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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 100.000 Euro für Maßnahmen zur Umsetzung des Radverkehrsentwicklungsplans eingestellt.

Begründung:
Mit Ratsbeschluss RBV-1261/12 vom 20.06.2012 zum Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 hat sich der Stadtrat das Ziel gestellt, den Anteil des Radverkehrs an den täglich zurückgelegten Wegen von aktuell 14 auf 20 Prozent zu erhöhen.
Um dieses Ziel erreichen zu können, sind insbesondere zusätzliche Abstellanlagen für Fahrräder zu schaffen und Markierungsmaßnahmen vorzunehmen.

 Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz im Haushalt 2014 für die Unterhaltung von Fußwegen in Höhe von 417.000 Euro wird um 100.000 Euro erhöht.

Begründung:
Obwohl der Haushaltsansatz für 2014 im Vergleich zum vergangenen Jahr leicht angestiegen ist, ist eine Erhöhung angesichts des schlechten Zustandes zahlreicher Fußwege und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dringend geboten.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 125.000 Euro eingestellt, durch die Sportvereine bei der Unterhaltung von Sportpachtanlagen unterstützt werden.

Begründung:

Mit den zusätzlichen Geldern sollen die Vereine besser in die Lage versetzt werden, die Ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Obgleich die Summe insgesamt noch höher liegen müsste, da die Vereine auch Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht, bspw. an Bäumen, mit den Pachtverträgen übernommen haben. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist vor diesem Hintergrund zwingend notwendig.

Der Preis für Diesel hat sich seit Januar 2000 von etwa 0,65 Euro je Liter auf etwa 1,40 Euro je Liter mehr als verdoppelt. Ebenso haben sich die Strom- und Düngemittelpreise im selben Zeitraum verdoppelt.
Neben den steigenden Preisen für Rohstoffe kam für die Vereine in den letzten Jahren erschwerend hinzu, dass beschäftigungspolitische Maßnahmen immer weiter reduziert wurden. Insgesamt gibt es aktuell 113 verpachte Sportanlagen. Um deren Bewirtschaftung durch die Sportvereine auch zukünftig sicherzustellen, wurde eine Erhöhung der städtischen Pflegekostenbeteiligung um 250.000 Euro als untere Grenze
ermittelt. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf ist jedoch nur eine Erhöhung um lediglich 125.000 Euro vorgesehen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 

Beschlussvorschlag:

Im Produkt 571001 – Wirtschaftsförderung wird die Aufgabenstellung „Umsetzung der Clusterförderstrategie“ stärker wahrgenommen. Dafür werden die Haushaltsansätze um insgesamt 250.000 Euro erhöht.

Diese Mittel sind konkret und ausschließlich für das Cluster Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie, das Cluster Energie und Umwelt sowie eine clusterübergreifende Zusammenarbeit einzusetzen.

Begründung:

1. Hintergrund

Der auslaufende Solidarpakt II zwingt uns, unsere Wirtschaft bis 2020 auf eigene Beine zu stellen. Konkret heißt das u.a. die Erhöhung der Produktivität der Beschäftigten, die Erhöhung der Gewerbesteuerertragskraft je Einwohner, die Erhöhung der Industriequote im verarbeitenden Gewerbe oder die Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen am regionalen Bruttosozialprodukt. Durch die Bündelung und Förderung der stärksten Unternehmensnetzwerke der Region trägt die bestehende Clusterstrategie entscheidend zur Annäherung an diese Ziele bei. Auch die veränderte Fördermittelkulisse unterstützt zukünftig stärker übergreifende Projekte von Unternehmensnetzwerken statt einzelbetrieblicher Förderung.

