genommen jedoch nicht problematisch ist. Aus dieser Gesamtheit eine Menge an Anträgen zu ziehen, die zeitnah entschieden werden muss ist statistisch leider nicht auswertbar. Wir setzen daher darauf, dass wir für die Betroffenen ansprechbar und erreichbar sind und in Eilfällen pragmatisch und flexibel zu helfen – soweit uns dies rechtlich möglich ist. Die Ausländerbehörde verringert daher die in den letzten Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände kontinuierlich und steigert die telefonische und elektronische Erreichbarkeit.

(Im Zeitraum 11/22 – 10/23 erreichten uns allein auf der zentralen Hotline der Ausländerbehörde 70.000 Anrufe, von denen 20.000 beantwortet wurden. Das entspricht einer Quote von rund 30%. Unser Ziel ist diese in 2024 auf 60% zu steigern.)

Dabei hilft uns auch der Umstand, dass wir zum Jahreswechsel die Mehrbedarfsstellen des HH 23/24 besetzen konnten. Die Einarbeitung läuft derzeit. Weiterhin haben wir mit verschiedenen Netzwerkpartnern (Leistungsbehörden, Migrationsberatungsstellen, Arbeitgebervertreter, IHK, Forschungseinrichtungen, Hochschulen) Eskalationsmechanismen für Eilfälle etabliert und unser Kontaktformular um eine Abfrage für eilige Fälle ergänzt. Diese werden priorisiert bearbeitet.

Um hier konkreter zu antworten müssten wir den problembehafteten Bereich konkreter gefasst bekommen. Allerdings wäre auch in diesem Fall keine eindeutige Identifikation „zeitnah“ zu bescheidender Anträge möglich.

11. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Hierzu ist keine Aussage möglich, da wir die akute Existenzgefährdung unmittelbar nach Bekanntwerden abstellen. Die über die o. g. Eskalationsschleifen an uns herangetragenen Eilfälle bewegten sich in den letzten Monaten im einstelligen Bereich.