Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrte Gäste!
Im Mittelfristigen Investitionsprogramm Straßen- und Brückenbau der Stadt Leipzig wird richtigerweise der Schwerpunkt auf den Erhalt und die Erneuerung der jetzigen Verkehrsinfrastruktur gelegt. Viele Maßnahmen erklären sich aufgrund der fachlichen Einschätzung des Verkehrs- und Tiefbauamtes in den jeweiligen Prioritätenlisten von selbst.
Allerdings sind die geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichend, um den Erhalt von Straßen und Brücken in Zukunft abzusichern. Es stehen keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass durchschnittlich nur zwei Drittel der erforderlichen Investitionsmittel eingeplant werden können. D.h. es muss von einem Vermögensverzehr ausgegangen werden, wenn nicht gegengesteuert wird. Das kann die Stadt bei ihrer Haushaltssituation nicht alleine lösen. Dies ist nur möglich, wenn Bund und Land Rahmenbedingung schaffen, die den Kommunen einen ausreichenden finanziellen Spielraum ermöglichen.
Wichtig ist für die SPD-Fraktion, dass die Brücke Landsberger Straße (Dringlichkeitsgruppe 1) bis 2020 tatsächlich realisiert wird, da dies von vielen Bürgern im Leipziger Norden immer wieder gefordert wird. Des Weiteren sehen wir die Notwendigkeit einer baulichen Koordination bei Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden. So ist es beispielsweise vom Bauablauf sicherlich sinnvoll, wenn bei sanierungsbedingter Sperrung der Plagwitzer Brücke (ebenfalls Dringlichkeitsgruppe 1) gleichzeitig die Karl-Heine-Straße zwischen Felsenkeller und Brücke instand gesetzt wird und Radfahrstreifen abmarkiert werden.
Nicht nachvollziehbar ist für uns die Einordnung der Prioritäten beim Neubau von Radverkehrsanlagen, insbesondere die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Radverkehrsentwicklungsplan. Für unsere Fraktion stellt sich insbesondere die Frage, wie Maßnahmen in der Kernstadt, die von vielen Radverkehrsteilnehmern täglich genutzt werden, prioritär angeschoben werden können. Unser Ziel, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen signifikant zu erhöhen, kann so nicht erreicht werden.
Hier muss die Verwaltung für mehr Transparenz sorgen. Insbesondere Maßnahmen, die sich einmal im Finanzhaushalt und zum anderen im Ergebnishaushalt wiederfinden oder vielleicht in komplexen Maßnahmen des Straßenbaus? Wer sieht hier noch durch?
Deshalb muss die Verwaltung jährlich im Fachausschuss berichten, wie die Prioritätenliste des Radverkehrsentwicklungsplanes realisiert wird.