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Rednerin: Christina März, Stadträtin

Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

2018 ist in Deutschland die sogenannte Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention trägt auch die Stadt Leipzig die Verantwortung.  Hier in Leipzig belegen die Zahlen der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS), dass für die steigende Nachfrage nach Beratung und Schutz das Beratungsangebot und Unterbringungsangebot weiter ausgebaut werden muss. Laut KIS mussten von Januar bis Juni dieses Jahres fast 170 Frauen und über 150 dazugehörige Kinder in der Sofortaufnahme abgewiesen werden.  Über 240 Personen konnten nicht telefonisch beraten werden. Jeder abgewiesene Hilferuf – sei er telefonisch oder persönlich – ist einer zu viel.

Es braucht mehr Personal, zum einen um die erhöhte Anzahl der Hilferufe abzudecken, aber auch um das bisherige Personal, das sehr gut ausgelastet ist und zu viele Anfragen abweisen musste, langfristig zu entlasten. Deshalb muss der kontinuierliche Ausbau der Personalstellen auch im kommenden Doppelhaushalt integriert werden.

Aber auch die Zusammenarbeit mit der Wohnraumversorgung des Sozialamtes muss intensiviert werden, damit die Frauen zeitnah wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können und die Zentrale Sofortaufnahme der Frauenhäuser zügig frei werden, für jene Frauen und Kinder, die ebenfalls aus Selbstschutz ihr zuhause verlassen müssen.

Gegenüber dem Freistaat Sachsen muss sich der Oberbürgermeister für ein gemeinsames Modellprojekt einsetzen, um die Kapazitäten entsprechend der Nachfrage auszubauen – und diese ist hoch, wie ich bereits ausgeführt habe. Auch braucht es eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes und des Bundes, um geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt adäquat begegnen zu können – auch dafür muss sich der Oberbürgermeister in Dresden und Berlin stark machen.

Denn zu wenig finanzielle Unterstützung für die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking und die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen hier in Leipzig bedeuten im Umkehrschluss auch, dass mehr Frauen in Gewaltbeziehungen bleiben oder zurückkehren müssen, weil Ressourcen fehlen, sie zu unterstützen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

als ich während meiner Jugend eine Wohnung gesucht habe, konnte ich mir die Vermieterin bzw. den Vermieter raussuchen. Heute bewerben sich teilweise 100derte Interessentinnen und Interessenten auf eine Wohnung. Dies und auch die rasant steigenden Mieten – 32 Prozent seit 2018 – zeigen deutlich: unser Wohnungsmarkt ist angespannt. Dies thematisieren wir seit vielen Jahren in steter Regelmäßigkeit. Vor allem sind es Geringverdiener, die besonders schlechte Chancen auf den Mietwohnungsmarkt in Leipzig haben. Eine Gruppe davon sind oft auch die Auszubildenden. Die meisten von ihnen erhalten während der Ausbildungsjahre nur ein schmales Salär. Aber diese oft geringe Ausbildungsvergütung führt zwangsweise dazu, dass junge Menschen, die bei uns in Leipzig ihre Ausbildung machen, ein Problem haben, eine bezahlbare Unterkunft zu finden.

In Leipzig gibt es unseres Wissens nach nur ein Wohnheim für Auszubildende, das vor allem für Schülerinnen und Schüler der Gutenberg-Schule vorgesehen ist. Darüber hinaus haben einige private Anbieter von Berufsschulen Azubi-Wohnungen geschaffen. Der Bedarf ist allerdings ungleich größer. Im Gegensatz dazu gibt es zahlreiche Wohnheime für Studierende. In unserer Ursprungsfassung wollten wir ein Azubi-Wohnheim in der Gerberstraße etablieren, wo die LWB gerade einen großen Block saniert hat. Dort möchte die LWB die Appartments auch an Auszubildende vermieten, aber eben kein Wohnheim schaffen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Wir finden das bedauerlich, denn der Zuschnitt der kleinen Wohnungen wäre geradezu prädestiniert gewesen und es wäre eine schnelle Lösung gewesen.