2. Haushaltslage

Die Verwaltungsvorlage zur Clusterförderstrategie wies bereits 2011 darauf hin, dass „für wesentliche Elemente einer Clusterförderung im Übergang von der bisherigen Aufbauphase zur Phase der Clusterentwicklung […] personelle und finanzielle Ressourcen bei der Stadtverwaltung [fehlen].“  Daran hat sich trotz der seit 2 Jahren bestehenden ausführlichen Strategie, abgesehen vom Clustermonitoring (im Zuge eines Haushaltsantrages aus dem Stadtrat heraus!) bisher nichts Wesentliches geändert. Im Gegenteil: Im aktuellen Konsolidierungshaushalt wurden die Sachmittel zur Clusterarbeit zugunsten anderer Bereiche sogar um ca. 17,5% verringert.
Auch der Vergleich zur Tourismusförderung (Zuschuss LTM: 2,3 Mio. €, unverändert), oder zum Mittelstandsförderprogramm (450 T€, unverändert) sind die Sachmittel zur Clusterförderung mit 340 T€ alles andere als eine fachlich vernünftige Schwerpunktsetzung.
Weiter heißt es in der einschlägigen Vorlage: „Soweit durch Neuorganisation und Kooperation keine ausreichenden Ressourcen bereitgestellt werden können, erhält die Ratsversammlung Beschlussvorschläge zur notwendigen personellen und finanziellen Ausstattung im Zuge der Beschlussfassung zum Haushaltsplan.“  Dies soll hier erfolgen.

3. konkreter Mittelbedarf

Entsprechend der Ratsvorlage sind folgende allgemeine Aufgaben zur Clusterförderung stärker als bisher zu erfüllen:

  • vorbereitende Organisation der Kommunikation innerhalb der Cluster,
  • Unterstützung der Zielbildungsprozesse in den Clustern,
  • Unterstützung zur Entwicklung wohldefinierter Kompetenzfelder,
  • Unterstützung und Kofinanzierung von Anträgen auf Strukturfondsmittel,
  • Unterstützung und Kofinanzierung von Technologietransferprojekten,
  • Unterstützung von Projekten zur Fachkräftegewinnung und –sicherung,
  • Unterstützung und Kofinanzierung von Vermarktungsprojekten,
  • Unterstützung bei der Identifikation und Umsetzung von Standortinfrastruktur,
  • Unterstützung bei der Einbindung clusterunterstützender Einrichtungen.

Konkret ergeben sich für 2014 beispielsweise folgende Bedarfe, welche nicht in den Haushaltsansätzen berücksichtigt sind:

  • Grundfinanzierung der Bio-Net GmbH als Clusterorganisation im Bereich Biotechnologie,
  • Einwerbung von Fördermitteln für das Biodiversitätsforschungszentrum,
  • Kofinanzierung von Kooperationsprojekten mit Klinken und Medizintechnikunternehmen sowie deren Forschungsabteilungen,
  • Erstellung einer Standortstudie zur Energiemetropole Leipzig,
  • Initiative zur Profilschärfung und eines indikatorenbasierten Zielbildungsprozesses im Energiecluster,
  • Gewinnung überregionaler Partner für die Cluster Gesundheit und Biotechnologie sowie Energie und Umwelt,
  • Unterstützung clusterübergreifender Projekte und Schnittstellen.

Im Rahmen des Clustermonitorings wird darüber hinaus Ende 2013/Anfang 2014 der Ratsversammlung der erste Monitoringbericht vorgelegt, mit Ergebnissen der bisherigen Clusterförderstrategie und den weiteren notwendigen Weichenstellungen. Hierin werden ebenfalls konkrete Hinweise für zukünftige Schwerpunktsetzungen und daraus abgeleitete Maßnahmen aufgezeigt werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig begrenzt ihre Bürgschaftsentgelte für ausgereichte städtische Bürgschaften auf maximal 2 Prozent.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die mit einer drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 1 Million Euro für die bauliche Unterhaltung an kommunalen Schulen eingestellt.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.

Begründung:

Ohne ein bedarfsgerechtes Bereitstellen der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf Basis des berechneten Minimums von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.

Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990, in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe DS V/1070. Darin findet sich auch das mit dieser Vorlage beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden:
65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1 – 4,
75 EUR für Schüler/innen in den Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I),
80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II)
49 EUR für Schüler/innen des Abendgymnasiums,
50 EUR für Schüler/innen der Schulen für Geistig-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Körper-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Lernförderung,
58 EUR für Schüler/innen der Sprachheilschule,
25 EUR für Schüler/innen der Berufsschulzentren und
25 EUR für Schüler der Berufsförderschule als Lernmittelpauschale im Plan angesetzt.

Begründung:


Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG „Schulgeld und Lernmittelfreiheit“ verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.

Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist – der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR – hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.