Leider hat die Verwaltung viel zu spät den Bedarf erkannt und scheint sich erst seit unserem Antrag mit dem Thema Azubi-Wohnen zu beschäftigen und das, obwohl seit März das Bundesförderprogramm „Junges Wohnen“, das auch Azubi-Wohnen fördern soll, vorliegt. Im Freistaat wurden diese Mittel ausschließlich für Studierenden-Wohnen verwendet, auch weil Leipzig bisher keinen Bedarf angemeldet hat. Der Verwaltungsstandpunkt zeigt uns, dass man erst jetzt mit der Datenerhebung beginnt, obwohl fehlender Wohnraum für Auszubildende, gerade auch für Unternehmen, ein großes Problem darstellt und Stellen deswegen nicht besetzt werden können. Das schwächt den Wirtschaftsstandort Leipzig. Städte wie München oder Hamburg haben deshalb, analog zu den Studierendenwerken, auch Azubiwerke geschaffen. Dies sollten wir ebenfalls prüfen. Alles mit dem Ziel: Bezahlbares Wohnen für Auszubildende.

Zudem wissen wir, dass auch Kammern, Unternehmen und Gewerkschaften an dem Thema Azubi-Wohnen arbeiten, wie die Briefe zeigen, die Sie sicher auch bekommen haben. Wir wollen daher, dass Sie in die Konzeptionen eingebunden werden. Das wird wieder länger dauern und deshalb setzen wir hierfür klare Fristen.

Ein Punkt, der uns neben der Azubi-Wohnen wichtig war, ist das Thema Gewährleistungswohnungen, von denen dringend weitere benötigt werden und die auch schon in unserem Ursprungsantrag einen Platz hatten. Hier haben wir auf den VSP zurückgegriffen, den wir allerdings so geändert haben, dass das Ganze etwas mehr Verbindlichkeit bekommt, denn prüfen kann man vieles und das auch ganz lange, aber wir wollen in der Sache tatsächlich vorankommen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserer neuesten Neufassung, die auch die Änderungen der Linken aufgenommen hat, um etwas Zeit bei der Abstimmung zu sparen.

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung ersetzt als gemeinsame Neufassung der Fraktionen von SPD und Die Linke die Anträge VII-A-08956-NF-03 (SPD-Fraktion) und VII-A-09095-NF-02 (Fraktion Die Linke).

Diese Neufassung ist eine Übernahme des Verwaltungsstandpunktes mit Änderungen (Ergänzungen sind fett gedruckt, Löschungen durchgestrichen).
 

  1.           Die Stadt Leipzig prüft  zum Ende des 3. Quartals 2024 die Einrichtung eines Auszubildendenwohnheims unter folgenden Bedingungen:
  • ein Wohnraumbedarf lässt sich strukturell ermitteln
  • der Bau/der Erwerb/die Einrichtung wird wesentlich ko-finanziert aus Mitteln des Bundes und dem Freistaat Sachsen. Ziel ist es, Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu akquirieren.
  • die Kosten für den Betrieb und die sozialpädagogische Betreuung übernimmt der Freistaat Sachsen.
  1.           Dafür veranlasst die Stadt Leipzig:
  1.                    eine Bedarfsanalyse (Ergebnisse 2024 Q2),
     
  2.                    prüft in enger Zusammenarbeit unter anderem mit der LWB und Partnerinnen und Partnern aus der Wirtschaft, wie Kammern, Gewerkschaften, Jugendauszubildendenvertretungen, Unternehmerverbänden sowie weiteren kommunalen Unternehmen und Sozialverbänden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts (Entwurf und Vorlage für Ratsversammlung und zuständige Ausschüsse 2024 Q3). In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung eines Azubiwerkes, vergleichbar denen in München oder Hamburg, gepüft. Dieses Azubiwerk soll dazu beitragen die Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen Auszubildender in der Stadt dauerhaft zu verbessern (Prüfergebnis 2024 Q3).
     
  3.                     Im Rahmen des Umsetzungskonzepts wird unter anderem die Notwendigkeit und der Umfang der sozialpädagogischen Betreuung ebenso erfasst, wie die Finanzierung des gesamten Betriebs. Zielstellung soll die Übernahme der der Kosten durch den Freistaat sein. Darüber hinaus sind auch Modelle anzustreben, bei denen sich Unternehmen an die Kosten beteiligen.
    Das Konzept soll Aussagen zu möglichen Standorten, zur Beschaffenheit der Zimmer (Einzelzimmer, WG, Gemeinschaftsräume), zu bezahlbaren Mieten, zu transparenten Zugangskriterien, zum Umgang mit sozialen Härten sowie zu für Leipzig wichtige Ausbildungsbereiche, -berufe und -betriebe berücksichtigen und Vorschläge zu einem Konzept mit der Prämisse “ Begleiten während der Ausbildung, statt Betreuen“ enthalten.
  1.           Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bundesregierung und der Staatsregierung dafür ein, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt und auch für Auszubildende eingesetzt wird.
  1.           Der Oberbürgermeister prüft bis Ende des 2. Quartals 2024 in Abstimmung mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH („LWB“), ob und wo bis wann und in welcher Größenordnung dem Sozialamt weitere Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.

Beschlussvorschlag:

  1. Im Rahmen der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest prüft der Oberbürgermeister, wo ein zusätzlicher Sportplatz im Bereich Südwest gebaut werden kann.
  2. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, wie die Situation für Fußgänger/innen im Stadtbezirk spürbar verbessert werden kann. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Schulwegen zur 60. Grundschule und auf Schulwegen für künftige neue Schulen.
  3. Der Oberbürgermeister prüft außerdem, wie und wo die Anzahl an Spielplätzen im Bereich Südwest erhöht werden kann.
  4. Die Thematik „Wohnen im Alter” soll bei der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest einen gesonderten Schwerpunkt bilden.

Begründung:

Zu 1. Der Sportplatz des KSC Knauthain in der Albersdorfer Straße soll lediglich um einen weiteren Fußballplatz erweitert werden. Hier sehen wir angesichts der erfreulichen Mitgliederentwicklung im Bereich Sport, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, zusätzlichen Bedarf für einen weiteren Sportplatz. 

Zu 2. Der Fußverkehrsentwicklungsplan (FVEP) wird nach unseren Informationen aktuell final erarbeitet. Mit dem neuen FVEP wird die Grundlage geschaffen, die Fußverkehrsförderung zielorientiert und effizient voranzutreiben. Der FVEP soll für eine erweiterte Planung der Fußverkehrsförderung dienen und bestehende Prozesse ergänzen. Darüber hinaus muss betont werden, dass der FVEP bestehende Strukturen wie bspw. die AG Schulwegsicherheit nicht außer Kraft setzen soll. Das Ortsteilentwicklungskonzept soll daher mit dem FVEP verzahnt werden.

Zu 3. Zwar gibt es im Stadtbezirk Südwest aktuell 29 Spielplätze und damit quantitativ eine zufriedenstellende Anzahl. Einige Spielplätze davon sind jedoch sanierungsbedürftig und damit nicht unbedingt attraktiv für Kinder.

Es gibt nach unseren Recherchen aktuell 11 Ballsportplätze, davon nur zwei in Knautnaundorf, einen für Fußball und einen für Streetball. Hier sehen wir zusätzliche Bedarfe.

Zu 4. Vielen Senioren macht der Gedanke Angst, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Alltag beschwerlicher wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, altersgerecht zu wohnen. Angesichts der Bevölkerungsstruktur in Knautkleeberg-Knauthain soll die Verwaltung die Beratungs- und Umbaumöglichkeiten analog vor Ort und natürlich auch digital den Menschen in geeigneter Weise kommunizieren. Darüber hinaus muss von der Verwaltung berücksichtigt werden, dass das Thema „Wohnen im Alter” keineswegs nur im Südwesten der Stadt relevant ist, sondern Eingang in alle Ortsteilentwicklungskonzepte finden sollte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB bis zum Beginn der letzten Phase der Busnetzreform für die Linie 62 in Grünau einen Durchstich der Linienführung durch den WK 8 (Selliner Straße – Krakauer Straße) zu prüfen, welcher ausschließlich der Busnutzung vorbehalten bleiben soll. Ziel soll die bessere Anbindung des Zentrums und restlichen WK 8s sowie die Entschärfung der Engstelle der Zufahrt zur Haltestelle Gesundheitszentrum Selliner Straße sein. Über das Prüfergebnis werden der Stadtrat und SBB Leipzig-West informiert.

Begründung:

Das Gesundheitszentrum Selliner Straße ist eine der am häufigsten genutzten Haltestellen im Wohngebiet. Die Bedeutung wird mit dem Bau des dritten Ärztezentrums noch zunehmen. Um die bisher sehr hakelige Zufahrt zum Gesundheitszentrum zu entschärfen und das Wohngebiet insgesamt besser anzuschließen, soll perspektivisch von Stadtentwicklungsdezernat und LVB eine mögliche Busdurchfahrt durch den WK 8 von der Selliner Straße zur Krakauer Straße mit zentralem Halt im Zentrum von WK 8 geprüft werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Durchfahrt nur für den ÖPNV nutzbar ist. Beispielgebend sei hierzu auch die Linie 89 durch die Innenstadt genannt.

Beschlussvorschlag

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrags werden durch die folgenden Beschlusspunkt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2024 den Stand der Umsetzung des am 22. Mai 2019 beschlossenen Antrags  VI-A-06751 (Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!) vorzulegen. Dabei soll auch umrissen werden, ob und wie sich die Berücksichtigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen seit der Beschlussfassung in der Stadtplanung bzw. Bauleitplanung niedergeschlagen hat. Auf Clubs soll dabei in besonderer Weise eingegangen werden. Außerdem soll dargelegt werden ob und in welcher Weise der Abstimmungsprozess mit der IHK, der IG Livekommbinat und der LTM GmbH stattgefunden hat und bei aktuellen Bauleitplanungen stattfindet.

Begründung

Die Beschlusspunkte 1 und 2 unterscheiden sich allenfalls in der Formulierung vom inhaltlichen Anliegen des bereits im Mai 2019 in geänderter Form beschlossenen Antrags „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“. Da dieser Antrag seinerzeit die Stadtverwaltung damit beauftragt hat, Handlungsleitlinien zu erstellen, wie die Berücksichtigung und Weiterentwicklung kultureller Belange im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere bei städtebaulichen Planungen, in neuen oder bestehenden Quartieren abgesichert werden kann, sind die Beschlusspunkte 1 und 2 obsolet. Intessanter als eine redundante Beschlussfassung ist hingegen, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung des Beschlusses vom Mai 2019 ist und wie der avisierte Abstimmungsprozess vonstattenging.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis 31.03.2024 einen Vorschlag unterbreiten, wie das Internat Hüfferstraße als Standort zur Unterbringung für die Auszubildenden der Gutenbergschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig) langfristig (ab 2027) gesichert werden kann. 
  2. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Aufnahmekapazitäten des Standortes vergrößert werden können.

Begründung:

Seit Mitte der 1990er Jahre wird das Internat Hüfferstraße als Standort für die Gutenbergschule genutzt. Der derzeitige Pachtvertrag läuft zum 31.12.2026 aus. 

Der Standort muss dringend gesichert werden, da dieses Internat mindestens 120 Auszubildende der Gutenberg-Berufsschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig für Buch, Büro, Druck, Medien, Sprache und Kunst) beherbergt. Bei dem vorherrschenden Mangel an ausreichenden Unterbringungsangeboten für Auszubildende müssen bestehende Angebote gesichert und ggf. ausgebaut werden.